Hedging -Möglichkeiten von Zinsänderungsrisiken in der IFRS-Bilanz I
INHALTSVERZEICHNIS
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS III
1. EINLEITUNG 1
2. ZINSRISIKEN ALS TEIL DER BETRIEBLICHEN 3
RISIKOSPH ÄRE
2.1. Definition und Klassifikation von Unternehmensrisiken 3
2.2. Der aktuelle rechtliche Rahmen des betrieblichen 4
Risikomanagements
2.3. Grundlegende Aktionsparameter des Risikomanagements 6
2.4. Das Zinsänderungsrisiko als spezielles finanzielles Risiko 8
3. HEDGING-MÖGLICHKEITEN VON ZINSÄNDERUNGSRISIKEN 9
3.1. Hedging-Geschäfte als Möglichkeit der Risikoreduktion 9
3.2. Unbedingte Hedge-Geschäfte 11
3.2.1. Swaps 11
3.2.2. Forward Rate Agreements (FRA) 12
3.3. Bedingte Hedge-Geschäfte 14
3.3.1. Optionen 14
3.3.2. Zinsbegrenzungsvereinbarungen: Caps / Floors / 15
Collars
4. DIE BEHANDLUNG VON HEDGING-GESCHÄFTEN IN DER 17
IFRS -BILANZ
4.1. Grundsätze der Bilanzierung nach IAS / IFRS 17
4.2. Der IAS 39 als Norm für die Bewertung von 19
Finanzinstrumenten
4.2.1. Klassifizierung und Bewertung der Aktiva 20
4.2.2. Klassifizierung und Bewertung der Passiva 22
Hedging-Möglichkeiten von Zinsänderungsrisiken in der IFRS-BilanzII
25 4.3. Die Regeln des IAS 39 zur Bewertung von Sicherungsgeschäften 25 4.3.1. Asymmetrische Ergebnisabbildungen und Zielsetzung des Normsetzers 27 4.3.2. Voraussetzungen der Anwendung der Hedge
33 4.3.3. Fair Value Hedge 36 4.3.4. Cash Flow Hedge 39 4.3.5. Die Nichtanwendung der Hedge Accounting-Regeln als Hedging-Möglichkeit
5. SCHLUSSBETRACHTUNG 41
SUMMARY 46
QUELLENVERZEICHNIS 49
VERZEICHNIS DER VERWENDETEN GESETZESTEXTE 54
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AktG Aktiengesetz
CBOE Chicago Board Options Exchange
CBOT Chicago Board Of Trade
EURIBOR European Interbank Offered Rate
FRA Forward Rate Agreement
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
IAS International Accounting Standard(s)
IASB International Accounting Standards Board
IASC International Accounting Standards Committee
IFRS International Financial Reporting Standard(s)
KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
LIBOR London Interbank Offered Rate
OTC Over The Counter
P&L Profit & Loss Statement
S. Seite
Vgl. Vergleiche
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1. EINLEITUNG
Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten wurde erstmals 1973 an der Chicago Board Options Exchange (CBOE) aufgenommen und hat seither stetig zugenommen. Der börsenmäßige Handel wird im Volumen allerdings weit von direkt zwischen Marktteilnehmern „Over The Counter“ (OTC) abgeschlossenen Geschäften übertroffen 1 . Die Motive des Abschlusses
derivativer Finanzinstrumente sind häufig spekulativer Art, allerdings werden solche Geschäfte auch immer häufiger zu Sicherungszwecken abgeschlossen. Als Gründe für die zunehmenden Absicherungsbestrebungen werden unter anderem die Herausforderungen des globalen Unternehmensumfeldes gesehen, in dem sich Preise, Wechselkurse und Zinssätze immer schneller und teilweise unvorhersehbar ändern 2 , wie unter
anderem die jüngsten Verwerfungen des Herbstes 2008 an den internationalen Finanzmärkten zeigen. Weiterhin werden Unternehmen zunehmend durch Gesetze und internationale Normen verpflichtet, ein Risikomanagement einzurichten und umfangreiche Informationen über ergriffene Absicherungsmaßnahmen bereitzustellen, beispielhaft ist hier das oft zitierte Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zu nennen 3 .
