Inhaltsverzeichnis
1. Einführung 9
1.1. Zielsetzung und Fragestellungen 10
1.2. Methoden und Material 11
2. Landschaft und kulturelles Erbe 12
2.1. Vom Begriff der Landschaft 13
2.2. Kulturlandschaft und Transformationen 14
2.2.1. UNESCO Cultural landscapes 17
2.2.2. Cultural landscape studies 20
2.2.3. Future landscapes 23
2.3. Projektionen auf Landschaften 25
2.3.1. Spirituelle Landschaften 30
2.3.2. Politische Landschaften 38
2.4. Vom Begriff des kulturellen Erbes 44
2.4.1. Materielles Kulturerbe 46
2.4.2. Immaterielles Kulturerbe 47
2.5. Spirituelle Landschaften als Kulturerbe 50
3. Die Kulturlandschaften Rügen Hiddensee und Vilm 55
3.1. Lage und naturräumliche Gliederung im Ostseeraum 56
3.1.1. Die naturräumliche Gliederung der Inseln 58
3.1.2. Naturraumtypen und aktuelle Landnutzungen 62
3.2. Insellandschaften 63
3.2.1. Das materielle Kulturerbe der Inseln 67
3.2.1.1. Funktionsgruppe Siedlung 68
3.2.1.2. Funktionsgruppe Gewerbe 71
3.2.1.3. Funktionsgruppe Verkehr 72
3.2.1.4. Funktionsgruppe Kultur und Erholung 75
3.2.1.5. Funktionsgruppe Kult und Religion 77
3
3.2.2. Räumliche Verteilung kulturhistorischer Landschaftselemente 79
3.2.3. Dichte kulturhistorischer Landschaftselemente 80
3.2.4. Das immaterielle Kulturerbe der Inseln 83
3.2.5. Landschaftsstruktur 84
4. Spirituelle Landschaften auf Rügen Hiddensee und Vilm 89
4.1. Hauptareale künstlerischer Aktivität 93
4.2. Qualifizierung spiritueller Landschaften 99
4.2.1. Ahemerobe Sukzession 99
4.2.2. Abiotische Dynamik 101
4.2.3. Animistische Projektionen 103
4.3. Landschaftsprozesse und Ressourcen 105
5. Zusammenfassung 108
Literatur
4
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Art. Artikel
Bearb. Bearbeiter
BfN Bundesamt für Naturschutz
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
bspw. beispielsweise
DSchG MV Denkmalschutzgesetz Mecklenburg- Vorpommern
ebd. Ebenda
ELC European Landscape Convention
FFH Flora Fauna Habitate
GIS Geografisches Information System
Hrsg. Herausgeber
IUCN International Union for Conservation of Nature and Natural Resources
Kap. Kapitel
KHLE Kulturhistorische Landschaftselemente
KLEKs Kulturlandschaftselementekataster
ILA Internationale Naturschutzakademie
niederdt. Niederdeutsch
o.J. ohne Jahresangabe
teilw. teilweise
Unesco United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation
unveröff. unveröffentlicht
vs. versus
z.B. zum Beispiel
z.T. zum Teil
5
Abbildungsverzeichnis
Abb 1 Mensch- Landschaftsmodell 14
Abb 2 Korrespondenz und normativer Charakter von
Kulturlandschaftsbegriffen in Planung und Wissenschaft 15
Abb 3 Beispiele für Kulturlandschaften in Australien nach den
Heritage Victoria Landscape Assessment Guidelines 19
Abb 4 Modellvorstellung zu den Kompartimentsphären der Landschaft 22
Abb 5 Kulturlandschaftskategorien 24
Abb 6 Schema des empirischen Feldes des Landschaftsbewusstseins 25
Abb 7: Dimensionen der Kulturlandschaft 28
Abb 8 Prozesse zur Bildung Raum- und Wertmustern in der Kulturlandschaft 35
Abb 9 Der Fujiyama mit der großen Welle von Kanagawa 36
Abb 10 Regionslandschaft 42
Abb 11 Strandpredigt auf Rügen 49
Abb 12 Zu Beginn des Ufergottesdienstes 49
Abb 13 Geographische Gliederung der Ostsee 56
Abb 14 Lage der Inseln Rügen Hiddensee u Vilm im Ostseeraum 57
Abb 15 Die Inseln Rügen Hiddensee u Vilm mit Ortschaften 57
Abb 16 Flächenanteile von Naturraumtypen auf Rügen Hiddensee u Vilm 59
Abb 17 Flächenanteile von Naturraumtypen auf Hiddensee 60
Abb 18 Flächenanteile von Naturraumtypen auf Vilm 60
Abb 19 Ebene Grundmoränen auf Wittow Nordrügen 61
Abb 20 Kuppige Endmoräne bei Wobbanz Südrügen 61
Abb 21 Sandige Hügellandschaft Südostrügen 61
Abb 22 Küstendünenlandschaft Hiddensee 61
Abb 23 Kreidelandschaft in der Stubnitz Nordostrügen 61
Abb 24 Kreidelandschaft in Gummanz Nordostrügen 61
Abb 25 KHLE 0 Siedlung 01 Allgemein 68
Abb 26 Niederdt Bauerhaus im Weilerdorf Nistelitz Rügen 68
