„The best time to fix a hole in the roof of your house is when the
sun is shining.
2
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS 0
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 1
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS 2
1. EINLEITUNG 3
2. GRÜNDE ZUR ETABLIERUNG VON EINLAGENSICHERUNGSSYSTEMEN
4
2.2. Normative Theorie als Erklärungsansatz für staatliche Eingriffe im Bankensektor 5
2.2.1. Die normative Theorie als Grundlage 5
2.2.2. Zielsetzung einer normativen Theorie 7
2.3. Positive Theorie als Erklärungsansatz für staatliche Eingriffe in den Bankensektor 7
3. EINLAGENSICHERUNGSSYSTEME IM ÜBERBLICK 9
3.1. Explizite Sicherung 9
3.2. Implizite Sicherung 11
4. FEHLANREIZWIRKUNG VON EINLAGENSICHERUNGSSYSTEMEN 12
4.1. Optionspreistheorie 12
4.2. Empirische Belege für zunehmendes Risikoverhalten 14
4.3. Die “too big to fail -Theorie 15
4.3.1. Einführung 15
4.3.2. Umsetzung der TBTF-Doktrin 16
4.3.3 Die TBTF-Doktrin in der Empirie 17
5. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 19
LITERATURVERZEICHNIS 23
ANHANG 25
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Optionspreisbildung
Abb. 2: Verteilung des Eigenkapitals
Abb. 3: EK-Quoten im Zeitverlauf
1
Abkürzungsverzeichnis
Bd. Band
BIF Bank Insurance Fund
BDB Bundesverband deutscher Banken
EK Eigenkapital
EK-Quote Eigenkapital-Quote
Et al. Et alteri
EU Europäische Union
FDIC Federal Deposit Insurance Corporation
FED Federal Reserve Bank
LLR Lender of last resort
S & Ls Savings and Loans Associations
2
1. Einleitung
Einlagensicherungssysteme wurden als Antwort der Weltwirtschaftskrise Ende der 20er Jahre des vergangenen Jahrhunderts eingeführt. Sie sollten die Gefahr von „Bank-Runs“ einschränken und die Finanzsysteme der Staaten absichern. Zudem sollte das Vertrauen der Bürger in die Wirtschaft und in den Staat wieder hergestellt werden. Aber Anfang der 1980er Jahre kamen jedoch immer wieder Probleme in Verbindung mit Einlagensicherungssystemen auf, sei es durch Zusammenbrüche von Banken oder das sehr rigide Eingreifen des Staates 1 . Es kam der Verdacht auf, dass Einlagensicherungssysteme kontraproduk-
tiv wirkten und somit durch eine Verringerung der Marktdisziplin die Wahrscheinlichkeit von Bankenkrisen erhöhten. 2 Zudem ermöglichte die „too big to
fail“-Theorie großen Banken ihre Risiken weiter zu steigern in der Sicherheit, dass der Staat im Falle der Insolvenz eingreifen und die Ansprüche der Einleger sichern würde.
Die vorliegende Arbeit soll einen Einblick in den Komplex der Einlagensicherungssysteme geben und theoretisch und empirisch Auswirkungen von Einlagensicherungssystemen begründen. Als Abschluss sollen Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Einlagensicherungssystemen gegeben werden.
1 Vgl. Keeley, C. (1990), S. 1183.
2 Vgl. Hoggarth, G. et al. (2004), S. 1.
3
2. Gründe zur Etablierung von Einlagensicherungssystemen
Einlagensicherungssysteme im Bankensektor begründen sich durch in markwirtschaftlichen Systemen typischen Unternehmenszusammenbrüchen, die jedoch bei kreditwirtschaftlichen Unternehmen, wie ihr Name bereits sagt, zu größeren Problemen führen können, da diese im hohen Maße mit Geldern Dritter arbeiten und somit von diesen und ihrem Vertrauen abhängig sind. 3 Hierbei besteht das Problem auf Seiten der Bank darin, dass die Gläubiger, insbesondere Privatanleger, erwarten ihre Sichtguthaben jederzeit abziehen zu können. Dieser Zeitpunkt ist von den Banken nicht abschätzbar. Auf der anderen Seite werden Aktiva langfristig investiert und durch diese kurzfristigen und unabschätzbaren Verbindlichkeiten gegenfinanziert. Verschärfend kommt hinzu, dass in der Regel illiquide Kredite durch kurzfristige Einlagen finanziert werden. 4
Aktiva und Passiva gleichen sich generell statistisch aus. Anders ist die Lage bei einer von den Gläubigern angezweifelten Solvenz der Bank. Dann sind die Gläubiger bemüht, ihr Vermögen zu sichern, indem sie alle Sichtguthaben schnellstmöglich von der Bank abziehen. Dieser plötzliche Einlagenabzug wird als „Bankenpanik“ bezeichnet und zerstört nicht nur das spezifische Kapital der unter Druck stehenden Institution, sondern in dessen Folge beeinträchtigt diese auch die Kapazität des gesamten Fi-nanzsektors. 5
Als Beispiel einer solchen „Bankenpanik“ oder auch „Bank-Run“ sei die deutsche Bankenkrise genannt, die ihren Höhepunkt im Jahr 1931 fand. Die abrupte Schalterschließung der Darmstädter- und Nationalbank KG löste eine monetäre Krise sowohl im Kreditgewerbe wie auch in der gesamten Volkswirtschaft aus. 6 Die besondere Krisenanfälligkeit des deutschen Kreditwesens am Ende der zwanziger Jahre hatte mehrere Ursachen. Neben einer ungenügenden Liquiditätsversorgung gesellten sich eine ungenügende Eigenkapitalausstattung und eine hohe kurzfristige Auslandsverschuldung bei gleichzeitig langfristiger Ausleihung der Aktiva. Auch die Ergebnisse dieses „Bank-Run´s“ waren mannigfaltig. Es verringerte sich nicht nur die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft empfindlich, sondern es verschärfte sich im Ergebnis auch die bereits vorher bestehende Wirtschaftskrise mit großen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen
3 Vgl. Keller, C. (1991), S. 1.
4 Vgl. Diamond; D. W., Dybving, P. H. (1983), S. 401 ff.
5 Steden, P. (2002) S. 125.
6 Vgl. Keller, C. (1991), S. 2.
4
Problemen und führte schließlich zu einer weiteren Verschärfung der Staatskrise und in einem sinkenden Vertrauen der Bürger in das Wirtschafts- und Staatssystem. 7
Vertrauensgefährdende Störungen der gesamtwirtschaftlichen Art traten jedoch auch in jüngster Zeit vermehrt auf, als Beispiel sei im Folgenden die Bankenkrise in Japan Ende der 90er Jahre erwähnt. Diese betraf nicht nur Großbanken, sondern auch die Banken der zweiten Reihe, die Regionalbanken. Demgemäß wurde die 1895 gegründete Ashikaga Bank im Jahr 2003 nach einer Insolvenz verstaatlicht. Sie verfügte über Einlagen in Höhe von 4,9 Billionen Yen und stand auf Platz zehn der 64 japanischen Regionalbanken. Zu ihrem Zusammenbruch kam es durch eine schwere Last von notleidenden Krediten, die infolge exzessiver Finanzierungen von Quellbädern und Immobiliengeschäften während der Bubble-Ära Ende der 80er Jahre entstanden. Weiter verschärfte sich die Lage trotz der Gewährung von Finanzhilfen in Höhe von über 200 Mrd. Yen durch die Flaute der Tourismusindustrie in der Region des Nikko Nationalparks und der regionalen Industrie mit der Folge sinkender Grundstücks- und Aktienpreisen, wodurch eine Bereinigung der notleidenden Kredite nicht weitergeführt werden konnte. Dies führte zu einer Überschuldung der Bank und schließlich zu Insolvenz. 8 Aufgrund ihrer Größe wurde sie nach der „too big to fail“ Theorie verstaatlicht.
