Inhaltsverzeichnis
Teil A
1. Einleitung 3
2. Der Flächennutzungsplan 3
2.1. Definition 3
2.2. Die rechtlichen Grundlagen von Flächennutzungsplänen 3
3. Darstellung des Flächennutzungsplanes 4
3.1. Allgemeines 4
3.2. Auszuweisende Flächen 4
4. Erläuterungsberichte und Beipläne 5
5. Planungsablauf 5
5.1. Grundlagenermittlung 6
5.2. Bestandsaufnahme 6
5.3. Erarbeitung von Entwicklungskonzepten 7
5.4. Bedarfsermittlung 7
5.5. Flächenbewertung und Flächenausweisung 7
6. Flächennutzungsplan in der kommunalen Praxis am Beispiel von Halle (Saale) 8
6.1. Raumstrukturelle Rahmenbedingungen 8
6.2. Wesentliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung 8
6.3. Zentrale Ziele und Leitlinien der Planung 8
6.4. Ausgewählte Ergebnisse der Flächennutzungsplanung 9
6.5. Flächenbilanz der Stadt Halle (Saale) 9
7. Umweltschutz im Flächennutzungsplan 9
8. Probleme 9
9. Fazit 10
Teil B
1. Kurzbeschreibung des Bebauungsplans 11
2. Die rechtlichen Grundlagen von Bebauungsplänen 11
3. Aufgaben und Ziele des Bebauungsplans 11
4. Inhalt des Bebauungsplans 12
5. Einteilung von Bebauungsplänen 13
5.1. Einteilung nach dem Inhalt 14
5.1.1. Der qualifizierte Bebauungsplan 14
5.1.2. Der einfache Bebauungsplan 14
5.2. Einteilung nach dem Verhältnis zum Flächennutzungsplan 15
5.2.1. Der normale Bebauungsplan (nach Entwicklungsgebot) 15
5.2.2. Der Bebauungsplan nach Parallelverfahren 15
5.2.3. Vorzeitiger Bebauungsplan 15
5.2.4. Unechter vorzeitiger Bebauungsplan 15
5.2.5. Selbstständiger Bebauungsplan 15
6. Zuständigkeit und Verfahren 15
6.1. Zuständigkeit 15
6.2. Verfahren 16
7. Der Bebauungsplan in der kommunalen Praxis am Beispiel Halle
unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Belange 16
7.1. Umweltschutz in der Bebauungsplanung 16
7.2. Der Bebauungsplan Halle-Tornau 17
Literatur und Quellenverzeichnis:
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Teil A
1. Einleitung
„Das Hauptproblem der Entwicklung unserer Großstädte besteht darin, aus dem überkommenen, ungeordneten und vielfach Sinn- und zweckwidrigen Chaos zu einem idealeren Zustand zu gelangen.“ (Hallescher Stadtbaurat Wilhelm Jost 1925) Die Stadtplanung dient somit, als Vorsorge für eine planmäßige Stadtentwicklung. (Stadt Halle (Saale) (1995): Flächennutzungsplan: Erläuterungsbericht. Halle, S. 27)
2. Der Flächennutzungsplan
2.1. Definition
Der Flächennutzungsplan wird integrativ und gesamtplanerisch für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist kein abschließender
Darstellungskatalog, besitzt jedoch eine behördenverbindliche Richtlinie. Auch Behörden z.B. des Straßenbaus sind mit ihrem Fachplanungen an den Flächennutzungsplan gebunden. Die Darstellungen der beabsichtigte Bodennutung werden in den Grundzügen (nicht parzellengenau) in dem Flächennutzungsplan dargestellt.
Vorgegebene Maßstäbe für die Darstellungen sind beispielsweise 1:20.000 bzw. 1:10.000 und 1:5000.
