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Inhaltsverzeichnis
Einleitung 2
1
Max Webers Theorien von Macht und Herrschaft. 4
2
2.1 Macht als Chance zur Willensdurchsetzung - auch gegen Widerstand. 4
2.2 Herrschaft - Legitimation und Organisation. 6
Macht und Herrschaft bei Hannah Arendt 9
3
3.1 Macht als Interaktionsprozess zur Konsensfindung. 9
3.2 Herrschaft ohne Gewalt - Gewalt und Zerstörung von Herrschaft. 11
4 Bilanz: „Symmetrischer“ vs. „asymmetrischer“ Machtbegriff, „power to“ vs.
„power over“ 13
Literaturverzeichnis. 16
5
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1 Einleitung
Wenn wir moderne Theorien von Macht und Herrschaft untersuchen, dann müssen wir realisieren, dass beide Begriffe in den letzten Jahrhunderten unzählige Male unterschiedlich definiert wurden. So war es beispielsweise Thomas Hobbes (1588-1679), der bereits 1651 mit „Leviathan or the Matter, Forme and Power of a Commonwealth Ecclesiastical and Civil” eine Macht- und Herrschaftstheorie generierte. Bei Hobbes schließen die einzelnen Staatsbürger untereinander einen Gesellschaftsvertrag und ermächtigen eine Person oder eine Versammlung (fortan als Souverän bezeichnet), sie zu regieren. Es werde also ein dritte Instanz beauftragt, die durch den Gesellschaftsvertrag vereinigten Staatsbürger zu regieren. So sei der Leviathan erzeugt wurden, dessen Handlungen eben durch den Gesellschaftsvertrag legitimiert werden. Im Gegenzug wahre er den Frieden im Inneren und schütze den durch den Gesellschaftsvertrag konstituierten Staat vor äußeren Angriffen. Macht werde also von den einzelnen Personen an den Leviathan übertragen, der so in die Lage versetzt wird, durch seine „abschreckende“ Stärke für Ruhe und Ordnung zu sorgen. (vgl. Münkler 2 2001: 116f.). Genau hier liegt die Bedeutung von Hobbes: Er hat bereits Mitte des 17. Jahrhunderts mit seiner Theorie „die Notwendigkeit von staatlicher Ordnung und souveräner Macht überzeugend nachgewiesen“ (ebd.: 144). Nur durch diese souveräne Macht kann man laut Hobbes Werteverlust, bürgerkriegsähnliche Zustände und die daraus resultierende Unsicherheit in den Griff bekommen. Sein daraus resultierendes Herrschaftsmodell ist demnach vertikal bzw. hierarchisch organisiert.
Doch auch andere Herrschaftstheorien sind nicht erst im 20. Jahrhundert entstanden. So hat sich beispielsweise Karl Marx (1818-1883) im Jahr 1847 mit (kapitalistischer) Herrschaft und deren Ausprägungen auseinandergesetzt.
Die vorliegende Arbeit stellt jedoch zwei modernere Theorien von Macht und Herrschaft gegenüber: So sollen die Theorien von Max Weber (1864-1920) und Hannah Arendt (1906-1975) miteinander verglichen und klar voneinander abgegrenzt werden. Zunächst werden Webers (2) und Arendts (3) Theorien separat analysiert, um sie dann in einem letzten Schritt (4) miteinander zu vergleichen.
Hierbei soll verdeutlicht werden, dass sich beide Konstrukte deutlich voneinander unterscheiden: Während Arendt einen „symmetrischen“ (Lukes 1983) bzw. einen „power to“-Machtbegriff (Göhler 2004: 246) entwickelt, so spricht man im Falle Webers von einem „asymmetrischen“ (Lukes 1983) bzw. „power over“-Machtbegriff (vgl. Klinger 2004: 85).
