Inhaltsverzeichnis
1. Basel II und interne Ratings 3
2. Vergleich zwischen internen und externen Ratings 5
3. Ratingkriterien 6
3.1 Quantitative Ratingkriterien 6
3.2 Qualitative Ratingkriterien 7
4. Ratingmethoden 9
4.1 Heuristische Methoden 9
4.2 Statistische Methoden 11
4.3 Kausalanalytische Modelle 14
4.4 Mischformen 15
5. Das interne Ratingsystem der Commerzbank AG 16
6. Abschließende Betrachtung 18
6.1 Hinsichtlich der Methodik 18
6.2 Hinsichtlich interner Ratings 20
Anhang 22
Bibliographie 25
2
1. Basel II und interne Ratings
Interne Ratings haben bei der Vergabe von Krediten und der Einschätzung der Bonität eines Unternehmens in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Hauptursache ist hier in der Umsetzung des Basel II-Akkords zu sehen. Warum dies so ist, wird im Folgenden kurz erläutert.
Die erste Säule des Basel II-Akkords schreibt bezüglich der Eigenkapitalunterlegung vor, dass mindestens 8% der risikogewichteten Aktivpostionen mit Eigenkapital zu unterlegen sind. Es
gilt hierbei:
Bereits aus dieser Formel wird deutlich, dass es im Interesse der Institute ist, die risikobehafteten Aktivpositionen so gering wie möglich zu halten, um die Mindestanforderungen an das Eigenkapital und die damit einhergehende Bindung von Mitteln zu minimieren.
Bezüglich der Messung des Kreditrisikos ist der Standardansatz die einfachste Methode. Dieser, dem Verfahren des ersten Baseler Akkords ähnlich, nutzt für die Einschätzung der Bonität die Ratings externer Agenturen. Bei diesem einfachen Ansatz errechnen sich die Eigenkapitalanforderungen von Kreditpositionen nach folgender Formel:
Die jeweiligen Risikogewichte werden im Standardansatz durch den Basel II-Akkord direkt vorgebeben 1 . Wie hoch diese sind, ist abhängig vom externen Rating des jeweiligen Unternehmens, der Art des Kreditnehmers (öffentlicher Sektor, Finanzinstitut, privatwirtschaftliches Unternehmen) und dem Sitzland des Unternehmens. Bei Unternehmen ohne externes Rating wird ein Risikogewicht von 100% angewandt. 2 Es wird also bereits an dieser Stelle deutlich, dass externe Ratings und die Nutzung des Standardansatzes von Basel II den Banken kaum Spielraum für die Entlastung des aufsichtsrechtlich geforderten Eigenkapitals lässt.
An dieser Stelle bietet sich, aus Bankensicht, nun der Internal Rating Based Approach (IRB-Ansatz) an. Dieser Ansatz unterstellt drei Komponenten des Kreditrisikos. Diese sind:
- Die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls eines Kreditnehmers innerhalb eines Jahres (Probability of Default)
1 Eine Übersicht der pauschalen Risikogewichte beim Standardansatz findet sich in Tabelle 1 im Anhang.
2 Siehe Behr, Güttler (2004), S.25
3
- Die geschätzte Verlusthöhe im Falle eines Ausfalls (Loss Given Default) unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Kreditvertrages (zum Beispiel bezüglich Besicherungen und Rang der Forderung)
- Die Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt (Exposure at Default) 3
Bei den IRB-Ansätzen ist es den Banken möglich die Bonität eines Kreditnehmers selbst einzuschätzen und in der Folge den Bedarf an Eigenkapital zur Deckung des eingegangen Risikos zu beeinflussen. Im Rahmen des einfachen IRB-Ansatzes berechnet die Bank jedoch nur die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls eines individuellen Kreditnehmers selbst. Der aufwändigere fortgeschrittene IRB-Ansatz fordert auch die individuelle Schätzung der Risikokomponenten LGD und EaD. 4
Abschließend lässt sich also feststellen, dass sich für Banken die Interesse daran haben, die Mindestanforderungen an das Eigenkapitel zu beeinflussen, die Nutzung des einfachen oder gar des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes gegenüber dem Standardansatz anbietet. Die eigene Schätzung und Errechnung von Risikokomponenten, kann es den Banken ermöglichen die risikogewichteten Aktiva zu reduzieren und somit die Anforderungen an das zu unterlegende Eigenkapital geringer zu halten. Hierfür ist es notwendig ein internes Ratingsystem aufzubauen um die Bonität der Kreditnehmer zu bewerten.
