Vorwort:
Seit März 2001 arbeitete ich im Bereich der pädagogischen Betreuung der Arbeitsleistungen. Angefangen als Praktikant während des Studiums, und später dann auf Honorarbasis womit ich meinen Lebensunterhalt verdient hatte. Daher war es für mich selbstverständlich, dieses Thema auch als Thema meiner Diplomarbeit zumachen. Bei der Auswahl und Eingrenzung des Themas, habe ich die Fragestellungen aufgegriffen, mit denen ich während der Arbeit immer wieder konfrontiert wurde. Ich bedanke ich mich für die Unterstützung die ich durch den Verein Rückenwind e.V., der Jugendgerichtshilfe Hamburg-Mitte und der Jugendgerichtshilfe Hamburg-Eimsbüttel erhalten habe. Im Besonderen auch wegen der Materialien und Daten, die ich für die Diplomarbeit verwenden durfte.
Einen besonderen Dank möchte ich auch meiner Partnerin, Stefani Meyer, aussprechen, die trotz unserer vier Kinder mir die Zeit verschafft hat, die ich für die Bearbeitung der Diplomarbeit benötigt habe.
Dannenberg, den 30.Juni.2007 Björn Schmidt
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 5
2. Jugenddelinquenz. 6
2.1 Definition. 6
2.2 Jugendkriminalität. 6
2.3 Ursachen von Jugendkriminalität. 9
2.3.1 Anomietheorie. 10
2.3.2 Subkulturtheorien. 11
2.3.3 Labeling Approach. 13
2.3.4 Entwicklungstheorien. 14
2.3.5 Sozialisationstheoretischer Ansatz. 15
2.3.6 Lerntheoretischer Ansatz. 16
2.3.6.1 Instrumentelles Lernen. 16
2.3.6.2 Lernen am Modell. 18
2.4 Zusammenfassung der Erklärungstheorien. 20
3. Einführung in das Jugendstrafrecht. 21
3.1 Historischer Überblick über die Entstehung des Jugendstrafrechtes mit
21
besonderen Blick auf die Arbeitsleistungen.
3.1.1 Constitutio Criminalis Carolina. 21
3.1.2 Die Zeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. 22
3.1.3 Das Preußische Allgemeine Landrecht (ALR) 22
3.1.4 Das deutsche Partikularrecht des 9.Jahrhunderts. 22
3.1.5 Reichsstrafgesetzbuch. 23
3.1.6 Die Entstehung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) von 1923. 23
3.1.7 Das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. 25
3.1.8 Das JGG von 1953. 26
3.1.9 Änderungen des JGG von 1990. 27
3.2 Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht. 28
3.3 Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens nach dem
Jungendstrafrecht 30
3.4 Diversionsrichtlinien. 34
3.4.1 Allgemeine Grundsätze. 34
3.4.2 Einstellung des Verfahrens nach § 45 Abs. 1 JGG. 35
3.4.3 Einstellung des Verfahrens nach § 45 Abs. 2 JGG. 37
3.4.4 Einstellung des Verfahrens nach § 45 Abs. 3 JGG. 40
3.5 Die Jugendgerichtshilfe. 41
3.5.1 Leistungen der Jugendgerichtshilfe im Überblick. 42
4. Die Arbeitsleistungen in der praktischen Umsetzung. 43
4.1 Leitlinien des DVJJ zur Durchführung von Arbeitsleistungen. 43
4.2 Rückenwind e.V. 45
4.2.1 Arbeitsleistungen im Projekt Naturarbeit. 46
4.2.2 Standards der Arbeitsleistungen. 53
4.3.3 Konzeptveränderungen. 58
4.3.4 Statistischer Überblick (2002 bis 2006) 60
5. Der Erziehungsgedanke des JGG im Praxisvergleich. 62
5.1 Befragung der Jugendlichen. 62
5.1.1 Auswertung der Interviews. 64
5.2 Ergebnisse von Interviews mit Jugendrichtern, Staatsanwälten und
Jugendgerichtshilfe. 66
5.2.1 Zusammenfassung der Interviews mit den Jugendrichtern. 66
5.2.2 Zusammenfassung der Interviews mit den Jugendstaatsanwälten. 67
5.2.3 Zusammenfassung der Interviews mit der Jugendgerichtshilfe. 68
6. Schlussbetrachtung. 69
7. Abbildungsverzeichnis. 73
8. Literaturverzeichnis. 74
9. Quellenverzeichnis 77
1. Einleitung
„Keine Stationäre Behandlung, wo eine ambulante genügt!
