Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 4
Abbildungsverzeichnis. 6
1 Einleitung. 7
2 Genossenschaften und genossenschaftliche Selbsthilfe. 10
2.1 Begriffsbestimmungen von Genossenschaft und Sozialgenossenschaft. 10
2.2 Genossenschaftsverständnis in Deutschland und Europa. 13
2.3 Wesensmerkmale genossenschaftlichen Handelns. 16
2.4 Sozialgenossenschaftliche Typologie. 20
2.4.1 Sozialgenossenschaftliche Organisationstypen. 21
2.4.2 Sozialgenossenschaftliche Teilgruppen. 25
2.4.3 Multi-Stakeholder-Genossenschaften. 27
2.5 Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen für Genossenschaften. 29
2.5.1 Empfehlungen und Rahmensetzung der Europäischen Union 30
2.5.2 Möglichkeiten und Hemmnisse für Sozialgenossenschaften
nach der Novellierung des deutschen Genossenschaftsgesetzes. 32
2.5.3 Rechtsformenvergleich e.V. eG GmbH. 37
2.6 Herausforderungen an das Genossenschaftswesen in Deutschland. 41
3 Transformation des Sozialstaates 46
3.1. 3DUDGLJPDGHVÄDNWLYLHUHQGHQ6WDaWHV 46
3.2 Auswirkungen auf den Dritten Sektor. 49
3.3 Modernisierungsprozesse in der Freien Wohlfahrtspflege. 53
3.3.1 Neue Steuerung. 54
3.3.2 Entkoppelungs- und Vermarktlichungsprozesse 58
3
4 Sozialgenossenschaften als Organisationsformen sozialer Dienste. 63
4.1 Sozialgenossenschaften und Neue Steuerung. 64
4.2 Sozialgenossenschaften eine Antwort auf die Modernisierungserfor-
dernisse der Freien Wohlfahrtspflege. 67
4.3 Sozialgenossenschaften als Formen freiwilligen Engagements. 75
4.3.1 Bürgerschaftliches Engagement. 75
4.3.2 Selbsthilfe. 78
4.3.3 Motive zum Beitritt und zur Mitarbeit in Sozialgenossen-
schaften. 82
4.4 Anreize der Sozialgenossenschaft für Mitglieder. 85
4.5 Sozialgenossenschaften als lokale Lösungsansätze. 89
5 Zukunftsmodell Sozialgenossenschaft? 94
5.1 Mögliche Wirkungsbereiche und Zielgruppen. 95
5.1.1 Ausbildung und Beschäftigung. 95
5.1.2 Benachteiligte Stadtgebiete. 96
5.1.3 Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. 97
5.1.4 Selbstbestimmtes Leben im Alter. 98
5.1.5 Familien mit Kinderbetreuungsbedarf. 99
5.1.6 Integration und Bildung benachteiligter Jugendlicher. 100
5.1.7 Existenzgründungen in sozialen Berufen. 101
5.2 Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Etablierung von Sozialge-
nossenschaften im Dritten Sektor. 102
6 Diskussion. 107
Literaturverzeichnis. 113
Anhang 128
4
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung AG Aktiengesellschaft AO Abgabenordnung AWO Arbeiterwohlfahrt BGB Bürgerliches Gesetzbuch BSHG Bundessozialhilfegesetz d.h. das heißt eG eingetragene Genossenschaft/en et al. et alii (und andere) e.V. eingetragener Verein GenG Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz) ggf. gegebenenfalls gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung i.E. im Erscheinen i.S.d. im Sinne des KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement MGV Mitteldeutscher Genossenschaftsverband PflegeVG Pflegeversicherungsgesetz S. Seite SCE Societas Cooperativa Europaea (Europäische Genossenschaft) SGB VIII Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe vgl. vergleiche
5
WZB Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung zit.n. zitiert nach
6
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Förderungsprinzip in der Sozialgenossenschaft Betroffener.
Abb. 2 Förderungsprinzip in der Solidarischen Sozialgenossenschaft.
Abb. 3 Förderungsprinzip in der Professionellen Sozialgenossenschaft.
Abb. 4 Sozialgenossenschaften als Multi-Stakeholder-Organisation.
Abb. 5 Image der Genossenschaft.
Abb. 6 Multifunktionalität von Dritte-Sektor-Organisationen.
Abb. 7 Konzeptionelle Elemente der Neuen Steuerung.
Abb. 8 Formen von Selbsthilfeorganisationen und Einordnung der Genos-
senschaft.
Abb. 9 Anreize der Sozialgenossenschaft für Mitglieder.
Abb 10 Beiträge der Mitglieder an die Sozialgenossenschaft
1 EINLEITUNG
Am 18.08.2006 ist das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts in Kraft getreten. Damit wurde u.a. die Europäische Genossenschaft ± Societas Cooperativa Europaea (SCE) ± in das deutsche Recht eingeführt. Eine der wichtigsten Veränderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) ist die Erweiterung des Förderzwecks. Genossenschaften sind demnach nicht mehr ausschließlich der wirtschaftlichen Förderung ihrer Mit-glieder verpflichtet, sondern können auch deren soziale oder kulturelle Belange unterstützen (§ 1 I GenG).
Diese umfassendste Änderung des GenG in der BRD seit 1973 fällt in eine Zeit umfangreicher sozialstaatlicher Transformationsprozesse. Unter der Programmatik des ÄDNWLYLHUHQGHQ 6R]LDOVWDDWHV³ HURGLHUW GHU ZRKOIDKUWVVWDDWOLFKH .RQVHQV EHU GLH Gewährung von Rechten und sozialstaatlichen Ansprüchen. Damit einher gehen die Exklusion eines wachsenden Teils der Bevölkerung und die Gefahr einer Entsolidarisierung der Gesellschaft. Des Weiteren erhöhen abnehmende öffentliche Zuwendungen und Marktliberalisierung für Träger und Einrichtungen in der Sozialen Arbeit den Druck, ohne Verlust ihrer originären Werte ihre Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit nachzuweisen und zu verbessern. Wettbewerb, Kundenorientierung, Kooperationen, strategische Allianzen und wirtschaftlich orientierte Anbieter/innen sind Kennzeichen einer zunehmenden Vernetzung von sozialen Diensten und Märkten. Andererseits haben zur Erhaltung sozialer Kohärenz die Aufforderungen zur Selbsthilfe und zu bürgerschaftlichem Engagement Konjunktur. Wie aber lassen sich vor diesem Hintergrund soziale Dienste und Einrichtungen im Kontext sozialer Kohärenz und Teilhabe der Bürger/innen sowohl wirtschaftlich und marktfähig als auch solidarisch und wertegebunden organisieren und gestalten? Welche geforderten neuen Arrangements können in einem solchen Sinne für die Gestaltung sozialer Dienste tragfähig sein?
