Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)
Aufbau eines Berichtes über eine Pflichtprüfung gemäß § 321 HGB
Bearbeiter: Michael Seichter Studiengang: 99 BW 3 Abgabetermin: 25. November 2002
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis. III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1. Einführung 1
1.1. Allgemeines 1
1.2. Grund der Erstellung eines Prüfungsberichtes gemäß § 321 HGB 1
1.3. Aufgaben, rechtlicher Charakter und Adressaten eines Prüfungsberichtes. 2
1.4. Allgemeine Grundsätze für die Erstellung eines Prüfungsberichtes 3
1.5. Änderungen der Anforderungen durch das KonTraG 3
2. Aufbau und Inhalt eines (Einzelabschluss-)Prüfungsberichtes 4
2.1. Prüfungsauftrag 5
2.2. Grundsätzliche Feststellungen 6
2.2.1. Lage des Unternehmens. 6
2.2.1.1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter. 6
2.2.1.2. Entwicklungsbeeinträchtigungen oder bestandsgefährdende Tatsachen 7
2.2.2. Unregelmäßigkeiten. 8
2.2.2.1. Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung 8
2.2.2.2. Sonstige Unregelmäßigkeiten 8
2.3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 9
2.4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 9
2.4.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 9
2.4.2. Jahresabschluss 10
2.4.2.1. Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses. 10
2.4.2.2. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses 10
2.4.2.3. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 11
2.4.3. Lagebericht 11
2.5. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem. 11
2.6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrages 12
2.7. Bestätigungsvermerk. 12
2.8. Anlagen zum Prüfungsbericht 12
I
3. Besonderheiten eines Konzernabschlussprüfungsberichtes 12
4. Resümee 13
Literaturverzeichnis VII
Anhang - Abbildungen und Tabellen IX
II
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abb. 1 § 321 HGB in aktueller und dieser Arbeit zugrundeliegender Fassung Abb. 2 Hauptaufgaben des Prüfungsberichtes Abb. 3 Adressatenkreis des Prüfungsberichtes Abb. 4 Allgemeine Grundsätze für die Erstellung eines Prüfungsberichtes Abb. 5 Mustergliederung (gemäß IDW PS 450 und WP-Handbuch 2000) eines Einzelabschlussprüfungsberichtes (gemäß § 321 HGB) Abb. 6 Beispielgliederung eines praxisorientierten Einzelabschlussprüfungsberichtes einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Abb. 7 Redepflicht des Wirtschaftsprüfers Abb. 8 Mustergliederung (gemäß IDW PS 450 und WP-Handbuch 2000) eines Konzernabschlussprüfungsberichtes (gemäß § 321 HGB) Abb. 9 Beispielgliederung eines praxisorientierten Konzernabschlussprüfungsberichtes einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tab. 1 Gesetzliche Grundlagen für den Prüfungsbericht-Adressatenkreis Tab. 2 Sonderfälle der Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
III
Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz
Anl. Anlage
AP Abschlussprüfer
APg Abschlussprüfung
Aufl. Auflage
BA Berichtsadressat
Bd. Band
BE Berichterstattung
BGH Bundesgerichtshof
BV Bestätigungsvermerk
bzgl. bezüglich
bzw. beziehungsweise
egtl. eigentlich
et al. et altera („und andere“)
e.V. eingetragener Verein
evtl. eventuell
f./ff. folgende
FG Fachgutachten
gem. gemäß
GenG Genossenschaftsgesetz
ggf. gegebenenfalls
GmbHG GmbH-Gesetz
GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
g.V. gesetzliche Vertreter
HGB Handelsgesetzbuch
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz
