Inhaltsverzeichnis
Einleitung 2
I. Die Gründung und der Bau des Augustiner-Eremiten Klosters in Würzburg. 4
I.1 Gründungsgeschichte, compositio und die Gunst der Würzburger Bischöfe 4
I.1 Der Bau des Klosters 8
II. Seelsorgerische Tätigkeiten 12
II.1. Vermächtnisse zu Gunsten des Klosters. 12
II.2. Beisetzungen in der Klosterkirche. 14
II.3. Das Verhältnis zum Stadtklerus im 14. und 15. Jahrhundert 15
II.4. Die Gründung von Bruderschaften. 18
III. Beziehungen zwischen den Bürgern und dem Rat der Stadt Würzburg und den
Augustiner -Eremiten 19
Fazit 22
Literaturverzeichnis. 23
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Einleitung
Diese Hausarbeit behandelt, ausgehend vom Hauptseminar „Luthers Orden. Die Augustiner-Eremiten zwischen späten Mittelalter und Reformation“ von Herrn Prof. Dr. Bünz, das Leben der Augustiner-Eremiten in der Stadt Würzburg. Als Zeitraum für die Betrachtung dieser Thematik bietet sich der Abschnitt von der Gründung des Konvents 1262 bis zum Ausbruch des Bauernkrieges in Würzburg 1525 an, da mit diesem Einschnitt die Reformation und die sie begleitenden Ubruhen das Leben im Konvent stark einschränkten und ein neuer Abschnitt in der Geschichte des Kloster seinen Lauf nahm.
Die Wahl der Stadt Würzburg bietet sich aus der heutigen Perspektive besonders an, da der Würzburger Konvent bis heute besteht und zudem der größte deutsche Konvent der Augustiner ist.
Die Forschungslage zu diesem Konvent ist als recht gut anzusehen. Es existieren zwei Monographien zur Geschichte des Klosters. Die erste Monographie mit dem Titel „Geschichte des alten Augustinerklosters Würzburg“ hat Johannes Baier 1895 herausgegeben. 1 Dieses Werk war lange Zeit das Standardwerk über die Geschichte des Augustiner-Klosters in Würzburg, ergänzt durch einen kleineren Beitrag desselben Autors mit dem Titel „Ausgrabungen bei dem alten Augustinerklosters Würzburg im Jahre 1900“. 2 Die zweite ausführliche Monographie ist erst 2001 erschienen und trägt den Titel „Geschichte des Würzburger Augustinerklosters von der Gründung im Jahre 1262 bis zur Gegenwart“ 3 . Die Verfasser dieses Buches sind Thomas BECKMANN und Adolar ZUMKELLER. Letzterer lebt bis heute im Kloster Würzburg und hat sich u. a. mit der Herausgabe der „Urkunden und Regesten zur Geschichte der Augustinerklöster Würzburg und Münnerstadt“ 4 um die Aufarbeitung der Geschichte der Augustiner in Würzburg verdient gemacht.
Aus der Geschichte der deutschen Augustiner-Eremiten von Adalbero KUNZELMAN 5 lässt sich ebenfalls vieles zur Geschichte des Würzburger Augustiner-Klosters entnehmen. Aufsätze zur Geschichte des Würzburger Konvents sind nicht sehr zahlreich erschienen. Einen für das Thema dieser Arbeit recht ergiebigen Aufsatz hat Franz Seberich mit dem Titel „Ritterkapelle, Jörgenturm und Augustinerschwibbogen. Eine Untersuchung zur Topographie
1 Baier, Johannes, Geschichte des alten Augustinerklosters Würzburg, Würzburg 1895.
2 Baier, Johannes, Ausgrabungen bei dem alten Augustinerkloster in Würzburg im Jahre 1900, Würzburg 1901.
3 Beckmann, Thomas, Zumkeller, Adolar, Geschichte des Würzburger Augustinerklosters von der Gründung im Jahre 1262 bis zur Gegenwart, 2001 Würzburg.
4 Zumkeller, Adolar, Urkunden und Regesten zur Geschichte der Augustinerklöster Würzburg und Münnerstadt. Von den Anfängen bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts. Regesta Herbipolensia V(=QFGBW Bd. 18,1-2), Würzburg 1966/1967.
