Inhaltverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 5
2 Historische Entwicklungen der Europäischen Umweltpolitik 7
2.1 1971 - 1987: Die programmatische Entwicklung der europäischen Umweltpolitik 9
2.2 1987 - 1992: Die rechtlich- institutionelle Konsolidierung der Europäischen Umweltpolitik
13
2.3 Seit 1992: Erleichterungen und Vereinheitlichungen im Bereich der Europäischen
Umweltpolitik 16
2.4 Zusammenfassung und Perspektiven für die weitere Entwicklung 20
3 Historische Entwicklungen der Europäischen Gewässerpolitik 22
3.1 1975 - 1980: Erste gewässerpolitische Gesetzsgebungswelle 23
3.2 1980 - 1991: Zögerliche qualitative Erneuerungen in der europäischen Gewässerpolitik 25
3.3 Seit 1992: Grundlegende Revision der europäischen Gewässerpolitik 27
4 Schlussbetrachtung 30
5 Literaturverzeichnis 32
6 Anhang 34
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Stuttmann, Klaus: EU-Umweltpolitik, 20.02.2007.
Abbildung 2 Artikel 100 EGV
Abbildung 3 Artikel 235 EGV
Abbildung 4 Präambel EGV
Abbildung 5 Artikel 2 EGV
Abbildung 6 Artikel 100a EGV
Abbildung 7 Artikel 130 r-t EGV
Abbildung 8 Artikel 2 EGV (konsolidierte Fassung 1992)
Abbildung 9 Artikel 3 EGV (konsolidierte Fassung 1992)
Abbildung 10 Artikel 130 r - t Vertrag über die Europäische Union
Abbildung 11 Artikel 100a Vertrag über die Europäische Union
Abbildung 12 Artikel 189b Vertrag über die Europäische Union
Abbildung 13 Präambel Vertrag von Amsterdam
Abbildung 14 Das Verfahren der Mitentscheidung
Abbildung 15 Artikel 1 Wasserrahmenrichtlinie
Abbildung 16 Artikel 4 Wasserrahmenrichtlinie
Abbildung 17 Flussgebietseinheit Rhein
Abkürzungsverzeichnis
EEA Einheitlichen Europäischen Akte EG Europäische Gemeinschaft EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft EU Europäischen Union EUA Europäische Umweltagentur EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft RL Richtlinie WRRL Wasserrahmenrichtlinie
1 Einleitung
Abbildung 1 Stuttmann, Klaus: EU-Umweltpolitik, 20.02.2007. Aus: http://www.stuttmann-karikaturen.de/archiv3.php?id=2112.
Diese Karikatur aus dem Februar 2007 drückt die Kritik vieler an der Umweltpolitik der Europäischen Union aus. „Zu teuer“; „ Viel zu aufwändig“, „Reine Mogelpackung“, um nur einige Kritikpunkt aufzugreifen. Das es aber eine europäische Umweltpolitik gibt, die karikiert werden kann, ist keinesfalls selbstverständlich. In den Gründungsverträgen von Rom aus dem Jahr 1957 wurde der Gemeinschaft keinerlei Kompetenz im Bereich der Umweltpolitik zugeschrieben und auch in den einzelnen Mitgliedsstaaten gab es zu dieser
Zeit noch keine systematische Umweltpolitik. 1
In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, wie sich eine europäische Umweltpolitik entwickeln konnte: Was sind ihre Entstehungsvoraussetzungen? Wie hat sie sich verändert? Gab es verschiedene Phasen? Im Anschluss an diese allgemeine Betrachtung soll die Gewässerpolitik der Gemeinschaft genauer untersucht werden. Auch hier sollen die Fragen beantwortet werden, wie sich die Gewässerpolitik entwickelte, welches die wichtigen Schritte sind und wie sie sich im Laufe der Zeit veränderte. Als vorläufiger Höhepunkt dieser
1 Vgl. Woyke, Wichard (1998): Europäische Union. Erfolgreiche Krisengemeinschaft Einführung in Geschichte, Strukturen, Prozesse und Politiken, München; Wien, Oldenbourg Verlag, S. 215.
