Gliederung
A. Einleitung 1
B. Die Straftheorien - Diskussionsstand 2
I. Sühnetheorien. 2
II. Vergeltungstheorien 3
III. Präventive Straftheorien 6
1. Spezialpräventive Theorien 6
2. Generalpräventive Theorien 7
a) Negative Generalprävention 8
b) Integrationsprävention 9
c) Positive Generalprävention 10
IV. Vereinigungstheorien 10
V. Zusammenfassung 12
C. Die Einteilung in absolute und relative Straftheorien 13
I. Dem „Schulenstreit“ zugrundeliegende Fragestellungen 13
II. Absolute Straftheorien 14
III. Relative Straftheorien. 15
IV. Zusammenfassung 15
V. Einordnung der Straftheorien als absolute oder relative Theorien 15
D. Kritische Analyse der Generalprävention 17
I. Kritik von Seiten der absoluten Theorien. 17
1. Der Straftäter als „Objekt“ staatlicher Gewalt 17
a) Die Entwicklung des Menschen- und Staatsverständnisses 18
b) Menschenbild und Staatsverständnis des Grundgesetzes 20
c) Konsequenzen aus dem gewandelten Menschen- und Staatsverständnis 21
d) Ergebnis 29
2. Fehlende Begrenzung des Strafmaßes 29
a) Negative Generalprävention 30
b) Integrationsprävention 31
c) Positive Generalprävention 32
d) Ergebnis 33
3. Fehlende Berechtigung zum Strafen 33
II. Kritik von Seiten der relativen Theorien 34
1. Mangelnder empirischer Nachweis ihrer Funktionsfähigkeit 34
a) Negative Generalprävention 34
b) Integrationsprävention 37
c) Positive Generalprävention 37
d) Ergebnis 40
2. Generalprävention und inhaltliche Ausgestaltung des Strafvollzugs? 40
E. Rechtsphilosophischer Ausblick 41
F Zusammenfassung 43
ACHTER, VIKTOR Die Geburt der Strafe 1951
zitiert: Achter, Geburt der Strafe
BAUMANN, Jürgen Grundbegriffe und System des Strafrechts
5. Auflage, 1979 zitiert: Baumann, Grundbegriffe
BAUMANN, Jürgen/ Strafrecht - Allgemeiner Teil WEBER, Ulrich/ 10. Auflage, 1995 MITSCH, Wolfgang zitiert: Baumann/Weber/Mitsch, Strafrecht AT
FEUERBACH, Anselm Revision der Grundsätze und Begriffe des positiven peinlichen Rechts Teil 1, 1799
zitiert: Feuerbach, Revision der Grundsätze
FREUND, Georg Strafrecht - Allgemeiner Teil 1998
zitiert: Freund, Strafrecht AT
FROMM , Erich Analytische Sozialpsychologie und Gesellschaftstheorie
6. Auflage, 1980
zitiert: Fromm, Analytische Sozialpsychologie
FROMMEL, Monika Präventionsmodelle in der deutschen Strafzweck-Diskussion 1987
zitiert: Frommel, Präventionsmodelle
GEERDS, Friedrich Einzelner und Staatsgewalt im geltenden Strafrecht 1969
zitiert: Geerds, Einzelner und Staatsgewalt
GEILEN, Gerd Strafrecht - Allgemeiner Teil
3. Auflage, 1977 zitiert: Geilen, Strafrecht AT
HAFFKE, Bernhard Tiefenpsychologie und Generalprävention 1976
zitiert: Haffke, Tiefenpsychologie
HARDWIG, Werner Deutsches Strafrecht Band 1: Allgemeiner Teil, 1966 zitiert: Hardwig, Strafrecht
I
HART - Hönig, Kai Gerechte und zweckmäßige Strafzumessung 1992
zitiert: Hart - Hönig, Strafzumessung
HASSEMER, Winfried Einführung in die Grundlagen des Strafrechts 2. Auflage, 1990 zitiert: Hassemer, Grundlagen
HEGEL, Friedrich Grundlinien der Philosophie des Rechts Glockner-Ausgabe, 3. Auflage, 1952 zitiert: Hegel, Grundlinien (Glockner - Ausgabe)
HERZOG, Roman Allgemeine Staatslehre 1971
zitiert: Herzog, Allgemeine Staatslehre
HIPPEL, Robert v. Deutsches Strafrecht Band I, 1925
zitiert: v. Hippel, Deutsches Strafrecht