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Konkret bezogen auf die Definitionen der Macht bedeutet dies, dass Weber einen Begriff definiert, den Arendt als Gewalt bezeichnet und klar von ihrem Machtbegriff abgrenzt (vgl. Habersmas 1979: 287). Auch die Herrschaftstheorien sind letztlich aufgrund der Rolle der Gewalt klar voneinander abgrenzbar. Während Weber den Staat als Monopolinhaber der legitimen physischen Gewalt ansieht (vgl. Weber 5 1988b: 506), spricht Arendt von der Auflösung einer Ordnung, von einer Art Staatsbankrott, sobald der Staat zur Gewalt greifen würde (vgl. Arendt 12 1996: 57).
Bevor diese Abgrenzungen in Kapitel 4 noch einmal aufgegriffen und konkretisiert werden, widme ich mich nun zunächst den einzelnen Theorien.
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2 Max Webers Theorien von Macht und Herrschaft
2.1 Macht als Chance zur Willensdurchsetzung - auch gegen Widerstand
Webers universeller Machtbegriff wurde maßgeblich von Friedrich Nietzsche (1844-1900) beeinflusst (vgl. Sukale 2002: 487), der sich 1887 in seinem Werk „Zur Genealogie der Macht“ bereits mit Macht befasst hatte, ohne jedoch eine eindeutige Definition zu verfassen. Macht hätte eben zu viele Facetten, um den Begriff zu definieren, Macht(willen) sei überall zu finden, könne aber nicht aufgehoben, sondern nur verteilt werden. Verbunden sei Macht vor allem mit Konfrontation (vgl. Nietzsche 1930). Überträgt man nun Nietzsches Thesen (Macht ist universell, Macht ist eng mit Konfrontation verbunden) auf Webers idealtypische Definition von Macht, so werden die Parallelen deutlich: Auch Weber sieht Macht in jeder Art einer sozialen Beziehung Formen von Macht und daraus resultierender Abhängigkeit. Zudem ist auch Webers Machtbegriff mit Konfrontation verbunden, da er die Durchsetzung von Interessen auch gegen Widerstände - letztlich resultierend in Konfrontationen - als Macht definiert, wie ich an seiner Begriffsbestimmung von 1922 noch nachweisen werde.
Bereits mit seiner Freiburger Antrittsvorlesung 1895 verband er seinen Machtbegriff mit dem Staat. Das deutsche Kaiserreich sei kulturell überlegen und politisch reifer als Polen oder andere Staaten. Da das Deutsche Reich - politisch, ökonomisch und kulturell gesehenmächtiger sei als andere, so solle es auch nach mehr Macht streben (vgl. Weber 5 1988a: 14f.). Webers Machtbegriff ist also eng mit politischen Entscheidungen des Staates verbunden. Präziser ausgedrückt: Macht kann laut Weber nur vom Staat ausgehen. Im Zeitalter des Imperialismus wundern solche Ansichten nicht. Die sozialdarwinistische Argumentation wirkt hier eher provozierend als gewollt rassistisch. Weber verband hier also seine Lehren mit den Erfordernissen der Zeit.
Nach verlorenem Weltkrieg wurde Weber zu einem „Vernunftrepublikaner“ (Müller 2007: 144). In seinem Vortrag „Politik als Beruf“ im Jahre 1919 verband er zwar weiterhin den Machtbegriff mit dem Staat, besetzte ihn jedoch weniger imperialistisch. Im Vortrag erteilt er den sozialwissenschaftlichen Wirklichkeitsbegriffen eine Absage und konzentriert sich auf die Generierung von Idealtypen. Diese sollen als Verständnishilfe bzw. als Ausgangspunkt für die empirische Forschung dienen (vgl. Lenk 5 1987: 303).
Weber setzt erkennbar einen äußeren Rahmen, der die Mittel der Politik beleuchtet: Zunächst die physische Gewaltsamkeit. Der Staat habe das Monopol der physischen Gewaltsamkeit und
Arbeit zitieren:
Robert Griebsch, 2009, Theorien von Macht und Herrschaft bei Weber und Arendt, München, GRIN Verlag GmbH
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