1. Einleitung
Das Fräulein Maria von Jever ist auch 500 Jahre nach ihren Lebzeiten eine Person, die untrennbar mit der Geschichte des Jeverlandes verbunden ist. Nicht nur Einheimische, sondern auch Touristen werden bei einem Rundgang durch die Stadt durch Denkmäler etc. unweigerlich an sie erinnert. Doch was macht dieses Fräulein unter den jeverschen Herrschern so besonders, dass Jever heute noch in breiten Kreisen die „Marienstadt“ genannt wird?
Ein möglicher Grund dafür ist, dass Maria viel für ihre Heimat geleistet hat. Sie erhob Jever zur Stadt, baute das Schloss zu Jever erheblich aus, vergrößerte das Gebiet durch Neueindeichungen und förderte insgesamt den Handel im friesischen Herrschaftsgebiet 1 . Diese Gesichtspunkte sollen in der vorliegenden Arbeit in ihrer Bedeutung zwar nicht reduziert werden, doch wird das Hauptaugenmerk auf einem ganz anderen Aspekt liegen: Marias Rolle bei der Reformation des Jeverlandes. Es soll dargestellt und hinterfragt werden, wie das Fräulein Maria zur Reformation stand, so z.B. durch die Beantwortung der Fragen, ob sie den Neuerungen positiv gesinnt war und sie vielleicht sogar vorantrieb, oder ob sie der reformatorischen Bewegung eher abwartend bzw. zögerlich gegenüberstand. Von zentraler Bedeutung ist ebenso die Frage, welche Motivation sich hinter ihrer Haltung gegenüber der Reformation verbarg. Hierbei ist zu bedenken, dass nicht nur der religiöse Standpunkt allein ausschlaggebend gewesen sein muss: Im 16. Jahrhundert ereignete sich in ganz Deutschland Politik vor dem Hintergrund der Reformationsentwicklungen - und in zahlreichen Wechselwirkungen zu ihnen. Daher bleibt zu fragen, ob sich auch im Jeverland politische Ereignisse und kirchliche Neuerungen wechselseitig beeinflussten. Maria wurde bereits 1517 im Alter von lediglich 17 Jahren Regentin von Jever, zunächst allerdings unter der Vormundschaft des Grafen Johann V. von Oldenburg. Ihr Vater, Edo Wiemken der Jüngere von Jever war bereits 1511 verstorben, sein einziger legitimer Sohn Christoph verstarb 1517. Somit unterstanden Maria, ihre ältere Schwester Anna sowie ihre jüngere Schwester Dorothea (die 1925 oder 1926 verstarb) dem oldenburgischen Grafen. Dieser konnte jedoch seine Vormundschaft über die Erbtöchter Jevers nicht durchsetzen, da Graf Edzard I. von Ostfriesland Herrschaftsansprüche auf Jever geltend machte 2 . Die folgenden Jahre waren von den
1 Schulz, Daniela: Maria von Jever, in: Niedersachsen 12, 2001, S.29.
2 Schmidt, Heinrich: Maria, in: Friedel, Hans (Hg.): Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes
Oldenburg, Oldenburg 1992, S.438.
1
politischen Auseinandersetzungen mit den Ostfriesen um die Herrschaft über Jever geprägt.
Um die Reformationsentwicklungen vor diesem Hintergrund nachvollziehen und korrekt beurteilen zu können, muss daher zunächst das herrschaftliche Ringen um Jever nachgezeichnet werden. Daran anschließend soll die Reformation des Jeverlandes unter besonderer Berücksichtung der Bedeutung Marias untersucht werden.
2. Jeversche Selbstbehauptung gegen ostfriesische Herrschaftsansprüche Bereits vor Marias Geburt waren die Weichen für einen jahrzehntelang dauernden Herrschaftskampf um das Jeverland gestellt. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts zeigte die ostfriesische Grafenfamilie der Cirksena offenkundig ihr Interesse an einer Lehnsherrschaft über Jever, Edo Wiemken der Jüngere konnte sich diesen Ansprüchen gegenüber allerdings in Jever behaupten. Nach seinem Tod jedoch ging die Regierungsgewalt an fünf jeversche Häuptlinge, da Edo vier unmündige Kinder hinterließ und der zur Vormundschaft bestellte Graf Johann von Oldenburg zu weit vom Geschehen entfernt war 3 .
