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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Der Völkermord 8
3. Medien in Afrika 14
3.1 Die Printmedien 15
3 2 D e r R u n d f u n k 1 7
3.3 Medien in Ruanda 20
4. Kangura 29
5. RTLM: Das Radio als tödliche Waffe 42
5.1 Die Sendezeit 42
5 2 D i e H ö r e r 4 3
5.3 Gesellschaftliche Strukturen 43
5 4 R h e t o r i k v o n G e w a l t 4 4
5.5 Analyse der Sendungen 55
5.5.1 Das Format der Sendungen 55
5.5.2 Themen der Sendungen 57
5.6 Medientheorie: Die überzeugende Kommunikation 59
5.7 Die These der minimalen Effektivität 62
6. Schluss 72
7. Bibliographie 77
8. Nachweis der Abbildungen 81
2
1. Einleitung
Die Frage, was Völkermord ist, wird in der Forschung überaus kontrovers diskutiert 1 . Bei einigen Fällen, so dem stalinistischen Regime, dem Morden der Khmer Rouge in Kambodscha oder dem deutschen Vernichtungsfeldzug gegen die Herero 1904/1905, ist es unklar, ob sie als Genozid klassifiziert werden können. Andere Fälle hingegen sind ganz eindeutig dieser Art des Verbrechens zuzuordnen. Darunter fallen die Massenmorde an den Armeniern durch das jungtürkische Regime, die nationalsozialistischen Genozide und der hier im Blickpunkt stehende Genozid in Ruanda.
Der Begriff ‚Genocide’ wurde 1944 von Raffael Lemkin (1900-1959) in dem Buch Axis Rule in Occupied Europe geprägt 2 . Die Bezeichnung für das Verbrechen des Völkermordes ist also wesentlich neuer als die Existenz des Verbrechens selbst. Bis heute existiert keine universell akzeptierte Definition von Völkermord oder genauer von Verbrechen gegen die Menschheit. Fest steht jedoch, dass sie eine fundamental inhumane Behandlung der Bevölkerung bedeuten, oft begründet in rassischen, politischen, religiösen oder anderen Einstellungen 3 . Am 9. Dezember 1948 wurde die „Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Genozids“ als Resolution 260 A(III) einstimmig von der Volksversammlung der UNO verabschiedet. Im Jahr 1951 trat sie dann in Kraft.
In dieser Konvention wird Völkermord unter drei Aspekten definiert. Erstens werden verbrecherische Handlungen und Praktiken aufgelistet, zweitens wird eine präzise Absicht, das heißt die völlige oder teilweise Zerstörung einer Opfergruppe, unterstellt, und drittens werden Gruppen, die zum Opfer eines Genozids werden können, aufgelistet. Hierunter fallen nationale, rassische, ethnische oder religiöse Gruppen. Artikel II der Konvention enthält mit fünf Absätzen eine Liste von Handlungen, die Völkermord darstellen:
1. Tötung von Mitgliedern der Gruppe.
2. Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe.
3. Vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen.
1 Barth, B.: Genozid. Völkermord im 20. Jahrhundert – Geschichte, Theorien, Kontroversen, München 2006, S.
7.
2 Zit. in Schabas, W.A.: Genozid im Völkerrecht, Hamburg 2003, S. 24 und 30.
3 Barth, B.: Genozid, S. 14.
3
4. Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind.
5. Gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe 4 . Im Fall von Ruanda wurden die ersten beiden Punkte erfüllt, weshalb heute niemand ernsthaft mehr bestreitet, dass hier ein Völkermord stattfand.
Der Völkermord von Ruanda im Jahr 1994 beinhaltet umfangreiche Gewalttaten, die am 6. April begannen und bis Mitte Juli desselben Jahres andauerten. In drei Monaten wurden knapp eine Million Menschen ermordet. Ein Zitat eines UNAMIR-Offiziers aus einem Interview mit Human Rights Watch aus dem Jahr 1997 zeigt das Besondere dieses Völkermordes:
„Den Krieg habe ich schon zuvor gesehen, aber ich habe niemals eine Frau mit einem Kind auf dem Rücken gesehen, die eine andere Frau mit einem Kind auf dem Rücken tötet“ 5 Nachbarn und Bekannte, die mit ihren Opfern jahrzehntelang in Frieden zusammengelebt hatten und sozial verbunden waren, fingen auf einmal an, diese auf brutalste Weise abzuschlachten. Kennzeichnend für den Genozid in Ruanda ist die soziale Nähe zwischen den Opfern und den Tätern ebenso wie die unmittelbare körperliche Nähe im Moment des Tötens. Die Frage nach den Gründen dieses Phänomens, auf die ich gleich zurückkommen möchte, ist berechtigt.
Die Vernichtung aller Tutsi war das Ziel der Hutu. In einem „massiven Reinigungsritual“ 6 sollte das Volk ein für allemal von den fremden und blockierenden Elementen gesäubert werden 7 . Viele Aussagen könnte man hier noch anfügen, welche die Absicht der Hutu belegen, dies soll jedoch zur Bestätigung, dass der erste Punkt der eben aufgezählten in Ruanda erfüllt wurde. Dass die Absicht bestand, schweren und körperlichen Schaden an Mitgliedern der Tutsi zu verursachen, kann ebenfalls an verschiedenen Praktiken während des Genozids festgemacht werden. So gibt es viele Beispiele von Frauen, die wochenlang vergewaltigt wurden. Ebenso gibt es Fälle, wo Menschen gezwungen wurden, ihre eigenen Familienmitglieder
5
Zit. In: Krüger, K.: Worte der Gewalt: Das Radio und der kollektive Blutrausch in Rwanda 1994, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 51 (2003), S. 923-939, hier: S. 923.
