Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung. 3
II. Die Maiestas Carolina als Quelle 4
II.I Die überlieferte Originalquelle. 4
II.II. Inhalt des behandelten Kapitels 5
III. Quellenkritik 5
III.I. Karl IV. und die Maiestas Carolina 5
III.II. Die Maiestas Carolina 8
III.III. Die Prager Kanzlei 10
III.IV. Die Kirchenpolitik Karls IV. 12
IV. „De coronacione regis“: Eine Absage an den Klerus? 13
V. Quellen- und Literaturverzeichnis. 16
V.I. Quellen 16
V.II Literatur. 16
V.III. Lexika. 16
VIV. Internetquellen. 16
2
I. Einleitung
In Artikel 160 der Maiestas Carolina heißt es zur Krönung des böhmischen Königs unter anderem:
[…] durch die geheiligten Hände des Prager Erzbischofs - bzw. eines anderen
Prälaten, wenn er Stuhl der Prager Kirche womöglich vakant ist oder der
Erzbischof sich weigert oder aus anderen Gründen nicht imstande ist - das
königliche Diadem erhalten und zum erlauchten König gekrönt werden. 1
Steht diese Regelung in Einklang mit der Meinung, Karl wäre ein übertrieben religiöser Herrscher gewesen? Die Wissenschaft geht davon aus, dass Karl persönlich Einfluss auf die Maiestas Carolina (im Folgenden mit MC abgekürzt) nahm 2 . Jedoch war es im Mittelalter durchaus weit verbreitet, dass der König vom „richtigen“ Erzbischof in der richtigen Kirche gekrönt werden musste, damit die Krönung ihre volle Legitimität entfalten konnte. Auch Karl wurde erst in Bonn und dann im Sommer 1349 „in aller Förmlichkeit“ in Aachen gekrönt 3 . Selbst in der Goldenen Bulle legte Karl selber Frankfurt als Wahlort und Aachen als Krönungsort fest 4 .
Also beschäftigt sich diese Arbeit mit der Fragestellung, in wie fern die oben genante Formulierung eine bewusste Einschränkung des klerikalen Einflusses auf die böhmische Krone darstellen.
Für diese Arbeit stütze ich mich auf die Quellenedition „Maiestas Carolina. Der Kodifikationsentwurf Karls IV. für das Königreich Böhmen von 1355“ von Prof. Hergemöller, in welcher ein hervorragenden Überblick über den Forschungsstand gegeben wird, die äußerer Kritik der erhaltenen Codices schon in vollem Umfang vorgenommen wurde und die lateinische Version der MC sowohl im lateinischen Original als auch in deutscher Übersetzung verfasst sind. Des Weiteren stütze ich mich auf den Aufsatz „Die so genannte Maiestas Carolina“ von Jirí Kejr 5 , worin die Fragen der angestrebten Zeile Karls und natürlich der Vereitlung und Nachwirkungen hervorragend eingegangen wird. Für das Verhältnis zu Kirche und Religiosität, einem bedeutenden Aspekt dieser Arbeit, stütze ich mich auf die Dissertation von Wolfgang Hölscher, „Kirchenschutz als
1 Hergemöller,, Bernd-Ullrich: Maiestas Carolina. Der Kondifikationsentwurf Karls IV. für das Königreich
Böhmen von 1355 in: Veröffentlichungen des Collegium Carolinum, Band 74, München 1995, S. 113.
2 Kejr, Jirí: Die so genannte Maiestas Carolina. (s.u.)
3 Kintzinger, Martin: Karl IV. (1349- 1378) mit Günther von Schwarzburg (1349), in: Schneidmüller, Bern und
Weinfurther, Stefan (Hrsg.): Die deutschen Herrscher des Mittelalters, München 2003, S 415.
4 Fischer-Fabian, Siegfried: Ritter Tod und Teufel. Die Deutschen im Spätmittelalter., Wien (o.D.)., S. 64.
5 Kejir, Jirí: Die sogenannte Maiestas Carolina. Forschungsergebnisse und Streitfragen, in: Fahlbusch, Friedrich
Bernhard und Johanek, Peter (Hrsg.): Studia Luxemburgensia. Festschrrift Heinz Stoob zum 70. Geburtstag,
Band 3, Warendorf, 1989, S. 79 - 122.
3
Herrschaftsinstrument“ 6 . Hier wird Karls Auffassung von Politik, Religion und Glauben aufgezeigt sowie seine methodische Politik zur Sicherung des Einflusses durch ihm ergebene Bischöfe als Gegengewicht zum weltlichen Adel 7 . Als allgemeines Nachschlagewerk für Begrifflichkeiten diente die CD-Rom-Version des Lexikons des Mittelalters 8 .