Keine Jugendstrafe, wo eine Erziehungsmaßregel oder ein Zuchtmittel ausreicht! Keine Fürsorgeerziehung wo die Schutzaufsicht oder gar schon eine Weisung zum Ziel führt!
Kein Jugendarrest, wo eine Ermahnung, Verwarnung oder Auferlegung einer Pflicht
genügt!“ 1
Mit diesen Worten versuchte der Darmstädter Richter Karl Holzschuh das Verhältnis der jugendstrafrechtlichen Sanktionen untereinander zu bestimmen. Trotz aller Bemühungen führte die Abgrenzung der Weisungen gemäß § 10 JGG von den Auflagen gemäß § 15 JGG bereits in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten. Gesetzgeber, Gerichte und Literatur haben sich bisher vergeblich um eine klare Differenzierung bemüht. Deshalb ist nicht erst nach der Aufnahme der Arbeitsleistungen in den Katalog der Auflagen neben der in § 10, Abs.1, S.3, Nr.4, JGG normierten Arbeitsweisungen der Ruf nach einer Vereinheitlichung beider Maßnahmen lauter geworden. Eine weitere Änderung des JGG mit einem einheitlichen Katalog der die erzieherischen Maßnahmen gestaltet und die Trennung von Zuchtmitteln und Erziehungsmaßnahmen regelt, ist bisher ausgeblieben. Es liegt daher nahe, sich nach der Einführung der Arbeitsauflage die Frage zu stellen, ob bei den verschieden normierten Arbeitsleistungen eine Abgrenzung der Arbeitsweisungen von den Arbeitsauflagen in der Praxis überhaupt relevant ist. Weiterhin ist sich die Frage zu stellen, ob die Vorgaben bzw. die Ansprüche an den Arbeitsleistungen in der Praxis umgesetzt werden (können) und ob die Intention der Arbeitsauflagen die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden überhaupt erreicht.
Die nachfolgende Arbeit soll einen kritischen Überblick über die sozialpädagogisch begleitenden Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht geben. Dabei werden die Arbeitsleistungen im Wesentlichen, anhand des Beispieles vom „Projekt Naturarbeit“ des Vereines Rückenwind e.V. 2 in Hamburg, sowie der Jugendgerichtshilfe Hamburg-Eimsbüttel beschrieben.
1 Holzschuh, Die Praxis der ambulanten Erziehung junger Rechtsbrecher in Deutschland, S.181.
2 vgl. Kapitel 4.2
5
2. Jugenddelinquenz
Das nachfolgende Kapitel soll eine kurze Übersicht über die möglichen Ursachen der Jugenddelinquenz geben. Hierbei geht es um Erklärungsansätze aus der Soziologie (Anomie-, Subkultur- Theorien, Labeling Approach) und der Psychologie (Lern-, Entwicklungstheorien), die in der Arbeit mit delinquenten jungen Menschen relevant sein können.
2.1 Definition
Die Begriffe Delinquenz Kriminalität und abweichendes Verhalten werden in der Fachliteratur häufig gleich gesetzt, obwohl Sie in Ihrer Bedeutung feine Unterschiede aufweisen.
