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Einleitung 03
1. Die kommunitaristische Kritik am Liberalismus 04
1.1 Michael J. Sandel und das Schicksal des ungebundenen Selbst 04
1.2 Charles Taylor und das Paradox des Atomismus 07
2. Der kommunitaristische Liberalismus 11
2.1 Michael Walzer und die Kunst der Trennung 11
2.2 Amitai Etzioni und der responsive Kommunitarismus 14
Fazit, Kritik und Ausblick 16
Bibliographie 20
2
„Ich und noch einmal ich und als Erfüllungshilfe Du. Und wenn nicht Du, dann Du.“ 1 So oder so ähnlich könnte unser derzeitiges Miteinander umschrieben werden - treffend und doch betroffen machend. Immer mehr Nachrichten ereilen uns, die ein Durchsetzen von Individualinteressen auf Kosten der Gemeinschaft zum Inhalt haben. So werden Steuern hinterzogen, indem sie, am deutschen Fiskus vorbei, in sogenannte „Steueroasen“ verlagert werden. Hier spricht sich das Ziel der Geldmaximierung des Einzelnen aus. Was allerdings im Unterton mitschwingt, ist der Missstand unserer Gesellschaft. Jener, der soziale Bindungen aushöhlt und schwächt, Pflichten vergessen und moralische Werte relativ erscheinen lässt. Das kann dann soweit führen, das eine Gesellschaft unfähig wird, äußeren wie inneren Angriffe standzuhalten 2 . Nun stellt sich die Frage, worin dieser Missstand besteht? Ist es die Überbetonung des Individuums und dessen Rechte, die an dem Desinteresse an Staat, Politik und Gesellschaft Schuld hat? Einen solchen Zusammenhang sieht der K o m m u n i t a r i s m u s jedenfalls als gegeben an. Entstanden in den frühen achtziger Jahren in den USA, findet diese politische Philosophie ihren Ausgangspunkt in der theoretischen Debatte um die Vertragstheorie John Rawls` 3 . Das anhaltende Interesse an jener politisch-philosophischen Strömung erscheint angesichts der bereits erwähnten Schieflage unserer Gesellschaft bzw. der Westlichen im Allgemeinen verständlich und ist daher Grund genug, sich mit dem kommunitären Denken auseinander zu setzen. Im Rahmen der Frage, was den Kommunitarismus in seiner Gesamtheit als politische Philosophie auszeichnet, soll diese Darstellung dreigeteilt werden. Beginnend mit der theoretisch-philosophischen Debatte um die Konstitution des Individuums, wird mithilfe der Überlegungen Michael Walzers eine Brücke zu der praktisch-politischen Relevanz des Kommunitarismus geschlagen. Ohne eine Vollständigkeit beanspruchen zu wollen, soll zumindest bewusst gemacht werden, dass es durchaus einen Zusammenhang zwischen dem übersteigerten Individualismus und der Auflösungstendenz sozialer Bindungen in unserer Gesellschaft gibt.
1 Beck, Ulrich/Beck-Gernsheim, Elisabeth: Das ganz normale Chaos der Liebe, Frankfurt am Main 1990,
S. 21f.
2 Vgl. Taylor, Charles: Wieviel Gemeinschaft braucht die Demokratie?, in: Transit, Heft 5, Winter
1992/93, S. 9.
3 Vgl. Zahlmann, Christel (Hg.): Kommunitarismus in der Diskussion. Eine streitbare Einführung, Nörd-
lingen 2 1997, S. 7ff.
