Resozialisation als Berufsfeld Sozialer Arbeit 2
Da die Resozialisation einen enormen Umfang hat und der Rahmen dieser Arbeit nicht überschritten werden soll, möchte, werde ich mich auf ein ganz bestimmtes Thema beschränken. Die Resozialisation ist ein Gebiet, das sich unter anderem mit Erwachsenen, Heranwachsenden, Drogenabhängigen oder straffällig gewordenen Frauen beschäftigt. Ich werde mich in dieser Arbeit hauptsächlich mit der Problematik von straffällig gewordenen Jugendlichen im Alter von 14 - 18 Jahren auseinander setzen. Somit werden die Heranwachsenden hier ebenfalls nicht berücksichtigt.
Im dritten Kapitel werde ich zunächst allgemein auf das Recht der Resozialisation im allgemeinen eingehen, jedoch anschließend, bei der Klärung der Rechtsgebiete der Resozialisation, werden ausschließlich die Jugendlichen im Vordergrund stehen. Hier soll geklärt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage Resozialisation bei Ihnen durchgeführt wird und welche Gesetze die Grundlage bilden.
Der vierte Teil der Arbeit bildet den Hauptteil, der sich mit dem von mir ausgewählten Gebiet, der Situation von straffällig gewordenen Jugendlichen, auseinandersetzt. Am Anfang werde ich die „Lebensphase Jugend“ beleuchten, aufzeigen mit welchen Schwierigkeiten sie für die Jugendlichen verbunden ist und erläutern warum ein erhöhtes Risiko besteht, gerade in diesem Abschnitt straffällig zu werden. Folgend ist zu klären, wie der Gedanke der Resozialisation bei Jugendlichen aussieht, da Unterschiede, z. B. zu der Resozialisation von Erwachsenen, auftauchen . Da es vorrangig um den Erziehungsgedanken geht, sehen auch die Maßnahmen dementsprechend anders aus. Diese werde ich aufzeigen, erläutern und versuchen zu klären, wie die Soziale Arbeit dort mit einwirkt.
Jedoch sollte auch kritisch mit dem Thema Resozialisation umgegangen werden und untersucht werden, wie erfolgsversprechend die Resozialisation eigentlich ist. Im fünften Kapitel möchte ich genau auf diese Frage eingehen
Resozialisation als Berufsfeld Sozialer Arbeit 3
und mich mit dem Pro und Contra auseinandersetzen. Auch die Kritik an der Resozialisation soll hier veranschaulicht werden.
Zum Ende dieser Arbeit, im sechsten Kapitel, werde ich die Arbeit inhaltlich noch einmal zusammenfassen und einen Ausblick auf die Arbeit der Resozialisierung aufzeigen und ein persönliches Schlusswort geben. Ich hoffe mit dieser Arbeit, die Resozialisation als ein Berufsfeld der Sozialen Arbeit darstellen zu können.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit habe ich bei Berufsbezeichnungen etc. auf die ausdrückliche Erwähnung der weiblichen Form verzichtet. selbstverständlich sind in derartigen Fällen Frauen ebenfalls mit eingeschlossen. 2. Resozialisation - Hintergrund und Zusammenhang
Wie bereits einleitend beschrieben, möchte ich in diesem Kapitel allgemein den Begriff der Resozialisation näher erklären. Dazu möchte ich, den Begriff „Resozialisation“ definieren, ihn zu anderen Begriffen abgrenzen, sowie die Soziale Arbeit in einen Kontext zur Resozialisation setzen.
2.1 Definitionen oder „Wie erklärt man Resozialisation“? Als Synonym für Resozialisation kann auch der Begriff Resozialisierung gebraucht werden; beides drückt die Zielvorstellungen des Strafgesetzbuches aus.
Als Leitmotiv der Resozialisation dient die „soziale Eingliederung des Täters und damit zugleich die Verhinderung des Rückfalls.“ 1
1 Fachlexikon der Sozialen Arbeit, S. 783
Resozialisation als Berufsfeld Sozialer Arbeit 4
Es gibt weder eine einheitliche Theorie, noch ein praktisches Konzept für Resozialisierung. Somit kann der Begriff „Resozialisation“ auch nicht genau eingegrenzt werden.