6 Taylor, C.: Sacrifice as Terror. The Rwandan genocide of 1994, Oxford 1999, S. 101.
7 Brandstetter, A.-M.: Die Rhetorik von Reinheit, Gewalt und Gemeinschaft: Bürgerkrieg und Genozid in Rwanda. In: Sociologus, Zeitschrift für empirische Ethnosoziologie und Ethnopsychologie. Journal for Empirical Social Anthropology. Jg. 51 (2001), Heft 1/2, S. 148–184, hier: S. 150.
4 umzubringen oder sexuelle Handlungen unter den Augen der Täter durchzuführen etc. 8 .
Bezüglich der bereits formulierten Fragestellung, worin die aktive Beteiligung der Bevölkerung an dem Morden ohne spezifischen Anlass im Verhalten der Opfer begründet sein könnte, gibt es verschiedene Bereiche, in welchen Antworten zu finden sind.
In dieser Arbeit soll untersucht werden, inwiefern die Medien einen Einfluss auf die Geschehnisse vor und während des Völkermordes hatten. Dass dieser Einfluss vorhanden war, wird kaum angezweifelt. Die Frage ist vielmehr, wie groß er war. Diese Forschungskontroverse ist momentan in vollem Gange und produziert ein weites Spektrum von Vorschlägen. In Filmen, die den Genozid zu ihrem Inhalt gemacht haben, kommt den Medien und vor allem dem Radio eine sehr große Bedeutung zu. Ebenso spielt das Radio in den politischen Diskussionen um die Frage, wie solche Vorkommnisse in Zukunft verhindert werden könnten, eine zentrale Rolle. Auch das United Nations International Criminal Tribunal for Rwanda (ICTR) stellte die Bedeutung der Medien heraus, als es drei Journalisten wegen des „Verbrechens gegen die Menschheit“ 9 verurteilte 10 . Begriffe, die in der Forschung fallen, weisen einen ähnlichen Charakter auf. So findet man immer wieder programmatische Titel wie „radio dispatcher of murder“ 11 , „radio murder“ 12 , the „voice of genocide“ 13 , „a tool for mass murder“ 14 and „call to genocide“ 15 . Alle diese Titel oder Bezeichnungen betonen sehr stark die Funktion und ausgehende Wirkung des
8 Zu Sexualstraftaten und zu Folterformen Des Forges, A.: Kein Zeuge darf überleben. Der Genozid in Ruanda, Hamburg 2002 S. 259 f. Zu den Formen der Gewalt siehe auch den OAU-Bericht The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitt 14.25–14.26 sowie 16.17–16.20, abrufbar unter http://www.aegistrust.org/images/stories/oaureport.pdf (22.01.09).
9 Engl.: crimes against humanity. Fälschlicherweise, wahrscheinlich ausgelöst durch einen Übersetzungsfehler während der Nürnberger Prozesse, wird der Terminus oft mit „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ übersetzt. Dies ist aber nicht nur eine falsche Übersetzung, sondern es impliziert auch eine inhaltliche Verschiebung. Daher muss der Terminus „humanity“ muss im Kontext von Völkermord korrekt mit Menschheit übersetzt werden, siehe Barth, B.: Genozid, S. 43f.
10 Straus, S.: What ist he Relationship between Hate Radio and Violence? Rethinking Rwanda’s “Radio Machete”, in: Politics & Society (2007), Vol. 35, No. 4, S. 609-637, hier S. 610.
11 House Editorial, „Fanning Rwanda’s Genocide“, New York Times, December 5, 2003.
12 Melvern, L.: “Radio Murder”, Times Literary Supplement, September 9, 2005, 25.
13 Melvern, L.: Conspiracy to Murder. The Rwandan Genocide, London 2006, S. 205.
14 Kimani, M.: RTLM: The Medium that Became a Tool for Mass Murder, in: Thompson, , A. (Hrsg.): The Media and the Rwanda Genocide, London 2007, S. 110-124.
15 Des Forges, A.: Call to Genocide: Radio in Rwanda, 1994, in: Thompson, A. (Hrsg.): The Media and the Rwanda Genocide, London 2007, S. 41-54.
5 Radios. Die Bezeichnung „Radio Machete“ 16 setzt das Radio sogar buchstäblich mit einer gefährlichen Waffe gleich.
Vor allem zwei Meinungen über die Rolle des Radios und die Mechanismen seiner Wirkung stehen sich in der Forschungskontroverse gegenüber. Die erste beinhaltet die Annahme, dass durch die Radiosendungen direkt Ideen in die Köpfe der Hörer implantiert wurden, so dass dadurch die Ausübung der Gewalt bedingt und legitimiert wurde 17 . Aus einer Studie von Christine Kellow und H. Leslie Steeves folgerten diese, dass das Radio ein Bewusstsein von Hass und Angst in das Volk indoktrinierte, das vorher in der Lebenswelt der Ruander nicht vorhanden war 18 . Ein Faktor, der als maßgeblich für das Ausmaß des Völkermordes angesehen wird. Diese Annahme wird zum momentanen Zeitpunkt von der Mehrheit der Wissenschaftler geteilt und taucht in den meisten Veröffentlichungen zu diesem Thema auf.
