„Mord aus Rache für verletztes Ehrgefühl“ lautete die Überschrift einer Meldung der Ludwigsburger Kreiszeitung am 21. Mai diesen Jahres, in der von einem Rachemord eines Taxiunternehmers an seiner Ehefrau berichtet wird. Meldungen wie diese tauchen immer wieder in der Presse auf; Gewalttaten oder gar Mord aus Rache sind jedoch eher die Ausnahme im heutigen Rechtsstaat. Von Eifersüchteleien zwischen Liebschaften und einzelnen grausamen Einzelfällen abgesehen, fristet die Rache im modernen aufgeklärten Staat ihr Dasein als unerwünschte und überflüssige Gefühlsregung. In der heutigen Gesellschaft, in der menschliches Zusammenleben geprägt ist von Selbstbeherrschung und Zurückhaltung, wirkt die Rache wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Rache gilt als unmenschlich, als barbarisch – Menschen, die Vergeltung an anderen ausüben, werden als unkontrolliert und unbeherrscht betrachtet. Der Duden definiert Rache als „eine von Emotionen geleitete persönliche Vergeltung für eine als böse, besonders als persönlich erlittenes Unrecht empfundene Tat“. Sie ist als also eine Handlung, die den Ausgleich eines erlittenen Unrechts bewirken soll; ein emotional gesteuerter Akt, der gegenwärtigen Auffassungen von Recht widerspricht. Denn durch die persönliche Vergeltungstat würde ein Grundprinzip des modernen Staates angetastet, das in großem Maße zur Stabilität der heutigen Gemeinschaft dient: das Gewaltmonopol des Staates.
Durch den modernen Rechtstaat wurde die ungezügelte Rache zunehmend zurückgedrängt und durch den Prozessweg ein Mittel bereitgestellt, indirekt Vergeltung unter der Kontrolle des Staates auszuüben. Selbstjustiz und eigenmächtige Vergeltung wurden verdrängt durch ein Gewaltmonopol des Staates, der mit Hilfe von Gesetzen und Strafen ein Gleichgewicht zwischen Opfer und Täter aufrechtzuerhalten versucht. Das Gericht als Ersatzhandlung für menschliche Triebe – heute entscheidet nicht der Einzelne, sondern die durch den Staat verkörperte Gemeinschaft über Vergeltung von Unrecht. Gleichzeitig wirkt auf uns die Anwendung von Rache wie ein barbarischer Akt, wie ein Überbleibsel aus einer archaischen Epoche, in der jeder, der sich in seinen Rechten verletzt fühlte, unmittelbar Vergeltung üben konnte. Wir besitzen zwar den Drang nach Ausgleich, Vergeltung und Genugtuung, doch diesen einzulösen würde den Grundprinzipien unserer heutigen Gesellschaft widersprechen. Doch wie sah dieses Verhältnis in antiken Gesellschaften aus? Welchen Bezug zur Rache besaßen die Menschen im antiken Griechenland? Und wie gingen sie mit dieser um?
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Rache war für die Griechen grundsätzlich nichts Negatives – die zahlreichen literarischen Darstellungen und Überlieferungen, die Rachehandlungen beinhalten, vermitteln ein eher positives Bild von Rächerinnen und Rächern. Besonders in der Welt der Götter spielte die Rache zwischen Artgenossen keine geringe Rolle. Vielfältig waren die Ursachen und Formen. So ließ Göttervater Zeus beispielsweise Pandora erschaffen, um Rache für den Feuerraub des Prometheus zu nehmen. Seine Gemahlin, ebenfalls kein unbescholtenes Blatt, wenn es um das Rächen geht, konnte nicht genug von der Rache an ihren Nebenbuhlerinnen bekommen, denn davon gab es bekanntlich nicht wenige. Die Liste ließe sich fast endlos fortsetzen – nicht weniger als vier Göttinnen kümmerten sich um die Rache – Nemesis sowie die drei Rachegöttinnen, die Erinnyen, hatten alle Hände voll zu tun, um ihren Einfluss auf Rache- und Vergeltungsakte spielen zu lassen.