Das Risiko, das aus der Änderung von in der Regel extern vorgegebenen Marktzinssätzen resultiert, wird von einem Großteil der deutschen Unternehmen systematisch durch den Einsatz von Zinsderivaten abgesichert 4 . Bei der Abbildung dieser Sicherungszusammenhänge in ihren
Abschlüssen sehen sich diese Unternehmen ebenfalls großen Umbrüchen ausgesetzt. Diese resultieren zum einen aus der zwingenden Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen seit dem Jahr 2005 5 , aber auch Unternehmen, die ihre
Abschlüsse weiterhin nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
1 Vgl. NGUYEN (2007b), S. 1.
2 Vgl. GUSINDE / WITTIG (2007), S. 476.
3 Vgl. HOHNHORST (2002), S. 93.
4 Vgl. ROLFES (2002), S. 584.
5 Vgl. WERNER / PADBERG / KRIETE (2005), S. 1.
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(HGB) aufzustellen haben, stehen hier vor großen Umbrüchen durch die Annäherung der HGB-Regeln an internationale Standards 6 .
Vor diesem Hintergrund sollen im nachfolgenden Verlauf Möglichkeiten aufgezeigt werden, Zinsänderungsrisiken abzusichern und Alternativen der bilanziellen Darstellung diskutiert werden. Dabei wird der Fokus auf dem Nichtbankensektor liegen, es sollen also Möglichkeiten von Industrie- und Handelsunternehmen beleuchtet werden, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben. Das Zinsänderungsrisiko, welchem sich diese Unternehmen ausgesetzt sehen, findet sich im Regelfall auf der Passivseite der Bilanz in Form von aktuellen oder zukünftigen fest oder variabel verzinslichen Fremdkapitalpositionen wieder. Bei der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmöglichkeiten wird dabei nur auf die internationalen Rechnungslegungsstandards eingegangen, eine Darstellung der Regelungen nach dem HGB findet nicht statt.
Um diese Fragestellungen zu beleuchten, soll zunächst allgemein abgegrenzt werden, was unter dem Begriff des Risikos verstanden wird und welche Möglichkeiten des Risikomanagements generell offenstehen. Dabei soll auch auf die in Deutschland gültigen Anforderungen seitens des Gesetzgebers eingegangen werden. In diesem Zusammenhang wird auch das Zinsänderungsrisiko einer Nichtbank definiert und abgegrenzt.
Im nächsten Hauptpunkt soll dann das Hedging als Methode der Risikoüberwälzung auf Dritte vorgestellt und diskutiert werden. Dabei werden die am häufigsten angewendeten Instrumente in ihren Grundformen erläutert. Die Beschränkung auf eine Erläuterung der Grundformen ist aufgrund der Vielzahl der mittlerweile häufig maßgeschneiderten, OTC-gehandelten Lösungen unumgänglich.
Daran anschließend werden dann in Hauptpunkt 4 zunächst die Grundzüge der Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards erörtert, wobei der Fokus auf der Bilanzierung und Bewertung aktiver und passiver Finanzinstrumente liegt. Von dieser Darstellung ausgehend wird dann die Notwendigkeit spezieller Regelungen zur Abbildung von
6 Vgl. SCHWARZ (2006), S. 1 f.
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Sicherungszusammenhängen verdeutlicht. Diese sogenannten Hedge Accounting-Vorschriften werden dann ausführlich bei der Bilanzierung von zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken eingesetzten Zinsderivaten erläutert. Abschließend wird auch noch auf die Möglichkeit des bewußten Verzichtes der Anwendung der Hedge Accounting-Regeln eingegangen.
Die Betrachtung endet mit einem Ausblick und einer resümierenden Zusammenfassung der Ergebnisse.
2. ZINSRISIKEN ALS TEIL DER BETRIEBLICHEN RISIKOSPHÄRE
2.1. DEFINITION KLASSIFIKATION UND VON UNTERNEHMENSRISIKEN
Über die Herkunft des Begriffes „Risiko“ scheint in der betriebswirtschaftlichen Literatur keine Einigkeit zu herrschen. Während beispielsweise DENK, EXNER-MERKELT und RUTHNER als Ursprung das frühitalienische Wort für „Klippe“ angeben 7 , führt MEYER den Begriff des Risikos auf vorromanische und griechische Quellen zurück 8 .