Abb 27 KHLE 0 Siedlung 02 Herrensitze 69
Abb 28 Herrenhaus Boldevitz 69
Abb 29 Schloss Spyker 69
6
Abb 30 KHLE 0 Siedlung 03 Gebäude 70
Abb 31 KHLE 0 Siedlung 05 Technische Anlagen 71
Abb 32 KHLE 1 Gewerbe 11 Rohstoffgewinnung 71
Abb 33 Kreideabbau im Tagebau Klementelvitz Rügen 72
Abb 34 KHLE 2 Verkehr 21 Straßen und Wege 73
Abb 35 Kastanienallee bei Lancken- Granitz 73
Abb 36 KHLE 2 Verkehr 22 Eisenbahn 74
Abb 37 KHLE 2 Verkehr 23 Wasserstrassen 74
Abb 38 KHLE 6 Kultur und Erholung 64 Landschaftsgestaltung 75
Abb 39 Park Putbus 76
Abb 40 Süntelbuchen im Waldpark Semper 76
Abb 41 Das Waldgebiet Granitz 77
Abb 42 Turm von Schloss Lietzow 77
Abb 43 KHLE 7 Kult u Religion 73 Friedhöfe 77
Abb 44 KHLE 7 Kult u Religion 74 Prähistorische Gräber 78
Abb 45 Das Hügelgräberfeld Woorke Rügen 78
Abb 46 Bergen 91
Abb 47 Schloss Putbus 91
Abb 48 Großer Vilm 91
Abb 49 Seedorf mit Granitz 91
Abb 50 Stubbenkammer 92
Abb 51 Inselweg (Hiddensee) 92
Abb 52 Spirituelle Landschaft Vilm 100
Abb 53 Spirituelle Landschaft Stubnitzer Küstenrandzone 102
Abb 54 Spirituelle Landschaft Ostwittower Küstenrandhöhen 104
7
Tabellenverzeichnis
Tab 1 Flächenanteile von Naturraumtypen auf Rügen Hiddensee u Vilm 58
Tab 2 Flächenanteile von Naturraumtypen auf Vilm 60
Tab 3 Dichteklassen kulturhistorischer Landschaftselemente auf Rügen
Hiddensee u Vilm 81
Tab 4 Dichteklassen von Ökotonen auf Rügen Hiddensee u Vilm 85
Tab 5 Malerische Landschaften mit einer hohen Dichte an kulturhistorischen
Landschaftselementen 94
Tab 6 Malerische Landschaften mit einer mittleren Dichte an
kulturhistorischen Landschaftselementen 95
Tab 7 Malerische Landschaften mit einer geringen u
sehr geringen Dichte an kulturhistorischen Landschaftselementen 95
Tab 8 Malerische Landschaften mit einer sehr hohen u
hoher Dichte an Ökotonen 96
Tab 9 Malerische Landschaften mit einer mittleren Dichte an Ökotonen 96
Tab 10 Malerische Landschaften mit einer geringen u sehr geringen Dichte an
Ökotonen 97
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1. Einführung
Das aus der französischen Sprache kommende Wort spirituell ist als geistig oder geistlich zu übersetzen und wird umgangssprachlich oftmals in einen Zusammenhang mit Religiosität gestellt. In der vorliegenden Arbeit wird es in seiner ursprünglichen Bedeutung verwandt und dient zur Qualifizierung von Landschaft. Spirituelle Landschaften sind demnach Geistige Landschaften, die durch Wahrnehmung der Umwelt im Kopf der Menschen entstehen. Wir machen uns eine Vorstellung, ein Bild von dem, was uns umgibt. Diese Vorstellung bestimmt unser Handeln im Raum. Dieser Raum ist die Kulturlandschaft, in der wir leben. Durch unser Handeln in der Kulturlandschaft verändern wir diesen Raum und dieser prägt wiederum unsere Vorstellung.
Die Eigenart einer Kulturlandschaft hat demnach Einfluss auf unser Handeln. Dieses Handeln zielt vorrangig auf die Befriedigung materieller Bedürfnisse ab, eine im Wesentlichen ökonomisch- materielle Wertschöpfung aus der Landschaft. Doch worin bestünde ein Handeln, dass nicht auf materielle Ressourcennutzung ausgerichtet ist? Es wäre auf eine spirituelle, d.h. immaterielle- geistige Wertschöpfung der Landschaft bezogen und manifestierte sich in einer Heimatverbundenheit, in geistiger Inspiration und Wertschätzung der Landschaft.
Ein Handeln, was dieses zum Ausdruck bringt, ist die Landschaftsmalerei. Die Malenden schöpfen Eindrücke aus der Landschaft und bringen im Malen ihre innere Landschaft zum Vorschein. Doch nicht jede Landschaft ist inspirierende und geistige Nahrung für die Künstler. Die Typik und Eigenart der Landschaft bestimmt ihren geistigen Wert. Deshalb macht sich diese Arbeit auf die Suche nach den spirituellen Landschaften. Die Suche resultiert aus dem Bedürfnis landschaftliche Qualitäten offen zulegen, die der geistigen Erbaulichkeit ihrer Bewohner dienen.
