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2. Einleitung
Triuwe und êre sind zwei Begriffe, denen in der mittelalterlichen feudalen Welt eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Diese Bedeutung kurz darzulegen und zu analysieren inwieweit triuwe und êre im Tristan Gottfrieds problematisiert werden, wird Hauptaugenmerk dieser Arbeit sein. Ziel ist es, triuwe und êre hier unter dem Gesichtspunkt von Anspruch und Verwirklichung zu analysieren. Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht das Verhalten von Tristan und Isolde gegenüber diesen Grundwerten, sowohl vor als auch nach der Einnahme des Minnetrankes.
Zu Beginn dieser Arbeit erscheint es mir notwendig, einige grundlegende Betrachtungen bzw. eine Definition zum Feudalismus - Begriff vorzunehmen, da es sich hierbei um einen sehr vielschichtigen Begriff handelt. Des weiteren wird es Aufgabe sein, diesen Feudalismus- Begriff des Hof Markes im Tristan gegenüberzustellen, um herauszufinden inwieweit dieser Feudalismus - Begriff für die Markewelt zutreffend ist. Diese Betrachtung erscheint mir deswegen wichtig zu sein, da triuwe und êre eng mit dem Feudalismus- Begriff verbunden sind. Die spätere Untersuchung wird hierauf aufbauen.
3. Feudalismus - eine Begriffsbetrachtung
Als Anhaltspunkt für die spätere Analyse des Tristans soll der Feudalismus- Begriff nach
1 Feudalismus wird hier als eine universalge-O. Hintze und H. Mitteis gewählt sein.
2 , wie auch unter marxistischichtliche Größe gefaßt und hat sowohl unter den westlichen
3 Historikern Anerkennung gefunden. schen
Hintze betont am Feudalismus das Überwiegen persönlicher Herrschaftsmittel sowie den hierarchischen Charakter und definiert Feudalismus im Hinblick auf drei Ebenen: „1. Die militärische: Aussonderung eines hochgebildeten, dem Herrscher in Treue ver-bundenen berufsmäßigen Kriegerstandes, der auf Privatvertrag beruht und eine bevor-
1 ZurProblematik des Feudalismusbegriffes sei neben den Artikeln von O.
Brunner: Feudalismus, 1975 und H. Mitteis: Staat, 1968 auf ein Sammel-band zu diesem Thema verwiesen: Heide Wunder (HRSG): Feudalismus -Begriff, 1974, S. 10 -76.
2 Bedeutung und Wirkung von Hintzes Feudalismus - Begriff vgl. Heide Wunder: Feudalismus - Begriff, 1974, S. 20 - 28. 3 Vgl. ebda., S. 49.
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rechtigte Stellung einnimmt, 2. Die ökonomisch - soziale: Ausbildung einer grundherrschaftlich - bäuerlichen Wirtschaftsweise, die diesem privilegierten Kriegerstand ein arbeitsfreies Renteneinkommen gewährt, 3. Lokale Herrenstellung dieses Kriegsadels und maßgebender Einfluß oder auch selbstherrliche Absonderung in einem Staatsver-band, der dazu prädisponiert ist durch eine sehr lockere Struktur, durch das Überwiegen der persönlichen Herrschaftsmittel über die anstaltlichen, durch Neigung zum Patrimoni- 4 alismus und durch eine sehr enge Verbindung mit der kirchlichen Hierarchie.“
5 , Genau dort, „wo diese drei Faktoren, sich gegenseitig bedingend, zusammenwirken“ sieht Hintze Feudalismus gegeben. Aber auch die Arbeit von K. Bosl, der Feudalismus sowohl als Gesellschaftsform, aber auch als rechtliches System sowie im technischen
6 Sinne als Herr- Vasall- Verhältnis definiert, lässt sich hier mit einbeziehen.
4. Der Anspruch einer feudalen Idealwelt im Tristan
Zu Beginn des Werkes wird Markes Reich als idealtypisches Musterreich dargestellt. Schwerpunkte dieser Darstellung sind eine historisch- politische Skizzierung des Rei-
7 sowiedessen ideale Selbstdarstellung in der Maienfestszene. 8 Der potentielle ches
Unfrieden, in dem sich Riwalins Land unter dessen Führung befand, scheint in der Markewelt überwunden. So haben die englischen „künegelin“ ihre Privatfehden aufgegeben
9 Marke bietet die Ga-und sich zu ihrem eigenen Nutzen dem König Marke unterstellt.
10 Aber rantie dieses Friedenzustandes durch die bloße Wirkung seiner Persönlichkeit. er ist darüber hinaus auch bereit, diesen Frieden mit der Waffe in der Hand zu verteidi-
11 DieUnterordnung der englischen Fürsten beschreibt Gottfried wie folgt: gen.
„und bevulhen ouch dô Marke
4 Vgl. O. Hintze: Feudalismus, 1970, S. 22.
5 Vgl. ebda., S. 23. 6 Vgl. K. Bosl: Staat, 1970, S. 736. 7 Vgl. Gottfried von Straßburg: Tristan, 1996, Vers 420- 453. 8 Vgl. ebda., Vers 525ff.. 9 Vgl. ebda., Vers 437ff..
