- II -
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis V
Anlagenverzeichnis. VI
1. Einleitung. 1
2. Begriffsdefinitionen 1
2.1 Anspruch. 1
2.2 Wettbewerbsrechtliche Ansprüche. 2
2.3 Durchsetzung. 2
2.4 Abwehr. 2
3. Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche. 3
3.1 Einleitung 3
3.2 Definition. 3
3.3 Durchsetzungsmöglichkeiten 3
3.4 Durchsetzung ohne Prozess 4
3.4.1 Anrufung von Verbänden und Selbsthilfeorganisationen 4
3.4.2 Anrufung von Einigungsstellen 5
3.4.3 Abmahnung 5
3.4.4 Unterwerfungserklärung. 6
3.4.5 Missbrauch von Abmahnungen / Abmahnvereine 6
3.5 Durchsetzung mit Prozess 7
3.5.1 Rechtsverfolgung beim Schiedsgericht. 7
3.5.2.1 Zuständigkeit. 8
3.5.2.2 Klagebefugnis 9
3.5.2.3 Klagearten. 10
3.5.2.4 Einstweilige Verfügung. 12
3.5.2.5 Vergleich 13
3.5.2.6 Vollstreckung. 13
3.6 Fallstudie 14
3.7 Schlussbetrachtung: Durchsetzung 15
- III -
4. Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche 16
4.1 Einleitung 16
4.2 Definition. 16
4.3 Verjährung 17
4.3.1 Fristen, Hemmung 18
4.3.2 Schlussbetrachtung: Verjährungsfrist 18
4.4 Verwirkung. 19
4.5 „uncelan hands“ 20
4.5.1 Unterlassungsanspruch 20
4.5.2 Schadensersatzanspruch 21
4.5.3 Zusammenfassung 21
4.6 Fehlende Klagebefugnis 21
4.7.1 Zusammenfassung 24
4.8 Keine ordnungsgemäße Vertretung 24
4.8.1 Zusammenfassung 25
4.9 Wettbewerbliche Abwehr 25
4.9.1 Vergleich 25
4.9.2 Widerspruchsverfahren. 26
4.9.3 Antrag auf Aufhebung. 26
4.10 Schlussbetrachtung: Abwehr 26
5. Schlussbetrachtung. 27
Literatur - und Quellenverzeichnis 28
Weiterf ührende Literatur 30
Anlage 1 31
Anlage 2 32
- IV - Abkürzungsverzeichnis
a.a.O.
Abb. Abs. Anl. Aufl. Az. BGB BGH BVerfG bzw. d.h. Dipl. Dr. evtl. ff. Fn. GebrMG ggf. ggü. GRUR h.M. i.d.R. i.V.m. LG n. Chr. Nr. m.w.N. o.a. o.ä. o.g. OLG p.a. PatentG Prof. S. SH s.o. sog. u.a. u.ä. UrhG u.s.w. u.U. UWG vgl. WRP WZG z.B
- V - Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 S. 2 Wettbewerbsrechtliche Ansprüche Quelle: ebenda, Prof. Dr. Busche Universität Berlin Abbildung 2 S. 16 Verjährungsfristen nach Anspruchsarten Quelle: Eigene Darstellung Abbildung 3 S. 22 Prozessführungsbefugnis Quelle: Eigene Darstellung
- VI - Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Kurze Informationen über den Rechtsstreite Infineon - Rambus Quelle: Eigene Darstellung Anlage 2 Informationen zum BGH Urteil „Mehrfachverfolgung“ Quelle: Internet, http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/4579
- 1 - 1. Einleitung
„Der Chiphersteller Rambus gewinnt Gerichtsentscheidung gegen Infineon. Das Verfahren, indem Rambus Schadensersatz wegen Patenrechtverletzung von Infineon fordert, wird neu aufgelegt“, informierte die Wirtschaftspresse am 10.04.2003 1 . Ähnlich lauten auch andere Überschriften zu diesem Thema, indem Unternehmen gegen andere Unternehmen klagen. Im oben beschriebenen Fall, will Rambus gegen Infineon die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen 2 .
Diese Hausarbeit will die Begriffe wettbewerbsrechtliche Ansprüche definieren und über die Durchsetzung und Abwehr dieser Ansprüche informieren. Die jeweiligen Durchsetzungs- und Abwehrmaßnahmen sollen im Folgenden erläutert werden.
2. Begriffsdefinitionen
Um über die Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche informieren zu können, müssen zu erst wichtige Begriffe definiert werden.
2.1 Anspruch
Die Webseite Jurawelt.de definiert Anspruch: „Der Anspruch ist grundsätzlich ein relatives Recht, auch wenn er aus der Beeinträchtigung eines absoluten Rechts entstanden ist. Anspruchsgrundlagen können sich ergeben aus Anspruchsnormen oder Rechtsgeschäften. Anspruchsnormen sind
Rechtsnormen, die einen Anspruch begründen. Sie bestehen aus Tatbestand und Rechtsfolge“ 3 .
1 Vgl. www.comdirectbank.de: News zu Aktien: Infineon Stand: 10.04.2003.
2 Vgl. Anlage 1 enthält kurze Informationen über den Rechtsstreite Infineon - Rambus.
3 Vgl. www.jurawelt.com: Definition Anspruch, Stand: 18.04.2003.
- 2 - 2.2 Wettbewerbsrechtliche Ansprüche
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) beinhaltet verschiedene Arten von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen. Diese können wie folgt klassifiziert werden 4 :
2.3 Durchsetzung
Als substantivierter Begriff von „etwas durchsetzen“ bezeichnet Durchsetzung eine Handlung zum Erreichen eines Zieles. Im Folgenden sollen nicht die machtpolitischen Grundlagen, sondern vielmehr die juristischen Möglichkeiten für eine solche Verwirklichung betrachtet werden.
2.4 Abwehr
Baumbach und Hefermehl definieren Abwehr: „Wer zu unrecht angegriffen wird, kann sich wehren“ 5 . Die Abwehr ist eine Reaktion, die auf den Angriff eines anderen folgt 6 .
4 Vgl. J. Reese : Seminarunterlagen Wettbewerbsrecht Stand: Sommersemester 2002/2003.
5 Vgl. Baumbach/Hefermehl: Wettbewerbsrecht, 2000, S. 359.
6 Vgl. www.wissen.de, Definitionen zum Begriff: Abwehr.
Arbeit zitieren:
Ralf Schmid-Gundram, 2003, Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, München, GRIN Verlag GmbH
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