5 Kunzelmann, Adalbero, Geschichte der deutschen Augustiner-Eremiten Bd.1 u. 5, Würzburg 1969 u. 1974.
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der Stadt Würzburg“ 6 verfasst. Zudem finden sich in der groß angelegten Geschichte der Stadt Würzburg 7 zwei Aufsätze, die zum Thema dieser Arbeit beitragen können. In dieser Arbeit soll das Leben und Wirken der Augustiner-Eremiten in der Stadt Würzburg, sowie die Beziehungen zwischen dem Kloster und der Stadtbevölkerung dargestellt werden. Es ist zu fragen, welche Stellung die Augustiner in der Seelsorge in Konkurrenz zur Stadtpfarrei einnahmen, woher die Gelder und übrigen Mittel zum Aufbau des Klosters stammten und in welchen Punkten es vielleicht Unstimmigkeiten mit der Verwaltung oder mit den Bürgern der Stadt gegeben haben mag.
Die Quellenlage für solch eine Untersuchung beschränkt sich weitestgehend, wie für das Mittelalter typisch, auf Urkunden. Die wichtigste Quellensammlung für diese Hausarbeit bildet daher, die bereits oben erwähnten, „Urkunden und Regesten zur Geschichte der Augustinerklöster in Würzburg und Münnerstadt“ die von Adolar Zumkeller erarbeitet wurde. Darin versammelt sind u. a. alle Urkunden über die Konvente in Würzburg und Münnerstadt, die sich im Augustiner-Archiv in Würzburg befinden.
Die Darstellung beginnt mit der Gründung und dem Aufbau des Klosters in Würzburg, um eine Grundlage für das darauf folgende zu bilden. Diese Frühzeit des Klosters in Würzburg lohnt sich besonders zu untersuchen, da hier deutlich wird, unter welchen Bedingungen die Brüder in Würzburg Fuß fassen konnten und wie der Stadtklerus und die Bürger gegenüber dem Konvent eingestellt waren und sich dieses Verhältnis im Laufe der Zeit entwickelte. Für die Zeit nach der Gründung und dem Aufbau des Klosters, dem 14. und 15. Jahrhundert, stehen dann die seelsorgerische Tätigkeit der Augustiner-Eremiten im Mittelpunkt der Untersuchung. Dies umfasst auch die Einrichtung von Bruderschaften im Kloster, das Verhältnis zum Stadtklerus und kleinere Streitigkeiten bzw. Berührungspunkte mit der Würzburger Bürgerschaft.
6 Seberich, Franz, Ritterkapelle, Jörgenturm und Augustinerschwibbogen. Eine Untersuchung zur Topographie der Stadt Würzburg, in: Mainfränkisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst 79 (1956), S. 66-95.
7 Wagner, Ulrich (Hrsg.), Geschichte der Stadt Würzburg 1: Von den Anfängen bis zum Ausbruch des Bauernkriegs, Stuttgart 2001.
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I. Die Gründung und der Bau des Augustiner-Eremiten Klosters in Würzburg
I.1 Gründungsgeschichte, compositio und die Gunst der Würzburger Bischöfe
Die Geschichte des Augustiner-Eremiten Klosters in Würzburg beginnt mit einer Urkunde vom 23. Dezember 1262 8 , in der Iringus von Hohenberg 9 , Bischof von Würzburg, dem Provinzial der Augustiner-Eremiten, Bruder Guido Salanus de Stagia 10 , erlaubt in der Stadt oder Diözese Würzburg Oratorium und Kloster zu errichten. 11 Diese Erlaubnis vom Bischof war jedoch keine Selbstverständlichkeit, sondern beruhte auf einem Versprechen, dass der Bischof dem Protektor des Augustiner-Eremiten Ordens (conservator fratrum heremitarum totius ordinis beati Augustini) Kardinal Richard Annibaldi von Sankt Angeli gegeben hatte, weil dieser einen Streit zwischen Iringus und dem Bischof Heinrich von Speyer geschlichtet hatte. Iringus kam seinem Versprechen jedoch nicht sofort nach, so dass Bruder Guido, als er im Dezember 1262 nach Würzburg kam, ein Schreiben des Kardinals mitbrachte, in dem dieser den Bischof an sein Versprechen erinnerte und um die Erlaubnis zur Gründung eines Klosters bat. Dieser Vorgang geht aus dem Text der Gründungsurkunde hervor, in der Bischof Iringus schreibt:
“Cum nobis existentibus in Romana curia pro ecclesie nostre negotiis venerabilis pater dominus Richardus, sancti Angeli dyaconus cardinalis, ordinem vestrum in pluribus commendatum nobis commiserit promovendum et cum de novo super eodem nobis suas direxerit litteras continents, ut de loco ordini vesteo in civitate vel dyocesi congruo providere curemus.” 12
SEHI nimmt an, dass der Grund für das Zögern Iringus in der „stattliche[n] Anzahl der Seel-sorgs- und Exemtionsprivilegien, die Alexander IV. und sein Nachfolger Urban IV. mittlerweile dem Augustinerorden gewährt hatten“, 13 zu suchen ist. 14 Nach der Erlaubnis zur Gründung eines Klosters fingen die mit dem Provinzial Guido nach Würzburg gekommenen Brüder Hesso und Heinrich an, eine geeignete Stätte für die Gründung des Klosters zu suchen. Sie erwarben schließlich den Hof vom Würzburger Bürger Johannes Rezelin, der bei der St. Georgskapelle im Südteil der Stadt gelegen war. Die Kauf-
