Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung. 1
2 Gläubigerschutz- und Informationsfunktion 2
2.1 Institutioneller Gläubigerschutz durch bilanzielle Kapitalerhaltung 2
2.2 Informationeller Gläubigerschutz 5
3 IFRS: Gläubigerschutz durch Information? 6
3.1 Anforderungen der Gläubiger an informative Rechnungslegung 6
3.1.1 Entscheidungsnützlichkeit der Informationen. 6
3.1.2 Abbau der Informationsasymmetrie. 7
3.1.3 Prognose des Schuldendeckungspotentials 9
3.2 Ergänzung durch vertraglichen Gläubigerschutz 11
3.3 Beurteilung der Schutzwirkung. 13
4 Gläubiger-Eigner-Konflikt in haftungsbeschränkten Unternehmen: Zur
Notwendigkeit bilanzieller Ausschüttungsrestriktionen 16
4.1 Gläubigerrisiken durch Agency-Probleme. 16
4.1.1 Gläubigerschädigende Investitionsanreize. 17
4.1.2 Liquidations- und fremdfinanzierte Ausschüttungen. 18
4.2 Ökonomische Wirkungen bilanzieller Ausschüttungsrestriktionen. 18
5 Eignung der IFRS-Rechnungslegung für die bilanzielle Kapitalerhaltung 20
5.1 Analyse ausgesuchter IAS/IFRS 20
5.1.1 Aktivierung von Entwicklungskosten 21
5.1.2 Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge. 22
5.1.3 Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung 23
5.1.4 Passivierungskonzeption nach IFRS 25
5.1.5 Fair Value-Bewertung und Ausschüttungsbemessung. 29
5.2 Gläubigerschützende Anpassung der IFRS-Bilanz 32
5.2.1 Ausschüttungssperren und erhöhte Rücklagenbildung 32
5.2.2 Situative Ausschüttungsbegrenzung - Idee eines Solvenztests 35
6 Fazit 36
7 Thesenförmige Zusammenfassung 38
Literaturverzeichnis. IV
I
Abkürzungsverzeichnis
a. a. O. am angegebenen Ort ABl. EG Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Abs. Absatz AG Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift) AktG Aktiengesetz Art. Artikel Aufl. Auflage BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) Bd. Band BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift) BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bzw. beziehungsweise DB Der Betrieb (Zeitschrift) DCF Discounted Cashflow DRSC Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) ED Exposure Draft EG Europäische Gemeinschaft EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch EU Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft f. folgende (Seite) F. Framework GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG GmbH-Gesetz GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber http Hyper Text Transfer Protocol IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board
II
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IFRS International Financial Reporting Standards KoR Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung KMU Kleine und mittlere Unternehmen KPMG Klynveld, Peat, Marwick und Goerdeler (KPMG Deutsche Treu-
m.E. meines Erachtens Nr. Nummer RefE Referentenentwurf S. Seite sog. so genannte(n) StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift) StuW Steuern und Wirtschaft (Zeitschrift) Tz. Textziffer u.a. und andere USA United States of America US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles vgl. vergleiche WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) www World Wide Web z.B. zum Beispiel ZCG Zeitschrift für Corporate Governance ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft ZfbF Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung ZGR Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ZHR Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis
III
1 Problemstellung