Der Flächennutzungsplan beschreibt somit die Allgemeine Art und das Allgemeine Maß der baulichen und sonstigen Nutzung jedoch nicht die Besondere Art der baulichen Nutzung. Der Planungshorizont liegt zwischen 10 bis 15 Jahren, ist aber nicht gesetzlich fixiert. Dieser muss genügend Entwicklungsreserven beinhalten um auch für künftige heute noch nicht zu bestimmenden Entwicklungen „tragfähig“ zu sein.
Soweit erforderlich können Änderungen, Ergänzungen oder Ersetzungen auch innerhalb des Planungszeitraumes vorgenommen werden.
Verzichtet kann nur dann auf dem Flächennutzungsplan wenn der Bebauungsplan für städtebauliche Ziele ausreicht.
Insgesamt gesehen stellt der Flächennutzungsplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklungen der Stadt nach den heute voraussehbaren „Bedürfnissen“ dar. (Braam, W. (1999): Stadtplanung. Aufgabenbereiche, Planungsmethodik, Rechtsgrundlagen. Düsseldorf, S. 55-56) 2.2. Gesetzliche Grundlagen
Seit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BauGB) 1960, basiert die kommunale städtebauliche Planung auf einem zweistufige Planungssystem dem Vorbereitendenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und dem Verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan). Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB haben die Gemeinden, Flächennutzungspläne in eigener Verantwortung aufzustellen.
„Mit der Gültigkeit des Baugesetzbuches (BauGB) seit dem 3. Oktober 1990 als Rechtsgrundlage für die städtebauliche Planung in den neuen Bundesländern war auch für die Stadt Halle die Notwendigkeit gegeben, alsbald einen Flächennutzungsplan für ihr Stadtgebiet zu erarbeiten mit dem Ziel, „eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln“ (§ 1 (5) BauGB). Der Beschluss der
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Stadtverordnetenversammlung zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes erfolgte am 26. September 1990.“
(Stadt Halle (Saale) (1995): Flächennutzungsplan: Erläuterungsbericht. Halle, S. 7)
3. Darstellung des Flächennutzungsplan
3.1. Allgemeines
In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird die Darstellungsweise geregelt, jedoch ergibt sich ein kommunaler Gestaltungsspielraum
Im Flächennutzungsplan können die für Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) auch in selteneren Fällen nach der besonderen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) dargestellt werden. In Bebauungsplänen sind dagegen nur Baugebiete festzusetzen.
3.2. Auszuweisende Flächen Wohnbauflächen (W)
Die Wohnbauflächen beinhalten Wohngebiete aller Art, d.h. locker und dicht bebaute, Einfamilien- und Mehrfamilienhausgebiete in Kleinsiedlungen, reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten
Ferner wird hierbei unterschieden nach Bestand und Planung. Gemischte Bauflächen (M)
Diese beinhalten Mischgebiete, Kerngebiete und Dorfgebiete. Ein Mischgebiet verbindet die Funktionen Wohnen und Arbeiten miteinander. Gewerbliche Bauflächen (G)
Die Gewerblichen Bauflächen beinhalten Gewerbegebiete und Industriegebiete Diese werden meist in Nähe von lokalen und regionalen sowie überregionalen Verkehrsnetzen ausgewiesen. Daraus ergeben sich Standortvorteile für die dort vorhandenen Gewerbe. Sonderbauflächen (S)
Diese werden für Nutzungen ausgewiesen, die sich von den anderen Bauflächen wesentlich unterscheiden. Sonderbauflächen können sein: Erholungseinrichtungen, größere
Einkaufszentren, Hochschule- und Klinikgebiete sowie Gebiete für Ausstellungen und Messen. Flächen für den Gemeindebedarf
Sie werden als Flächen nur dargestellt, wenn sie größer sind und eine übergeordnete, über den engeren Einzugsbereich hinausreichende Bedeutung haben. Kleinere Gemeindebedarfseinrichtungen werden durch Symbole dargestellt. Flächen für den Gemeindebedarf können sein: Öffentliche Verwaltung, Schulen, konfessionelle Einrichtungen, Einrichtungen für soziale Zwecke (Jugendheime, Altenheime etc.), kulturelle Einrichtungen (Museen, Theater), Sportanlagen und Spielanlagen. Flächen für Versorgungsanlagen u.ä.