Im Folgenden soll diesen Fragestellungen am Beispiel der Sozialgenossenschaften nachgegangen werden. Sozialgenossenschaften sind Organisationen der Hilfe auf Gegenseitigkeit, deren Mitglieder im sozialen Sektor agieren und deren Solidarität über den Mitgliederkreis hinaus am Gemeinwohl orientiert ist (vgl. Flieger 1998, S. 138). Sie können sowohl in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG)
als auch in anderen Rechtsformen organisiert werden. Sozialgenossenschaften verweisen in Deutschland auf eine lange Tradition, wenngleich das deutsche Genossenschaftswesen im internationalen Vergleich eine Sonderstellung einnimmt und sie hierzulande nur einige Nischen besetzen (vgl. Flieger 2006, S. 9). Derzeit gibt es erst ca. 200 Sozialgenossenschaften in Deutschland (vgl. Flieger i.E., S. 3). Jedoch wird erwartet, dass Genossenschaften durch die Novellierung des GenG im sozialen Bereich an Attraktivität gewinnen werden (vgl. u.a. Alscher & Priller 2008, S. 8f.; Flieger 6 ÄGD GLH GUDPDWLVFK VLFK YHUVFKOHFKWHUQGHQ %HGLngungen im sozialen Sektor einen Dritten Weg zwischen Profitbetrieb und Idealvereinigung re- JHOUHFKWHU]ZLQJHQ³)OLHJHUHEG Die Ausdehnung des Förderzwecks auf soziale Belange der Mitglieder eröffnet die Chance, über Sozialgenossenschaften wirtschaftliches Handeln mit solidarischen Leitbildern auch verstärkt im Dritten Sektor zu verbinden.
Die in Deutschland jedoch primär marktorientiert ausgerichtete Genossenschaftspraxis, Genossenschaftswissenschaft und -lehre diskutieren erst seit einigen Jahren ihren Schnittbereich zum Dritten Sektor und zur Dritten-Sektor-Forschung. Sozialgenossenschaften werden dabei bisher nur selten berücksichtigt. Umgekehrt ist zu konstatieren, dass auch im disziplinären Diskurs Sozialer Arbeit und der Studienangebote beispielsweise im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik und Sozialmanagement/Sozialwirtschaft die genossenschaftliche Rechts- und Organisationsform zur Gestaltung sozialer Dienste selten beachtet wird. Und auch die Wohlfahrtsverbände haben aus Gründen ihrer noch vorhandenen Monopolstellung und dominanten Interessen am Sozialmarkt gegenwärtig wenig Interesse an der Stärkung genossenschaftlicher Werte und eigenständiger zivilgesellschaftlicher Organisationsformen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, auf der Grundlage theoretischer Erkenntnisse zu genossenschaftlichem Wirtschaften, sozialwirtschaftlicher Wissensbestände und sozial(arbeits)wissenschaftlicher Theoriebefunde zu überprüfen, ob die Sozialgenossenschaft als Rechts- und/oder Organisationsform angesichts der sozialstaatlichen Transformationsprozesse und deren Auswirkungen auf die Bürger/innen und die Träger und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zukünftig ein geeignetes Modell für die Gestaltung sozialer Dienste sein könnte und in welchen sozialen Bereichen die Sozialgenossenschaft eine zweckmäßige Organisationsform ist bzw. wäre.
$XVJHKHQGYRQGHU3Ul]LVLHUXQJGHU%HJULIIHÄ*HQRVVHQVFKDIW³XQGÄ6R]LDOJHQRs-VHQVFKDIW³ZLUGLPHUVWHQ7HLOGHU$UEHLWGLH6ozialgenossenschaft als Rechts- und Organisationsform erörtert. Dabei wird u.a. auf das differierende Genossenschaftsverständnis in Deutschland zu Europa eingegangen, da es hierzulande ursächlich für die Sonderstellung von Sozialgenossenschaften ist. Des Weiteren wird die Vielfalt an sozialgenossenschaftlichen Organisationsformen anhand der Typologie Fliegers (2003, 2004) vorgestellt und diskutiert. Anschließend werden vor dem Hintergrund der (sozial)genossenschaftlichen Befunde und der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen Herausforderungen an das deutsche Genossenschaftswesen formuliert. Im zweiten Teil werden zunächst die Ziele und die Umsetzung der Transformation des Sozialstaates und deren Auswirkungen, insbesondere auf den Dritten Sektor, skizziert. Speziell werden dabei die Modernisierungsanforderungen an die Träger der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Einrichtungen im Kontext des Neuen Steuerungsmodells dargestellt, da dieses die Gestaltung professioneller sozialer Dienste grundlegend beeinflusst.
Vor dem Hintergrund der Auswirkung der sozialstaatlichen Transformationsprozesse auf den Dritten Sektor und den Befunden zu sozialgenossenschaftlichem Wirtschaften wird im folgenden Kapitel diskutiert, ob Sozialgenossenschaften geeignete Organisationsformen für die Gestaltung sozialer Dienste sein könnten. Dabei werden Möglichkeiten und Grenzen sozialgenossenschaftlichen Wirtschaftens im Rahmen der Neuen Steuerung, der Transformationsprozesse der Wohlfahrtsverbände und eigenständiger zivilgesellschaftlicher Angebotsformen bürgerschaftlichen Engagements und der Selbsthilfe darlegt. Daran anknüpfend wird herausgearbeitet, welche Anreize eine Sozialgenossenschaft ihren (potentiellen) Mitgliedern idealtypisch betrachtet bieten kann, damit diese die genossenschaftliche Organisationsform nutzen. Weitergehend wird dargestellt, inwiefern Sozialgenossenschaften über den Mitgliederkreis hinaus zur Stärkung regionaler Strukturen und Kreisläufe im Kontext der Gemeinwesen(ökonomien) beitragen können. Es wird außerdem auf die Möglichkeit des ambivalenten Gebrauchs von Sozialgenossenschaften verwiesen. Im Kapitel 5 werden Bereiche vorgestellt, in denen Sozialgenossenschaften angesichts der gesellschaftlichen und sozialpolitischen Veränderungsprozesse eine ge- eignete Organisationsform sein könnten. Des Weiteren werden Zielgruppen ange-
führt, für die Sozialgenossenschaften eine markt- und mitgliedereffiziente Organisa-tionsform darstellen könnten. Daran anknüpfend werden grundlegende Rahmenbedingungen und Maßnahmen für eine erfolgreiche Implementierung von Sozialgenossenschaften im Dritten Sektor erörtert, und diskutiert, ob die Sozialgenossenschaft ein Zukunftsmodell für die Gestaltung sozialer Dienste sein kann. In der anschließenden Diskussion werden weiterführende Fragen und Konsequenzen für die Praxis und Forschung im Kontext sozialgenossenschaftlichen Wirtschaftens formuliert.
2 GENOSSENSCHAFTEN UND GENOSSENSCHAFTLICHE SELBSTHILFE
In diesem Abschnitt wird auf der Grundlage der begrifflichen und inhaltlichen Differenzierung von Genossenschaften und dem traditionellen deutschen Genossenschaftsverständnis die Sozialgenossenschaft spezifiziert und in das deutsche Genossenschaftswesen eingeordnet. Des Weiteren werden ausgehend von den europäischen Empfehlungen und Rahmensetzungen für Genossenschaften sowie der Novellierung des deutschen GenG Chancen und Hemmnisse für die Sozialgenossenschaft als Rechts- und Organisationsform erörtert. Vor dem Hintergrund der (sozial)genossenschaftlichen Befunde und der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen werden anschließend Herausforderungen an das deutsche Genossenschaftswesen formuliert.