Delinquentes Verhalten sind Verhaltensweisen, die der allgemeinen gesellschaftlichen Normen abweichen, und der strafrechtlichen Norm widersprechen. Der Begriff Delinquent wird eher bei Kinder und Jugendlichen verwendet, während Kriminalität jeden Verstoß gegen die Gesetze umschreibt. Daher ist das abweichende Verhalten als Sammelbegriff für verschiedene Verhaltensweisen, die nicht mit der jeweiligen Norm übereinstimmen.
2.2 Jugendkriminalität
Kriminelles Verhalten im Jugendalter tritt vor allem im alter von 16 bis 20 Jahren auf. Danach geht das delinquente Verhalten kontinuierlich zurück. 3
Die Mehrheit der Erwachsenen, die in der Jugendzeit delinquent waren, ist nicht mehr oder nur noch gering straffällig.
Somit ist die Jugenddelinquenz in der Regel nicht der Beginn einer kriminellen „Karriere“. Sie stellt eher einen alterstypischen Akt innerhalb des Jugendalters dar. Die kriminellen Handlungen dienen oftmals dem austesten der eigenen Grenzen, oder um einen so
3 vgl. Montada, 2002, in Oerter, Montada (Hrsg); Entwicklungspsychologie, S. 862
6
genannten Adrenalinkick zu verspüren. Weiter kann der Sinn der Handlungen auch darin bestehen, eine Mutprobe zu bestehen, oder illegale Handlungen zu begehen um z.B. den Reiz des Verbotenen zu unterliegen. „ Aus mehreren Dunkelfelderhebungen ist bekannt, dass die Mehrheit der Jugendlichen wenigstens gelegentlich Straftaten begeht, wenn auch
keine schweren. Delinquenz im Jugendalter ist insofern statistisch „normal“ geworden“ 4
In vielen kriminologischen Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass Kriminalität nicht automatisch zum „Gewohnheitsverbrecher“ führt. Diese Ansicht hat auch die offizielle Gesetzesbegründung zum Ersten Änderungsgesetz zum Jugendgerichtsgesetz geprägt.
Jugendkriminalität lässt sich in allen gesellschaftlichen Gruppen, unabhängig von sozialer Schichtzugehörigkeit oder Nationalität feststellen. Die abweichenden Verhaltensweisen enden meist auch dann, wenn sie nicht aufgedeckt und mit gerichtlichen Sanktionen bestraft werden.
Der Zeitpunkt, an dem das nonkonforme Verhalten in konformes Verhalten übergeht, ist meistens derjenige, an dem die Entwicklungsaufgaben des Jugendalters bewältigt wurden, oder wenn biologische Reifeprozesse abgeschlossen sind und sich eigene Wertvorstellungen entwickelt haben, das Sozialverhalten erlernt wurde oder sich persönliche Situationen stabilisiert haben. Jugenddelinquenz wird daher als „passager“ bzw. „episodenhaft“ bezeichnet, da sie überwiegend eine vorübergehende Erscheinung ist. 5
Im Vergleich zwischen männlichen und weiblichen jugendlichen Straftätern, lässt sich aussagen, dass ca. 80 % der Straftaten von Jungen oder Männern begangen werden 6 Bei den weiblichen Tatverdächtigen kommt es zudem häufiger zur Einstellung des Verfahrens, da es sich mehrheitlich um einmalige und /oder leichtere Delikte handelt. Mädchen neigen in Belastungssituationen eher zu innegerichteten psychischen oder somatischen Reaktionen, wie z.B. Magersucht, Depressionen, Selbstmordgedanken, etc. Jungs zeigen hingegen eher nach außengerichtete Reaktionen, wie z.B. die Delinquenz. Durch einen Anstieg des Testosterons in der Pubertät, neigen Jungs eher zu aggressiverem
4 Montada, 2002, in Oerter, Montada (Hrsg), Entwicklungspsychologie, S. 863
5 vgl. Zieger, 2002, Verteidigung in Jugendstrafsachen, S. 3