8 UuRNr. 15.
9 Vgl. Wendehorst, Alfred, Das Bistum Würzburg Teil 2. Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (=Germania Sacra N.F. 4), Berlin 1969, S. 3-11.
10 Zur Person des Provinzials s. Kunzelmann I, 1969, S. 96-113.
11 Vgl. Beckmann/Zumkeller Würzburger Augustinerkloster, 2001, S. 2ff.; Sehi, Meinrad, Die Bettelorden in der Seelsorgsgeschichte der Stadt und des Bistums Würzburg bis zum Konzil von Trient. Eine Untersuchung über die Mendikantenseelsorge unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Würzburg (=Forschungen zur fränkischen Kirchen- und Theologiegeschichte ; 8), Würzburg 1981, S. 175ff.
12 UuR Nr. 15, eingerückt abgedruckt in Nr. 18.
13 Sehi Bettelorden, 1981, S. 175.
14 Vgl. Sehi Bettelorden, 1981, S. 175 mit Anm. 4+5.
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summe betrug 100 Mark reinen Silbers, wobei eine Ratenzahlung vereinbart wurde, so dass die Brüder ein wenig Zeit hatten durch Spenden die Kaufsumme zusammenzubekommen. Der Kaufvertrag wurde am 17. März 1263 in der Kapelle des heiligen Georg unter Beisein des Bischofs ausgestellt und auch durch sein Siegel, sowie das Siegel des Domkapitels, bestätigt. Nachdem der Kauf des Hofes abgeschlossen war und somit der Standort für das zukünftige Kloster feststand, waren jedoch noch weitere Verhandlungen mit dem Bischof Iringus und dem Domkapitel nötig, um die Pflichten und Rechte der Augustiner des neuen Konvents zu regeln. Hierzu kam der Provinzial Guido im Mai desselben Jahres erneut nach Würzburg, um die Verhandlungen zu führen. Im Laufe der Verhandlungen musste der Provinzial sich jedoch weitestgehend „allen Bedingungen seiner Vertragspartner beugen und [sich] wesentliche Einschränkungen der Ordensprivilegien gefallen lassen.“ 15 Der Grund für diese Einschränkungen ist sicherlich die Angst des Pfarrklerus, durch den neuen Konvent seine überlieferten Rechte und damit sein Einkommen geschmälert zu sehen. Hierbei ist auch zu beachten, dass die Augustiner der dritte Bettelorden war, der sich in Würzburg niederließ. 1221 hatten bereits die Minoriten und 1227 die Dominikaner in Würzburg einen Konvent begründet. Diese beiden Bettelorden waren, wie auch die Augustiner-Eremiten, vom Papst mit umfangreichen Beichtrechten und Seelsorgsprivilegien ausgestattet, so dass sie ohne eine vertragliche Einschränkung, eine ernste Gefahr für den Pfarrklerus dargestellt hätten. Die Menschen der damaligen Zeit waren von den Fehlentwicklungen im weltlichen Klerus enttäuscht und suchten bei den Bettelorden, mit ihren strengen Ordensregeln, vor allem der verordneten Armut, ihr Seelenheil zu sichern.
