Inhaltsverzeichnis II
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung 1
2 Grunddaten der Gesundheitssysteme. 2
2.1 Grunddaten der Bevölkerungen 2
2.1.1 Bevölkerungsentwicklung und Altersaufbau. 2
2.1.2 Lebenserwartung 6
2.1.3 Gesundheitszustand 7
2.2 Aufbau und Organisation des australischen Gesundheitssystems 15
2.3 Finanzierung und Ausgaben des australischen Gesundheitssystems 23
2.4 Aufbau und Organisation des deutschen Gesundheitssystems. 28
2.4.1 Gesetzliche Krankenversicherung 28
2.4.2 Private Krankenversicherung 37
2.4.3 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. 42
2.5 Finanzierung und Ausgaben des deutschen Gesundheitssystems 47
3 Gesundheitsversorgung in Australien 49
3.1 Ambulante ärztliche Versorgung. 49
3.1.1 Versorgungsstruktur 50
3.1.2 Medicare 53
3.1.3 Private Zusatzversicherung. 57
3.2 Stationäre Versorgung. 59
3.2.1 Versorgungsstruktur 59
3.2.2 Medicare und private Zusatzversicherung. 63
3.3 Arzeimittelversorgung 67
3.3.1 Versorgungsstruktur 67
3.3.2 Medicare 68
3.3.3 Private Zusatzversicherung. 73
4 Gesundheitsversorgung in Deutschland 74
4.1 Ambulante ärztliche Versorgung. 74
4.1.1 Versorgungsstruktur 74
4.1.2 Gesetzliche Krankenversicherung 76
4.1.3 Private Krankenversicherung 80
4.2 Stationäre Versorgung. 82
4.2.1 Versorgungsstruktur 82
4.2.2 Gesetzliche Krankenversicherung 84
4.2.3 Private Krankenversicherung 86
4.3 Arzeimittelversorgung 87
4.3.1 Versorgungsstruktur 87
4.3.2 Gesetzliche Krankenversicherung 89
4.3.3 Private Krankenversicherung 93
Inhaltsverzeichnis III
5 Gesundheitssysteme im Vergleich 95
5.1 Ambulante ärztliche Versorgung. 99
5.2 Stationäre Versorgung. 106
5.3 Arzneimittelversorgung. 110
6 Fazit und Ausblick. 114
Literaturverzeichnis. 117
Anhang 131
Tabellenverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Die 11 häufigsten Todesursachen nach ICD-10 Diagnosegruppen (2005) 11
Tabelle 2: Führende Ursachen der Krankheitslast in DALYs (2002) 12
Tabelle 3: Führende Risikofaktoren als Ursachen der Krankheitslast in Australien in
DALYs (2003) 14
Tabelle 4: Subjektive Gesundheit in Deutschland (2003) und Australien (2005) 15
Tabelle 5: Einkommensschwellen der Medicare-Steuer (2006-07) in AU 25
Tabelle 6: Anteil an den Ausgaben nach Leistungsart (2006-07) 59
Tabelle 7: Durchschnittliche Zuzahlungen pro Versichertem nach Leistungsart (2006-07) 59
Tabelle 8: Eckdaten der akutstationären Versorgung in Australien (2000-2005) 60
Tabelle 9: Wartezeiten für elektive Operationen in öffentlichen Krankenhäusern (2002-
2007 ) 62
Tabelle 10: Eckdaten der akutstationären Versorgung in Deutschland (2000-2005) 83
Tabelle 11: Arzneimittelumsatz in Apotheken, Drogerie- und Verbrauchermärkten (2007) 89
Tabelle 12: Arzneimittelverordnungen zu Lasten der GKV (1995-2006) 92
Tabelle 13: Ambulante ärztliche Versorgung im Vergleich. 100
Tabelle 14: Zuzahlungen bei ambulanter ärztlicher Versorgung 103
Tabelle 15: Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten von Zuzahlungen bei ambulanter
ärztlicher Versorgung 105
Tabelle 16: Stationäre Versorgung im Vergleich 106
Tabelle 17: Zuzahlungen bei stationärer Versorgung. 109
Tabelle 18: Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten von Zuzahlungen bei stationärer
Versorgung 109
Tabelle 19: Arzneimittelversorgung im Vergleich. 111
Tabelle 20: Zuzahlungen bei Arzneimittelversorgung 112
Tabelle 21: Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten von Zuzahlungen bei
Arzneimittelversorgung 113
Anhang Tabelle 1: Gesamtgesundheitsausgaben in Australien 2005-06 nach
Ausgabengebiet und Ausgabenträgern (in Millionen AU ) 131
Abbildungsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Vergleich (1971-2006) .........................................3 Abbildung 2: Altersaufbau in Deutschland (2006) ....................................................................5 Abbildung 3: Altersaufbau in Australien (2006)........................................................................6 Abbildung 4: Lebenserwartung bei Geburt (1960-2005) ...........................................................7 Abbildung 5: Rauchgewohnheiten der Bevölkerungen (2005) ..................................................9 Abbildung 6: Verteilung der Bevölkerungen auf Body-Mass-Index-Gruppen (2005) ............10 Abbildung 7: Finanzierungsströme des australischen Gesundheitssystems.............................24 Abbildung 8: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nach Versichertenstatus
(2007) .................................................................................................................33 Abbildung 9: Entwicklung der praktizierenden Allgemein- und Fachärzte je 1.000
Einwohner (1980-2004) .....................................................................................51 Abbildung 10: Bevölkerungsanzahl pro Allgemeinarzt nach RRMA (2001) ..........................52 Abbildung 11: Abrechnungen von Allgemein- und Fachärzten nach dem
Sachleistungsprinzip (1989-2008)....................................................................56 Abbildung 12: Anteil der Bevölkerung mit "hospital cover" (1989-2008) ..............................64 Abbildung 13: Verordnungsvolumen von Arzneimitteln in Millionen (1994-2006) ...............72 Abbildung 14: PBS: Verordnungsvolumen, Ausgaben des Bundes, Ausgaben der Patienten und durchschnittlicher Preis pro Verordnung (2006-07)..................................73
Anhang Abbildung 1: Finanzierungsströme im Gesundheitswesen in Deutschland 2006.....132 Anhang Abbildung 2: Struktur der Krankenversicherung in Deutschland 2007 ...................133 Anhang Abbildung 3: Verteilung der Vertragsärzte auf die hausärztliche und fachärztliche Versorgung (1996 und 2007)..............................................................134
Abkürzungsverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis
% Prozent
