1 Einleitung.1 Einleitung 3
1.1 Einführung 3
1.2 Gang der Untersuchung 7
1.3 LINDEMANN über den Templerorden 7
1 der Erklärung 8
2 Einleitung.2 Einleitung 10
2 auf Guantánamo 10
2 11
2.3 HAMDAN vs RUMSFELD 11
2 12
2 John YOO 13
3 Zusammenfassung und Ausblick.3 Zusammenfassung und Ausblick 14
4 Literaturverzeichnis.4 Literaturverzeichnis 15
Verschwörungstheorien sind so unausrottbar wie Pseudowissenschaftlichkeit. Pseudowissenschaftliches findet sich gerade über den Templer-Orden. Diesen Weg schlägt diese Arbeit keinesfalls ein. Sie distanziert ausdrücklich hiervon. Vielmehr will sie wachrütteln, wenn es darum geht, wie sehr religiöse Aspekte mit politischen Aspekten (unsachlich) vermischt werden.
In dieser Arbeit soll einerseits ein prominenter erkenntnistheoretischer Aspekt des Mittelalters (Stichwort „Willensfreiheit“-Idee der Scholastik, Stichwort „Templer-Orden- Prozesse“) knapp beleuchtet, andererseits die Schattenseiten der – ebenfalls prominenten – politisch-ideologischen, mit religiöser Symbolik sich umgebenden, an mittelalterliche Vorstellungswelten von Religion und 1 Staat sich (teils stark) nähernden, US-Regierung unter George W. BUSH 2 (Stichwort „Guantánamo“, Stichwort „Menschenrechtsverletzungen“, Stichwort „„Folter“ 3 -Rechtfertigungen ua durch Prof John YOO, Jay BYBEE und Steven BRADBURY“) dargelegt werden.
Zur Diskussion steht, ob in dieser Gegenüberstellung etwas (lebenspraktisch) „Fruchtbares“ ist, und sei es („nur“) dahingehend, dass man/frau hierüber nachdenkt?
Eine gemeinsame Klammer mag darin gesehen werden, dass mediävale Elemente auch neuzeitliches Denken (teils) prägen dürfte.
Überdies wird eine weitere Klammer im (gewichtigen) Macht-Faktor, jemanden zu verdächtigen (und ihn sodann der Folter 4 anheim fallen zu lassen) gesehen werden können.
Eine weitere gemeinsame Klammer dürfte fernerhin darin bestehen, dass die Fähigkeit des Menschen zu differenzieren, sowohl menschlich positive wie auch menschlich negative
1
Hier würde uU eine weitere Untersuchung in Richtung des – zu Recht hochgradig strittigen – Prof Carl SCHMITT (Stichwort NS-Zeit; Stichwort – so genannte - „Politische
Theologie“)
aufsetzen können. Siehe hierzu ua GRUBER auf FOCUS ONLINE (http://www.focus.de/politik/ausland/tid-
- Wahrheitskommission soll gegen Bush ermitteln“, Abrufdatum 15.7.2009).
3 Bekanntermaßen kam es erst zu einem Umdenken betreffend die Anwendung der Folter im Zuge der so genannten „Aufklärung“ (Stichwort VOLTAIRE, SONNENFELS et al).
4 Wobei das allerdings im Falle der Verfahren gegen den Templerritterorden (im Ergebnis) als durchaus strittig (zT) gesehen werden dürfte.
Aspekte zeitigen mag: so vermag etwa Prof John YOO Menschenrechtsverletzungen qua – de facto – Differenzierung verschiedener Formen der Folter zu nennen, etwas, dass wertungsmäßig als völlig verfehlt zu bezeichnen ist.
Ferner etwa (als weiteres Negativ-Beispiel) vermochte der Gedanke, es gäbe nicht nur „die“ Willensfreiheit, sondern auch einen (nicht von Folter erreichbaren, nicht von Folter verletzbaren) „Kern“ der Willensfreiheit, ebenfalls in dieser (abstrakten) Differenzierung, angewandt ua etwa – darf man den Worten FRIEDs, auf welche etwa LINDEMANN verweist – auf die angeklagten Mitglieder etwa des (berühmt-berüchtigten) Templer-Ordens, ungeheures Leid anzurichten.
Offen gelegt wird, dass auch fraglich sein könnte, ob nicht mehr Trennendes denn Einendes in dieser Gegenüberstellung liegt. Ist sie (wirklich) korrekt?
Was unter der BUSH-Regierung in den USA geschah und bis heute fortwirkt, ist sachlich, jedoch entschieden (sachlich-)kritisch, in vielerlei Hinsicht zu beanstanden, wobei insbesondere auf die (teils bedrohliche, teils sehr bedenkliche) – teils sehr enge - Verquickung (bestimmte) Religion – Staat (implizite) einzugehen sein wird. Fernerhin wird gefragt, welche Rolle die Herausbildung der Idee von „Willensfreiheit“ in der Geschichte gespielt hat und spielt. Hierbei wird exemplarisch der Prozess gegen den Templerorden (1307-1312) herausgegriffen, in welchem – ua - scholastisches Gedankengut einfloss. Scholastisches Gedankengut ist „typischerweise“ (emotional) gemeinhin gerade eines: typischerweise nicht (zwingend) negativ besetzt. 5 Eine „Nebenprodukt“ dieser wissenschaftlichen Arbeit mag sohin auch sein, eventuell dazu anzuregen, über den (menschlichen, gesellschaftlichen, indivuellen) „Wert“ des Gedankens bzw der „Geburt“ „der“ – so genannten – „Willensfreiheit“ (sachlich-) kritisch nachzudenken (arg in etwa mit dem Schlagwort „Segen oder Fluch?“).
