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Inhaltsverzeichnis
I. Literaturverzeichnis 2
II. Einführung 3
III. Hauptteil 4
1) Die Anfänge: 4
Von Afrika über Asien bis zum römischen Reich
2) Augustinus 11
3) Thomas von Aquin 15
4) Francisco di Vitoria 19
5) Die kriegsrechtlichen Ideen der Aufklärung 25
IV. Schluss 27
V. Anhang 28
Allan, Pierre: Der gerechte Friede in vergleichender Perspektive, Der gerechte Friede zwischen Pazifismus und gerechtem Krieg - Paradigmen und Friedensethik im Diskurs S.145-168, Stuttgart, 2007
Beestermöller, Gerhard: Thomas von Aquin und der gerechte Krieg -Friedensethik im theologischen Kontext der Summa Theologiae (1.Aufl.), Köln, 1990
Justenhoven, Heinz-Gerhard: Francisco de Vitoria zu Krieg und Frieden (1.Aufl.), Köln, 1991
Karoubi, Mohammad Taghi: Just or Unjust War? - International Law and Unilateral Use of Armed Force by States at the Turn of the 20 th Century, Burlington(USA), 2004
Mantovani, Mauro: Bellum Iustum - Die Idee des gerechten Krieges, Bern, 1990
Sunzi (Hrsg: J. Clavell): Die Kunst des Krieges, München, 1988
Weissenberg, Timo J.: Die Friedenslehre des Augustinus - Theologische Grundlagen und ethische Entfaltung, Stuttgart, 2005
Seit die Menschen auf diesem Planeten leben, gab es nur wenige Jahre, in denen auf der ganzen Welt kein Krieg herrschte. Krieg ist somit ein ewiger Begleiter in der Entwicklungsgeschichte der Menschheit. Und seit dem es Kriege gibt, bringen sie Leid und Elend über die Bevölkerung. Dies veranlasste große Philosophen und Theoretiker auf jedem Kontinent und in jedem Jahrhundert, die Rechtfertigung dieser Kriege zu analysieren und bestimmte Regeln für die Kriegführung aufzustellen. Genau diese Rechtfertigungen und Regelungen sollen nun auf den folgenden Seiten betrachtet werden.
Meine Absicht ist es, einen Überblick über die Entwicklung des Kriegs- und Völkerrechts, von den alten Ägyptern bis zum Zeitalter der Aufklärung, zu gewähren.
Zentraler Aspekt dabei, ist der so genannte ‚gerechte Krieg’, der an zwei wesentliche Kriterien gebunden ist: Das Recht zum Krieg und das Recht im Krieg.
Diese Thematik werde ich verdeutlichen, indem ich zuerst die Wurzeln völkerrechtlichen Denkens in der Antike aufzeige und dann anhand ausgewählter Persönlichkeiten die weitere Entwicklung des Rechts darstelle.
Ich habe dabei nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und werde mich auch nicht kritisch zu den einzelnen Gesichtspunkten äußern, da dies den Rahmen dieser Arbeit bei weitem überdehnen würde.
Ziel ist es, einen Überblick über die Entwicklung des Kriegs- und Völkerrechts zu geben, unter besonderer Herausstellung der ‚Humanitas im Kriege’.
1.) Die Anfänge:
Von Afrika über Asien bis zum römischen Reich
„In all deinen Schlachten zu kämpfen und zu siegen, ist nicht die größte Leistung. Die größte Leistung ist es, den Widerstand des Feindes ohne einen Kampf zu brechen.“ 1
Dieses Zitat von Sunzi (ca. 534 - 453 v. Chr.)aus seinem Werk „die Kunst des Krieges“ stammt etwa aus der Zeit um 500 v. Chr. und gehört dennoch nicht zu den ältesten Regelwerken über den Krieg. Schon seit Menschengedenken machten sich Mitglieder aller Völker Gedanken darüber, wie man die Grausamkeit des Krieges durch gewisse Regelungen einschränken könne. Mohammad Karoubi führt dazu in seinem Werk „Just or Unjust War“ aus: „The policy of recognising prescriptions concerning the just conduct of war is found in some forms across a number of different cultures such as the Persian, Egyptian, [and] Indian” 2 . Insbesondere in Bezug auf die Ägypter erläutert er weiter, dass “The ancient Egyptians paid enough attention to humanitarian actions in war for them to be included among their records of glorious actions, including, in one instance, the rescue of enemy sailors whose ship had been sunk in battle.” 3 Das Ägyptische Reich begann ca. 3000 v. Chr. und gleichzeitig sind auch in diesem Zeitraum die ersten Anfänge des Völkerrechts anzusiedeln. Die Rettung von gegnerischen Seeleuten ist heute immer noch aktueller Bestandteil der internationalen Rechtsordnung.
