I
I n h a l t s v e r z e i c h n i
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis V
1 Einleitung 1
2 Theoretische Begründung von Wirtschaftsprüfungsleistungen anhand der
Prinzipal -Agent-Theorie. 2
2.1 Grundannahmen und Erläuterung des Modells 3
2.2 Bezug des Modells auf Wirtschaftsprüfungsleistungen 5
3 Institutionenökonomische Betrachtung 6
3.1 Die Dienstleistung „Abschlussprüfung“ 6
3.2 Transaktionskostenansatz 8
3.2.1 Klassifizierung der Dienstleistung „Abschlussprüfung“ 8
3.2.2 Modellierung des Sachverhalts 9
3.2.3 Anwendung des Modells auf Abschlussprüfungsleistungen 10
3.3 Property-Rights-Ansatz 12
3.3.1 Grundlegende Annahmen 12
3.3.2 Property-Rights, Wettbewerb und Handlungsanreize 13
3.3.3 Property-Rights, Transaktionskosten und Flexibilität 15
3.4 Acencytheoretischer Ansatz 16
3.4.1 Hidden Characteristics und adverse Selektion 16
3.4.2 Hidden Action und Moral Hazard 17
3.4.3 Hidden Intention und Hold-Up 19
3.5 Zusammenfassende Feststellung 20
4 Berufsspezifische Betrachtung 21
4.1 Unabhängigkeit privater Institutionen 21
4.1.1 Wesentliche Problemfelder 21
II
4.1.2 Einschlägige Normen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit 22
4.1.3 Haftung des Wirtschaftsprüfers 23
4.2 Umwelt privater Institutionen: Markt, Wettbewerb und Erfolgsfaktoren 25
4.3 Referenz staatlicher Institutionen zu den genannten Faktoren 26
4.3.1 Unabhängigkeit 26
4.3.2 Markt und Wettbewerb 27
4.4 Ökonomische Auswertung der Erkenntnisse. 28
4.4.1 Grundlegende Annahmen und Modellierung der Sachverhalte 28
4.4.2 Fazit 30
5 Ergebnis 31
Verzeichnis der Gesetze und Verordnungen zur Regulierung der Abschlussprüfung 32
Literaturverzeichnis 33
Abschlussprüferaufsichtskommission Art. Artikel
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ber. berichtigt BGBl. Bundesgesetzblatt Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
ca. circa
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) e. V.
Einkommensteuergesetz
eingetragener Verein
Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
gem. gemäß
Grenzkosten der Arbeit Grenzkosten der Haftung Grenzopportunitätskosten Grenzkosten der Prüfung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hrsg. Herausgeber
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
International Ethics Standards Board of Accountants IFAC International Federation of Accountants
IV
International Financial Reporting Standards
Journal of Institutional and Theoretical Economics (Zeitschrift) JStG Jahressteuergesetz
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
Mrd. Milliarden
number (engl. Literaturangabe)
Perspektiven der Wirtschaftspolitik (Zeitschrift)
S. Seite
u. a. und andere US-GAAP United States - Generally Accepted Accounting Principles
volume (engl. Literaturangabe)
Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Zeitschrift)
Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wertpapierhandelsgesetz Wirtschaftsprüferkammer WPO Wirtschaftsprüferordnung
Zeitschrift für Betriebswirtschaft (Zeitschrift) Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung (Zeitschrift)
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Optimale Organisationsformen bei Vorliegen von Transaktionskosten
Abbildung 2: Gleichgewichte in der Abschlussprüfung
1
1 Einleitung
Bilanzskandale der jüngeren Vergangenheit haben die Augen der Öffentlichkeit auf den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer (WP) gelenkt. Delikte auf internationaler (z. B. Enron, WorldCom) und nationaler Ebene (Bankgesellschaft Berlin, Flowtex) führten nicht nur zu teilweise spektakulären Unternehmenszusammenbrüchen, sondern schadeten auch dem Ruf der betreuenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) erheblich. Firmen wie Arthur Andersen wurden für die Öffentlichkeit zu Synonymen für Korruption, Bilanzfälschung und Manipulation in Kapitalmarkts- und Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten. Woher nehmen private Institutionen dann die Berechtigung Jahresabschlüsse 1 (JA) zu prüfen, wenn daraus Skandale solchen Ausmaßes resultieren?