In der heutigen betriebswirtschaftlichen Anwendung und Forschung wird allgemein unter dem Begriff Risiko die Gefahr verstanden, dass ein tatsächlicher Ergebniswert aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Umweltbedingungen in negativer Weise vom erwarteten Wert abweicht 9 .
HORVÁTH führt ergänzend aus, dass der Begriff des Risikos allerdings keineswegs einheitlich gebraucht wird 10 . Es ist insbesondere unklar, ob
unerwartete positive Abweichungen ebenfalls als Risiko gelten. Teilweise wird in diesem Zusammenhang der Begriff „Chance“ verwendet und ein Risikobegriff im engeren Sinn (nur negative Abweichungen vom erwarteten Ergebniswert) sowie im weiteren Sinn (auch positive Abweichungen, also Risiko im engeren Sinn plus Chance) verwendet 11 .
7 Vgl. DENK / EXNER-MERKELT / RUTHNER (2008), S. 29.
8 Vgl. MEYER (2008), S. 24.
9 Vgl. ROLFES (2002), S. 544.
10 Vgl. HORVÁTH (2003), S. 777.
11 Vgl. MEYER (2008), S. 27.
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Im Rahmen der nachfolgenden Ausführungen soll der Begriff des Risikos immer in der engeren Definition gelten, also eine negative Abweichung eines Ergebniswertes vom erwarteten Wert. Positive Abweichungen sollen als Chance bezeichnet werden.
Aus Unternehmenssicht lassen sich Risiken in drei große Bereiche eingruppieren: Strategische Risiken, operationelle Risiken sowie finanzwirtschaftliche Risiken 12 . Strategische und operationelle Risiken lassen sich weiterhin in interne und externe Risiken trennen 13 . Die Ursachen
externer Risiken liegen außerhalb des Unternehmens, die Ursachen interner Risiken können durch das Unternehmen beeinflußt werden.
Im Kontext der vorliegenden Fragestellungen ist vor allem das finanzwirtschaftliche Risiko relevant. Dieses läßt sich untergliedern in
- Zinsänderungsrisiko,
- Wechselkursrisiko,
- Kreditrisiko und
- Rohstoffpreisrisiko 14 .
Diese Risiken entstehen durch Änderungen der jeweiligen Marktpreise und können zu Vermögensminderungen, zusätzlichen Kosten oder verminderten Umsätzen führen 15 .
Die Bewertung der einem Unternehmen gegenüberstehenden Risiken ist Grundaufgabe des Risikomanagements, auf das im nächsten Gliederungspunkt detailliert eingegangen wird.
2.2. DER AKTUELLE RECHTLICHE RAHMEN DES BETRIEBLICHEN RISIKOMANAGEMENTS
In Deutschland ansässige Unternehmen sehen sich einer Vielzahl von Gesetzen und Normen gegenüber, welche die Einrichtung eines
12 Vgl. MEYER (2008), S. 35.
13 Vgl. SCHELLENBERGER (2008), S. 365.
14 Vgl. BATTEN / FETHERSTON (2002), S. 3.
15 Vgl. MEYER (2008), S. 36.
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betrieblichen Risikomanagements fordern 16 . Als wichtigste Grundnorm wird
immer wieder das 1998 verabschiedete Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) genannt 17 . Das KonTraG
ist zwar an Aktiengesellschaften adressiert, hat aber, wie DENK, EXNER-MERKELT und RUTHNER formulieren, „Austrahlungswirkungen“ auf andere Rechtsformen 18 .
Das KonTraG verpflichtet über § 91, Abs. 2 AktG insbesondere den Vorstand einer Aktiengesellschaft, geeignete Maßnahmen zu treffen und ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden können 19 .
Die Verantwortung des Risikomanagements wird also direkt der Unternehmensleitung zugeordnet 20 .
Weiterhin enthält das KonTraG Vorschriften zu Offenlegungspflichten im Jahresabschluß eines Unternehmens 21 , und es verpflichtet die
Abschlußprüfer, im Rahmen der Jahresabschlußprüfung zu beurteilen, ob der Vorstand ein geeignetes Risikomanagementsystem installiert hat 22 und
ob Chancen und Risiken der zukünftigen Unternehmensentwicklung im Lagebericht zutreffend dargestellt worden sind 23 .
