Osteuropainstitut der FU Berlin Arbeitsbereich Wirtschaft und Recht HS Rechtsvergleich Osteuropa WS 2000/01 Hausarbeit von Maximilian Spinner
Die EU-Beitrittskandidaten Ungarn und
Rumänien und die rechtliche Gestaltung des
Maximilian Spinner
Literaturliste:
Bagajski, Janusz: Ethnic Politics in Eastern Europe, New York, 1993. Blumenwitz, Dieter: Internationale Schutzmechanismen zur Durchsetzung von Minderheiten- und Volksgruppenrechten, Köln, 1997.
Ders.: Minderheiten und Volksgruppenrecht, Bonn, 1992.
Ders.; Gornig, Gilbert: Minderheiten- und Volksgruppenrechte in Theorie und Praxis, Köln, 1997.
Ders.: Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit des europäischen Minderheitenschutzes, Köln, 1998.
Ders.: Der Schutz von Minderheiten und Volksgruppenrechten durch die EU, Köln, 1996. Ders.: Volksgruppen und Minderheiten – Politische Vertretung und Kulturautonomie, Berlin, 1995.
Brems, Michael: Die Politische Integration ethnischer Minderheiten, Frankfurt, 1995. Bricke, Dieter W.: Minderheiten im östlichen Mitteleuropa, Baden-Baden, 1995. Brunner, Georg: Nationalitätenprobleme und Minderheitenkonflikte in Osteuropa, Gütersloh, 2.Auflage, 1996.
Ders.: Die rechtliche Lage der Minderheiten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, in: Osteuroparecht Heft 2/1995, 41.Jahrgang, S.157-177.
Ders.: Meissner, Boris (Hrsg.): Das Recht der nationalen Minderheiten in Osteuropa, Berlin, 1993.
Ders.: Tontsch, Günther H.: Der Minderheitenschutz in Ungarn und Rumänien, Bonn, 1995. Foundation on Inter-Ethnic Relations: The Role of the High Commissioner on National Minorities in OSCE Conflict Prevention, Den Haag, 1997.
Frowein, Jochen; Hofman Rainer; Oeter Stefan (Hrsg.): Das Minderheitenrecht europäischer Staaten Teil 1 und 2, Berlin, 1993/94, daraus insbesondere: Böhmer, Friederike: Die rechtliche Stellung der Minderheiten in Ungarn, S.231-245; Tontsch, Günther H.: Die Rechtsstellung der Minderheiten in Rumänien, S.216-231.
Gornig, Gilbert H.; Murswiek, Dietrich: Fortschritte im Beitrittsprozeß der Staaten Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas zur Europäischen Union, Köln, 1999. Heintze, Hans-Joachim: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – Herausforderung der Staatenwelt, Bonn, 1997.
Hillgruber, Christian; Jestaedt, Matthias: Die europäische Menschenrechtskonvention und der Schutz nationaler Minderheiten, Bonn, 1993.
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Kendi, Erich: Minderheitenschutz in Rumänien, München, 1992. Kolar, Othmar: Rumänien und seine nationalen Minderheiten 1918 bis heute, Wien, 1997. Koplin, Bernhard: Nationale und ethnische Minderheiten im Verfassungsrecht der osteuropäischen Staaten, Berlin, 1995.
Küpper, Herbert: Das neue Minderheitenrecht in Ungarn, München, 1998. Von Mangoldt, Hans; Blumenwitz, Dieter: Fortentwicklung des Minderheitenschutzes und der Volksgruppenrechte in Europa, Bonn, 1992.
Miall, Hugh: Minority Rights in Europe: The Scope for Transnational Regime, London, 1994. Mihok, Brigitte: Ethnostratifikation im Sozialismus aufgezeigt an den Beispielländern Ungarn und Rumänien, Frankfurt, 1990.
Ders.: Vergleichende Studie zur Situation der Minderheiten in Ungarn und Rumänien (1989- 96) unter besonderer Berücksichtigung der Roma, Frankfurt /M., 1999. Murswiek, Dietrich; Blumenwitz, Dieter: Aktuelle rechtliche und praktische Fragen des Volksgruppen- und Minderheitenschutzrechts, Köln, 1994.
Niewerth, Johannes: Der kollektive und der positive Schutz von Minderheiten und ihre Durchsetzung im Völkerrecht, Berlin, 1996.
Nolte, Georg: Die rechtliche Stellung der Minderheiten in Ungarn, in: Frowein, J.; Hofman R.; Oeter S. (Hrsg.): Das Minderheitenrecht europäischer Staaten Teil 1, Berlin, 1993, S.501- 536.
