Inhaltsverzeichnis
1. Einführung Seite 3
2. Was ist die Scharia? Seite 4
2.1 Quellen der Scharia
Seite 5
2.2 Was schreibt die Scharia vor?
Seite 6
3. Gemeinsame Werte finden Seite 7
Scharia in Deutschland oder Integration als Herausforderung?
3.1 Ein Land eine Kultur?
Seite 8
3.2 Gleiches Recht für alle?
Seite 10
4. Fazit Seite 11
Soll islamisches Recht in Deutschland Anwendung finden?
5. Literaturverzeichnis Seite 13
Seite 2
1. Einführung
Als Thema meiner Arbeit wurde mir vorgegeben mich mit den positiven Seiten der Einführung der Scharia in Deutschland auseinander zu setzten. Da dies selbstverständlich zu keinem Zeitpunkt ein realer Vorgang sein wird, habe ich überlegt, dass es schwer wird, darüber zu schreiben, was daran positiv sein soll, unser Rechtssystem durch ein wesentlich unzulänglicheres zu ersetzen. Ich kam zu dem Schluss, dass die einzige Basis, auf der meiner Meinung nach über eine Berücksichtigung der Scharia in unserem Rechtssystem diskutiert werden kann, die der Integration ist. Grundgedanke hierbei sollte sein, dass man auf diesem Weg den Muslimen vermitteln könnte, dass man ihre spezielle kulturelle und religiöse Andersartigkeit achtet und gewillt ist, sie - soweit sie deutsches Recht oder die Grundrechte des Menschen und der Demokratie allgemein nicht beschneiden - zu berücksichtigen. Dies könnte es den Muslimen erleichtern, sich in unser Rechtsystem und unsere Kultur zu integrieren. Mithilfe dieser Ansicht möchte ich untersuchen, ob es grundsätzlich von Nöten ist, darüber nachzudenken, in wieweit islamisches Recht auch hier Anwendung finden sollte. Ob dies auf kultureller sowie rechtlicher Ebene möglich ist und in wieweit dies ein Vorteil für die Integration der Muslime hier in Deutschland sein könnte. Denn nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern, wie England oder Frankreich, steht man vor der Aufgabe, dem immer größer werdenden Anteil der Muslime im Land dahingehend Rechnung zu tragen, dass man sich für die Wahrung ihrer kulturellen und religiösen Eigenheiten einsetzt, anstatt sie zu dämonisieren und aus der Gesellschaft auszuklammern. Denn ein großer Teil der Muslime will freiwillig außerhalb der islamischen Welt leben und sich da auf Dauer einrichten. Sie stehen somit vor der Frage, wie sie sich integrieren und ihren Glauben leben können im Einklang mit dem Grundgesetz und den deutschen Gesetzen. Sie müssen einen Islam ausformen, der keine Ängste mehr bei der deutschen Mehrheitsbevölkerung auslöst.
Die hohe Aktualität dieses Themas beweist auch ein Merkblatt des deutschen Bundestags das just dieser Tage (16.12.08) erschienen ist und auf das ich am Ende meiner Arbeit noch einmal genauer eingehen werde.
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2. Was ist die Scharia?
„Scharia“ ist eines der meistgebrauchten Schlagwörter wenn über den Islam diskutiert wird. In einigen islamischen Ländern regelt die Scharia nicht nur den Alltag der gläubigen Muslime sondern ist gleichzeitig auch Grundlage der staatlichen Gesetzgebung und der Rechtssprechung. Kritiker des Islam warnen vor der Grausamkeit der Scharia, die sich in einigen Bestrafungen äußert wie z.B. das Handabhacken bei Dieben oder die Steinigung von Ehebrecherinnen. Aber auch die Tatsache, dass die Scharia in vielen Familienangelegenheiten und erbrechtlichen Fällen zugunsten der Männer ausgelegt wird bzw. das Selbstbestimmungsrecht der Frau unterdrückt, ist oft Mittelpunkt der Kritik.
