Sicherheitspolitische Antworten auf den Transnationalen Terrorismus

Eine Analyse zur Verrechtlichung der internationalen Terrorismusbekämpfung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

29 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die „Transnationalisierung“ des Terrorismus und das Erfordernis einer internationalen Reaktion
2.1 „Faces of Terrorism“
2.2 Sicherheitspolitische Konsequenzen und die Grenzen unilateralen Handelns
2.3 Die Definitionsproblematik

3 Die Vereinten Nationen im Kampf gegen den Terrorismus
3.1 Die Gewährleistung der internationalen Sicherheit durch die Vereinten Nationen und den Sicherheitsrat
3.2 Rechtliche Implikationen der Resolutionen des Sicherheitsrats

4 Die Verrechtlichung der Sicherheitspolitik
4.1 Enforcement-Perspektive
4.2 Management-Perspektive
4.3 Adjudication Perspektive
4.4 Legitimacy Perspektive

5 Fazit und Ausblick

1 Einleitung

Der Terrorismus selbst ist kein neuzeitliches Phänomen und existiert als Begriff im internationalen Recht schon seit geraumer Zeit. In jüngster Vergangenheit hat sich jedoch eine Veränderung terroristischer Strukturen und Vorgehensweisen vollzogen, was nunmehr die Staaten als auch die internationale Gemeinschaft als Ganzes vor neue Herausforderungen stellt. Im Gegensatz zu terroristischen Gruppierungen im Inland ist der transnationale Terrorismus von heute als globales entterritorialisiertes Netzwerk organisiert.

Das völkerrechtliche Prinzip der Staatensouveränität gestaltet die nationale bzw. unilaterale Verfolgung jedoch schwierig. Die Eigenart des transnationalen Terrorismus und seine dezentrale Vorgehensweise erfordern ein Medium, mit dem über nationalstaatliche Grenzen hinweg der neuen Bedrohung effektiv begegnen kann.

Die folgende Arbeit behandelt daher die Anstrengungen, welche im Rahmen der Vereinten Nationen und speziell des Sicherheitsrats unternommen wurden um dem Terrorismus entgegenzuwirken. Neben der Frage welche Mittel das internationale Recht zur Bekämpfung des Terrorismus bereithält, soll der Frage nachgegangen werden in wie weit sich die Sicherheitspolitik der Vereinten Nationen im Zuge des transnationalen Terrorismus verändert hat. Diese Veränderung soll anhand vier verschiedener Perspektiven (Enforcement, Management, Adjudication und Legitimacy) beleuchtet werden. Diese spiegeln im Wesentlichen die rechtsstaatlichen Elemente der Rechtsdurchsetzung, der Rechtssprechung als auch der Rechtssetzung wider. Die Management-Perspektive wird ergänzend behandelt da ihr hinsichtlich der internationalen Anti-Terror-Strategie eine große Bedeutung zukommt.

Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der Besonderheit des transnationalen Terrorismus im Vergleich zu bisherigen Erscheinungsformen des Terrorismus, als auch mit den sich daraus ergebenden sicherheitspolitischen Konsequenzen. Der zweite Abschnitt geht auf die Rolle der Vereinten Nationen und speziell des Sicherheitsrats ein und erörtert die rechtlichen Rahmenbedingungen in denen versucht werden kann dem Terrorismus zu begegnen. Der dritte Teil konzentriert sich auf die genannten Elemente der Verrechtlichung bezüglich der Sicherheitspolitik. Die Arbeit schließt mit einem Fazit