Diese landschaftlichen Qualitäten sind auch an das kulturhistorische Erbe gebunden, weshalb es in dieser Arbeit auch um eine Quantifizierung und Qualifizierung desselbigen gehen wird.
9
Als Untersuchungsgebiet wird der südliche Ostseeraum mit den Inseln Rügen, Hiddensee und Vilm gewählt, weil zum Einen die Inseln in einer Tradition der Landschaftsmalerei stehen, was auf eine gute Quellenlage hoffen lässt und zum Anderen der Verfasser diese Inseln in ihren Qualitäten schätzt und für ihre Entwicklung einen konstruktiven Beitrag leisten möchte.
1.1. Zielsetzung und Fragestellungen
Die Zielsetzung dieser Arbeit ist ein landschaftsplanerischer Beitrag, der räumliche Qualitäten der Inseln Rügen, Hiddensee und Vilm aufzeigt, die für ihre Bewohner und Gäste Identität bildend und geistig erbaulich sind. Konkret sollen die Eigenarten von Landschaftsräumen ermittelt werden, welche der Landschaftsmalerei zur geistigen Wertschöpfung dienen und in planerischen Prozessen Berücksichtigung finden könnten. Daran sind bestimmte Fragen geknüpft:
1. Gibt es bestimmte Eigenarten der Kulturlandschaft, die bevorzugt gemalt werden?
2. Welchen Einfluss haben kulturhistorische Landschaftselemente und die Struktur der
Landschaft auf das Vorkommen kunsthistorischer Werke?
3. Ist die Bevorzugung landschaftlicher Eigenart, wenn sie existiert, an bestimmte
Kulturepochen gebunden oder epochal unabhängig?
4. Ist eine landschaftliche Wertschätzung kulturell tradiert?
5. Existieren spirituelle Landschaften auf Rügen, Hiddensee und Vilm?
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1.2. Methoden und Material
Diese Arbeit nährt sich im ersten Teil (Kapitel 2) den theoretischen Konzepten von Kulturlandschaften. Dazu werden Kategorien der UNESCO ebenso benannt wie Ansätze aus der amerikanischen Schule der „cultural landscapes studies“. Damit soll verdeutlicht werden, dass über Kulturlandschaften durchaus unterschiedliche Interpretationen existieren. Der Begriff der spirituellen Landschaft wird anhand einer eigenen Arbeitsdefinition erklärt. Auch die Rolle von Kulturlandschaften im politischen Kontext wird erläutert. Das Verständnis von Kulturerbe wird dargelegt und anhand internationaler Literatur differenziert in materielle und immaterielle Dimensionen gegliedert, um am Ende von Kapitel 2 eine Gesamtdarstellung von spirituellen Landschaften als kulturelles Erbe darzulegen.
Im zweiten Teil der Arbeit (Kapitel 3) wird das Untersuchungsgebiet mit den Inseln Rügen, Hiddensee und Vilm vorgestellt. Besonderer Fokus liegt auf der natur- räumlichen Gliederung, da sie Grundlage für räumliche Berechnungen ist. Dazu wird eine analoge, naturräumliche Kartierung digitalisiert und georeferenziert in ein GIS eingespeist.
Die naturräumlichen Einheiten werden sodann mit kulturhistorischen Landschafts- elementen verschnitten, die aus einer externen Datenbank (KLEKs) importiert und zu Funktionsgruppen aggregiert werden. Auf Grundlage der naturräumlichen Einheiten werden dann Dichten an kulturhistorischen Landschaftselementen (KHLE) berechnet. Auf gleicher räumlicher Ebene wird mit einem Landschaftsstruktur-Indize eine aktuelle räumliche Dichte von Landschaftsrändern (Ökotone) berechnet.
Im dritten Teil (Kapitel 4) dient eine kunsthistorische Analyse zu Kennzeichnung von Flächen, in denen es eine historische Kontinuität an Landschaftsmalerei gibt. Die Areale werden dann mit den aus Kapitel 3 gewonnenen Daten verschnitten, um Qualitäten und Prozesse der Landschaft zu benennen, die in von Künstlern bevorzugten Landschaften auftreten. Zum Ende des vierten Kapitels werden spirituelle Landschaften benannt. Wichtige Zwischen- und Endergebnisse werden kartografisch dargestellt und sind als Karten am Ende der schriftlichen Arbeit beigelegt.
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2. Landschaft und kulturelles Erbe
Landschaft und das kulturelle Erbe sind Begriffe, die eng miteinander verknüpft sind und durch das Verschwinden der letzten vom Menschen unberührten Naturlandschaften nicht getrennt gedacht werden können: „Die Kulturlandschaft wird von einer kulturellen Gruppe aus der Naturlandschaft heraus gestaltet. Kultur ist die treibende Kraft, der natürliche Raum das Medium und die Kulturlandschaft ist das Ergebnis“ (SAUER 2005: 103). Die Menschen verändern dabei den vorgefundenen Naturraum, wodurch im Ergebnis eine Veränderung der Oberflächengestalt und der Vegetation resultiert. Mit dem Beginn der Sesshaftigkeit von Menschen im südlichen Ostseeraum seit der neolithischen Revolution vor 5000 Jahren (KNAPP 2008: 123) entstanden in den folgenden Jahrtausenden Spuren der Kulturtätigkeit in Form von Grabanlagen und Sakralbauten, Handelswegen, Siedlungen und Städten. Diese Spuren sind das kulturelle Erbe. Jede neue Generation erbt dabei nicht nur die Überlieferungen, Schriften Erfindungen und Erzählungen der vergangenen Kulturschaffenden, sondern auch die Überprägungen- und Umformungen der Landschaft und der gebauten Artefakte, insofern sie sich als zeitlich beständig, persistent, erwiesen.