Die andere Annahme geht davon aus, dass das Radio die Stimme der Regierung bzw. einer hohen Autorität darstellte. Wenn der Befehl an das ruandische Volk erging, zu töten, gehorchte es. Diese Meinung wird bei Jean-Pierre Chrétien u.a. auf den Punkt gebracht, wenn es dort heißt: ‚the Rwandan Genocide had two main tools: „the radio and the machete, the first to give and receive orders, the second to execute them“ 19 . Ein Ermittler der Vereinten Nationen brachte Ähnliches zum Ausdruck, als er sagte, das Gift der Propaganda des Radios “is all the more effective because, it is said, the Rwandan peasant has a radio culture of holding a transistor up to his ear in one hand and holding a machete in the other, waiting for orders emitted by RTLM” 20 .
Scott Straus bemängelt, dass zu oft ein vorschnelles Urteil über die Rolle der Medien gefällt würde und nicht a priori ein Zusammenhang zwischen den Sendungen von RTLM und dem Ausmaß des Völkermordes und der Gewalt festgestellt werden könne. Dies erfordere eine genaue theoretisch fundierte und empirisch belegte Untersuchung, die er bislang vermisst 21 .
16 Der Terminus findet sich in einer Erklärung des ICTR, abrufbar unter
http://69.94.11.53/ENGLISH/PRESSREL/2003/372.htm (22.01.09).
17 Straus, S.: Hate Radio, S. 613.
18 Kellow, C. & Steeves, H.L.: The Role of Radio in the Rwandan Genocide, in: Journal of Communication 48/3 (1998), S. 107-128, hier: S. 124.
19 Chrétien, J.-P. et. al.: Rwanda: Les Médias du Génocide, Paris 1995, S. 191, zit. in Straus, S.: Hate Radio, S. 613.
20 Straus, S.: Hate Radio, S. 613f.
21 Ebd. S. 614.
6 Eine Ausnahme bildet eine Studie von Mary Kimani 22 , welche eine detaillierte Analyse des Inhaltes von Transkripten der RTLM-Sendungen enthält. Die meisten Studien, die anhand von Interviews durchgeführt wurden, offenbaren ebenfalls methodische Schwächen. Bis auf Li 23 und Mironko 24 werden in fast allen Befragungen die Zuhörer teilweise oder völlig ausgeklammert und nur die Täter befragt.
Zunächst möchte ich den geschichtlichen Kontext des Völkermordes knapp umreißen, dessen Kenntnis für ein Verständnis alles Weiteren zwingend notwendig ist. Daran anschließend soll eine Übersicht zunächst über die Mediensituation auf dem afrikanischen Kontinent, deren Geschichte und den aktuellen Stand folgen, da auch diese nicht unwichtig für das Verständnis der Mediensituation in Ruanda ist. Folgerichtig sollen auch in diesem Kapitel die verschiedenen Medien Ruandas, ihre (meist recht kurze) Geschichte und die Bedeutung für das Land vorgestellt werden. Jedoch möchte ich hier wesentlich detaillierter vorgehen, um die Ausgangssituation klar zu beleuchten.
Im nachfolgenden Abschnitt steht dann die Untersuchung der Rolle der Medien im Blickpunkt. Jede Medieninstitution soll für sich betrachtet werden, d.h. zunächst die Printmedien mit besonderem Schwerpunkt auf der Zeitung Kangura, danach die Radiostationen mit den Sendern RTLM und Radio Rwanda, wobei der Schwerpunkt insgesamt wegen seiner Bedeutung auf der Untersuchung von RTLM liegt. Ziel soll es grundsätzlich sein, die Bedeutung der jeweiligen Medien für den Völkermord herauszustellen. Hierzu gehört einerseits eine Untersuchung der Inhalte der Sendungen, der Rhetorik und andererseits die Projektion auf die Ereignisse, um gegebenenfalls Parallelen festzustellen. Ebenso ist es notwendig, die jeweilige Hörerschaft beziehungsweise Leserschaft zu analysieren. Außerdem ist es wichtig, Klarheit über die Reichweite des Radios zu erlangen wie auch über die Intensität des Kontaktes der ruandischen Bevölkerung mit den Medieninhalten. Ebenso sollen hier noch einige soziologische Komponenten der Massenkommunikation in Bezug auf die Bedingungen, unter denen Wirkungen eintreten können, auf die Situation in Ruanda hin geprüft werden.
22 Kimani, M.: RTLM, S. 110-124.
23 Li, D.: Echoes of Violence. Considerations on Radio and Genocide in Rwanda, in: Thompson, , A. (Hrsg.): The Media and the Rwanda Genocide, London 2007, S. 90-109.
24 Mironko, C.: The Effect of RTLM’s Rhetoric of Ethnic Hatred in Rural Rwanda, in: Thompson, , A. (Hrsg.): The Media and the Rwanda Genocide, London 2007, S. 125-135.