Die vorliegende Arbeit diskutiert die Frage nach der Rechtfertigung der JA-Prüfung 2 durch private Institutionen. Dazu wird im zweiten Kapitel die Notwendigkeit von JA-Prüfungen anhand der Prinzipal-Agent-Theorie allgemein theoretisch fundiert. 3 Weiter werden im dritten Kapitel wesentliche Aspekte privater und staatlicher Institutionen analysiert und hinsichtlich der Erstellung der Dienstleistung „Abschlussprüfung“ institutionenökonomisch untersucht. Anhand der Transaktionskosten (TK)-Theorie wird untersucht, ob JA-Prüfungen generell eher durch staatliche oder private Institutionen im Hinblick auf TK-Minimierung durchgeführt werden sollen. Property-Rights-Ansatz und agencytheoretische Analyse zeigen wesentliche Chancen und Risiken, die sich durch die Eigenheiten privater und staatlicher Institutionen im Bezug auf die Erstellung von Abschlussprüfungsleistungen ergeben. Das vierte Kapitel beinhaltet eine Analyse berufsspezifischer Umwelteinflüsse und Anforderungen, deren Auswirkungen anhand eines Vergleichs zwischen entsprechenden priva-
1 „Jahresabschluss“ bezieht sich im Folgenden auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss sofern aus dem Text nichts anderes ersichtlich ist. Der Begriff wird als Oberbegriff für Einzel- und Konzernabschluss verwendet; vgl. MARTEN, K.-U. u. a. (2006), S. 424. Die Aufstellung ist nach §242 HGB Pflicht, alle darauf anzuwendenden Regeln sollen im Begriff berücksichtigt sein. Der Begriff „Abschluss“ wird synonym zu „Jahresabschluss“ verwendet.
2 Mit „Jahresabschlussprüfung“ ist die Prüfung des Jahresabschlusses nach §316 HGB mit den entsprechend darauf anzuwendenden Regeln angesprochen. „Abschlussprüfung“ und „Prüfung“ werden, soweit nichts anderes ersichtlich ist, synonym zu „Jahresabschlussprüfung“ verwendet.
3 Zur Differenzierung innerhalb der Prinzipal-Agent-Theorie im Kontext der Prüfungsnachfrage, vgl. HERKENDELL, A. (2007), S. 34ff. Theoretische Begründungen anhand des Stakeholder-, TK- und Property-Rights-Ansatzes gibt MARTEN, K.-U. (1999), S. 128ff., 137ff.
2
ten und staatlichen Institutionen, auf das wesentliche Kriterium „Prüfungsqualität“ 4 ökonomisch modelliert werden.
2 Theoretische Begründung von Wirtschaftsprüfungsleistungen anhand der Prinzipal-Agent-Theorie
In Deutschland erteilt das Handelsgesetzbuch (HGB) für alle mittleren und großen Kapitalgesellschaften, sowie Konzerne, die gesetzliche Anordnung zur JA-Prüfung durch einen Abschlussprüfer 5 in §316 HGB. Besonders wegen ihrer großen wirtschaftlichen Außenwirkung und der häufigen Trennung zwischen Unternehmenseigentümern und deren Geschäftsführungsorganen, kommt der externen Rechnungslegung, sowohl als Informationsinstrument, als auch zur Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Eigentümern, Gläubigern und anderen Drittparteien besondere Wichtigkeit zu. 6
Informationen sind bei oben erwähnten Gesellschaftsformen - zwischen Unternehmensführung und Eigentümern - nicht identisch vorhanden. Dies betrifft sowohl Umfang, als auch Genauigkeit der Informationen. Deshalb macht es Sinn, JA auf Normenkonformität prüfen zu lassen und somit den Spielraum des Managements bei der Berichterstattung einzuschränken, die Wahrscheinlichkeit einer realitätsnahen Ergebnisdarstellung jedoch zu erhöhen. 7
Zunächst ist es sinnvoll, die sich daraus ergebende allgemeine Nachfrage nach WP-Leistungen zu veranschaulichen. Bedingt durch das theoretische Argumen-tationsfundament, findet die Begründung anhand der Prinzipal-Agent-Theorie statt.