2.2. Normative Theorie als Erklärungsansatz für staatliche Eingriffe im Bankensektor
2.2.1. Die normative Theorie als Grundlage
Das zentrale Argument ist die Instabilität des Bankensektors. Diese Instabilität ist auf das Marktversagens zurückzuführen, die mittels der normativen Theorie durch stattlichen Eingriff beseitigt werden sollen, um so ein gesamtwirtschaftliches Optimum erreichen zu können. Der durchdringende Ansatz der Theorie ist die dem Bankensystem inhärente Instabilität, die volkswirtschaftlich unerwünschte Bankeninsolvenzen mit sich bringt. Diese Insolvenzen können zwei Ursachen haben, einmal Illiquidität, bei der die Bank nicht in der Lage ist, berechtigt herangetragenen Zahlungsaufforderungen nachzukommen und Überschuldung, die dann vorliegt, wenn der Verlust das gesamte Eigenkapital übersteigt - der Marktwert der Passiva den Marktwert der Aktiva also übersteigt. Diese Insolvenzen treten dann ein, wenn die Einleger, sprich die Gläubiger, von dem mit der Bank ursprünglich vereinbarten Verhalten abweichen; gerade dann, wenn die Einleger die Illiquidität oder Überschuldung der Bank befürchten und einen „Bank-
7 Vgl.Born, K. (1967), S. 177 ff.
8 Vgl. Botschaft von Japan (2003), S. 1 ff.
5
Run“ ausüben. Dieses Verhalten kann mittels zweier Theorien begründet werden. Einmal die Withdrawal Theory 9 , diese beschreibt die Gründe der Gefahr der Fristentrans-formation einer Bank, die immer dann zum Tragen kommt, wenn mehr Einlagen abgerufen werden, als Kassenbestände bereitgehalten und / oder Aktiva kurzfristig fällig werden. Die Folge besteht in der Illiquidität, die auf einem falsch eingeschätzten Abrufverhalten der Einleger beruht. Aber auch die Einleger selbst können die Situation durch einen „Bank-Run“ verschärfen. Hierbei wird auf das Verhalten der anderen Einleger spekuliert, die bei einer vermuteten Nichterfüllung aller Zahlungsversprechungen seitens der Bank ihre Einlagen schnellstmöglich abzuziehen suchen, um ihr eigenes Vermögen zu sichern. Um selbst wiederum das eigene Vermögen zu retten, muss man dem allgemeinen Ansturm zuvorkommen, was gesamtvolkswirtschaftlich zu einem „Bank-Run“ führt, welcher jedoch auch aufgrund nicht gesicherter Erkenntnisse über den wahren wirtschaftlichen Zustand der Bank zustande kommen kann. So ist denkbar, dass die von der Bank erworbenen Aktiva risikolos waren, eine Insolvenz oder Überschuldung ohne den „Bank-Run“ nicht absehbar gewesen wäre. So ist der „Bank-Run“ auch ein Ergebnis des Gefangenendilemmas. 10 Denn je früher er seine eigenen Einlagen zurückfordert, desto höher wird der Grad der Befriedigung ausfallen. Dieses Verhalten liegt zwar nicht im Interesse der Gesamtheit, ist im Eigeninteresse jedoch rational nachvollziehbar. Doch wie der Inhalt der Gefangenendilemmas bestimmt ist, führt dieses nicht abgestimmte Verhalten zu einer Schädigung aller. 11 Durch das Eintreten des Staates, beispielsweise durch die Einführung eines Einlagensicherungsfonds, können solche „Bank-Run´s“ vermieden werden. Weitere Theorien, die unter den informationsbasierten Ansätzen 12 subsumiert werden, sollen nicht Bestandteil dieser Arbeit sein.
Nachdem eben der Zusammenbruch einzelner Banken erläutert wurde, soll nun noch ein Blick auf den Zusammenbruch mehrerer Banken genommen werden. Ein Grund kann die Kumulation von Risiken darstellen, die durch von mehreren Instituten zugrunde liegenden gleichen Strategien, wie z.B. Zinsentwicklung oder Engagement in identischen Regionen oder Branchen, auch die eingegangenen Risiken gleichzeitig zuschlagen lassen. 13 Ein weiterer Grund können Geschäftsbeziehungen zwischen verschiedenen Instituten sein. Diese Geschäftsbeziehungen pflegen Banken vornehmlich zum Liquiditätsausgleich und zur Realisierung von Arbitragegewinnen. Die dadurch entste-
9 Vgl.Wolf, J. (1998), S. 9 ff.
10 Vgl. Wolf, J. (1998), S. 12.
11 Vgl. Simon, H. (1993), S. 95 f.
12 Vgl. Wolf, J. (1998), S. 14 ff.
13 Vgl. Wolf, J. (1998), S. 18.
6
henden hohen Interbankenforderungen können beim Ausfall eines oder mehrerer Institute zu einem Dominoeffekt führen und ganze Gruppen in die Insolvenz reißen. 14 Ein weiterer Grund ist die Kettenreaktion aufgrund der Homogenitätsannahme, die sich derart vom Dominoeffekt unterscheidet, als dass bei dieser eine tatsächliche Insolvenz als Grundlage dient, hier jedoch bereits allein die Annahme einen „Bank-Run“ auslöst und so zum Zusammenbruch mehrerer Banken führt. 15
2.2.2. Zielsetzung einer normativen Theorie
Die Zielsetzung der normativen Theorie besteht in der Verringerung der Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Wohlstandes durch Bankenzusammenbrüche mittels Regulierungen. Auf diese Weise soll versucht werden, die für die verschiedenen Beteiligten entstehenden Insolvenzkosten zu vermeiden oder wenigstens zu reduzieren. 16 So soll nach normativer Theorie ein Einlagensicherungssystem etabliert werden, welches nach Aufbrauchen des Eigenkapitals die Einlagen der Gläubiger sichert. Die Verluste der Volkswirtschaft werden jedoch nicht gemindert, da nur eine Umverteilung der Gelder stattfindet. Die Wahrscheinlichkeit einer Banken-Panik, sprich das Einbeziehen auch anderer Geldinstitute, die mit dem Zusammenbruch nicht im Zusammenhang stehen, würde durch die erklärte Existenz eines Einlagensicherungssystems verringert werden. Sollte es dennoch dazu kommen, so kann der Zusammenbruch dieser Institute sogar wünschenswert sein, da auf diese Weise künftige Verluste verhindert werden können. In diesem Fall wird ein „Bank-Run“ als eine Art Monitoring verstanden, welches Banken aus dem Markt eliminiert, die eine nicht Einleger gerechte Risikopolitik betreiben. 17
2.3. Positive Theorie als Erklärungsansatz für staatliche Eingriffe in den Bankensektor
Die positive Theorie greift das Problem der Ausgestaltung der Einlagensicherung in der Weise auf, als dass sie davon ausgeht, dass Regelungen aufgrund von Bestrebungen gesellschaftlicher Gruppen durchgesetzt werden. 18 Die Interest Group Theory begrün-
det Regulierungsmaßnahmen mit der Nachfrage nach staatlicher Einflussnahme, um die Machtposition des Staates für die eigenen Interessen zu nutzen. Sie sind jedoch
14 Vgl. Burghof, H; Rudolph, B. (1996), S. 22 f.
15 Vgl. Burghoff, H.P. (1998), S. 81.
16 Vgl. Wolf, J. (1998), S. 25ff.
17 Vgl. Kaufmann, H. (1988), S. 35.
18 Vgl. Fritsch et al. (1996) bezeichnen diese auch als explikative Theorie staatlichen Handelns. Vgl. Fritsch et. al (1996), S. 286.