2.1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN VON GENOSSENSCHAFT UND SOZIALGENOS- SENSCHAFT
In einer ersten allgemeinen Perspektive lassen sich Genossenschaften als eine Orga-nisationsform beschreiben, deren Mitglieder das Bestreben haben, nicht ausschließlich Gewinne zu erzielen, sondern wirtschaftliche und soziale Probleme nach dem Prinzip der Hilfe auf Gegenseitigkeit zu lösen und damit primär ihre Bedürfnisse und Belange zu befriedigen. Die Mitglieder schließen sich auf freiwilliger Basis in der Genossenschaft zusammen und leiten diese als Eigentümer/innen in kollektiver, demokratischer und gerechter Art und Weise unter Beachtung der Eigenständigkeit
aller BHWHLOLJWHQÄ'LH,GHHGHU.RRSHUDWLRQLVWGLHRULJLQlUH4XHOOHIUGDV6HOEVt- YHUVWlQGQLVXQG%HZXVVWVHLQ³GHU*HQRVVHnschaftsmitglieder (Ringle2007, S. 5). Eine Genossenschaft kann jede Rechtsform annehmen, die sich mit den genossenschaftlichen Strukturprinzipien Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstkontrolle und Selbstverantwortung vereinbaren lässt, z.B. die des eingetragenen Vereins (e.V.) oder der eG.
Formal rechtlich ist die Genossenschaft eine Körperschaft 1 , die weder Personen- 2 noch Kapitalgesellschaft 3 ist, da sie Trägerin von Rechten und Pflichten ist, aber auch eine personelle Ausrichtung hat (vgl. Beschorner & Peemöller 2006, S. 219). Sie wird in der Rechtsform einer im Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft definiert. Die Eintragung in das Genossenschaftsregister ist im GenG ge- UHJHOW'LH*HQRVVHQVFKDIWLVWGHPQDFKHLQHÄ*HVHOOVFKDIWYRQQLFKWJHVFKORVVener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftli- FKHQ*HVFKlIWVEHWULHE]XI|UGHUQ³*HQ*'LHQRUPDWLYHQ5HJHOXQJHQRULHn- tierensich an den o.g. genossenschaftlichen Prinzipien. In einem zweiten differenzierten Zugang zeigt sich, dass Genossenschaften in Bezug auf Größe, Sektor und Art der Mitgliedschaft erheblich variieren. Empirisch werden Genossenschaften daher nach verschiedenen Kriterien spezifiziert. Eine mögliche Gliederung der Genossenschaften ist die der genossenschaftlichen Funktionsbereiche, in denen die Beziehung zwischen Mitgliedern und Organbetrieb in den Vordergrund gestellt wird. In diesem Kontext werden Finanzierungs-, Bezugs-, Absatz- und Produktivgenossenschaften 4 unterschieden. Eine weitere Differenzierung
1 Eine Körperschaft ist eine juristische Person, die rechtlich selbständig ist. Willensbildung, Geschäftsführung und Vertretung wird von den Organen der Gesellschaft ausgeübt, also von der Individualität der Mitglieder abgelöst (vgl. Brox & Flieger 2003, S. 222).
2 Eine Personengesellschaft ist nicht selbst Trägerin von Rechten und Pflichten. Der Zusammenschluss basiert auf persönlichem Vertrauen. Die Gesellschafter/innen haften mit ihrem Vermögen (vgl. ebd.).
3 Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, deren Mitgliedschaft begrenzt und auf eine reine Kapitalbeteiligung ausgerichtet ist. Kapitaleigentum und Unternehmensleitung müssen nicht in einer Hand liegen (vgl. Beschorner & Peemöller 2006, S. 204; Maelicke 1998, S. 253).
4 Über Bezugsgenossenschaften erhalten die Mitglieder Inputs, die sie für ihre Haushalte oder ihr Wirtschaften benötigen. Absatzgenossenschaften dienen der Distribution der Leistungen ihrer Mitglieder (vgl. Schmidt 2006, S. 26). Im Rahmen der Produktivgenossenschaften ist ein nennenswerter Teil der Mitglieder sowohl Miteigentümer/in als auch Mitarbeiter/in. Der durch die Genossenschaft
erfolgt branchenspezifisch in Kredit-, Wohnungs-, Konsum-, ländliche und gewerbliche Genossenschaften (vgl. Schmidt 2006, S. 25f.). Darüber hinaus kann auch das Förderziel als Unterscheidungskriterium herangezogen werden. In diesem Kontext wird unterschieden zwischen Genossenschaften, die ausschließlich die Mitglieder fördern wollen (Fördergenossenschaften 5 ), gruppenwirtschaftlichen Genossenschaften, welche neben der hauptsächlichen Mitgliederförderung auch gruppen- oder ÄVFKLFKWVSH]LILVFKH³ HUZHLWHUWH $XIJDEHQ ]% 8QWHUVWW]XQJ VR]LDO VFKZDFKHU Haushalte) wahrnehmen und gemeinwirtschaftlichen Genossenschaften, die neben der Förderung ihrer Mitglieder auch öffentliche Interessen verfolgen (vgl. Flieger 1998, S. 152f.).
Unabhängig von der Vielzahl von Genossenschaftsarten, -modellen und -konzepten ELOGHWGLHYRQ'UDKHLPEHVFKULHEHQHÄGRSSHOWH1DWXUGHU*eQRVVHQVFKDIW³± die Einheit von Personenverband und wirtschaftlicher Zweckeinrichtung ± den unverzichtbaren kulturellen Kern derselben. In Anlehnung an Draheim beschreibt Swoboda (1997, S. 125):
'LH *HQRVVHQVFKDIW « KDW HLQH 'RSSHOQDWXU ,KUH 6WUXNWXU LVW VR]LRORJLVFK
geprägt, ihre Zielsetzung in erster Linie ökonomisch. Die Mitglieder bilden eine
Personenvereinigung, eine soziologisch definierte Gruppe, die sich als rationa-les Zweckgebilde mit einem gemeinsamen Ziel gebildet hat. Die Gruppenbe-ziehung hat eine emotionale Komponente und bildet einen Wert für sich, da
sich die Mitglieder mit den gemeinsam formulierten oder mindestens akzeptier-
ten Zielen identifizieren können.
Auf Grund der vielfältigen Kennzeichen und Ausgestaltungen genossenschaftlicher Organisationsformen wird sich in den weiteren Ausführungen dieser Arbeit auf Sozialgebilde konzentriert, die rechtlich oder soziologisch als Genossenschaften aufgefasst werden können.
Im Kontext der begrifflichen Differenzierung von Genossenschaften werden seit einigen Jahren auch Sozialgenossenschaften erwähnt. Sozialgenossenschaften sind
bereitgestellte Arbeitsplatz bietet die wirtschaftliche Basis der Beschäftigten. Allerdings tragen die beschäftigten Mitglieder über ihr Arbeitsentgelt auch das wirtschaftliche Risiko des Betriebes (vgl. Flieger 2004, S. 27).