Auch die Heldensagen und die Epen Homers kennen die eigenmächtige Vergeltung von Unrecht allzu gut. Besonders blutig und grausam erscheint hier die Vergeltungstat Achills an seinem Widersacher Hektor. Für den Mord an seinem Gefährten Patroklos schleift er dessen Leichnam gleich einem morgendlichen Ritual Tag für Tag um die Mauern seiner Heimatstadt, bis die Götter schließlich einschreiten, um die Leichenschändung mit Hilfe von Hektors Vater Priamos zu beenden. Auch die Rache Odysseus an den Freiern, die sich in seinem Palast an seinen Gütern vergnügen, versucht in blutiger Manier, Ungerechtigkeit zu vergelten und das erlittene Unrecht am Feind zu ahnden. Die Tragödie bringt ebenfalls zahlreiche Rächerinnen und Rächer mit sich. Vielmals wird sie als berechtigter Grund des Handelns angeführt; oft jedoch ebenfalls in ihrer maßlosen Art ins Grausamste gesteigert, so dass gerade hier die Grenzen und die Folgen übermäßiger Rache ans Licht gebracht werden. Die unbedingte Rachsucht der Hauptpersonen des Euripides zeigt die Widersprüche und die Zwiespältigkeit menschlichen Handelns. Anhand des Mythos der Medea schildert er den Racheakt einer Mutter, die von der Kränkung durch ihren untreuen Ehemann getrieben, ihre eigenen Kinder tötet. Ihre Zerrissenheit zwischen Mutterliebe und dem Drang nach Ehre, der Widerspruch zwischen Gerechtigkeit und Rache, führt das Publikum die schonungslose Vielschichtigkeit des menschlichen Daseins vor Augen und mahnt zugleich zum sorgsamen Umgang miteinander.
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Schnell wird deutlich, dass nicht alle Rachetaten als positiv bewertet wurden. Vielmehr kam es auf die Verhältnismäßigkeit an. Ein gewisses Maß musste durchaus eingehalten werden, wenn nicht der Neid der Götter erregt werden sollte. Doch wie sah dieses Maß aus? Konnte das eigene Gewissen genügen, um ohne allgemeine Normen den maßvollen Umgang miteinander zu regeln? Gerächt wurde überall – nicht nur auf dem Schlachtfeld und in der Welt der Götter, auch in der Öffentlichkeit der Polis, aber auch im Beziehungsgeflecht des Oikos stellte die eigenmächtige Vergeltung von erlittenem Unrecht keine Seltenheit dar. Spiegelt dieses grausame Bild vom Racheleben der literarischen Helden nun das Geistesleben und die Moralvorstellungen der griechischen Gesellschaft wider?
Zunächst kann man davon ausgehen, dass grundsätzlich jedem das Recht auf Rache zugesprochen wurde. Gleich einem ungeschriebenen Gesetz konnte mittels eigenständiger Vergeltung erlittenes Unrecht ausgeglichen werden, um einen entstandenen Schaden und die zugefügte Kränkung wieder gut zu machen. Aber neben diesem Anspruch, Rache an seinem Feind auszuüben, herrschte eine Art Notwendigkeit zur Vergeltung. So sah im Gegensatz zu unserem heutigen Verständnis die griechische Gesinnung eine Pflicht zur Rache, eine Pflicht zum Ausgleich des erfahrenen Unrechts, vor. Diese Verpflichtung war nicht nur auf die eigene Person beschränkt, auch Familienmitglieder, Freunde und Verbündete waren von dieser Pflicht betroffen und konnte deshalb auf diese übergehen. Die Gebote von Freundschaft und Feindschaft verpflichteten zu Handlungen, die den jeweiligen Parteien nützen oder Schaden zufügen sollten. Dem Freunde nützen und dem Feinde Schaden zufügen – eine Devise, welche die Mentalität des archaischen Griechenlands zur Rache wiedergeben könnte. Den besondern Stellenwert, den die Freundschaft in der Antike hatte, besaß auch in gleicher Weise die Racheloyalität. Wer meinem Verbündeten schadet, der schadet auch mir – wobei wir wieder bei Achill und seinem Gefährten Patroklos wären.
Allgemein wurde die Rache als eine Antwort auf eine Beschädigung angesehen. Eine Beschädigung, die sowohl physisch als auch psychischer Natur sein konnte. Unrecht, kriminelle Handlungen, Gewalttaten, aber auch Verleumdungen, Aussagen oder Anzeigen vor Gericht ließen sich durch Rache erwidern. Das durch den Schaden verursachte Unrecht musste wieder ausgeglichen werden. In diesem Sinne kann man von einer Art Erwiderungsmoral sprechen, die Gutes oder Schlechtes
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Jochen Engelhorn, 2008, Die Griechen und die Rache, Munich, GRIN Publishing GmbH
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