§ Paragraph € Euro ABS Australian Bureau of Statistics Abs. Absatz ACCC Australian Competition and Consumer Commission ACRRM Australian College of Rural and Remote Medicine AG Aktiengesellschaft AHCA Australian Health Care Agreement AHMAC Australian Health Ministers’ Advisory Council AIHW Australian Institute of Health and Welfare AMPreisV Arzneimittelpreisverordnung AOK Allgemeine Ortskrankenkasse AR-DRG Australian Refined - Diagnosis Related Group ARGPM Australian Regulatory Guidelines for Prescription Medicines AU$ Australische Dollar BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BBG Beitragsbemessungsgrenze BKK Betriebskrankenkasse BMÄ Bewertungsmaßstab - Ärzte BMG Bundesministerium für Gesundheit BMI Body-Mass-Index bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise CDM Chronic Disease Management DALY Disability Adjusted Life Year DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information DMP Disease Management Program DoHA Department of Health and Ageing
Abkürzungsverzeichnis VII
DRG Diagnosis-Related-Group DVA Department of Veterans´ Affairs e.V. Eingetragener Verein EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab E-GO Ersatzkassen Gebührenordnung EPC Enhanced Primary Care etc. et cetera G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss GKV Gesetzliche Krankenversicherung GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GOÄ Gebührenordnung für Ärzte GP General Practitioner HBRTF Health Benefits Reinsurance Trust Fund HIC Health Insurance Commission HPPA Hospital Purchaser Provider Agreement ICD International Classification of Diseases IfG Institut für Gesundheitsökonomik IGeL Individuelle Gesundheitsleistung IKK Innungskrankenkasse IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung kg/m 2 in Kilogramm zum Quadrat von Körpergröße in Metern KV Kassenärztliche Vereinigung KVNO Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein LHC Lifetime Health Cover LKK Landwirtschaftliche Krankenkasse
MB/KK
MBCC Medicare Benefits Consultative Committee MBS Medicare Benefits Schedule MDS Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen
Abkürzungsverzeichnis VIII
MLS Medicare Levy Surcharge MPPA Medical Purchaser Provider Agreement MSAC Medical Services Advisory Committee MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Nr. Nummer OECD Organisation for Economic Co-operation and Development PBAC Pharmaceutical Benefits Advisory Committee PBPA Pharmaceutical Benefits Pricing Authority PBS Pharmaceutical Benefits Scheme PHI Private Health Insurance PHI rebate Private Health Insurance Rebate PHIAC Private Health Insurance Administration Council PHIO Private Health Insurance Ombudsman PHOFA Public Health Outcome Funding Agreement PIP Practice Incentive Program PKV Private Krankenversicherung RACGP Royal Australian College of General Practitioners RETF Risk Equalisation Trust Fund RKI Robert Koch Insitut RPBS Repatriation Pharmaceutical Benefits Scheme RRMA Rural, Remote and Metropolitan Area RSA Risikostrukturausgleich S. Seite SEU Single Equivalent Unit SGB Sozialgesetzbuch SPP Specific Purpose Payment Stiko Ständige Impfkommission des Robert Koch Instituts TGA Therapeutic Goods Administration u.a. unter anderem VAG Versicherungsaufsichtsgesetz Vgl. Vergleich
Abkürzungsverzeichnis IX
VVaG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVG Versicherungsvertragsgesetz WHO World Health Organization WIdO Wissenschaftliches Institut der allgemeinen Ortskrankenkassen z.B. zum Beispiel
Einführung 1
1 Einführung
Gesundheitssysteme können sich hinsichtlich des Aufbaus und der Organisation sowie hinsichtlich der Finanzierung und Ausgaben voneinander unterscheiden. Davon abhängig werden Gesundheitsleistungen für die Bevölkerung auf unterschiedliche Art und Weise erbracht. In dieser Arbeit werden die Gesundheitssysteme in Australien und Deutschland im Rahmen der Krankenversicherung miteinander verglichen. Dabei soll herausgestellt werden, welche Vor- und Nachteile das steuerfinanzierte Gesundheitssystem in Australien gegenüber dem deutschen Sozialversicherungssystem aufweist. Bei einem Vergleich von unterschiedlichen Gesundheitssystemen müssen zunächst die zu vergleichenden Gesundheitssysteme sowie ihre Bevölkerung umfassend betrachtet werden. Deshalb werden zu Beginn die Grunddaten der Gesundheitssysteme erläutert, wobei zunächst anhand ausgewählter Kriterien die Bevölkerungen beider Länder gegenübergestellt werden. Weiterhin werden die grundsätzlichen System- und Finanzierungsstrukturen betrachtet.
Anschließend wird die Gesundheitsversorung in beiden Ländern anhand der dafür ausgewählten Gesundheitsleistungen ambulante ärztliche Versorgung, stationäre Versorgung und Arzneimittelversorgung dargestellt. Diese Gesundheitsleistungen wurden deshalb ausgewählt, da sie ein umfassendes Leistungsspektrum innerhalb der Gesundheitsversorgung abdecken, was sich auch in den Ausgaben beider Länder widerspiegelt.
Daraufhin werden die ausgewählten Gesundheitsleistungen beider Gesundheitssysteme miteinander verglichen. Da die Gesundheitsleistungen in ein komplexes System integriert sind, wird vorab ein kurzer Vergleich der Systemstrukturen angestellt. Innerhalb dieses Vergleiches lassen sich bereits Vor- und Nachteile beider Systeme ableiten. Der Fokus der Betrachtung liegt insgesamt auf der Bedeutung für die Bevölkerungen.
Abschließend werden explizit die Vor- und Nachteile des australischen Gesundheitssystems dargestellt. Des Weiteren wird in einem kurzen Ausblick vorgestellt, welche Elemente in das deutsche System übernommen werden könnten.
Grunddaten der Gesundheitssysteme 2
2 Grunddaten der Gesundheitssysteme
Als Ausgangspunkt des Vergleiches der Gesundheitssysteme in Australien und Deutschland werden in diesem Kapitel die Bevölkerungen beider Länder, der grundsätzliche Aufbau und die Organisation sowie die Finanzierung und Ausgaben der Gesundheitssysteme betrachtet. Hierdurch wird eine Basis geschaffen, um beide Gesundheitssysteme anhand ausgewählter Gesundheitsleistungen im weiteren Verlauf dieser Arbeit spezifischer betrachten zu können.
2.1 Grunddaten der Bevölkerungen
Um einen Überblick über die Bevölkerungen in Australien und Deutschland zu erhalten, werden im Folgenden die Bevölkerungsentwicklung, der Altersaufbau sowie die Lebenserwartung bei Geburt dargestellt. Abschließend wird der Gesundheitszustand beider Bevölkerungen anhand ausgewählter Beispiele und Schwerpunkte beschrieben.
