Abstract
The Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) has been the most important and significant change in the German accounting in over 20 years. The goals of this new law are to lower costs in accounting, reduce complexity and more orientation towards the international accounting systems. The focus has been put on not being known for the commonly known disadvantages of the IFRS accounting, like for example a high complexity, time consumption and also increasing financial cost. This amendment also brings some new regulations into the German commercial law. One major change hereby is the treatment of intangible assets. From now on, internally generated intangible assets are allowed to be shown in the actual balance sheet.
The author of this Bachelors Thesis in not only dealing with the most important changes, resulting from the BilMoG, but furthermore he is also going into the detail of the new regulation concerning the accounting of intangible assets. After a detailed work on the differences between the HGB, the BilMoG and the IFRS, he is demonstrating the changes with the help of an actual case. On the basis of the results of the case study, the author is analyzing the consequences for companies and he is also comparing these to the IFRS ones.
II
Kurzreferat
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde die umfangreichste Änderung des deutschen Bilanzrechts seit über 20 Jahren vorgenommen. Der deutsche Gesetzgeber versucht damit zu deregulieren, Kosten zu senken und die nationale Rechnungslegung zu internationalisieren. Dabei wurde darauf geachtet, dass die allgemein bekannten Nachteile der IFRS-Rechnungslegung, wie eine hohe Komplexität, hoher Zeitaufwand, sowie die Kostenintensivität, nicht auch dem HGB nachgesagt werden. Diese Gesetzesänderung bringt einige Neuregelungen im deutschen Handelsrecht mit sich. Eine wesentliche Änderung ist dabei die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögensgegenständen. Denn ab sofort dürfen selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in der Bilanz ausgewiesen werden.
Der Autor dieser Arbeit beschäftigt sich nicht nur mit den wesentlichen Änderungen, die aus dem BilMoG resultieren, sondern er geht auch speziell auf die Neuregelung bzgl. der Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen ein. Nach einer detailierten Ausarbeitung der Unterschiede zwischen HGB, BilMoG und IFRS, verdeutlicht er die Änderungen an einem Fallbeispiel. Auf Basis der Ergebnisse des Fallbeispiels analysiert der Autor die Auswirkungen für die Unternehmen und zieht Vergleiche zu den IFRS.
III
Inhaltsverzeichnis
Darstellungsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis. VII
Abk ürzungsverzeichnis VIII
1 Einleitung 10
1.1 Ausgangslage 10
1.2 Problemstellung 10
1.3 Zielsetzung 11
1.4 Aufbau der Arbeit 11
2 Grundlagen der externen Rechnungslegung 13
2.1 Adressaten der externen Rechnungslegung 13
2.2 Aufgaben der externen Rechnungslegung 14
2.3 Instrumente der externen Rechnungslegung 15
3 Harmonisierung und Standardisierung der Rechnungslegung 18
3.1 Unterschiede in der internationalen Rechnungslegung 18
3.2 Gründe für eine Harmonisierung und Standardisierung der
Rechnungslegung 20
3.2.1 Internationale Kapitalmärkte 20
3.2.2 Internationalisierung der Wirtschaft 22
3.2.3 Interne Steuerung des Unternehmens 22
3.3 Weltweite Bestrebungen zur Harmonisierung und Standardisierung der
Rechnungslegung 23
3.4 Probleme bei der Harmonisierung und Standardisierung der
Rechnungslegung in Deutschland 24
4 Anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze in Deutschland 25
4.1 Handelsgesetzbuch. 25
4.1.1 Der Jahresabschluss nach dem HGB 27
4.1.2 Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung 31
4.2 International Financial Reporting Standards 32
4.2.1 Entwicklung der International Reporting Standards 32
4.2.2 Der Jahresabschluss nach IAS/IFRS 35
4.3 Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IFRS 39
4.4 Entwicklung der deutschen Rechnungslegung im internationalen Vergleich 40
4.5 Exkurs: United States Generally Accepted Accounting Principles 41
IV
5 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 44
5.1 Ziele und Hintergründe des BilMoG 44
5.2 Wesentliche Neuerungen im HGB 46
5.2.1 Deregulierung 46
5.2.2 Verbesserung der Aussagekraft 48
6 Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen 52
6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 52
6.1.1 Einordnung 52
6.1.2 Vermögensgegenstand 53
6.1.3 Immaterielle Vermögensgegenstände 54
6.1.4 Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände 54
6.2 Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB 55