Die Beschreibung des vorgefundenen kulturlandschaftlichen Gefüges kann jedoch nur eine Momentaufnahme darstellen und ist stark von der Perspektive des Betrachters abhängig. Das kulturelle Erbe in der Landschaft macht sie zur Kulturlandschaft, die wiederum im Auge bzw. Kopf des Betrachters entsteht: „Die Kulturlandschaft als solche existiert also nicht. Sie ist immer ein Unterwegs, unterwegs von der Vergangenheit in die Zukunft und damit die Momentaufnahme der Gegenwart- und unterwegs von der Stadt zum Urwald als ein intermediärer Zustand der Land- schaftspflege oder Landschaftsausbeutung. Die Wiederherstellung der Kulturlandschaft ist also die Erzeugung ihrer Wahrnehmung durch die Anlage von Wegen durch die Zeiten, ist also Spaziergangswissenschaft“(BURCKHARDT 1994: 43). Seit der Benutzung des Wortes Landschaft im 9. Jh. als politische Körperschaften (LORBERG 2007: 34) bis zu Fragen nach der Landschaft in einer Kultur der Nachhaltigkeit (EISEL 2009: 200) haben etliche Theorien und Schulen sich mit dem Begriff der Landschaft, der Genese oder ihrer Erhaltung auseinandergesetzt: „Kann man also Kulturlandschaften erhalten?- Sicherlich nicht, wenn man nicht einmal genau weiß, worin sie bestehen.
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Und diese Frage, worin sie bestehen, ist keine faktische oder historische, sondern eine ästhetische. Es ist die Frage, als was wir sie wahrnehmen. Ich halte die Landschaft für ein Konstrukt der Wahrnehmung, das durch Vergleiche, also zeitlich durch die Diachronie, räumlich durch den Spaziergang entsteht “(BURCKHARDT 1994: 43). Die aus den verschiedenen Wahrnehmungen resultierenden Konstrukte müssen also erst benannt werden, um sie als Arbeitsbegriff zu gebrauchen.
2.1. Vom Begriff der Landschaft
Landschaft als Begriff ist unterschiedlich kontextualisiert. Wurde die Landschaft im 8./9. Jh. als eine Vertretung politischer Repräsentanten verstanden (HARD 1977: 14) konnten sich erst ab dem 15. Jh. die damit verbundenen räumlichen Gebiete über den Begriff deuten lassen. Die „personenkollektive Bedeutung“ (ebd., 14) wandelte sich und Landschaft etablierte sich als terminus technicus der Malerei im 16./17. Jh. und war die malerische Darstellung eines Naturausschnittes (GUNZELMANN 2005: 20-21). Erst zu Beginn des 19. Jh. wurde von Landschaft in einer geographischen Bedeutung gesprochen. In dieser ist Landschaft ein „durch einheitliche Struktur (Naturausstattung und Landnutzung) und gleiches Muster von Wirkungsgefügen (Funktionsweise) geprägter Teil der Erdhülle“ (BASTIAN U. SCHREIBER 1999: 551). Wenn auch WÖBSE (2002: 14) Landschaft aus natürlichen und anthropogenen Elementen bestehend sieht, wird der Begriff der Landschaft oftmals in Naturlandschaft und Kulturlandschaft differenziert. Wie STEINHARDT ET AL. (2005: 31,32) am Beispiel der Fernwirkung von Emissionen ausführen, besitzt eine Differenzierung nur hypothetischen Charakter, da nahezu alle Teile der Erdoberfläche menschlichem Einfluss unterliegen. Jedoch räumen die Autoren, wie auch das Konzept der Hemerobiestufen (MARKS U. SCHULTE 1988: 214) zeigt, eine Skalierung menschlicher Überprägung auf den Standort ein, die wiederum eine Differenzierung legitimiert: „Auch wenn Landschaft nur als Manifestation menschlicher Werthaltung existiert: Eine Unterscheidung in Naturlandschaften als Gebiete, in denen menschliches Wirken nicht zu einer substanziellen Veränderung der Landschaftseigenschaften geführt hat und Kulturlandschaften als Landschaften, die in ihren Eigenschaften maßgeblich durch menschliches Wirken gestaltet worden sind, ist dann offensichtlich sinnvoll (STEINHARDT ET AL. 2005: 32).
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Landschaft wird im Folgenden als ein von naturräumlichen Komponenten vorgeprägter und durch anthropogene Einflüsse überprägter Teil der Erdhülle (ebd., 31) verstanden. Damit sind nach TREES (2002) Kulturlandschaften beschrieben, die in ihren naturräumlichen und landeskulturellen Ausprägungen diverse Entwicklungsstadien besitzen, also Mensch-Landschaft- Modelle, in denen Landschaft als Schnittmenge von Natur (Bios, Geos) und Kultur (Noos, griech. Geist) begriffen wird (Abb. 1).