Als im Jahre 1517 auch der einzige männliche Nachfolger Christoph starb und seine drei Schwestern zurückließ, nutzte Graf Edzard I. von Ostfriesland die Situation und besetzte im Einverständnis mit vier der fünf jeverschen Häuptlinge die Burg Jever. Um seine Herrschaftsinteressen durchzusetzen wurde am 26.10.1517 ein Vertrag geschlossen, der die Verhältnisse zwischen Ostfriesland und Jever zugunsten des ostfriesischen Grafen regelte und zudem um ein Eheversprechen ergänzt wurde: „einer der Söhne des Grafen sollte zu gegebener Zeit, damit die ‚beiden lande…an einander’ gebracht würden, eine der jeverschen Schwestern heiraten.“ 4 Das Eheversprechen sollte einige Jahre später in Kraft treten.
Enno und Johann, die beiden Söhne des Grafen Edzard I., wollten Jever jedoch ohne das Opfer einer jeverschen Heirat an sich bringen. Als im Februar 1527 der Vormund der Erbtöchter Anna und Maria, Graf Johann von Oldenburg, verstarb, nutzten Enno und Johann die Situation und besetzten im September desselben Jahres die Burg Jever. „Sie zogen alle landesherrlichen Rechte an sich, ließen sich von den jeverschen Regenten Gehorsam schwören und forderten auch den Treueid der
3 Ders.: Maria von Jever. Persönlichkeit und Bedeutung, in: Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst
und vaterländische Altertümer zu Emden 55, 1975, S.33 f.
4 Ders.: Maria, 1992, S.438.
2
jeverschen Untertanten.“ 5 Zudem setzten sie einen ostfriesischen Drosten ein, Boing von Oldersum 6 . Anna und Maria waren damit zu Gefangenen in ihrem eigenen Haus und politisch handlungsunfähig.
Verschärft wurde die Situation noch als die ostfriesischen Grafen nach dem Tode ihres Vaters Edzard 1528 ihre Herrschaft über Jever auch politisch absichern wollten. Der Vertrag von Utrecht vom 26.10.1529 sah einen Kompromiss vor: Enno und Johann verzichteten auf ihre Herrschaftsansprüche in Butjadingen und Stadland und beanspruchten im Gegenzug von Graf Anton I. von Oldenburg die Herrschaft über Jever. Abgerundet werden sollte der Vertrag abermals durch ein Eheversprechen, so versprach Enno die Vermählung mit Anna, der Schwester von Graf Anton, die 1530 vollzogen wurde. Bezüglich der jeverschen Erbtöchter verfügte man, dass ihnen eine angemessene Ehe vermittelt werden solle bzw. man sie finanziell abfinden wolle. Auf jeden Fall sollten sie sich aus der Regentschaft des Jeverlands fortan völlig zurückziehen 7 .
Besonders Maria jedoch akzeptierte diese Bestimmungen nicht, bei der ihr jedes Mitspracherecht versagt geblieben war. „Zu einer ostfriesischen Heirat - in die sie Jever eingebracht hätte - war sie bereit gewesen, zum Verzicht auf ihr väterliches Erbe aber nicht“ 8 . Es gelang ihr schließlich, den Drosten Boing von Oldersum auf ihre Seite zu ziehen, der sich von seinem ostfriesischen Herrn abwandte und im Mai 1531 überraschend die Burg Jever mit eigenen Landsknechten besetzte 9 . In der Folgezeit konnte Boing nicht nur die ostfriesische Besatzung von der Burg Jever vertreiben, sondern auch einen Schutzbrief Kaiser Karls V. für sich und die beiden jeverschen Schwestern erwirken. Maria bemühte sich 1532 um dauerhaften Schutz, so dass Jever burgundisches Lehen wurde 10 .