5 Fördergenossenschaften ermöglichen ihren Mitgliedern, Leistungen zu beziehen oder einzubringen, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit ergänzen oder ihrer Reproduktion bzw. ihrem Verbrauch dienen (vgl. Flieger 2004, S. 27).
wirtschaftlich tätige Körperschaften, deren Mitglieder oder Beschäftigte im sozialen Sektor arbeiten bzw. dort zuzuordnen sind und deren Solidarität über die Mitglieder hinaus am Gemeinwohl orientiert ist (vgl. Flieger 1998, S. 138). Die Bezeichnung Sozialgenossenschaft verdeutlicht den eigenständigen Charakter dieser Genossenschaften im Kontext des deutschen Genossenschaftswesens. Einerseits soll damit EHNUlIWLJW ZHUGHQ GDV ÄgNRQRPLVFKH YRP 6R]LDOHQ KHU ]X GHQNHQ³ .XQVWUHLFK 2006, S. 250). Andererseits akzentuiert der Begriff die Abgrenzung zu den traditionellen liberalen mittelständischen Genossenschaften und ihrem auf die Verbesserung der Marktposition ihrer Mitglieder ausgerichteten Förderzweck (vgl. Klöck 1998, S. 29). Sozialgenossenschaften verweisen in Deutschland auf eine lange Tradition, wenngleich das deutsche Genossenschaftswesen im internationalen Vergleich ± wie im Folgenden dargestellt ± eine Sonderstellung einnimmt.
2.2 GENOSSENSCHAFTSVERSTÄNDNIS IN DEUTSCHLAND UND EUROPA
Im europäischen Raum haben sich zwei Genossenschaftstraditionen entwickelt, die sich hauptsächlich darin unterscheiden, ob Genossenschaften gemeinwohlorientiert handeln oder der ausschließlichen Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet sind. 9RUIDVW-DKUHQDOVÄ.LQGGHU1RW³JH]HXJWVWHKWLQGHQURPDQLVFKHQ/lQGHUQ die gemeinwohlorientierte Ausrichtung der Genossenschaften in der Tradition der RochdaOHU3LRQLHUH:HEHUJUQGHWHQLP-DKUGLHÄ5HGOLFKHQ3LRQLHUHYRQ 5RFKGDOH³XQGGLHHUVWHHUIROJUHLFKH.RQVXPJHQRVVHQVFKDIW6LHKDWWHQGLH9LVLRQ eines lokalen Verbundsystems als Gegengewicht zur kapitalistischen Wirtschafts-ordnung. Durch Selbstorganisation sollte eine Alternative zu Arbeitslosigkeit, ausbeuterischen Arbeitsbedingungen, Armut und Bildungsmangel während der Industrialisierung geschaffen werden (vgl. Fabricius 2006, S. 8; Elsen 2005, S. 101f.). Auch in der Gegenwart existieren diese so genannten sozialreformerischen Genos- VHQVFKDIWHQ6LH ÄYHUVWHKHQ VLFK DOV 6XEVWLWXWH ]X 3ULYDWHLJHQWXP XQG 0DUNWZLUt-VFKDIW³0HUVPDQQ 1RY\6,QGLHVHP6LQQYHUIROJHQYLHOH*HQRVVHn- schaftenbeispielsweise in Frankreich, Spanien, Portugal, Finnland, Griechenland und Italien vornehmlich soziale Ziele und sind nicht nur ihren Mitgliedern, sondern auch dem Gemeinwohl verpflichtet. So wurde in Italien (Gesetz zu den Sozial-
Genossenschaften, 1991) und in Frankreich (Gesetz zu Genossenschaften des gemeinsamen Interesses, 2001) für diese Genossenschaften ein normativer Rahmen geschaffen. Genossenschaften nach diesem Verständnis sind Organisationen im .RQWH[W GHU Ä(FRQRPLH 6RFLDOH³ HLQHU VR]LR|NRQRPLVFKHQ 5HIRUPEHZHJXQg, die ZLUWVFKDIWOLFKH XQG VR]LDOH 3UREOHPH PLW HLQHU Ä9HUNQSIXQJ NDSLWDOLVWLVFKHU 0e-WKRGLN XQG VR]LDOLVWLVFKHU 'HQNKDOWXQJ³ 6ZRERGD 6 LQ HLQHP HLJHQ- ständigensozialen und sozialökonomischen Sektor neben Staat und Markt lösen will (vgl. Elsen 2007, S. 266). Diesem Sektor werden neben den Genossenschaften auch Vereinigungen auf Gegenseitigkeit, gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände und Selbsthilfegruppen zugeordnet. In Frankreich, Großbritannien und Italien ZXUGHEHLVSLHOVZHLVHHLQHÄ&KDUWDGHU(FRQRPLH6RFLDOH³YHUDEVFKLHGHW'LH3ULn-
]LSLHQGHUÄ(FRQRPLH6RFLDOH³LPSOL]LHUHQDXFKGLHMHQLJHQGHU*HQRVVHQVFKDften 6 :
freier Beitritt von Individuen,
demokratische Organisationsweise,
gerechte Verteilung von Überschüssen (dienende Rolle des Kapitals),
Bildung von Kollektivvermögen,
interne und externe Solidarität,
Bedarfs- und Qualitätsorientierung unter Berücksichtigung eines Gleichgewichts von Preis und Qualität,
Weiterentwicklung des Menschen durch Bildung und Kultur,
vollständige Autonomie gegenüber dem Staat (vgl. Jeantet 2001, S. 84f.). In der Praxis der romanischen Länder wirken die Genossenschaften als Organisationen im Kontext von Beschäftigung und sozialer Kohäsion, lokaler Entwicklung und
GHP JHPHLQVDPHQ VR]LDOHQ 6FKXW] ÄDOV %DVLV HLQHV
demokratischen Modells, das Entwicklungen entsprechend der Bedürfnisse und Erwartungen der Bürgerinnen und
%UJHUHUP|JOLFKW³'HOOKHLP6
Die deutsche, liberale genossenschaftliche Tradition etablierten vor allem Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883) und Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888). Sie
6 vgl. hierzu auch die Genossenschaftsprinzipien des Internationalen Genossenschaftsbundes (ICA), verfügbar unter: http://www.ica.coop/coop/principles.html [Zugriff: 02.10.2008]
wichen vom Konzept der Rochdaler Pioniere ab. In der Tradition der klassischen Nationalökonomie stehend, lehnten sie sozialstaatliche Interventionen ab, da es zu Staatseinfluss und Staatsmitsprache käme und damit die Mitgliederrechte in den Genossenschaften begrenzt würden. Des Weiteren führe Fremdhilfe zu Ermüdung GHU (LJHQNUlIWH GHU 0LWJOLHGHU ÄHUOlKPHQGH 6XEYHQWLRQ³ Sie entwickelten ein anderes Verständnis von Genossenschaften als Alternative zu den Nachteilen der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft. Die Selbsthilfe der Mitglieder diente deren wirtschaftlicher Besserstellung, damit sie auf dem freien Markt konkurrenzfähiger waren. Darüber hinaus wollten sich die Genossenschaften von wohltätigen Organisationen unterscheiden, die andere durch Fremdhilfe unterstützten. Kooperative Selbsthilfe war also auf die Befriedigung eigener Bedürfnisse unter Zuhilfenahme der Gruppensolidarität gerichtet (vgl. Swoboda 1997, S. 107; Fabricius 2006, S. 9). 1889 wurde durch das Genossenschaftsgesetz der normative Rahmen dafür geschaffen. Dabei stand die Förderung des Erwerbs oder die Wirtschaft der Genossenschaftsmitglieder im Vordergrund. Von einer gemeinwirtschaftlichen Zielstellung der Genossenschaften distanzierten sich die Vertreter/innen 7 . Genossenschaftstheoretisch werden gemeinwirtschaftliche Unternehmungen wie folgt definiert:
In Deutschland werden Genossenschaften primär dem privaten Sektor zugeordnet (sowohl von den Repräsentant/inn/en der Genossenschaftsbewegung als auch von den Genossenschaftsmitgliedern und -verbänden). Nach der deutschen Genossen-schaftstheorie und -tradition ist die genossenschaftliche Selbsthilfe durch die Förde-
7 DerBegriff der Gemeinwirtschaft ist angesichts der in den 1980er Jahren in Westdeutschland durch den Zusammenbruch gemeinwirtschaftlicher Unternehmen (z.B. Neue Heimat GmbH) ausgelösten Vertrauenskrise in Genossenschaften auch heute noch belastet.