5
gewässerpolitischen Weiterentwicklungen soll die Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 betrachtet werden. Dies dient dazu, um den Einfluss dieser Richtlinie auf die Entwicklungen an dem im Seminar behandelten Fluss, dem Rhein, verdeutlichen zu können.
6
2 Historische Entwicklungen der Europäischen Umweltpolitik
Am 25. März 1957 treffen sich die Vertreter der Länder Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und der Niederlanden, um in Rom die Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) zu unterzeichnen. Durch die Schaffung dieser neuen überstaatlichen Rechtsgemeinschaft soll ein integrierter Wirtschaftsraum zwischen den unterzeichnenden
Staaten herstellt werden. 2 Der Begriff der Ökologie oder der Umwelt kommt in diesen Verträgen nicht vor und in den ersten Jahren ist man in der EWG vor allem mit dem Aufbau von Zollbestimmungen und der Beseitigung mengenmäßiger Handelsbeschränkungen
zwischen den Mitgliedsstaaten beschäftigt. 3 Erste umweltbedeutsame Richtlinien sind daher eher markt-, integrations- und handelspolitisch motiviert und werden auf das Drängen der
Wirtschaft verabschiedet. Dazu gehört u.a. die Festlegung von Produktstandards. 4 Zur rechtlichen Absicherung dieser Maßnahmen greift man auf Vorschriften zur Rechtsangleichung nach Artikel 30, 92, 93, 94, 100, 101, 102 EGV zurück, die zur Errichtung
und zum Funktionieren des gemeinsamen Marktes beitragen sollen. 5 In den 1970er Jahren beginnt sich die Situation zu verändern. Die zunehmende Erschöpfung der natürlichen Ressourcen, die wachsende Gefährdung von Pflanzen- und Tierarten und die zunehmende Beeinträchtigung der Gesundheit von Menschen stellen die politischen Entscheidungsträger der EWG vor neue Herausforderungen. Während die Staaten zunächst allein mit nationalen Maßnahmen auf die Umweltprobleme reagieren wird deutlich, dass diese nicht vor den nationalen Grenzen halt machen und das eine gemeinsame Umweltpolitik nötig ist, um die Probleme wirksam bekämpfen zu können. Darüber hinaus stehen nationale Produktnormen und umweltpolitische Maßnahmen der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft
dem Ziel des freien Warenverkehrs entgegen und bedürfen des Ausgleichs. 6 So treffen sich Vertreter der Mitgliedsstaaten am 19. und 20. Oktober 1972 in Paris zu einer Konferenz zum Thema des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Dieses Gipfeltreffen gilt als „Geburtsstunde“ der Umweltpolitik, da dort neben einer Erklärung zum Umwelt- und Verbraucherschutz auch
2 Vgl. Deutschland 2007 - Präsidentschaft der Europäischen Union: 50 Jahre Römische Verträge: http://www.eu2007.de/de/The_Council_Presidency/treaties_of_rome/index.html, Zugriff am 20.07.2008.
3 Vgl. Eckrich, Klaus (1994): Die Harmonisierung des Umweltschutzes in der Europäischen Union, Frankfurt a.M. u.a., Peter Lang, S. 4.
4 Vgl. Zimmermann, Klaus W.; Kahlenborn, Walter (1994): Umweltföderalismus: Einheit und Einheitlichkeit in Deutschland und Europa, Berlin: Ed. Sigma, S. 142.
