GLIEDERUNG
Gliederung II
Abbildungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis III
Glossar III
1 Einleitung 1
2 Die Systematik des Luftverkehrsrechts 1
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Luftverkehrs 2
2.2 Das deutsche Luftverkehrsrecht 4
2.3 Das internationale Luftverkehrsrecht 4
2.4 Das supranationale Luftverkehrsrecht 6
3 Der Luftverkehr 7
3.1 Die Freiheit des Luftraums 7
3.2 Der Begriff des Luftfahrzeugs 7
3.3 Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr 8
3.4 Streckennetze des Luftraums 8
3.5 Flugplankoordinierung, Flugsicherung Luftaufsicht 10
4 Haftpflicht im Luftverkehrsrecht 11
4.1 Das Haftungssystem des Luftverkehrsgesetzes 12
4.2 Haftung für Personenschäden 12
4.3 Haftung bei internationaler Luftbeförderung 13
4.4 Ausschluss der Haftung 13
5 Straf- und Bußgeldvorschriften 14
5.1 Ordnungswidrigkeiten 14
5.2 Luftverkehrsgefährdung 15
5.3 Weitere Straftatbestände 15
6 Abschließende Betrachtung 15
Anhang 16
Literatur - und Quellenverzeichnis 18
II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Seite
Abbildung 1: Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Luftverkehrs...................................2 Abbildung 2: Point - to - point - Verbindung ...........................................................................9 Abbildung 3: Hub - and - spoke - Verbindung .........................................................................9 Abbildung 4: Netzwerkverbindungen.......................................................................................10
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ICAO International Civil Aviation Organization i.V.m. in Verbindung mit FlUUG Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz LuftSiG Luftsicherheitsgesetz LuftVG Luftverkehrsgesetz LuftVO Luftverkehrs-Ordnung LuftVZO Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten StGB Strafgesetzbuch StVG Straßenverkehrsgesetz
GLOSSAR
Beförderungsvertrag Der Beförderungsvertrag ist i.d.R. als Werkvertrag zu charakterisieren. Geschuldet wird dabei der Transport des Fluggastes bzw. des Frachtgutes oder Reisegepäcks zu einem konkret vereinbarten Bestimmungsort. Die Vorschriften für den Beförderungsvertrag sind die des Werkvertrages, weil der Beförderungserfolg regelmäßig gegen Entgelt geschuldet wird.
Deliktische Haftung Nach § 823 (1) BGB wird unter der Deliktische Haftung auch die „Haftung aus unerlaubter Handlung“ verstanden. Wörtlich versteht das BGB darunter folgendes: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
III
das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstandenen Schadens verpflichtet [...]“.
Flugplanperiode Diese ist meist halbjährig und bedeutet bei einem Planungsaufwand von 6 Monaten, dass die Kapazitäten der Flughäfen bis zu einem Jahr im voraus disponiert werden.
Flugunfall-Untersuchungs- Das FlUUG ist ein Gesetz für die Untersuchung von Unfällen Gesetz und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge.
Haager Übereinkommen Das Haager Übereinkommen ist ein Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen.
Kabotage Als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen (bzw. das Recht, dies zu tun). Unter Kabotagefreiheit ist zu verstehen, dass Verkehrsmittel aus einem Staat das Recht haben, in einem anderen Staat Transportleistungen gegen Entgelt anzubieten und durchzuführen. 1
Montrealer Übereinkommen Das Montrealer Übereinkommen ist ein Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die
Beförderung im internationalen Luftverkehr.
Luftverkehrs-Ordnung Die LuftVO enthält Regeln, nach denen der Luftverkehr in Deutschland abgewickelt wird. Neben den Pflichten, welche die Teilnehmer am Luftverkehr zu beachten haben, werden hier allgemeine Regelungen (Ausweichregeln, Vermeidung von Zusammenstößen), aber auch spezielle Sichtflugregeln und Instrumentenflugregeln aufgeführt.
1 http://de.wikipedia.org/wiki/Kabotage
IV
Luftsicherheitsgesetz Das LuftSiG dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen. In ihm werden Sicherheitsmaßnahmen aber auch Zuständigkeiten für die Luftsicherheit geregelt.
LuftVZO Luftfahrzeuge werden in Deutschland nach der LuftVZO zugelassen. Dabei müssen bestimmte Zulassungs-voraussetzungen vor einer Musterzulassung erfüllt werden, bevor das Fahrzeug nach der dann erfolgenden Verkehrszulassung ins Luftfahrzeugregister eingetragen wird.
