Gliederung
1. Einleitung 2
2. Das Konzept der Transitmigration 3
2.1 Problematisierung. 3
2.2 Definition 4
3. Irreguläre Migration. 5
4. Migrationsrouten. 7
5. Ausmaß der Migrationsströme 10
5.1 Reguläre Einwanderung von Westafrika nach Europa. 10
5.2 Transitmigration und irreguläre Einwanderung. 10
6. Push und Pull Faktoren 12
7. Migrationspolitik der EU und der Maghrebstaaten. 14
7.1 Legale Einwanderung 15
7.2 Entwicklungspolitik 15
7.3 Umgang mit Irregulären Einwanderern 16
8. Fazit. 18
Literaturverzeichnis 21
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1. Einleitung
„ILLEGALE EINWANDERER: Massenandrang von Bootsflüchtlingen in Italien“ (Spiegel online 22.08.2008); „Kampf gegen illegale Migration - Europa rüstet sich gegen Flüchtlingsandrang“ (FAZ 29.03.07); „Illegale Einwanderer: Berlusconi ruft landesweiten Notstand aus“ (Süddeutsche 26.07.2008). Diese oder ähnliche Schlagzeilen sind fast täglich zu lesen oder zu hören. Besonders seit den jüngsten Ereignissen um das Auffang- bzw. Abschiebelager für Flüchtlinge und Migranten auf der kleinen italienischen Insel Lampedusa ist die Hysterie größer denn je. Nordafrikanische Migranten 1 hatten das heillos überfüllte Auffanglager im Februar 2009 aus Protest gegen ihre bevorstehende Abschiebung angezündet („Flüchtlingslager in Flammen: Polizei auf Lampedusa vereitelt Ausbruchsversuch“ (Süddeutsche 19.02.09)). Nimmt man diese Schlagzeilen beim Wort, so befindet Europa sich im Krieg. Der Gegner des mit Hilfe modernster Überwachungstechnik und der gemeinsamen Grenzschutzagentur FRONTEX geführten Kampfes ist jedoch keine feindliche Streitmacht, sondern ein Heer von mittellosen, verzweifelten Afrikanern, das den Sturm auf die ‚Festung Europa’ wagt. Doch was steckt hinter dieser martialischen Rhetorik? Muss Europa wirklich aufrüsten um einem immer größeren Flüchtlingsandrang standhalten zu können? Das italienische Innenministerium gibt an, dass im Jahre 2008 36 900 Bootsflüchtlinge aus Afrika Italien erreicht haben, die meisten davon landeten auf der Insel Lampedusa. Dies ist eine nahezu Verdopplung zu 2007 als 20 500 Personen gezählt wurden (vgl. Junge Welt 05.01.2009).
Im öffentlichen Diskurs zu Migration aus Afrika in die EU spielen die Maghrebstaaten (Mauretanien, Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen) als so genannte Transitländer eine wichtige Rolle. Flüchtlinge aus Westafrika und anderen Regionen südlich der Sahara, die sich kein Flugticket leisten können, müssen auf einer langen und gefährlichen Reise durch diese Länder hindurch um nach Europa zu gelangen. Bei der Durchquerung der Sahara sind nach Angaben der internationalen NGO Fortress Europe seit 1996 mindestens 1615 umgekommen. Weitaus mehr Migranten ließen jedoch ihr Leben beim Versuch das Mittelmeer oder den atlantischen Ozean zu überwinden, um die kanarischen Inseln, Spanien oder Italien zu erreichen. Hier sind mindestens 9383 Todesfälle belegt (Fortress Europe 2009, S.1). Die Dunkelziffer liegt für beide Reiseabschnitte vermutlich weitaus höher. Doch wie ist die Bedeutung der ‚Transitländer’ im globalen Migrationsgeschehen zu bewerten? Warten dort wirklich tausende von subsaharischen Afrikanern auf die Chance nach Europa zu gelangen? Oder sind die Maghrebstaaten vielleicht selbst das Ziel dieser Migranten? Diese und weitere Fragen sollen in der vorliegenden Arbeit erörtert werden. Zunächst einmal soll der politisch und normativ aufgeladene Begriff der Transitmigration anhand der Ausführungen des Migrationsforschers Franck Düvell für die soziologische Analyse konzeptionalisiert und definiert werden. Ferner soll eine Klärung der im öffentlichen Diskurs häufig undifferenziert oder synonym gebrauchten Begriffe wie ‚illegale/irreguläre Migration’ sowie ‚Flucht’ unternommen werden.
1 Der Einfachheit halber wird in dieser Arbeit bei allen Nominativen die maskuline Form benutzt. Ich möchte jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass hierin immer auch das weibliche Geschlecht sowie alle weiteren Geschlechterformen eingeschlossen sind.