Phillips, Alan; Ross, Allan: Universial Minority Rights, Boston, 1993. Polt, Peter; Kaltenbach, Jenö: Die Menschen – und Minderheitenrechte in Ungarn im Jahre 2000, in: Osteuropa-Recht, Heft 3-4 / 2000, 46.Jahrgang, S.242-254. Riepe, Claudia: Der Minderheitenschutzstandard der KSZE/OSZE, Hamburg, 1997. Schönfeld, Roland (Hrsg.): Nationalitätenprobleme in Südosteuropa, München, 1987. Seewan, Gerhard (Hrsg.): Minderheitenfragen in Südosteuropa, München, 1992. Standke, Karl-Heinz: Die Osterweiterung der EU – Der Stand der Dinge, Berlin, 2000. (soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich stets um die 1. Auflage) Tageszeitungen, Wochenzeitschriften:
Frankfurter Rundschau, FAZ, Tagesspiegel, Neue Zürcher Zeitung, DER SPIEGEL u.a.
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Im Internet: Radio Free Europe / Radio Liberty RFE/RL-Newsline http://www.rferl.org/newsline/, Login am 20.12.2000 Homepage der Europäischen Union http://www.europa.int.eu/enlargement, Login 15.12.2000 Gesetzessammlungen:
Randelzhofer, Albrecht (Hrsg.): Völkerrechtliche Verträge, 8.Auflage, Berlin, 1999. Classen, Claus Dieter (Hrsg.): Europa-Recht, 16. Auflage, München, 2000. Georg Brunner u.a.(Hrsg.): Verfassungen osteuropäischer Staaten, 1.Auflage, Köln, 1993. Generaldirektion Information und Öffentlichkeitsarbeit des Europäischen Parlaments (Hrsg.): Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Brüssel, 2000.
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Inhaltsverzeichnis: Seite
18
7.1.2. Die Verfassung von1989
7.1.3. Das Gesetz über die Rechte der nationalen und ethnischen Minderheiten von 199320
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7.1.4. Weitere gesetzliche Regelungen
7.1.5. Abschließende Bemerkungen
7.2. Rumänien 7.2.1. Allgemeines
7.2.2. Die Verfassung von 1991
7.2.3. Abschließende Bemerkungen
8. Fazit: Ungarn und Rumänien auf dem Weg in die Europäische Union
9. Anhang 34
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1. Einleitung:
Minderheiten in Osteuropa – ein Reizthema der vergangenen Jahre. Vor allem die ethnische Vielfalt und Fragmentierung Osteuropas sorgten für Sezessionen, Bürgerkriege und ungezählte Konflikte verschiedenster Art nach dem Niedergang des sowjetisch dominierten sozialistischen Blocks.
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Mittlerweile sind die Staaten Ostmittel-, beziehungsweise Südosteuropas auf dem Weg in die Europäische Union, die sich zunehmend aus einer Wirtschaftsgemeinschaft in einen politischen Staaten(ver)bund oder sogar in einen Bundesstaat mit weitreichenden zentralen Befugnissen verwandelt. Gleichzeitig bildet sich ein gemeinsamer Rechtsraum heraus, in dem Rechtssätze zunehmend angeglichen werden. Erst kürzlich wurde auf dem EU- Gipfel in Nizza eine gemeinsame Grundrechts-Charta verkündet. In dieser Charta, aber auch in den völkerrechtlichen Verträgen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention, die als acqius
communautaire in den EU-Vertrag aufgenommen wurde, ist der Schutz von Minderheiten verankert. Neue Mitglieder müssen vor ihrem Beitritt also auch minderheitenrechtliche Grundanforderungen erfüllen.
Es stellt sich die Frage, welche Anforderungen im einzelnen zu erfüllen sind und ob die Staaten Ostmittel- und Südosteuropas aus dieser Perspektive aufnahmebereit sind. In dieser Arbeit sollen nur die Fallbeispiele Ungarn und Rumänien, die, was den Standard des Minderheitenschutzes angeht, sehr unterschiedliche Schutzniveaus erreicht haben, exemplarisch vorgestellt werden. Dabei sollen verschiedene Möglichkeiten des Minderheitenschutzes anhand der Beispiele gezeigt werden.
Zunächst wird kurz auf die Definition des Minderheitenbegriffs eingegangen und allgemeine Schutzkonzepte vorgestellt. Es folgen Ausführungen zu den Bestimmungen im Völker- und Europarecht in kurzer Zusammenfassung, sowie in bilateralen Verträgen. Danach werden die nationalen Regelungen in Ungarn und Rumänien, auf
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Ein guten Überblick dazu: Brunner, Nationalitätenkonflikte S.5ff.