6.2.1 Ansatzvoraussetzungen 56
6.2.2 Erstmalige Bewertung 57
6.2.3 Folgebewertung 58
6.3 Änderungen nach dem BilMoG 58
6.3.1 Ansatzvoraussetzungen und Bewertung 59
6.3.2 Folgebewertung 63
6.4 Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach IFRS 64
6.4.1 Ansatzvoraussetzungen 64
6.4.2 Erstmalige Bewertung 67
6.4.3 Folgebewertung 68
6.5 Zusammenfassung der wesentlichen Unterschiede zwischen HGB, BilMoG
und IFRS 69
7 Fallbeispiel 70
7.1 Die Muster AG 70
7.1.1 Aktivierung nach HGB 71
7.1.2 Aktivierung nach BilMoG 72
7.1.3 Aktivierung nach IFRS 75
7.2 Analyse der Ergebnisse 77
8 Resümee 79
Literaturverzeichnis. 82
Anhang 89
V
Darstellungsverzeichnis
Abbildung 1: Bestandteile der handelsrechtlichen Rechnungslegung
Abbildung 2: Aufgaben des Anhangs
Abbildung 3: Aufgaben des Lageberichts.
Abbildung 4: Organisationsstruktur der IASC-Foundation und Zusammenarbeit mit
nationalen Gremien
Abbildung 5: Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS
Abbildung 6: Entwicklung der deutschen Rechnungslegung im internationalen
Vergleich...........................................................................................
Abbildung 7: Kernanliegen des BilMoG
Abbildung 8: Darstellung von Forschungs- und Entwicklungsphase
Abbildung 9: Behandlung von F E-Kosten nach dem BilMoG
Abbildung 10: Auswirkungen einer Umstellung von HGB auf BilMoG
VI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ursachen für die Unterschiede der Rechnungslegung in
angels ächsischen Ländern und in Kontinentaleuropa 19
Tabelle 2: Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung 32
Tabelle 3: Unterschiede zwischen HGB und IFRS 39
Tabelle 4: US-GAAP, IAS/IFRS und HGB im Überblick 43
Tabelle 5: Größenklassendefinitionen 47
Tabelle 6: Die Grundstruktur der Handelsbilanz. 50
Tabelle 7: Neuregelung der immateriellen Vermögensgegenstände im HGB 60
Tabelle 8: Zusammenfassung der wesentlichen Unterschiede 69
VII
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz Aufl. Auflage bearb. Bearbeitet BFH Bundesfinanzhof BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BiRiliG Bilanzrichtliniengesetz BörsG Börsengesetz bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise d.h. das heißt ebd. Ebenda EK Eigenkapital erw. erweiterte ESt. Einkommensteuer EStG Einkommensteuergesetz et al. und andere etc. et cetera EU Europäische Union EUR Euro F&E Forschung & Entwicklung ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG GmbH-Gesetz GKV Gesamtkostenverfahren GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GuV Gewinn-und-Verlust-Rechnung HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber IAS International Accounting Standard IASB International Accounting Standards Board
VIII
IFRS International Financial Reporting Standard Jg. Jahrgang KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien Mio. Millionen No. Nummer Nr. Nummer OECD Organisation for Economic Co-operation and Development rd. rund s. siehe S. Seite Tab. Tabelle u.a. unter anderem überarb. Überarbeitet UKV Umsatzkostenverfahren UN United Nations USA United States of America
US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles usw. und so weiter Vgl. vergleiche Vol. Volumen WpHG Wertpapierhandelsgesetz z.B. zum Beispiel
IX
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erlebt die deutsche Rechnungslegung die größte Reform seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985. Zentrales Ziel des Gesetzgebers ist es, das deutsche Bilanzrecht im Vergleich zu den IFRS deutlich attraktiver zu gestalten. Die beschlossenen Änderungen sollen vor allem die Aussagekraft des handelsrechtlichen Abschlusses erhöhen und damit für Einzelunternehmen und nicht kapitalmarktorientierte Konzerne eine „Antwort auf die International Financial Reporting Standards“ 1 geben. Das BilMoG hat also die Aufgabe, das verlorene Vertrauen in die wirklichkeitsgetreue Abbildung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen in den Jahresabschlüssen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) wieder herzustellen, ohne dabei die Grundpfeiler des HGB-Bilanzrechts aufzugeben 2 . Vor diesem Hintergrund soll auch die Abschaffung des Bilanzierungsverbots von selbst erstellten immateriellen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorgenommen werden, was gleichzeitig den Schwerpunkt dieser Arbeit darstellt. Darüber hinaus gab es weitere zahlreiche Änderungen, wie bspw. die Änderung der Bewertungsregeln, neue Bilanzposten, sowie die Anhebung der Schwellenwerte gemäß § 267 HGB. Die meisten dieser neuen Vorschriften gelten ab 2010, wobei eine freiwillige Anwendung auch ab 2009 möglich ist.