In Australien besteht ein Teil der Bevölkerung nach der landesüblichen Bezeichnung aus „Aboriginals and Torres Strait Islanders“, die zusammen als „Indigenous Australians“, also als Ureinwohner Australiens bezeichnet werden. Dieser Teil der Bevölkerung umfasste zum 30.06.2006 schätzungsweise 517.200 Menschen bzw. 2,5% der gesamten australischen Bevölkerung. 1 Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird dieser Teil der australischen Bevölkerung als Aboriginals and Torres Strait Islanders bezeichnet.
2.1.1 Bevölkerungsentwicklung und Altersaufbau
Abbildung 1 stellt die Entwicklung der Bevölkerung in beiden Ländern im Vergleich dar. In Deutschland verlief die Bevölkerungsentwicklung im dargestellten Zeitablauf bis zum Jahr 1989 nahezu konstant unter Berücksichtigung geringer Schwankungen in der Bevölkerungszahl. Auffällig ist der sprunghafte Anstieg der Bevölkerung im Jahr 1990 (von 62.697.035 Personen im Jahr 1989 zu 79.753.227 Personen im Jahr 1990) durch die erstmalige Berücksichtigung der neuen Bundesländer. 2 Von 1990 bis 2002 ist die Bevölkerung marginal angestiegen, wobei seit 2002 ein Abwärtstrend zu beobachten ist. Der Grund hierfür liegt unter anderem darin, dass es in Deutschland mehr Sterbefälle als Geburten gibt, wodurch ein negatives natürliches Wachstum vorliegt, und die dadurch entstehende und sich stetig erweiternde „Lücke“ besonders zukünftig nicht mehr durch Zuwanderungen
1 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 196 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2007b), S. 5
2 Vgl. Statistisches Bundesamt (2007a) und (2008b)
Grunddaten der Gesundheitssysteme 3
ausgeglichen werden kann. 3 Zum 31.12.2006 umfasste die Gesamtbevölkerung in Deutschland 82.314.906 Personen. 4
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt (2007a) und (2008b) und Australian Bureau of Statistics (2007a)
In Australien machte das natürliche Wachstum in den letzten Jahrzehnten ca. 60% des Gesamtwachstums der Bevölkerung aus. 5 Im Gegensatz zu Deutschland sind in Australien keine Schwankungen in der Bevölkerungszahl während des ganzen Zeitablaufes vorhanden. Die Gesamtbevölkerung ist seit dem Jahr 1971 (13.067.265 Personen) bis zum Jahr 2006 (20.701.488 Personen; Stichtag 30.06.2006) kontinuierlich angestiegen. 6 Weiterhin ist das natürliche Wachstum in den letzten Jahren, bzw. von 2003 bis 2006 leicht angestiegen. Allerdings wird davon ausgegangen, dass das natürliche Wachstum aus denselben Gründen wie in Deutschland ca. in der Mitte dieses Jahrhunderts unter Null sinken wird. 7
Deutlich wird der Unterschied in der Bevölkerungsentwicklung im Hinblick auf das natürliche Wachstum bei beispielhafter Betrachtung der Geburten- und Sterberaten je 1.000
3 Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2007), S. 6
4 Vgl. Statistisches Bundesamt (2008a)
5 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 181
6 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2007a)
7 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 182
Grunddaten der Gesundheitssysteme 4
Einwohner im Jahr 2003. In Deutschland betrug die Geburtenrate 8,7 und die Sterberate 10,4. 8 Die Geburtenrate in Australien betrug dagegen 12,3 und die Sterberate 7,4. 9
Der Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland im Jahr 2006 ist in Abbildung 2 dargestellt. Bis zum 51. Altersjahr herrscht in Deutschland durchgehend Männerüberschuss. Im 52. Altersjahr übersteigt die Personenzahl der Frauen erstmalig die der Männer, wobei ab diesem Altersjahr fortlaufend Frauenüberschuss herrscht. Besonders deutlich wird der Frauenüberschuss in den Jahrgängen der älteren Generation. Das 42. Altersjahr bzw. der Jahrgang 1964 ist im Vergleich mit allen anderen Altersjahren sowohl bei den Männern (752.770 Personen) als auch bei den Frauen (713.620 Personen) am stärksten besetzt. 10 Zurückzuführen ist dies auf den Baby-Boom in den 60er Jahren. Weiterhin auffällig sind die geringen Personenzahlen bzw. der stärkere Einschnitt bei beiden Geschlechtern im 61. Altersjahr. Aufgrund des 2. Weltkrieges sind besonders 1945 weniger Personen geboren worden. Der demografische Wandel in Deutschland ist hier insgesamt deutlich erkennbar. Die stärker besetzten Jährgänge werden älter, worauf geringer besetzte Jahrgänge folgen.
8 Vgl. Statistisches Bundesamt (2005a), S. 3
9 Vgl. ebenda
10 Vgl. Statistisches Bundesamt (2007a) und (2008c)
Grunddaten der Gesundheitssysteme 5
(*) Das Altersjahr 90+ beinhaltet die Altersjahre 90 und darüber und ist nicht direkt mit allen anderen Altersjahren vergleichbar Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt (2007a) und (2008c)
Abbildung 3 beschreibt den Altersaufbau der Bevölkerung in Australien im Jahr 2006. Besonders bemerkbar macht sich der Baby Boom in den 50er Jahren um das 51. Altersjahr. 11 Die Jahrgänge 1961 (45. Altersjahr) und 1971 (35. Altersjahr) fallen durch ihre jeweils starke Besetzung auf, wobei das 35. Altersjahr mit 160.777 Männern und 163.873 Frauen im Vergleich mit allen anderen Jahrgängen am stärksten besetzt ist. 12 In den Altersjahren unter 1 bis 30 und 57 bis 64 ist jeweils ein Männerüberschuss vorhanden und in den Altersjahren 31 bis 56 und ab dem 65. Altersjahr ein Frauenüberschuss. Ähnlich wie in Deutschland, ist der Frauenüberschuss in Australien in den Jahrgängen der älteren Generation besonders deutlich. Der demografische Wandel ist auch in Australien erkennbar. Im Vergleich mit Deutschland jedoch in abgeschwächter Form.