„IFRS-Jahresabschlüsse sind prinzipiell auch für Ausschüttungszwecke geeignet“ 1 , bescheinigt eine KPMG-Studie im Auftrag der EU-Kommission zur Kapitalerhaltung. 2 Jedoch zeigt die Studie ebenfalls auf, dass es insbesondere aufgrund der Fair Value-Bewertung ohne Sicherungsmaßnahmen zu hohen, bestandsgefährdenden Ausschüttungen kommen kann. 3 Die in jüngster Zeit entbrannte Reformdebatte um die Änderung des europäischen Kapitalschutzsystems beschäftigt sich vor allem mit der Frage, inwiefern die IAS/IFRS 4 dem Gläubigerschutz dienen und somit Grundlage für die Ausschüttungsbemessung sein können. 5 Gleichzeitig ist eine zunehmende Zurückdrängung des HGB - als rechnungsmäßige Grundlage der Kapitalerhaltungdurch die IFRS zu beobachten. 6 Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auf die anhaltende Kritik an der mangelnden Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zurückzuführen. 7 Hinzu kommt, dass die europäische IAS-Verordnung 8 den Mitgliedstaaten die Verwendung von IFRS im Einzelabschluss für die Bestimmung der Ausschüttungen ermöglicht. Während eine Vielzahl der EU-Staaten dies bereits praktiziert, 9 erlaubt Deutschland den IFRS-Einzelabschluss lediglich für In-formationszwecke. 10 Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die IFRS einen wirksamen Schutzbeitrag für Gläubiger leisten können. Dieser setzt neben einer Gewinnermittlungskonzeption, die als Begrenzung unangemessener Vermögensaus- 1 Vgl. KPMG-Pressemitteilung vom 01.02.2008 zur KPMG-Studie im Auftrag der EU-Kommission zur Kapitalerhaltung, abrufbar unter: http://www.kpmg.de/6378.htm, [Stand: 01.04.2008].
2 Vgl. KPMG-Studie im Auftrag der EU-Kommission zur Kapitalerhaltung: Feasibility study on an alternative to the capital maintenance regime established by the Second Company Law Directive, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/company/capital/index_de.htm, [Stand: 01.04.2008].
3 Vgl. KPMG-Pressemitteilung, a.a.O.
4 Im Folgenden verkürzt: IFRS.
5 Zur Übersicht über die Reformvorschläge für das europäische Kapitalschutzsystem vgl. Pellens, Bernhard/Jödicke, Dirk/Schmidt, André: Reformbestrebungen zum Gläubigerschutz, in: Der Konzern, 5. Jg. (2007), S. 427-435, hier S. 430-432.
6 Vgl. Schön, Wolfgang: Die Zukunft der Kapitalaufbringung/-erhaltung, in: Der Konzern, 2. Jg. (2004), S. 162-170, hier 164.
7 Vgl. Herzig, Norbert: Notwendigkeit und Umsetzungsmöglichkeiten eines gespaltenen Rechnungslegungsrechts (Handels- und Steuerbilanz), in: KoR, 1. Jg. (2001), S. 154-159, hier S. 155.
8 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.7.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABl. EG Nr. L 243/1 vom 11.9.2002.
9 Vgl. KPMG-Pressemitteilung, a.a.O.
10 Vgl. § 325 Abs. 2a HGB.
1
schüttungen herangezogen werden kann, auch einen effektiven informationellen Gläubigerschutz voraus.
Mit der vorliegenden Arbeit soll die Eignung der IFRS zur Erfüllung eines effektiven Gläubigerschutzes untersucht werden. Dazu werden eingangs die sich gegenüberstehenden Gläubigerschutzkonzepte dargestellt. Im Anschluss stellt sich die Frage, ob die Vorschriften des IASB im Besonderen und Rechnungslegungsinformationen im Allgemeinen dazu geeignet sind, Gläubigern entscheidungsnützliche Angaben zu vermitteln und so einen Beitrag zu einem wirksamen informationellen Gläubigerschutz leisten können. Sodann wird aus ökonomischer Sicht die Bedeutung und Wirkung von Ausschüttungsbegrenzungen erläutert. Hierbei wird geprüft, ob bilanzielle Ausschüttungsrestriktionen und eine vorsichtige 11 Bilanzierungsweise dem Gläubigerschutz nützlich sind. Darauf aufbauend wird beurteilt, ob die IFRS eine gläubigerschützende Ausschüttungsbemessungsfunktion erfüllen und damit Grundlage für bereits bestehende gesellschaftsrechtliche Höchstausschüttungsregeln sein können.