HÖFFE, Otfried Einführung in die utilitaristische Ethik 1975
zitiert: Höffe, Utilitaristische Ethik
HÖFFE, Otfried Kategorische Rechtsprinzipien 1990
zitiert: Höffe, Kategorische Rechtsprinzipien
HOFFMANN, Peter Vergeltung und Generalprävention im heutigen Strafrecht 1995
zitiert: Hoffmann, Vergeltung und Generalprävention
JAKOBS , Günther Strafrecht Allgemeiner Teil 2. Auflage, 1991 zitiert: Jakobs, Strafrecht AT
JESCHECK, Hans Heinrich/ Strafrecht Allgemeiner Teil WEIGEND, Thomas 5. Auflage, 1996 zitiert: Jescheck/Weigend, Strafrecht AT
JHERING, Rudolf Der Zweck im Recht Nachdruck der 4. Auflage, 1970 zitiert: Jhering, Der Zweck im Recht
KANT, Immanuel Metaphysik der Sitten Vorländer - Ausgabe, 1954
zitiert: Kant, Metaphysik der Sitten (Vorländer - Ausgabe)
II
KANT, Immanuel Metaphysik der Sitten Akademie - Ausgabe
zitiert: Kant, Metaphysik der Sitten (Akademie - Ausgabe)
KAUFMANN, Arthur Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart
6. Auflage, 1994
zitiert: Kaufmann, Einführung in die Rechtsphilosophie
KAUFMANN, Arthur Rechtsphilosophie
2. Auflage, 1997 zitiert: Kaufmann, Rechtsphilosophie
KAUFMANN, Arthur Schuldprinzip
2. Auflage, 1976 zitiert: Kaufmann, Schuldprinzip
KLESCZEWSKI, Diethelm Die Rolle der Strafe in Hegels Theorie der bürgerlichen Gesellschaft 1991
zitiert: Klesczewski, Hegels Theorie
KÖHLER, Michael Der Begriff der Strafe 1986
zitiert: Köhler, Begriff der Strafe
KÖHLER, Michael Strafrecht - Allgemeiner Teil 1997
zitiert: Köhler, Strafrecht AT
LAMPE, Ernst Joachim Strafphilosophie 1999
zitiert: Lampe, Strafphilosophie
LISZT, Franz v. Strafrechtliche Aufsätze und Vorträge
1. Band, 1905
zitiert: v. Liszt, Strafrechtliche Aufsätze
LÜDERSSEN, Klaus Die Krise des öffentlichen Strafanspruchs 1989 zitiert: Lüderssen, Die Krise
MAIHOFER, Werner Rechtsstaat und menschliche Würde 1968
zitiert: Maíhofer, Rechtsstaat
MAURACH, Wolfgang/ Strafrecht Allgemeiner Teil GÖSSEL, Karl Heinz/ Teilband 2, 7. Auflage, 1989 ZIPF, Heinz zitiert: Maurach/Gössel/Zipf, Strafrecht AT
MAURACH, Wolfgang/ Strafrecht - Allgemeiner ZIPF, Heinz Teilband 1, 7. Auflage, 1987 zitiert: Maurach/Zipf, Strafrecht AT
III
MERKEL, Adolf Lehrbuch des Deutschen Strafrechts 1889
zitiert: Merkel, Deutsches Strafrecht
MÜLLER - DIETZ, Heinz Strafbegriff und Strafrechtspflege 1968
zitiert: Müller - Dietz, Strafbegriff
MÜLLER - TUCKFELD, Integrationsprävention Christian 1997
zitiert: Müller - Tuckfeld, Integrationsprävention
NEUMANN, Ulfrid/ Neuere Theorien von Kriminalität und Strafe SCHROTH, Ulrich 1980
zitiert: Neumann/Schroth, Neuere Theorien
OTTO, Harro Grundkurs Strafrecht - Allgemeine Strafrechtslehre
5. Auflage, 1996 zitiert: Otto, Strafrecht AT
REIK, Theodor Geständniszwang und Strafbedürfnis 1925
zitiert: Reik, Geständniszwang
ROXIN, Claus Strafrecht - Allgemeiner Teil
3. Auflage, 1997 zitiert: Roxin, Strafrecht AT
SCHMIDHÄUSER, Eberhard Strafrecht - Allgemeiner Teil
2. Auflage, 1975 zitiert: Schmidhäuser, Strafrecht AT
SCHMIDHÄUSER, Eberhard Vom Sinn der Strafe
2. Auflage, 1971 zitiert: Schmidhäuser, Sinn
SMAUS, Gerlinda Das Strafrecht und die Kriminalität in der Alltagssprache der deutschen Bevölkerung“, 1985 zitiert: Smaus, Strafrecht
SCHÜNEMANN, Bernd Grundfragen des modernen Strafrechtssystems 1984
zitiert: Schünemann (Hrsg.), Grundfragen