11 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 181
12 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2007a)
Grunddaten der Gesundheitssysteme 6
(*) Das Altersjahr 90+ beinhaltet die Altersjahre 90 und darüber und ist nicht direkt mit allen anderen Altersjahren vergleichbar Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Australian Bureau of Statistics (2007a)
2.1.2 Lebenserwartung
Die Lebenserwartung bei Geburt (Abbildung 4) stieg insgesamt im dargestellten Zeitablauf in beiden Ländern an. Dieser Anstieg ist zudem ab dem Jahr 1970 stärker als in den Jahren davor. In Australien ist die Lebenserwartung sowohl von Männern als auch von Frauen höher als die entsprechende Lebenserwartung in Deutschland. Zusätzlich haben Frauen generell eine höhere Lebenserwartung als Männer. Auffällig ist die Annäherung der Lebenserwartung von Männern in den Jahren 1964 bis 1968. In Australien ist im Zeitraum von 1960 bis 2005 die Lebenserwartung von Frauen von 73,9 Jahre auf 83,3 Jahre und von Männern von 67,9 Jahre auf 78,5 Jahre angestiegen. 13 Im gleichen Zeitraum stieg die Lebenserwartung in Deutschland von Frauen von 72,4 Jahre auf 81,8 Jahre und von Männern von 66,9 Jahre auf 76,2 Jahre. 14 Dies bedeutet, dass die Lebenserwartung von Frauen in Australien und Deutschland im gleichen Umfang um 9,4 Jahre gestiegen ist. Männer in Australien leben im Vergleich zwischen 1960 und 2005 durchschnittlich 10,6 Jahre länger und Männer in Deutschland dagegen nur 9,3 Jahre länger. Vergleichsweise gering fällt die Lebenserwartung bei Geburt von Aboriginals and Torres Strait Islanders aus. Schätzungen ergaben, dass die
13 Vgl. Organisation for Economic Co-operation and Development (2007)
14 Vgl. ebenda
Grunddaten der Gesundheitssysteme 7
Lebenserwartung in dem Zeitraum von 1996 bis 2001 bei Männern 59,4 Jahre und bei Frauen 64,8 Jahre betrug. 15 Verglichen mit der Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung ist dies bei Männern und Frauen ein Unterschied von jeweils ca. 17 Jahren. 16 Weiterhin sei kurz angemerkt, dass es sich insgesamt um statistisch berechnete Werte handelt. Es wird keine Aussage darüber getroffen, ob Personen ab einem bestimmten Alter von Krankheiten oder Behinderungen betroffen sind oder ob sie tatsächlich das statistische Alter erreichen. Zudem unterliegt die Lebenserwartung weiteren Einflussfaktoren, wie z.B. individueller Lebensführung, sozialer Lage und Umwelteinflüssen. 17
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Organisation for Economic Co-operation and Development (2007)
2.1.3 Gesundheitszustand
Um einen Überblick über den Gesundheitszustand der Bevölkerungen in Australien und Deutschland zu erhalten, wurden im Folgenden beispielhaft die Risikofaktoren Konsum von Tabak als Faktor des individuellen Gesundheitsverhaltens und Übergewicht als medizinischer Faktor ausgewählt. Zudem werden die 11 häufigsten Todesursachen in Australien und Deutschland nach ICD-10 (International Classification of Diseases - Version 10)
15 Vgl. Australian Bureau of Statistics/ Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2005), S. 177
16 Vgl. ebenda
17 Vgl. Robert-Koch-Institut (2006), S. 81
Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 233 - 235
Grunddaten der Gesundheitssysteme 8
Diagnosegruppen dargestellt. Die Krankheitslast der beiden Länder wird anschließend erstens durch die Ursachen bzw. Krankheitskategorien und zweitens durch die dafür verantwortlichen Risikofaktoren jeweils auf Basis von „Disability Adjusted Life Years (DALYs)“ in Form von Rangfolgen erläutert. Abschließend wird auf die subjektive Gesundheit, also die subjektive Einschätzung der eigenen Gesundheit durch die Bevölkerung eingegangen.
In Abbildung 5 sind die Rauchgewohnheiten der Bevölkerungen in Australien und Deutschland auf Basis von durchgeführten Umfragen dargestellt. Es zeigt sich, dass Frauen grundsätzlich weniger rauchen als Männer, da erstens die Summe aus Nie-Rauchern und Ex-Rauchern höher ist als bei Männern und zweitens Männer regelmäßiger rauchen als Frauen. Allerdings geben Männer häufiger das Rauchen wieder auf als Frauen. Länderspezifisch betrachtet, gibt es in Deutschland im Vergleich zwischen beiden Geschlechtern einen höheren Anteil von Nie-Rauchern als in Australien. In Australien wird dagegen das Rauchen öfter wieder aufgegeben als in Deutschland. Der Anteil der gelegentlichen und der regelmäßigen Raucher ist jedoch in Deutschland höher. Zusammengefasst bedeutet dies, dass der Anteil der Raucher, der sich aus gelegentlichen und regelmäßigen Rauchern zusammensetzt, in Deutschland höher ist. Der Anteil der Nichtraucher, zusammengesetzt aus Ex-Rauchern und Nie-Rauchern, ist in Australien höher. Als erhebliche Abweichung zum Bevölkerungsdurchschnitt in Australien kann der Anteil der regelmäßigen Raucher bei Aboriginals and Torres Strait Islanders betrachtet werden. In 2005 waren 50% (48,9% der Frauen und 51,3% der Männer) der Aboriginals and Torres Strait Islanders regelmäßige Raucher. 18
18 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2006c), S. 9
Grunddaten der Gesundheitssysteme 9
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Australian Bureau of Statistics (2006b) und Statistisches Bundesamt (2005b)
Zur vergleichsweisen Gegenüberstellung des Gewichtes bzw. Übergewichtes beider Bevölkerungen wurde der „Body-Mass-Index (BMI)“ als beschreibende Größe ausgewählt (siehe Abbildung 6). Der BMI wird durch das Verhältnis von Körpergewicht in Kilogramm zum Quadrat von Körpergröße in Metern (kg/m 2 ) berechnet und wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) klassifiziert in: BMI unter 18,5 kg/m 2 (Untergewicht), 18,5 bis unter 25 kg/m 2 (Normalgewicht), 25 bis unter 30 kg/m 2 (Übergewicht) und ab BMI 30 kg/m 2 Adipositas bzw. Fettleibigkeit in mehreren Graden. 19
Es wird deutlich, dass in beiden Ländern grundsätzlich mehr Frauen als Männer Untergewicht oder Normalgewicht besitzen, während Männer übergewichtiger sind als Frauen. Der Anteil derjenigen Personen, die fettleibig (BMI ab 30 kg/m 2 ) sind, nähert sich bei beiden Geschlechtern an, jedoch sind Männer fettleibiger als Frauen. Im Vergleich beider Bevölkerungen über beide Geschlechter hinweg, ist der Anteil der Personen mit Untergewicht und Fettleibigkeit in Australien jeweils stärker ausgeprägt als in Deutschland. Genau anders herum verhält es sich jeweils mit Normalgewicht und Übergewicht. Der Anteil der Aboriginals and Torres Strait Islanders war im Vergleich mit 24,3% weniger übergewichtig