rung bzw. Besserstellung der Mitglieder der entscheidende Referenzrahmen (vgl. Münkner 2000, S. 22, 32). Sie ist gekennzeichnet durch:
ein hohes Maß an interner Autonomie,
Innenorientierung (Ausrichtung auf die Interessen der Mitglieder),
eine homogene Mitgliederstruktur (Egalität) und
Einzweckorientierung, d.h. sie dient der Selbstversorgung (Gemeinschaftsziel und Individualziel sind identisch).
Diese Auffassung hat in der Folge zu einem deutschen Sonderweg geführt, der einen eigenen, nicht ausschließlich profit-orientierten Sektor einer genossenschaftlichen Bedarfsökonomie sowie Solidarökonomie 8 verhinderte (vgl. Elsen 2004a, S. 55).
Unabhängig davon, ob Genossenschaften gemeinwohlorientiert agieren oder der ausschließlichen Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet sind, sind Genossenschaften gekennzeichnet durch eine Reihe von Wesensmerkmalen, die im nächsten Abschnitt erläutert werden.
2.3 WESENSMERKMALE GENOSSENSCHAFTLICHEN HANDELNS
Genossenschaften basieren auf gemeinschaftlicher Selbsthilfe, betrieblicher und zwischenbetrieblicher Demokratie, Gleichheit, Solidarität und Autonomie. Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstkontrolle und Selbstverantwortung stellen die genossenschaftlichen Strukturprinzipien dar. Im Folgenden werden die wichtigsten Charakteristika genossenschaftlichen Handelns beschrieben. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, durch welche die Mitglieder gefördert werden wollen (Sachziel) (§ 1 I GenG). Dieses so genannte Förderprinzip ist das NRQVWLWXWLYH 0HUNPDO HLQHU *HQRVVHQVFKDIW (V EHVDJW ÄGDVV QLFKW GLH.DSLWDOYHr-
8 DieSolidarische Ökonomie wurzelt in der Selbstverwaltungs- und Genossenschaftsbewegung. Ihr Bestreben ist eine Demokratisierung wirtschaftlicher Strukturen zugunsten einer stärkeren Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung der produzierenden Menschen, ihrer Teilhabe an den Produkti- onsmitteln und dem Abbau von Entfremdungen und Fremdausbeutung (vgl. Klöck 1998, S. 16).
wertung, sondern die Mitgliederziele bezogen auf die (in der Satzung festgelegte, d. Verf.) Sachaufgabe der Genossenschaft (soziale Aufgaben, Konsum, Wohnung, $EVDW](LQNDXIHWFLP9RUGHUJUXQGVWHKHQ³)OLHJHU6:LUGGDV)|r-
derprinzipjedoch auf die Besserstellung der Mitglieder begrenzt, wie dies in der Tradition des deutschen Genossenschaftswesens betont wurde, wird der erweiterte soziale Anspruch, der in der Historie der Genossenschaften immer von Bedeutung war, negiert (vgl. Elsen 2007, S. 262). Der Produktionsfaktor Kapital hat nur eine funktionale Rolle.
Ein weiteres Erkennungsmerkmal der Genossenschaft ist das Identitätsprinzip. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und offen. Die Genossenschaftsmitglieder sind durch das Zeichnen von Geschäftsanteilen sowohl Eigentümer/innen als auch Kund/inn/en ihrer Genossenschaft. Damit fallen in einer Genossenschaft zwei Rollen, die sich sonst am Markt gegenüberstehen, in einer Person zusammen, z.B. bei Wohnungsgenossenschaften Mieter/innen und Vermieter/innen (vgl. Göler von Ravensburg 2006a, S. 1; Flieger 2003, S. 16). Im Kontext der Sozialgenossenschaften werden $QELHWHULQQHQXQG1XW]HULQQHQRGHUDXFKÄ3URIHVVLRQHOOH³XQGÄ.OLHQWLQQHQ³LQ einer Person vereinigt.