II. Die Maiestas Carolina als Quelle
II.I Die überlieferte Originalquelle
Es existieren noch Mehrere Versionen der Maiestas Carolina. Dies ist an und für sich seltsam, ließ Karl sie doch selber verbrennen, um ihr nicht in Kraft treten zu unterstreichen. Ich werde mich für die Äußere Kritik auf die Quellenkritik der Lateinischen Version von Prof. Dr. Hergemöller beziehen, welcher die Originale sehr ausführlich beschreibt. In seiner Edition geht er zuerst auf den Forschungsstand ein. Zwar wurden in „Maiestas Carolina“ mehrere Codices von Herrn Hergemöller untersucht, jedoch werde ich mich auf die Beschreibung des ersten Codex beschränken, da dieser sehr umfangreich 9 ist und zu den am besten erhaltenen zählt. In der Edition werden die verschiedenen Codices ausführlich verglichen. Das Werk schließt mit dem Abdruck der Texte sowohl in Latein als auch in deutscher Übersetzung. Die Handschrift wird von Prof. Hergemöller als gut erhalten beschrieben. Es handelt sich bei dem 228 Seiten umfassenden Codex A um eine Sammlung von Rechts- und Formschriften für das Prager Benefizium, in welcher die MC nur einen Part von 16 einnimmt. Das Buch ist äußerlich in einem guten Zustand, die Schrift, eine „klare Bastarda“ noch gut lesbar. Das Format (29,7 x 21,5 cm) ist ungefähr der deutschen DIN A 4 vergleichbar. Es befand sich, laut im Codex verfasster Inventarsvermerke 10 , seit dem 16. Juli 1902 im Besitz im Nationalmuseum in Prag.
Die Zeitpunkte, zu denen die rechtsschriftlichen Inhalte des Codex erstellt wurden, bewegen sich zwischen 1368 und 1407. Aufgrund der „regen Kanzleiarbeit zur Zeit Wenzels“ 11 ist ein genauer Entstehungszeitpunkt nicht zu bestimmen, jedoch ist nicht davon auszugehen, dass Codex A sehr viel später als 1407 erstellt wurde.
6 Hölscher, Wolfgang: Kirchenschutz als Herrschaftsinstrument. Personelle und funktionale Aspekte der
Bistumspolitik Karls IV., Warendorf 1985.
7 Eine Praxis, die schon Ottonen, Salier und Staufer im Hochmittelalter verwendeten. Vgl. hierzu Althoff, Gert:
Spielregeln in der Politik des Mittelalters. Kommunikation in Frieden und Fehde, Darmstadt 1997.
8 Lexikon des Mittelalters, CD-ROM- Ausgabe, Verlag J. B. Metzler, 2000.
9 Wenn auch von der Datierung her jünger als Codex C.
10 Vgl. Hergemöller, MC, LXIV: […] , dass der Codex von eine, unbekannten Eigentümer im Jahre 1828 durch
den Angestellten Müller vom böhmischen Kreisamt erworben wurde, sodann auf G(ustav) Pazarek überging und
schließlich, am 16. Juli 1902, dem Bestand des Nationalmuseums am Wenzelplatz eingegliedert wurde.
11 Hergemöller, Maiestas Carolina, LXVIII, es wird angegeben, dass es durchaus eine Zusammenfassung bzw.
Abschrift anderer Codices sein könnte. Bei erwähnten Wenzel handelt es sich um Wenzel II. Sohn Karls IV.
4
II.II. Inhalt des behandelten Kapitels
Die in dieser Arbeit behandelte Quelle wird in Hergemöllers Edition in Kapitel 36 seiner MC-Abschrift aufgeführt, welches als „De coronacione regis“, „Die Krönung des Königs“ betitelt ist. Jenes Kapitel befasst sich mit dem einzuhaltenden Zeremoniell für die Krönung des böhmischen Königs. Zu Beginn wird auf die Gefahr hingewiesen, welche ein leer stehender Königsthron darstellt 12 . Es folgt ein Vergleich mit einer Herde Schafe, welche schutzlos ohne den Hirten ist. Damit wird ein „ewiges“ Edikt begründet in welchem festgelegt wird, dass der Nachfolger auf dem Thron 13 innerhalb von sechs Monaten, unter Einhaltung aller Feierlichkeiten, durch den Prager Erzbischof gekrönt werden soll. Für den Fall, dass das Episkopat Prags zu dem Zeitpunkt vakant ist, der Erzbischof sich weigert oder sonst nicht in der Lage ist, die Krönung durchzuführen, darf die Körnung auch von einem anderen Prälaten 14 durchgeführt werden.
Nach dieser Regelung wird ebenfalls festgelegt, dass die Königin innerhalb desselben Zeitraums gekrönt werden soll.
III. Quellenkritik
III.I. Karl IV. und die Maiestas Carolina
Karl wurde am 14.05.1316 in Prag unter dem Taufnamen Wenzel 15 geboren. Sein Vater war der Graf von Luxemburg 16 , Johann, welcher durch seine Heirat mit Elisabeth Premyslovna 17 auch die böhmische Königkrone trug. Dieser schickte seinen Sohn im Alter von sieben Jahren an den Französischen Königshof, um diesen mit französischem Kulturverständnis aufwachsen zu lassen 18 . Dort nahm er, in Anlehnung an seinen königlichen Paten Karl und auch an den ersten Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, den Namen Karl zur Firmung an.