1.2 Problemstellung
Bisher kam durch das Bilanzierungsverbot für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände, die das HGB prägende Vorsichts-und
Objektivierungsfunktion deutlich zum Ausdruck. Nun ist es möglich selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände bilanziell zu erfassen, was ein Mehr an Informationen liefern soll, die insbesondere von jungen, am Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung stehenden Unternehmen dazu verwendet werden können, ihre Außendarstellung zu verbessern.
1 BMJ 2007, S. 4; zitiert nach Bertram et al. 2009, S. 2
2 Vgl. Küting/Pfirmann/Ellmann 2008, S. 689
10
Doch immaterielle Vermögensgegenstände gelten als „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts“ 3 , obwohl sie durchaus erhebliche Wertpotenziale darstellen können, bringen ihre fehlende Körperlichkeit, schwierige Bewertbarkeit und fragliche Werthaltigkeit Probleme mit sich.
1.3 Zielsetzung
Ziel dieser Arbeit ist es, die wesentlichen Änderungen die aus dem BilMoG resultieren aufzuzeigen. Des Weiteren soll erläutert werden, was sich speziell bei der bilanziellen Behandlung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ändert. Anhand eines Fallbeispiels sollen diese Änderungen verdeutlicht und deren Auswirkung auf das auszuweisende Ergebnis analysiert werden. Ein weiteres Ziel der Arbeit ist es, die neuen Regelungen des BilMoG, welche die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen betreffen, mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu vergleichen.
1.4 Aufbau der Arbeit
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die einzelnen Kapitel dieser Arbeit und ihre Zusammenhänge.
Kapitel 2 beschreibt die Grundlagen der Rechnungslegung. Nachdem der Begriff abgegrenzt wurde, wird speziell auf die Adressaten, Aufgaben und Instrumente der externen Rechnungslegung eingegangen.
Die Harmonisierung sowie die Standardisierung der Rechnungslegung stellen den Schwerpunkt des dritten Kapitels dar. Darin werden zum einen die Unterschiede in der internationalen Rechnungslegung aufgezeigt und zum anderen werden die Gründe für eine Harmonisierung sowie Standardisierung erläutert. Abgeschlossen wird das Kapitel mit dem Aufzeigen der aktuellen Bestrebungen für eine Harmonisierung und Standardisierung, sowie der Probleme die dabei entstehen.
Das vierte Kapitel ist den in Deutschland anerkannten Rechnungslegungs-grundsätzen gewidmet. Darin werden neben dem HGB auch die IFRS und in einem Exkurs die US-GAAP beschrieben. Teil der Beschreibung ist nicht nur die Herkunft
3 Dobler/Kurz 2008, S. 485
11
der einzelnen Rechnungslegungsgrundsätze aufzuzeigen, sondern auch die wesentlichen Bestandteile eines Jahresabschlusses nach den jeweiligen Grundsätzen zu erläutern. Nachdem die wesentlichen Unterschiede zwischen HGB und IFRS aufgezeigt wurden, wird die Entwicklung des HGB im internationalen Vergleich dargestellt.