Angesichts der zu verzeichnenden Regelungsdichte der IFRS muss im Rahmen dieser Arbeit auf eine Untersuchung der Gläubigerschutzwirkung sämtlicher Einzelregelungen verzichtet werden. Das besondere Augenmerk gilt aber den Normen, die möglicherweise einen wesentlichen Einfluss auf den Gläubigerschutz aufweisen und daher näher zu betrachten sind. Außen vor bleiben auch die Beurteilung einer möglichen steuerlichen Zahlungsbemessungsfunktion der IFRS sowie die Wirksamkeit anderer Gläubigerschutzinstrumente, wie z.B. Mindestkapitalziffer oder Aktienrück-kaufvorschriften.
2 Gläubigerschutz- und Informationsfunktion
2.1 Institutioneller Gläubigerschutz durch bilanzielle Kapitalerhaltung
Das gegenwärtige europäische System des gesellschaftlichen Kapitalschutzes soll die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, ausgelöst durch eine ökonomisch ungerechtfertigte Ausschüttung an beschränkt haftende Gesellschafter, vermeiden. Die Grundkonzeption der Kapitalaufbringung und -erhaltung regelt die Zweite gesellschafts-
11 Nach herrschender Meinung spiegelt sich eine vorsichtige Bilanzierungsweise vor allem in einer asymmetrischen Behandlung von Chancen und Risiken und in einem späten Gewinnrealisationszeitpunkt wider, vgl. hierzu Leffson, Ulrich: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl., Düsseldorf 1987, S. 467.
2
rechtliche Richtlinie (Kapitalrichtlinie) aus dem Jahr 1976 12 , die in den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt wurde. In Deutschland sind Rechnungslegung und Gesellschaftsrecht eng miteinander verbunden. Dieses Recht beinhaltet eine Vielzahl von Schutzvorschriften für Interessensgruppen, insbesondere für Gläubiger und Eigner. Konflikte zwischen diesen sollen durch die Rechnungslegung gemildert werden. So haben nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GmbHG die Gesellschafter einer GmbH Anspruch auf den Bilanzgewinn. Für die Aktiengesellschaft gilt § 57 Abs. 3 AktG, wonach „unter die Aktionäre nur der Bilanzgewinn verteilt werden“ darf. Der nach § 158 AktG ermittelte Bilanzgewinn wird durch die Bilanzierungs- und Bewertungsregeln des Handelsrechts bestimmt, welche besonders durch das Vorsichts-, Realisations- und Imparitätsprinzip geprägt sind. 13 Die Beachtung der handelsrechtlichen GoB bewirkt, dass Chancen und Risiken asymmetrisch berücksichtigt werden. 14 Eine übervorsichtige Bilanzierung durch die „informationsfeindlichen“ 15 GoB ist aus Sicht des Gesetzgebers wenig bedenklich, da das Ausschüttungspotential für die Eigner nicht verloren geht, sondern nur zeitlich nach hinten verlagert wird. 16 Begründet wird dies außerdem mit dem Risiko, dass zu hoch ausgeschüttete Beträge die Haftungssubstanz des Unternehmens aufzehren können. Ein weiterer Grund ist, dass die Eigner nach Leistung ihrer Einlage nicht mehr haften. 17 Der Gläubigerschutz nimmt im deutschen Bilanzrecht damit eine Vorrangstellung ein.