7 Abschließend sollen die wichtigsten Ergebnisse kurz zusammengefasst werden und überdies noch die Rolle der Medien im Internationalen Kontext, einem weiteren dem hier behandelten sehr ähnlichen Forschungsfeld, gestreift werden. Sodann soll noch ein Ausblick getan werden, der sich besonders mit Fragestellungen, denen sich die Forschung in ihrem zukünftigen Verlauf widmen sollte, beschäftigt.
8
2. Der Völkermord
Der genaue Ablauf der Massenmorde in Ruanda 1994 ist historisch und quellenmäßig trotz verschiedener Neuerscheinungen in den letzten Jahren noch nicht vollständig geklärt und aufgearbeitet 25 . Dennoch stimmen fast alle Forscher miteinander überein, dass hier eindeutig ein Fall von einem Völkermord vorliegt. Zwischen dem 6. April, als das Flugzeug des Staatspräsidenten abgeschossen wurde, und dem 19. Juli 1994, als der Krieg von den Rebellen offiziell beendet und ein neuer Präsident eingesetzt wurde 26 , starben wahrscheinlich über eine Million Menschen, von denen bislang über 950000 namentlich identifiziert sind 27 . Herausstechend ist die enorme Brutalität, die mit dem Morden einherging. Nach Statistiken sollen ca. 37 % der Opfer mit Macheten und 16 – 17 % mit Keulen ermordet worden sein, das heißt mehr als die Hälfte aller Opfer wurden mit diesen Hiebwaffen umgebracht und zerhackt.
Ruanda ist kein typischer afrikanischer Staat, kein flaches, heißes und trockenes Wüstenland. Das so genannte ‚Land der tausend Hügel’ ist nach allen Seiten durch Grabenbrüche und Schluchten, Seen und Gebirgsketten gesichert und wird darum auch manchmal als die ‚Schweiz Afrikas’ bezeichnet. Geopolitisch ist Ruanda sehr eng in ein Netz von komplexen Interaktionen mit seinen Nachbarstaaten eingebunden 28 . Besonders Ruandas Beziehung zu Burundi war seit deren beider Unabhängigkeit, die sie jeweils im Juli 1962 wiedererlangten, durch eine gegenseitige Beeinflussung von Gewaltausbrüchen im Sinne einer Verzahnung der Gewalt charakterisiert 29 . Beide Länder wurden deshalb treffend von René Lemarchand 30 als „subversive Nachbarn“ charakterisiert. Sie weisen etwa die gleiche Verteilung der Bevölkerungsgruppen von Hutu und Tutsi auf, nämlich im Verhältnis von ca. neun zu eins, allerdings unter spiegelverkehrten Machtverhältnissen. Während in Burundi die Tutsi die Regierungsmacht stellten, wurden sie in Ruanda unterdrückt.
Die Unterscheidung zwischen den Bevölkerungsgruppen der Hutu und der Tutsi ist eine in der Geschichte des Landes künstlich herbeigeführte. Weder reale ethnische, sprachliche oder religiöse Strukturen konnten für eine Unterscheidung dienen, sondern allein besonders durch die belgische Kolonialmacht eingeführte soziale
25 Barth, B.: Genozid, S. 112.
26 Berry, J.A. and Berry, C.P.(Hgg.): Genocide in Rwanda, Washington 1999, S. XXIff.
27 Barth, B.: Genozid, S. 112.
28 Marx, J.: Völkermord in Rwanda, Zur Genealogie einer unheilvollen Kulturwirkung, Hamburg 1997, S. 30f. 29 ebd. S. 31.
30 Lemarchand, R.: Burundi. Ethnocide as discourse and practice, Cambridge 1994, S. 29.
9 Einstufungen trennten die ehemals einheitliche Bevölkerung 31 . Die Gruppen weisen keine besonderen Merkmale auf, die sie unterscheiden und gleichzeitig als ethnisch bezeichnet werden können. Die Begriffe Hutu und Tutsi brachten eigentlich nur soziale und politische Inhalte zum Ausdruck 32 . Gehörte man zu den Tutsi, hieß das zunächst einfach, dass man von der Viehzucht lebte und wirtschaftlich erfolgreicher war als ein Hutu, der zu den mittleren und unteren gesellschaftlichen Gruppen gehörte. Die Begriffe richteten sich lange nach dem Erreichten und wurden entsprechend flexibel gehandhabt und nicht vererbt 33 . Erst die Kolonialherren führten dann die ethnische Bedeutung der Begriffe ein.
Dabei legte die belgische Kolonialverwaltung auch die Herkunft einer jeden Familie fest, als sie ein System von Personalausweisen einführte. Dies sollte später für viele Tutsi verhängnisvolle Folgen haben, da im Personalausweis vermerkt war, welcher Bevölkerungsgruppe man angehörte. Äußerliche Unterschiede, wenn überhaupt vorhanden, waren so gering, dass hier keine Unterscheidung möglich gewesen wäre. Im Zuge der Dekolonisation formte sich gerade bei den Hutu ein Bewusstsein, dass sie seit Jahrhunderten als Gruppe diskriminiert worden waren und Hutu-Politiker forcierten eine Förderung des Bewusstseins dieser angeblichen Unrechtssituation. So entstand eine klassische Situation, welche die Politisierung von Ethnizität begünstigte 34 . Politiker der Tutsi hingegen definierten die Identität ihres Volkes in Kategorien der Herrschaft und behaupteten, sie hätten schon vor Jahrhunderten das Land beherrscht und die Hutu-Bevölkerung unterworfen. So vertraten Politiker beider Seiten einen Herrschaftsanspruch.