In Kapitel 5 wird das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vorgestellt. Neben den Zielen und Hintergründen des BilMoG werden auch wesentliche Neuerungen im HGB aufgezeigt.
Im sechsten Kapitel wird speziell die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögensgegenständen nach HGB und IFRS behandelt. Des Weiteren zeigt der Autor auf, was sich durch das BilMoG bei der Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen ändert. Abgeschlossen wird dieses Kapitel mit einer kurzen Zusammenfassung der wesentlichen Unterschiede zwischen HGB, BilMoG und IFRS.
Anhand eines Fallbeispiels in Kapitel 7 soll die beschriebene Theorie aus Kapitel 6 verdeutlicht werden. Schwerpunkt dieses Beispiels ist die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen sowohl nach HGB als auch BilMoG und IFRS. Am Ende dieses Kapitels werden die daraus resultierenden Unterschiede und Ergebnisse aufgezeigt und analysiert.
Den Abschluss dieser Arbeit stellt das Kapitel 8 dar, in dem die wesentlichen Punkte der Arbeit kurz zusammengefasst werden. Darüber hinaus werden speziell die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von BilMoG und IFRS aufgezeigt und diskutiert.
12
2 Grundlagen der externen Rechnungslegung
„Rechnungslegung ist der Oberbegriff für die Gesamtheit der Aufzeichnungspflichten, mit denen internen und externen Interessenten Rechenschaft über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens gegeben wird.“ 4
Daraus kann abgeleitet werden, dass die Rechnungslegung, bzw. das externe Rechnungswesen, ein wesentlicher Bereich der externen Unternehmensrechnung ist, deren Ergebnis im Jahresabschluss, in Form des Einzel- oder Konzernabschlusses mündet. 5 Der Jahresabschluss soll „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage“ 6 des Unternehmens vermitteln. 7
Während sich die interne Rechnungslegung mit allen Meldungen und Statistiken befasst, die gegenüber den Eigentümern übermittelt werden müssen, koordiniert die externe Rechnungslegung die Darstellung des Unternehmens gemäß Handels- und Steuerrecht 8 gegenüber dem Staat und der interessierten Allgemeinheit. 9
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Bilanzierung immaterieller
Vermögensgegenstände, was ein Bestandteil der externen Rechnungslegung ist. Aus diesem Grund wird im Folgenden speziell auf die externe Rechnungslegung eingegangen.
2.1 Adressaten der externen Rechnungslegung
Wagenhofer und Ewert (2003) 10 unterscheiden zwischen unternehmensinternen und unternehmensexternen Adressaten. Danach zählen bspw. das Topmanagement, sowie an der Geschäftsführung beteiligte Gesellschafter, zu den internen
4 Zingel 2009, S. 3
5 Vgl. Wagenhofer/Ewert 2003, S. 4
6 § 264 Abs. 2 HGB
7 Siehe dazu auch Kapitel 2.3
8 Alternativ bzw. zusätzlich auch gemäß IFRS oder BilMoG. Vgl. Kapitel 4
9 Vgl. Luger 2004, S. 254
10 Vgl. Wagenhofer/Ewert 2003, S. 3
13
Adressaten. Die externe Rechnungslegung umfasst alle Informationen, die in erster Linie an unternehmensexterne Benutzer bzw. Adressaten gerichtet sind. 11
Externe Adressaten können sein 12 :
• Investoren
• Gläubiger
• Kunden und Lieferanten
• Konkurrenten
• Öffentlichkeit
Anderer Auffassung, was die Adressaten der externen Rechnungslegung betrifft, sind Moxter und Ballwieser (2003) 13 , die den Adressatenbegriff wesentlich enger fassen. Sie unterscheiden Adressaten streng von Rechnungslegungsinteressenten und -empfängern. Nur Adressaten, wie z.B. Kapitalgeber oder Anteilseigner, können dieser Ansicht zufolge einen rechtlich oder vertraglich durchsetzbaren Anspruch auf Information geltend machen. 14
Da die erste Auffassung des Adressatenbegriffes in der Literatur der geläufigeren Meinung entspricht, wird diese in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. 15 .