Die Effektivität des Gläubigerschutzes durch die handelsrechtliche bilanzielle Gewinnermittlung und die anknüpfenden Gewinnverwendungsregeln wird durch stark vergangenheitsbezogene Werte der Bilanz eingeschränkt. Ob die Gesellschaft in Zukunft fähig sein wird ihre Gläubigeransprüche zu bedienen, lässt sich somit anhand des Jahresabschlusses nicht mit letzter Gewissheit voraussagen. 18 Aus diesem Grund verlangt der Gesetzgeber ein bestimmtes Mindestkapital und eine gesetzliche Rück-
12 Zweite Richtlinie 77/91/EWG des Rates vom 13. Dezember 1976, Amtsblatt Nr. L 026 vom 31/01/1977, S. 0001 - 0013.
13 Vgl. Baumbach, Adolf/Hopt, Klaus J./Merkt, Hanno: Kommentierung zu § 252, in: Baumbach, Adolf/Hopt, Klaus (Hrsg.): Handelsgesetzbuch, 31. Aufl., München 2003, Tz. 10-14.
14 Vgl. zur Diskrepanz von Informationsfunktion und Ausschüttungsbemessung Schön, Wolfgang: Gesellschafter-, Gläubiger- und Anlegerschutz im Europäischen Bilanzrecht, in: ZGR, 29. Jg. (2000), S. 706 - 742, hier S. 706f.
15 Steiner, Eberhard/Gross, Beatrix: Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes auf die Rechnungslegung, in: StuB, 6. Jg. (2004), S. 551-558, hier S. 552.
16 Vgl. Wagenhofer, Alfred/Ewert, Ralf: Externe Unternehmensrechnung, Berlin u.a. 2003, S. 185-187.
17 Vgl. Schildbach, Thomas: Der handelsrechtliche Jahresabschluß, 6. Aufl., Berlin 2000, S. 32.
18 Vgl. Veil, Rüdiger: Kapitalerhaltung - Das System der Kapitalrichtlinie versus situative Ausschüttungssperren, in: Marcus Lutter (Hrsg.): Das Kapital der Aktiengesellschaft in Europa, ZGR Sonderheft 17, Berlin 2006, S. 91-113, hier S. 105.
3
lage, deren Schutzwirkung in der Literatur angezweifelt wird. 19 Durch Gewinnverwendungsregeln wird dem Gläubigerschutzgedanken zusätzlich Rechnung getragen. Gläubiger sollen vor zu hohen Ausschüttungen geschützt werden, indem der Jahresüberschuss gegebenenfalls um Beträge zu kürzen ist, die in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden müssen (§ 150 Abs. 1 und 2 AktG). Bestimmte „unsichere“ Aktivposten, sog. Bilanzierungshilfen, sind ausschüttungsgesperrt. 20 Schließlich haben Vorstand und Aufsichtsrat bei der Feststellung des Jahresabschlusses die Möglichkeit bis zu 50% des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen (§ 58 Abs. 2 AktG).
Fraglich ist, ob das System der gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltung auch mit Übernahme der IFRS in den Einzelabschluss beibehalten werden könnte. Das traditionell kontinental-europäische System der bilanzgestützten Kapitalerhaltung sieht sich derzeit zunehmend durch die Innovationen bei der Rechnungslegung in Frage gestellt. Die wachsende Hinwendung zu einer informationsorientierten Rechnungslegung, namentlich der IFRS, nährt die Befürchtung, dass den traditionellen Kapitalschutzregeln das rechnungsmäßige Fundament entzogen wird. 21
Gegenwärtig wird die Notwendigkeit eines Gläubigerschutzes durch Kapitalerhaltung häufig hinterfragt. 22 Angesichts einer durchschnittlichen Konkursquote von 3 bis 4% bei nicht bevorrechtigten Forderungen, werden Zweifel an der Wirksamkeit des Gläubigerschutzkonzepts durch vorsichtige Bilanzierung geäußert. 23 Neben der Inflexibilität und Ineffizienz der Kapitalschutzregeln, die die Finanzierungsfreiheit der Gesellschaft einschränken, 24 gilt vor allem die Möglichkeit der Legung stiller Reserven, die ebenso still wieder aufgelöst werden können, als gläubigerschädigend. 25 Der im Folgenden dargestellte informationelle Gläubigerschutz stellt die radikalste Alternativkonzeption zur bilanziellen Kapitalerhaltung dar. Es gilt herauszu- 19 Vgl. Bezzenberger, Tilmann: Das Kapital der Aktiengesellschaft, Köln 2005, S. 192.