In der sozialwissenschaftlichen Literatur wird Resozialisation von dem Oberbegriff der Sozialisation abgleitet. Diese sieht den Menschen in einem lebenslangen Entwicklungs- und Lernprozess, in Wechselwirkung mit der Gesellschaft.
Somit steht auch Resozialisation für einen Teil des Sozialisationsprozesses, der sich durch das gesamte Leben zieht.
Die Vorsilbe Re- soll dabei aussagen, das sich der Mensch nicht mehr an den Normen und Werten der Gesellschaft orientiert, sondern abweichendes Verhalten zeigt und er somit wieder eingliedert werden muss. 2 „Von der Wortbedeutung her setzt der Begriff an sich voraus, das der zu Behandelnde vor seiner Straftat [....] bereits sozialisiert war, d. h. sinnvoll in die Gesellschaft integriert war. [...]
Resozialisation ist ein umfassendes Angebot zur Selbsthilfe. Sie appelliert an die Einsicht und den guten Willen des Gefangenen ob er das Angebot an sozialer Hilfe annimmt und an seiner eigenen Wandlung arbeitet.“ 3
Es scheint somit also eine Ausgliederung aus der Gesellschaft bei straffällig gewordenen Menschen stattgefunden zu haben. Dieses erfordert anschließende Resozialisationsmaßnahmen, um eine Wiedereingliederung zu unterstützen.
2 vgl. Fachlexikon der Sozialen Arbeit, S. 783
3 Denzler, Galtzel, Lehmann, S. 16
Resozialisation als Berufsfeld Sozialer Arbeit 5
„Somit beschreibt Resozialisation neben der Vorstellung der sozialen Integration zugleich auch den Prozess der Ausgliederung bestimmter Bevölkerungsgruppen, die als resozialisierungsbedürftig angesehen werden. Resozialisierung ist somit ein Teil der sozialen Kontrolle und der sozialen Selektion“ 4
Da es aber keine allgemeingültige und von allen akzeptierte Definition der Bedeutung von Resozialisation gibt, sollte man es eher als einen Begriff für ein Programm sehen und durch die Inhalte, die es umfasst, erklärt werden. Im Handbuch der Resozialisierung wird dazu näher erläutert, was Resozialisation je nach Problem, Defizit, Fähigkeiten und Bedarf meint :
4 Fachlexikon der Sozialen Arbeit , S.784
Resozialisation als Berufsfeld Sozialer Arbeit 6
2.2 Die Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Da Resozialisation nicht einfach zu bestimmen und zu definieren ist, wird versucht, über eine Verbindung zu anderen Begriffen, eine bessere Definition zu erlangen, um so ein klareres Bild herstellen zu können. Begriffe wie Rehabilitation, Erziehung, Sozialisation, Integration, Besserung, Behandlung und abweichendes Verhalten stehen in einem engen Zusammenhang zur Resozialisation. Deshalb werden sie oft miteinander in Verbindung gebracht oder verglichen, auf Übereinstimmungen hin überprüft, um so möglicherweise eine einheitlichere Definition zu erstellen oder um zu sehen, ob andere Begriffe nicht geeigneter wären, als der Begriff der Resozialisation.
