Auch das Zukunftskonzept der Christdemokraten mit der gleich hohen Gesundheitsprämie für alle kann nicht die Lösung sein. Ein Unding, dass einkommensstarke und einkommensschwache Bürger in der Beitragsentrichtung gleich behandelt werden sollen. Niemand in dieser Bundesrepublik kann aber glauben, dass die großen Parteien ihre jeweiligen ideologischen Ansätze nach der Wahl 1 zu 1 über die parlamentarischen Hürden bringen können. Eines kann von mir mit Bestimmtheit vorausgesagt werden: Es werden auch nach der Wahl Kompromisse im Gesundheitswesen ausgehandelt, die ein „WEITER SO“ zur Folge haben werden. Die permanenten Eingriffe des Staates haben heute schon zu einem Übermaß an Reglementierungen geführt. Das Ergebnis sind Intransparenz und ein Übermaß an Bürokratie.
Nicht nur bei den Beitragssätzen besteht politischer Handlungsbedarf. Dieser ergibt sich auch aus der Tatsache, dass Deutschland im internationalen Vergleich einerseits die dritthöchsten Gesundheitsausgaben pro Kopf der Bevölkerung aufweist und andererseits beim medizinischen Leistungsstand nur einen mittleren Platz belegt. Die Diskrepanz belegt gravierende Ineffizienzen im Leistungsgeschehen und in den Strukturen sowie erhebliche Fehlanreize für Versicherte und Leistungserbringer. Die Patienten haben das Nachsehen: „Billig- und Fließbandmedizin“ sind bei uns in der ambulanten Versorgung sichtbar. Es ist nicht zu akzeptieren, dass heute höchstens nur 7 Minuten Patientenkontakt in einer Sprechstunde möglich sind!
Meine Reformvorschläge fasse ich wie folgt zusammen: Alle Bürger in Deutschland sind verpflichtet, sich gegen Krankheit zu versichern. Diese beinhaltet die umfassende medizinische ambulante und stationäre Versorgung. Das Leistungsspektrum -siehe in der Anlage ein Vorschlag- wird vom Gesetzgeber definiert und überwacht. Es wird von allen (bisherigen gesetzlichen) und (bisherigen privaten) Krankenkassen einheitlich gemeinsam angeboten. Für derartige medizinische Leistungen besteht Kontrahierungszwang. Damit wird die Zwei-Klassen-Medizin beseitigt sein.
Die gesetzlich nicht festgelegten Leistungen gehören zum Preis-und Leistungs-Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Hier handelt es sich um freiwillige Absicherungen der Bürger, die zugekauft werden
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könnten.
Versicherungsfremde Leistungen werden aus dem Bundeshaushalt, genauso wie medizinische Leistungen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, finanziert.
Die Prävention, einschließlich einer Gesundheitserziehung von der Kindheit an, ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Erhöhung der Volksgesundheit. Sie muss über Steuermittel finanziert werden.
Der Beitrag für die “Pflicht zur Versicherung” aller Bürger über18 Jahre ist nach dem jeweiligen Einkommen gestaffelt an eine selbst gewählte Krankenkasse abzuführen. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sollten beim Ehepartner mitversichert bleiben. Dafür zahlt dieses Mitglied 20% Zuschlag auf seinen eigentlichen Beitrag.
Der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem steuerfreien Zuschlag von 5% der monatlichen Bruttobezüge des Arbeitnehmers, bis zu einer Bemessungsgrenze von 84 tausend Euro jährlich, im Netto-Gehalt. Beitragsstaffelung:
bis zu 24000 Euro jährlichem Einkommen = 100 Euro p.M. plus Arbeitgeberzuschuss ab 24001 Euro bis 36000 Euro jährlichem Einkommen = 150 Euro p.M. plus Arbeitgeberzuschuss
ab 36001 Euro jährlich bis 50000 Euro jährlichem Einkommen (auch Zinseinnahmen eingerechnet) = 215 Euro p.M. plus Arbeitgeberzuschuss ab 51001 Euro jährlich bis 84000 Euro jährlichem Einkommen(auch Zinseinnahmen eingerechnet) =385 Euro p.M. plus Arbeitgeberzuschuss ab 84001 Euro jährlich bis 150000 Euro jährlichem Einkommen(auch Zinseinnahmen eingerechnet)
ab 150001 Euro jährlichem Einkommen (auch Zinseinnahmen eingerechnet) = 800 Euro p.M. Für Empfänger nach Hartz IV trägt der Sozialhilfeträger/Arbeitsverwaltung den monatlichen Beitrag = 75 Euro p.M.
Schüler und Studenten zahlen monatlich ebenfalls 75 Euro p.M Die Krankenkassen werden Einnahmen von über 200 Milliarden Euro nach Durchführung der Beitragsstaffelung erwarten dürfen. Hinzu kommen 14 Milliarden Euro staatlicher Finanzierungen für Minderjährige. 214 Milliarden Euro werden für eine hochwertige Krankenversorgung -siehe Leistungskatalog- langfristig ausreichen. Die Beitragsstaffelung macht deutlich, dass die untersten Einkommensschichten etwa 40% weniger Beiträge gegenüber heute entrichten müssten. Die mittleren und besseren Einkommen sparen rund 24% und sogar die Höherverdienenden werden begünstigt mit ca. 10% im Vergleich heutiger Beitragsgrundsätze. Die Einsparungen machen deutlich, dass dem Einzelnen genügend Einsparungsbeträge für einen gewünschten Zukauf von Wahlleistungen zur Verfügung stehen würden, falls er diese für seine persönlichen Bedürfnisse für erforderlich hält. Auch die Arbeitgeber könnten ihre Lohnnebenkosten erheblich absenken. Die Strukturen im Gesundheitswesen sind wie folgt zu verändern:
• Die Kassenärztlichen-/Zahnärztlichen Vereinigungen sollten keine Arztabrechnungen prüfen und bezahlen. Die Abrechnung des Arztes würde demzufolge direkt mit der Krankenkasse erfolgen. Eine vierteljährliche Abrechnung erhielte davon in Zweitschrift der Versicherte.
• Die ärztlichen-/zahnärztlichen Leistungen würden mittels einer Gebührenordnung berechnet. Nicht notwendige oder nicht stattgefundene Leistungen, aber abgerechnet, sollten mit Sanktionen bestraft werden. Eine Rechtsverordnung sollte derartige Verstöße regeln.
• In den Gesundheitszentren sollten angestellte Ärzte beschäftigt werden, die von dem Inhaber (Keine Kapitalgesellschaften) mit einem Jahresgehalt und geregelten Arbeitszeiten abgesichert werden.
• Die Kassenärztlichen/zahnärztlichen Vereinigungen sollten zuständig sein für eine wohnortnahe medizinische Versorgung
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Arbeit zitieren:
Günter Steffen, 2009, Eine gerechte Gesundheitsreform, München, GRIN Verlag GmbH
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