3 siehe Basel Committee on Banking Supervision (2001), S. 5-7
4 siehe Behr, Güttler (2004), S.30
4
2. Vergleich zwischen internen und externen Ratings
Bei der Umsetzung der IRB-Ansätze sind Banken verpflichtet eigene, interne Ratingverfahren zu entwickeln. Dennoch zeigen sich an vielen Stellen Ähnlichkeiten von internen Bankenratings und externen Ratings von Ratingagenturen. Ein Hauptunterschied besteht allerdings darin, dass das geratete Unternehmen bei Banken der Kreditnehmer, bei Ratingagenturen der Emittent von Anleihen ist. Jedoch werden weitestgehend ähnliche Faktoren und Bewertungskriterien angewandt.
Ratingagenturen untersuchen die Bonität von Unternehmen meist unabhängig von konjunkturellen Schwankungen. Folglich ist die Abhängigkeit eines externen Ratings vom Konjunkturverlauf geringer, als dies bei internen Ratings der Fall ist. Bei internen Ratings hat die Konjunktur stärkeren Einfluss auf das Ratingergebnis. Dies ist auch erwünscht, um klare Aussagen über die Lage des Kreditportfolios treffen zu können.
Der betriebene Aufwand ist bei externen Ratings generell höher als bei internen. Dies liegt unter anderem daran, dass bei externen Ratings in erster Linie Konzerne und Großunternehmen beurteilt werden. Man kann im Allgemeinen davon ausgehen, dass sich externe Ratings für ein Unternehmen erst bei höheren Anleiheemissionen auf dem Kapitalmarkt lohnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man Mindestkosten von 50.000 EUR für die Erstellung eines externen Ratings unterstellt. Weiterhin lohnen sich Kapitalmarktemissionen erst ab einem Volumen von hohen zweistelligen Millionenbeträgen.
Ein weiterer, wichtiger Unterschied ist, dass der Emittent die externe Ratingagentur direkt selbst beauftragt und bezahlt. Bei bankinternen Verfahren kommt der Kreditnehmer nur indirekt über Gebühren für die Kosten des Ratings auf. 5 Hier ergibt sich also bei Ratingagenturen ein Problem in Fragen der Unabhängigkeit und Objektivität. Ein ähnliches Problem kann sich bei Banken dadurch ergeben, dass diese versuchen könnten mit konstant guten Ratings die Eigenmittelanforderungen zu minimieren. An dieser Stelle müssen dann bankinterne Revisionsmechanismen und aufsichtsrechtliche Kontrollverfahren greifen.
5 siehe Behr, Güttler (2004), S. 110-112
5
3. Ratingkriterien
Bei den in der Praxis vorzufindenden Ratingverfahren kommen sowohl quantitative, als auch qualitative Ratingkriterien zum Einsatz. Diese werden nun im Folgenden näher beschrieben.
3.1 Quantitative Ratingkriterien
Quantitative oder harte Ratingkriterien lassen sich in Zahlen benennen und somit objektiv klassifizieren. Diese Kriterien sind unabhängig von der subjektiven Einschätzung eines Kreditsachbearbeiters und ihre Ausprägungen sind identisch, egal bei welchem Institut sich ein Unternehmen um einen Kredit bemüht. 6
Bei der Auswahl aussagekräftiger Kennzahlen geht es in erster Linie darum mittels statistischer Verfahren, festzustellen bei welchen Kennziffern sich solvent gebliebene von ausgefallenen Kreditnehmern in der Vergangenheit unterschieden haben. Hierzu findet eine Kombination verschiedener Kennzahlen statt. Es ist jedoch anzumerken, dass viele Ratingfunktionen nicht mehr als zehn verschiedene Kennzahlen berücksichtigen. Oftmals nutzen diese Funktionen nur vier oder fünf ausgewählte Kennzahlen. Dies begründet sich in der Erkenntnis, dass der Grenznutzen des Aufnehmens einer weiteren Kennzahl in den Ratingprozess abnehmend ist. Daher genügen meist nur wenige Kennzahlen für eine aussagekräftige Bonitätseinschätzung.