7
auch bereit hierfür einen gewissen Preis zu zahlen. 19 Zu klären bleibt nun, welche gesellschaftlichen Gruppen an einer Regulierung des Bankensektors interessiert sind. So kann das Eigeninteresse der bereits am Markt etablierten Kreditinstitute Regelungen fordern, um die Markteintrittsbarrieren für neue Konkurrenten zu erhöhen, hier seien beispielsweise die Kosten für die Beteilung an einem Sicherungssystem zu nennen. Aber auch die Einleger haben ein Interesse an einer Regulierungsinstanz, um beispielsweise die Informationsasymmetrien, die gerade im Verhältnis zum Privateinleger bestehen, durch eine übergeordnete Interessenvertretung auszugleichen. Diese Idee der stellvertretenden Interessenwahrnehmung der Einleger durch eine Bankenaufsicht, die ihrerseits ein Einlagensicherungssystem im Sinne der Einleger durchsetzen kann, wird als „Representation Hypothesis“ bezeichnet. 20 Es bleibt fragwürdig, ob eine solche Institution wirklich die Interessen der Einleger vertritt und so zu einem gesamtwirtschaftlichen Optimum führt, oder ob die Institution mit der Zeit eher die Interessen der Branche vertritt. So dient die normative Theorie als Begründung der Etablierung eines Einlagensicherungssystems, die positive Theorie befasst dich hingegen mit der Frage nach der sinnvollen Ausgestaltung.
19 Vgl. Burghoff, H.P.(1998), S. 31.
20 Vgl. Wolf, J.(1998), S. 31 ff.
8
3. Einlagensicherungssysteme im Überblick
Einlagensicherungssysteme dienen zum einen als Gläubiger- und Verbraucherschutz, um deren Vermögen und Wirtschaftspläne zu sichern. Zum anderen zur Erhöhung der systemischen Stabilität, da ein funktionierendes und glaubwürdiges System der Einlagensicherung zu einer Stärkung der Integrität und des Vertrauens in das Finanzsystem beiträgt und folglich das Entstehen von „Bank-Run´s“ verhindert. Ein weiterer Grund stellt das Versprechen der Zentralbank den Einlegern gegenüber dar, nachdem subsidiäres Bankgeld jederzeit in unbegrenzter Menge in Zentralbankgeld eingetauscht werden kann. 21 Im Folgenden sollen die Grundtypen von Einlagensicherungsfonds dargestellt werden.
3.1. Explizite Sicherung
Bei der expliziten Sicherung besteht ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung im Falle des Einlagenverlustes gegenüber einer Institution. Diese kann in Versicherungen, Fonds, Körperschaften oder auch dem Staat bestehen. Die Sicherung kann dabei direkt, das bedeutet, dass eine oder mehrere externe oder überbetriebliche Institutionen die Rückzahlung der Einlagen im Falle der Insolvenz übernehmen oder indirekt geschehen. Als Beispiel der direkten Sicherung sei das Einlagensicherungssystem der deutschen Privatbanken erläutert. Hierbei besteht die Absicht darin, das notleidende Finanzinstitut über ein Konkursverfahren abzuwickeln. 22 Es ist eine klare Unterscheidung zu der indirekten Sicherung erkennbar, da die Insolvenz verwaltet und der Einleger ex-post entschädigt wird, und infolgedessen ein Konkurrent aus dem Markt ausscheidet, was dem als „overbanked“ bezeichneten deutschen Kreditwesen nicht schaden wird. 23 In Deutschland wurde dieser „Feuerwehrfond“ im Jahre 1966 eingeführt und sieht die Befriedigung der Einleger im Insolvenzfall als sein vorrangiges Ziel. 24 Der Einlagensicherungsfond des BdB stellt rechtlich unselbstständiges Sondervermögen dar und finanziert sich über die Umlage aller angeschlossenen Banken in Höhe von 0,3 Promille der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ des letzten Jahresabschlusses und wird jeweils zum 30.06. fällig. Das Gesamtvolumen des Fonds ist nicht veröffentlicht, wird jedoch auf gut 2 Mrd. € geschätzt 25 , es besteht eine Nachschusspflicht. Die Sicherungshöhe beträgt pro Gläubiger 30 % der Summe aus dem
21 Vgl. Steden, P. (2002), S. 129 f.
22 Vgl. OLG Köln vom 29.10.1999, ZIP 1992, S 1617 f.
23 Vgl. o. A., JP Morgan. (1999).
24 Vgl. § 2 Abs. 2 des Statuts des Einlagensicherungsfonds des BdB.
25 Vgl. Steden, P. (2002), S. 162
9
Kernkapital und dem sonstigen haftenden Eigenkapital (Ergänzungskapital) bis zu einer Höhe von 25 % des Kernkapitals. 26
Als weiteres Beispiel soll das amerikanische Einlagensicherungssystem erläutert werden. Es wurde 27 als Reaktion auf die große Depression im Jahre 1934 als Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) gegründet 28 und stellt eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit dar und hat als zentrale Aufgabe die Sicherung der Einlagen der angeschlossenen Bankinstitute. Darüber hinaus obliegen ihr auch weit reichende Kompetenzen zur Festlegung von Auflagen, Prüfungen und Zwangsverwaltungen von Banken. 29 Die Finanzierung erfolgt über risikounabhängige Beiträge auf die Höhe der entgegengenommenen Einlagen. Aufgrund der fehlenden Prämienstaffelung kann nicht von einer Einlagenversicherung, sondern muss von einem durch Beiträge kapitalisiertem Fond mit explizierter Garantie des amerikanischen Finanzamtes gesprochen werden. Der Einlagenschutz ist de jure auf 100.000 $ je Einleger und Bank begrenzt. De facto besteht jedoch bei großen Banken eine unbegrenzte Haftung durch die „too big to fail“-Doktrin. 30 Darüber hinaus kann die FDIC auch einzelnen Banken Liquiditätshilfen bereitstellen, wobei ein rechtlicher Anspruch auf jegliche Art von Institutsschutz nicht besteht. Es handelt sich also in mehrfacher Hinsicht um eine Art staatlicher Einlagengarantie, die Verluste der Einleger mit öffentlichen Mitteln ausgleicht. 31
Bei indirekter Sicherung werden die angeschlossenen Institute bei Liquiditätsschwierigkeiten als Institut gestützt, die Einlagen verbleiben somit im mittelbaren Schutz. Als Beispiel sei hier der deutsche Sparkassensektor genannt. 32 Dieses auch Institutssicherungssystem genanntes Vorgehen beinhaltet konstruktionsbedingt die Stützung eines Konkurrenten vor der Insolvenz und ist zwangsläufig nur für Kreditinstitute denkbar, die als Gruppe auftreten und nicht im Wettbewerb zueinander stehen. Anders als der private Sicherungsfond, der nur eine Einlagensicherung darstellt, werden hier die vollen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden geschützt. Der Sicherungsfond
26 Vgl. Dowe, V. (2000), S. 22 ff.
27 Die erste Form der Einlagensicherung bestand bereits 1829 mit dem in New York geschaffenen Safety Fund, welcher aber bereits 1842 aufgrund riskanter Kreditvergabe zusammenbrach.
Vgl. Krieg, J. M. (1999), S. 18.