Der compositio genannte Vertrag zwischen dem Bischof Iringus, dem Domkapitel, dem Provinzial Guido und den Augustinern in Würzburg datiert auf den 13. Mai 1263. 16 In ihm verpflichten sich die Würzburger Augustiner u.a. dem Bischof zu gehorchen und nur Brüder, Laienbrüder und Personen, die innerhalb der Klostermauern wohnen, zu beerdigen. Zudem wurde festgelegt, dass die Augustiner nur mit Erlaubnis des Bischofs in der Stadt predigen durften, ungeachtet der bereits bestehenden päpstlichen Vollmacht hierzu. Der wohl gravierendste Einschnitt in die Rechte der Augustiner bestand darin, dass ihnen, trotz der päpstlichen Beichtrechte, weitestgehend verboten bzw. erschwert wurde die Beichte von den Laien, Regularkanonikern, Mönchen und niederen Geistlichen abzunehmen. Diese bedurften einer Erlaubnis von ihren jeweiligen Prälaten, um einem Augustiner-Mönch zu beichten und von
15 Sehi Bettelorden, 1981, S. 178.
16 UuR Nr. 17.
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ihm die Absolution zu erhalten. 17
Abschließend gibt es in dem Vertrag einen Passus, in dem die Augustiner dazu verpflichtet werden auf Vorladung bereitwillig vor dem Domkapitel zu erscheinen, „um sich mit Rat und Tat für die Freiheit der Kirche, sowie kirchlicher Personen und Güter einzusetzen.“ 18 Im Original heißt es:
„Vocati ad capitulum maioris ecclesie, cum necessitas inminebit, venient ad dandum
consilium, auxilium et fauorem super libertate et immunitate ecclesiarum omnium et personarum ecclesiasticarum, religiosarum et secularium et rerum eisdem pertinentium.“ 19
Der Grund für diesen Zusatz ist in der Existenz der bereits in Würzburg ansässigen Medikantenklöster und deren guten Beziehung zur Bürgerschaft zu suchen. Die Bürgerschaft war schon lange bestrebt die geistliche Immunität und die steuerlichen Sonderrechte des Klerus einzuschränken. Die Minoriten und Dominikaner waren deutlich bürgerfreundlicher, so dass ihre Gottesdienste und Predigten gut besucht worden und der weltliche Klerus seinen Einfluss gefährdet sah. Das Domkapitel versuchte daher mit diesem Passus sich die Loyalität der Augustiner-Eremiten zu sichern, damit sich die Situation in der Stadt nicht noch weiter zu ihren Ungunsten entwickelte. 20 Diese Absicht erklärt auch, warum das Domkapitel erst am darauf folgenden Tag seine noch ausstehende Zustimmung zum Bau des Augustinerklosters gab. Am 14 Mai 1263 wurde die entsprechende Urkunde vom Domkapitel ausgestellt und der formale Akt der Gründung des Augustiner-Klosters in Würzburg war damit beendet. 21 Neben dem bereits erwähnten Kaufpreis von 100 Mark reinen Silbers, benötigte der Konvent nun noch weitere Geldmittel, um den Aufbau des Klosters beginnen zu können und die dafür nötigen Einrichtungen wie z.B. die Klosterkirche zu errichten. Da der Konvent keine Besitzungen hatte o. ä. die Geld einbrachten, waren die Brüder auf Spenden und Ablässe, die zu ihren Gunsten erteilt wurden, angewiesen.
Das erste urkundlich erwähnte Ablassversprechen zu Gunsten der Augustiner in Würzburg ist am 28. Juni 1263 durch den ehemaligen Bischof von Regensburg, Albertus Magnus, gewährt worden. Er versprach den Gläubigen, die den Augustinern bei dem Bau ihres Klosters halfen, einen Ablass von 40 Tagen. 22
17 Vgl. Beckmann/Zumkeller Würzburger Augustinerkloster, 2001, S. 20ff.; Sehi Bettelorden, 1981, S.177ff.
18 Übersetzung nach UuR Nr. 17.
19 MB 37, S. 409.
20 Vgl. Füsslein, Wilhelm, Das Ringen um die bürgerliche Freiheit im mittelalterlichen Würzburg des 13. Jahr-hunderts, in: HZ134 (1926), S. 267-318; Sehi Bettelorden, 1981, S.179f; Wendehorst, Alfred, Stadt und Kirche, in: Wagner Geschichte Würzburg 1, 2001, S.255-271, hier S.258ff.
21 UuR Nr. 18.
22 UuR Nr. 19
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Fabian Rühle, 2008, Die Augustiner-Eremiten in der Stadt Würzburg, München, GRIN Verlag GmbH
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