2 Die „Transnationalisierung“ des Terrors und das Erfordernis einer internationalen Reaktion

2.1 „Faces of Terrorism“

Der Terrorismus ist an sich ist kein neuzeitliches Phänomen und hat schon früh die internationale Gemeinschaft erschüttert. Neben dem zum Ersten Weltkrieg führenden Attentat in Sarajevo im Jahre 1914 können die Ermordung von König Alexander von Jugoslawien und des französischen Außenministers Lius Barthou 1934 in Marseille als Beispiele angeführt werden. Beide Anschläge waren nicht ausschließlich gegen die Opfer gerichtet. Sie waren vielmehr eine politischen Provokation, um so eine Destabilisierung des Friedens in Europa herbeizuführen. Insoweit weisen diese Handlungen jene destruktiven Merkmale auf, die auch nach heutigen Maßstäben terroristischen Handlungen wesentlich sind. Das Marseiller Attentat wurde von der Vorläuferorganisation der Vereinten Nationen, dem Völkerbund, 1937 zum Anlass genommen um eine Konvention über die Verhinderung und Bestrafung von Terrorismus zu vereinbaren.[1] Diese Konvention trat zwar wegen der Wirren des Zweiten Weltkrieges und der daraus resultierenden Auflösung des Völkerbundes nie in Kraft, jedoch ist bereits hier eine erste Sensibilisierung des Problems in der Weltgemeinschaft zu erkennen. Der Terrorismus selbst präsentiert sich sehr facettenreich und es wurden verschiedene Versuche unternommen ihn zu typisieren. So unterscheidet bspw. Mozaffari zwischen dem sub-revolutionärem-, dem staatlich repressivem-, dem gegen Imperialismus und Kolonisierung kämpfenden- und dem internationalen Terrorismus.[2] Wie die grobe Skizzierung dieser Typologie bereits andeutet, kennt der Terrorismus viele Motive: Er kann politische, militärische, ideologische, soziale und psychologische, oder auch persönliche Gründe haben. Terrorismus kann zudem vom Staat (Schreckensherrschaft), von nicht staatlichen Akteuren, insbesondere von subversiven Gruppen (z.B. ETA, IRA, RFA, PKK, Hamas, Dschihad ect.) oder sogar von Einzelpersonen (Attentate, Sabotageakte, Piraterie) ausgeübt werden.

Jedoch sind es nicht wirklich die Motive der Terroristen, welche die Menschen in Angst und Schrecken versetzen, sondern die zu deren Erreichung eingesetzten Mittel. So gilt der Terrorismus, unabhängig von seinen Motiven, als unberechenbar und heimtückisch weil er das Vertrauen in die Rechtssicherheit untergräbt.[3] Der terroristische Akt ist darüber hinaus mit Feigheit behaftet, weil er seine meist zivilen Opfer in wehr- und machtlosem Zustand überrascht. Nur der legitime Kombattant „tötet“ auf rechtlich zulässige Weise, aber selbst dieser hat den Feind nur „außer Gefecht zu setzen“ und nicht notwendigerweise zu töten.[4] Der Terrorismus hingegen geht von der Maxime aus, dass der Zweck die Mittel heiligt.

Diese erstrecken sich vom Mord (Einzel- bis zum Massenmord) über Körperverletzung und Sachbeschädigung bis hin zur Erpressung und Entführung. Zielobjekte können der Staat, eine Regierung, eine Gesellschaftsordnung, soziale oder ethnische Gruppen („ethnische Säuberung“) aber auch Einzelpersonen (z.B. gegen führende Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft oder Gesellschaft) sein.

Die Opfer werden darüber hinaus oft durch Zufall zum Zielobjekt (indiskriminierende Wirkung).[5] In Anlehnung an die Typologie von Mozaffari sind neben der staatlichen Repression auch sub-revolutionäre Gruppen wie bspw. die RAF, durch eine diskriminierende Vorgehensweise charakterisiert, wohingegen der Terrorismus im Rahmen von Unabhängigkeits- und Entkolonialisierungsbewegungen sich durch eine indiskriminierende Methodik auszeichnet und konträr zum sub-revolutionären Terrorismus dabei große Gruppen involviert. Der internationale Terrorismus kann jedoch diskriminierend als auch indiskriminierend agieren und in kleinen als auch großen Gruppen organisiert sein. Mozaffari reduziert den internationalen Terrorismus nicht ausschließlich auf Nicht-Staatliche Akteure sondern betont zugleich, dass Staaten selbst (verdeckt oder offensichtlich) terroristisch aktiv werden können. Als Beispiele nennt er Operationsweisen der CIA, des KGB, des Mossad oder des libyschen Geheimdienstes.[6]

