Zur Konkurrenz von Verbindlichkeitsrückstellungen und Rückstellungen für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
-II-
Inhaltsverzeichnis
Seite
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis. III
1 Problemstellung 1
2 Passivierungskriterien für Verbindlichkeits- und
Drohverlustr ückstellungen 2
2.1 Die Verbindlichkeitsrückstellung 2
2.2 Die Drohverlustrückstellung. 3
3 Abgrenzung zwischen Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellung 4
4 Anwendungsbeispiele zur Darstellung des Konkurrenzverhältnisses 7
4.1 Bedeutung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise 7
4.2 Die nutzlos gewordenen Geschäftsräume. 7
4.3 Die Rückkaufverpflichtung 9
4.4 Die Mietrückvergütung 10
5 Thesenförmige Zusammenfassung 12
Literaturverzeichnis 13
Rechtsprechungsverzeichnis 18
Rechtsquellenverzeichnis 18
Zur Konkurrenz von Verbindlichkeitsrückstellungen und Rückstellungen für
Abkürzungsverzeichnis
Aufl. Auflage
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BFH Bundesfinanzhof
BStBl. Bundessteuerblatt
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
EStG Einkommensteuergesetz
FR Finanz-Rundschau (Zeitschrift)
GE Geldeinheiten
gem. gemäß
GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
HFA Hauptfachausschuss
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
i. H. v. in Höhe von
i. S. d. im Sinne des
IDW Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer
insb. insbesondere
Jg. Jahrgang
sog. sogenannte
Tz. Textziffer
u. a. unter anderem
u. U. unter Umständen
WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
z. B. zum Beispiel
Zur Konkurrenz von Verbindlichkeitsrückstellungen und Rückstellungen für
ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft (Zeitschrift)
Zur Konkurrenz von Verbindlichkeitsrückstellungen und Rückstellungen für
1 Problemstellung
Rückstellungen sind auf der Passivseite ausgewiesene Bilanzpositionen, die dazu dienen, die betrieblichen Verpflichtungen des Kaufmanns vollständig auszuweisen. Im handelsrechtlichen Rückstellungskatalog werden insbesondere in § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB die Verbindlichkeits- und die Drohverlustrückstellung genannt. Aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, welcher in § 5 Abs. 1 EStG kodifiziert ist, sind Handels- und Steuerbilanz eng miteinander verbunden, da für die steuerliche Gewinnermittlung das Betriebsvermögen nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist. Demnach sind in der Steuerbilanz grundsätzlich sowohl Verbindlichkeits- als auch Drohverlustrückstellungen anzusetzen. Mit der Einführung des § 5 Abs. 4a EStG und dem damit verbundenen Verbot zur Passivierung von Drohverlustrückstellungen wird die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz in einem bedeutsamen Themenbereich durchbrochen. Aufgrund der steuerlichen Nichtanerkennung der Drohverlustrückstellung und der damit einhergehenden Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage gewinnt die Abgrenzung der beiden Rückstellungen an Bedeutung. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Steuerpflichtige geneigt sein könnten, Verbindlichkeitsrückstellungen anzusetzen, um einen Gewinnminderungseffekt der steuerlichen Bemessungsgrundlage zu erzielen. Folglich ist eine klare Abgrenzung beider Rückstellungen unabdingbar und gewinnt auch für die Praxis an Relevanz.
Den Ausgangspunkt dieser Arbeit bildet eine kurze Darstellung der wesentlichen Charakteristika der Verbindlichkeits- und der Drohverlustrückstellung. Im nächsten Schritt wird eine Abgrenzung der beiden Rückstellungen vorgenommen. Dabei muss besonders die Zwecksetzung der beiden Rückstellungen näher betrachtet werden, um die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten verdeutlichen zu können. Schwerpunkt soll hierbei sowohl der zu betrachtende Zeitraum beider Rückstellungen als auch der „Ansatz der Höhe nach“ bilden. Des Weiteren gilt es herauszuarbeiten, unter welchen Voraussetzungen ein Konkurrenzverhältnis besteht. Abgerundet wird die Arbeit durch eine Darstellung des Konkurrenzverhältnisses anhand ausgewählter Anwendungsbeispiele. Darauf aufbauend muss der Frage nachgegangen werden, ob unter Beachtung des jeweils zugrunde liegenden Sachverhalts die Passivierung einer Verbindlichkeits- oder einer Drohverlustrückstellung als gerechtfertigt erscheint.
Zur Konkurrenz von Verbindlichkeitsrückstellungen und Rückstellungen für
2 Passivierungskriterien für Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen
2.1 Die Verbindlichkeitsrückstellung Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind in
§ 249 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGB kodifiziert. Ungewissheit kann in der Höhe oder
im Bestehen der Verpflichtung zum Ausdruck kommen. 1
Um eine Passivierungsfähigkeit bejahen zu können, muss nach Müller eine wirtschaftliche Last, welche in einem früheren Geschäftsjahr wirtschaftlich verursacht oder rechtlich entstanden sein muss, vorliegen. Außerdem dürfen die zukünftigen Ausgaben nicht als Herstellungs- oder Anschaffungskosten
aktivierungspflichtig sein, und es darf kein Passivierungsverbot vorliegen. 2
Eine wirtschaftliche Last ist dadurch gekennzeichnet, dass diese zu zukünftigen
Ausgaben führt und somit eine Reinvermögensminderung darstellt. 3 Eine Verbindlichkeit ist wirtschaftlich verursacht, wenn die Ereignisse, die zum Entstehen der Verpflichtung führen, im Wesentlichen vor dem Abschlussstichtag
verwirklicht sind. 4 Eine rechtliche Entstehung liegt vor, wenn sämtliche die Leistungspflicht auslösenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. 5 Des Weiteren muss die Verpflichtung der Höhe nach quantifizierbar und im Rahmen einer
Bandbreite bestimmbar sein. 6 Hierzu kann der Kaufmann Erfahrungswerte heranziehen. Um dem Schuldencharakter Rechnung zu tragen, muss eine Verpflichtung
gegenüber einem Dritten bestehen. 7 Eine Verpflichtung muss somit hinreichend konkretisiert sein. Diese sog. Außenverpflichtungen können sowohl öffentlichrechtlicher als auch privatrechtlicher Natur sein, welche folglich durch einen
privatrechtlichen Vertrag oder einen Verwaltungsakt begründet werden können. 8 Verbindlichkeitsrückstellungen werden u. a. für Gewährleistungen, Jahresabschlusskosten und Prozessrisiken gebildet.
1 Vgl. BFH-Urteil vom 24.06.1969, I R 15/68, BStBl. II 1969, S. 581 (582).
2 Vgl. Müller (Verbindlichkeitsrückstellungen, 2008): S. 16-17.
3 Vgl. Hommel (Kommentar zu § 249 HGB, 2007): S. 17, Tz. 32.
4 Vgl. Hoyos / Ring (Kommentar zu § 249 HGB, 2006): Rz. 34; Vgl. hierzu auch Tischbierek (Verursachungszeitpunkt, 1994): S. 47.
5 Vgl. Naumann (Rechtliches Entstehen und wirtschaftliche Verursachung, 1991): S. 529.
6 Vgl. Baetge / Kirsch / Thiele (Bilanzen, 2007): S. 423.
7 Vgl. Scheffler (Kommentar zu § 249 HGB, 2004): S. 17, Tz. 81.
8 Vgl. Scheffler (Besteuerung, 2007): S. 289.
Arbeit zitieren:
Andreas Kleinke, 2009, Zur Konkurrenz von Verbindlichkeitsrückstellungen und Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, München, GRIN Verlag GmbH
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