Inhaltsverzeichnis
I.) Einleitung 3
II.) Die kirchliche Buchzensur bis zum Anfang des 17. Jh. 3
II. 1. Voraussetzungen. 3
II. 2. Die Indices von Inquisition und Tridentinum 4
II. 3. Die Indexkongregation 6
III.) Die Arbeit der Kongregation bis zum Ende des 18. Jh. 7
IV.) Schluss 8
Literaturverzeichnis. 10
2
I.) Einleitung
Dieser Essay stellt den Versuch dar, einen historischen Überblick über die Entwicklung des Römischen Index in der Frühen Neuzeit zu geben. Nach einer kurzen Darstellung der ideengeschichtlichen Vorraussetzungen der Buchzensur wird der Weg ihrer Institutionalisierung von der Inquisition über das Konzil von Trient bis zur Indexkongregation verfolgt. Daran schließt sich eine Untersuchung der Arbeit der Kongregation bis zum Ende des 18. Jh. an, bevor zum Schluss die Ergebnisse bewertet werden und ein kurzer Ausblick über diese grobe frühneuzeitliche Epochengrenze hinweg auf das Ende des „Index Librorum Prohibitorum“ unternommen wird.
Die inhaltliche Schwerpunktsetzung auf das 16. Jh. erwächst einerseits aus der großen Bedeutung von Gegenreformation und Inquisition für die über die folgenden Jahrhunderte nahezu unverändert bestehenden geistigen und geistlichen Zielvorstellungen der kirchlichen Zensur. Zum Anderen spiegelt sie den gegenwärtigen Stand der Forschung: Da erst im Jahre 1998 die Archive der Hl. Römischen und Universalen Inquisition durch die Römische Glaubenskongregation der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, zeichnen sich derzeit noch zwei eindeutige Forschungsschwerpunkte im 16. und 19. Jh. ab. Dagegen ist die Buchzensur im 18. Jh. nur selten thematisiert worden 1 .
Der Essay stützt sich maßgeblich auf die neueren Arbeiten des Projekts „Inquisition und Indexkongregation“ der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) 2 , aber auch auf die früheren wegweisenden Schriften der Theologen Reusch 3 und Hilgers 4 .
II.) Die kirchliche Buchzensur bis zum Anfang des 17. Jh.
II. 1. Voraussetzungen
Die kirchliche Buchzensur sah seit ihrem Beginn ihre theologische Legitimationsgrundlage in der Apostelgeschichte: Sie beschreibt, wie Juden und Griechen aus Ephesus einsichtig zu Paulus kamen, um ihre falschen und gefährlichen Schriften, insbesondere solche über Zauberei, selbst ins Feuer zu werfen. Die Zensurorgane der römischen Kurie handelten im
1 Vgl. Wolf, Hubert: Einleitung 1814-1917 (= Römische Inquisition und Indexkongregation. Grundlagenforschung: 1814-1917), Paderborn 2005, S. 25-26.
2 Ebd. sowie Wolf, Hubert (Hrsg.): Inquisition, Index, Zensur. Wissenskulturen der Neuzeit im Widerstreit (= Römische Inquisition und Indexkongregation 1), Paderborn 2001.
3 Reusch, Franz Heinrich: Der Index der verbotenen Bücher. Ein Beitrag zur Kirchen- und Literaturgeschichte, 2 Bde., Bonn 1883-1885 [Ndr. Aalen 1967].
4 Hilgers, Joseph: Der Index der verbotenen Bücher. In seiner neuen Fassung dargelegt und rechtlich-
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Namen und Auftrag des Papstes, der die Autorität der Apostelfürsten Petrus und Paulus verkörpert, welche ihrerseits gelenkt werden von dem Heiligen Geist und damit der ewigen göttlichen Wahrheit 5 . Leo XIII (um 1900) sah die Verantwortung der Päpste seit jeher darin, den Glauben unversehrt zu halten und die Christen vor schlechten und gefährlichen Büchern zu bewahren, damit sie nicht durch deren „unbedachten oder mutwilligen Gebrauch [...] an Glauben oder Sitten Schaden leide[n].“ 6
Kirchliche Bücherverbote lassen sich nachweisen seit dem Verbot der Thalia des Arius auf dem 1. Konzil von Nizäa 325. Der erste Katalog solcher Verbote erschien 496 auf einem römischen Konzil 7 , jedoch meint die Bezeichnung „Index“ im klassischen Sinne erst die als selbstständiges Druckerzeugnis publizierten Listen von verbotenen Büchertiteln und Verfassernamen ab dem 16. Jh. 8 . Die Alte Kirche verurteilte in erster Linie häretische Werke, zudem Apokryphen, falsche Märtyrerakten und Bußbücher sowie abergläubische Schriften, während im Mittelalter neben den häretischen Büchern eines Wiclif oder Abälard sowie dem Talmud vielfach Schriften über dämonischen Mystizismus, Zauberei und andere Arten von Aberglauben verboten wurden 9 . Als Strafen waren die Verbrennung der Bücher, die Absetzung (bei geistlichen Amtsträgern, wenn sie keine Sondergenehmigung besaßen) und die Exkommunikation (bei Mönchen und Laien) üblich 10 . Im Mittelalter begegnet man dann im Zuge der mittelalterlichen und spanischen Inquisition verstärkt der Verbrennung von Ketzern, die in der Römischen Inquisition der Frühen Neuzeit, im Gegensatz zur spanischen, aber zunehmend zur Ausnahme wird. 11 Während der Papst zu allen Zeiten in besonders wichtigen Fällen Bücher in Eigeninitiative durch Bullen und Breven verdammen konnte, machten Entwicklungen des 16. Jh. die Übertragung von Kompetenzen auf spezielle Organe der römischen Kurie erforderlich.
II. 2. Die Indices von Inquisition und Tridentinum
Durch die Tatsache, dass Anfang des 16. Jh. mit der Erfindung des Buchdrucks die heilige Schrift für jeden zugänglich gemacht wurde und auch reformatorisches Gedankengut schnell große Verbreitung fand, sah die Katholische Kirche ihr Interpretations- und Wissensmonopol
historisch gewürdigt, Freiburg im Breisgau 1904.
5 Vgl. Wolf: Einleitung, S. 13.
6 Zitiert bei: Hilgers: Index, S. 3.
7 Vgl. Ebd., S. 3-4.
8 Vgl. Schwedt, Herman H.: Der römische Index der verbotenen Bücher, in: Historisches Jahrbuch 107 (1987), S. 296.
9 Vgl. Hilgers: Index, S. 4-5.
10 Vgl. Reusch: Index I, S. 12.
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Arbeit zitieren:
Malte Sachsse, 2006, Kirchliche Zensur in der Frühen Neuzeit, München, GRIN Verlag GmbH
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