Mit der Revolution im Jahr 1959 begann eine Welle von großen Massakern, die bis zum Völkermord anhielt. In der Revolution von 1959, in der die althergebrachte monarchisch organisierte Vorherrschaft der Tutsi in Ruanda beendet wurde, wurden die ersten Weichen für den Völkermord gestellt 35 . Weitere Massaker fanden 1961, 1963-64, 1972/73, 1991 und 1992/1993 statt. In Burundi brach die Gewalt ebenfalls immer wieder aus. Massaker fanden dort in den Jahren 1965/1966, 1969, 1972, 1988, 1991 und 1993 statt. Wie bereits erwähnt beeinflussten sich diese Mordaktionen gegenseitig, sodass diese Wechselwirkung zwischen den beiden
31 Barth, B.: Genozid, S. 112.
32 Ebd., S. 112f.
33 Hoering, U.: Zum Beispiel Hutu und Tutsi, Göttingen 1997, S. 19.
34 Barth, B.: Genozid, S. 114.
35 Wütherich, P.: Revolution und Erste Republik: 1959 bis 1973, in: Harding, L.(Hrsg.): Ruanda – der Weg zum Völkermord. Vorgeschichte – Verlauf – Deutung, Hamburg 1998, S. 57.
10 Ländern ein dynamisierendes Element für fortschreitende Gewalt darstellte 36 . Erwähnenswert ist hier besonders der Aufstand der Hutu in Burundi 1972. Bei der gewaltsamen Niederschlagung dieses Aufstandes wurden ca. 100.000 bis 150.000 Hutu umgebracht. In Ruanda forderten die Hutu daraufhin Vergeltungsmaßnahmen, denen der Präsident Kayibanda jedoch entgegen wirkte. Als er die Gewalttaten gegen Tutsi in Ruanda vollständig unterband, zog er den Hass der Hutu auf sich 37 und schürte Aggressionen, die das Klima zwischen den beiden Gruppen nachhaltig vergifteten. 1973 brachte sich der Verteidigungsminister Juvénal Habyarimana durch einen Putsch an die Macht und gründete die auf ihn zugeschnittene Partei MRND 38 . Beide sollten bis zum Ausbruch des Völkermordes 1994 an der Macht bleiben und ihren Anteil zu dem erschreckenden Erfolg dieses Ereignisses beisteuern.
Dem Genozid ging zudem eine tiefe wirtschaftliche Krise voraus. Die Umstrukturierung des Agrarsystems stürzte die Bevölkerung in Armut und Elend 39 . Die Wirtschaft des Landes litt unter dem rasanten Verfall des Kaffeepreises – 75 Prozent aller Exporte basierten auf der Kaffeeproduktion – und unter tiefgreifenden makroökonomischen Reformen auf Verlangen von Weltbank und Internationalem Währungsfonds (IWF). Dies verschärfte die schwelenden ethnischen Spannungen und beschleunigte den Prozess des politischen Zusammenbruchs 40 .
Besonders bedeutend war die Krise des Agrarsystems auch deshalb, weil in Ruanda ca. 90 Prozent der Bevölkerung vom Ackerbau oder auf dem Land leben. Besonders unter arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen breitete sich angesichts dieser Umstände zunehmend ein Gefühl der Nutz- und Perspektivlosigkeit aus 41 . Der Soziologe W.I. Thomas weist treffend darauf hin: Wenn Objekte als real perzipiert werden, sind sie auch in ihren Konsequenzen real. Dies gilt auch für die Formierung von ethnischer Identität. 42 Im Falle von Ruanda war dies ein längerer Prozess, der sich durch die eben genannten Punkte progressiv zuspitzte, um dann letztendlich 1994 in der schlimmsten Art und Weise zu kulminieren.
36 Barth, B.: Genozid, S. 114.
37 Wütherich, P.: Revolution, S. 68f.
38 Mouvement républicain national pour le développement, zu deutsch : Nationalrepublikanische Bewegung für die Entwicklung.
39 Hoering, U.: Hutu und Tutsi, S. 35.
40 Ebd., S. 35.
41 Des Forges, A.: Kein Zeuge, S. 72-74.
42 Vgl. Barnett, M.: Eyewitness to a genocide. The United Nations and Rwanda, Ithaca 2002, S. 50.
11 Natürlich spielten hier auch im Vorfeld die Medien eine wichtige Rolle, jedoch soll es an dieser Stelle aufgrund der nachfolgenden Untersuchungen bei einer schlichten Erwähnung dieses wichtigen Phänomens bleiben.
Eine wichtige Rolle auf dem Weg zum Völkermord spielte auch die Rebellenarmee (RPF 43 ). 1990 begann diese von Uganda aus einen Angriff auf Ruanda und das Hutu-Regime, der jedoch mithilfe der französischen Unterstützung zurückgeschlagen werden konnte. Ganz wichtig ist hier das Gefühl der allgegenwärtigen Bedrohung durch die RPF, das nach diesen Attacken durch die Hutu-Regierung verbreitet wurde. Die Angst der Hutu vor den Tutsi sollte geschürt werden und die Angriffe der RPF spielten den Machthabern natürlich in die Karten. Diese Angst, die von nun an immer wieder heraufbeschworen wurde, hatte einen großen Anteil daran, dass vier Jahre später ganz normale Hutu, die bislang nie straffällig geworden waren, zu den Waffen griffen und ihre Nachbarn und andere Tutsi auf grausame Weise umbrachten.