Ich möchte hier nun kurz auf diese Begriffe eingehen und klären inwieweit sie sich von der Resozialisation abgrenzen oder übereinstimmen: • Besserung: Der Begriff der Besserung wird nicht gern gebraucht oder sogar abgelehnt, da er sehr überheblich, moralisierend und selbstge-
5 vgl. Cornel, Maelicke, Sonnen, S.45
Resozialisation als Berufsfeld Sozialer Arbeit 7
recht auf die Menschen wirkt. Es sollte nicht Ziel des Staates sein, den Staatsbürger gegen seinen Willen zu bessern. Aus diesem Grund passt Besserung nicht so gut in einem Zusammenhang mit der Resozialisation, da diese darauf baut, das der Betroffene aktiv und auch freiwillig mitarbeitet. 6
• Erziehung: Erziehung wird als eine Alternative zu dem oben genannten Besserungsbegriff gesehen, allerdings gibt es auch bestimmte Dinge die gegen diesen Begriff sprechen. Für Erwachsene ist der Begriff im Resozialisierungssinne nicht angebracht, da diese sich ungern noch „erziehen“ lassen und dann häufig eine Trotzhaltung einnehmen. Erziehung ist eigentlich ausschließlich im Bereich des Jugendstrafrechts zu finden. Hier ist keine große Unterscheidung zwischen Erziehung und Resozialisierung zu finden, weswegen diese beiden Begriffe oft synonym gebraucht werden. 7 Da es sich in dieser Arbeit zum größten Teil um straffällig gewordene Jugendliche dreht, werde ich mich mit der Erziehung noch ausführlicher in dieser Arbeit auseinandersetzen.
• Sozialisation: Im Strafvollzug wird oft der Begriff der Sozialisation gebraucht und mit der Resozialisation gleichgestellt. Sozialisation ist zu verstehen als Prozess in dem der Mensch seine Persönlichkeit entwickelt, die Einstellungen und Verhaltensweisen der Gesellschaft erlernt und sich dann daran orientiert sollte, als eine Eingliederung in die vor-genormte Lebenswelt. Da Resozialisation die „Wiedereingliederung“ darstellt, werden die beiden Begriffe oft in einem engen Zusammenhang gesehen. Wobei man jedoch unterscheiden sollte, zwischen der Sozialisation als Prozess den alle Menschen von Geburt an durchlau- 6 vgl.Cornel, Maelicke, Sonnen, S. 23
7 vgl. Cornel, Maelicke, Sonnen, S. 23ff.
Resozialisation als Berufsfeld Sozialer Arbeit 8
fen und der Resozialisation, die nur auf die Menschen zutrifft, die sich aus dem Sozialisationsprozess gelöst haben. 8
• Behandlung: Behandlung wird im Straffvollzugsgesetz wesentlich häufiger erwähnt als die Resozialisation und hat somit einen dementsprechend großen Stellenwert. Die Behandlung im Strafvollzug kann als eine therapeutische Maßnahme zu verstehen sein, wird aber auch häufig in Zusammenhang zu einem Krankheitsbegriff gesehen. Im Kontext zur Resozialisierung sollte Behandlung besser als die Umschreibung für den Einsatz von Maßnahmen, in denen ein Resozialisierungsziel erreicht werden soll, erklärt werden. 9
• (Soziale) Integration: Dieser Begriff wurde schon öfter als Alternative zur Resozialisierung vorgeschlagen. Der Begriff der sozialen Integration zeigt, dass viele Probleme oder auch Straftaten erst durch Ausgrenzungen stattfinden und dass das Verhältnis zwischen Straftäter und Gesellschaft im Vordergrund steht. Allerdings spricht für die Beibehaltung des Wortes Resozialisation, dass es schon in unserem Sprachgebrauch eingeführt ist. 10
Aber auch ich denke, dass Soziale Integration und Resozialisation in einem engen Zusammenhang stehen und ähnliche Ziele haben.
• Rehabilitation: Im Englischen ist Rehabilitation das Wort, das für Resozialisation gebraucht wird. Dieses wird allerdings in Deutschland nur im medizinischen Bereich verwendet. 11 In der Rehabilitation findet auch eine Wiedereingliederung statt, doch hier sollen Behinderte oder von einer Behinderung Bedrohte wieder in ein Arbeitsleben eingeführt werden. 12 Jedoch weisen Rehabilitation und Resozialisation Über-
8 vgl.Cornel, Maelicke, Sonnen, S. 26ff.
9 vgl. Cornel, Maelicke, Sonnen, S. 30ff.