SCHÜTZ, Carsten Strafe und Strafrecht im demokratischen und sozialen Rechtsstaat 1997
zitiert: Schütz, Strafe und Strafrecht
IV
STRATENWERTH, Günther Was leistet die Lehre von den Strafzwecken? 1995
zitiert: Stratenwerth, Strafzwecke
WELZEL, Hans Abhandlungen zum Strafrecht und zur Rechtsphilosophie 1975
zitiert: Welzel, Rechtsphilosophie
WELZEL, Hans Das deutsche Strafrecht 11. Auflage, 1969 zitiert: Welzel, Strafrecht
WESSELS, Johannes/ Strafrecht - Allgemeiner Teil BEULKE, Werner 29. Auflage, 1999 zitiert: Wessels/Beulke, Strafrecht AT
ZACZYK, Rainer Das Unrecht der versuchten Tat 1989
zitiert: Zaczyk, Das Unrecht der versuchten Tat
Zeitschriften
BADURA, Peter Generalprävention und Würde des Menschen JZ 1964, S. 337 ff. zitiert: Badura, JZ 1964
BAURMANN, Michael Vorüberlegungen zu einer empirischen Theorie der positiven Generalprävention“ GA 1994, S. 368 ff. zitiert: Baurmann, GA 1994
BÖLLINGER, Lorenz Generalprävention als Sozialisationsfaktor? KritJ 1987, S. 32 ff. zitiert: Böllinger, KritJ 1987
DÖLLING, Dieter Generalprävention durch Strafrecht ZStW 1990, S. 1 ff. zitiert: Dölling, ZStW 1990
FOTH, Eberhard Bemerkungen zur Generalprävention NStZ 1990, S. 219 ff. zitiert: Foth, NStZ 1990
GIEHRING, Heinz Sozialwissenschaftliche Forschung zur Generalprävention und normative Begründung des Strafrechts“ KrimJ 1987, S. 2 ff. zitiert: Giehring, KrimJ 1987
V
HASSEMER, Winfried Warum und zu welchem Ende strafen wir? ZRP 1997, S. 316 ff. zitiert: Hassemer, ZRP 1997
HIRSCH, Andrews v. Positive Generalprävention und Tadel GA 1995, S. 261 ff. zitiert: v. Hirsch, GA 1995
KORIATH, Heinz Über Vereinigungstheorien als Rechtfertigung staatlicher Strafe Jura 1995, S. 625 ff. zitiert: Koriath, Jura 1995
LESCH, Heiko H. Über den Sinn und Zweck staatlichen Strafens JA 1994, S. 510 ff., 590 ff. zitiert: Lesch, JA 1994
LISZT, Franz v. Der Zweckgedanke im Strafrecht ZStW 1883, S. 1 ff. zitiert: v. Liszt, ZStW 3
OSTENDORF, Heribert Auf Generalprävention kann noch nicht verzichtet werden ZRP 1976, S. 281 ff. zitiert: Ostendorf, ZRP 1976
ROXIN, Claus Sinn und Grenzen staatlicher Strafe JuS 1966, S. 377 ff. zitiert: Roxin, JuS 1966
WOLFF, Ernst A. Das neuere Verständnis von Generalprävention und seine Tauglichkeit für eine Antwort auf die Kriminalität“ ZStW 1997, S. 786 ff. zitiert: Wolff, ZStW 1997
Kommentare
LEIPZIGER KOMMENTAR zum Strafgesetzbuch; §§ 1 - 2; 11. Auflage, 1993
NOMOS KOMMENTAR zum Strafgesetzbuch; Loseblattsammlung; 1. Auflage
Festschriften
GÖSSEL, Karl Heinz Wesen und Begründung strafrechtlicher Sanktionen Festschrift für Gerd Pfeiffer, 1988, S. 3 ff. zitiert: Gössel, in: Pfeiffer - FS
ROXIN, Claus Zur jüngsten Diskussion über Schuld, Prävention und Verantwortlichkeit im Strafrecht“ Festschrift für Paul Bockelmann, 1979, S. 279 ff. zitiert: Roxin, in: Bockelmann - FS
VI
A. Einleitung