6 Quelle 1. vgl. http://www.bka.de/pks/pks2005/download/pks-jb_2005_bka.pdf
7
Verhalten, als Mädchen. 7
Die gesellschaftlichen Erwartungen an den Geschlechtsunterschied, können weiteren Einfluss auf das delinquente Verhalten haben. Traditionelle Verhaltensmuster sind, verbunden mit den Geschlechtsrollen, eindeutig. So wird es bei Männern und Jungs eher akzeptiert und gefordert, wenn sie Unabhängig, Stolz, Durchsetzungs- und Konkurrenzfähig sind Rationalität, Mut und Stärke Aufweisen können. Bei Frauen und Mädchen wird die emotionale Wärme, Ausdrucksfähigkeit, soziale Verantwortlichkeit, psychische Anlehnungsbereitschaft und Sensibilität für soziale und menschliche Beziehungen, als normal angesehen und auch erwartet. D.h. das die weiblichen Rollenstereotypen dem delinquenten Verhalten widersprechen können, während die männlichen Rollenstereotypen mit dem delinquenten Verhalten einhergehen können. 8
Die Auseinandersetzung mit der Geschlechterrolle beinhaltet aber auch Verhaltensrisiken. So neigen Jungs eher dazu, ihren Mut und ihre Stärke demonstrieren zu wollen, welches z.B. durch delinquentes Verhalten zum Ausdruck kommt. Allerdings grenzen sich heutzutage auch immer mehr Mädchen vom traditionellen Geschlechterverständnis ab und zeigen häufig ein dem Jungs ähnelnden Verhalten. Dieses spiegelt sich wohl in dem Anstieg der Kriminalität weiblichen Jugendlichen in den letzten Jahren wieder. Durch anderswertige soziale Anerkennung, z.B. durch durchschnittlich bessere schulische Leistungen als Jungs, oder durch das Verfolgen weiblicher Ideale wie z.B. sozial Verträglicheres Verhalten, trägt auch dieses zur Unterrepräsentation der Kriminalstatistik bei. 9
Studien haben ergeben, dass familiäre Probleme für Mädchen bedeutsamer für das delinquente Verhalten sind, als bei Jungs. Begründet wird dieses darin, dass bei Jungs aggressives und delinquentes Verhalten entwicklungs- und rollenmäßig typischer ist, während es bei Mädchen primär als Reaktion auf familiäre Belastungen auftritt. 10
2.3 Ursachen von Jugendkriminalität
7 vgl. Fend, 2003, Entwicklungspsychologie des Jugendalters
8 vgl. Hurrelmann, 1994, Lebensphase Jugend
9 Montada, 2002, in Oerter, Montada (Hrsg), Entwicklungspsychologie, S. 860
10 Lösel, F., Bliesener, T., 2003, Aggression und Delinquenz unter Jugendlichen.
8
Die Jugendkriminalität lässt sich nicht mit einer einzigen Theorie erklären. Hierbei bilden viele Faktoren sogenannte Risikofaktoren, die für die Entwicklung eines jungen Menschen großen Einfluss nehmen. Nach dem erstmalig 2001 erschienenden Sicherheitsbericht der Bundesregierung werden:
• schwierige Familienverhältnisse
• Armut und Arbeitslosigkeit
• Migrationshintergrund
• ungünstige Wohnsituationen und Wohnumfeld
• Zugehörigkeit zu delinquenten Jugendgruppierungen
• Tolerierung von Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung
• Negative Medieneinflüsse
als besonders gewichtige Hintergrundsbedingungen für die Entstehung delinquenten Verhaltens genannt. Jugendkriminalität ist, vor allen auch durch ihre Vielschichtigkeit, nicht auf eine einzige oder einige wenige voneinander unabhängige Faktoren zurückzuführen, sondern beruhen auf mehrere, sich gegenseitig verstärkenden Faktoren. 11
Um das delinquente Verhalten zu erklären, bedarf es mehrer Sachverhalte, die in der Theorie mit eine Rolle spielen.