2.2 Aufgaben der externen Rechnungslegung
Allgemein hat das Rechnungswesen die Aufgabe, das gesamte
Unternehmensgeschehen zahlenmäßig zu erfassen, zu überwachen und auszuwerten. Im Besondern unterscheidet man 16 :
1. Dokumentationsaufgabe: Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsfälle anhand von Belegen
2. Rechenschaftslegungs-und Informationsaufgabe: Periodenweise
Berichterstattung an Unternehmenseigner, Behörden und Gläubiger über Vermögens- und Ertragslage.
11 Vgl. Wagenhofer/Ewert 2003, S. 4
12 Vgl. Pellens 2001, S. 11
13 Vgl. Moxter/Ballwieser 2003, S. 34
14 Vgl. Instrumente externer Rechnungslegung 2009
15 Vgl. Wagenhofer/Ewers 2003, S. 7
16 Vgl. Luger 2004, S. 271
14
3. Kontrollaufgabe: Aussagen über Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Unternehmens, seiner Betriebe und anderen Teilsysteme.
4. Dispositionsaufgabe: Bereitstellung von Zahlenmaterial als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Das hier behandelte externe Rechnungswesen ist von seiner Konzeption her, grundsätzlich für die Informationsvermittlung an Dritte ausgelegt. Das ist beispielsweise beim Jahresabschluss der Fall, an dem unter anderem Banken und Lieferanten interessiert sind. Ferner dient es zur Rechenschaft gegenüber Gesellschaftern und als rechtsbelastbare Dokumentation des Unternehmensgeschehens. 17
2.3 Instrumente der externen Rechnungslegung
Externe Rechnungslegung wird als kapitalmarktorientiertes Informationsinstrument verstanden und muss sich daher daran messen lassen, inwieweit sie den Informationsbedürfnissen der Adressaten gerecht wird. Da es aber eine Vielzahl von gibt 18 , Rechnungslegungsadressaten die unterschiedliche Informations-
anforderungen besitzen, ist eine für alle Adressaten und Zwecke gleichermaßen relevante Information nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. 19
Grundsätzlich lassen sich die Instrumente der externen Rechnungslegung wie folgt klassifizieren 20 :
• Handelsrechtliche Instrumente
• Kapitalmarktrechtliche Instrumente
Bestandteile der kapitalmarktrechtlichen Instrumente sind 21 :
• Der Emissions-/Börsenzulassungsprospekt 22
• Zwischenberichterstattung
• Ad-hoc-Publizität 23
17 Vgl. Pellens 2001, S. 9 f.
18 Siehe dazu auch Kapitel 2.1
19 Vgl. Instrumente externer Rechnungslegung 2009
20 Vgl. Born 2007, S. 421
21 Vgl. Instrumente externer Rechnungslegung 2009
22 Vgl. § 32 BörsG sowie § 8 f. Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG)
23 Vgl. § 15 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
15
In dieser Arbeit befasst sich der Autor im Wesentlichen mit den handelsrechtlichen Instrumenten, da die kapitalmarktrechtlichen Instrumente für die weitere Bearbeitung keine größere Bedeutung haben.
Das handelsrechtlich zu erstellende Rechnungslegungswerk einer
Kapitalgesellschaft umfasst 24 :
• den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang 25 sowie
• den Lagebericht 26
Luger (2004) 27 nennt in diesem Zusammenhang auch das Inventar, was kein formaler Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Allerdings umfasst das Inventar alle Vermögensgegenstände und Schulden mengenmäßig und bildet damit die Grundlage für die Bilanz, welche wiederum lediglich eine Zusammenfassung des Inventars darstellt. 28
Um den Umfang der Rechnungslegungspflichten mit der Unternehmensgröße in Einklang zu bringen, enthält § 267 Abs. 1 bis 3 HGB eine Differenzierung in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Danach können kleine
Kapitalgesellschaften auf eine Erstellung des Lageberichtes verzichten und ihren Jahresabschluss müssen sie nicht prüfen lassen. 29 Große Kapitalgesellschaften sind verpflichtet ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger offenzulegen. 30
Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften mit Bilanz, GuV und Anhang, soll den Adressaten, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 31 , ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermitteln. 32