28 Neben dem FDIC gibt es noch mehrere andere Systeme, welche sich auf die Komplexität des amerikanischen Finanzsystems beziehen (Trennbankensystem), es wird hier nur die Systematik
betrachtet.
29 Vgl. Parke, M. (1992), S. 86 ff.
30 Siehe Kapitel 4.3.1.
31 Vgl. Zimmer, K. (1993), S. 231 ff.
32 Vgl. Steden, P. (2002), S. 130 f.
10
des deutschen Sparkassenverbandes beträgt derzeit 4,2 Mrd. Euro. Die Aufstockung wird mit Beiträgen von jährlich maximal 0,3 Promille der Bemessungsgrundlage der Sparkassen bis zum Erreichen der Gesamtsumme, die 0,3 Promille der Forderungen gegenüber den Kunden entspricht, durchgeführt. Die Beiträge werden entsprechend der Risikoneigung des einzelnen Instituts berechnet. So zählen dazu neben der Sparkassengruppe auch die Genossenschaftsbanken in Deutschland dazu. 33
3.2. Implizite Sicherung
Bei der impliziten Sicherung besteht keine Institution oder Regelung, die für das Eintreten der Sicherung geschaffen wurde, sondern es wird davon ausgegangen, dass im Krisenfall die Einlagen vom Staat gedeckt werden, dass also ein politischer Wille besteht, den Ausfall auszugleichen, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Staat diesen Eindruck bestätigt, wie in Europa in früher Geschichte üblich (so ist es nicht vorstellbar, dass die italienischen Banken Banco di Napoli und BNL ohne diese staatliche Garantie weiter operieren könnten 34 ) oder bestreitet wie beispielsweise in Neuseeland. 35 Zudem werden explizite Sicherungssysteme meist, insbesondere bei großen Bankinstituten, durch implizite Zusagen des Staates gestützt. So verfolgt zum Beispiel die FDIC in den Vereinigten Staaten seit 1984 sogar offiziell eine „too big to fail“-Politik. Die hieraus resultierenden Anreizprobleme sollen im nächsten Kapitel eingehend betrachtet werden.
33 Vgl. Dowe, V.(2000), S. 30 f.
34 Vgl. Belke, A. (2001), S. 3.
35 Vgl. Belke, A. (2001), S. 21 ff.
11
4. Fehlanreizwirkung von Einlagensicherungssystemen
Trotz des unbestritten bestehenden Effekts der Einlagensicherung systematisch „Bank-Run´s“ zu vermeiden, birgt ein solches System auch Problemfelder. So können allein durch die Existenz eines solches Systems Fehlanreize entstehen, die beispielsweise zu schwindender Marktdisziplin führen kann, welche in Ihrer Folge ein instabiles System noch instabiler erscheinen lässt. Die Einleger sind nicht mehr an der Risikosituation der Bank interessiert, da ihre Einlagen durch ein Einlagensicherungssystem abgesichert sind. Es werden durch ein solches System ihre Einlagen bei der Bank durch Einlagen beim Staat oder bei einem Verbundfond substituiert, was jegliche Gedanken über die Solvenz der Bank zerstreut. Auf der anderen Seite führen solche Systeme auch zu einem Moral Hazard-Problem auf Seiten der Bank. Im Bewusstsein des Empfindens der Kunden und der daraus entstehenden Implikation wird das Risikoverhalten stark beeinflusst. Die Bank ist unter diesen Umständen aufgrund der herabgesetzten Marktdisziplin und der geringeren Risikoreagibilität in der Lage, Kapital zum risikolosen Zinssatz aufzunehmen. Unter dem risikolosen Zinssatz ist nach der Finanzierungstheorie jener Zins zu verstehen, zu dem sich Kreditnehmer ohne Ausfallrisiko finanzieren können. Die Rendite kurzlaufender Staatsanleihen gilt als risikoloser Zinssatz. 36 Als Folge hieraus lassen sich Anreize auf Seiten der Banken zu hoher Risikoübernahme, beispielsweise bei der Finanzierung riskanter Projekte, ableiten. Insgesamt führt dies zu einer verzerrten und nicht nachhaltigen Risikopolitik der Banken und somit zu einer negativen Beeinflussung der Solvenz der Bank. Dies würde wiederum bedeuten, dass Einlagensicherungssysteme gegenteilig, sprich destabilisierend wirken. Als Beispiel, um diese These zu untermauern, sei das Debakel der amerikanischen Sparkassen (S & L´s) angeführt. Hier verhinderte das Sicherungssystem zwar nachhaltig „Bank-Run´s“ über ein halbes Jahrhundert, führte jedoch dazu, dass mehr und mehr Institute eine riskante und spekulationsorientierte Strategie verfolgen. 37 Die hier zugrunde liegende Agency Problematik soll anhand der Optionspreistheorie näher erläutert werden.
4.1. Optionspreistheorie
Es soll gezeigt werden, dass Einlagensicherungssysteme Anreize zu einer geringeren Eigenkapitalquote und einer riskanten Geschäftspolitik bieten. 38 Dadurch ist bei aktienrechtlich organisierten Banken die Haftung auf das Eigenkapital beschränkt. Ist das Eigenkapital aufgezehrt, wird das Institut dem Einlagensicherungsfond als Fremdkapi- 36 Vgl.Steden, P. (2002), S. 145 f.
37 Vgl. Woerz, C. (1994), S. 143 f.
38 Es soll sich in diesem Rahmen nur auf den Privatbankensektor bezogen werden.
12
talgeber überlassen. Dieser Vorgang, der Verkauf der Aktionäre der Bank an den Einlagensicherungsfond wird als Put bezeichnet, da er ein Recht aber nicht die Pflicht der Ausübung beinhaltet. Bei Insolvenz beträgt der Preis der Bank für die Abgabe der Rechte und Pflichten der Eigentümer, sprich der Aktionäre, zum Ausübungszeitpunkt Null. Der Wert der Bank, der gleichermaßen den Preis für das Einlagensicherungssystem darstellt, steigt also mit sinkender Kapitalausstattung der Bank. Der Wert der Absicherung der Versicherten, letztlich die Entschädigungsleistung an die Einleger, steigt demnach je insolventer die Bank ist und ist als Long-Put zu verstehen. Nun ist noch die Frage zu beantworten, welchen Wert die Option „Einlagensicherung“ für die Abgesicherten vor der Fälligkeit, also vor Konkurs der Bank hat. Dafür ist zu klären, was geschieht, wenn das Eigenkapital noch nicht vollständig aufgebraucht ist. In diesem Fall erwächst dem Einleger dennoch ein Vorteil aus der Einlagensicherung, da seine Ansprüche auch über das vorhandene Eigenkapital der Bank hinaus erfüllt werden.
am Verfallstag auch voll bedient werden kann, sprich „im Geld“ liegt. Schaut man sich nun den Verlauf der Option „Einlagensicherung“ an, ist klar ersichtlich, dass der Wert der Option und damit der Wert des Einlagensicherungssystems umso höher ausfällt, je geringer die Eigenkapitalausstattung der Bank ist.