20 Vgl. Schildbach, Thomas: a.a.O., S.165-170.
21 Vgl. Schön, Wolfgang: a.a.O., S. 164.
22 So besonders deutlich von Böcking, Hans-Joachim/Dutzi, Andreas: Gläubigerschutz durch IFRS-Rechnungslegung im Jahresabschluss und ergänzenden Solvenztest, in: Krawitz, Norbert (Hrsg.): Rechnungslegung nach internationalen Grundsätzen, ZfB, 76. Jg. (2006), Special Issue 6, S. 1-23.
23 Vgl. Merkt, Hanno: IFRS und die Folgen für den Kapitalschutz im Gesellschaftsrecht, in: Börsig, Clemens/Wagenhofer, Alfred (Hrsg.): IFRS in Rechnungswesen und Controlling, Frankfurt am Main u.a. 2006, S. 89-109, hier S. 97.
24 Vgl. Jungmann, Carsten: Solvenztest- versus Kapitalschutzregeln - Zwei Systeme im Spannungsfeld von Gläubigerschutz und Finanzierungsfreiheit der Kapitalgesellschaft, in: ZGR, 35. Jg. (2006), S. 638-682, hier 641.
25 Kübler, Friedrich: Institutioneller Gläubigerschutz oder Kapitalmarkttransparenz? - Rechtsvergleichende Überlegungen zu den „stillen Reserven“, in: ZHR, 159. Jg. (1995), S. 550-566, hier S. 560.
4
arbeiten, ob ein solcher Schutz durch Information die Nachteile des institutionellen Gläubigerschutz durch bilanzielle Kapitalerhaltung beseitigt und den Anforderungen eines wirksamen Gläubigerschutzsystems genügt.
2.2 Informationeller Gläubigerschutz
Informationeller Gläubigerschutz zielt darauf ab, die Gläubigerstellung durch eine verbesserte Rechnungslegungsinformation über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Schuldnerunternehmens zu verbessern. 26 Gläubiger sollen auf Basis dieser Informationen die Möglichkeit erhalten, die Liquidität und Solvenz aktueller und potentieller Schuldnerunternehmen zu beurteilen. 27 Die Zielsetzung der IFRS ist es, „Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (…) zu geben, die für einen weiten Adressatenkreis bei dessen wirtschaftlichen Entscheidungen nützlich sind“ 28 . Die Ausrichtung der IFRS auf die Informationsfunktion als übergeordnetes Ziel, 29 lässt somit vermuten, dass sie generell für einen Gläubigerschutz durch Information - einen Schutz durch Informationsversorgung - geeignet sind. 30 Gläubiger sind primär an Informationen interessiert, inwieweit das Schuldnerunternehmen in der Lage ist, die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen fristgerecht leisten zu können, wie groß die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und der dabei dann eintretende Kreditverlust ist. 31 Sofern sich auf Basis der IFRS-Rechnungslegung ein informationeller Gläubigerschutz realisieren ließe, der in etwa eine gleichwertige Schutzwirkung wie der institutionelle Gläubigerschutz erreicht, wäre letzterer möglicherweise überflüssig. 32
Für einen Wechsel zu einem informationellen Gläubigerschutzkonzept und gegen zwingende Kapitalerhaltungsregeln, die im europäischen und deutschen Raum äußerst streng ausgeprägt sind, wird angeführt, dass diese aufgrund der zunehmenden Transparenz und Effizienz der Kapitalmärkte hinfällig sind. Die Kapitalerhaltungsregeln entsprächen einem veralteten europäischen Gläubigerbild. Der Gläubiger als
26 Vgl. Kübler, Friedrich: a.a.O., S. 560.
27 Vgl. Niehues, Michael: EU-Rechnungslegungsstrategie und Gläubigerschutz, in: WPg, 54. Jg. (2001), S. 1209-1222, hier S. 1210.