10 So ist sein Name durchaus bekannt (Vgl. ebda., Vers 450ff.) und sein Reich dient ihm vorhtliche (Vgl. ebda., Vers 447). 11 Vgl. ebda., Vers 1128ff..
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12 sich und daz lant sîne pflege.“
In diesen beiden Versen klingen lehnsrechtliche Gedanken an. Mit der sogenannten pflege, mit der die europäischen Herrscher des Mittelalters oft in Beziehung gebracht
13 wird hier die Herrengewalt gemeint sein, denn gerade die „schirmend bewurden,
14 An dieser Stelle ist mit sich bevulhen mit großer wehrte Hand ist ihr Kennzeichen.“
Wahrscheinlichkeit der lehnsrechtliche Begriff se commendare gemeint, da sich die englischen Fürsten sich der Herrengewalt Markes unterwerfen. Im Mittelalter wird dieser „terminus technicus nicht nur für die Begründung eines vasallitischen, eines echten
15 , sondern auch für andere Rechtsgeschäfte benutzt. 16 Der Kontext Lehnsverhältnisses“
macht den Begriff der königlichen pflege deutlich: Es handelt sich um ein regiae potestati se commendare. Erst durch diese persönliche Unterordnung der Fürsten wird
17 Markes Herrengewalt konstituiert, aus der ihm vor allem ein Anrecht auf Dienstleistung erwächst. Dass es sich hier um eine vasallitische Kommendation handeln muss, macht der Text auch an anderer Stelle deutlich: die englischen Fürsten schulden Marke triuwe 18 , also typisch vasallitische Pflichten. Die Markewelt muss also im lehnstechni-und rat
schen Sinne als ein Feudalbereich aufgefaßt werden, dessen vorbildhafter Anspruch
19 vom Autor deutlich herausgearbeitet wird.
Auch der Feudalismus- Begriff im Sinne einer spezifischen Gesellschaftsform hat in Bezug auf die Markewelt seine Berechtigung, denn hier besteht jene spezialisierte Kriegerkaste, die allein maßgeblich ist für die politische Struktur der Markewelt. Indem die englischen Fürsten sowohl sich als auch ihr Land dem König unterstellen, dabei aber, wie die häufige Bezeichnung lantherren beweist, durchaus Herrschaftsrechte in ihrem Land behalten, entsteht jene Hierarchie der Grundbesitzrechte, die der Hierarchie der persönlichen Abhängigkeitsverhältnisse entspricht. Es besitzen die lantherren des Mar- 12 Vgl.ebda., Vers 444-45.
13 Vgl. O. Brunner: Land, 1973, S. 362. 14 Vgl. ebda., S. 258.
15 Vgl. K. Bosl: ius ministeralium, 1964, S. 288. 16 Vgl. H. Mitteis: Lehnrecht, 1933, S. 72. 17 Vgl. Gottfried von Straßburg: Tristan, 1996, Vers 446ff.. 18 Vgl. ebda., Vers 15351ff.. 19 Vgl. ebda., Vers 446ff..
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kereiches ein gutes Maß politischer Unabhängigkeit, die sie dazu benutzen können,
20 Hierin deutet sich die tyeigene Interessen sogar gegen den König durchzusetzen.
pisch feudale Aufspaltung der öffentlichen Gewalt in eine Hierarchie autonomer Instanzen an. Aber auch vor dem Hintergrund des in dieser Untersuchung zugrundegelegten universalhistorischen Feudalismus- Begriffs läßt sich die Markewelt als eine Feudalwelt beschreiben. Sowohl die militärische als auch die politische Struktur der Markewelt entsprechen diesem Feudalismus- Begriff, während die ökonomisch- soziale Seite des Feudalismus im Falle des Markereiches nur als Voraussetzung faßbar bleibt. Wenn
21 be-Hintze den „Feudalismus vor allem als ein System persönlicher Herrschaftsmittel“ schreibt, so entspricht dies der Mittelpunktstellung des Königs im Markereich. Auch
22 korreliert mit Gottfrieds Schilderung der historischen Entstehung des Markereiches der Begründung, die Hintze für das Entstehen des Feudalismus annimmt, denn für Hintze ist Feudalismus „in seinem Ursprung ein Versuch zur Verstaatlichung wild gewach- 23 Dasethische Programm, das König Marsener kriegerischer Privatunternehmungen.“
ke bei Tristans Schwertleite verkündet, wird man dem Anlaß entsprechend als dasjeni- 24 Daskulturelle und ethische Gefälle zwischen ge der Markewelt auffassen müssen.
Cornwall und Parmenie unterstreicht den Anspruch der Markewelt, ein feudalistisches Id ealreich zu sein.
20 Vgl. ebda., Vers 8350ff..
21 Vgl. O. Hintze: Feudalismus, 1970, S. 15. 22 Vgl. Gottfried von Straßburg: Tristan, 1996, Vers 437-453. 23 Vgl. O. Hintze: Bedingungen, 1970, S. 93. 24 Vgl. Gottfried von Straßburg: Tristan, 1996, Vers 5022- 5045.
Arbeit zitieren:
Michael Fischer, 1998, Triuwe und ere als Grundlagen des Feudalismus und ihre Problematisierung im Tristan Gottfrieds, München, GRIN Verlag GmbH
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