4 „Prüfungsqualität“ kann im Folgenden nach dem sprachlichen Gebrauch des Wortes „Qualität“ verwendet werden, vgl. MARTEN, K.-U. u. a. (2006), S. 642. Zur spezielle Definition vgl. unten in Punkt 4.4.1, S. 28.
5 Als Abschlussprüfer gelten gem. §319 Abs. 1 HGB, WP, WPG und i. V .m. §§264a Abs. 2, 267 HGB auch vereidigte Buchprüfer (Berufszugang seit dem 1.1.2005 geschlossen) und Buchprüfungsgesellschaften; vgl. COENENBERG, A. G. u. a. (2007), S. 503. Die Verwendung der Ausdrücke „Abschlussprüfer“ und „Prüfer“ beziehen sich folgend auf WP, WPG inklusive Prüfungsteams, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, mit ihren impliziten Rechten, Pflichten und Einschränkungen.
6 Vgl. COENENBERG, A. G. (2005), S. 33.
7 Vgl. MARTEN, K.-U. u. a. (2007), S. 32, 36.
3
2.1. Grundannahmen und Erläuterung des Modells
Information spielt in Gesellschaftsformen, in denen die Unternehmensführung nicht von den Eigentümern selbst ausgeübt, sondern an Dritte übergeben wird (Fremdorganschaft), eine fundamentale Rolle. Die Prinzipal-Agent-Theorie ist Teil der Neuen Institutionenökonomik. In ihr werden Institutionen 8 bei Vorliegen von TK 9 analysiert. Um die Nachfrage nach WP-Leistungen allgemein im Kontext der Prinzipal-Agent-Theorie zu begründen, müssen dazu noch weitere, für den Zusammenhang unerlässliche, Annahmen berücksichtigt werden: 10
Zwischen Eigentümer (Prinzipal, synonym: Auftraggeber) und
⋅
Management (Agent, synonym: Auftragnehmer) besteht eine vertragliche Beziehung;
Es liegt asymmetrische Informationsverteilung zwischen Prinzipal und
⋅
Agent vor, wobei der Agent den Informationsvorsprung besitzt; Prinzipal und Agent besitzen unterschiedliche Nutzenfunktionen;
⋅
Entscheidungen des Agenten hinsichtlich seines Nutzens, beeinflussen
⋅
auch den Nutzen des Prinzipals (externe Effekte); Beide Individuen sind Nutzenmaximierer;
⋅
Der Nutzen besteht aus einem monetären (z. B. Einkommen, Gewinn) und
⋅
einem nicht-monetären Bestandteil (z. B. Einfluss, Ruf, Freizeit).
Dem Prinzipal ist - im Rahmen der Befugnis- und Handlungserteilung - die Leistung bzw. Leistungsbereitschaft des Agenten nicht vollständig bekannt. Somit ist er bei der a priori Leistungsbeurteilung des Agenten auf Informationen Dritter, oder des Agenten selbst angewiesen. Der Agent ist jedoch in der
8 Als Institution gelten Einrichtungen in Form von Regeln. Sie sind die Spielregeln einer Gesellschaft; vgl. NORTH, D. C. (1990), S. 3; HORSCH, A. u. a. (2005), S. 2f. Ferner werden als Institution auch organisierte soziale Zusammenschlüsse (z. B. Unternehmen, Berufsstände) bezeichnet, welche auf einem formellen oder informellen Normensystem einschließlich dessen Garantieinstrumente beruhen; vgl. ERLEI, M. u. a. (1999), S. 23f.; RICHTER, R./FURUBOTN, E. G. (2003), S. 7f.
