Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Die Publikumsreichweite in der Schweiz bei den Fernsehprogrammen ....8
Abbildung 2 Die Publikumsreichweite in der französischsprachigen Schweiz bei den
Fernsehprogrammen ................................................................................................8
Abbildung 3 Die Publikumsreichweite in der italienischsprachigen Schweiz bei den
Fernsehprogrammen ................................................................................................9
Einleitung S. 1 / 14
1 Einleitung
Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit dem Mediensystem in der Schweiz. Zuerst wird das betreffende Land kurz vorgestellt. Es folgt eine knappe Definition eines Mediensystems. Im Anschluss daran wird das Mediensystem der Schweiz im Detail vorgestellt. Dieser Punkt ist gegliedert in einen historischen Teil, die Rechtsgrundlagen die im Schweizer Recht verankert sind, die Printmedien wie auch der Rundfunk. Danach wird auf die Finanzierung der Schweizer Medien eingegangen, aber auch die Probleme die in den Schweizer Medien vorhanden sind, behandelt. Zum Schluss folgt ein Fazit in Bezug auf das Mediensystem Schweiz.
1.1 Die Schweiz
Die Schweiz ist ein Land in Mitteleuropa mit einer Größe von 41.285 qkm. Es ist ein „demokratischer und republikanischer Bundesstaat“ 1 . Die Schweiz zählte im März 2009 7.770.200 Einwohner, die 2008 einen Bruttoinlandsprodukt von 43 000 € pro Kopf erwirtschafteten. 2 Die Arbeitslosenquote lag 2008 im Durchschnitt bei 2,6 %. 3 Im Land sind mehrere Amtssprachen vertreten, die am Weitesten verbreitete ist mit 64 % Deutsch. Darauf folgt Französisch mit 19 % und Italienisch mit 7,6 %. Nur 0,6 % der Schweizer sprechen rätoromanisch, wohingegen 8,8 % andere Sprachen sprechen, wie zum Beispiel türkisch, spanisch, portugiesisch oder arabisch. 4 Die vier bedeutenden Sprachregionen bilden jeweils ihren eignen Medienmarkt. 5 Die Währung in der Schweiz ist der Schweizer Franken (CHF). 2008 lag 1 Euro zwischen 1,50 und 1,60 CHF. Die Schweiz beherbergt 26 Kantone, 185 Bezirke und hat 3 000 Gemeinden. 65 Radioprogramme gibt es in der Schweiz, 140 Zeitungen, die eine Auflage von höchstens 15 000 Exemplaren haben. Zürich ist die mit Abstand wichtigste Medienstadt, doch auch Bern, Genf, Basel und Lugano sind in diesem Kontext nicht zu verachten. 6
1.2 Definition Mediensystem
Das Wort Mediensystem besteht aus den zwei einzelnen Wörtern: „Medien“ und „System“. Die Medien „bilden in Ihrer Gesamtheit […] ein System, das Mediensystem“ 7 Mediensysteme sind soziale Organisationen, „die auf vielfältige Weise in ökonomische, politische, soziale und kulturelle Gegebenheiten eingebunden sind und auf diese einwirken.“ 8