Ungefähr zeitgleich zum eingangs erwähnten Sunzi, also ca. 400 - 500 v. Chr., wurde in Indien das Buch von Manu geschrieben, „which provided humanitarian
1 Sunzi, Die Kunst des Krieges, 1988, S.35.
2 Karoubi, Just or Unjust War, 2004, S.53f.
3 Ebenda.
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rules fort he regulation of war on land.“ 4 Beispielsweise wird im Buch von Manu angesprochen, dass vergiftete oder brennende Waffen verboten sind und das niemand bekämpft werden darf,
„who (in flight) has climbed on an eminence, nor a eunuch, nor one who joins the palms of his hands (in supplication), not one who (flees) with flying hair, nor one who sits down [...] nor one who sleeps, nor one who has lost his coat of mail, nor one who is naked, nor one who is disarmed, nor one who looks on without taking part in the sight, [...] nor one whose weapons are broken, nor one afflicted (with sorrow), nor one who has been grievously wounded, nor one who is in fear, nor one 5 who has turned to flight”
Hier wird erstens klar deutlich, dass in verschiedenen Kulturen, zeitlich und geografisch unabhängig voneinander, über ein Reglement für den Krieg nachgedacht und auch teilweise niedergeschrieben wurde und, zweitens, auch bereits detaillierte Verhaltensregeln für den regulierenden Eingriff in die Kriegshandlungen erdacht wurden „which are strikingly similar to many aspects of modern international law.“ 6
Ich möchte nun noch einmal auf die asiatische bzw. insbesondere die chinesische und japanische Haltung zum Kriegsrecht eingehen, wobei Kriegsrecht an dieser Stelle noch nicht im modernen Verständnis gesehen werden darf. Sunzi erwähnt ebenfalls in seinem Werk: „Dein großes Ziel im Krieg soll der Sieg sein und kein langwieriger Feldzug. So kann es heißen, dass der Anführer der Armeen […] der Mann ist, von dem es abhängt, ob die Nation in Frieden oder in Gefahr ist.“ 7 und weiter „In der praktischen Kriegskunst ist es das Beste überhaupt, das Land des Feindes heil und intakt einzunehmen; es zu zerschmettern und zu zerstören ist nicht so gut.“ 8 Zusammengenommen mit der anfangs zitierten Aussage, dass ein Sieg ohne Kampf die größte Leistung ist, wird offensichtlich, dass Diplomatie das primäre Mittel sein soll und Vernichtungskrieg und völlige Zerstörung zutiefst abgelehnt wird. Darüber hinaus ist Sunzi einer der ersten, der erwähnt, dass der Krieg niemals ohne einen gerechten Grund angefangen werden sollte. 9
4 Karoubi, Just or Unjust War, 2004, S.54. 5 Ebenda.
6 Ebenda.
7 Sunzi, Die Kunst des Krieges, 1988, S.32.
8 Sunzi, Die Kunst des Krieges, 1988, S.35.
9 Karoubi, Just or Unjust War, 2004, S.54.
6
Das japanische Volk pflegte parallel zu den Chinesen einen Kult namens Shintiosmus, aus dem später der Ehrenkodex der Samurai ‚Bushido’ hervorging. 10 Bushido heißt übersetzt ‚Der Weg der kämpfenden Ritter’ und galt für eine besondere Klasse von Kämpfern, mit ausgeprägtem Sinn für Ehre, und schrieb ihnen spezielle Pflichten vor. 11 Diese Pflichtgebote besagten, dass man nur würdig war, wenn man „menschliche[s] Verhalten gegenüber einem Unterlegenen, einem Schwachen und einem Besiegten [zeigt]. Die Vernichtung des Feindes war nie das einzige Ziel der Schlacht.“ 12 Somit war auch schon in Japan vor über 2000 Jahren die Menschlichkeit auf dem Schlachtfeld anzutreffen.