5 Vgl. Eckrich, 1994, S. 5.
6 Vgl. Woyke, 1998, S. 215.
7
die Europäische Kommission beauftragt wird ein Aktionsprogramm für den Umweltschutz
auszuarbeiten. 7
Im folgenden Teil der Arbeit sollen die Entwicklungen der europäischen Umweltpolitik seit dem Pariser Gipfeltreffen beschrieben werden. In der Fachliteratur wird zwischen verschiedenen umweltpolitischen Phasen unterschieden. In dieser Arbeit wird die Einteilung der Zeitabschnitte aus der Dissertation „Das Umweltproblem und Umweltpolitik in ökonomisch offenen politischen Ein- und Mehrebenensystemen und deren Bedeutung für die
EU“ von Andreas Mund übernommen 8 , da in Anbetracht der Kürze dieser Arbeit eine Gliederung in drei weiter gefasste Zeitabschnitte sinnvoller erscheint, als eine Gliederung in 4 Phasen, wie sie u.a. Klaus Eckrich in seinem Buch „Die Harmonisierung des Umweltschutzes in der Europäischen Union“ vornimmt. 9
7 Vgl. Zimmermann, 1994, S. 142.
8 Vgl. Mund, Andreas (2004): Das Umweltproblem und Umweltpolitik in ökonomisch offenen politischen Ein-und Mehrebenensystemen und deren Bedeutung für die EU, Dissertation, Konstanz, S. 169.
9 Vgl. Eckrich, 1994.
8
2.1 1971 - 1987: Die programmatische Entwicklung der europäischen Umweltpolitik
Die erste Phase der europäischen Umweltpolitik wird eingeläutet durch die Pariser Gipfelkonferenz im Oktober 1972. Das Umweltaktionsprogramm, dass die Kommission auf Wunsch der Staats- und Regierungschefs ausarbeiten soll kann im Juli 1973 verabschiedet werden und spiegelt den Willen wieder der Umweltpolitik ein größeres Gewicht
beizumessen. 10 Allerdings sind der Verabschiedung intensive Diskussionen zwischen den Mitgliedsstaaten vorausgegangen. Zunächst wird überlegt, ob zur Erschließung der umweltpolitischen Kompetenzlücke der Gemeinschaft künftig der Art. 235 EGV zum „Erlaß von Vorschriften für unvorhergesehene Fälle“ herangezogen werden soll. Dies hatte eine Kompetenzerweiterung der Gemeinschaft bedeutet, die in einigen Mitgliedsstaaten umstritten ist und so lehnt die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende Umweltkompetenz der EG ab. Dabei vertritt Deutschland die Ansicht, dass jede gemeinschaftliche Umweltschutzmaßnahme einen konkreten Mindestbezug zum ordnungsgemäßen Funktionieren des gemeinsamen Marktes haben müsse. Auf Grund solcher Einwände wird das Umweltaktionsprogramm nicht wie ursprünglich geplant als „Entschließung“, sondern als
„Erklärung“ verabschiedet. 11 Damit ist das Aktionsprogramm unverbindlich für die gemeinschaftliche Rechtsetzung. Es ergibt sich aus ihm nur die Notwendigkeit des Erlasses bestimmter umweltschützender Maßnahmen. Trotz dieses rein appellativen Charakters bezeichnet Steffen Himmelmann das erste Umweltaktionsprogramm als das Wichtigste, da es erstmals die Grundprinzipien und Ziele einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik beschreibt und die nachfolgenden Programme eine Fortschreibung der weiterhin gültigen Zielvorgaben
seien. 12 Für das Umweltaktionsprogramm, dies gilt auch für die Nachfolgenden, ist es bedeutsam, dass es zum einen den Schwerpunkt für die Gesetzgebung der kommenden Jahre präzisiert und zum anderen, dass es die strategische Orientierung der europäischen
Umweltpolitik festlegt. 13
So bleibt es nicht bei der Formulierung von Programmen, sondern es werden in der folgenden Zeit Rechtsakte erlassen, die auf der einen Seite binnenmarktorientierte bzw.
10 Vgl. Zimmermann, 1994, S. 143.
11 Vgl. Eckrich, 1994, S. 6f.
12 Vgl. Himmelmann, Steffen (1997): EG-Umweltrecht und nationale Gestaltungsspielräume. 1. Aufl., Baden-Baden, Nomos Verlagsgesellschaft, S. 21.
13 Knill, Christoph (2008): Entwicklungen innerhalb der EU. In: Informationen zur politischen Bildung, Heft 287, S. 64.
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Arbeit zitieren:
B.A. Katja Wüllner, 2008, Die Herausbildung der europäischen Umweltpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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