19 Vgl. World Health Organization (1989)
Grunddaten der Gesundheitssysteme 10
als der Anteil der restlichen Bevölkerung Australiens mit 30,9%, jedoch haben 26,3% der Aboriginals and Torres Strait Islanders einen BMI von 30 kg/m 2 und mehr im Vergleich zur restlichen Bevölkerung mit 15,3%. 20
Abbildung 6: Verteilung der Bevölkerungen auf Body-Mass-Index-Gruppen (2005)
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Australian Bureau of Statistics (2006b) und Statistisches Bundesamt (2005c)
Tabelle 1 stellt die 11 häufigsten Todesursachen beider Länder im Jahr 2005 nach ICD-10 (International Classification of Diseases - Version 10) Diagnosegruppen dar. Die ICD-10 Diagnosegruppen wurden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelt und bestehen aus Krankheiten bzw. Diagnosen, die nach bestimmten Schwerpunkten zusammengefasst sind und denen zusätzlich jeweils ein spezifischer Schlüssel zugeordnet ist. Hierdurch wird unter anderem eine international einheitliche Definition von Krankheiten bzw. Diagnosen erreicht. Die Auflistung der ICD-10 Diagnosegruppen in Tabelle 1 orientiert sich an der Rangfolge für Deutschland. In beiden Ländern zählen die Diagnosegruppen „Krankheiten des Kreislaufsystems“, „Neubildungen“ und „Krankheiten des Atmungssystems“ zu den häufigsten Todesursachen und belegen jeweils die Ränge 1 bis 3. In Australien bilden „Krankheiten des Kreislaufsystems“ und „Neubildungen“ zusammen
20 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2006d)
Grunddaten der Gesundheitssysteme 11
65,3% 21 aller Sterbefälle. In Deutschland bilden diese beiden Diagnosegruppen 70,38% 22 aller Sterbefälle, wobei sich die Diagnosegruppe „Krankheiten des Kreislaufsystems“ deutlicher in der Rangfolge nach oben hin absetzt als in Australien. Unterschiede in den jeweiligen Rangfolgen ergeben sich durch die Diagnosegruppen „Krankheiten des Verdauungssystems“ und „Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die andernorts nicht klassifiziert sind“, da diese in Australien weniger häufige Todesursachen sind als in Deutschland. Dagegen sind die Diagnosegruppen „Krankheiten des Nervensystems“ und „Psychische und Verhaltensstörungen“ häufigere Todesursachen als in Deutschland.
Tabelle 1: Die 11 häufigsten Todesursachen nach ICD-10 Diagnosegruppen (2005)
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Australian Bureau of Statistics (2005) und Statistisches Bundesamt (2007c)
Um die Krankheitslast der Bevölkerungen zu vergleichen, sind die führenden Ursachen der Krankheitslast als Krankheitskategorien in Tabelle 2 auf Basis von „Disability Adjusted Life Years (DALYs)“ bzw. behinderungsbereinigten Lebensjahren für jedes Land in einer Rangfolge dargestellt. Der länderübergreifende Vergleich findet hierbei über den jeweiligen Prozentsatz einer Krankheitskategorie von allen DALYs eines Landes statt. Die DALYs geben die Zahl derjenigen Jahre an, die einem Menschen durch vorzeitigen Tod oder durch
21 Eigene Berechnung in Anlehnung an Australian Bureau of Statistics (2005)
22 Eigene Berechnung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt (2007c) 23 Vgl. Statistisches Bundesamt (2007b), S. 243 und (2007c) 24 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 206 und (2005)
Grunddaten der Gesundheitssysteme 12
gesundheitliche Beeinträchtigung entgehen. 25 Ein DALY stellt dabei den Verlust eines Lebensjahres bei voller Gesundheit dar. Im Vergleich zeigt sich, dass neuropsychiatrische Erkrankungen in beiden Ländern jeweils die führenden Ursachen der Krankheitslast sind. Die Krankheitskategorien neuropsychiatrische Erkrankungen, Herz-Kreislauf Erkrankungen und Krebs sind in Deutschland zusammen für 63,32% 26 aller DALYs verantwortlich, worauf Krankheiten des Verdauungssystems mit deutlichem Abstand folgen. Die drei führenden Ursachen der Krankheitslast in Australien sind für 54,45% 27 aller DALYs verantwortlich, wobei die Krankheitslast durch Atemwegserkrankungen und unbeabsichtigte Ereignisse jeweils prozentual von allen DALYs höher ist als in Deutschland. Die Krankheitslast durch Krankheiten des Verdauungssystems ist dagegen prozentual in Australien geringer als in Deutschland. Im Jahr 2002 betrugen die DALYs pro 100.000 Personen jeweils aufgerundet in Australien 11.021 Jahre und in Deutschland 12.637 Jahre. 28 Insofern lässt sich auf Basis dieser Werte ableiten, dass die Bevölkerung in Australien im Jahr 2002 eine geringere Krankheitslast besaß als die Bevölkerung in Deutschland.
Zur weiteren Betrachtung der Krankheitslast in Australien sind in Tabelle 3 die führenden Risikofaktoren als Ursachen der Krankheitslast im Jahr 2003 auf Basis von DALYs und
25 Vgl. Robert-Koch-Institut (2006), S. 29
26 Eigene Berechnung in Anlehnung an World Health Organization (2004)
27 Eigene Berechnung in Anlehnung an World Health Organization (2004)
28 Vgl. World Health Organization (2004)
Grunddaten der Gesundheitssysteme 13
differenziert nach Geschlechtern aufgeführt. Hierbei sei kurz angemerkt, dass die hier aufgeführten Risikofaktoren nicht zu 100% eine Krankheitslast bzw. die Ursache einer Krankheitslast beschreiben können. Es zeigt sich, dass z.B. der Konsum von Tabak mit 9,64% für die größte Krankheitslast bei Männern in Australien insgesamt verantwortlich war. 29 Bei Frauen war die größte Krankheitslast insgesamt den Risikofaktoren Bluthochdruck mit 6,76% dicht gefolgt von Übergewicht mit 6,74% zuzuschreiben. 30 Im Vergleich der beiden Geschlechter fällt auf, dass bei Männern die Risikofaktoren Alkohol und Drogen eine größere Bedeutung haben als bei Frauen, wohingegen bei Frauen die Risikofaktoren Gewalt gegen Frauen und sexueller Missbrauch von Kindern bzw. sexueller Missbrauch von Frauen im Kindesalter einen stärkeren Einfluss auf die Krankheitslast besitzen als bei Männern. Für die Krankheitslast durch Krebs, konnte dem Risikofaktor Tabak über beide Geschlechter hinweg ein individueller Anteil von 20,1% zugeschrieben werden. 31 Allerdings sind meistens mehrere Risikofaktoren der Ursache einer spezifischen Krankheitslast zuzuordnen. Beispielsweise waren bei jeweiliger Einzelbetrachtung Übergewicht zu 54,7% und Bewegungsmangel zu 23,7% für Diabetes verantwortlich. Zusammen waren beide Risikofaktoren zu 60,1% für Diabetes verantwortlich. 32 Insgesamt waren in Australien für beide Geschlechter die Risikofaktoren Tabak (7,8%), Bluthochdruck (7,6%) und Übergewicht (7,5%) für die größte Krankheitslast zuständig. 33 Für Deutschland waren keine entsprechenden Daten verfügbar.