Ein Unternehmen kann bei einem quantitativen Rating negativ und als nicht kreditwürdig geratet werden, befindet sich aber in einer positiven Turn-Around-Situation. Hierbei wird es dann nötig im qualitativen Rating der weichen Faktoren festzustellen, ob diese Umschwungssituation tatsächlich gegeben ist und dementsprechend das Unternehmen doch kreditwürdiger ist, als es das Kennzahlen- bzw. Bilanzrating unterstellt. Ebenso verhält es sich im Fall einer negativen Turn-Around-Situation.
Bei quantitativen Ratingverfahren werden Unternehmen zudem in Klassen eingeordnet. Diese können zum Beispiel nach Unternehmensgröße oder Branche differenziert werden. Somit wird vermieden, dass beispielsweise ein Bauunternehmen mit einem Textilkonzern verglichen und entsprechend geratet wird.
6 siehe Behr, Güttler (2004), S.14-15
6
Es lässt sich nur schwer pauschal sagen, welche harten Faktoren angewandt werden können. Jedoch betreffen diese Kennzahlen zumeist die Rentabilität, die Kapitalstruktur, die Liquiditätssituation, die Produktivität und die Finanzkraft des Unternehmens. 7
Jedoch ist die Eigenkapitalquote einer der wichtigsten harten Kennzahlen bei der Bonitätsprüfung. Diese Bedeutung sei an einem einfachen Beispiel verdeutlicht: Hat ein Unternehmen eine sehr hohe Eigenkapitalquote, zum Beispiel 99%, so ist davon auszugehen, dass die unternehmerischen Risiken fast komplett durch Eigenkapital gedeckt sind. Hier ist das Ausfallrisiko des Unternehmens sehr gering. Es ist aber dennoch vorhanden, da es beispielsweise durch Liquiditätsengpässe im Unternehmen zu Zahlungsschwierigkeiten und somit aus Sicht der Bank zu einem Kreditausfall kommen kann. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen wurde im Rahmen einer Studie von Hommel und Schneider im Jahr 2003 ganz klar festgestellt, dass Unternehmen mit einer niedrigen Eigenkapitalquote keine Kreditzusagen mehr erhalten. Dies unterstreicht die Bedeutung des Kriteriums Eigenkapitalquote beim Rating von Kreditnehmern. 8
Weitere Kennziffern können die Gesamtkapitalrentabilität, die Kapitalstruktur, die Netto-Verschuldungsquote, die Lohnproduktivität, der Liquiditätsgrad und der Zinsdeckungsgrad sein. 9
Daneben finden quantitative Kennzahlen auch als Warnsignale Anwendung. Beispiele für solche Frühwarnsignale sind Kennziffern zu Limitausschöpfungen bei der Kontoführung, der durchschnittliche Saldo von Konten, das Verhältnis von Haben und Sollumsätzen, sowie die Anzahl der Überziehungstage. Diese Kennzahlen können aus Bankensicht ein erster Anhaltspunkt für eine zukünftige Verschlechterung des Unternehmensumsatzes und der Bonität sein. 10
3.2 Qualitative Ratingkriterien
Neben den quantitativen Ratingkriterien kommen auch qualitative, so genannte weiche, Kriterien zum Einsatz. Diese Kriterien werden vom Bankmitarbeiter subjektiv eingeschätzt und bewertet. Es ist somit also nicht möglich diese Einschätzungen, zum Beispiel zweier verschiedener Banken, objektiv miteinander zu vergleichen. Das Bewertungsergebnis bei
7 siehe Bankenverband (2005), S. 22-23
8 siehe Behr, Güttler (2004), S.14-15
9 siehe hierzu Tabelle 2 im Anhang
10 siehe Bankenverband (2005), S. 25
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Arbeit zitieren:
Andreas Bauer, 2009, Bankinternes Rating, München, GRIN Verlag GmbH
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