• Es sollten Differenzierungen der verschiedenen Erscheinungsformen vorgenommen werden und nicht nur Gewalt und Kriminalität thematisiert werden,
• Es sollten multiple bio- psycho- soziale Einflüsse berücksichtigt werden,
• Das Verhalten der Jugendlichen unterliegt ständigen Veränderungen innerhalb der Entwicklung und Ausprägung, sowie einem Zusammenspiel von Risiko- und Schutzfaktoren,
• Delinquenz kann in gleicher Weise unterschiedliche Bedingungen zur Ursache haben, wie auch unterschiedliche Bedingungen zu Delinquenz führen können,
• Jugendliche sind in Ihrer Sozialisation keine passiven Objekte, sondern gestalten ihre Entwicklung und Lebenskontexte aktiv mit,
• Situative Verhaltensbedingungen spielen, neben dispositionellen und längerfristigen Faktoren, eine große Rolle,
• Verhalten von Täter und Opfer sind von Bedeutung,
• Prozesse sozialer Informationsverarbeitung sollten ebenso in der Theorie
11 Quelle 2: www.bmj.bund.de, 2001
9
Berücksichtigung finden.
2.3.1 Anomietheorie
Der Begriff Anomie wurde von Durkheim (1893) zur Erklärung sozialer Desintegrationserschienungen in Folge der Arbeitsteilung eingeführt. Anomie entsteht, wenn als Folge sozialer Krisen die bisher geltenden Regeln an Einfluss verlieren. Sie ist ein sozialer Zustand, in dem das Kollektivbewusstsein geschwächt ist und Handlungsziele unklar werden. Kriminalität wird als eine normale Erscheinung gesehen, die einen Bestandteil jeder Gesellschaft bildet. 12
Merton (1938) differenzierte zwischen kulturell vorgegebenen Zielen und institutionalisierten Mitteln zur Erreichung dieser Ziele. Anomie entsteht demnach als Folge der Diskrepanz von Zielen und Mitteln, wenn sich die geltenden Normen als untauglich für die Zielsetzung erweisen und an Glaubwürdigkeit verlieren. Hieraus ergeben sich, je nach Einstellung gegenüber den kulturellen Werten und Zielen, fünf Typen der Anpassung als Lösungsform dieser entstandenen Desorientierung: 13 1. Konformität:
Sowohl Ziele als auch Mittel werden bejaht. Dieser Anpassungstyp zählt nicht zum abweichenden Verhalten. 2. Innovation:
Dieser Anpassungstyp ist geprägt durch die Betonung kultureller Ziele bei gleichzeitiger Ablehnung legitimer Mittel, z.B. Eigentumsdelikte. 3. Ritualismus:
Ziele werden aufgegeben und die Mittel werden behalten (Routine, Resignation). 4. Rückzug (Apathie):
Die Ziele und Mittel werden abgelehnt, z.B. Außenseiter, Süchtige. 5. Rebellion:
Die Ziele und Mittel werden bekämpft, z.B. mit politisch motivierter Kriminalität.