24 Vgl. Born 2007, S. 354 und § 264 HGB
25 Vgl. § 264 Abs. 1 HGB
26 Vgl. § 289 HGB
27 Vgl. Luger 2004, 298 f.
28 Vgl. Luger 2004, S. 299
29 Vgl. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB
30 Vgl. Instrumente externer Rechnungslegung 2009
31 Siehe dazu Kapitel 4.1.2; Gesetzestext zu GoB: § 243 HGB
32 Vgl. § 264 Abs. 2 HGB und Luger 2004, S. 297
16
Dieses Kapitel hat sich sehr stark an der deutschen Rechtslage orientiert und die Grundlagen der Rechnungslegung auf Basis dieser beschrieben. International gibt es allerdings zum Teil erhebliche Abweichungen vom deutschen Recht, was zu Problemen führen kann. Aus diesem Grund scheinen die Bestrebungen für eine Harmonisierung sowie Standardisierung der internationalen Rechnungslegung gerechtfertigt. Welche Motivation im Einzelnen dahinter steckt und welche Probleme dabei entstehen können, wird im folgenden Kapitel aufgezeigt.
17
3 Harmonisierung und Standardisierung der
Rechnungslegung
Seit dem zweiten Weltkrieg findet eine immer stärker werdende Globalisierung der Wirtschaft statt. Somit wird das Interesse an der Rechnungslegung anderer Länder immer größer, was aber auch das Problem mit sich bringt, dass niemand alle Rechnungslegungssysteme kennen kann.
In den nachfolgenden Kapiteln werden die Gründe für eine Harmonisierung und Standardisierung näher betrachtet, wodurch die Notwendigkeit dieser Maßnahme verdeutlicht werden soll.
3.1 Unterschiede in der internationalen Rechnungslegung
Es gibt starke Unterschiede in der Rechnungslegung von Unternehmen in verschiedenen Ländern und dafür gibt es zahlreiche Ursachen. 33 Eine genaue Betrachtung dieser Differenzen und Ursachen macht deutlich, dass sich die Rechnungslegung in angelsächsischen Ländern klar von der Rechnungslegung in Kontinentaleuropa unterscheidet. 34
Die größten Abweichungen lassen sich in den folgenden Punkten feststellen 35 :
• Das Vorsichtsprinzip und die periodengerechte Erfolgsermittlung
• Rückstellungen und Wertberichtigungen
• Die Bewertung
• Rechtliche und wirtschaftliche Betrachtungsweise
• Wahlrechte und Gestaltungsspielräume
• Berichterstattung
Die aus Tabelle 1 hervorgehenden Ursachen für die Ungleichheiten der Rechnungslegung sind meist historisch bedingt und deren Bedeutung für die Rechnungslegung ist sehr unterschiedlich. Teilweise sind sie miteinander verflochten. 36
33 Vgl. Born 2007, S. 3
34 Ebd., S. 24 f.
35 Vgl. Born 2007, 10 ff.
36 Vgl. Coenenberg 2005, S. 4
18
Tabelle 1: Ursachen für die Unterschiede der Rechnungslegung in angelsächsischen
Wie aus der obigen Tabelle hervor geht, gibt es einige Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechnungslegungssystemen. Diese Unterschiede können aber je nach Land stärker oder schwächer ausgeprägt sein. Trotzdem ist es nur schwer möglich eine gewisse Vergleichbarkeit bzw. Transparenz herzustellen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Gründe, die für eine international standardisierte Rechnungslegung sprechen. Diese werden welche im folgenden Kapitel aufgezeigt.
37 Eigene Ausarbeitung nach Born 2007, S. 25 f.
38 Insbesondere in den USA, aufgrund der Dominanz der Securities and Exchange
Commission (SEC)
39 In unterschiedlicher Ausprägung in den einzelnen Ländern
19
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