Gewählt wird der Vorstand und Aufsichtsrat nach dem Demokratieprinzip ± eine Frau/ein Mann ± eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der eingebrachten Kapitalanteile des einzelnen Mitglieds (§ 43 III GenG). Die Genossenschaftsmitglieder treffen zwar in der Wirtschaftsorganisation mit unterschiedlichen Geschäftsanteilen zusammen, arbeiten aber in der Sozialorganisation formal gleichberechtigt mit-einander. Nicht die Kapitalbeteiligung des einzelnen Mitglieds, sondern der persönliche Einsatz bestimmt die Unternehmenspolitik (Neutralisierung des Kapitals) (vgl. Flieger 2003, S. 17). Die Mitglieder bestimmen auf diese Weise gemeinsam über die Richtung der Genossenschaft (Selbstverwaltung). Das Demokratieprinzip geht damit weit über die Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungsrechtes hinaus. Dies stärkt die Identifikation mit der Organisation und kann zu mehr Einsatz PRWLYLHUHQ Ä*HQRVVHQVFKDIWHQ VLQG DXIJUXQG GLHVHU =LHOVHW]XQJV- und Entscheidungsautonomie (der Mitglieder, d. Verf.) die letzte Bastion gegen die vollständige KommerzialisieUXQJ ]DKOUHLFKHU %HUHLFKH LQ :LUWVFKDIW XQG *HVHOOVFKDIW³ (OVHn
6 'DUEHU KLQDXV NDQQ GLH ÄSHUVRQDOH %Lndung von Entscheidungen HLQZLUNVDPHU6FKXW]JHJHQGLHhEHUQDKPH³GXUFK8QWHUQHKPHQVHLQHEG Das Solidaritätsprinzip tangiert in besonderem Maße die Unternehmenskultur der *HQRVVHQVFKDIWHQ ÄSolidarität entsteht immer dann, wenn Menschen sich zusammenschließen, um etwas zu schaffen, was keine Person für sich alleine leisten könnte. Solidarität ist also der praktische Ausdruck einer positiv verstandenen Macht im Sinne von gemeinsamer Fähigkeit HWZDV]XWXQ³.XQVWUHLFK6'XUFK das Leben der eingangs erwähnten genossenschaftlichen Werte kann eine Praxis der Einmaligkeit und Reziprozität erlebbar gemacht werden. Idealtypisch betrachtet wird durch die gemeinsame Steuerung und Kontrolle durch Nutzer/innen und Dienstleistungserbringer/innen und die gleichberechtigte Förderung aller Mitglieder ermöglicht, die Qualität der Leistungen zu verbessern sowie Abbrüche und Verweigerungen der Genossenschaftsmitglieder zu vermindern (vgl. Göler von Ravensburg E6'LHDPÄ*HQRVVHQVFKDIWVJHLVW³DXVJHULFKWeten Verhaltensweisen der Mitglieder können zu einer höheren Stabilität der Organisation führen, die insbesondere während der Gründungsphase als auch in Krisenzeiten, z.B. bei sozialen oder wirtschaftlichen Konflikten an Bedeutung gewinnt (vgl. Flieger i.E., S. 2). In enger Verbindung zu den genannten genossenschaftlichen Prinzipien steht auch das Kirchturmprinzip. Entgegen den durch Wettbewerbs- und Wachstumsdruck ausgelösten Zusammenlegungen zu immer größeren wirtschaftlichen Unternehmungen (z.B. auch im Sektor der Genossenschaftsbanken) steht dieses Prinzip für die Gewährleistung von Überschaubarkeit. Kleine genossenschaftliche Einheiten ermögliFKHQ GHQ *HQRVVHQVFKDIWVPLWJOLHGHUQ ÄVLFK PLt den gemeinsamen Zielen zu identifizieren, ihr wirtschaftliches Handeln im gesamten Kontext zu durchschauen XQGYHUDQWZRUWOLFK]XHQWVFKHLGHQ³(OVHQ6
Die genossenschaftlichen Zielsetzungen, Prinzipien, Rollensysteme und Organisationsspezifika vereinbaren scheinbare Gegensätze: Individualismus und Solidarität, ökonomisches Handeln und soziale Ziele, Freiheit und Bindung, Tradition und Modernität. Ihr wirtschaftskulturelles Potential bricht daher mit den vorherrschenden Normen und Rollen und steht quer zur Dominanz der Ökonomie (vgl. Elsen 2007, S. 264).
Aber auch genossenschaftliche Wesensmerkmale sind Wandlungsprozessen unter-worfen. Einerseits führ(t)en veränderte Markt- und Wettbewerbsverhältnisse, die damit zusammenhängende Auseinandersetzung mit konkurrierenden Anbieter/inne/n und die Einführung des Europäischen Genossenschaftsrechts in das deut- VFKH5HFKW ]X Ä]HLWJHPlHQ .RUUHNWXUHQ³ 5LQJOH 6 $QGHUHUVHLWV GURKW der Genossenschaft auch Gefahr aus sich selbst heraus, wenn genossenschaftliche :HUWHYRUVWHOOXQJHQ]XÄOHHUHQ³:RUWKOVHQYHUNRPPHQRGHUDOVÄKLVWRULVFKH5HOLk-WH³ XQG Ä+HPPQLVVH IU HLQH SURIHVVLRQHOOH 8QWHUQHKPHQVIKUXQJ³ DQJHVHKHQ werden (Wagner 1992, zit.n. Ringle 2007, S. 11; Blome-Drees & Schmale 2006, S. 56ff.).
In der Praxis können insbesondere folgende Abweichungen von den traditionellen genossenschaftlichen Wesensmerkmalen beobachtet werden: Genossenschaften durchlaufen einen Lebenszyklus wie andere Unternehmensformen auch. Insbesondere in der Wachstumsphase besteht die Gefahr, dass die hauptamtlichen Führungskräfte die Sach-/Dienstleistungsinteressen ihrer Mitglieder aus den Augen verlieren und das agierende Management an Wachstumsraten und erwirtschafteten Gewinnen ausgerichtet ist (vgl. Schmidt 2006, S. 31; Blome-Drees & Schmale 2006, S. 57) 9 .
$XFKHLQHÄZHLWJHKHQGHJHVFKlIWVSROLWLVFKH*OHLFKEHKDQdlung von Mitgliedern und 1LFKWPLWJOLHGHUQ³ VRZLH HLQH (UZHLWHUXQJ GHV 1LFKWPLWJOLHGHUJHVFKlIWV LVW IHVW]X- stellen(Ringle 2007, S. 10). Neben dieser modifizierten Anwendung des Förderprinzips wird das in der Tradition der deutschen Genossenschaften stehende Prinzip der kollektiven Selbsthilfe in der Praxis aufgeweicht, indem Genossenschaften staatliche oder privat-wohltätige Unterstützungen zulassen. Im Kontext des Selbst-
9 Zudieser Einschätzung gelangte bereits Ende des 19. Jahrhunderts der Soziologe Franz Oppenheimer, der in seinem Transformationsgesetz konstatierte, dass Genossenschaften nur selten wirtschaftlich erfolgreich waren. Insbesondere Produktivgenossenschaften waren seinen Untersuchungen zufolge fast immer zur Schließung verurteilt, da im Falle wirtschaftlicher Krisen die Mitglieder nicht nur ihren Arbeitsplatz verloren, sondern darüber hinaus auch die Folgekosten des wirtschaftlichen Niedergangs des Betriebes tragen mussten. Wenn diese Genossenschaften die wirtschaftliche Krise überstanden und erfolgreich waren, tendierten sie jedoch im Eigeninteresse der Mitglieder zur sozialen Schließung gegenüber neuen Mitgliedern und stellten statt dessen Beschäftigte im Genossenschaftsbetrieb an. So kam es einerseits zu zwei unterschiedlichen Mitarbeitergruppen (Eigentümer/innen und Angestellten) mit den herkömmlichen Auseinandersetzungen und andererseits zur Schwächung der Genossenschaft, da für den Erfolg der Unternehmung notwendige qualifizierte Fach- und Führungskräfte keinen Mitgliederzugang mehr erhielten (vgl. Pankoke 2000, S. 197; Fabricius 2006, S. 6).
YHUZDOWXQJVSULQ]LSV NRQVWDWLHUHQ *HQRVVHQVFKDIWVYHUWUHWHULQQHQ HLQ ÄVXN]HVVLYHV Schwinden des Mitgliedereinflusses auf die Willensbildung und Kontrolle als Folge der eigenverantwortlichen Leitung durch den Vorstand und (die) Passivität der Mit- JOLHGHU³ (ebd.).Ehrenamtliche Genossenschaftsmitglieder werden z.T. durch fördernde Mitglieder aus dem Vorstand verdrängt und externe Personen in fakultative Organe der Genossenschaften berufen. Des Weiteren entwickelt sich das basisdemokratische Verständnis der Willensbildung häufig zur parlamentarischen Demokratie (vgl. ebd.).