Es sei „das eigentümliche Schicksal dieser Theorie, auf den ersten Blick so einleuchtend zu sein und doch so weithin abgelehnt zu werden“ - diese bezeichnenden Worte eröffnen die Auseinandersetzung mit der Generalprävention in Eberhard Schmidhäusers Ab-handlung über den „Sinn der Strafe“. 1 Und tatsächlich besteht eine merkwürdig anmutende Diskrepanz zwischen der beinahe einmütigen Anerkennung generalpräventiver Aspekte durch die Praxis und die Alltagsauffassung und der zum Teil von bissiger Kritik gekennzeichneten ablehnenden Haltung weiter Teile der Strafrechtswissenschaft. 2 Doch trotz all den aus unterschiedlichen Motiven geäußerten Beanstandungen erlebt die oftmals schon „totgesagte Generalprävention gerade heute wieder eine kräftige Renaissance“. Aus diesem Grunde wirft die vorliegende Arbeit einen kritischen Blick vom Standpunkt der absoluten und relativen Straftheorien auf die vertretenen Spielweisen der Generalprävention. Sie versucht, die vorgebrachten zustimmenden oder ablehnenden Argumente auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls Teilbereiche der Generalprävention, die dieser Prüfung nicht standhalten, aus dem Theoriengebäude auszuschließen.
Dabei soll folgender Weg eingeschlagen werden: Zunächst soll eine kurze Bestandsaufnahme der im Zeitablauf vertretenen Straftheorien erfolgen, um einen Ausgangspunkt für die aktuelle Analyse derselben zu schaffen. Für eine Einordnung dieser Ansichten in das überkommene Schema der absoluten und relativen Straftheorien hat es sich als unausweichlich erwiesen, die Begriffe „absolut“ und „relativ“ zu definieren. Dabei wird auch auf die unterschiedlichen Fragestellungen dieser Theorien hinzuweisen sein - wohl einer der Gründe, die einer Annäherung der sich gegenüberstehenden Ansichten bisher entgegenstanden. Anschließend versucht diese Arbeit, im Rahmen einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den in Bezug auf die Generalprävention geäußerten Ansichten, eine Aussage über die Ergiebigkeit des generalpräventiven Ansatzes zu treffen. Dabei soll auch der Versuch unternommen werden, über den „Tellerrand“ des Strafrechts selbst hinauszublicken.
1 Schmidhäuser, Vom Sinn der Strafe, S. 53.
2 Siehe nur Roxin, JuS 1966, 380; Lesch, JA 1994, 516 ff.; Maurach/Zipf, Strafrecht AT, § 7 II, A; Badura, JZ 1964, 337 ff.; Schütz, Strafe und Strafrecht, 42 ff.; Köhler, Strafrecht AT, S. 42; v. Hirsch, GA 1995, 261 ff.
1
B. Die Straftheorien - Diskussionsstand
Seit dem Altertum haben sich die großen Denker der Philosophie, Staatslehre und Strafrechtswissenschaft mit der Frage einer Rechtfertigung des staatlichen Strafanspruchs beschäftigt. Bis in die neueste Zeit wurden zahllose Theorien zu diesem Thema aufgestellt. Beherrschten zunächst Mystik und Gottesglauben das Feld, traten bald rationale Vorstellungen in den Vordergrund. Theorien, welche sich bemühten, die durch Achtung vor der Menschenwürde gebotenen Schranken der Strafe aufzuzeigen, wechselten mit Auffassungen, nach denen die Strafe dem bloßen Bedürfnis der Aufrechterhaltung von Staatsgewalt untertan war. 3
Der folgende Überblick soll auf die für das heutige Verständnis von Strafe maßgeblichen Straftheorien der Neuzeit und auf die deutsche Entwicklung beschränkt bleiben. Vollständigkeit will und kann die vorliegende Arbeit selbst in diesem beschränkten Bereich angesichts des begrenzten Raumes und einer kaum überschaubaren Vielfalt von Auffassungen nicht bieten. Darum konzentriert sich die Darstellung auf die groben gemeinsamen Strukturen der verschiedenen Straftheorien und lässt einzelne autorenspezifische Nuancen außen vor. Allein auf die im Mittelpunkt der Abhandlung stehende Generalprävention soll ausführlicher eingegangen werden.