39
Eine weitere Steigerung des Wertes lässt sich durch riskante Strategien erzielen, da hierdurch hohe Ertragsschwankungen also eine hohe Volatilität erzeugt werden kann, was den Zeitwert der Option wiederum erhöht. Als Fazit der Optionstheorie steht unverrückbar fest, dass durch Einlagensicherungssysteme Fehlanreize geschaffen werden. Das von der Bank unter diesen Umständen erklärte Ziel, eine geringe Eigenkapitalausstattung zu erzielen, lässt sich weiter damit untermauern, dass auch die Eigentümer bei einer geringen Eigenkapitalausstattung im Falle des Konkurses die geringsten Verluste erleiden, weil die Haftung auf die Höhe des Eigenkapitals beschränkt ist. Gelingt die riskante Strategie jedoch, so erhöht sich der Gewinn der Eigenkapitalgeber, nicht aber der Fremdkapital-
39 Vgl.Hanekopf, C. (1998), S. 165.
13
geber, somit der Einlagensicherung. 40 Diese im Jahr 1977 von Robert C. Merton 41 entwickelte und immer wieder begründete Theorie beweist so die Steigerung der riskanten Vermögenswerte bei gleichzeitiger Minimierung des investierten Kapitals im Verhältnis zu den Aktivposten. 42
4.2. Empirische Belege für zunehmendes Risikoverhalten
Auch andere Theorien beweisen diesen Zusammenhang. Hierfür stelle man sich den zukünftigen Wert einer Bank, denkbar wäre hier die Quantifizierung durch den Wert des Eigenkapitals, als normalverteilt vor, welches ein Maximum bei Rückzahlung aller Kredite und ein Minimum bei Ausfall aller Kredite aufweist. Der Wert des EK kann theoretisch unter Null liegen, wenn die vorhandenen Aktiva nicht mehr für die Begleichung der Verbindlichkeiten ausreichen, die Bank somit überschuldet ist. Die Insolvenzwahr-
solvenzwahrscheinlichkeit steigt mit dem Abbildung 2: Verteilung des Eigenkapitals
Anwachsen der Fläche unter der Parabel. Nehmen wir in einem zweiten Modell an, dass die Bank bei gleicher EK-Quote eine riskantere Geschäftsstrategie verfolgt, so verläuft die Kurve flacher 44 , die Fläche und damit die Insolvenzwahrscheinlichkeit steigt. Um diese Theorie nun empirisch nachweisen zu können, müssen Daten über die jeweiligen zukünftigen Verteilungsfunktionen des Eigenkapitals zur Verfügung stehen. Da diese Informationen nicht zur Verfügung stehen, werden die Eigenkapitalquoten im Zeitablauf herangezogen, um Rückschlüsse auf eine Verringerung des Eigenkapitals im Bezug zur Einführung von Einlagensicherungssystemen zu ziehen. Betrachtet man den deutschen Markt, so ist erkennbar, dass nach Gründung des Gemeinschaftsfonds im Jahr 1965 die EK-Quoten der deutschen Banken spürbar absackten und sich auch in den Jahren 1969 und 1976, als das Sicherungssystem spürbar ausgeweitet wurde, wiederholten. Noch deutlicher erkennt man diese Auswirkungen auf dem amerikanischen und kanadischen Markt. Das starke Abfallen der EK-Quoten
40 Vgl. Steden, P. (2002), S. 147 f.
41 Vgl. Merton, R. (1977), S. 3 ff.
42 Vgl. Keeley, M. (1990), S. 1183.
43 Siehe die schraffierte Fläche unter der Dichtefunktion.
44 Siehe Abbildung 2.
14
of-last-resort“-Funktion begründen. Ab 1930 bestand in Kanada eine implizite Sicherung sowie eine „too big to fail“-Politik seitens des Staates, was wiederum zu einem gewaltigen Rückgang der EK-Quoten führte. Aber auch in den USA halbierte sich die EK-Quote nach Einführung der Einlagensicherung 1933 in den darauf folgenden zehn Jahren. Die Betrachtung der nordamerikanischen Banken stützt somit die oben genannte Hypothese, dass eine Einlagensicherung Anreize zu einer Reduktion der Eigenkapitalbasis bietet. 45
4.3. Die “too big to fail”-Theorie
4.3.1. Einführung
Die „too big to fail“-Theorie soll in diesem Rahmen anhand der amerikanischen TBTF-Doktrin und ihren Auswirkungen beschrieben werden. Sie besagt, dass Inhaber von nicht versicherten Einlagen und Anteilseigner durch eine Institution wie in den USA die FDIC vollständig geschützt werden, wenn es sich um eine Bank handelt, die im Verhältnis zum gesamten Bankensystem als volkswirtschaftlich wichtig, als TBTF angesehen wird. Wobei dies auch beinhaltet, dass Inhaber von Einlagen bei kleinen Banken den Verlust ihres Vermögens in Kauf nehmen müssen. Auch ein anderslautendes öffentliches Bekenntnis der Regierung verändert den Glauben an das weitere Bestehen der Doktrin nicht, insbesondere dann, wenn weiter auch kleine Banken vor dem fallieren bewahrt werden, wie es 1991 bei der Bank of New England (USA), die darüber hinaus nur die 33-größte im Land war, durch eine staatliche Garantie aller Einlagen, geschehen ist. 46
Als Kritik an der TBTF-Doktrin kann gesehen werden, dass dadurch ein Anreiz für die großen Banken geschaffen wird, auf Kosten der kleineren Mitbewerber ihr Risiko zu
45 Vgl. Steden, P. (2002), S. 152 ff.
46 Athavale, M. (2000), S. 123 ff.
15
erhöhen und ihr Capital to Asset-Verhältnis zu verringern. Hierdurch wird ineffizient arbeitenden Banken gestattet, weiter zu operieren und in der Folge daraus verschlechtern sich die Bedingungen für kleine und effizient arbeitende Banken durch ein Heraufkonkurrieren der Einlagensätze und das Unterbieten bei den Kreditzinssätzen. Aus diesen Gründen erhöhen sich für alle Banken die Prämien für die Einlagenversicherungssysteme. 47
4.3.2. Umsetzung der TBTF-Doktrin
Mittels der TBTF-Doktrin können Probleme der Liquidität durch Notbeistandskredite und der Zahlungsfähigkeit mittels Bailout gelöst werden. Im ersteren Fall werden lediglich illequide Vermögensteile in lequide Teile transformiert. Die kreditgebende Institution, im amerikanischen Fall die FDIC, wird dann als Kreditgeber der letzten Hand (Lender of last resort - LLR) bezeichnet. Polit-ökonomisch bedeutsam ist hier, dass größere Banken auch ein vergleichsweise größeres Liquiditätsangebot erhalten als kleine Banken, da große Banken als großer Intermediär eine stärkere Position auf dem Interbankenmarkt und damit eine größere Zahl von Einlegern und eine höhere Bedeutung für die finanzielle Unterstützung von Industrieunternehmen innehaben. Der Leverage-Effekt auf die gesamte Volkswirtschaft ist gerade wegen der hohen Bedeutung der kurzfristigen Wirtschaftslage für die Wähler für Regierungen größer. Bei Zahlungsunfähigkeit besteht die Intervention nach der TBTF-Doktrin in der direkten Rettung der sich in Schwierigkeiten befindenden Bank („Bailout“). Es besteht die Möglichkeit, die Rechte der Anteilseigner außer Kraft zu setzen. Ein Bailout kann dabei in der Übernahme des fallierenden Institutes bestehen oder in einer öffentlichen Unterstützung bei Schutz nur weniger Forderungsinhaber vor Verlusten. Die Anwendung eines Auszahlungsbeschlusses wurde 1991 bei der Liquidation der Savings and Loans-Branche gewählt 48 . Aber auch Übernahmen durch Interessengruppe, letztlich in Form der FED können durchgeführt werden. Ein TBTF-Verhalten ist dann am Wahrscheinlichsten, wenn wie in den USA Einlagensicherung, Bankenaufsicht und Abwicklung durch eine einzige Behörde durchgeführt werden (FDIC). Moral Hazard auf Seiten der Behörde entsteht insoweit, als dass eine fallierende Bank zu lange am Leben gehalten wird, da eine Schließung als Versagen gerade dieser Aufsichtsbehörde interpretiert werden kann. 49