Die Scharia ist jedoch kein real vorliegendes Gesetzbuch, das man ohne weiteres zum Gesetz eines Staates machen könnte, vielmehr ist sie eine Idealvorstellung vom göttlichen Gesetz, das alle Lebensbereiche der Muslime regeln soll. Es gibt heute in Staaten mit islamischer Bevölkerungsmehrheit sehr verschiedene Modelle hinsichtlich der Umsetzung der Scharia. Während z.B. die Türkei laut Verfassung ein säkularer Staat ist, dessen Verfassung keinen Bezug auf das islamische Recht nimmt, haben andere Staaten (Pakistan, Sudan) beschlossen, die Scharia zur Grundlage ihrer Rechtssprechung zu machen. Das kann in der Praxis heißen, dass neue Gesetzte von islamischen Juristen auf ihre Vereinbarkeit mit dem überlieferten islamischen Recht überprüft werden. 1
Verbindliche Rechtsgutachten dürfen jedoch nur „Muftis“ anfertigen, die auf Antrag von Einzelpersonen, Staatsorganen oder Gerichten tätig werden. Die Bedeutung des Rechtsgutachtens, auch „Fatwa“ genannt, hängt jedoch maßgeblich von der religiösen Autorität des Muftis ab. Höchste Autorität in Rechtsfragen besitzt für die sunnitische Glaubensrichtung, der 85 % aller Muslime angehören, die al-Azhar-Universität in Kairo 2 unter der Leitung von Scheich Mohammed Sayyed Tantawi. Im Westen gilt er als liberaler unter den islamischen Rechtsgelehrten. Er erkannte 2003 das Recht des französischen Staates, ein Kopftuchverbot zu erlassen, ausdrücklich an und kritisierte die Frauenpolitik der Taliban. 3
1 Minikurs Islam, Orientdienst e.V. Wiesbaden (www.orientdienst.de)
2 Musharbash, Yassin: Im Imperium des gerechten Glaubens, Spiegel Online 9.02.2006
3 Musharbash, Yassin: Im Imperium des gerechten Glaubens, Spiegel Online 9.02.2006 Seite | 4
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2009, Anwendung der Scharia in Deutschland , Munich, GRIN Publishing GmbH
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"Da dies selbstverständlich zu keinem Zeitpunkt ein realer Vorgang sein wird, habe ich überlegt, dass es schwer wird, darüber zu schreiben, was daran positiv sein soll, unser Rechtssystem durch ein wesentlich unzulänglicheres zu ersetzen."
Ich hätte mir hier eine Begründung gewünscht. Zwar ist weder der Author noch der Hochschullehrer Jurist oder Experte für europäische Geschichte. Trotzdem sollte man bei einem Vergleich einer modernen Gesetzgebung mit einer religiösen Gesetzgebung darauf eingehen worin der Nachteil besteht. Ohne die grundsätzlichen Prinzipien dieser verschiedenen Rechtssysteme zu erwähnen und eine Überlegenheit nicht überzeugend zu begründen ist eine Diskussion kaum möglich. Die europäische Rechtssprechung beruht seit der Aufklärung auf dem Prinzip dass jegliche Ethik, Moral und Gesetzgebung allein aus Vernunft ihre Berechtigung erhalten darf. Eine religiöse Gesetzgebung beruht auf religiösen Schriften, Traditionen und überlieferten Handlungen. Die Begründung dass es 'kein realer Vorgang' sein kann ist dass ein religiöses Gesetz seine religiöse Begründung aufgeben müsste und seine Vorschriften stattdessen aus Vernunftargumenten ableiten müsste. Dann jedoch wäre es keine religiöse Gesetzgebung mehr. Es ist ein sehr wichtiges Thema wieso exakt eine religiöse Gesetzgebung 'unzulänglicher' ist & eine Einführung 'kein realer Vorgang' sein kannGrüsse,
Arent
on Wednesday, February 10, 2010-
CoreyAlesha *
es geht ja auch nicht darum ob eine einführung kein realer vorgang sein kann, sondern das die ganze arbeit auf einem gedankenexperiment beruht, ist damit gemeint...
on Monday, April 18, 2011-