Ringel (2007, S. 9) stellt vor diesem Hintergrund zusammenfassend die Frage, wie viel Korrektur die als zeitlos gültig gedachten genossenschaftlichen Wesensmerkmale vertragen, um die genossenschaftliche Identität nicht aufzugeben. 8QWHU%HUFNVLFKWLJXQJGHUÄ'RSSHOWHQ1DWXU³GHU*HQRVVHQVFKDIWDOVRGHU(Lnheit von Sozial- und Wirtschaftsorganisation müssen auch Sozialgenossenschaften sowohl die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen als auch wirtschaftliche Produktivität QDFKZHLVHQ,PIROJHQGHQ$EVFKQLWWZLUG]XUZHLWHUHQ.OlUXQJGHV%HJULIIHVÄ6o]LDOJHQRVVHQVFKDIW³ HLQH VR]LDOJHQRVVHQVFKDIWOLFKH 7\SRORJLH YRUJHVWHOOW $QKDQG des o.g. Förderprinzips werden die Unterschiede der sozialgenossenschaftlichen Typen näher erläutert und Gefährdungspotentiale der genossenschaftlichen Prinzipien in Sozialgenossenschaften diskutiert.
2.4 SOZIALGENOSSENSCHAFTLICHE TYPOLOGIE
In Sozialgenossenschaften schließen sich Personen zusammen, die soziale Probleme in Selbsthilfe oder mit Hilfe von in diesem Bereich beruflich Tätigen mildern bzw. lösen wollen. Derzeit gibt es etwa 200 Sozialgenossenschaften in Deutschland (vgl. Flieger i.E., S. 3), wobei diese nicht nur in der Rechtsform der eG, sondern auch in anderen Rechtsformen z.B. e.V. agieren. Ihr grundlegendes gemeinsames Merkmal sind die o.g. genossenschaftlichen Wesensmerkmale. Sozialgenossenschaften besetzen in Deutschland gegenwärtig nur einige Nischen. Dennoch sind sie, wie nachfol- gend ausgeführt wird, sehr vielgestaltig.
2.4.1 SOZIALGENOSSENSCHAFTLICHE ORGANISATIONSTYPEN
Flieger (2004, S. 27) differenziert nach ihrem Gründungshintergrund und ihrer Mitgliederstruktur in drei sozialgenossenschaftliche Typen:
Sozialgenossenschaften Betroffener,
Solidarische Sozialgenossenschaften,
Professionelle Sozialgenossenschaften.
Alle sozialgenossenschaftlichen Typen können als Produktivgenossenschaften oder Fördergenossenschaften organisiert sein.
In Sozialgenossenschaften Betroffener werden Personen durch (gestützte) Selbsthilfe zur Lösung eines sozialen Problems aktiv. Ihre vielfältigen Benachteiligungen im Wettbewerb z.B. durch Krankheit, Behinderung, Marginalisierung versuchen die Mitglieder durch (teil-)geschützte Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten sowie Einkauf oder Absatz von in sozialen Einrichtungen angebotenen Dienstleistungen und individuelle Betreuung auszugleichen (vgl. ebd.). Die gegenseitige Akzeptanz der Mitglieder, ihre gemeinsame Verantwortung für die Problemlösungen und die darauf ausgerichteten Organisationsstrukturen sind ursächlich für die Einordung als Genossenschaft (vgl. Flieger 1998, S. 154).
Wie in Abb. 1 dargestellt werden die Erträge der Sozialgenossenschaften Betroffener vordergründig durch die professionelle Betreuung und hauptamtliche Verwaltung unter Inanspruchnahme staatlicher Förderung erzielt. Eine Ausschüttung von Überschüssen ist nicht vorgesehen. Aus den Erträgen werden Rücklagen für Krisenzeiten gebildet, ehrenamtliche Betreuungen ausgebaut sowie in weitere Leistungen investiert. Von diesen können dann die Mitglieder möglichst kostenlos profitieren, was einen Anreiz für die Mitgliedschaft und eine stärkere Mitglieder-Kund/inn/en- Bindung zur Folge haben soll (vgl. Flieger 2003, S. 21).
Die soziale Heterogenität der Genossenschaftsmitglieder dieses Unternehmenstypus (Professionelle Betreuer/innen und Mitglieder) birgt jedoch die Gefahr, das Identitäts- und Demokratieprinzip zu durchbrechen. Die Professionalisierung durch z.B. hauptamtlich bescKlIWLJWH 6R]LDODUEHLWHULQQHQ NDQQ ]XU Ä0DQDJHUDOiVLHUXQJ³ XQG damit zur Lenkung der Unternehmenspolitik durch die Professionellen führen, wenn es unabhängig von den formalen Organisationsstrukturen nicht gelingt, auch Mitglieder mit geringeren Qualifikationsniveaus oder kognitiven Fähigkeiten auf Augenhöhe in die Entscheidungen einzubeziehen (vgl. Flieger 1998, S. 154). In Solidarischen Sozialgenossenschaften arbeiten die Mitglieder in einem größeren Umfang ehrenamtlich. Aus einer solidarischen Motivation heraus stellen sie Leistungen durch Arbeitsaustausch oder unentgeltlich vorrangig zur Erleichterung der Lebensbedingungen oder Reproduktion von Benachteiligten der Organisation und Nicht-Mitgliedern zur Verfügung (vgl. Flieger 2004, S. 27f.). Möglichst geringe Betriebskosten, einfache, unkompliziert auszuübende Tätigkeiten und Ehrenamt sind Bedingungen für die Ertragserzielung (vgl. Abb. 2). Die Erträge werden vor- rangig für den Ausbau der Netzwerke eingesetzt. Auch bei solidarischen Sozialge-
nossenschaften erfolgen als gemeinnützige Organisationen keine Gewinnausschüttungen. Die Mitglieder werden durch die Anerkennung der ehrenamtlichen Tätig- NHLWHLQHP GLHVEH]JOLFKHQ VWlUNHUHQ (LQIOXVV LQ GHU 2UJDQLVDWLRQ XQG GHU Ä+RIf- nungauf GeJHQOHLVWXQJ³JHI|UGHUWYgl. Flieger 2003, S. 18f.).
Allerdings benötigt eine kontinuierliche ehrenamtliche Arbeit häufig professionelle Unterstützung. Einerseits, um die ehrenamtlichen Angebote im Sinne der Mitglieder oder externen Zielgruppen dauerhaft qualitätsgerecht weiterzuentwickeln und damit die Zielgruppen an die Genossenschaft zu binden. Andererseits sind hauptamtliche Strukturen (insbesondere in größeren Organisationen) vorteilhaft, um die dafür notwendigen innerbetrieblichen Prozesse aufrecht zu erhalten und zu optimieren. Eine sich daraus entwickelnde Professionalisierung im Typus der Solidarischen Sozialgenossenschaft läuft jedoch Gefahr, die ursprüngliche Ausrichtung der Genossenschaft zu verlieren (vgl. Flieger 1998, S. 154f.). Darüber hinaus weicht das Nichtmitgliedergeschäft im Kontext der Solidarischen Sozialgenossenschaft das Identitätsprinzip auf. Dies könnte dazu führen, dass es für die Adressat/inn/en uninteres- sant wird, der Sozialgenossenschaft beizutreten, oder aber Genossenschaftsmitglie-
der nicht dauerhaft an die Sozialgenossenschaft gebunden werden (vgl. Münkner 2000, S. 33).