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Sodann soll versucht werden, die eben aufgeworfenen Fragen nach Ursachen, Intention und Ausmaß der Migrationsströme zu beantworten. Das Hauptaugenmerk der Arbeit soll jedoch auf der Frage liegen: wie determinieren die Einwanderungspolitiken der EU und der Maghrebstaaten die Struktur des Migrationsgeschehens? Ist es überhaupt möglich die irreguläre Migration mit politischen Mitteln einzudämmen? Wo entstehen unintendierte Effekte, die wiederum zum Problem werden? Und vor allem; inwiefern ist die Politik der EU vielleicht sogar selbst als Mitverursacher der irregulären Transitmigration anzusehen?
Diese Arbeit soll sich ausschließlich mit der Transitmigration aus den westafrikanischen Staaten über die Maghrebstaaten nach Südeuropa beschäftigen. Die Migrationbewegungen aus und über die Mashrekstaaten (Ägypten, Syrien, Libanon) Richtung Südosteuropa, die offenbar an Bedeutung gewinnen, können aufgrund des Umfangs dieser Arbeit nicht mit in die Analyse einbezogen werden.
2. Das Konzept der Transitmigration
Das Konzept der Transitmigration ist relativ neu und wird erst seit den 1990er Jahren von internationalen Organisation und vor allem europäischen Institutionen (z.B. IOM, ICMPD usw.) diskutiert (vgl. Düvell 2008a, S.2). Gleichzeitig ist es in der Literatur jedoch sehr umstritten, weswegen zunächst eine ausführliche Problematisierung des Begriffes vorgenommen werden soll.
2.1 Problematisierung
Der Terminus Transitmigration blickt mit einer eurozentrische Perspektive auf die globalen Migrationsbewegungen und ist zugleich ideologisch und politisch aufgeladen. Wird ein Land als Transitland ausfindig gemacht, so unterstellt man, dass alle Menschen, die in dieses Land immigrieren, nur darauf warten weiter nach Europa zu kommen. Gleichzeitig impliziert die Bezeichnung eines Staates als Transitland, dass dieser nicht in der Lage ist, seine Grenzen - aus europäischer Perspektive - adäquat zu sichern. So wird die Verantwortung für die Abwehr ungewünschter Einwanderung an die Nachbarstaaten der europäischen Union weitergegeben (vgl. Düvell 2008a, S.4f). Der Terminus Transitmigration wird zu einem politischen Code, der von den Zielländern ungewollte, oft irreguläre Einwanderung bezeichnet (vgl. Düvell 2008b, S.2). Hinter diesen Aspekten steckt laut dem Migrationsforscher Franck Düvell die normative Vorstellung von Migration als linearem Prozess mit einem zwangsläufigen Zielort und einem vorher vollständig geplanten Reiseverlauf. Dies entspricht jedoch vor allem bei einkommensschwachen Migranten nicht der Realität, vielmehr muss laut Düvell Migration als fortlaufender manchmal auch zirkulärer Prozess mit offenem Ende angesehen werden (vgl. Düvell 2008a, S.7f). Neben dieser Politisierung der Transitmigration kann ein weiteres Problem darin ausgemacht werden, dass in der wissenschaftlichen Debatte keine einheitliche Definition des Terminus besteht. Die Grenzen sind verschwommen und unklar, oft wird der Begriff Transitmigration mit ‚illegaler Migration’ vermengt. Düvell betont, dass Transitmigration ein Sammelbegriff für unterschiedliche Migrationsströme mit unterschiedlichen Beweggründen ist; z.B. Flucht; Flüchtlinge, die aufgrund von unterschiedlichen Rechtslagen zu irregulären Migranten werden; irreguläre Migration, Emigration oder zirkuläre Migration
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aus dem Transitland, temporäre Migration, ökonomische Migration in das Transitland usw. (vgl. Düvell 2008b, S.3f). Da Migration grundsätzlich fluide und wechselhaft ist, sind diese Kategorien schwer zu trennen. Ebenso kann ein ehemaliges Transitland oder Auswanderungsland schnell zum eigentlichen Zielland oder Einwanderungsland werden, wie es zum Beispiel bei Italien und Spanien der Fall ist. In manchen Fällen ist ein Land Transitland, Zielland und Entsendeland von Migranten zugleich. Struktur und Ausprägung der Migrationströme ändern sich a l s o s t ä n d i g . A l s v i e r D i m e n s i o n e n , d i e Transitmigration determinieren, sieht Düvell die Aufenthaltsdauer, die Rechtslage, die Intention sowie die Identität der Migrierenden (vgl. Düvell 2008b, S.4).
Trotzdem bleiben bei der Konzeptualisierung der Transitmigration viele Fragen offen; ist zum Beispiel ein Immigrant, der den Wunsch hat in ein anderes Land weiterzureisen ohne konkrete Anstrengungen zu unternehmen schon ein Transitmigrant? Wie lang darf sich ein Migrant höchstens in einem Land aufhalten, bis Transitmigration zu temporärer Migration wird? Ist der Aufenthalt freiwillig oder unfreiwillig (Abschiebegefängnis o. Ä.)? Was ist wenn eine Weiterreise nicht von Anfang an geplant war, sich der Migrant aber plötzlich anders entscheidet bzw. der Migrant ursprünglich vor hatte nach Europa zu gelangen, dann aber beispielsweise in Libyen Arbeit findet und bleibt? (vgl. Düvell 2008a, S.5).