Ungeachtet der Statik dieser Typologie hat sich der Terrorismus jedoch während der letzten Jahrzehnte grundlegend verändert.[7] Dies bezieht sich nicht nur auf Waffentechniken und Waffensysteme, die Terroristen zur Verfügung stehen könnten, auf die Rolle der Medien, auf die Zunahme religiöser Motive als Legitimationsgrundlage in der internationalen Politik oder auf sonstige ideologische Orientierungen, sondern vor allem auf den veränderten Akteursstatus, die Organisationsstrukturen und daraus erwachsende strategische Optionen terroristischer Vereinigungen. Denn der Terrorismus ist mittlerweile global geworden. Es sind zunehmend – und „Al Qaida“ ist das beste Beispiel – global vernetzte und global tätige Netzwerke zu beobachten. Solche Netzwerke bestehen aus Hunderten von Einzelorganisationen und Organisationseinheiten (Zellen) sowie Einzelpersonen. Sie haben nur wenige (und wenn, dann anonyme und meist virtuelle) Zentren, die eher als Verdichtungen von Kommunikationskanälen innerhalb der Netzwerkstrukturen begriffen werden müssen, denn als erkennbare Institutionen. Diese Netzwerke agieren weltweit, sind also weder in ihrem Organisations- noch Handlungsradius auf ein staatliches Territorium beschränkt. Man kann nicht einmal sagen, dass sie in einem solchen ihre Schwerpunkte haben. Im Gegensatz zu Mozaffari, der noch vom „internationalen Terrorismus“ ausgeht, spricht sich Behr (2004) für die Verwendung des Begriffs des „transnationalen Terrorismus“ aus, da dieser im Gegensatz zum „internationalen Terrorismus“ dem Aspekt der Entterritorialisierung terroristischer Organisationen besser gerecht werde.[8] Die eingetretene Entterritorialisierung impliziert, dass diese Form des Terrorismus auch in geringerem Umfang von staatlicher Unterstützung abhängig ist. Grenzüberschreitende Netzwerke wie „Al Qaida“, nutzen schwache oder sog. „failed states“[9] als „sichere Häfen“ und beziehen ihre Unterstützung durch verschiedene Nicht-Staatliche Akteure. Bei der Terrorismusbekämpfung muss daher auch gerade der Staatszerfall unterbunden werden. Aufgrund seines hohen Privatisierungsgrads ist der transnationale Terrorismus vom staatlich gestützten Terrorismus (state-sponsored terrorism) abzugrenzen. Nachgewiesene Verbindungen von Syrien und Iran zu terroristischen Gruppen machen jene zu Paradebeispielen für einen staatlich unterstützten Terrorismus.[10] Im Gegensatz dazu profitieren global gespannten Netzwerke von rechtlichen Schlupflöchern und mangelhafter Rechtsdurchsetzung in Entwicklungsländern wie in Industriestaaten gleichermaßen.

Wenn sich der transnationale Terrorismus als entterritorialisiertes Sicherheitsrisiko bestimmen lässt, folgt als grundlegende Konsequenz für staatliches Handeln, dass auch sie ihre eigene Territorialgebundenheit überwinden müssen. Auf die Problematik der unilateralen Verfolgung des transnationalen Terrorismus und auf die Notwendigkeit einer effektiven internationalen Anti-Terror Strategie soll im Folgenden genauer eingegangen.

2.2 Sicherheitspolitische Konsequenzen und die Grenzen unilateralen Handelns

Die Logik staatlicher Macht erfordert eine Bestimmung der Mittel, die die Erreichung und Umsetzung selbst bestimmter Ziele ermöglichen sollen. Dabei ist die uneingeschränkte Kontrolle sowohl über die einzusetzenden Mittel wie auch über die Formulierung der Handlungsziele eine notwendige Voraussetzung. Das bedeutet erstens Autonomie in der Bestimmung der Ziele und in der Wahl der zu ihrer Erreichung notwendigen Mittel sowie zweitens das Monopol in der Anwendung dieser Mittel. Erst wenn beide Bedingungen gewährleistet sind, ist staatliche Machtausübung möglich und die Bedingungen für staatliche Souveränität gesichert. Transnationales Handeln folgt einer anderen Logik, aus der heraus transnationale Akteure in Konkurrenz zum staatlichen Autonomieanspruch und Gewaltmonopol treten können. Verschiedene empirische Studien über nicht-staatliche Akteure verweisen darauf, dass transnationale Akteure über ein ähnlich hohes Maß an Autonomie verfügen wie staatliche Akteure.[11] Dies macht deutlich wie schwierig sich die unilaterale Verfolgung des transnationalen Terrorismus gestaltet.

Aus der Eigenart des transnationalen Terrorismus haben sich neue sicherheitspolitische Konsequenzen für die Staaten aber auch für die internationale Gemeinschaft als Ganzes ergeben. Die Veränderten Bedingungen haben zum einen dazu geführt, dass Risiken zu jeder Zeit und an jedem Punkt der Erde auftreten können, zum andern sind die Akteure heute keine einheitlichen, fassbaren und homogene Subjekte mehr, sondern präsentieren sich als eine Art Handlungseinheit, die sich auflösen und innerhalb der Netzwerken wieder neu formieren kann.[12] Diese Risiken können nicht mehr mit herkömmlichen sicherheitspolitischen Strategien bekämpft werden. Es besteht daher die Notwendigkeit einer partiellen Selbstüberwindung staatlicher Souveränität. Es müssen verbindliche Rechtsregeln entwickelt werden, die den territorialen Charakter traditionellen Rechts überwinden und flexibel anwendbar sind, um rechtsfreie Bereiche zu erfassen und rechtlich zu kontrollieren; eine Aufgabe, für die die Vereinten Nationen bestens geeignet sind.[13] Die große Heterogenität der Staatengemeinschaft durch die in unterschiedliche Kontexte eingebetteten Einzelstaaten sorgt jedoch auch dafür, dass es unweigerlich zu Kontroversen kommt. Bezüglich der internationalen

Terrorismusbekämpfung manifestiert sich diese Problematik am deutlichsten in der bis heute fehlenden Definition des Terrorismus.