10 vgl. Cornel, Maelicke, Sonnen, S. 33f
11 vgl. Kerner, S. 278
12 vgl. Fachlexikon der Sozialen Arbeit, S. 769
Resozialisation als Berufsfeld Sozialer Arbeit 9
schneidungen und Ähnlichkeiten in der Durchführung auf. Unterschiede sind in den gesetzlichen Folgen sowie der Zielausrichtung vorhanden. In der Rehabilitation ist das Ziel immer eindeutig bestimmt. Auch die Resozialisation hat in manchen Bereichen einen Plan vorzuweisen, dies ist aber nicht die Regel. 13
• Abweichendes Verhalten: Resozialisation setzt abweichendes Verhalten voraus. Denn nur wenn ein Mensch sich nicht sozialisiert verhält, dadurch das er nicht nach den Normen und Werten der Gesellschaft lebt, zeigt er abweichendes Verhalten was mit Sanktionen bestraft wird. Somit steht der Begriff abweichendes Verhalten in einem sehr engen Zusammenhang zur Resozialisation. 14
Hier habe ich also nun die verschiedenen Begriffe, die immer in einem engen Zusammenhang mit der Resozialisation gebracht werden, ein wenig näher erläutert. Fakt ist jedoch, das der Begriff der Resozialisation im allgemeinen Sprachgebrauch verankert ist und viele bewusst ist, dass es sich um Wiederintegrations- und Problemslösungshilfen für straffällig gewordene Menschen handelt. Zwar liegen vereinzelte Überschneidungen in den einzelnen Begriffen vor, aber es wäre wohl sinnvoll den Begriff Resozialisation zu ersetzen, um so vielleicht eine bessere Definitionsmöglichkeit zu haben. Alle genannten Begriffe spielen, meiner Meinung nach, als Teil des Resozialisierungsprozesses in einer bestimmten Weise ein Rolle, wie z. B. die Erziehung speziell im Jugendstrafrecht und sollten auch weiterhin im Kontext (wenn es passt und es erforderlich ist) mit diesem Begriff bezeichnet und verwendet werden. Denn versucht man den nicht, den Klienten zu behandeln, sozial zu integrieren, rehabilitieren, sozialisieren, bessern oder zu erziehen? Möglicherweise stellt Resozialisation den Überbegriff für all diese Maßnahmen dar.
13 vgl. Cornel, Maelicke, Sonnen, S. 34ff.
14 vgl. Cornel, Maelicek, Sonnen, S. 17; Fachlexikon der Sozialen Arbeit, S. 783f.
Resozialisation als Berufsfeld Sozialer Arbeit 10
2.3 Die Soziale Arbeit und Resozialisation
Die Aufgaben der Resozialisation übernehmen die Polizei, die Justiz, und mittlerweile auch zunehmend Soziale Dienste und deren Einrichtungen, welche inzwischen auch in soweit als kompetent angesehen werden, dass sie in den Prozess mit eingebunden werden. Es gibt somit eine übergreifende Zusammenarbeit von Polizei, Juristen, Pädagogen, Psychologen und Sozialarbeitern/Sozialpädagogen. Dabei ist es eine besonders wichtige Voraussetzung, dass die relevanten Einrichtungen und Institutionen sich koordinieren und zu zusammenarbeiten, um den Prozess der Resozialisierung auch erfolgreich umzusetzen. 15
„Während aus strafrechtlicher Sicht die Rückfallverhinderung einzig intendierter Resozialisierungsgedanke ist, scheint in der Sozialarbeit die Auffassung des insgesamt sozial angepassten Täters zu dominieren.“ 16
Von der Sozialen Arbeit wird erwartet, das sie korrigierend auf Menschen mit abweichenden Verhalten, ihren sozialen Problemen, Krisen- und Konfliktsituationen einwirkt. Sie muss somit gezielt auf die Sozialisation des Einzelnen eingehen, um so die Verhältnisse in der ein Mensch lebt herauszufinden. 17 Dieses ist der Grundstein der Arbeit, denn nur durch Hintergrundwissen und einem lebensweltorientierten und personenbezogenen Arbeiten ist es möglich, dem Betroffenen auch bestmöglichst zu helfen. Und dies ist schließlich einen der Hauptmotivationen Sozialer Arbeit.