29 Eigene Berechnungen in Anlehnung an Begg et al. (2007)
30 Eigene Berechnungen in Anlehnung an Begg et al. (2007)
31 Vgl. Begg et al. (2007), S. 5
32 Vgl. ebenda
33 Vgl. ebenda
Grunddaten der Gesundheitssysteme 14
Tabelle 3: Führende Risikofaktoren als Ursachen der Krankheitslast in Australien in DALYs (2003)
In Tabelle 4 ist abschließend die subjektive Beurteilung der Gesundheit durch die Bevölkerungen exemplarisch aufgeführt. Obwohl aufgrund der unterschiedlichen Skalierung und den unterschiedlichen Zeiträumen kein direkter Vergleich stattfinden kann, zeigt sich, dass die Mehrheit der hier jeweils befragten Personen ihre Gesundheit mindestens mit gut beurteilt. Auffällig ist, dass in Deutschland Männer ihre Gesundheit positiver beurteilen als Frauen. In Australien dagegen beurteilen Frauen ihre Gesundheit positiver als Männer. In diesem Zusammenhang sei kurz angemerkt, dass zwischen der subjektiven Beurteilung der eigenen Gesundheit und dem diagnostizierten Krankheitsbild jedoch Diskrepanzen bestehen können, die zu einer verminderten oder überhöhten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in einem System führen können. 34
Der Anteil der Aboriginal and Torres Strait Islander Bevölkerung Australiens gab seinen Gesundheitszustand zu 43,2% mit excellent oder very good an, zu 34,9% mit good und zu 21,9% mit fair oder poor. 35 Betrachtet man hierbei die altersstandardisierten Daten, so geben ungefähr doppelt so viele Aboriginals and Torres Strait Islanders (29%) ihren Gesundheitszustand mit fair oder poor an als die restliche Bevölkerung Australiens (15%). 36
34 Vgl. Schwartz et al. (2003), S. 43
35 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2006d)
36 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2006c), S. 22
Grunddaten der Gesundheitssysteme 15
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Australian Bureau of Statistics (2006e) und Robert-Koch-Institut (2003)
Insgesamt zeigt sich, dass die Bevölkerung in Australien im Vergleich zu Deutschland nicht nur eine höhere Lebenserwartung besitzt, sondern dass auch der demografische Wandel in Australien erst zukünftig vergleichbare Auswirkungen zeigen wird wie in Deutschland. Obwohl teilweise Unterschiede bei Betrachtung der Risikofaktoren zwischen beiden Ländern auffallen, ist der überwiegende Teil der Krankheiten in Bezug auf Todesursachen und Krankheitslast ähnlich. Eine deutliche Abweichung zum Bevölkerungsdurchschnitt in Australien und im Besonderen zur restlichen Bevölkerung Australiens liegt jedoch bei dem Anteil der Aboriginal and Torres Strait Islander Bevölkerung vor. Dieser Teil der Bevölkerung besitzt nicht nur durchweg einen vergleichsweise schlechteren Gesundheitszustand, sondern ist auch bei Betrachtung von weiteren Faktoren, wie z.B. sozialem Status oder Bildung benachteiligt. 37
2.2 Aufbau und Organisation des australischen Gesundheitssystems
Die nachfolgende Darstellung des Aufbaus und der Organisation des australischen Gesundheitssystems dient als Übersicht über das Gesundheitssystem als Ganzes. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit folgen spezifischere Erläuterungen im Rahmen der ausgewählten Gesundheitsleistungen.
Seit 1901 gehört Australien nicht mehr zu den Britischen Kolonien, sondern ist ein eigenständiger Staat mit einem föderalen Regierungssystem. Die australische Regierung (Australian Government; im Folgenden als Bund bezeichnet), die sechs Staaten Western Australia, South Australia, Queensland, New South Wales, Victoria, Tasmania und zwei Territorien Northern Territory und Australian Capital Territory (States and Territories; im Folgenden als Länder bezeichnet) mit jeweils einzelnen Regierungen sind entweder einzeln oder gemeinschaftlich für die Organisation und Finanzierung des australischen Gesundheitswesens zuständig. Die Organisation von Medicare, der größtenteils steuerfinanzierten nationalen Gesundheitsversicherung, obliegt dem Bund und wird von der
37 Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2007a), S. 7
Grunddaten der Gesundheitssysteme 16
Bundeseinrichtung „Medicare Australia“ (ehemals „Health Insurance Commission (HIC)“) durchgeführt. 38 „Medicare Australia“ arbeitet mit dem australischen Gesundheitsministerium „Department of Health and Ageing (DoHA)“ zusammen und ist unter anderem für die Organisation des Bundeszuschusses (Private Health Insurance Rebate) zu den privaten Zusatzversicherungen und für Zahlungen in Bezug auf ambulante und stationäre Pflege zuständig. 39 Die nationale Gesundheitsversicherung Medicare wurde im Jahr 1984 eingeführt und löste das vorherige Versicherungssystem unter Medibank ab. Medicare anspruchsberechtigt ist grundsätzlich die gesamte australische und neuseeländische Bevölkerung sowie Personen, die ein dauerhaftes Visum besitzen oder beantragt haben. 40 Zusätzlich bestehen eingeschränkte Anspruchsberechtigungen im Rahmen von gegenseitigen Gesundheitsabkommen mit anderen Ländern. 41 Die wichtigsten Leistungskomponenten von Medicare erstrecken sich auf die ambulante und stationäre Versorgung sowie auf die Versorgung mit Arzneimittel. 42 Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in der geänderten Fassung des „Health Insurance Act 1973“ definiert. 43 Die medizinischen Leistungen von Medicare sind zusammen mit der jeweiligen Gebühr (schedule fee) und der jeweils möglichen Erstattungshöhe in dem Leistungskatalog bzw. der Leistungsgebührenordnung „Medicare Benefits Schedule (MBS)“ aufgeführt. Das „Medical Services Advisory Committee (MSAC)“ berät den Gesundheitsminister, welche Leistungen in Bezug auf Sicherheit, Effektivität und Kosteneffizienz in den MBS aufgenommen werden sollen. 44 Leistungsüberprüfungen, auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsgebühr, werden von dem „Medicare Benefits Consultative Committee (MBCC)“ durchgeführt. 45 Die Übernahme der Kosten von in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen erfolgt entweder nach dem