Abb. 1.: Mensch- Landschaftsmodell (nach TREES u. TREES 2001 in STEINHARDT, U. et al. 2005: 30)
2.2. Kulturlandschaft und Transformationen
Der Terminus Kulturlandschaft wird nicht einheitlich verwandt und innerhalb des wissenschaftlichen Diskurses gibt es keine Übereinkunft, ob mit Kulturlandschaft eher der ländliche Raum zu verstehen ist oder auch urbane Landschaften, d.h. Stadtland- schaften darunter fallen. Wie KÖRNER et al. (2007: 74) feststellen, verändert sich das Verständnis von Kulturlandschaft als einen durch historische Eigenart beschriebenen Ausschnitt der Landschaft, der eine ländliche Symbiose von Kultur und Natur darstellt. Vielmehr „besteht das Bedürfnis von Kulturlandschaft, der nicht nur die vermeintlich idyllischen ländlichen Lebensverhältnisse repräsentiert, sondern auch die Realität in der postindustriellen Gesellschaft. Auch deshalb ist die Idee der Kulturlandschaft in der Diskussion“ (ebd., 74).
14
Der Begriff Kulturlandschaft konnte jedoch erst in der Wahrnehmung von Landschaft im Kontext kulturell geprägter und gesellschaftlich verstandener Bilder entstehen (APOLINARSKI et al. 2004). Damit ist die Kulturlandschaft auch immer eine soziale Konstruktion, abhängig von ihrem Betrachter und den Intentionen des Handelns. Daraus resultieren Definitionen und Abgrenzungen von Landschaft als „mentale Landschaft“ ihrer Einwohner, der „kognitiven Landschaft“ als ein Objekt der multidisziplinären Forschung oder „konzeptioneller Landschaft“ der Landschaftsplaner (DE JONG 2002 zit. in ARTNER et al. 2006: 4). Insofern existiert die Kulturlandschaft nicht, sondern erhält ihre Bedeutung und Gehalt aus dem wissenschaftlich, politischen Diskurs (Abb. 2).
Abb.2.: Korrespondenz und normativer Charakter von Kulturlandschaftsbegriffen in Planung und Wissenschaft (aus SCHENK 2008: 274).
Die Wahrnehmung und damit die Konstituierung von Kulturlandschaften kann aber von Raumstrukturen nicht getrennt werden, denn auch Landschaft als Erinnerung im Sinne einer fiktiven Landschaft erhielt ihren konstruktiven input von wahrgenommenen Raumstrukturen.
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Die Rückkopplung der gesellschaftlich- kulturellen Faktoren wie z.B. Erfahrungen, Motive, Kenntnisse mit den Raumstrukturen, die über verschiedene Ebenen (kognitiv, emotional-ästhetisch) wahrgenommen werden, erzeugt nach KORFF (2005: 21) die mental map, ein gedankliches Konstrukt über Landschaft. Mit der Veränderung der sozio-ökonomischen und rechtlichen Bedingungen im Rahmen der EU und globalisierten Märkten, ist ein Wandel urbaner Prozesse als auch agrarisch-forstlicher Produktion auszumachen. Neue Landnutzungsformen (z.B. Agroforstry) transformieren die traditionellen Kulturlandschaften und ihre Raumstrukturen, in denen es z.B. noch scharfe Grenzen zwischen Wald und Äckern, Stadt und ländlichem Umfeld, Industriestandorten und Siedlungsgebieten gab: „Die Dichotomie von Stadt und Land löst sich auf. Hohe Mobilität, Erlebnisdichte und Warenverfügbarkeit sowie neue Möglichkeiten der Kommunikation, wie sie vor allem das Internet bietet, (also Globalisierung und Tertiärisierung) führen räumlich gesehen zu einem immer weiteren Verwachsen von Stadt und Land: Es entstehen vor allem in den Boomregionen „zwischenstädtische“ Gebilde (SIEVERTS), die weder einen eindeutig städtischen, noch einen klar ländlich definierten Charakter aufweisen“ (KÖRNER et al. 2007: 74).
Unterscheidungen von ländlichen Gebieten einerseits und urbanen Flächen wie sie Landnutzungskartierungen zugrunde liegen, kommen aufgrund ihrer Unschärfe in zwischenstädtischen Räumen und des traditionellen (veralterten) Ansatzes im Folgenden nicht zur Anwendung. Vielmehr sollen andere Betrachtungen als Differenzierungen zwischen ländlichen und urbanen Kulturlandschaften aufgeworfen werden. Das Verständnis von Kulturlandschaft als ein integrativer Raum von natürlichen Standortfaktoren, sozioökonomischen Funktionen und kultureller Prägung (ARTNER et al. 2006:4) soll den Rahmen für die folgenden Kapitel bilden. Drei verschiedene Betrachtungsweisen über die Kulturlandschaft werden aufgezeigt: die Klassifizierung von Kulturlandschaften nach den UNESCO (2008) Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, die Beschreibungen der „Landschaft Eins bis Drei“ der cultural landscape studies nach JACKSON (2005) und die Future landscapes des BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2008).
