Fakultät 06: Geistes- und Erziehungswissenschaften
Historisches Seminar
Abteilung: Neuere Geschichte
Hauptseminar: ,,Der deutsche Vormärz" (Aufbaumodul 3)
Sommersemester 2007
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,,Der souveraine Landesfürst, als Oberhaupt des Staates,
vereinigt in sich die gesammte, ungetheilte Staatsgewalt, und
übt sie auf verfassungsmäßige Weise aus."
Braunschweigs Weg zur
,,Neuen Landschaftsordnung" 1830 - 1832
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MARCO KUNZE
2-Fach-B.A. (Geschichte / Germanistik)
6. Fachsemester (Sommersemester 2007)
Abgabedatum: 11. Oktober 2007
2
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG ... 3
2. VORGESCHICHTE ... 4
2.1
D
IE
V
ORMUNDSCHAFT
G
EORGS
IV.
UND DIE
R
EGIERUNG
K
ARLS
II... 4
2.2
D
ER
A
UFSTAND VON
1830 ... 5
3. VERFASSUNGSENTSTEHUNG... 8
3.1
D
IE NEUE
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EGIERUNG UND DIE
I
DEE DER
V
ERFASSUNGSÄNDERUNG
... 8
3.2
D
IE
V
ERFASSUNGSVERHANDLUNGEN
... 10
4. DIE ,,NEUE LANDSCHAFTSORDNUNG" VON 1832 ... 13
5. FAZIT... 15
QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS... 17
-
Q
UELLEN
- ... 17
Rechtsquellen: ... 17
-
S
EKUNDÄRLITERATUR
- ... 17
Monografien:... 17
Zeitschriften- und Sammelbandaufsätze: ... 18
3
1. Einleitung
Am 12. Oktober diesen Jahres jährt sich das Inkrafttreten der ,,Neuen Landschaftsordnung"
(NLO) in Braunschweig zum 175. Mal. Mit diesem neuen Staatsgrundgesetz gehörte das
Herzogtum Braunschweig zu den frühen deutschen Staaten in Form einer konstitutionellen
Monarchie innerhalb des Deutschen Bundes. In Form einer Repräsentativverfassung löste
NLO die überkommenen Ständeordnungen ab und beendete die politisch instabile Phase im
Herzogtum nach dem Aufstand vom 9. September 1830 und der Vertreibung von Herzog Karl
II.
1
und der Regierungsübernahme seines Bruders, Herzog Wilhelm.
2
Die Idee für diese Verfassungsänderung, oder in diesem Fall Verfassungsneuschöpfung, war
an sich nicht dir Triebfeder dieses Aufstandes, doch bedingen die Gründe für den Aufstand
und ihre Vorgeschichte die Grundlagen für den Entstehungsprozess der NLO.
Die neoabsolutistische und den politischen, wie ökonomischen Erfordernissen konträre
Regierungspolitik des jungen Herzogs Karls II. und die damit verbundene Nichtanerkennung
der durch seinen Vormund König Georg IV.
3
erlassenen liberaleren ,,Erneuerten
Landschaftsordnung" von 1820, mündeten in den Aufstand, in den auch die um ihre neuen
Rechte beschnittenen Landstände verwickelt waren. Diese Stände waren es auch, die unter
Ausgleich und Einigung mit Herzog Wilhelm die NLO erarbeiteten und u. a. die Rechte
zwischen ihnen und dem Monarchen neu regelten und konstitutionell festlegten. Neben diesen
Regelungen wurde u. a. in der NLO erstmals ein Grundrechtskatalog erstellt, zwischen den
verschiedenen Rechtssphären unterschieden und das Gewaltmonopol dem Staat, im Form des
Landesherren, eindeutig zuerkannt. In dieser Form sollte die NLO mit wenigen Änderungen
bis 1922 in Kraft bleiben.
Ziel dieser Ausarbeitung soll es sein, den Entstehungsweg der NLO von seiner Vorgeschichte
bis zur fertigen Fassung nachzuzeichnen und einige wichtige inhaltliche Aspekte und
Regelungen näher zu beleuchten. Hierbei soll auch versucht werden aufzuzeigen, wie (in-
)direkt die Regierung Herzogs Karls II. und der Braunschweiger Aufstand mit Entstehung und
Inhalt der NLO verknüpft sind und wie ,,liberal" und fortschrittliche die NLO für ihre Zeit
und für die Bevölkerungsschichten wirklich war.