3
Welche politische Philosophie liegt den heutigen Praktiken und Institutionen zugrunde? Es ist die liberale Vorstellung, welche Gebote der Gerechtigkeit, Fairness und des individuellen Rechts besonders akzentuiert - ja beinahe überakzentuiert. Der hierbei innewohnende Hauptgedanke ist der, dass eine gerechte Gesellschaft ihren Bürgern ermöglichen sollte, eigene Ziele zu verwirklichen, anstatt selbst besondere Ziele zu formulieren, zu verfolgen und zu fördern. Das setzt wiederum die Aufgabe einer bestimmten K o n z e p t i o n d e s G u t e n voraus, da jeder Bürger, laut der liberalen Argumentation, eigene Vorstellungen vom Guten hat. Solange die Ziele eines Bürgers die Freiheit eines anderen nicht einschränken oder verletzen, können diese auch ohne Abstriche realisiert werden. Die Vertreter des Liberalismus rechtfertigen dies mit der Begründung, dass so, eine Übereinstimmung mit dem Begriff Recht am besten gewährleistet werden kann. Die Gerechtigkeit einer Gesellschaft hängt also davon ab, inwieweit sie auf eine Wahl zwischen konkurrierenden Zwecken und Zielen verzichtet. Ein t e l o s G e d a n k e muss demzufolge ausgeschlossen werden. Einzig der Rahmen, indem die Bürger ihre Zielvorstellungen verwirklichen können, soll mithilfe des Gesetzes und der Verfassung von einer Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Folge ist, dass einerseits, die individuellen Rechte vor dem Druck des Allgemeinwohls geschützt werden müssen und andererseits, darf und kann das hierfür zugrundliegende Gerechtigkeitsprinzip keine besondere Vorstellung des guten Lebens haben. Letztendlich räumt der Liberalismus dem Recht eine Vorrangstellung gegenüber dem Guten ein 4 . Die moralische Dimension, welche daraus erwächst, gerät nun ins Visier der folgenden Autoren. Mit Michael J. Sandels Schrift „Liberalismus und die Grenzen des Rechts“ von 1982 findet die systematische Kritik an den liberalen Vorstellungen dann auch ihren Anfang. Sandels kritische Bezugnahme auf das elf Jahre zuvor erschienene Hauptwerk „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ von John Rawls kann jedoch erst in Verbindung mit den etwa zeitgleich entstandenen Untersuchungen von Charles Taylor, Alasdair MacIntyre
4 Vgl. Sandel, Michael J.: Die verfahrensrechtliche Republik und das ungebundene Selbst, in: Honneth,
Axel (Hg.): Kommunitarismus. Eine Debatte über die moralischen Grundalgen moderner Gesellschaften,
Frankfurt am Main/New York 1993, S. 18ff.
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und Michael Walzer ein thematisches Sammelbecken bilden, das heute unter dem allgemeinen Begriff Kommunitarismus subsumiert wird 5 . Nichtsdestoweniger gilt Sandels Kritik als Ausgangs- und Ansatzpunkt bei der Debatte zwischen Liberalismus und Kommunitarismus. Eine Analyse der Vorwürfe Sandels, die er gegen Rawls ins Feld führt, muss demnach folgen.
Es ist das Schicksal des u n g e b u n d e n e n S e l b s t, welches laut Sandel den Liberalismus zum Wanken bringt, zumindest Rawls` anthropologische Vorannahme unhaltbar erscheinen lässt. Wie geschieht dies? Zunächst stützt sich die rawlsche Argumentation, philosophisch gesehen, auf Immanuel Kant, genauer, auf die Annahme eines t r a n s z e n d e n t a l e n S u b j e k t s. Denn erst die Teilhabe an diesem befähigt uns zu einem freien moralischen Handeln, weil nur sonach der Naturdeterminiertheit, dem äußeren Umstand und empirischen Zweck entgangen werden kann. Kant versteht dies als Bedingung der Möglichkeit von Freiheit, die vorausgesetzt werden muss, um den Menschen als ein Selbstzweck und nicht als bloßes Mittel begreifen zu können 6 . Dieses Menschenbild wirkt natürlich auf die Politik ein. Und zwar so, wie das Subjekt a priori seinen Zielen vorangeht, so kommt dem Rechten der Vorrang vor dem Guten zu. Würde aber die Gesellschaft eine bestimmte Konzeption des Guten verfolgen, dann wäre die Selbstzweckhaftigkeit bzw. die Autonomie von Teilen der Angehörigen dieser ernstlich bedroht. Eine gerechte Gesellschaft kann deshalb keine besondere Konzeption des Guten für sich beanspruchen. Der Versuch von John Rawls besteht jetzt darin, „die Priorität des Rechten vor der Unklarheit des transzendentalen Subjekts [zu] retten“ 7 . Dies ermöglicht er mit der Konstruktion eines U r z u s t a n d e s, welcher den Vorrang verständlicher, ergo weltnäher begründen soll. Bei dieser vereinfachten Situation werden wir in die Lage versetzt, unsere politischen und moralischen Gewissheiten an einem Gerechtigkeitstest zu überprüfen. Die vorherrschende Frage ist dabei, welche Prinzipien wir zur Steuerung unserer Gesellschaft wählen würden? Allerdings kommt bei diesem Entschluss die besondere Situation des Urzustandes zur Geltung. Denn in jenem Zu-stand wären wir prinzipiell alle gleich und würden jegliche Entscheidung hinter einem S c h l e i e r d e s N i c h t w i s s e n s treffen 8 . Dies bedeutet, dass wir keine Kenntnis über unsere besonderen, jeweils individuellen Fähigkeiten haben. So wird ein mög- 5 Vgl.Honneth, Axel (Hg.): Kommunitarismus. Eine Debatte über die moralischen Grundalgen moderner
Gesellschaften, Frankfurt am Main/New York 1993, S. 7.