15 vgl. Cornel, Maelicke, S. 10
16 Kerner, S. 278
17 Fachlexikon der Sozialen Arbeit, S. 880
Resozialisation als Berufsfeld Sozialer Arbeit 11
„ Selbstreflexion und Kontrolle beruflichen Handelns gehören [...] zur Fachlichkeit und zum verfassungsmäßigen Gebot für die mit Resozialisierung beschäftigten Personen.“ 18
Allerdings ist die Resozialisation auf das Mitwirkung und Mitarbeit von zwei Seiten angewiesen:
„ Der Gestrandete, der sich bemüht, sich zu wandeln, einen Platz in der Gesellschaft zu finden und dort rechtschaffen zu leben und die Gesellschaft, die den Entlassenen aufzunehmen und ihm beizustehen hat damit er nicht wieder straffällig wird.“ 19 Somit kann abschließend gesagt werden, dass Soziale Arbeit an der Bearbeitung und Aufarbeitung von Kriminalität, mittlerweile stark beteiligt ist. Tätigkeiten in der Gerichts- und Bewährungshilfe, im Strafvollzug oder auch besonders im Jugendstrafrecht zeigen, dass diese Arbeit zur Hilfestellung für die betroffenen Menschen wichtig ist. Jedoch muss auch die Soziale Arbeit sich an die vorgegebenen Normen, Ziele und Gesetze des Staates halten. 20
2.4 Zusammenfassung
Rückblickend auf dieses Kapitel, das die Resozialisation näher beleuchten und Hintergründe näher bringen sollte, kann insgesamt folgendes gesagt werden:
heute weitgehend Konsens darüber besteht, dass der/die
18 Cornel, Maelicke, Sonnen, S. 46
19 Denzler, Glatzel, Lehmann, S. 17
20 Kreft, Mielenz, S. 383
Resozialisation als Berufsfeld Sozialer Arbeit 12
Resozialisierung eine spezielle Form der Rehabilitation ist,
Alle Bezugnahmen und Abgrenzungen gegenüber anderen
Für die Straffälligen bedeutet somit die Resozialisation:
„[...] durch den stattfindenden individuellen Lernprozess und durch eine Verbesserung ihrer Lebenssituation [sollen sie] dazu gebracht werden [...], die Wertvorstellungen und Rollen-erwartungen der Gesellschaft so zu internalisieren und sich entsprechend zu verhalten, dass eine weitere Straffälligkeit vermieden wird.“ 22 Die Soziale Arbeit ist also bemüht, das Ziel der Resozialisation bestmöglichst im Sinne des Klienten umzusetzen. Auf welche Weise dies geschieht, werde ich in den folgenden Kapiteln erläutern, insbesondere in Kapitel 4, in dem ich mich ausführlicher mit der Resozialisierung von Jugendlichen auseinandersetzen werde.
21 Cornel, Maelicke, Sonnen, S. 46
22 Cornel, Maelicke, S. 12
Arbeit zitieren:
Dipl. Soz.Päd./Dipl. Soz.Arb. Mirjam Scholz, 2003, Resozialisierung - Ein Berufsfeld Sozialer Arbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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Also ich habe mir gerade das E-Book für 14,99€ gekauft. Ich war gespannt auf das 5.Kapitel (Pro und Contra der Resozialisierung) und muss ehrlich sagen, ich bin enttäuscht :( Nur Kritik ohne Begründungen und Fundierungen! Wo ist das wissenschaftliche Arbeiten geblieben? Weiter finde ich die ersten Kapitel ähneln dem Handbuch der Resozialisierung viel zu sehr. Empirische Sozialforschung ist in Bezug auf das Interview wohl auch ein Fremdwort für die Autorin. Ich zweifle an der Note 2,0 und trauere echt meinem Geld hinterher. Schade, dass man hier nicht reklamieren kann!
Schade!!!
am Friday, July 23, 2010-