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2.2.1 UNESCO cultural landscapes
Mit der Nominierung und Listung von Kulturgütern und Objekten des Naturerbes durch die UNESCO wurde mit der Ausweitung der Welterbeliste durch die Kategorie der Kulturlandschaften seit 1992 ein neuer Weg beschritten. Offensichtlich konnten die bis dahin angewandten Kennzeichnungen den dynamischen Prozess der Kulturlandschafts- entwicklung nicht abbilden Das Verständnis der UNESCO von Kulturlandschaften entspricht dem in Kapitel 2.1. aufgezeigten Modell einer dynamischen und durch Rückkopplung bedingen Synthese aus naturräumlicher Vorprägung der Landschaft und kultureller Gestaltung bzw. Aktivität: „Cultural landscapes are cultural properties and represent the combined works of nature and man. They are illustrative of the evolution of human society and settlement over time, under the influence of the physical constraints and/or opportunities presented by their natural environment and of successive social, economic and cultural forces, both external and internal” (UNESCO 2008: 14). Aus dieser Definition leiten sich drei verschiedene Kulturlandschaftstypen ab, die von der UNESCO (2008: Annex 3, 86) gebraucht werden:
1. Designed landscapes
Kulturlandschaften, die vom Menschen aus ästhetischen Überlegungen absichtsvoll gestaltet und entworfenen wurden, oftmals Garten- und Parkanlagen darstellen und mit religiösen oder kulturellen Bauwerken und Monumenten vergesellschaftet sein können.
2. Organically evolved landscapes
Gewachsene Kulturlandschaften, die durch menschliche Aktivität (soziale, wirtschaft- liche, administrative, religiöse Prozesse) überprägt und sich in Anpassung an die natürliche Umwelt entwickelt haben. Die Struktur und die in der Landschaft befindlichen Elemente sind die Nachweise dieses evolutionären Prozesses. Diese gewachsenen Kulturlandschaften werden in die Subtypen der fossilen Kulturland- schaften und der gewachsenen, fortdauernden Kulturlandschaften geteilt. Die fossilen Kulturlandschaften entstanden durch gestaltende und sozio- ökonomische Prozesse der Vergangenheit, die so heute nicht mehr stattfinden und in ihrer Dimension zum Erliegen kamen.
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Die fortdauernden Kulturlandschaften durchlaufen unter sich verändernden ökologischen wie auch sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen weiterhin eine Entwicklung und sind damit ständiger Transformation unterlegen.
3. Associative landscapes
Kulturlandschaften, die als kulturelle Beziehungslandschaften verstanden werden, mit denen der Mensch religiöse, künstlerische oder kulturelle Assoziationen verbindet. Diese religiösen, künstlerischen oder kulturellen Bindungen können räumlich sowohl an naturräumlichen Objekten wie auch an kulturellen Gütern gebunden sein. Eine Modifikation dieser UNESCO Kriterien (Abb. 3) wird in Australien angewandt, wo insbesondere die Bedeutung der assoziativen Landschaften erweitert wurde (HERITAGE COUNCIL OF VICTORIA 2002).
Orte, an denen wichtige historische Ereignisse stattfanden oder Plätze, die von besonderem wissenschaftlich historischen Wert sind, fallen genauso darunter wie besonders szenisch-ästhetische Plätze, Orte, die mit bedeutsamen Personen in Verbindung stehen oder Landschaften, die sich über eine lange Zeitperiode als bevorzugte Orte der Erholung und anderer Sozialaktivitäten herausgebildet haben (HERITAGE COUNCIL OF VICTORIA 2002: 5). Mit diesem erweiterten Verständnis legitimiert schon ein besonderes historisches Ereignis (Kognitive Landschaftswahr- nehmung), eine besondere ästhetische Qualität einer Landschaft (Emotional- ästhetische Landschaftswahrnehmung) und die Häufung bestimmter sozialer Aktivitäten (Funktional- zweck-orientierte Landschaftswahrnehmung) die Kennzeichnung einer assoziativen Landschaft. Damit rezipiert insbesondere die Ausweisung assoziativer Kulturlandschaften verschiedene Wahrnehmungsebenen im Sinne von „Landschaft als ein vom Menschen als solches wahrgenommenes Gebiet“ (EUROPARAT 2000: Art. 1 a).
18
Abb. 3.: Beispiele für Kulturlandschaften in Australien nach den Heritage Victoria
Landscape Assessment Guidelines (HERITAGE COUNCIL OF VICTORIA 2002: 5).