Weitere militärische Philosophen des asiatischen Raums entwickelten ebenfalls humanitäre Vorschriften. Die wichtigsten lassen sich zusammenfassend wie folgt beschreiben: 1. Wer sich ergibt, wird verschont. 2. Der Friede muss gewahrt bleiben, indem man nur die minimal erforderliche Gewalt einsetzt. 3. Unschuldige dürfen nicht getötet werden und sind gegen Durchsuchung und Plünderung zu schützen. 4. Altäre und Tempel dürfen nicht geplündert oder in Brand gesetzt werden. 5. Kriegsgefangene werden nach absehbarer Zeit freigelassen. 6. Priester wurden eingesetzt, um Verwundete einzusammeln und die Toten zu begraben. 13
Als nächstes Volk, das sich bereits Regeln für die Kriegführung gab, möchte ich auf die antiken Griechen zu sprechen kommen. An dieser Stelle werde ich insbesondere auf die beiden Philosophen Platon und seinen Schüler Aristoteles eingehen. Platon hielt Kriege seinerzeit für unvermeidliche und nötige Übel. 14 Für ihn konnte „das Ziel eines gerechten Kriegs nur die Wiederherstellung von Frieden sein.“ 15 . Er führt weiter aus, dass Unschuldigen und Nicht-Kombattanten ein besonderer Status gewährt werden soll. 16 Sein Schüler Aristoteles befasste sich ebenfalls mit der Thematik des Krieges und „It may be said he was the first to use the phrase ‚just war’, in Rhetorica ad Alexandrum. Like Plato, he expresses
10 Vgl. http://www.humanrightsmoreira.com/dhsialeman.htm, 01.11.2007.
11 Vgl. ebenda.
12 Ebenda.
13 Vgl. ebenda.
14 Karoubi, Just or Unjust War, 2004, S.58f.
15 Allan, Der gerechte Friede in vergleichender Perspektive, in Der gerechte Friede zwischen Pazifismus und gerechtem Krieg 2007, S. 145(145).
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his concerns about sufficient justifications for going to war.“ 17 Aristoteles schreibt in seinem Werk Nikomachische Ethik: „We make war in order that we may live in peace … Nobody chooses to make war or provokes it fort he sake of making war; a man would be regarded as a bloodthirsty monster if he made [friendly states] ... into enemies in order to bring about battles and slaughter.” 18 Und an anderer Stelle: “we must realize that it is the universal custom of mankind to abandon mutual warfare, either when they think that the demands of the enemy are just, or when they are at variance with their allies, or weary of war, or afraid of their enemy, or suffering from internal strife.” 19
Die griechischen Philosophen haben also auch schon bereits die Kriegseröffnung an sich und die Kriegführung an bestimmte Regeln gebunden und grundloses Kriegstreiben verurteilt.
Im Folgenden möchte nun wieder auf den afrikanischen Kontinent zurückkehren, wobei das Ägyptische Reich nun außer Acht gelassen wird und ich stattdessen eher auf die zentral- und südafrikanischen Regionen eingehen möchte.
Bezugsrahmen für die Regelungen der kriegerischen Auseinandersetzungen ist hierbei die Familie, die Gruppe und/oder der Stamm in der vorkolonialen Zeit, also keine Staaten oder Völker. Nichtsdestotrotz sind diese Bedingungen durchaus erwähnenswert und unterstreichen meine anfängliche Aussage, dass es schon immer und überall Elemente der Menschlichkeit im Krieg gab.
Im vorkolonialen Afrika war man der Überzeugung,
„dass die Kriegführung an sich eine edle, gewissen Grundsätzen und Normen unterworfene Handlung darstellt. Einige dieser Ehrennormen wurden auf Kampfweise und Verhalten der Kämpfer angewendet, andere betrafen die gebührende Behandlung der nicht am Kampf beteiligten und ihrer Güter. Die Tradition verbietet den Gebrauch bestimmter Waffen, weil sie in den Kämpfen für zu gefährlich gehalten werden. Das Verbot des Gebrauchs von Waffen, die unnötige Leiden verursachen können, äußerte sich im Verbot vergifteter Pfeile und Lanzenspitzen im Konfliktfall. Es gab auch Einschränkungen hinsichtlich der Kampfmethoden: Ein gefallener Feind darf nicht getötet werden; man darf einen entwaffneten Feind nicht verwunden; der Kampf hat stets frontal zu sein. […] Die
16 Karoubi, Just or Unjust War, 2004, S.59.
17 Karoubi, Just or Unjust War, 2004, S.59.
18 Ebenda.
19 Ebenda.
Arbeit zitieren:
Björn Dietrich, 2007, Humanitas im Kriege, München, GRIN Verlag GmbH
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