47 Vgl. Roth (1994), S. 43 f.
48 Vgl. Belke, A. (2001), S. 10
49 Vgl. Roth (1994), S. 47.
16
Warum aber wird immer noch an der TBTF-Doktrin festgehalten. Dies lässt sich aus politischer Sicht durch den Einfluss wichtiger Interessengruppen begründen. Eine nahe liegende Möglichkeit ist die Ausübung von Druck auf die Politik mittels Wahlkampfspenden und Stimmenempfehlungen. Eine weitere Möglichkeit stellt das Angebot lukrativer Anschlussbeschäftigungen für Politiker dar. So ist auch die Frage interessant, ob Politiker gerade vor Wahlen zur Sicherung von Arbeitsplätzen die TBTF-Doktrin wieder beleben. Hierbei werden Anpassungslasten, wie höhere Steuern, zur Gegenfinanzierung und Verdrängungseffekte kleinerer Banken in die Zukunft verschoben, während der scheinbare Nutzen, sei es der Erhalt der Arbeitsplätze, in die Gegenwart fällt.
4.3.3 Die TBTF-Doktrin in der Empirie
In einem nächsten Schritt soll die Wirkung der „to obig to fail“-Doktrin empirisch bewiesen werden. Hierfür muss zuerst die Kostenfunktion einer Bank aufgestellt werden.
Einfluss der TBTF-Doktrin auf die Kosten der Bank
Um Herauszufinden, ob die TBTF-Doktrin einen als signifikant nachweisbaren Einfluss w als der Preis auf den Preis der unversicherten Einlagen hat, wird das Derivat von u
für die unversicherten Einlagen mit Rücksichtnahme auf den anwachsenden Output der Bank berechnet. Wobei die Kostenfunktion einer Bank durch die Funktion der 0 ) , ( k u x q y T Bankeigenschaften definiert sei. Hierbei ist y die Outputmenge der
Bank, q die Qualität der Produktion, welche sich auf die verschiedenen Risiken der Darlehen bezieht, u als Wert der unversicherten Einlagen, k das Finanzkapital und x als eine Variable, die alle Inputs beschreibt, die bisher nicht im Modell definiert wurden.
50
Dazu müsste folgende Gleichung, beispielsweise bei Industriedarlehen, erfüllt
G
w sein:
lagen mit anwachsen des individuellen Outputs (hier Industriedarlehen) sinkt. 51 Diese
Gleichung ist erfüllt, wenn Risiken konstant und die Bankengröße variabel ist. Hierbei y ist jedoch zu bedenken, dass eine Änderung des Outputs jeweils auch eine Ände- i
rung einzelner und somit auch der kumulierten Relationen von Kapital zu Aktivposten y auch eine Änderung der Bankrisiken dar. beinhaltet. So stellt jede Veränderung in i
Da jeder Aktivposten einer Bank ein individuelles Risiko besitzt gilt:
50 Vgl. Hughes, J. et al. (1991), S. 2 f.
51 Vgl. Hughes, J. et al. (1991), S. 6 f.
17
w stimmt werden, mit dessen Hilfe die Größe einer Bank geändert werden kann, ohne dass sich die Risiken der Bank ändern. Hierfür unterstellen wir, dass sich alle Output- 0 ] ) , ( q k y ändern. und Finanzkapitaländerungen proportional mit der Variable w einer proportionalen Änderung von 0 ] und die
Somit entspricht eine Änderung in u
Relationen von Kapital zu Aktivposten bleiben sowohl individuell als auch kumuliert von solch einer Änderung unberührt.
Ist nun DERW < 0, so sinkt die Risikoprämie mit der Größe der Bank ceteris paribus und es ist bewiesen, dass große Einleger an eine Anwendung der TBTF-Doktrin auf Seiten des Staates glauben. 52 Dies soll in einem nächsten Schritt empirisch bewiesen werden. Zur empirischen Auswertung sei anzumerken, dass alle Variablen normalisiert wurden.
Empirisches Ergebnis
Die Daten wurden aus dem Jahr 1990 gewonnen und beinhalten 304 Banken aus den Vereinigten Staaten. Es wurden fünf Arten von Outputs der Bank berücksichtigt als da wären: y 1 = kommerzielle Immobiliendarlehen, y 2 = Industriedarlehen, y 3 = Konsumentendarlehen, y 4 = andere Darlehen und y 5 = Sicherheiten, Vermögen in Handelskonten, FED-Funds, Kapitalanlagen. 53 Als Ergebnis ist erkennbar, dass DERW insignifikant positiv ist für kleine Banken und insignifikant negativ für mittelgroße Banken, bei großen Banken hingegen signifikant (10 % Niveau) negativ. Das bedeutet, dass für die großen Banken in der verwendeten Stichprobe bei anwachsen des Maßes der Tätigkeiten und Beibehalten der Relation von Kapital zu Aktivposten und gleichem Risiko der Bank die Kosten für die unversicherten Einlagen sinken. Dies kann als Beweis der TBTF-Doktrin gewertet werden, gerade auch aus dem Grund, dass nur für große Banken der Zusammenhang signifikant nachgewiesen werden konnte. 54 Die Einleger gehen also davon aus, dass die „TBTF“-Doktrin besteht und vertrauen die Einlagen zu einem geringeren Preis den großen Banken an. Darüber hinaus besteht auch ein nega- 52 Vgl.Hughes, J. et al. (1991), S. 8.
53 Näheres siehe im Anhang.
54 Vgl. Hughes, J. et al. (1991), S. 16 f.
18
tiver Zusammenhang zwischen der Höhe des Finanzkapitals der Bank und dem Preis der unversicherten Einlagen.
5. Zusammenfassung und Ausblick
Im Hauptteil wurden Ausgestaltung und Probleme von Einlagensicherungssystemen erläutert, so dass zusammenfassend festgestellt werden kann, dass durch die Einführung der Systeme „Bank-Run´s“ im letzten halben Jahrhundert größtenteils verhindert werden konnten. Es kamen jedoch die Fehlanreize, die durch die Systeme entstehen, in den letzten zwei Dekaden immer mehr zum Tragen. So konnte eine verstärkte Risikoübernahme sowohl theoretisch wie auch empirisch nachgewiesen werden, welche mit der ineffizienten, da meist fehlenden Gestaltung der Risikoprämien begründbar ist. In fast allen Ländern ließ sich der theoretisch ungünstigste Fall einer risikounabhängigen „flat fee“ 55 beobachten. Somit findet keine risikoangepasste Beitragszahlung statt und in dessen Folge trägt die Bank nicht mehr eigenverantwortlich die Konsequenzen ihrer eigenen risikoreichen Anlagenpolitik, sondern es findet eine Umlage auf alle Banken oder gar die gesamte Gesellschaft (bei Eingriffen durch den Staat) statt. Süchting stellt richtig fest: “Tatsächlich realisierte Zusatzerträge werden internalisiert, schlagend gewordene Risiken hingegen sozialisiert […]“. 56 Als Beispiel sei an dieser Stelle nochmals auf das Eingangs erwähnte S&L´s-Debakel in den USA hingewiesen. 57
Zusätzlich beinhaltet eine „flat fee“ den unerwünschten Effekt einer Vermögensverschiebung von den risikobewussten, eher konservativen Banken hin zu den „Spielern“. Es sei als Beispiel der deutsche Genossenschaftssektor genannt. Die Banken mit einer soliden Bilanzstruktur klagen über hohe Beitragsprämien zur Sanierung schlecht geführter Problembanken. 58 An dieser Stelle muss jedoch angemerkt werden, dass die
deutschen Privatbanken einer scharfen Aufsicht durch den Prüfungsverband unterliegen, welcher einer Bank bei einer drohenden Schieflage Auflagen hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit erteilen kann. Diese Vorgehensweise korrigiert Fehlanreize nur teilweise. Ein Verhindern der Fehlanreize ist wegen nicht durchführbarer Totalkontrolle aber nicht denkbar. Ein weiteres Problem liegt in der zunehmenden Konzentration im Bankensystem. In den Vereinigten Staaten ist im Zeitraum von 1990-1997 das Risiko,