Über das KonTraG hinaus existieren eine Vielzahl weiterer nationaler sowie internationaler Gesetze und Vorschriften, die Unternehmen zu Risikomanagementmaßnahmen verpflichten. Auch die im weiteren Verlauf der vorliegenden Betrachtung noch näher zu behandelnden International Accounting Standards (IAS) beinhalten Vorschriften zum
Risikomanagement 24 . Eine Übersicht über alle gegenwärtig relevanten Vorschriften findet sich beispielsweise bei KALWEIT 25 .
16 Vgl. DENK / EXNER-MERKELT / RUTHNER (2008), S. 42.
17 Vgl. KALWAIT (2008), S. 95.
18 Vgl. DENK / EXNER-MERKELT / RUTHNER (2008), S. 43.
19 Vgl. HOHNHORST (2002), S. 94.
20 Vgl. KALWAIT (2008), S. 96.
21 Vgl. §§ 289 und 315 HGB.
22 Vgl. § 317, Absatz 4 HGB.
23 Vgl. § 317, Absatz 2, Satz 2 HGB.
24 Vgl. KALWAIT (2008), S. 115.
25 Vgl. KALWAIT (2008), S. 94.
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Es läßt sich also festhalten, dass Unternehmen zunehmend durch eine Vielzahl von Gesetzen und Normen zu Risikomanagementmaßnahmen verpflichtet werden. Angaben zu Details der Ausgestaltung und eine Erläuterung, was in diesem Kontext als angemessen gelten kann, fehlen aber in der Regel 26 .
Von daher wird im nächsten Gliederungspunkt das Aktionsfeld des Risikomanagements näher untersucht.
2.3. GRUNDLEGENDE AKTIONSPARAMETER DES
RISIKOMANAGEMENTS
Die Frage, was Risikomanagement eigentlich beinhaltet, wird in der Literatur unterschiedlich beantwortet. Noch relativ übereinstimmend wird als erster Schritt des Risikomanagementprozesses die Risikoanalyse 27 oder auch Risikoidentifikation 28 genannt. Als nächster Schritt schließt sich die
Bewertung der identifizierten Risiken an. Dies umfaßt zum einen die mögliche Schadenshöhe, also die Höhe der möglichen negativen Abweichung vom erwarteten Wert sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Schadens 29 .
Anschließend muß sich das Risikomanagement je nach Bewertung für eine Art der Risikosteuerung entscheiden 30 . Hier bieten sich folgende
Möglichkeiten an:
1. Risikovermeidung. Hierbei wird auf die risikobehaftete Maßnahme verzichtet. Dies ist natürlich nur möglich, wenn die Quelle des Risikos im Unternehmen selbst liegt.
2. Risikotragung. Schätzt das Unternehmen den möglichen Schaden und / oder dessen Eintrittswahrscheinlichkeit als relativ niedrig ein, so kann es sich bewußt entscheiden, einen möglicherweise eintretenden Schaden selbst
26 Vgl. DENK / EXNER-MERKELT / RUTHNER (2008), S. 44.
27 Vgl. HORVÁTH (2003), S. 779.
28 Vgl. PIKE / NEALE (1999), S. 364.
29 Vgl. HORVÁTH (2003), S. 780.
30 Vgl. RUDOLPH / SCHÄFER (2005), S. 1.
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zu tragen und die risikobehaftete Maßnahme ohne weitere Modifikation durchzuführen 31 .
3. Risikoverminderung. Hierbei wird durch eine Veränderung der zugrunde liegenden Maßnahme die Wahrscheinlichkeit des Verlusteintritts oder die zu erwartende Verlusthöhe reduziert.
4. Risikotransfer. Beim Risikotransfer wird nicht wie bei der Risikoverminderung die Ursache des Risikos modifiziert, sondern es werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um bei Schadenseintritt den Vermögensverlust zumindest teilweise auf eine dritte Partei zu übertragen 32 .