9 Transaktionskosten sind Kosten, die bei Bestimmung, Austausch, Überwachung und Durchführung von Verfügungsrechten entstehen; vgl. SCHOPPE, S. u.a. (1995), S. 141. Einfacher ausgedrückt sind sie die Betriebskosten des Wirtschaftssystems, vgl. ARROW, K. J. (1969), S. 1. Sie beschreiben zudem den Ressourceneinsatz bei der Schaffung und Benutzung von Institutionen, vgl. RICHTER, R./FURUBOTN, E. G. (2003), S. 33. Einen Überblick über weitere Transaktionen und Transaktionskosten gibt GÖBEL, E. (2002), S. 129.
10 Vgl. ROSS, S. (1973), S. 134ff.; JENSEN, M. C./MECKLING, W. H. (1976), S. 305ff.; ANTLE, R. (1982), S. 503ff.
4
Lage, ex ante Informationen über seine Person (hidden characteristics) und ex post seine Handlungsalternativen/-strategien (hidden action), sowie seine Absichten und die damit verbundenen Konsequenzen (hidden intention) zu verbergen. Diese drei Ausprägungen der Informationsasymmetrie legen Handlungsspielräume für den Agenten offen, seinen eigenen Nutzen zu maximieren, ohne dabei im Sinne seines Auftraggebers handeln zu müssen. Sie bedingen vor allem moral hazard und adverse Selektion (Negativauslese). 11 Aufgrund der verschiedenen Präferenzstrukturen beider Parteien, führt diese Konstellation zu folgendem Interessenkonflikt: 12
Der Prinzipal ist an einem langfristigen Nutzenzuwachs, also einer Maximierung des Unternehmensgewinns interessiert. Dies soll seiner Ansicht nach durch einen möglichst hohen Arbeitseinsatz des Agenten erfolgen. Dessen Entlohnung, welche den Unternehmensgewinn schmälert, gilt es in Anbetracht seiner Leistung zu minimieren. Der unternehmensinterne Informationsvorsprung des Agenten wäre dem Prinzipal generell willkommen, da der Manager ihn im Rahmen seiner Unternehmensleitung nutzen soll. Ein Vorschreiben bestimmter Handlungen durch die Eigentümer wäre somit nicht sinnvoll.
Der Agent hingegen ist an einer kurzfristigen Nutzenmaximierung interessiert. Er präferiert maximale Entlohnung bei minimalen Arbeitseinsatz. Es ist implizit, dass die Verfolgung der Präferenzen beider Akteure sich hinsichtlich des Nutzens des Anderen negativ beeinflussen. Der Agent wird dazu neigen, seinen Informationsvorsprung zur Verfolgung persönlicher Interessen zu nutzen. Dadurch bleibt die Leistung des Managers i.d.R. unterhalb des aus gesamtwirtschaftlicher Sicht optimalen Niveaus. 13
Um dem entgegen zu wirken, können Anreize geschaffen werden, den Agenten im Sinne des Prinzipals handeln zu lassen. Dies kann durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme, durch vertragliche Vereinbarungen oder vielmehr durch eine Beteiligung des Agenten am Unternehmensgewinn ge- 11 Vgl.MARTEN, K.-U. u. a. (2007), S. 37; unten in Punkten 3.4.1, S. 16; 3.4.2, S. 17.
12 Vgl. ANTLE, R. (1982), S. 505ff.; HERZIG, N./WATRIN, C. (1995), S. 775ff.
13 Grundlegende detaillierte Ausführungen beschreiben JENSEN, M. C./MECKLING W. H. (1976), S. 305 ff. Im speziellen Kontext von WP-Leistungen sei auf ANTLE, R. (1982), S. 503 ff. verwiesen. Für eine einfache, formale Darstellung des aufgeführten Interessen- konflikts, vgl. MARTEN, K.-U. u. a. (2007), S. 35f.
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Richard Söldner, 2009, Rechtfertigung der Jahresabschlussprüfung als Hoheitsaufgabe einer privaten Institution, München, GRIN Verlag GmbH
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