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Inhaltsverzeichnis :
Thema : Zur Situation des russischen Föderalismus vor dem Amtsantritt
von Präsident Wladimir W. Putin und den von ihm initiierten ,,Putinschen
Reformen ’’ zur Verbesserung/Stärkung der Föderalstrukturen
1. Einleitung 3
2. Zur Situation des russischen Föderalismus vor den ,,Putinschen Reformen’’: 4
2.1 Zur Struktur/Verwaltung/Aufbau der ,,Russischen Föderation Russland’’ 4
2.2 Zur Situation des russischen Föderalismus unter Präsident Boris Jelzin 6
2.2.1 Machtfülle durch regionalen Autoritarismus 6
2.2.2 Dezentralisierung von Aufgaben 9
2.2.3 Bilateralverträge 10
3. Zu den ,,Putinschen Reformen’’: 11
3.1 Stärkung der Verwaltungshierarchie 11
3.2 Zusammensetzung des Föderationsrates 12
3.3 Amtsenthebungs-bzw. Auflösungsbefugnis 13
3.4 Rechtspflege 15
4. Resümee 15
5. Literaturverzeichnis 18
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1. Einleitung :
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Thematik des ,,russischen Föderalismus’’ in der Zeit vor und nach dem Amtsantritt von Präsident Wladimir W. Putin. Schwerpunktmäßig werden dabei die ,,Putinschen Reformen’’ behandelt, welche die Situation des Föderalismus in Russland und Putins Maßnahmen zur Verbesserung der Situation reflektieren. Die Themenwahl ergab sich unter anderem im Zusammenhang mit meinem Referat in dem ich das Thema ,,Föderalismus in Russland’’ bereits behandelt hatte. Somit sind die ,,Putinschen Reformen’’ Fakten, die von mir bereits angesprochen wurden. Auf das von mir zu bearbeitende Spezialthema stieß ich dann durch Empfehlungen meiner Dozentin und die entsprechende Literatursuche zu dieser Thematik. Gleichermaßen ist die vorliegende Arbeit auch durch ein persönliches Interesse motiviert. Zum besseren Verständnis halte ich es für notwendig, den Aufbau bzw. die Struktur/Verwaltung der Russischen Föderation Russland, im Folgenden kurz ,,RFR’’ genannt, zu erläutern. Dieses dient dem Zweck, allgemeine Informationen über die ,,RFR’’ darzustellen und die spezielle Thematik dieser Arbeit einzuleiten. Der Gliederungspunkt 2.1 ist dieser Aufgabe gewidmet. Punkt 2.2 behandelt dann die Situation des russischen Föderalismus vor dem Amtsantritt Putins.
Wesentlich geht es mir in der vorliegenden Arbeit um die Klärung folgender Fragen: Wie stellt sich die Struktur/Aufbau der ,,Russische Föderation Russland’’ dar? Welche föderalstaatlichen Probleme entwickelten sich unter Präsident Boris Jelzin und aus welchen Gründen?
Inwiefern äußern sich diese Probleme und Auswirkungen? Wie sehen die ,,Putinschen Reformen im Einzelnen aus?
Welche Ziele sollen durch die von Präsident Wladimir W. Putin initiierten ,,Putinschen Reformen’’ erreicht werden?
Die geplante methodische Vorgehensweise richtet sich nach dem Inhalt-Fazit-Prinzip, d.h. jeder zu behandelnde Gliederungspunkt wird durch eine Quellenanalyse inhaltlich zusammengefasst und anschließend durch ein persönliches Fazit bewertet. Unter Gliederungspunkt 4 werde ich die Arbeitsergebnisse noch einmal zusammenfassend wiedergeben.
Zur Literatur ist anzumerken, dass ich mich mit deutschsprachiger Literatur befasst habe. Selbstverständlich habe ich versucht die aktuellste Literatur zu diesem Thema zu bevorzugen. Fakt aber ist, dass ich Literatur von 1991-2002 verwendet habe. Diese Lektüre ist in der
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Universitätsbibliothek Potsdam und der Stadtbibliothek Spandau erhältlich. Nähere Angaben zur Literatur sind unter Gliederungspunkt 5 zu finden.
Zum Schluss muss ich noch erwähnen, dass ich meine Arbeit nach der neuen Rechtschreibung geschrieben habe.