OWiG Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gibt den
Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden, sowie auch anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die gesetzliche Grundlage zur Verhängung und Durchsetzung von Bußgeldern. 2
Primäres & sekundäres Das Gemeinschaftsrecht ist dem Europarecht zuzuordnen. Dabei Gemeinschaftsrecht lässt sich das Gemeinschaftsrecht in primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht unterteilen. Primäres Gemeinschaftsrecht sind die Gründungsverträge der Gemeinschaften (z.B. der EG-Vertrag) einschließlich der Anlagen, Protokolle und späteren Änderungen. Sekundäres Gemeinschaftsrecht (auch abgeleitetes Recht genannt) ist hingegen das Recht, das die durch das primäre Gemeinschaftsrecht geschaffenen Organe der Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union in Geltung setzen.
Slot Ein Slot bezeichnet in der Luftfahrt ein Zeitfenster, während dessen eine Fluggesellschaft einen Flughafen zum Starten oder Landen eines Flugzeuges benutzen kann.
2 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/OWiG
V
Tokioter Abkommen Das Tokioter Abkommen ist ein Abkommen über »strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen.
Warschauer Abkommen Das Warschauer Abkommen ist ein Abkommen zur Vereinheitlichung von Regelungen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr. Das Warschauer Abkommen stellt im Bereich des internationalen Luftprivatrechts die erste multilaterale Regelung mit weltweiter Geltung dar, die sich im Wesentlichen mit Fragen der Haftung befasst.
VI
1 EINLEITUNG
Das Luftverkehrsrecht stellt ein sehr umfangreiches aber auch komplexes Rechtsgebiet dar, dessen besondere Problematik sich vor allem aus seiner internationalen Einbindung ergibt. Die Orientierung in der Vielzahl von nationalen und internationalen Gesetzestexten, Richtlinien und Verordnungen ist darüber hinaus für das Verständnis des Themas essentiell.
Die Schwierigkeit dieser Arbeit bestand deshalb auch darin, aus den unzähligen Literatur- und Gesetzestexten das herauszufiltern und aufzuarbeiten, was für das Verständnis des Luftverkehrrechtes wesentlich ist. Diese Arbeit versucht daher auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, sondern verfolgt letztendlich das Ziel neben der Darlegung der wichtigsten Rechtsaspekte auch auf einige Grundlagen des Luftverkehrs einzugehen.
Zu Beginn der Arbeit soll der Begriff des Luftverkehrsrechts erläutert und in den Gesamtkontext eingeordnet werden. Dabei werden sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen des Luftverkehrs als auch das deutsche, internationale und europäische Luftverkehrsrecht betrachtet. Der 3. Abschnitt beschäftigt sich primär mit dem Luftverkehr. Dort wird neben der „Freiheit des Luftraums“ auch der Begriff des Luftfahrzeugs definiert sowie die Möglichkeiten des Verkehrs und die Flugsicherheit hervorgehoben. Die Ausgestaltung der Haftung und alle dazugehörigen Besonderheiten sind Schwerpunkt des darauf folgenden Kapitels. Dabei wird auf zwei verschieden Haftungspflichten eingegangen. Das Bestehen von Regelungen und Richtlinien führt leider oftmals dazu diese zu vernachlässigen oder gar zu brechen. Drohende Straf- und Bußgeldvorschriften können die Folge sein. Kapitel 5 beschäftigt sich abschließend mit diesem Thema.
2 DIE SYSTEMATIK DES LUFTVERKEHRSRECHTS
Die Abgrenzung des Begriffes Luftverkehrsrecht ist in der Praxis nicht immer ganz einfach. Aufgrund seiner zahlreichen Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten ist das Luftverkehrsrecht äußerst komplex und wird in vielen Teilbereichen von höherrangigen Gesetzen 3 überlagert. Nichts desto trotz fallen unter den Begriff des Luftverkehrsrechts primär sämtliche Rechtsvorschriften, die sich auf die Luftfahrt beziehen.
3 Höherrangige Gesetze können in diesem Fall beispielsweise das Zivilrecht und im besonderen Maße das
Schadenersatzrecht oder auch das Öffentliche Recht sein.
1
Arbeit zitieren:
Manuel Wölfelschneider, 2007, Der Luftverkehr, München, GRIN Verlag GmbH
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