Kostenerstattungsprinzip oder dem Sachleistungsprinzip. Bei Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip wird der Erstattungsbetrag von Medicare (Medicare benefit) anhand von festgelegten Prozentsätzen der entsprechenden Leistungsgebühr berechnet. Diese Erstattungshöhen variieren je nach Art der Gesundheitsleistung zwischen 100%, 85% und 75%. 46 Bei ambulanten Leistungen erfolgen die Erstattungen größtenteils in Höhe von 100%
38 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 363
39 Vgl. Australian Government Medicare Australia (2007a), S. 92 - 93 und S. 116 Vgl. ebenda, S. 186 - 187
40 Vgl. ebenda, S. 77
41 Vgl. Commonwealth Department of Health and Aged Care (2000), S. 6 Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2007b), S. 24 - 25
42 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 363 - 364
43 Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2007b), S. 22
44 Vgl. ebenda, S. 35
45 Vgl. ebenda
46 Vgl. ebenda, S. 36
Grunddaten der Gesundheitssysteme 17
oder 85% der entsprechenden Leistungsgebühr. Erstattungen in Höhe von 75% erfolgen für medizinische Leistungen bei stationärer Versorgung als Privatpatient in Krankenhäusern (siehe Kapitel 3.2.2) oder für Leistungen, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzen (hospitalsubstitute treatment). 47 Bei Abrechnung nach dem Sachleistungsprinzip fallen für die Patienten keine Zuzahlungen an. 48 Das Sachleistungsprinzip findet bei Medicare vor allem im Rahmen der kostenfreien stationären Versorgung als Allgemeinpatient 49 in öffentlichen Krankenhäusern Anwendung und bei ambulanter Behandlung, wenn der Arzt den Erstattungsbetrag von Medicare (Medicare benefit) als vollständige Bezahlung für seine Leistungen akzeptiert und direkt mit Medicare abrechnet. 50 Diese direkte Abrechnungsmöglichkeit im Bereich der ambulanten Behandlung wird als „direct-billing“ oder „bulk-billing“ bezeichnet (siehe Kapitel 3). Die Übernahme der Kosten für Arzneimittel richtet sich nach der Arzneimittelgebührenordnung „Pharmaceutical Benefits Scheme (PBS)“ (siehe Kapitel 3.3). 51 Der Großteil der ambulanten und stationären Pflegeleistungen wird durch private, religiöse oder karitative Einrichtungen erbracht. 52
Die einzelnen Länder sind für die Bereitstellung und Organisation von öffentlichen Gesundheitsleistungen und -diensten zuständig, wie z.B. dem Betrieb von öffentlichen Krankenhäusern oder der Gesundheit in Schulen. 53 Die Länder haben zudem im Rahmen eines Sicherstellungsauftrages dafür zu sorgen, dass der Bevölkerung der kostenfreie Zugang zu öffentlichen Krankenhausleistungen zur Verfügung steht. 54 Weiterhin fällt die Registrierung bzw. Lizenzierung von privaten Krankenhäusern und von Ärzten in den Aufgabenbereich der Länder. 55
Ergänzend zu Medicare besteht für die australische Bevölkerung die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen. Private Zusatzversicherungen können zum Einen für weitergehende medizinische Leistungen im ambulanten Bereich und zum Anderen in Form von privaten Krankenhauszusatzversicherungen abgeschlossen werden. Substitutive Vollversicherungen als Alternative zu Medicare gibt es nicht. Durch die privaten
47 Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2007b), S. 36
48 Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 342
49 Unter „Allgemeinpatienten“ werden Patienten verstanden, die keine Privatpatienten sind.
50 Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 342 und S. 345
51 Vgl. ebenda, S. 355
Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 363 - 364 und S. 367
52 Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2006b), S. 3
53 Vgl. Australian Bureau of Statistics (2008), S. 364 und S. 368 Vgl. Commonwealth Department of Health and Aged Care (2000), S. 2
54 Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2007a), S. 2
55 Vgl. Australian Government Australian Institute of Health and Welfare (2006), S. 9
Grunddaten der Gesundheitssysteme 18
Zusatzversicherungen für weitergehende medizinische Leistungen werden die Kosten nur derjenigen ambulanten Gesundheitsleistungen abgedeckt, für die Medicare keine Erstattungen im MBS vorgesehen hat wie z.B. Sehhilfen oder Physiotherapie. 56 Diese Leistungen werden allgemein als „general treatment services“ (vormals „ancillary services“) bezeichnet. 57 Versicherungsunternehmen bieten hierzu Versicherungsprodukte in unterschiedlichen Leistungskombinationen an, die als „general treatment cover“ oder „extra cover“ bezeichnet werden. Mit dem „Private Health Insurance Act 2007“ wurde diese Versicherungsart um zwei Leistungskategorien erweitert. 58 Zum Einen können Leistungen abgedeckt werden, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzen (hospital-substitute treatment) und zum Anderen können „chronic disease management programs“ angeboten werden. 59 An den Leistungen, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzen, beteiligt sich Medicare, abweichend von den anderen ambulanten Leistungen, mit 75% der jeweiligen Leistungsgebühr, die im MBS aufgeführt ist. 60 Diese ambulante Leistungskategorie stellt insofern eine Ausnahme dar, als dass hier parallel von Medicare und von privaten Versicherungsunternehmen Erstattungen vorgenommen werden dürfen. Grundsätzlich dürfen im ambulanten Bereich keine privaten Versicherungsprodukte angeboten werden, die das Risiko von Zuzahlungen für Patienten bei Erstattungen von Medicare absichern. 61 Für Arzneimittel, die nicht in der Arzneimittelgebührenordnung „Pharmaceutical Benefits Scheme (PBS)“ aufgeführt sind, können private Versicherungen innerhalb von „extra cover“ Erstattungen vorsehen. 62 Private Krankenhauszusatzversicherungen decken bei stationärer Versorgung als Privatpatient in öffentlichen oder privaten Krankenhäusern sowohl die verbleibenden Kosten für medizinische Leistungen ab, die Medicare in diesem Fall nur anteilig (75%) von der jeweiligen Leistungsgebühr des MBS übernimmt, als auch die Kosten der Krankenhäuser für beispielsweise Unterbringung oder Nutzung von Operationssälen, die durch Medicare hier nicht abgedeckt sind. 63 Diese Versicherungsprodukte werden allgemeinhin als „hospital cover“ bezeichnet und auch in unterschiedlichen Leistungskombinationen angeboten.