28 IAS-Framework, Tz. 12.
29 Vgl. IAS-Framework, Tz. 12.
30 Vgl. Niehues, Michael: a.a.O.: S. 1219.
31 Vgl. Lange, Christoph: Jahresabschlussinformationen und Unternehmensbeurteilung, Stuttgart 1989, S. 16.
32 Vgl. Merschmeyer, Marc: Die Kapitalschutzfunktion des Jahresabschlusses und Übernahme der IAS/IFRS für die Einzelbilanz, Frankfurt 2005, S. 273.
5
„Objekt paternalistischer Fürsorge“ 33 sei nicht in der Lage, das Risiko seiner Kapitalbeiträge selbst einzuschätzen. Im Gegensatz dazu steht das angloamerikanische Bild des zu rationalen Entscheidungen befähigten Gläubigers, der anhand unverzerrter Informationen Kreditvergabeentscheidungen selbstverantwortlich bewältigt. 34 Diese unterschiedliche Sicht auf den Gläubiger ist dadurch begründet, dass sich die Kapitalmärkte in den USA sehr viel früher entwickelt haben als in Kontinentaleuropa. Während in den USA die Eigenkapitalfinanzierung dominierte, waren deutsche Unternehmen in der Vergangenheit vorwiegend fremdfinanziert. 35 Investitionen wurden relativ selten durch Kapitalerhöhungen finanziert. Anpassungsprozesse führten aber dazu, dass auf europäischen Kapitalmärkten die Eigenkapitalgeber an Bedeutung gewannen und sich eine Aktienkultur entwickelte. 36 Der Übergang des Kapitalmarkts von einer fremdkapitalorientierten zu einer eigenkapitalorientierten Unternehmensfinanzierung stellt somit den Hintergrund für eine notwendige Umstellung auf ein in-formationelles Gläubigerschutzkonzept dar. 37
3 IFRS: Gläubigerschutz durch Information?
3.1 Anforderungen der Gläubiger an informative Rechnungslegung
3.1.1 Entscheidungsnützlichkeit der Informationen
Grundvoraussetzung für einen informationellen Gläubigerschutz sind entscheidungsnützliche Informationen über die aktuellen oder potentiellen Schuldnerunternehmen. Jahresabschlussinformationen sind entscheidungsnützlich, wenn sie entscheidungsrelevant und hinreichend verlässlich sind. 38 Informationen sind für Gläubiger dann relevant, wenn sie ihre wirtschaftlichen Entscheidungen bei der Kreditvergabe beeinflussen. Relevanz und Verlässlichkeit stehen aber gewissermaßen in einem Austauschverhältnis. So ist die Information über die Fähigkeit des Schuldners zukünftige Cashflows zu generieren für Gläubiger relevanter, als die Information über den Cash-
33 Kübler, Friedrich: a.a.O., S. 555.
34 Vgl. Kübler, Friedrich: a.a.O., S. 555.
35 Vgl. Herzig, Norbert/Watrin, Christoph: Rechnungslegung und Marktkontrolle - Nachwort zum ersten Schmalenbach-Gutenberg-Symposium, in: Frese, Erich/Hax, Herbert (Hrsg.): Das Unternehmen im Spannungsfeld von Planung und Marktkontrolle, ZfbF Sonderheft 44, Düsseldorf 2000, S. 133-161, hier S. 141f.
36 Vgl. Sprissler, Wolfgang: Gläubigerschutz durch Kapitalerhaltung?, in: IDW (Hrsg.): Kapital-marktorientierte Unternehmensüberwachung, Düsseldorf 2001, S. 85-102, hier S. 89.
