II
Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt: Überblick und Kritik
INHALTSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG 1
2 ENTWICKLUNG DER EUROPÄISCHEN UNION BIS ZUM VERTRAG VON
MAASTRICHT 1
3 VOM VERTRAG VON MAASTRICHT ZUM STABILITÄTS- UND
WACHSTUMSPAKT 2
3.1 GRUNDZÜGE DER EUROPÄISCHEN WÄHRUNGSUNION - DER MAASTRICHT-VERTRAG 3
3.2 STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKT. 3
3.3 INSTITUTIONELLER AUFBAU DES STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKTES 4
3.3.1 Die präventive Komponente - Das Frühwarnsystem der EW.U 4
3.3.2 Die korrektive Komponente - Das Verfahren bei übermäßigem Defizit. 5
3.4 DIE REFORM DES SWP ALS FOLGE DES „BRÜSSELER KOMPROMISSES“ 6
4 ÖKONOMISCHE ANALYSE DER WIRKUNG DES SWP. 8
4.1 KRITISCHE BETRACHTUNG DER REFORMEN DES SWP. 8
4.2 GIBT ES EINEN „MAASTRICHT-EFFEKT“? 10
4.3 DAS ZEITINKONSISTENZ-PROBLEM. 12
4.4 POLITISCHE FRAGMENTIERUNG ALS ERKLÄRUNGSANSATZ FÜR FEHLENDE ANREIZE
ZUR VERSCHULDUNGSBEGRENZUNG UND KONSOLIDIERUNGEN 12
5 FAZIT 14
ABBILDUNGSVERZEICHNIS IV
LITERATURVERZEICHNIS V
III
Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt: Überblick und Kritik
ABKÜRZUNGSVERZEICHNSICHNIS
BIP Brutto-Inlands-Produkts
ECOFIN Rat "Wirtschaft und Finanzen" des Rates der Europäischen Union
EG Europäische Gemeinschaft
EK Europäische Kommission
ER Europäischer Rat
EU Europäische Union
EuGH Europäischer Gerichtshof
EWU Europäische Währungsunion
EWWU Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
EZB Europäische Zentralbank
SWP Stabilitäts- und Wachstumspakt
1
Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt: Überblick und Kritik
1 Einleitung
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) als zentrales Mittel zur Überwachung der Haushaltsdisziplin und Ahndung von Verstößen gegen Haushaltsregeln in der Europäischen Union (EU) ist ein kontrovers diskutiertes fiskalpolitisches Instrument. Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die institutionelle Ausgestaltung des SWP. Vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl von Defizitverfahren wegen Verstößen gegen die Konvergenzkriterien wird der Frage nachgegangen, ob der SWP Anreize zu einer soliden Finanzpolitik in den Mitgliedsländern setzen kann, und ob er Konsolidierungen defizitärer Staatshaushalte anstoßen kann.
Zu diesem Zweck wird im zweiten Kapitel ein kurzer geschichtlicher Überblick über die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft zum „Vertrag der Europäischen Union“ gegeben, welcher die Basis der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) und damit auch des SWP darstellt. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit den Grundzügen der Europäischen Währungsunion (EWU). Darauf aufbauend werden die Grundzüge des SWP aufgezeigt und anschließend dessen institutioneller Aufbau bei seiner Gründung im Jahr 1997 offen gelegt. Zuletzt wird in diesem dritten Kapitel die Reform des Paktes im Jahr 2005 beschrieben. Das Vierte Kapitel widmet sich der ökonomischen Analyse der Wirkungen des SWP. Nach einer kritischen Bewertung der Ergebnisse der Reformen, wird der Frage nachgegangen, ob die Einführung des Paktes einen „Maastricht-Effekt“ zur Folge hatte. Ebenfalls wird betrachtet, in wie weit der SWP von einem Zeitinkonsistenz-Problem betroffen ist. Abschließend wird auf das Problem der Fragmentierung in der Politik eingegangen und in Verbindung mit dem SWP dargelegt, ob der Pakt Anreize bieten kann, diesem Problem entgegen zu wirken. Dies wird am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland exemplarisch gezeigt. Dabei wird auf die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eingegangen und offen gelegt, dass diese Reformbemühungen zumindest partiell als eine Folge des SWP gesehen werden können.
2 Entwicklung der Europäischen Union bis zum Vertrag von Maastricht Bereits seit den Geburtsstunden der Vorläufer der EU wie z.B. der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)1 galt die Gründung der EWWU als ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Integration der Teilnehmerstaaten. Im Verlauf der Entwicklung gab es bereits einige Ansätze von Aktionsprogrammen und Plänen für
1 Vgl. Brockhaus (1999): Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1957;
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Gemeinschaft (EWG) 1957
2
Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt: Überblick und Kritik
2 eine EWU, welche jedoch nicht verwirklicht wurden. Erst außenpolitische
Entwicklungen wie die absehbare deutsche Wiedervereinigung und der Zusammenbruch des Sozialismus Ende der 1980er Jahre und der interne Drang durch die Mitgliedsstaaten die bisher erreichten Reformen und erreichten Fortschritte zu sichern, führten zu neuen Anstrengungen den einheitlichen Europäischen Binnenmarkt und die damit verbundene Währungsunion zu verwirklichen. Im Auftrag des Europäischen Rat (ER) 1989 legte der damalige Kommissionspräsident Jacques Delors mit dem „Delors-Bericht“ nach 20 Jahren wieder einen konkreten Plan zur Errichtung der EWWU in drei Stufen vor. Dem Delors-Plan wurde zugestimmt und somit trat die erste Stufe der EWWU am 1. Juli 1990 in Kraft. Diese verwirklichte die Liberalisierung des Kapitalverkehrs innerhalb der Teilnehmerstaaten. Im Rahmen des „Vertrags der Europäischen Union“ in Jahr 1992 in Maastricht wurden neben anderen Hauptzielen die Kriterien festgelegt, die ein Mitgliedsland erfüllen muss, um an der 3 Die zweite Stufe der EWU begann am 1. dritten Stufe der EWU zu partizipieren.
