Einleitung
Macht und Herrschaft, zwei Begriffe, deren Bedeutung auf den ersten Blick relativ eindeutig und verständlich erscheinen mag. Bei näherer Betrachtung und Überlegung lässt sich jedoch feststellen, dass eine begriffliche Festlegung, eine genaue und universale Definition zu finden, unmöglich erscheint.
Die Ausgangsfrage lautet also: Was ist Macht? Um einer Antwort dieser zentralen Frage näher zu kommen, sind weitere Fragen notwendig: Sind sich die betroffenen Personen/Institutionen stets darüber bewusst, dass sie Macht ausüben bzw. dass auf sie Macht ausgeübt wird? Wie kann Macht erkannt werden, oder ab wann kann überhaupt von Macht gesprochen werden? Welche Arten von Machtausübung lassen sich feststellen? Kommt es bei einer Machtausübung zwangsläufig zum Konflikt zwischen den Parteien? Und wann kann von Herrschaft gesprochen werden? Lassen sich Macht und Herrschaft klar voneinander trennen? Worin können die Unterschiede zwischen Macht und Herrschaft bestehen?
In der vorliegenden Arbeit werde ich auf der Grundlage der Ansätze Max Webers, Heinrich Popitz und Michel Foucaults zu diesem Thema einige Grundgedanken und mögliche Definitionsansätze zum Thema Macht und Herrschaft aufgreifen und darstellen, wobei der Schwerpunkt auf dem Machtbegriff liegen wird. Darauf aufbauend werde ich den Versuch einer eigenen Einschätzung und Definition dieser beiden Begriffe anhand konstruierter Beispiele vornehmen. Dabei werde ich der Frage nach dem „warum üben Menschen Macht aus“ weniger Beachtung schenken, da hierbei eine psychologische Betrachtungsweise angebracht wäre, welche im Rahmen dieser Arbeit nicht erörtert werden kann.
Max Webers Verständnis von Macht und Herrschaft
Max Weber unterscheidet drei Idealtypen von Herrschaft, die für ihn das Wesen von Politik ausmachen. (Heidemann, 2003 1 ) Genauer bezeichnet er diese drei Typen als „drei reine Typen legitimer Herrschaft“.
Der erste Typus ist die rationale bzw. legale Herrschaft, die auf dem Glauben der an die Legalität gesetzter Ordnungen, wie z. Bsp. Gesetze ruht und den modernen Demokratien entspricht. Als generelles Beispiel führt er die Bürokratie an. 1 Seitenzahl unbekannt
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Zweitens unterscheidet er die traditionale Herrschaft, die auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher geltenden Traditionen und der Legitimität der durch sie Berufenen (z. Bsp. Patriarch, Feudalherr) ruht.
Als dritten Typus nennt er die charismatische Herrschaft, die auf außeralltägliche Hingabe an eine Heiligkeit (z. Bsp. Prophet) oder Heldenkraft und die durch sie geschaffene Ordnung beruht. Die Herrschaft begründet sich somit aus der Persönlichkeit des „Führers“.
Weber definiert Macht wie folgt: „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer
sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ (Weber, 1980:28) Das bedeutet, als Grundlage der Macht kann die Anwendung oder Androhung physischer Gewalt oder „eine verbreitete Idee, eine geteilte Vorstellung oder Fiktion“ dienen. (Heidemann, 2003) Popitz führt diesen Gedanken weiter und kommt daraufhin zu 4 verschiedenen Grundformen der Macht (siehe H. Popitz Verständnis von Macht).
Herrschaft findet bei Weber folgende Definition: „Herrschaft soll heißen die Chance,
für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“ (Weber, 1980:28) Herrschaft und Befehl gehören für Weber unweigerlich zusammen.
Um Gehorsam bei den Menschen durch Befehle zu finden, nennt er verschiedene Motivationen, die zur „Fügsamkeit“ führen: das Spektrum reicht von „dumpfer Gewöhnung“ oder Sitte, bis zu materiellen oder ideellen Gründen, die rein zweckrational sind. Gehorsam bedeutet für Weber, „daß das Handeln des
Gehorchenden im wesentlichen so abläuft, als ob er den Inhalt des Befehls um dessen selbst willen zur Maxime seines Verhaltens gemacht habe, und zwar lediglich um des formalen Gehorsamverhältnisses halber, ohne Rücksicht auf die eigene Ansicht über den Wert oder Unwert des Befehls als solchen.“ (Weber, 1980:123) Labil sei die Herrschaft dann, wenn es sich um einen materiellen Zweck handelt. Ein bestimmtes Interesse am „Gehorchen wollen“ muss seiner Meinung nach bei einem „echten Herrschaftsverhältnis“ vorhanden sein. Sitte, Interessenlage, affektuelle- und wertrationale Motive sieht er als verlässliche Grundlagen einer Herrschaft.
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Michel Foucaults Verständnis von Macht und Herrschaft
Foucault dagegen versteht Macht nicht nur als Interaktion zwischen zwei Individuen oder Gruppen, er sieht die Menschen zusätzlich in dynamische Netzwerke, in Dispositive (Pädagogik, Politik, Psychiatrie, Wissen, Sexualität) eingebunden, die das gesamte gesellschaftliche Leben durchdringen. Diese wirken nicht ausschließlich repressiv, sondern zugleich auch produktiv. (Heidemann, 2003) Er unterscheidet klar zwischen Herrschaft und Machtbeziehungen.
Machtbeziehungen sieht er als Mittel, mit welchen sich die Gesellschaft selbst organisiert. (Heidemann, 2003) Herrschaft versteht er nicht als „(…) „einer“ globalen Herrschaft eines einzigen über
alle anderen oder einer Gruppe über eine andere, sondern vielfältige Formen von Herrschaft, die innerhalb einer Gesellschaft ausgeübt werden können.“ (Foucault, 2001:41) Der Fokus liegt nicht auf dem König in seiner zentralen Rolle, sondern auf seinen Untertanen in ihren wechselseitigen Beziehungen zueinander. Rechtssystem und Rechtssprechung sieht Foucault als „immer vorhandene Zwischenglieder zwischen den Herrschaftsverhältnissen und den vielfältigen Unterwerfungstechniken“ an. Dem Problem der Souveränität oder des Gehorsams der ihr unterworfenen Individuen versucht er zu umgehen, indem er an deren Stelle das Problem von Herrschaft und Unterwerfung setzt. Bei der Betrachtung der Rechtsanalyse bestimmt er fünf verschiedene methodische Vorkehrungen, die zusammengefasst folgendes beinhalten:
- Die Analyse von Macht sollte von der untersten Ebene, dem Lokalsten, betrieben werden und von dort aus aufsteigen. Der Ausgangspunkt sind somit die kleinen Mechanismen, die von immer allgemeineren Mechanismen und globaleren Herrschaftsformen auf natürliche Weise besetzt wurden und werden.
- Nicht die Frage, wer Macht hat und was seine Motivation ist, diese Macht zu haben, ist von Bedeutung. Vielmehr geht es darum, Macht dort zu untersuchen, wo die Intention in realen und effektiven Praktiken aufgeht.
- Macht sollte nicht als massives und homogenes Herrschaftssystem begriffen werden, sondern als etwas, was zirkuliert und als Verkettung funktioniert.
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Arbeit zitieren:
Angela Beyer, 2006, Macht und Herrschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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