2.3 Die Definitionsproblematik

Die Vereinten Nationen konnten sich bisher, nicht auf eine einheitliche Definition über den Terrorismus einigen. Die Problematik bei der Begriffsbestimmung liegt in der unterschiedlichen Auffassung darüber welche Handlungen unter den Terrorismus fallen sollen und welche nicht. Dabei spielen politische als auch ideologische Faktoren eine entscheidende Rolle. Unter den Industriestaaten herrscht ein weit reichender Konsens, jedoch sehen sich vor Allem Staaten aus Lateinamerika, Afrika und Südostasien sowie Indien ihres völkerrechtlich verbürgten Rechts auf Entkolonialisierung und der Legitimität nationaler Befreiungsbewegungen beraubt sofern solche Aktivitäten rechtlich als terroristisch geächtet werden würden.[14] Der in der Literatur häufig auftauchende Ausspruch „One man’s freedom fighter, is another man’s terrorist“ bringt diese Problematik gut auf den Punkt.

Dieses Dilemma lässt sich gut am Beispiel der PLO (Palestine Liberation Organization) verdeutlichen, welche für Israel eine terroristische Gruppierung darstellt, aber von Arabern und Moslems als Freiheitsbewegung anerkannt ist.[15] Die Rebellengruppen in Kaschmir und die Mudschaheddin in Afghanistan sind nur zwei weitere Beispiele unter vielen. Vor dem Hintergrund dieser Problematik wurden lediglich einzelne terroristische Handlungen in den Resolutionen der VN aufgenommen, welche den Begriff materiell zu konkretisieren versuchen.[16] Im Folgenden soll die Rolle der Vereinten Nationen und speziell des Sicherheitsrats hinsichtlich der Terrorismusbekämpfung beleuchtet werden.

[...]


[1] Wüstenhagen (2003) S.101

[2] Mozaffari (1988)

[3] Vgl. Art. 37 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen 1949: „Als Heimtücke gelten Handlungen, durch die ein Gegner in der Absicht, sein Vertrauen zu missbrauchen, verleitet wird, darauf zu vertrauen, dass er nach den Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts Anspruch auf Schutz hat oder verpflichtet ist, Schutz zu gewähren“.

[4] Vgl. Kussbach (2002)

[5] Vgl. Kussbach S.60

[6] Mozaffari S.195

[7] Behr, Hartmut (2004)

[8] Behr bezieht die Entterritorialisierung einerseits auf das Handeln internationaler Organisationen als auch auf politische Macht, die durch die Autonomie nicht-staatlicher Akteure unterwandert werde. Vgl. Behr (2004) S.33

[9] Die Problematik solcher Staaten, die wie Somalia und Afghanistan zeitweise einen teilweisen oder vollständigen Zusammenbruch erleiden, wird mit dem englischen Begriff „failed state“ gekennzeichnet. Demgegenüber sind „rogue states“ Staaten, die den Terrorismus fördern oder selbst eine Gefahr für die internationale Sicherheit darstellen. (vgl. Laubach et al. S.27ff)

[10] Vgl. Heupel, Monika (2007) S.478

[11] Väyrynen (1997), zitiert durch Behr (2004) S.33

[12] Vgl. Behr (2004)

[13] Vgl. Cortright (2005)

[14] Behr (2004)

[15] Vgl. Koechler (2002

[16] Vgl. Saul (2005)

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Sicherheitspolitische Antworten auf den Transnationalen Terrorismus
Untertitel
Eine Analyse zur Verrechtlichung der internationalen Terrorismusbekämpfung
Hochschule
Universität Mannheim  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Verrechtlichungstendenzen in den Internationalen Beziehungen
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
29
Katalognummer
V135616
ISBN (eBook)
9783640436897
ISBN (Buch)
9783640437009
Dateigröße
591 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sicherheitspolitische, Antworten, Transnationalen, Terrorismus, Eine, Analyse, Verrechtlichung, Terrorismusbekämpfung
Arbeit zitieren
Bastian Wagner (Autor:in), 2009, Sicherheitspolitische Antworten auf den Transnationalen Terrorismus , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135616

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