Welchen Wert hat (rein) abstrakte, (rein abstrahierende), idealistische theoretische (und theoretisierende) „Philosophie“? Wohin vermag sie (uns) – de facto – uU (zu ver-) führen?
5
Gespräche etwa mit Historikerinnen/Historikern etwa vermögen dies zu belegen.
Ein Blick in die USA (Stichwort „Abu Ghraib“ 6 („Abu Ghoreib 7 “); Stichwort
„Guantánamo“ 8 zB (!)) vermag eine erste („näherungsweise“) Antwort uU zu liefern. In
dieser Arbeit soll – „sachlich, fachlich, nicht flappsig“ – etwas getan werden, was etwa
Philosophen/Philosophinnen – de facto – typischerweise kaum tun: (Sachlich) aufzudecken
und (sachlich, entschieden, konsequent, authentisch) Folgendes (ernstlich!) zu fragen:
„Theoretische iSv idealistisch-abstrahierende „Philosophie“: wohin (ver)mag sie – uU
(!) - zu (ver)führen?“ 9
In gewisser Weise stellt sich diese Frage – zT - auch dem (rechts-dogmatischen)
Strafrecht. [sic!] Jenem Strafrecht, das in Ö (wie etwa in D) sei „klassischerweise“ – so hört
„man“ öfters – (immer noch) Schuldstrafrecht sei. Um jemanden bestrafen zu können, muss
„die“ 10 Schuld 11 dieses jemand bejaht werden können. Bekanntermaßen besteht ein
Meinungsstreit, was Inhalt des strafrechtlichen Schuldvorwurfs ist. 12 So vermerkt etwa der
Wiener Strafrechtsordinarius Prof Dr Helmut FUCHS 13 etwa igZ: „ […] Ein falsches
Verhalten kann einem Menschen nämlich sinnvollerweise nur dann persönlich zum Vorwurf
gemacht werden, wenn die Person, der dieser Vorwurf gemacht wird, individuell anders
6
Zu den Folterbildern von Abu Ghraib (Abu Ghoreib) siehe ua LÖW 2007: 127-128. (zwischen 127 und 128
keine Zählung), wobei (sachlich-)kritisch zu vermerken ist: Wenn LÖW schreibt: „Die Folterbilder von Abu Ghraib sind zu Symbolen für die Fehlentwicklung des Irakkrieges geworden.“[sic!], sagt er damit – sei es ausdrücklich, sei es implizit – dass auch der Irakkrieg (aus seiner Sicht) ein Fehler war?
7 So GRUBER in FOCUS ONLINE (http://www.focus.de/politik/ausland/tid-13541/machtmissbrauch-
soll gegen Bush ermitteln, Abrufdatum 15.7.2009).
8 Siehe hierzu ua etwa WEINER 2008: 623: „Auf Bushs Geheiß begann die CIA als global agierende
Militärpolizei zu fungieren, die Hunderte von Verdächtigen in Geheimgefängnisse in Afghanistan, Thailand und Polen sowie in das amerikanische Militärgefängnis Guantánamo auf der Insel Kuba warf. Sie übergab außerdem Hunderte von weiteren Gefangenen den Geheimdiensten in Ägypten, Pakistan, Jordanien und Syrien, um sie dort verhören zu lassen. Skrupel kannte sie keine mehr.“ 9 Mitunter wird hier – hochgradig unsachlich und polemisch – abgeblockt, ohne auch nur ein einziges,
nüchternes, sachliches, treffend-überzeugendes Wort bei materieller Betrachtung ins Treffen führen zu können. 10 Bekanntermaßen ist zwischen Schuld 1 (Strafbegründungsschuld), Schuld 2 (Strafzumessungsschuld),
fernerhin Schuld 3 (Schuld iSv unrichtiger Tatsachenfeststellung, falscher Beweiswürdigung) zu unterscheiden. (Ergänzung: Das Nicht-Bezahlen einer Schuld als Nicht-Angriff im Kontext der Frage, ob der Rechtfertigungsgrund der Notwehr vorliege, stellt auf eine zivilrechtliche Schuld hingegen ab. Dies wäre auch noch ein Schuld-Begriff, der jedoch nicht als „Schuld 4“ firmiert, da er nicht dem Strafrechts-, sondern dem Zivilrechtsgebiet zuzurechnen ist.) 11 Ferner zum so genannten Schuldprinzip siehe ua MICHEL/WESSELY 1999: 10. 12 Siehe hierzu ua FUCHS 2008: 14. 13 FUCHS 2008: 14.
Quote paper:
Mag. Georg Schilling, 2009, Vom „Processus contra Templarios“ zu Bushs „9/11“-Camp Delta-Guantánamo?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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