56 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 3 - 4
57 Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 77 - 78
58 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 29 und S. 43
59 Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 42 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 29
60 Vgl. Australian Government Department of Health and Ageing (2007b), S. 31 und S. 36
61 Vgl. Commonwealth Department of Health and Aged Care (2000), S. 8
62 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 2
63 Vgl. ebenda, S. 1 - 4
Grunddaten der Gesundheitssysteme 19
Grundsätzlich besteht für den Abschluss von privaten Versicherungen
Kontrahierungszwang. 64 Die einzige Ausnahme hiervon besteht darin, dass manche Versicherungsunternehmen nur für einen bestimmten Personenkreis oder eine Berufsgruppe verfügbar sind, wie z.B. für Mitarbeiter von bestimmten Banken. 65 Im Geschäftsjahr 2006 bis 2007 gab es in Australien insgesamt 38 Versicherungsunternehmen, von denen 25 für jeden frei zugänglich waren und 13 nur für bestimmte Personenkreise. 66 Weiterhin arbeiteten von den 38 Unternehmen 5 gewinnorientiert. 67 Bei Abschluss einer privaten Versicherung findet von Seiten der Versicherungsunternehmen keine Risikoprüfung hinsichtlich Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Abstammung oder sonstigen Eigenschaften statt, auch wenn diese zu einer erhöhten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen führen könnten. 68 Die von den Versicherten zu zahlenden Prämien richten sich nach dem Prinzip des „community rating“, sodass die Höhe der Versicherungsprämie lediglich nach dem gewählten Versicherungsumfang bzw. dem gewählten Versicherungsprodukt bei einem Versicherungsunternehmen bestimmt wird und nicht nach dem individuellen Risiko der versicherten Personen. 69 Durch diese Vorgehensweise soll der gesamten Bevölkerung der werden. 70 Zugang zu privaten Versicherungen ermöglicht Unterschiedliche Versicherungsprämien können sich durch vergleichbare Produkte zwischen
Versicherungsunternehmen ergeben oder aufgrund einer Prämienerhöhung im Rahmen des „Lifetime Health Cover“. 71 Um einen finanziellen Ausgleich zwischen den Versicherungsunternehmen aufgrund unterschiedlicher Risikostrukturen zu schaffen und somit auch das „community rating“ zu unterstützen, wurde am 01.04.2007 der Risikostrukturausgleich „Risk Equalisation Trust Fund (RETF)“ in Kraft gesetzt, der das bis dahin geltende Rückversicherungssystem „Health Benefits Reinsurance Trust Fund (HBRTF)“ ablöste. 72 Der Risikostrukturausgleich findet auf Länderebene statt und berechnet sich aus der Differenz der Gesundheitsausgaben pro Versicherteneinheit (single equivalent unit (SEU)) eines Unternehmens und der durchschnittlichen Landesausgaben pro
64 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 13
65 Vgl. ebenda
Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 83 - 84
66 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 82 - 83
67 Vgl. ebenda
68 Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 32 - 33 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 71
69 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 13 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 71
70 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 10
71 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 13
72 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 71 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007a), S. 9
Grunddaten der Gesundheitssysteme 20
Versicherteneinheit. 73 Im Jahr 2006/2007 74 wurden 203 Millionen australische Dollar (AU$) zwischen den Unternehmen verteilt. 75
Bei Abschluss einer privaten Zusatzversicherung oder bei Erhöhung oder Erweiterung des Versicherungumfanges können Wartezeiten für bestimmte Leistungen festgelegt werden, innerhalb derer die Versicherten keinen Anspruch auf Erstattung der jeweiligen Kosten haben. 76 Für Leistungen aus privaten Krankenhauszusatzversicherungen (hospital cover) und für Leistungen, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzen (hospital-substitute treatment), hat der Bund Höchstgrenzen bestimmt, die von den Versicherungsunternehmen nicht überschritten werden dürfen. 77
Grundsätzlich ist es möglich zwischen privaten Versicherungsunternehmen zu wechseln. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen im Rahmen eines gleichwertigen Versicherungsumfanges, werden die von den Versicherten bereits erfüllten Wartezeiten von dem neuen Versicherungsunternehmen angerechnet. 78 Entscheiden sich die Versicherten bei einem Wechsel für einen höherwertigen Versicherungsumfang oder für neue, bisher nicht versicherte Leistungen, können hierfür Wartezeiten festgelegt werden. Weiterhin können bereits geleistete Zahlungen des vorherigen Versicherungsunternehmens an die Versicherten von dem neuen Versicherungsunternehmen auf die jährlichen Erstattungshöchstgrenzen 79 angerechnet werden. 80
Die Regulierung des Marktes der privaten Versicherungsunternehmen obliegt dem Bund und wird grundsätzlich von der Bundeseinrichtung „Private Health Insurance Administration Council (PHIAC)“ durchgeführt, zu deren Aufgaben unter anderem die Durchführung des Risikostrukturausgleiches zwischen den privaten Versicherungsunternehmen zählt sowie die Bereitstellung von Daten über den privaten Versicherungsmarkt. 81 Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den privaten Versicherungsmarkt sind im „Private Health Insurance
73 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 71 - 72
74 Das australische Finanzjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni.
75 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007b), S. 15
76 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 16
77 Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 49
78 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 17 Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 52
79 Unter einer jährlichen Erstattungshöchstgrenze wird der Betrag verstanden, bis zu dem eine Leistung in einem Jahr in der Summe erstattet wird.
80 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2008a), S. 17
81 Vgl. Australian Government Private Health Insurance Administration Council (2007a), S. 6 - 7 Vgl. Australian Government Attorney-General´s Department (2007), S. 219 - 222
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Dipl.-Kfm. Thorsten Schmidt, 2008, Vor- und Nachteile des steuerfinanzierten Gesundheitssystems in Australien im Vergleich zu dem Sozialversicherungssystem in Deutschland am Beispiel ausgewählter Gesundheitsleistungen für die Bevölkerungen, München, GRIN Verlag GmbH
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