Professionelle Sozialgenossenschaften sind Organisationen, die am Markt agieren, und damit am stärksten den traditionellen Genossenschaften gleichen. Die Mitglieder sind vorrangig als Gruppenselbständige und nicht als Angestellte eines sozialen Trägers tätig. Sie gehören oft einer bestimmten qualifizierten Berufsgruppe an, die ihre Leistungen für (öffentliche) Einrichtungen und Adressat/inn/en zu Marktpreisen anbieten und dadurch ihr Einkommen sichern. Bei diesem Genossenschaftstyp handelt es sich häufiger als bei den o.g. Kooperativen um Produktivgenossenschaften (vgl. Flieger 2004, S. 28). Wie in Abb. 3 dargestellt, sind eine gute fachliche Ausbildung, rationelle Dienstleistungen auf anspruchsvollem Niveau und systematisierte Abläufe für die Produktvielfalt und die Qualität der Leistungen unerlässlich. Aus den Erträgen soll durch Rücklagen der Unternehmenswert erhöht werden. Auch eine Ausschüttung nach Kapitalanteilen zur Erhöhung der Finanzierungsbereitschaft der Mitglieder sowie Investitionen in Ausbildung und Marketing zur Stabilisierung der Konkurrenzfähigkeit am Markt stehen im Vordergrund (vgl. Flieger 2003, S. 22f.).
Flieger (1998, S. 155) prognostiziert diesem genossenschaftlichen Typus die größten Chance, die genossenschaftlichen Werte und Prinzipien aufrecht zu erhalten. Professionelle soziale Dienstleistungen erfordern ein hohes Maß an Arbeitseinsatz, eigenverantwortlichem, selbstkontrollierendem und kooperativem Arbeiten der Professionellen. Damit besteht die Notwendigkeit, eine Vielfalt an Partizipationsformen und -entscheidungsstrukturen zu entwickeln, aber auch die Möglichkeit, über diese Beteiligungsangebote die Identifikation und Leistungsbereitschaft der Mit-glieder mit der Sozialgenossenschaft sowie die Effizienz der Unternehmung zu erhöhen. Es kann somit auch der Gefahr entgegengewirkt werden, berufliche und persönliche Interessen der Mitglieder nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. Flieger 1998, S. 155f.).
Fliegers idealtypische Unterscheidung der Sozialgenossenschaften verdeutlicht die Spannbreite und Vielfalt dieser Organisationsform. Anhand der folgenden exemplarischen Darstellung real existierender Sozialgenossenschaften wird jedoch deutlich, dass es Mischformen von Sozialgenossenschaften geben kann bzw. gibt, die Elemente aller drei Typen in unterschiedlicher Art und Weise gewichten.
2.4.2 SOZIALGENOSSENSCHAFTLICHE TEILGRUPPEN
Neben der dargestellten Typisierung von Sozialgenossenschaften findet man eine Vielzahl sozialgenossenschaftlicher Teilgruppen: Arbeitslosengenossenschaften, Schulgenossenschaften, Seniorengenossenschaften, Verwaltungsgenossenschaften sozialer Einrichtungen, Wohnungs- oder Stadtteilgenossenschaften in sozialen Brennpunkten sowie Sekundärgenossenschaften (vgl. Flieger 2003, S. 23ff.). Arbeitslosengenossenschaften basieren auf der Erkenntnis, dass nicht für alle erwerbsfähigen Menschen auch entlohne Arbeit vorhanden ist. Ihr Anliegen ist es deshalb, arbeitslose Menschen entsprechend ihrer sozialen und ökonomischen Bedarfslage vor dem Hintergrund gesetzlicher Möglichkeiten zu fördern. Sie werden zur Schaffung von Arbeitsplätzen als Hilfe zur Selbsthilfe häufig auch mit Unterstützung von Wohlfahrtsverbänden gegründet und stellen eine relativ neue Teilgruppe der Sozialgenossenschaften dar (vgl. Flieger 2008a, S. 35f., Flieger i.E., S. 3). Praxisbeispiele hierfür sind u.a. SAGES eG (Serviceagentur für Senioren und
Familien in Freiburg), Cena et Flora eG in Riesa, die Schulen mit Essen versorgt und eine Gärtnerei betreibt oder HausGemacht eG in München, in der Frauen haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten, SBS ± Sozialer Betrieb Sulzbach eG oder die Stadtteilgenossenschaft Wedding für wohnortnahe Dienstleistungen eG, die u.a. Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose Menschen schaffen. Arbeitslosengenossenschaften sind häufig dem Typus Sozialgenossenschaften Betroffener zuzuordnen. Schulgenossenschaften sind überwiegend gemeinnützig tätig und stellen beispielsweise kostenlos oder preisgünstig Schulmaterial bereit. Viele dieser Genossenschaften gehören zu den Waldorfschulen (z.B. in Ismaning, Kirchheim-Teck, Hitzacker, Ravensburg, Offenburg, Karlsruhe, Überlingen). In der Schulgenossenschaft Eichenschule in Scheeßel erwerben Eltern Genossenschaftsanteile für den Besuch ihrer Kinder in der Schule (vgl. Flieger i.E., S. 4).
Seniorengenossenschaften stellen Menschen im 3. Lebensabschnitt seniorengerechten Wohnraum sowie medizinische, pflegerische, häusliche und soziale Betreuung zur Verfügung. Es gibt sowohl eine Vielzahl an Wohnungsgenossenschaften für ältere Menschen in der Rechtsform der eG, z.B. in Löffingen, Buchen, Goslar, Eisenach, Tuttlingen Bad, Soden-Salmünster, Wächtersbach oder Kronberg (vgl. Flieger i.E., S. 4), als auch Seniorengenossenschaften in der Rechtsform des e.V., welche maßgeblich aus dem baden-württembergischen Modellprogramm Seniorengenossenschaften hervorgegangen sind. In diesen Seniorengenossenschaften wird bürgerschaftliches Engagement in genossenschaftlicher Form der Hilfe auf Gegenseitigkeit gelebt. Unter dem Aspekt der genossenschaftlichen Hilfe zur Selbsthilfe wird das Engagement für andere mit der Umsetzung eines Zeittauschsystems verbunden, welches eine Vertrauensbasis schafft und die Ansprüche auf Gegenleistung dokumentiert. Insofern sind diese Genossenschaften dem Typ Sozialgenossenschaften Betroffener oder Solidarischer Sozialgenossenschaften zuzuordnen. Verwaltungsgenossenschaften sozialer Einrichtungen sind Betriebsgenossenschaften zur Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, in denen soziale Dienste angeboten werden. Beispiele hierfür sind u.a. der Krankenpflegeverein eG Salzhausen, der ein Krankenhaus betreibt oder die Spastikerhilfe Berlin eG, die Menschen mit Körper- bzw. Schwermehrfachbehinderungen und deren Angehörigen ein breites Angebot an Unterstützung anbietet.
Arbeit zitieren:
Daniela Elsner, 2009, Zukunftsmodell Sozialgenossenschaft?, München, GRIN Verlag GmbH
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