Zusammenfassung 3
Summary 3
1. Einleitung. 5
1. These. 5
2. Überblick. 5
3. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW. 6
These 2. 6
4. Entwicklung und aktuelle Situation im Bereich Frühberatung und -förderung,
schulische Förderung und Berufsvorbereitung/berufliche Eingliederung ab 1995 7
Fr ühberatung und Frühförderung 7
These 3. 7
Schulische Förderung. 8
These 4. 8
Sch üler und Lehrer im gemeinsamen Unterricht 10
Einf ührung von Förderplänen und Kompetenzenorientiierung in der Förderung 10
Berufsvorbereitung /berufliche Eingliederung 11
These 5. 11
5. Neuentwicklungen seit 2002: Qualitätsicherung an Universität, Studienseminar und
Schule 12
Standarddiskussion 12
These 6. 12
Modularisierung des Studiums und der Lehrerausbildung. 12
Qualit ätsanalyse 13
These 7. 13
6. Die Diskussion um Sonderpädagogische Förderzentren. 16
These 8. 18
7. Aktueller Handlungsbedarf 18
These 9. 18
These 10. 20
Zusammenfassung und Ausblick. 20
Literatur : 21
2
Zusammenfassung
In der Sonderpädagogik NRWs findet seit 1995 ein grundlegender und vielfältiger Wandel in vielen Bereichen statt. Bei den Veränderungen handelt es sich um:
• den Wandel von einer institutionenbezogenen zu einer personenbezogenen Förderung
• die Flexibilisierung des sonderpädagogischen Angebotes • die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts • die Einführung der Förderpläne und Kompetenzenorientierung • Berufsvorbereitung in Zeiten zunehmender Rezession und immer knapper werdender öffentlicher Kassen
• die Standardorientierung in Hochschule, Studienseminar und Schule • die Einführung zunächst des Schulprogramms und dann der Qualitätsanalyse als Instrumente der Qualitätsentwicklung und -sicherung • die Diskussion um den Entwicklungsstand des Konzepts „sonderpädagogisches Förderzentrum“ und last, but not least • eine Zunahme des sonderpädagogischen Förderbedarfs Diese Veränderungen werden ausgehend von Thesen dargestellt und es wird aufgezeigt, welcher Handlungsbedarf im Einzelnen und welcher vorrangige übergeordnete Handlungsbedarf gegenwärtig besteht.
Summary
Since 1995 there ist a fundamental und multiple change in the area of special education in Northrhine-Westfalia. The change has the following aspects:
• change from institution-related to person-related enhancement • flexibilisation of special-educational support • further develoment of integrative instruction
• introduction of individualized educational plans and competence-orientation • vocational preparation in times of increasing recession and scant public tills
3
• standard-orientation at university, teacher instruction institutions and school • introducation of school-programm and analysing the quality as an instrument to further and ensure quality
• the discussion of the concept “special education enhancement center” and, lut but not least, • engrowing special educationals needs.
This changes are demontrated starting with theses and it is shown what needs to be done in detail and what is most important to be done.
4
1. Einleitung
Ulrich Bleidick beschreibt in seinem Aufsatz „Pädagogik in Zeiten der Postmoderne“ die gegenwärtige Gesellschaft als durch Komplexität und Fragmentierung, vor allem aber Veränderung geprägt (vgl. Bleidick, 1993).
Wenn wir auf unseren eigenen Arbeitsalltag in den letzten Jahren blicken, so werden wir BLEIDICK zustimmen: Seit 1995 spielt sich in der Sonderpädagogik NRWs ein grundlegender und vielfältiger Wandel ab.
Insgesamt hat dieser Wandel zur Flexibilisierung der Förderung geführt und ist mit deutlichen Schritten in Richtung Integration verbunden.
1. These
Die Zeit ab 1995 war und ist in der Sonderpädagogik NRWs eine Zeit grundlegender Veränderungen.
Dieser Wandel hat vielfältige Auswirkungen auf Anforderungen und konkrete Arbeit. Die mit ihm verbundenen Entwicklungen sind zwar nicht losgelöst von den Entwicklungen in den anderen Bundesländern zu betrachten. Sie sind jedoch spezifisch ausgeprägt. In meinem Beitrag werde ich aufzeigen, was sich konkret verändert hat und welche Folgen dies für die gegenwärtige Arbeit hat.
2. Überblick
In meinem Beitrag wird es um die folgenden Punkte gehen:
• das Gesetz von 1995 zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung, • die Situation der Frühförderung, • die Flexibilisierung des schulischen Angebotes unter besonderer
Berücksichtigung des gemeinsamen Unterrichts • die neu zu erstellenden, kompetenzenorientierten Förderpläne • den Ist-Stand und Erfordernisse im Bereich der beruflichen Vorbereitung und Eingliederung
• die Standardorientierung in Hochschule, Studienseminar und Schule
5
• Schulprogramm und Qualitätsanalyse als Instrumente der Qualitätsentwicklung und -sicherung
• die Diskussion und den Entwicklungsstand des Konzepts „sonderpädagogisches Förderzentrum“ sowie
• den aus meiner Sicht bestehenden übergeordneten Handlungsbedarf.
3. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW
Der in meinem heutigen Beitrag thematisierte Wandel wurde erstmals mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW von 1995 unverkennbar deutlich. Die entscheidende Veränderung durch dieses Gesetz war: das Sonderschulaufnahmeverfahren SAV wird durch die Rechtsverordnung VO-SF, das „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und der Festlegung des Förderortes“, abgelöst.
These 2
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW von 1995 bedeutet einen Wechsel von der institutionenbezogenen zur personenbezogenen Förderung.
Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW ging es fortan nicht mehr wie im SAV - dem Sonderschulaufnahmeverfahren - darum festzustellen, ob ein Kind eine - wie sie damals noch hieß - Sonderschule besuchen muss. Ziel war vielmehr festzustellen, ob bei diesem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Dies stellte eine Veränderung von einer institutionenbezogenen zu einer personenbezogenen Förderung dar und forderte in der Folge eine Flexibilisierung der Förderorte heraus. Denn ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf konnte fortan an verschiedenen Förderten beschult werden: der Förderschule, im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinen Schulen und in der Schule für Kranke. (vgl. http://www.Schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/ Gesetzes/SchulG-Info/Schulgesetz.pdf;§ 20,
6
Arbeit zitieren:
apl. Professor Dr. Christel Rittmeyer, 2009, Sonderpädagogik in NRW: Flexibilisierung der Förderung und Schritte in Richtung Integration, München, GRIN Verlag GmbH
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