Auch werden nur die größeren Einrichtungen (z.B. Kläranlagen) flächenmäßig dargestellt. Sie dienen der Ver- und Entsorgung der Stadt.
Beispiele: Wasser, Abwasser, Energie, Telekommunikation, Nachrichtentechnik und Abfallwirtschaft.
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Grün- und Wasserflächen
Als Grünflächen gelten bedeutsame Grünzüge, Sportanlagen, öffentliche Parkanlagen, Friedhöfe und Kleingärten.
Kleine Wasserflächen (wie z.B. Bäche) sind in den begleitenden Grünzügen enthalten. Landwirtschaftsflächen und Waldflächen
Unter der Kategorie Landwirtschaft werden Acker-, Wald und Grünanlagen zusammengefasst. Verkehrsflächen
Der Flächennutzungsplan beschränkt sich auf die Darstellungen der Flächen für den überörtlichen Verkehr diese können sein Autobahnen, Bundesstraßen und der örtlichen Hauptverkehrszüge einschließlich der Ortsteilverbindungen, der Schienentrassen wie S -Bahn, Straßenbahn, Betriebshöfe und bedeutsame Anlagen für den ruhenden Verkehr. (Stadt Halle (Saale) (1998): Flächennutzungsplan: Erläuterungsbericht. Halle, S. 9-10) Im Flächennutzungsplan können auch weitere Flächenausweisungen erfolgen wie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Flächen bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen erforderlich sind, Flächen, unter denen der Bergbau umgeht und Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. (Gaentzsch, G. (1991): Baugesetzbuch- BauGB. Köln, § 5)
4. Erläuterungsberichte und Beipläne
Der Flächennutzungsplan besteht in der Regel aus einer einzigen Planzeichnung, weitere Pläne finden sich häufig in Erläuterungsberichten wieder.
Erläuterungsberichte sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplans, sie dienen lediglich der Erläuterung der Planungsziele.
Erläuterungsberichte kennzeichnen die Lage der einzelnen zu beschreibenden Flächen, Bebauungsart und Angaben über Anlass der Flächenausweisungen, des weiteren beschreiben diese die bisherige Entwicklung und derzeitige Situation der Kommune. Erläuterungsberichte sind meist untergliedert in Themenbereiche wie z.B. Bevölkerung, Siedlung, Verkehr, etc. ) Zudem ergänzen Beipläne den Flächennutzungsplan wie z.B. Landschaftsrahmenpläne, Stadtentwicklungspläne, Verkehrsentwicklungspläne und sonstige Pläne. Jeder Kommune ist selbst überlassen, in wie weit sie von Erläuterungsberichten und Beiplänen gebrauch macht. (Braam, W. (1999): Stadtplanung. Aufgabenbereiche, Planungsmethodik, Rechtsgrundlagen. Düsseldorf, S. 86)
5. Planungsablauf
Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich mit den Arbeitsschritten, die für die Erstellung eines Flächennutzungsplanes notwendig sind, und zwar ausgehend von ersten Überlegungen bis hin zum fertigen Entwurf.
An der Aufstellung des Flächennutzungsplanes Beteiligte sind Planer, Entscheidungsträger, Träger öffentlicher Belange, Genehmigungsbehörden sowie die Öffentlichkeit. In der Praxis werden Flächennutzungspläne meist weiterentwickelt und nicht neu aufgestellt. Das heißt das diese nach den entsprechenden Erfordernissen der aufgestellten Stadtentwicklungskonzepten geändert werden.
(Braam, W. (1999): Stadtplanung. Aufgabenbereiche, Planungsmethodik, Rechtsgrundlagen. Düsseldorf, S. 59)
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Arbeit zitieren:
Matthias Pink, René Stange, 2002, Der Flächennutzungs- und Bebauungsplan als Instrument der kommunalen Planung am Beispiel von Halle - Ziele und Aufgaben, München, GRIN Verlag GmbH
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