55 Siehe Anhang
56 Süchting, J. (1998), S. 492.
57 Siehe Kapitel 2.
58 Vgl. Steden, P. (2002), S. 151.
19
dass der Sicherungsfond BIF 59 zahlungsunfähig wird, um 50 % gestiegen, da die Solvenz entscheidend von der Gesundheit der 25 größten amerikanischen Banken abhängt, die aber immer größer werden und somit bei der Pleite einer von ihnen die Solvenz des BIF nicht mehr gewährleistet werden kann. 60 Auch in Deutschland kann davon ausgegangen werden, dass mit zunehmender Konzentration im Bankensektor das Insolvenzrisiko des Sicherungsfonds steigt, gerade dann, wenn man davon ausgeht, dass die Einlagensicherung der deutschen Privatbanken beim BDB im Vergleich zum Amerikanischen nur 1/3 der Höhe an Mitteln aufweist. 61 Aufgrund dieser Gefahren und der Größe der führenden deutschen Kreditbanken, kann davon ausgegangen werden, dass die Größten als „too big to fail“ angesehen werden und so private Einleger neben der Einlagensicherung durch den Staat implizit geschützt werden. Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass die Einlagensicherungssysteme in der Lage sind kleine und mittlere Banken bei Schwierigkeiten erfolgreich zur Seite zu stehen, bei großen Banken jedoch der Staat einspringen wird und muss. Trotz dieser generell guten Aussicht muss auch festgestellt werden, dass gerade durch die Sicherungssysteme, seien sie nun explizit oder implizit, Fehlanreize entstehen, welche auch statistisch nachweisbar sind.
Lösungsvorschläge
Die Lösung der aufgezeigten Probleme besteht in einem effektiven Schutz der Einleger bei gleichzeitiger Vermeidung von Fehlanreizen und der Sicherung der Stabilität im Bankensektor. Die durch die Einlagensicherung außer Kraft gesetzte Marktdisziplin durch die Verhinderung des Funktionierens der 4Is (Information, Instruments, Incentives and Impacts) muss wieder hergestellt werden. Eine Einlagensicherung muss derart konzipiert sein, dass es Anreize für die abgesicherte Bank setzt, ihre einzel- und gesamtwirtschaftliche Funktion zu erfüllen. Dies ist mittels eines marktwirtschaftlichen Systems möglich. Das bedeutet, dass die bestehenden Marktanreize die Bank in einem gesamtwirtschaftlich optimalen Risikobereich agieren lassen. Im Folgenden sollen die drei Richtungen für eine reformierte Art von Einlagensicherungssystemen in Kürze behandelt werden.
Reduktion des Sicherungsniveaus
Wie oben bewiesen, unterminiert die Einlagensicherung die Marktdisziplin, da die Einleger nicht an den Risiken der Bank interessiert sind. Wird nun die Einlagensicherung
59 BIF: Bank Insurance Fund, Einlagensicherungsfond in den USA
60 Vgl. Oshinsky, R. (1999), S. 14 ff
61 Vgl. Steden, P. (2002), S. 160 ff.
20
reduziert oder ganz abgeschafft, so findet ein Wettbewerb um die sicherste Bank statt und die Banken sind sehr um ihre Solvenz bemüht. Wird nun die Einlagensicherung komplett abgeschafft, so muss geklärt werden, wer die Rolle des „lender of last resort“ im Falle der Insolvenz übernimmt. Es soll hiermit ein „Bank-Run“ verhindert, der Zusammenbruch überschuldeter Banken hingegen nicht verhindert werden, um einen stabilen Markt zu schaffen. So soll der LLR nur in Notlagen Liquiditätshilfen und zwar zum Marktzins geben. Aufgrund des Umfangs bei großen Zusammenbrüchen kann diese Aufgabe nur von der Zentralbank oder einer anderen staatlichen Institution übernommen werden. Informationen über die Solvenz können sich die Einleger über moderne Technologien oder Rating-Agenturen besorgen und demnach ihre Auswahl treffen. Probleme bestehen für die Aufsicht zu entscheiden, welches Problem bei einer Bank vorliegt und wie sich verhalten werden soll. 62 Das zweite und ernstzunehmendere Problem besteht in der „too big to fail“-Problematik. Drohen große Banken zu fallieren, so ist der Staat im Hinblick auf seine Wähler dazu gezwungen eine implizite Sicherung zu bieten. Implizite Einlagensicherung kann ebenso zu Moral Hazard führen, da die Banken eine Subvention erhalten, die sie zu niedrigen Zinsen finanzieren können, und wird als Grund für die Krise im japanischen Bankensystem angesehen. 63 Der Verzicht auf eine explizite Sicherung bei gleichzeitiger Signalisierung seitens des Staates, dass auch keine implizite Sicherung besteht mit der Ausnahme von massenhaften Insolvenzen und einem staatlichen LLR zur Liquiditätsversorgung ist aus theoretischer Sicht ideal.
Risikobasierte Prämien
Wenn Einleger aufgrund der Einlagensicherung nur zu geringe Anreize haben, die Risiken ihrer Bank zu überwachen, so kann diese Aufgabe mittels risikobasierter Prämien von der Einlagensicherungsinstitution ausgeübt werden. Fehlanreize durch ein Einlagensicherungssystem könnten dann behoben werden, wenn die Preisgestaltung der Beitragsprämien den individuellen Risiken der Bank voll Rechnung tragen würde. Durch dieses Vorgehen werden Anreize für die Banken geschaffen, eine risikoadäquate Eigenkapitalausstattung zu erhalten. Die Sicherheit des Bankensystems wird so nicht durch Regularien und Vorschriften, sondern durch Marktanreize geschaffen. Schwierigkeiten bestehen in der Berechnung der risikoadjustierten Prämien, wobei angemerkt werden muss, dass selbst eine ungenaue Prämienberechnung bei der Forderung nach Fairness immer besser sein wird, als eine „flat-rate“ Prämie.