19
2.2.2. Cultural landscape studies
In den 1960er Jahren entstand mit JOHN BRINKERHOFF JACKSON die Schule der sogenannten „Cultural landscape studies“ in den U.S.A. Die Strukturierung der nordamerikanischen Städte und Landschaft folgt vielerorts demselben gleichförmigen System von Straßen und Siedlungs- und Industrieparzellen, welches als grid- System bekannt wurde (JACKSON 1994: 151-156). Daraus resultieren schwach getönte Übergänge zwischen urbanen und ländlichen Räumen und nicht die klassisch harten Grenzen der althergebrachten, europäischen Stadt mit Stadtmauer und dem ländlichen Raum, der jenseits dieser liegt. Dadurch haben die cultural landscape studies mit der Untersuchung von suburbanen Räumen eine längere Tradition. Ein weiterer Fokus liegt auf der Anerkennung des Temporären, womit die Kulturlandschaft einen prozesshaften Charakter annimmt, die ständiger Veränderung unterworfen ist. Wie HAUSER (2006: 166) darstellt, ist die Kulturlandschaft nach den cultural landscape studies ein Konglomerat aus vielen, einzelnen individualistischen Aktivitäten ihrer Bewohner, die insofern die Aktivitäten die gleiche Handlungsrichtung aufweisen, zu speziellen, ablesbaren Strukturen in der Landschaft führen.
Damit verfolgen die cultural landscape studies gewissermaßen einen bottom up Ansatz, der Kulturlandschaften entstehen lässt, im Gegensatz zu einer stark administrativen, elitären Steuerung der Kulturlandschaftsentwicklung durch z.B. die Raumordnung und Landschaftsplanung in Deutschland (Top down). Die damit skizzierten Kulturland- schaften werden von JACKSON als vernäkulär im Sinne von traditionell, heimat- verbunden, an die Örtlichkeit angepasst, verstanden: „Diese lokale Orientierung hat allerdings nichts mit der Sesshaftigkeit zu tun, die Bewohner der vernakulären Landschaft sind jederzeit bereit, sich wieder in Bewegung zu versetzen, wenn das aus unterschiedlichen Gründen notwendig erscheint…So zeichneten sich die gegenwärtigen (Stadt-) Landschaften ab als immer wieder erneuerte Produkte einer vernäkulären Kraft, sich in den Umständen zu behaupten und ihnen das Bestmögliche abzuringen“ (HAUSER 2006: 168). Aus diesen theoretischen Grundüberlegungen formulierte JACKSON drei Landschaftstypen: Die Landschaft Eins, die Landschaft Zwei und die Landschaft Drei.
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1. Landschaft Eins
In der Landschaft Eins gibt es die typische Dichotomie von Stadt und Land. Es ist der Typus der europäischen mittelalterlichen Stadt. Diese Landschaft ist gekennzeichnet durch eine hierarchische Ordnung ihrer Bewohner, einerseits durch die Aktivitäten der Lehnsherren und andererseits durch die Bauernschichten. Jackson konstatiert diesen Landschaften eine ständige Veränderung und ihren Bewohnern eine unfreiwillige Beweglichkeit. Übertragen auf heutige Landschaften mit ihren sozi- ökonomischen Systemen, hat die Landschaft Eins aufgehört zu existieren. Die Grenzen zwischen urbanen und ländlichen verschwinden zusehends und auch die Klassengesellschaft hat aufgehört zu existieren, vielmehr sind es Lebensstiltypen, die heute Landschaft gestalten und in ihnen wohnen und konsumieren (vgl. SCHUSTER 2003: 100-102).
2. Landschaft Zwei
Beständigkeit, Ordnung, sichtbare Ein- und Ausgrenzungen charakterisieren nach HAUSER (2006: 169) die Landschaft zwei, die sich seit der Renaissance entwickelt hat. Sie ist das Modell einer zentralistisch organisierten Kulturlandschaft, in der die Bauernschaft noch immer unfrei, jedoch bedingt durch Landbindungen ihre Mobilität verloren hat. Übertragen auf heutige Kulturlandschaften ist die Landschaft Zwei im Bezug auf ihr sozio- ökonomisches Gefüge in Mitteleuropa nicht mehr existent.
Im Hinblick auf die Ordnungsmuster der Kulturlandschaft finden sich das amerikanische grid- System in der Landschaft Zwei wieder, dass aber wie WALL (2007: 138-141) zeigt, in Auflösung begriffen ist.
3. Landschaft Drei
Die Kulturlandschaft, die sich aufgrund globaler Stoff- und Warenkreisläufe, in ihren Strukturen herausbildet, den Verlust regionaler Interaktion zwischen Landschaft und ihren Bewohnern in sich trägt und sich in stetiger Umwälzung und Gestaltung befindet, wird als Landschaft Drei bezeichnet. HAUSER (2006: 170) spricht in diesem Zusammen- hang von Entterritorialisierung und flüchtigen Formen der Re- Lokalisierung.
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Die Landschaft Drei entspricht dem von SIEVERTS (1997) eingeführten Begriff der Zwischenstadt, in der weiniger die traditionelle Struktur die Entwicklung der Kulturlandschaft bedingt als vielmehr die Prozesse und Intentionen, welche Menschen initiieren und ihnen folgen: „ (…) the term landscape no longer refers to prospects of pastoral innocence but rather invokes the functioning matrix of connective tissue that organizes not only objects and spaces but also the dynamic processes and events that move through them. This is landscape as active surface, structuring the conditions for new relationships and interactions among the things it supports” (WALL 1999: 233 zit. in HAUSER 2006: 172). Der Gedanke des Prozesshaften in der Landschaft wird auch heute theoretisch von Teilen der Landschaftsarchitektur aufgegriffen, wo Landschaften als ein „ dynamisches System menschengemachter Räume“ (PROMINSKI 2004: 59) verstanden werden, damit jedoch eine theoretische Loslösung von Rückkopplungen naturräumlichen Prozessgeschehens und anthropogenen Handlungsmöglichkeiten vollzogen wird. Gerade Kulturlandschaften sind das Kopplungsprodukt von verschiedenen Kompartimentsphären (Abb. 4).