12 Hergemöller, MC, S 115: „Welcher Mensch mit gesundem Verstand wollte verkennen, wie viele
Gefährdungen auftreten, wie viele Streitigkeiten entstehen können,. Wenn der glorreiche königliche Thron leer
steht?“
13 Ich verwende bewusst nicht „Thronerbe“, von einem Todesfall ist im Edikt nicht die Rede.
14 Prälat: Von lat. praelatus: der Bevorzugte, der Vorsteher. Es handelt sich um eine zusammenfassende
Beschreibung von hohen Würdenträgern der Kirche, in den meisten Fällen Bischöfe und Äbte. Siehe hierzu
http://www.kath.de/kurs/vatikan/praelat.php (eingesehen am 9.8.08.).
15 In Anlehnung an den böhmischen Nationalheiligen Wenzel. Vgl. hierzu Kintzinger: Karl IV. S. 409.
16 Johann von Luxemburg, später aufgrund seiner Erblidnung„der Blinde“ genannt wurde am 10.08.1296
geboren. Nachdem seine Wahl zum römischen abgelehnt wurde, stach seine Politik vor allem durch die Mehrung
luxemburgischen Besitzes durch die Verpfändung von Rechten und Immobilien sowie eine starke Bindung an
die französische Krone hervor. Unter Wahrnehmung seiner Bündnispflicht mit Frankreich fiel Johann schließlich
in der Schlacht von Crécy am 26.08.1346.
17 Elisabth war die Tochter des böhmischen Königs Wenzel II. von Böhmen und letzte des
Premyslidengeschlechtes. Vgl. hierzu Lexikon des Mittelalters, CD-Rom- Version, Verlag J.B. Metzler 2000.
18 Bildung, Kultur aber auch Ideale des Rittertums. Vgl hierzu Prietzel, Malte: Das Heilige Römische Reich im
Spätmittelalter, Darmstadt 2004, S. 69 sowie Hoensch, Jörg K:: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche
Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308- 1437, Stuttgart 2000, S. 107.
5
Arbeit zitieren:
Matthias Galuschka, 2008, Stellen die Regelungen der Königskrönung der Maiestas Carolina eine bewusste Einschränkung klerikalen Einflusses dar?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Analyse eines ethnisch-religiösen Konflikts am Fallbeispiel Bosnien un...
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Hausarbeit (Hauptseminar), 16 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Erinnerung und Gedächtnis: Die Konzepte von Halbwachs, Assmann & C...
Hausarbeit, 29 Seiten
Rolle und Herkunft des Kanun bei den Albanern
Historischer Überblick über de...
Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Wissenschaftliche Studie, 18 Seiten
Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik
Hausarbeit (Hauptseminar), 25 Seiten
Soziopolitische Trends in den Mitgliedstaaten der EU
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Hausarbeit, 18 Seiten
Afghanistan und das "New Great Game" um Öl und Gas im Kaukas...
Politik - Internationale Politik - Region: Naher Osten, Vorderer Orient
Seminararbeit, 18 Seiten
Besiedelung, Identitätsbildung...
Politik - Internationale Politik - Region: Südosteuropa, Balkan
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Matthias Galuschka's Text Stellen die Regelungen der Königskrönung der Maiestas Carolina eine bewusste Einschränkung klerikalen Einflusses dar? ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Matthias Galuschka hat den Text Stellen die Regelungen der Königskrönung der Maiestas Carolina eine bewusste Einschränkung klerikalen Einflusses dar? veröffentlicht
Matthias Galuschka hat einen neuen Text hochgeladen
Deutsche Auswanderer in den Vereinigten Staaten von Amerika, am Beispi...
The History of Wilmington, a S...
Jens Bodamer
Sansibar mit Pemba, Lamu, Mombasa und Dar-es-Salaam
Ein Reiseführer zur Swahili-Kü...
Angelika Gräber, Gerd Gräber
Epidemiologie körperlicher Erkrankungen und Einschränkungen im Alter
Grundriss Gerontologie, 13
Christina Ding-Greiner, Ulrike Marwedel, Teresa Kaufeler, Siegfried Weyerer
Qualitätsniveau I: Mobilität und Sicherheit bei Menschen mit demenziel...
Martina Schäufele, Ingrid Hendlmeier, Sandra Teufel, Siegfried Weyerer
Die neue Tendenz zur Einschränkung des Notwehrrechts
Unter besonderer Berücksichtig...
Nikolaos Bitzilekis
Die "sozialethischen" Einschränkungen des Notwehrrechts
Die Grenzen privater Rechtsver...
Rafael van Rienen
0 Kommentare