1993 bildete sich dann eine parteiübergreifende Sammlungsbewegung, die Hutu-Power. Diese Bewegung, von extremen Hutu aus dem Umfeld des Präsidenten organisiert, hatte das Endziel, einen Staat ohne Tutsi und ohne oppositionelle Hutu etablieren zu können. Bei der Vorbereitung und Durchführung des Genozids kam der Hutu-Power eine bedeutende Rolle zu, da sie die gegen die Tutsi gerichteten Kräfte vereinte und die Organisation konzentrierte.
Der Völkermord wurde dann durch die Ermordung des Präsidenten Habyarimana ausgelöst. Am 6. April 1994 wurde das Flugzeug, mit dem er gemeinsam mit dem burundischen Präsidenten nach Kigali, der Hauptstadt Ruandas, flog, mit einer Rakete abgeschossen. Wer dafür verantwortlich war, ist bis heute ungeklärt, allerdings nutzten extremistische Hutu dieses Ereignis – ähnlich wie die Nationalsozialisten den Reichstagsbrand 1933 - um gegen oppositionelle Hutu und Tutsi in Kigali gewaltsam vorzugehen.
Bereits 30 Minuten nach dem Attentat begannen die Morde, wobei die Täter – vor allem Mitglieder der Präsidentengarde – anhand von vorbereiteten Listen ihre Opfer aufspürten und sofort umbrachten. Eines der ersten prominenten Opfer war die Frau des Präsidenten. Die zehn belgischen UNAMIR-Soldaten, die zu ihrem Schutz bereitgestellt waren, wurden ebenfalls ermordet 44 .
43 RPF = Ruandische Patriotische Front.
44 Des Forges, A.: Kein Zeuge, S. 231ff., S. 243, S. 249-252.
12 Die Gewalttaten breiteten sich schnell über das ganze Land aus. Bis auf die Präfektur Byumba, die sich in den Händen der RPF befand, fanden in allen Teilen des Landes Massaker statt. Die Bevölkerung beteiligte sich schnell selbst an dem Morden, teils unter Zwang, teilweise auch freiwillig.
Überall im Land setzten die Täter Straßenblockaden ein, um Ruander auf der Flucht kontrollieren zu können. Stellte sich bei Kontrollen heraus, dass jemand Tutsi war oder versuchte, Tutsi zu helfen, wurde er an Ort und Stelle ermordet 45 . Patrouillen und Menschenjagden ergänzten diese Strategie der Suche nach Vernichtung von Opfern 46 . Bezeichnend ist das außerordentliche Maß an Gewalt, welches scheinbar keine Grenze kannte. So waren, wie bereits erwähnt, die wichtigsten Tatwaffen so genannte Hiebwaffen. Dies schließt ein, dass jeder Mord mit solch einer Waffe eine sehr direkte, persönliche Sache war. Man konnte sein Opfer nicht, wie bei Gebrauch einer Schusswaffe, aus der Entfernung umbringen. Ebenso erschreckend sind die Berichte über Gewaltakte, die mit dem Töten einhergingen. So wurden den Opfern oft Körperteile abgehackt, um ihnen möglichst lang anhaltende Schmerzen zuzufügen. Ebenso waren Vergewaltigungen an der Tagesordnung, teilweise wurden Frauen und Mädchen wochenlang als Sklavinnen für die Erfüllung sexueller Bedürfnisse gehalten, teilweise Familien zum Inzest gezwungen oder zur Ermordung der eigenen Familienmitglieder.
Die Täter kamen aus allen Teilen der Bevölkerung. Der Großteil der auch als Génocidaires bezeichneten Täter bestand aus ganz gewöhnlichen ruandischen Männern 47 . Insgesamt brachten sie in knapp drei Monaten rund eine Million Menschen um.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist noch das Verhalten der Weltöffentlichkeit und der Vereinten Nationen. Trotz entsprechender Warnungen – Des Forges weist darauf hin, dass den politischen Entscheidungsträgern in Belgien, Frankreich und den USA schon wenige Stunden nach dem Ausbruch des Mordens klar war, dass die Tutsi nur deshalb ermordet wurden, weil sie Tutsi waren – wurde nichts unternommen. Beobachter hätten erkennen müssen, dass ein Völkermord stattfand 48 . Destexhe klagt den Westen an, dass nach dem 6. April drei Wochen vergangen seien, bis in den westlichen Medien die Situation in Ruanda mit der in Nazi-Deutschland verglichen worden sei, und selbst dann das Wort Genozid kaum
45 Des Forges, A.: Kein Zeuge, S. 256-258.
46 Ebd., S. 258, Krüger, K.: Worte der Gewalt, S. 936f.
47 Straus, S.: The Order to Genocide: Race, Power and War in Rwanda, Ithaca 2006, S. 107f.
48 Des Forges, A.: Kein Zeuge, S. 39.
13 auftauchte 49 . Bemerkenswert ist, dass selbst einige Jahre nach dem Völkermord – und kein Zweifel besteht daran, dass es ein Völkermord war – manche Autoren immer noch verharmlosend von einem Bürgerkrieg sprechen 50 . Wie wenig Aufmerksamkeit die Medien dem Geschehen widmeten, zeigen überdies die Antworten, wenn man in seinem Umfeld den Kenntnisstand der Bevölkerung auf dieses Geschehen hin befragt.