I. Sühnetheorien
Nach den früher häufiger, heute aber kaum mehr vertretenen Sühnetheorien stellt Strafe eine gesetzlich anerkannte Möglichkeit der Sühne dar. Sühne ist dabei eine durch den Täter allein zu erbringende Leistung, welche es diesem ermöglichen soll, mit sich und der Welt wieder ins Reine zu kommen. 4
„Der Täter soll selbst durch Aufsichnehmen der Rechtsfolge für seine Tat die verletzte Rechts-ordnung wieder versöhnen; er soll möglichst durch einen inneren Akt der Einkehr und Selbstbesinnung die Notwendigkeit der Strafe bejahen, mindestens zur Einsicht der Nützlichkeit anderen Verhaltens gelangen.“ 5
3 Achter, Geburt der Strafe, S. 16 ff.
4 Lesch JA 1994, 513; Jakobs, Strafrecht AT, S. 19; Baumann, Grundbegriffe, 1 I 3a.
5 Baumann/Weber/Mitsch, AT § 3 Rn. 54 f.; Geilen, Strafrecht AT, S. 3; Wessels/Beulke, Strafrecht AT, § 1 Rn. 12a.
2
II. Vergeltungstheorien
Die auf dem Vergeltungsgedanken basierende Rechtfertigung der Strafe war zunächst eine rein negative, in die Vergangenheit zurückschauende und oftmals von starken Emotionen getragene Reaktion auf ein Verbrechen. 6 Geprägt wurde diese oftmals von Rachegedanken und untergründigen Hassgefühlen. 7 Mit der Aufklärung im 18. Jahrhundert hat der Begriff der Vergeltung jedoch einen tiefgreifenden Wandel durchlebt. Vergeltung steht seitdem für eine Entsprechung von Tat und Strafe. Sinn der Strafe ist es, die Schuld, die der Täter auf sich geladen hat, durch Zufügung eines Strafübels wieder auszugleichen.
Die historisch wohl bedeutendsten Vertreter dieser Lehre waren Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Die folgende Darstellung soll deshalb auch auf deren Ansätze beschränkt bleiben. Allein ein moderner Ansatz der Vergeltungslehren wird am Ende dieses Kapitels vorgestellt.
1. Die Straftheorie von Immanuel Kant
Kant sieht das Strafgesetz als einen kategorischen Imperativ, das heißt ein von jeglichen Zweckerwägungen freies Gebot der Gerechtigkeit. Er hat die „Absolutheit“ seiner Straf-theorie zunächst wie folgt begründet:
„Richterliche Strafe ... kann niemals bloß als Mittel, ein anderes Gutes zu befördern, für den Verbrecher selbst oder die bürgerliche Gesellschaft, sondern jederzeit nur darum wider ihn verhängt werden, weil er verbrochen hat; denn der Mensch kann nie bloß als Mittel zu den Absichten eines anderen gehandhabt und unter die Gegenstände des Sachenrechts gemengt werden ... Er muß vorher strafbar befunden sein, ehe noch daran gedacht wird, aus der Strafe einigen Nutzen für ihn selbst oder seine Mitbürger zu ziehen.“ 8
Im letzten Satz wird dabei deutlich, dass Kant die Strafe nicht als sinnentleert ansah. Er wehrte sich nur vehement gegen eine rein nutzenorientierte Legitimation derselben. Der Nutzen durfte lediglich ein Reflex der Strafe sein, nicht der mit ihrer Verhängung erstrebte Zweck. 9
6 Jescheck/Weigend, Strafrecht AT, § 8 II, 2; Freund, Strafrecht AT, § 1 Rn. 3.
7 So die ältere Tiefenpsychologie, vgl. Reik, Geständniszwang, S. 135 ff.
8 Kant, Metaphysik der Sitten (Vorländer-Ausgabe 1954), S. 158 f.
9 Höffe, Kategorische Rechtsprinzipien, S. 229.
3
Arbeit zitieren:
Christian Heinichen, 2000, Generalprävention im Lichte absoluter und relativer Straftheorien, München, GRIN Verlag GmbH
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