Nach PIKE und NEALE gibt es drei grundlegende Möglichkeiten des Risikotransfers: Zum einen den Abschluß von Versicherungsverträgen, bei dem das Risiko gegen Zahlung einer Prämie auf einen Dritten abgewälzt wird. Weiterhin gibt es die Möglichkeiten der Diversifikation und des Hedgings 33 , welche nach Ansicht des Verfassers beide auf dem gleichen
Grundprinzip aufbauen und in Kapitel 3 ausführlich erläutert werden.
Als letzter Schritt des Risikomanagementprozesses ist die
Risikoüberwachung zu nennen. Hierunter wird die Kontrolle der zur Risikosteuerung ergriffenen Maßnahmen verstanden 34 . Führt diese Kontrolle
zu der Erkenntnis, dass weiterhin substantielle Risiken bestehen, da zum Beispiel die ergriffenen Maßnahmen nicht effektiv sind, muß der Risikomanagementprozeß von neuem begonnen werden.
Resümierend läßt sich also feststellen, dass Risikomanagement ein Prozeß ist, welcher die Elemente Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung sowie Risikokontrolle beinhaltet. Im Folgenden soll nun die Sphäre des allgemeinen Unternehmensrisikos verlassen werden und das Zinsänderungsrisiko als spezielles Risiko untersucht werden.
31 Vgl. HORVÁTH (2003), S. 781.
32 Vgl. PIKE / NEALE (1999), S. 365.
33 Vgl. PIKE / NEALE (1999), S. 365.
34 Vgl. HORVÁTH (2003), S. 782.
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2.4. DAS ZINSÄNDERUNGSRISIKO ALS SPEZIELLES FINANZIELLES RISIKO
Das Zinsänderungsrisiko ist oben in die Kategorie der finanziellen Risiken einsortiert worden 35 . Es kann allgemein der obigen Definition folgend als
die Gefahr einer von Marktzinssatzänderungen herbeigeführten Verringerung einer geplanten oder erwarteten Ergebnisgröße definiert werden 36 . Da ein Unternehmen in der Regel keinen Einfluß auf
Marktzinssätze hat, kann das Zinsänderungsrisiko als externes Risiko verstanden werden.
Für die zu untersuchende Situation einer typischen Nichtbank ist in Gliederungspunkt 1 festgelegt worden, dass zinstragende Positionen ausschließlich auf der Passivseite der Bilanz zu finden sind, zinstragende Aktivposten wie Sichtguthaben oder ähnliches sollen im Folgenden vernachlässigt werden. Nur von diesen Passivpositionen geht demnach ein Zinsänderungsrisiko aus 37 .
Relativ einleuchtend ist dies beispielsweise bei variabel verzinslichen Darlehen. Bei diesen wird oft der von einem Unternehmen zu zahlende Zinssatz auf Basis eines Referenzzinssatzes wie dem EURIBOR 38 oder LIBOR 39 festgelegt. Steigt nun der zugrunde gelegte Referenzzinssatz,
steigen analog die vom Unternehmen zu zahlenden Zinsen. Dies führt dann zu einer Verschlechterung des Unternehmensergebnisses 40 .
Aber auch in Situationen, in denen sich ein Unternehmen zu einem festen Zinssatz verschuldet hat und vermeintlich das Risiko steigender Zinsen abgewendet hat, besteht ein Zinsänderungsrisiko. Sinkt in einem solchen Fall das allgemeine Zinsniveau, hat sich das Unternehmen folglich zu teuer verschuldet und kann aufgrund der Festzinsvereinbarung nicht vom
35 Vgl. Gliederungspunkt 2.1.
36 Vgl. EICHHORN (2006), S. 769.
37 Vgl. HELD / FREIDL / KHUEN (2007), S. 385.
38 European Interbank Offered Rate, Zinssatz für Termingelder in Euro, die zwischen
Banken gehandelt werden.
39 London Interbank Offered Rate, Durchschnittszinssatz für Termingelder im
Interbankenhandel in London.
40 Vgl. WIEDEMANN / HAGER (2004), S. 726.
Arbeit zitieren:
Dipl.-Kfm. Marcus Fliß, 2009, Hedging-Möglichkeiten von Zinsänderungsrisiken in der IFRS Bilanz, München, GRIN Verlag GmbH
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