In der Zwischenzeit strebte Graf Enno von Ostfriesland eine Vermählung seines Bruders Johann mit Maria an, welche dies jedoch entschieden ablehnte. Sie wollte ihren Ehemann im eigenen Herrschaftsgebiet finden und sprach sich deutlich gegen eine ostfriesische Heirat aus, „eine Wendung, die deutlich macht, wie tief der Vertrag von Utrecht und der Anspruch des ostfriesischen Grafen, ungefragt über sie bestimmen zu
5 Ders.: Jever zwischen Ostfriesland und Oldenburg, in: Sander, Antje (Hg.): Das Fräulein und die
Renaissance. Maria von Jever 1500-1575. Herrschaft und Kultur in einer friesischen Residenz des 16.
Jahrhunderts (= Kataloge und Schriften des Schlossmuseums Jever 23), Oldenburg 2000, S.23.
6 Ders.: Maria von Jever, 1975, S.34.
7 Ders.: Maria, 1992, S.439.
8 Ebd..
9 Schmidt: Jever zwischen Ostfriesland und Oldenburg, 2000, S.25.
10 Eckhardt, Albrecht / Schmidt, Heinrich (Hg.): Geschichte des Landes Oldenburg (= Oldenburgische
Monographien), 1987, S.151.
3
können, in ihr Selbstgefühl eingeschnitten und sie gekränkt hatte“ 11 und Maria in ihrem Widerstand gegen die Ostfriesen bestärkte.
Eine erneute ostfriesische Belagerung 1532 scheiterte und Karl V. stellte Jever bis zur endgültigen Klärung des Herrschaftsstreites unter kaiserliche Zwangsverwaltung. Das schiedsrichterliche Urteil in dieser Angelegenheit erfolgte am 26.1.1534 und bestätigte Anna und Maria im Besitz ihres Herrschaftserbes und wies die ostfriesischen Ansprüche demgemäß zurück 12 .
Die ostfriesischen Grafen zogen sich nach diesem Schiedsspruch jedoch nur für zwei Jahre zurück und bemühten sich dann erneut um eine Vermählung Marias mit dem Grafen Johann von Ostfriesland. Maria aber lehnte dies weiterhin konsequent ab, wohl nicht nur aufgrund der persönlich erlittenen Demütigung, sondern ebenso aufgrund des Wunsches, Boing von Oldersum zu heiraten 13 .
Ein weiterer jeversch-ostfriesischer Vertrag, der Vertrag von Oestringfelde aus dem Jahre 1540, schien schließlich alle bisherigen Feindseligkeiten aufzuheben und ließ den ostfriesischen Grafen sogar die Hoffnung auf die spätere jeversche Erbfolge, da ein möglicher Erbe Marias und einer der ostfriesischen Erben heiraten sollte. Maria distanzierte sich jedoch 1552 von dieser Regelung und legte in ihrem Testament von 1573 endgültig fest, „die Herrschaft über Jever dürfe auch nach ihrem Tode nicht an die ostfriesischen Grafen fallen“ 14 . Sie bestimmte den Grafen Johann VII. von Oldenburg zu ihrem Herrschaftserben und öffnete dem Jeverland damit eine oldenburgische Zukunft.
Die Folgen dieser Trennung des Jeverlandes vom übrigen Ostfriesland und der ostfriesischen Halbinsel sind bis heute spürbar und auf jeder Landkarte zu erkennenimmerhin befindet sich Friesland paradoxerweise östlich von Ostfriesland. Auch in Bezug auf die Reformationsentwicklungen kommt der politischen Auseinandersetzung Marias mit den ostfriesischen Grafen eine besondere Rolle zu, da Maria viele ihrer Entscheidungen vor diesem Hintergrund traf.
11 Schmidt: Maria, 1992, S.439.
12 Ebd.
13 Dieser Heirat stand zunächst die Bezichtigung des Verrates im Weg, von dem sich Boing rehabilitieren
wollte. Erst wenn seine Adelsehre wieder hergestellt sein sollte, wollte er das Fräulein Maria ehelichen.
Als dies geschehen war, fiel er jedoch am 12.11.1540 bei einer Belagerung Wittmunds, Maria blieb
unverheiratet; vgl. Eckhardt: Geschichte des Landes Oldenburg, 1987, S.34 f.
14 Eckhardt: Geschichte des Landes Oldenburg, 1987, S.150 f.
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Bachelor of Arts Britta Wehen, 2008, Frauen und die Reformation , München, GRIN Verlag GmbH
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