6 Vgl. Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Berlin 1903, S. 438ff/Kant, Immanuel:
Kritik der praktischen Vernunft, Berlin 1908, S. 86f.
7 Sandel, Michael J.: Die verfahrensrechtliche Republik und das ungebundene Selbst, S. 23.
8 Vgl. Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt am Main 1979, S. 140ff.
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liches Kalkül bei der Wahl, aus dem Vor- oder Nachteile entstehen könnten, von vornherein verhindert. Niemand weiß, welche Person, also arm oder reich, stark oder schwach, glücklich oder unglücklich, er in dieser Gesellschaft sein wird. Individual-oder Gruppeninteressen, Ziele oder bestimmte Konzeptionen des Guten nehmen infolgedessen keinen Einfluss auf den Entscheid. In solch einer fiktiven Situation des Urzu-standes würden wir nach Rawls die P r i n z i p i e n d e r G e r e c h t i g k e i t wählen 9 . Obwohl wir unsere individuelle Beschaffenheit nicht kennen können, so hat doch Rawls ein gewisses Menschenbild, das indirekt in sein Konstrukt, somit in unsere fiktive Entscheidungsfindung, einfließt. Er setzt „ein bestimmtes Bild der Person bzw. der Art voraus, wie wir als Wesen beschaffen sein müssen, damit wir die Gerechtigkeit für die höchste Tugend halten. Das ist das Bild des ungebundenen, d.h. gegenüber Zwecken und Zielen als primär und unabhängig verstandenen Selbst.“ 10 An dieser anthropologischen Prämisse nimmt Sandel nun Anstoß und wird Hauptgegenstand seiner Kritik. Denn die daraus entstehende Identität, welche losgelöst von unmittelbaren Zielen und Interessen ist und vielmehr durch die Fähigkeit, diese zu wählen, bestimmt wird, hat dramatische Folgen für die Gesellschaftsform. Zwar können wir als ungebundenes Selbst einer freiwillig entstandenen Gemeinschaft beitreten, doch sobald es zu weitergehenden Verpflichtungen kommen würde, müssten wir diese, um unser Ungebundensein zu wahren, verlassen. Die Stärke des ungebundenen Selbst offenbart sich also in der Form, dass wir keine Sklaven unserer Ziele und Zwecke, sowie befreit von Zwängen der Natur, der sozialen Verpflichtung, des ererbten Status und der Tradition sind. Wie erlösend muss diese Vorstellung von einem Subjekt, welches autonom und damit souverän in seinen Entscheidungen ist, wirken? Zweifellos entlastend und doch scheinen jene Versprechungen Rawls` bei der näheren Betrachtung seiner Gerechtigkeitsprinzipien nicht einlösbar. Für Sandel wird dies gerade an dem zweiten grundlegendsten Prinzip der rawlschen Gerechtigkeitstheorie offensichtlich. So heißt es bei Rawls: „Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, daß (a) vernünftigerweise zu erwarten ist, daß sie zu jedermanns Vorteil dienen, und (b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen.“ 11 Folglich werden bei diesem D i f f e r e n z i e r u n g s p r i n z i p, Unterschiede innerhalb einer Gesellschaft und die Bereitschaft „der Besserweggekommenen“ zu teilen, impliziert. Letzteres wird für Sandel zum casus cnactus, nämlich dann, wenn sich die Frage stellt, was „diese Bes-
9 Vgl.Reese-Schäfer, Walter: Kommunitarismus, Frankfurt am Main/New York 3 2001, S. 17.
10 Sandel, Michael J.: Die verfahrensrechtliche Republik und das ungebundene Selbst, S. 24.
11 Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit, S. 81.
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Conrad Maul, 2008, Die politische Philosophie des Kommunitarismus, München, GRIN Verlag GmbH
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