2. Zur Situation des russischen Föderalismus vor den ,,Putinschen Reformen’’ :
2.1 Zur Struktur/Verwaltung/Aufbau der ,,Russischen Föderation Russland’’ :
Die ,,Russische Föderation Russland’’ , kurz RFR genannt, besteht seit März 1992. Damals wurde ein Föderationsvertrag unterzeichnet, in dem Russland wichtigstes Mitglied ist. 1 Bereits am Namen lässt sich erkennen, wer in dieser Föderation das Sagen hat. Die RFR ist de facto der größte Flächenstaat der Erde mit 17.075.000 km² Fläche, quasi ein Land von kontinentalem Ausmaß in Eurasien. 2 Sie ist [...],,fast doppelt so groß wie die USA und erstreckt sich von der Ostsee und dem Schwarzen Meer im Westen über Osteuropa und Nordasien (Sibirien) bis hin zum Pazifischen Ozean im Osten.’’ 3 Seit 1918 ist Moskau die Hauptstadt und damit das politische und kulturelle Zentrum des Landes. 4 ,,Die RFR wird in 89 Verwaltungseinheiten aufgeteilt, darunter in 21 autonome Republiken, ein autonomes und 49 Verwaltungsgebiete (Oblaste), sechs Provinzen (Krais), zehn autonome Bezirke (Okrugs [unter der Jurisdiktion des Gebietes bzw. der Provinz, in dem bzw. der sie sich befindet]) sowie die Städte Moskau und St. Petersburg mit jeweils administrativen Sonderstatus.’’ 5
,,Die 21 autonomen Republiken der RFR sind: Karelien, Mari-El, Tschuwaschien, Mordowien, Tatarstan, Udmutien, Baschkortostan, Adygea, Karatschajewo-Tscherkessien, Kabardino-Balkarien, Nordossetien, Tschetschenien, Kalmykien, Dagestan, Altai, Chakassien, Tuwa (Tyva), Burjatien, Inguschien, Sacha (Jakutien) und Komi.’’ 6
Tatsächlich gibt es in dieser großen Föderation auch zahlreiche innenpolitische Probleme bzw. Konflikte, die bereits bei Gründung der RFR aufgetreten sind. Beispielsweise unterzeichneten Tatarstan und Tschetschenien im März’92 den Föderationsvertrag nicht. Mit Tatarstan wurde später ein separates Abkommen getroffen, aber mit Tschetschenien gab es bis heute zwei Kriege die dessen Unabhängigkeit verhindern sollten. Gründe hierfür sind vorwiegend im ökonomischen Bereich zu sehen: man will sich die Ölversorgung aus dem
1 Vgl. BpB, Informationen zur politischen Bildung, Band 274, Bonn 2002, S.29
2 Vgl. Bertelsmann-Lexikon, Band 13, Gütersloh 1992, S.249
3 ebd., S.249
4 Vgl. ebd., S.249
5 Munzinger-Archiv, IH-Länder-Aktuell-Politik,Berlin 2002, S.6
6 Götz, R., u.a., Politisches Lexikon Russland. Die nationalen Republiken und Gebietseinheiten der Russländischen Föderation, München 1994 , S.5ff.
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Kaspischen Meer sichern. Gleichermaßen spielen aber auch politische Aspekte eine Rolle. Nämlich, ähnlich wie in den USA im Zusammenhang mit Vietnam, die Angst vor einem so genannten ,,Domino-Effekt’’.
Auch die Wiedererrichtung einer autonomen Republik der Wolgadeutschen stößt bei der heute dort lebenden Bevölkerung auf Widerstand und gilt als unrealistisch. 7 Offen ist auch die künftige Rolle der Oblast Kaliningrad (früher: Königsberg), welche vom Rest der Föderation räumlich durch Litauen getrennt liegt und künftig mehr nach Westen hin geöffnet werden soll. 8 Entsprechende Verträge über die Zusammenarbeit in punkto Infrastruktur wurden mit Polen und Litauen bereits vereinbart. Die so genannten ,,Russlanddeutschen’’ tendieren größtenteils zur Aussiedlung nach Deutschland oder errichten Nationalkreise wie in Omsk und Altai (West-und Südsibirien). 9
Die Gesamtfläche der Regionen mit erweiterter Selbstverwaltung bis hin zur Autonomie, dazu zählen neben den autonomen Republiken auch autonome Kreise und Gebiete, nimmt ungefähr die Hälfte der Landesgesamtfläche ein. 10 Der russische Teil der Föderation stellt den größten Bevölkerungsanteil (83%) von den ca. 148 Mio. Einwohnern des Vielvölkerstaates. 11 Die größten Minderheiten sind die Tataren, Ukrainer, Tschuwaschen, Dagestaner, Baschkiren und Tschtschenen, welche mehr Rechte und teilweise volle Souveränität fordern. Auch die Machtverhältnisse in der RFR sind recht eindeutig. ,,Am 12.12.1993 wurde die Verfassung per Referendum mit 58,4% der Stimmen (bei 54,8% Wahlbeteiligung) angenommen.’’ 12 In ihr werden die üblichen Menschen-und Bürgerrechte garantiert. Mit dieser Verfassung wurde der Machtkampf zwischen dem damaligen Präsidenten Boris Jelzin und dem Parlament zu Gunsten des Präsidenten entschieden. Bis zu diesem Zeitpunkt herrschte ein stetiger Machtkampf zwischen Parlament und Präsident seit Auflösung der Sowjetunion. Nach Meinungen von Experten bietet die neue Verfassung jedoch auch die Möglichkeit einer Präsidialdiktatur. 13 Zwar wird nach Artikel 11 Absatz 1 die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative garantiert, doch verfügt der für vier Jahre gewählte Präsident über eine Machtfülle, die ihn weitgehend unabhängig macht. ,,Er trägt die Verantwortung für die Innen- und Außenpolitik, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, kann per Dekret regieren und jeden Gesetzesentwurf des Parlaments blockieren.’’ 14
7 Vgl. Munzinger-Archiv, a.a.O., S.7
8 Vgl. Götz, R., u.a., a.a.O., S.154
9 Vgl. ebd., S.67 + S.256
10 Vgl. Munzinger-Archiv, a.a.O., S.6
11 Vgl. Bertelsmann-Lexikon, a.a.O., S.249
12 Munzinger-Archiv, a.a.O., S.6
13 Vgl. BpB, Informationen zur politischen Bildung, Band 274, Bonn 2002, S.30ff.
14 ebd., S.33
Arbeit zitieren:
Magister Artium Timo Hannemann, 2003, Zu den Putinschen Reformen, München, GRIN Verlag GmbH
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