Insbesondere auf die Frage hin, ob der Genozid hätte verhindert werden können, müssen die Vereinten Nationen, die USA und die internationalen Medien sich schwere Vorwürfe gefallen lassen. So gestand auf dem Flugplatz von Kigali im März 1998 Präsident Clinton gegenüber den Ruandern ein, dass Er und andere nicht wirklich verstanden hätten, was in Ruanda passiert sei, bis es zu spät gewesen sei: „We did not call these crimes by their rightful name: genocide.“ 51
49 Destexhe, A.: Rwanda and Genocide in the Twentieth Century, New York 1995, S. 32. 50 Bspw. tut dies Hoering, U.: Hutu und Tutsi.
51 Zit. In Barth, B.: Genozid, S. 127.
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3. Medien in Afrika
Um die Mediensituation in Afrika im Überblick zu beschreiben, muss man sich einigen Herausforderungen stellen. Das erste Problem eröffnet sich beim Blick auf die Landkarte, denn das Untersuchungsgebiet ist unwahrscheinlich groß. Dies bringt eine Vielzahl von unterschiedlichen Voraussetzungen und Ausgangssituationen der jeweiligen Subregionen mit sich. So ist es beispielsweise sinnvoll, den meisten Autoren 52 zu folgen und die fünf Länder Nordafrikas wegen ihrer arabischislamischen Medienpolitik von den übrigen 47 Staaten der subsaharischen Region abzuspalten und gesondert zu betrachten. Daher sollen die fünf Länder Nordafrikas hier nicht berücksichtigt werden. Ebenso werden häufig auch Ost- und Westafrika als eigenständige Regionen betrachtet. Dies liegt einerseits an den unterschiedlichen Entwicklungsständen der Mediensituation, andererseits - und das ist wesentlich entscheidender – an ihrer unterschiedlichen kolonialen Vorgeschichte und den damit verbundenen sprachlichen und politischen Prägungen. Eine absolute Ausnahmeposition auf dem afrikanischen Kontinent nimmt Südafrika ein. Nicht nur aus entwicklungspolitischer Sicht, sondern auch im Bereich der Medien übersteigt Südafrika alle restlichen Staaten auf dem Kontinent hinsichtlich der Mediennutzung, Medienverbreitung, der Pressefreiheit sowie in Bezug auf funktionierende Medienregulierungen um ein Vielfaches 53 . Daher ist es auch hier sinnvoll, Südafrika gesondert zu betrachten, um ein verzerrtes Bild zu vermeiden 54 . Ein weiteres Problem besteht im Bereich der Datenerfassung. In den meisten afrikanischen Ländern gibt es im Gegensatz zu den USA oder Europa keine oder nur sehr einfache Verfahren zur Erfassung von Daten.
Unter diesen Prämissen ist der hier gegebene Überblick zu sehen. Es liegt auf der Hand, dass für eine umfassende Betrachtung der Mediensituation auf dem afrikanischen Kontinent jedes einzelne der 53 Länder Afrikas untersucht werden müsste. Aufgrund dieser Ausgangssituation soll der Überblick anhand einiger repräsentativer Sachverhalte dargestellt werden. Jedoch sollte auch immer der Gedanke im Bewusstsein bleiben, dass alle Aussagen im besten Fall nur sich
52 Jensen, M.: Sub-Saharan Africa, in: UNESCO (Hrsg.): World Communication and Information Report 19992000, Paris 1999, S. 180-196.; Seibel, S./Müller-Falcke, D.: Informations- und Kommunikationstechnologien in Entwicklungsländern, in: Brüne, S. (Hrsg.): Neue Medien und Öffentlichkeiten. Politik und Telekommunikation in Afrika, Asien und Lateinamerika, Bd. 1, 2000 (= Schriften des deutschen Übersee-Instituts Hamburg Nr. 46), S. 41-89.
53 Fourie, P.J. & Wigston, D.: Das Mediensystem Südafrikas, in: Internationales Handbuch der Medien 2004/2005, Baden-Baden 2004, S. 1041-1061.
54 Jensen, M.: Africa, S. 181.
15 annähernde Verallgemeinerungen über einen tatsächlich politisch, kulturell und ökonomisch extrem heterogenen und sich ständig verändernden Kontinent darstellen.
3.1 Die Printmedien
Afrika ist bekanntlich einer der am wenigsten entwickelten Kontinente der Erde 55 . Allein südlich der Sahara gelten 33 Staaten als extrem unterentwickelt, ca. 25 Prozent der Bevölkerung können weder lesen noch schreiben und es ist nicht zu erwarten, dass wenigstens ein Drittel der Bevölkerung das Alter von 40 Jahren erreichen oder überschreiten wird. Bedenkt man diese Zahlen, so ist es nur folgerichtig, dass auch der Mediensektor im internationalen Vergleich weit hinterher hinkt 56 .