62 Siehe auch Kapitel 2
63 Vgl. Milhaupt, C. J. (1999), S. 425 in: Steden, P. (2002), S. 175.
21
Kompensation der Fehlanreize
Die Kompensation der Fehlanreize durch ein ausgeklügeltes System von Vorschriften birgt die Gefahr von Ineffizienzen und Überregulierung. So sollen hier die Fehlanreize durch die Einführung von nachrangigen Genussscheinen kompensiert werden. Das nachrangige Genussrechtskapital als eine Art Eigenkapitalsurrogat stellt Verbindlichkeiten dar, die im vollen Umfang am Verlust der Bank teilhaben, wenn das übrige Haftungspotenzial aufgebraucht wird. Nachrangige Bonds haben die geringste Priorität bei der Verteilung des Liquidationserlöses einer Bank, damit haben deren Halter kein Interesse an riskanten Spekulationen einer Bank sondern sind an einer fortwährenden Solvenz und guter Informationserstattung über die Risikolage der Bank interessiert. Sie unterliegen den gleichen Anreizen wie Einleger nicht versicherten Kapitals. Die Risikoprämie des Bonds entspricht somit den höheren Zinsen bei geringerer Bonität. Die Fehlanreize werden durch dieses System abgestellt. Um ein solches System jedoch einzuführen, müssen die Wertpapiermärkte hochentwickelt sein, da ansonsten eine Platzierung der Bonds nicht möglich ist. 64
Resümee
Die Einlagensicherung dient dem Gläubigerschutz, aus ihm entstehen jedoch Fehlanreizwirkungen. Die einfachste und theoretisch einleuchtendste Möglichkeit ist die Abschaffung der Einlagensicherungssysteme. Dies wird jedoch aufgrund des „too big to fail“-Theorems zu einer impliziten Sicherung seitens des Staates führen und gerade bei großen Banken Fehlanreize entstehen lassen. Aus diesem Grund ist es weiterhin lohnend an einem Sicherungssystem festzuhalten, eine Absenkung der Sicherung oder die Einführung einer effizienten Risikoprämienpolitik ist aber zur Vermeidung der Fehlanreize geboten. So ist es im ersten Fall möglich, durch eine Obergrenze der Entschädigung Kleinanleger zu schützen, Großanleger hingegen zur Steuerung des Verhaltens der Banken nur im geringen Umfang abzusichern, da sie über die Informationen und die Macht verfügen, das Verhalten von Banken zu beeinflussen und ihre eigenen Verluste gering zu halten. Risikobasierte Prämien andererseits werden bereits für den Sicherungsfond der deutschen Sparkasse eingeführt und verhindern ebenso Fehlanreize. Die Entwicklung in den nächsten Jahren wird zeigen, ob sich die oben beschriebene Marktsicht zur Steuerung des Bankensystems durchsetzt oder stärkere Regulierungen, die gerade durch die EU immer wieder gefordert und durchgesetzt werden.
64 Vgl. Steden, P. (2002), S. 165 ff.
22
Literaturverzeichnis
Athavale, M., “Uninsured Deposits and the Too-Big -to-Fail Policy in 1984 and
1991” in: American Business Review, Vol. 18, 2000
Born, K., „Die deutsche Bankenkrise 1931. Finanzen und Politik“, München,
1967
Burghof, H.-P., Rudolph, B., “Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulie-
rung“, Wiesbaden, 1996
Burghof, H.-P., „Eigenkapitalnormen in der Theorie der Finanzintermediation“,
DISS, München, 1998
Dowe, V., „Einlagensicherungssysteme in Deutschland, Frankreich und Groß-
britannien“, München, 2000
Diamond, D. W., Dybvig, P.H., „Bank Runs, Deposit Insurance and Liquidity“, in:
Journal of Political Economy, Bd. 91, no.1 , 1983.
Fritsch, M. u.a., “Marktversagen und Wirtschaftspolitik”, München, 1996
Hanekopf, S. “Einlagenversicherung in der unternehmerischen Bank- und Ver-
sicherungswirtschaft”, Wiesbaden, 1998
Hughes, J. u.a., „A Quality and Risk-adjusted cost function for banks: evidence
on the „too big to fail“ Doctrine”, Federal Bank of Philadelphia, Philadelphia,
1991
Kaufmann, G., “The Truth about Bank-Runs”, Boston, 1988
Keeley, M. „Deposit Insurance, Risk, and Market Power in Banking“, American
Economic Review, December 1990
Krieg, J.M., “Four Essays on Deposit Insurance, Bank Branching and Bank Per-
formance”, DISS, Oregon, 1999
Merton, R., „An Analytic Derivation of the Cost of Deposit Insurance Loan
Guarantees”, Journal of Banking and Finance, June 1977
o. A. JP Morgan: „German Banks - Sparkassen: The tough get going“, 1999.
Oshinsky, R, „Effects of Consolidation on the Bank Insurance Fund”, FDIC
Working Paper No. 99-3, Washington, 1999
Parke, R., “Funktion, Aufbau und Aufgabe der Einlagensichrung und der Auf-
sicht der US-amerikanischen Kreditinstitute, DISS, Düsseldorf, 1992
23
Roth, W., “Die Harmonisierung des Dienstleistungsrechts der EWG“, EuR 1986
Steden, P, „Marktorientierte Bankenregulierung“, Sternenfels, 2002
Simon, H., „Homo rationalis: Die Vernunft im menschlichen Leben“, Frankfurt
am Main, 1993
Süchting, J., Paul, S. „Bankmanagement“, 4. Auflage. Wiesbaden
Woerz, C., “Die Deregulierung der US-amerikanischen Sparkassen”, Baden Baden,
1996.
Wolf, J., „Depositverträge, Einlagensicherung und die Vermeidung von „Bank-
Run“s“, Münster, 1998
Keller, C., „Strategische Grundlagen zur Einlagensicherung durch den Garan-
tieverbund der deutschen Kreditbanken“, Göttingen, 1991
Zimmer, K. „Bankenregulierung: Zur Begründung und Ausgestaltung der Einla-
gensicherung“, Hamburg, DISS, 1993
Einlagensicherungsfonds des BdB
Botschaft von Japan, „Japan Brief des Foreign Press Center“, FPC Nr. 0354,
15.12.2003.
24
Arbeit zitieren:
Dipl.-Ing. Dipl.Vw. LL.M. Andreas Seeringer, 2005, Die Einlagensicherung unter besonderer Berücksichtigung der „too big to fail“-Theorie, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Anlegerschutz - Einlagensicherungsfonds
Perspektiven der Einlagensiche...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Seminararbeit, 33 Seiten
Die Diffusion von Innovationen. Grundlagen und Diffusionsprozesse in d...
Medien / Kommunikation - Theorien, Modelle, Begriffe
Seminararbeit, 17 Seiten
Das EFQM-Modell - Möglichkeiten und Grenzen
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Studienarbeit, 26 Seiten
Charakterisieren und Beurteile...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Hausarbeit, 19 Seiten
Russische Manager im Prozess des Wandels - Kulturelle Voraussetzungen ...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Bachelorarbeit, 95 Seiten
Parteien in der demokratischen Konsolidierung Griechenlands
Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa
Seminararbeit, 28 Seiten
Private Equity in Deutschland - Darstellung und Analyse unter besonder...
BWL - Investition und Finanzierung
Diplomarbeit, 136 Seiten
Intraorganisationeller Wissenstransfer - Wie der Prozess des Wissenst...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Hausarbeit, 23 Seiten
Die Auswirkung von Outsourcing auf das vorhandene Wissen im Unternehme...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Hausarbeit, 25 Seiten
Die Grounded Theory-Methodologie - Einführung in Theorie und Praxis
Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen
Wissenschaftlicher Aufsatz, 13 Seiten
Karin Berger folgt nun Die Einlagensicherung unter besonderer Berücksichtigung der „too big to fail“-Theorie
Andreas Seeringer's Text Die Einlagensicherung unter besonderer Berücksichtigung der „too big to fail“-Theorie ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Andreas Seeringer hat den Text Die Einlagensicherung unter besonderer Berücksichtigung der „too big to fail“-Theorie veröffentlicht
Overcoming Too-Big-To-Fail: A Regulatory Framework to Limit Moral Haza...
Jacopo Carmassi, Elisabetta Luchetti, Stefano Micossi
Too Big to Fail: The Hazards of Bank Bailouts
Gary H. Stern, Ron J. Feldman, Paul A. Volcker
0 Kommentare