1 Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/Schweiz.htm
2 Vgl. ebda.
3 Vgl. http://www.bielertagblatt.ch/modules/news/news/images/pdf.asp?id=1132
4 Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/Schweiz.html
5 Vgl. Blum, Roger; Medienstrukturen der Schweiz; S. 366
6 Vgl. Ebda. S. 368, 369
7 Vgl. Thomaß, Barbara; Mediensysteme im Vergleich S. 17
8 Vgl. Ebda.
Das Mediensystem der Schweiz S. 2 / 14
2 Das Mediensystem der Schweiz
2.1 Die Geschichte
Die Geschichte der Medien in der Schweiz begann erst richtig mit der Gewährung der Pressefreiheit in Jahr 1948. Am 12. September wurde Artikel 45 der Bundesverfassung veröffentlicht. Dadurch konnten sich die ersten Tageszeitungen etablieren, zu Anfang allerdings noch mit geringen Auflagenzahlen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts dann, waren bereits 120 Tageszeitungen auf dem Markt vertreten. 1960 beherrschte ein Gesellschaftswandel die Schweiz, dadurch wurden „Forumszeitungen“ gefördert. Mitte der 80er kam es durch eine rezessive Wirtschaftslage dazu, dass führende regionale Blätter gestärkt wurden was bis heute anhält. Die Gesamtauflage der Zeitungen entwickelt sich seit Mitte der 90er jedoch rückläufig. Auch ist die Konkurrenz der Tageszeitungen zu den elektronischen Medien sehr groß, sodass es für die Printmedien schwer ist sich am Markt zu behaupten. 9
1922 ist das Jahr, indem der schweizerische Hörfunk seine ersten Versuche zu verbuchen hatte. So wurde auch in diesem Jahr das Bundesgesetz über Telegraphen-und Telephonverkehr (TVG) als Rechtsgrundlage geschaffen. Bis 1926 entstanden vier Radiogenossenschaften, die sich über Empfangsgebühren finanzierten. Am 24. Februar 1931 wurde die SRG gegründet, die damalige Schweizerische Rundspruchgesellschaft (nachfolgend SRG genannt). Da sich die Presseverbände im Nachteil fühlten, wurden die Nachrichtensendungen im Hörfunk auf zwei pro Tag beschränkt. Auch ein Werbeverbot wurde für die SRG erteilt, dieses hat bis heute Gültigkeit. 10 Zu Kriegsbeginn nach 1938 wurde der SRG ihre Konzession 11 entzogen und von dort an der Schweizer Regierung unterstellt. Bis 1945 bestimmte der Schweizerische Rundspruchdienst wie auch die Abteilung Presse und Rundfunk (APF) über das Programm. 12
1947 wurden erste Versuchssendungen mit dem Fernsehen von der PTT 13 durchgeführt. Die SRG bemühte sich schon früh um eine Konzession, doch Stimmen im Volk wollten das Medium mit den hohen Produktionskosten ausländischen Firmen überlassen. Man befürchtete, dass die schweizer Eigenart durch einen massenhaften Konsum verloren geht. So sollte das Fernsehen vorsichtig im Land eingeführt und unter die Kontrolle des Bundesrates gestellt werden. Es wurde zunächst mit einem Versuchsbetrieb begonnen. Am 28. Februar 1952 bekam die SRG für drei Jahre eine Konzession, die dann bis 1957 verlängert wurde. Ab 1. Januar 1958 wurde dann der offizielle Betrieb gegen den Willen des Volkes aufgenommen. Die SRG musste ihre Kosten decken und so baten Zeitungsverleger an, jedes Jahr 2 Mio. Franken zu zahlen, wenn die SRG im Gegenzug auf die Ausstrahlung von Werbesendungen verzichtete. 1961 jedoch wurde eine gemeinsame Aktiengesellschaft für das Werbefernsehen gegründet, an der die SRG wie auch die Verleger jeweils 40 % der Anteile besaßen. So konnten 1965 die ersten Werbespots ausgestrahlt werden bei einer maximalen Werbedauer von 12 Minuten am Tag. In den 60er Jahre erfuhr das Fernsehen ein großes Wachstum: Waren es 1958 noch 30 000 Empfangskonzessionäre, so wurden zehn Jahre später schon eine Millionen gezählt. Im gleichen Jahr folgte die Einführung des Farbfernsehens. 1976 stieg die Empfangsmöglichkeit der Sender aus dem Ausland aufgrund von Satelliten und Kabel stark an. Aus dieser veränderten Situation heraus,
9 Vgl. Meier, Werner A.; Das Mediensystem der Schweiz; S. 594
10 Vgl. ebda.; S. 594, 595
11 Konzession: Erlaubnis; diese ist Pflicht für die Medientreibenden in der Schweiz.
12 Vgl. Meier, Werner A.; Das Mediensystem der Schweiz; 595
13 PTT = Post Telefon Telegrafie (Die Schweizer Post)
Arbeit zitieren:
Kathrin Meffert, 2009, Das Mediensystem in der Schweiz, München, GRIN Verlag GmbH
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