Im 20. Jahrhundert durchlebten fast alle Staaten des afrikanischen Kontinents vier große Epochen, wobei jede Epoche für sich auf bestimmte Art und Weise ihren Beitrag zur Entstehung der heutigen Medienlandschaft leistete 57 . Im Einzelnen sind dies die Epoche der Kolonialisierung, der afrikanischen Unabhängigkeit, der Einparteienherrschaft und der Demokratisierung.
Die Kolonialisierung war ein entscheidender Moment bei der Geburt und Entwicklung der afrikanischen Medien. Zunächst wandten sich die Inhalte und der Adressatenkreis der Zeitungen nur an die Kolonisten und die europäischen Bürger der Kolonien, doch öffneten sie sich mit der Zeit auch immer mehr der einheimischen Bevölkerung. So erhielten zumindest die gebildeten Afrikaner, die der französischen, englischen oder portugiesischen Sprache mächtig waren, Zugang zum Inhalt der Zeitungen. Allerdings blieb trotz allem die Mehrheit der Bevölkerung – nicht zuletzt wegen der hohen Analphabetenquote – von der Zeitungslektüre ausgeschlossen 58 . Im Zuge der Missionierung der einheimischen Bevölkerung der Kolonien entwickelte sich die Idee, dass die Zeitungen ein wirkungsvolles Medium sein könnten, um in kurzer Zeit größere Teile der Bevölkerung mit den entsprechenden Botschaften zu erreichen.
55 Brüne, S.: Die ehemalige Dritte Welt, die Alten und die Neuen Medien, in: Brüne, S. (Hrsg.): Neue Medien und Öffentlichkeiten. Politik und Telekommunikation in Afrika, Asien und Lateinamerika, Bd. 1, 2000 (= Schriften des deutschen Übersee-Instituts Hamburg Nr. 46), S. 23.
56 Jensen, M.: Africa, S. 181.
57 Onana, C.: Ein Jahrhundert Presse in Afrika, abrufbar unter http://www.bdzv.de/635.html#c1301 (Stand: 12.01.09).
58 Ebd.
16 Aus diesem Grund ergriffen die europäischen Herausgeber die Initiative und gingen mehr und mehr dazu über, Zeitungen auch in afrikanischen Sprachen zu veröffentlichen. Folgerichtig stellten diese Zeitungen kein allgemeines Informationsmedium dar, sondern sind mehr als Kanäle für die Botschaften der Missionare und Priester mit christlichem und biblischem Gedankengut zu sehen. Im Laufe dieser Entwicklung kam es dann zunehmend zu einer Vermischung dieser Inhalte mit vornehmlich politischen und sozialen Anliegen.
In der zweiten Epoche, als viele der afrikanischen Staaten die Unabhängigkeit erlangten, bauten die Zeitungen ihre Bedeutung als Plattform für die Verbreitung politischer Meinungen erheblich aus. Angespornt von Intellektuellen, Gewerkschaftern und politischen Führern, teilweise auch Studenten, forderten die Zeitungen gemeinsam die Freiheit und das Recht auf Selbstbestimmung 59 und hatten so einen nicht zu unterschätzenden Anteil am Kampf um die Unabhängigkeit. Ein weiteres wichtiges Merkmal dieser Zeit war die stark voranschreitende Etablierung des Mediums Zeitung bzw. Presse als Institution in vielen afrikanischen Staaten. Allerdings geriet diese auffallend positive Entwicklung bald wieder ins Stocken, da sich in kurzer Zeit ein System der Einparteienherrschaft in vielen Staaten etablierte. In diesem von Gewalt und Repressionen geprägten Umfeld wurden freie Meinungsäußerung und das sich eben erst herausgebildete positive Engagement der Zeitungen nicht mehr geduldet. Dies bedeutete zwangsläufig auch für viele der Journalisten und Herausgeber, gleichsam die Zugpferde des Prozesses der Medienentwicklung, Exil oder die Internierung in ein Gefängnis 60 . Die seit Anfang der 60er Jahre wie Pilze aus dem Boden geschossenen Regime duldeten keine Kritik. Vielmehr kontrollierten sie sämtliche Presseorgane und nutzten diese zu Propagandazwecken und zur Förderung des Personenkultes der jeweiligen Staatsoberhäupter. 30 Jahre lang lähmte dieses System die Entwicklung der Medien auf dem afrikanischen Kontinent, ehe in den 90er Jahren der Demokratisierungsprozess begann. Diese Zeit ist bis heute gekennzeichnet von der Herausbildung regierungskritischer und oppositioneller Presseorgane, welche in vielen Staaten die politische Demokratisierung und die mediale Liberalisierung fördern 61 .
59 Onana, C.: Presse in Afrika.
60 Ebd.
61 Miescher, G.: Die politische Bedeutung der Presse und des öffentlichen Rundfunks in Namibia. In: Stefan Brüne (Hrsg.): Neue Medien und Öffentlichkeiten. Politik und Telekommunikation in Afrika, Asien und
Lateinamerika. Bd. 1. (= Schriften des deutschen Übersee-Instituts Hamburg Nr. 46), S. 334; Vogt, A.:
Medienentwicklung, regionale Journalistenverbände und Medienkommissionen in
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Sebastian Runkel, 2009, Der Genozid in Ruanda 1994, München, GRIN Verlag GmbH
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