1
Karl II., Herzog zu Braunschweig und Lüneburg (1804 1873), vgl. Camerer (1996), S. 123.
2
Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg (1806 1884), vgl. ebd., S. 246.
3
Georg IV. König von Hannover und Großbritannien (1762 1830),
vgl. Jarck/Scheel (1996), S. 253.
4
2. Vorgeschichte
2.1 Die Vormundschaft Georgs IV. und die Regierung Karls II.
Nach dem für die Koalition erfolgreichen Ende der Befreiungskriege wurde das Herzogtum
Braunschweig durch den Wiener Kongress (1814/15) als eigenständiger Staat
wiederhergestellt. Während der Verhandlungen des Kongresses war der in den
Befreiungskriegen erfolgreiche Braunschweiger Herzog Friedrich Wilhelm in der Schlacht
von Quatrebras (16.06.1815) gefallen. Da sein erbfolgeberechtigter Sohn Karl jedoch noch
minderjährig war, hatte Friedrich Wilhelm den welfischen Prinzregenten und späteren König
von Hannover und Großbritannien (1820) testamentarisch zum Vormund und Regenten in
Braunschweig ernannt.
4
In Zusammenarbeit mit seinem Hannoveraner Kanzleichef Graf
Münster
5
und dem Braunschweiger Geheimratsvorsitzenden Schmidt-Phiseldeck
6
hatte Georg
mit den Braunschweiger Landständen die ,,erneuerte Landschaftsordnung" ausgehandelt, die
am 25. April 1820 in Kraft trat und die absolutistisch geprägte alte Landschaftsordnung vom
9. April 1770 zeitgemäß erneuern sollte. Die Landschaftsordnung regelte die Kompetenzen
von Ständen und Herzog. Aufgrund des eher liberalparlamentarisch geprägten englischen
Einflusses gewährte sie den Ständen legislative und haushaltsrechtliche
Beschlusskompetenzen, sowie Initiativrechte. Die Landschaft selbst bestand nach der ELO
aus zwei Sektionen in denen auf der einen Seite Rittergutsbesitzer und Geistliche, auf der
anderen Seite Geistliche, Vertreter der Städte aus dem reichen Bürgertum und Bauern
vertreten waren, wobei freie Bauern eine Minderheit in der Landbevölkerung verkörperten.
Die besitzlose Bevölkerung war überhaupt nicht vertreten.
7
Nach welfischem Recht wäre die Vormundschaft Georgs 1822 mit dem 18. Geburtstag Karls
ausgelaufen, jedoch verlängerte Georg diese in Absprache mit anderen Staaten des Deutschen
Bundes um ein Jahr, da er diesen noch für zu unreif hielt. Vor allem aufgrund Fürst
Metternichs
8
Vermittlungen, der allzu großes Aufsehen vermeiden wollte, einigte man sich,
dass die Vormundschaft um ein Jahr verlängert wurde. So trat Karl im Oktober 1823 die
Regierung im Herzogtum Braunschweig an, mit dem Versprechen gegenüber Georg und
Metternich, sich weitere drei Jahre aus den Regierungsgeschäften herauszuhalten.
9
4
Vgl. Huber (1960), S. 46ff.; Jarck/Schildt (2000), S.751ff. Kiekenap (2000), S. 35ff.
5
Graf Ernst Friedrich Herbert zu Münster (1766-1839), Minister im Königreich Hannover und
Großbritannien; vgl. Jarck/Scheel (1996), S. 371.
6
Justus von Schmidt-Phiseldeck (1769-1851), Braunschweigischer Minister und Geheimrat
1813 1826; vgl. Jarck/Scheel (1996), S. 523.
7
Vgl. Huber (1960), S. 47ff; Müller (1963), S.103ff; Puhle (1980), S. 9f.
8
Fürst Klemens Wenzel Nepomuk Lothar von Metternich-Winneburg zu Beilstein
(1773-1859), österreichischer Minister.
9
Vgl. Böse (1956), S. 23ff.; Huber (1960), S. 47ff.; Jarck/Schildt (2000), S. 754ff.;
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