Insofern ist PROMINSKIS Auffassung von Landschaft allenfalls eine kultur- und technosphärische Teilmenge der Landschaftsphäre. Landschaft Drei ist aber ein Sammelbegriff für aktuelle Entwicklungen der Kulturlandschaft (vgl. KÖRNER u. MARSCHALL 2007) und den Organically evolved landscapes der UNESCO immanent.
Abb. 4.: Modellvorstellung zu den Kompartimentsphären der Landschaft (LÖFFLER 2002 in STEINHARDT et al. 2005: 31, leicht verändert).
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2.2.3 Future landscapes
Der Begriff future landscapes resultiert aus einem gleichnamigen Forschungsprojekts des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Dabei ging es um „entwicklungsorientierte Strategien, die die Perspektive ´Kulturlandschaft´ nicht auf denkmalpflegerische Aspekte verengen“ (ARTNER et al. 2008: 1). Grundlage zur Verortung der verschiedenen Kulturlandschaftsszenarien bildet ein Quadrantenmodell, dass Einflussfaktoren wie Wirtschaftsentwicklung und gesellschaftliche Steuerungsin- tensität miteinander kombiniert und verschiedene Betrachtungsräume ableitet, die sich als urban, semi- urban, rural und ubiquitär klassifizieren. Insgesamt werden auf dieser Grundlage 19 verschiedenen Landschaftsszenarien entwickelt. Bei genauerer Analyse zeigt sich jedoch, dass hier Tendenzen der aktuellen Landnutzung wie z.B. Intensivie- rung auf Agrarflächen bei verstärktem Anbau von Energiepflanzen (Agrarproduktions- landschaften und Energieproduktionslandschaften) in die Landschaft extrapoliert werden. Auch sind Kulturlandschaften entlang größerer Flüsse (Flusslandschaften) wie z.B. der Elbe und auch historische Industrielandschaften wie z.B. in Duisburg oder Bochum existente Kulturlandschaften, denen eine neue Nutzung zugedacht wird. Die future landscapes zeigen damit eher neue Verhandlungsmöglichkeiten und strategische Ausrichtungen gewachsener und existenter Kulturlandschaften, anstatt neue Kulturlandschaftsmodelle zu entwerfen. Auffällig ist dabei, dass auch die future landscapes einer funktionsräumlichen Betrachtungsweise (BASTIAN U. SCHREIBER 1999: 38) folgen und im Gegensatz zu einer multifunktionalen Landschaft separierenden Charakter besitzen.
Die future landscapes sind Entwicklungsszenarien, in denen sich die Zwischenstadt von SIEVERTS (1997) und die Landschaft Drei von JACKSON (1994) ebenso wiederfinden wie die gewachsenen und gestalteten Kulturlandschaften der UNESCO (2008). Anknüpfungen an geistige, assoziative und spirituelle Landschaften bleiben aus. Abbildung 5 gibt einen Überblick zu den verschiedenen Kulturlandschaftskategorien und ihrer konzeptionellen Parallelität zur UNESCO (2008), die Kulturlandschaften dagegen einen assoziativen Wert beimisst.
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Abb. 5.: Kulturlandschaftskategorien ( nach ARTNER et al. 2006, JACKSON 1994,
UNESCO 2008, eigene Zusammenstellung)
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2.3. Projektionen auf Landschaften
Die Wahrnehmung und darauf folgende Beschreibungen von Landschaften entstammen einer Korrespondenz der räumlichen Struktur und der durch Wahrnehmung und Wertekategorien abstrahierten Ebene geistiger Landschaft. Die Beschreibung von Landschaften folgt damit den Möglichkeiten der Wahrnehmung und ist vom jeweiligen persönlichen Modus der Landschaftskategorisierung abhängig, weil „(…) Landschaft ein Konstrukt ist, das nur dadurch entsteht, dass von der Vielfalt der materiellen Elemente, die einen abgrenzbaren geographischen Raum bestimmen, abstrahiert wird. Unsere Wahrnehmung folgt Gestaltbildungsprozessen, durch die die Komplexität der Welt reduziert wird“ (IPSEN et al. 2003: 21). Diese soziale Konstruiertheit von Kulturlandschaften resultiert aus den verschiedenen Feldern des Landschafts- bewusstseins (Abb. 6).
Abb. 6.: Schema des empirischen Feldes des Landschaftsbewusstseins (aus: IPSEN et al. 2003: 24).
Wie in Abbildung 6 deutlich wird, gibt es im Landschaftsbewusstsein diverse Beziehungen des Menschen zur Landschaft, aus denen auch verschiedenen Intentionen im Umgang mit der Landschaft und ihrer Bedeutung resultieren.
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Arbeit zitieren:
Oliver Thaßler, 2009, Spirituelle Landschaften, München, GRIN Verlag GmbH
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