37 Vgl. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft: Zur Fortentwicklung des deutschen Bilanzrechts, in: BB, 57. Jg. (2002), S. 2372-2381, hier S. 2375.
38 Vgl. IAS-Framework, Tz. 24-46.
6
flow des abgeschlossenen Geschäftsjahrs, sie ist jedoch weniger verlässlich. Diese beiden Qualitätskategorien stehen regelmäßig in einem „immanenten Spannungsverhältnis“ 39 zueinander. Relevante Informationen benötigen aber ein Mindestmaß an Verlässlichkeit. Ihre glaubwürdige Darstellung und ihre intersubjektive Nachprüfbarkeit sind notwendige Bedingungen für Relevanz. 40
Vielfach wird bezweifelt, ob die IFRS dem Erfordernis der Objektivierung und Willkürfreiheit gerecht werden. Kritisiert wird insbesondere die Fair Value-Bewertung durch Bewertungsmodelle bei fehlenden beobachtbaren Marktpreisen und die daraus resultierende Ausweitung der Ermessensspielräume. 41 Rechnungslegungsinformationen verfügen aus Sicht der Gläubiger über Entscheidungsrelevanz, wenn sie als Grundlage für Prognosen dienen, vor allem bei der Einschätzung über die Fähigkeit des Unternehmens seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Bilanzen sind für den Kalkül der Gläubiger nützlich, wenn deren Aktiv- und Passivposten auf das Vorhandensein von Ein- und Auszahlungspotentialen hinweisen. 42 Ein informationeller Gläubigerschutz auf Basis der IFRS setzt daher eine informative Aktivierungs- und Passivierungskonzeption voraus und sollte demzufolge zum Ansatz all derjenigen Positionen führen, die Ein- oder Auszahlungspotentiale verkörpern.
3.1.2 Abbau der Informationsasymmetrie
Schuldner besitzen gegenüber ihren Gläubigern naturgemäß einen Informationsvorsprung über ihre eigene finanzielle Situation. Das Management des Schuldnerunternehmens hat einen Anreiz, über künftig erwartete Zahlungsströme unvollständig zu informieren, um so günstigere Konditionen auszuhandeln. Für Gläubiger besteht das erhöhte Risiko der Auswahl eines Schuldners mit hoher Kreditausfallwahrscheinlichkeit (adverse selection). 43 Der informationelle Gläubigerschutz dient der Reduk-
39 Baetge, Jörg/Zülch, Henning: Fair Value-Accounting, in: BFuP, 53. Jg. (2001), S. 543-562, hier S. 559.
40 Vgl. Pfaff, Dieter/Kukule, Wilfried: Wie fair ist der fair value?, in: KoR, 6. Jg. (2006), S. 542-549, hier S. 542.
41 Vgl. Streim, Hannes/Bieker, Marcus/Esser, Maik: Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen durch Fair Values - Sackgasse oder Licht am Horizont?, in: BFuP, 55. Jg. (2003), S. 457-479, hier S. 473; vgl. ferner Baetge, Jörg/Zülch, Henning/Matena, Sonja: Fair Value-Accounting - Ein Paradigmenwechsel auch in der kontinentaleuropäischen Rechnungslegung? (Teil B) -, in: StuB, 4. Jg. (2002), S. 417-422, hier 419f.
42 Streim, Hannes/Esser, Maik: Rechnungslegung nach IAS/IFRS - Ein geeignetes Instrument zur Informationsvermittlung?, in: StuB, 6. Jg. (2003), S. 836-840, hier S. 837.
43 Vgl. Baetge, Jörg/Lienau, Achim (2005a): Der Gläubigerschutzgedanke im Mixed Fair Value-Modell des IASB, in: Schneider, Dieter u.a. (Hrsg.): Kritisches zu Rechnungslegung und Unter-
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Thorsten Weidner, 2008, Die Eignung des IFRS-Abschlusses als Instrument des Gläubigerschutzes, München, GRIN Verlag GmbH
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