Hrsg. Herausgeber
i.d.R. in der Regel
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IKS Internes Kontrollsystem
inkl. inklusive
insbes. insbesondere
i.S.d. im Sinne des
i.V.m. in Verbindung mit
JA Jahresabschluss
KA Konzernabschluss
KAP Konzernabschlussprüfer
(K)AP (Konzern-)Abschlussprüfer
KAPg Konzernabschlussprüfung
(K)APg (Konzern-)Abschlussprüfung
KapGes Kapitalgesellschaft
KLB Konzernlagebericht
KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
KWG Kreditwesengesetz
LB Lagebericht
NN „nicht bekannt“
Nr. Nummer
IV
o.ä. oder ähnliches
o.O. ohne Ortsangabe
o.S. ohne Seitenangabe
PB Prüfungsbericht
PS Prüfungsstandard
PublG Publizitätsgesetz
RFS Risikofrüherkennungssystem
S. Seite
Tab. Tabelle
Tz. Textziffer
u.a. unter anderem
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
VFE-Lage Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
vgl. vergleiche
WP Wirtschaftsprüfer
WPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
WPO Wirtschaftsprüferordnung
z.B. zum Beispiel
z.T. zum Teil
V
1. Einführung
1.1. Allgemeines
Der PB ist die detaillierte schriftliche BE des (K)AP über Prüfungsverlauf und -ergebnis. 1 Maßgebend für die Erstellung eines PB sind § 321 HGB „Prüfungsbericht“ und der IDW PS 450 „Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlußprüfungen“ sowie z.T. die ehemalige Rechtslage des gleichnamigen IDW FG 2/1988. Dieser Arbeit liegt dabei § 321 HGB in der Fassung vom 19. Juli 2002 (vgl. Abb. 1) und der IDW PS 450, Stand 17. November 2000 zugrunde. Alle weiteren angesprochenen Paragraphen beziehen sich auf den Gesetzesstand zum 1. Februar 2001. Bei der Recherche zu dieser Arbeit erwies es sich als schwierig, neuere Literatur zum Thema PB zu finden, die sich auf die aktuelle Rechtslage, insbes. der wesentlichen Änderungen aufgrund des KonTraG, bezieht. Aufgrund der begrenzten Kapazitätsvorgaben ist eine vertiefendere Behandlung dieses Themas hier nicht möglich. Um dem Aufbau eines PB gerecht zu werden, ist es notwendig, sich vorab die Grundsätze dieses zu verdeutlichen.
1.2. Grund der Erstellung eines Prüfungsberichtes gemäß § 321 HGB
Der Geltungsbereich des § 321 HGB erstreckt sich generell auf alle prüfungspflichtigen KapGes, auf Unternehmen anderer Rechtsform, soweit diese auf-grund spezieller Vorschriften prüfungspflichtig sind, und auf freiwillige Prüfungen, die nach Art und Umfang einer Pflichtprüfung gem. §§ 316 ff. HGB entsprechen. Die BE nach § 321 HGB erfolgt dabei im einzelnen bei der Prüfung des JA und LB von: KapGes und Konzernen (§ 321 Abs. 1 HGB), soweit diese keine kleinen i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB sind, Unternehmen, die unter die Vorschriften des PublG fallen (§ 6 Abs. 1 PublG i.V.m. § 321 HGB), Kreditinstituten (§§ 26 ff. KWG und § 340 k Abs. 1 HGB i.V.m. § 321 HGB), Versicherungsunternehmen (§§ 57 ff. VAG und § 341 k Abs. 1 HGB i.V.m. § 321 HGB) sowie Genossenschaften (§ 58 Abs. 1 GenG i.V.m. § 321 HGB). 2 Des weiteren kommt § 321 HGB bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 209 Abs. 4 AktG und § 57 f GmbHG) zur Anwendung. 3
1 Vgl. Lück (Wirtschaftsprüfung) S. 178
2 Vgl. Lück (Prüfung) S. 173
3 Vgl. Budde et al. (Bilanzkommentar) S. 1851
1
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Michael Seichter, 2002, Aufbau eines Berichtes über eine Pflichtprüfung gemäß § 321 HGB, München, GRIN Verlag GmbH
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