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denen der thematische Schwerpunkt liegt, vorgestellt. Im Fazit werden diese, insbesondere in Hinblick auf einen EU-Beitritt, bewertet. Um den Überblick abzurunden, wird versucht, auch einen Blick in die Praxis des Minderheitenschutzes in beiden Ländern zu werfen, da sich so erst die Stärken und Schwächen bestimmter Rechtssätze zeigen, sowie Abweichungen von rechtlichen Vorgaben dargestellt werden können.
Soweit nützlich und sinnvoll, werden die besprochenen Rechtssätze angefügt.
Die Literaturlage zum Thema Minderheitenschutz ist relativ gut, wie auch die umfangreiche Liste der verwendeten Literatur zeigt. Die aktuelle Beitrittsproblematik in Verbindung mit dem
Minderheitenschutz ist jedoch bisher noch nicht näher untersucht worden. In Bezug auf das innerstaatliche rumänische Recht liegen ebenfalls relativ wenig aktuelle Aufsätze vor; offenbar erfreut sich die ungarische Rechtsordnung einer höheren Beliebtheit in Ostrecht- Forscherkreisen, was insbesondere der umfangreichen Arbeit Prof. Brunners zu verdanken ist.
2. Der Minderheitenbegriff
Eine soziologische oder politische Definition für den Begriff „Minderheit“, die konsensfähig wäre, gibt es nicht.
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Auch im Völkerrecht konnte sich kein einheitlicher Minderheitenbegriff durchsetzen. Im folgenden soll der Begriff Minderheit eine größere Gruppe von Menschen umfassen, die ethnische, sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten aufweisen (objektive Kriterien) und sich durch ein gemeinsames Identitätsgefühl verbunden fühlen (subjektives Kriterium). Um jüngere Zuwanderergruppen (wie z.B. Gastarbeiter aus Schwarzafrika oder Vietnam) aus dem klassischen
Minderheitenverständnis auszuklammern, wird zudem eine längere Anwesenheit im entsprechenden Gebiet vorausgesetzt. Alle genannten Kriterien sind für die in Ungarn und Rumänien anzutreffenden
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Aus Platzgründen kann hier nicht weiter auf diese Debatte eingegangen werden. Ausführlicher dazu: Brunner: Nationalitätenkonflikte S.15ff.
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nationalen und ethnischen 3 Minderheiten nach herrschender Meinung unproblematisch. 4 Für die Gruppe der Juden wird in beiden Staaten sowohl von Seiten des Gesetzgebers, als auch von Vertretern der Juden selbst nicht von einer ethnischen oder nationalen Minderheit, sondern einer rein religiösen Minderheit ausgegangen, die deswegen nicht unter den gesetzlich geregelten Minderheitenbegriff subsummiert werden kann. 5
3. Abstrakte rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Die wichtigste und grundlegende Norm in Bezug auf Minderheiten ist das völkerrechtlich anerkannte Selbstbestimmungsrecht der Völker, verankert in Art 1 S.2 UN-Charta
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, als eine der elementaren Regeln des Völkerrechts. Es überlagert den innerstaatlichen
Regelungsanspruch des minderheitenrechtliche innerstaatliche Bestimmungen dürfen diesem Selbstbestimmungsrecht nicht entgegenstehen. Das
Selbstbestimmungsrecht beinhaltet auch das Recht auf Sezession. Dem Gesetzgeber bieten sich verschiedene Konzepte der Ausgestaltung des staatlichen Schutzes von Minderheiten. Zu unterscheiden sind hier Konzepte des Gruppen- und des Individualrechtsschutzes, die jeweils subjektive Ansprüche begründen können. Dem gegenüber stehen die sogenannten
Einrichtungsgarantien, die keine subjektiven Ansprüche begründen, sondern Gestaltungsaufgaben des Staates sind. In der Kategorie der Gruppenrechte sind die Modelle der Personalautonomie und die der Territorialautonomie zu unterscheiden. Ersteres gewährt der Minderheit unabhängig von ihrer Siedlungsstruktur den Status eines öffentlich-rechtlichen
Personalverbandes mit Selbstverwaltungsrechten, letztere faßt
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Nationale Minderheiten zeichnen sich durch die Existenz einer „Mutternation“ aus, ethnische Minderheiten (in den untersuchten Fällen nur die Zigeuner) nicht.
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Vgl. Kendi S.16.
5 Vgl. Kendi, S.1.
6 Deutscher Wortlaut des Art. 1 S.2 Charta der Vereinten Nationen: Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
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Maximilian Spinner, 2001, Die EU-Beitrittskandidaten Ungarn und Rumänien und die rechtliche Gestaltung des Minderheitenschutzes, Munich, GRIN Publishing GmbH
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