Januar 1994 und ermöglichte durch die Errichtung des Europäischen Währungsinstitutes als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB) v.a. eine verstärkte Koordination der Geldpolitiken durch die verstärkte Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken. Durch den Vertrag von Amsterdam und dem darin festgelegten Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) vom 17. Juni 1997 wurden die 4 bestehenden Richtlinien zur Einführung der dritten Stufe der EWU näher ausgeführt. Dies stellt die eigentliche Geburt des SWP dar. Die dritte Stufe der EWU und somit deren Vollendung begann am 1. Januar 1999 mit der Einführung der einheitlichen Währung (EURO).
3 Vom Vertrag von Maastricht zum Stabilitäts- und Wachstumspakt
Im „Vertrag der Europäischen Union“ von Maastricht wurden die allgemeinen Rahmenbedingungen und Instrumente geschaffen, die einerseits die
Zugangsbedingungen zur dritten Stufe der EWU festlegen und andererseits die Grundlagen für die Sicherstellung der fiskalischen Disziplin der Mitgliedsländer der EWU gewährleisten sollen.
2 Vgl. Sutter, M. (2000), S.22-23: Beispiele hierfür sind das „Aktionsprogramm der Gemeinschaft
für die zweite Stufe des gemeinsam Marktes“ von 1962, der Der „Werner-Plan“ aus dem Jahr
1970 und die Gründung des Europäischen Währungssystems EWS 1979.
3 Andere Hauptziele des Vertrages von Maastricht: Stärkung der demokratischen Legitimität der
Organe; die bessere Funktionsfähigkeit der Organe; die Entwicklung einer sozialen Dimension
der Gemeinschaft und Einführung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
4 Vgl. Sutter, M. (2000), S. 24
3
Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt: Überblick und Kritik
3.1 Grundzüge der Europäischen Währungsunion - Der Maastricht-Vertrag
Die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an der dritten Stufe der EWU werden unter dem Begriff Konvergenzkriterien zusammengefasst. 5 Demnach ist die Teilnahme an der dritten Stufe der EWU für ein teilnahmewilliges Land nur möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: das tatsächliche gesamtstaatliche Defizit des Landes liegt unter 3% des Brutto-Inlands-Produkts (BIP) (Defizit-Quoten-Grenze) und der 6 Bruttoschuldenstand beträgt nicht mehr als 60% des BIP (Schulden-Quoten-Grenze). Diese Kriterien bleiben für alle Mitgliedsländer der EWU auch nach Beitritt verbindlich. Weitere Regelungen, die dauerhaft gesunde öffentliche Finanzen der Mitgliedsländer gewährleisten sollen, sind grundsätzlich in den Artikeln 101, 102, 103 und 104 des 7 Sie verdeutlichen die Disziplinierungszielstellung des Maastricht-Vertrages enthalten.
Vertrages. Artikel 101 verbietet die Finanzierung nationaler öffentlicher Defizite durch nationale Notenbanken oder durch die EZB. Durch Artikel 102 wird der bevorrechtigte Zugang des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten untersagt. Die so genannte „No-Bail-Out-Regel“ ist in Artikel 103 fest geschrieben und schließt die Haftung der EU oder anderer Mitgliedsstaaten für die Verbindlichkeiten eines Mitgliedsstaates aus. Artikel 104 definiert als Ziel der zukünftigen EWU die Verpflichtung der Mitgliedsländer im Rahmen einer koordinierten Wirtschaftpolitik eine auf nationaler Ebene stabile Finanzpolitik zu betreiben. Ebenso wird in diesem Artikel das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit in seinem Ablauf grundsätzlich beschrieben.
3.2 Stabilitäts- und Wachstumspakt
Die bisher genannten Regelungen des Maastricht-Vertrages sind vor allem grundsätzlicher Natur und definieren durch die Konvergenzkriterien primär die Bedingungen, unter denen ein teilnahmewilliger Staat in die dritte Stufe der EWU 8 Eine dauerhafte nationale Haushaltsdisziplinierung und aufgenommen werden kann.
eine Begrenzung der nationalen Verschuldungen waren aufgrund der im Maastricht-Vertrag enthaltenen Regelungen jedoch nicht möglich, da diese eher grundsätzlichen Charakters besitzen. Aus diesem Grund wurde 1997 im „Vertrag von Amsterdam“ der SWP beschlossen. Da dieser auf drei Rechtsakten des ER basiert 9 , stellt er keine Vertragsänderung des Maastricht-Vertrages dar, sondern präzisiert nur dessen
5 Vgl. Entschließung Europäischer Rat (1997)
6 Vgl. Sutter (2000), S. 25
7 Vgl. EU -Vertrag, Artikel 101-104
8 Vgl. Rotte (2005), S.14
9 Vgl. Entschließung des ER über den Stabilitäts- und Wachstumspakt (1997), Vgl. Verordnung
(EG) Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der
Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1997); Verordnung (EG) Nr. 1467/97
über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (1997)
Arbeit zitieren:
Christoph Ehret, 2008, Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt: Überblick und Kritik, München, GRIN Verlag GmbH
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