2.2 Definition
Aufgrund der genannten Probleme und Unsicherheiten die der individuellen Situation jedes einzelnen Migranten geschuldet sind, kann der Begriff Transitmigration für die Analyse am Besten als post hoc Kategorie auf der Makroebene gebraucht werden. Dies schützt auch vor rein spekulativen Aussagen wie ‘X Tausend Afrikaner warten im Maghreb auf die Einreise nach Europa’. Von der International Organisation of Migration (IOM) wird Transitmigration demnach folgendermaßen definiert: „The movement of people entering a national territory, who might stay for several weeks or months to work to pay or organize the next stage of their trip, but who leave the country to an onward destination within a limited period, for instance a year“ (IOM 2008, S.14)
Abb.1 :Eigenes Schaubild nach Düvell 2008a, S.16.
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Zur Visualisierung des besprochenen Konzepts kann das nach Düvell angefertigte Schaubild in Abbildung 1 fungieren. Dort ist die direkte als ‚legal’ und ‚normal’ angesehene Route vom Ausgangsland ins Zielland (meist per Flugzeug) abgebildet, die aber für viele Menschen aufgrund restriktiver und exklusiver Einreisebestimmungen oder unzureichender ökonomischer Mittel verschlossen bleibt. Diese nehmen dann den Umweg über ein so genanntes Transitland (meist mit alternativen Fortbewegungsmitteln wie Auto, Bahn, Boot) und von dort aus über die grüne bzw. blaue Grenze ins Zielland, was als deviantes und irreguläres Verhalten gekennzeichnet wird und sich deshalb oft als sehr risikoreich erweist. Um den Prozess der Transitmigration genauer erfassen zu können, schlägt Düvell vor, die Länder, die in den Prozess der Transitmigration verwickelt sind in sechs Kategorien einzuteilen: 1. Entsendeländer , 2. Länder die als Station auf dem Weg dienen (z.B. Mali), 3. Länder, die als Sprungbrett in die EU dienen (z.B. Marokko, Libyen), 4. EU - Länder die als erstes betreten werden (z.B. Spanien. Italien), 5. EU Länder, die auf dem Weg ins Zielland liegen (z.B. Deutschland), 6. endgültige Zielländer innerhalb der EU (z.B. England, Frankreich) (vgl. Düvell 2008b, S.5). Durch diese Einteilung wird deutlich, dass auch EU Länder wie z.B. Spanien, Italien oder Deutschland, aber auch Ungarn oder Polen für die Einwanderer aus dem Osten, oftmals nicht viel mehr als Transitländer darstellen, obwohl sie aus eurozentrischer Perspektive niemals so bezeichnet würden.
3. Irreguläre Migration
Die ‚illegale’ Einwanderung von Afrika in die EU, oft durch gefährliche Fahrten in kleinen Fischerboote getätigt, nimmt in den Medien eine prominente Position ein. Berichte von einem ‚afrikanischen Exodus’ und einer ‚Flut Illegaler’ schüren Ängste und Fremdenfeindlichkeit innerhalb Europas. Die Bezeichnung ‚illegal’ tut ihr übriges dazu, unerwünschte Migranten als unerlaubt und kriminell zu stigmatisieren. In dieser Arbeit soll die Bezeichnung irreguläre Migration statt illegaler Migration gebraucht werden, da diese sich einerseits in der Forschung zunehmend durchzusetzen scheint (vgl. Cyrus/ Vogel 2008, S.1) und andererseits betont, dass irregulär in einem Staat aufhältige Personen mit den Einwanderungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungen im Konflikt sind, deshalb aber nicht kriminell handeln. 2 Es gibt verschiedene Möglichkeiten irregulär Einzureisen, bzw. nach regulärer Einreise illegalisiert zu werden:
a) Reguläre Einreise, dann Überschreitung der Aufenthaltsdauer (visa overstaying), auch bei abgelehntem Asylantrag b) Einreise mit gefälschten Dokumenten c) Visum durch falsche Angaben bekommen
d) Annahme von Arbeit ohne Arbeitsgenehmigung, an sich regulärer Aufenthalt als Tourist o. Ä. wird durch unerlaubte Arbeit irregulär e) Heimliche Einreise ohne Dokument (vgl. Vogel 2003, S.163)
2 Diese Setzung gibt meine persönliche Meinung wieder, gilt jedoch nicht für die Regelungen z.B. des deutschen Rechts. In Deutschland ist irregulärer Aufenthalt eine Straftat, dass heißt irreguläre Migranten sind de jure kriminell. Es handelt sich hierbei um einen Fall der „opferlosen Kriminalität“ (Vogel 2003, S.163). Ich würde vorschlagen an dieser Stelle eher von einer ‚Kriminalisierung’ der Migranten zu sprechen.
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Arbeit zitieren:
Stefanie Graf, 2009, Transitmigration, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
DOI
Flexicurity in der Bundesrepublik Deutschland
Politik - Internationale Politik - Thema: Globalisierung, pol. Ökonomie
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