12 Vgl. Lamnek, 2001, Theorien abweichenden Verhaltens ; 2001; S. 112
13 Vgl. Lamnek, 2001, Theorien abweichenden Verhaltens ; 2001; S. 118 ff
10
Der Innovationstyp wurde am häufigsten im Zusammenhang mit Delinquenz bestätigt. Hiernach kann Mittellosigkeit ein Grund für Kriminalität sein. Besonders bei Jugendlichen, Arbeitslosen oder anderen finanziell schlechter gestellten Menschen, ist die Lücke zwischen Zielen (z.B. teure materielle Gegenstände) und den (finanziellen) Mitteln sehr groß. Gerade Jugendliche und Heranwachsende versuchen diese Lücke durch illegitime Handlungen, wie z.B. Eigentumsdelikte, zu schließen. Es entsteht eine zunehmende Diskrepanz zwischen den subjektiven Ansprüchen (z.B. teure Markenkleidung, gehobene Ausbildung, etc.) und den fehlenden Ressourcen diese durchzusetzen. Gerade in dieser Altersklasse, geht Delinquenz verstärkt aus einer Konstellation der Deprivation hervor. Materielle Dinge und Konsumgüter sind ein Statussymbol und erwirken soziales Ansehen. Da hierfür bei Jugendlichen oftmals die finanziellen Mittel fehlen, wird versucht dieses auf illegale Weise zu erlangen. Obwohl Jugenddelinquenz in allen sozialen Schichten vorkommt, ist deren Ausprägung und Intensität sozialkulturell sehr unterschiedlich verteil. In städtischen Ballungszentren mit hohen Bevölkerungszahlen, die an der Armutsgrenze leben, ist die Kriminalitätsbelastung deutlich höher als in wohlhabenden sozialen Schichten.
Aggression, definiert als Antrieb andere zu schlagen und ihnen Schaden zuzufügen weil sie der eigenen Selbstbehauptung im Wege stehen, steht im klaren Zusammenhang mit der wahrgenommen Deprivation. Deprivierte Jugendliche, die oftmals Gewünschtes nicht haben, sind deutlich aggressiver als privilegierte Jugendliche, 14
2.3.2 Subkulturtheorien
Während der 20er und30er Jahre, haben Soziologen der Chicagoer Schule Thesen entwickelt, die aufgrund empirischer Untersuchungen, die Soziologie zu einer induktiven empirischen Erziehungswissenschaft entwickeln sollte. Im Ansatz der Subkulturtheorie wird davon ausgegangen, dass in größeren gesellschaftlichen Komplexen, Normen und Werte nicht für alle Mitglieder gelten, sondern dass sich die Gesellschaft in Subsysteme gliedert, in denen ganz unterschiedlich Regeln und Gesetze gültig sind. Normen und Werte der Gesamtgesellschaft können sich dort aber durchaus wiederspiegeln.
14 Engel, Hurrelmann,, 1989, Psychosoziale Belastung im Jugendalter, S. 120
11
Eine Subkultur ist ein System, das sich in einem interaktiven Kommunikationsprozess unter Jugendlichen bildet, die etwa eine gleiche Position in der Sozialstruktur haben. Ein eigenes System von Werten und normen verhilft ihnen dabei, Anpassungsprobleme auszugleichen, für die das bestehende System keine für sie befriedigende Lösung bereitstellt. 15
Die meisten Subkulturen beschreiben die Diskrepanz zwischen den kulturellen Normen und Werte von Mittel- und Unterschicht und die spezifischen Anpassungsprobleme der Unterschichtangehörigen in einer dominanten Mittelschichtkultur. Andere Theorien umfassen die Konflikte zwischen den Kulturen, z.B.: von Einwanderern und Eingesessenen oder Majoritäten und Minoritäten. Gemeinsam ist Ihnen die Herausstellung von Konsequenzen aus dem Neben- und Miteinander, aber auch Gegeneinander unterschiedlicher kultureller Systeme. 16
Subkulturen sind kollektive Reaktionen auf Anpassungsproblem, die aus gesellschaftlichen ungleichen Lagen entstehen, für die eine bestehende Kultur keine zureichenden Lösungen erbringen kann. Demnach ist Delinquenz ein ständiges Bemühen Anpassungs- und Statusprobleme zu lösen. Hierzu gibt es drei Möglichkeiten:
1. Konformität. Diese legale Variante setzt eine gewisse Frustrationstoleranz voraus. 2. Wechsel der Bezugsgruppe, falls die in der eigenen Gruppe institutionalisierte Lösungsform als nicht angemessen erschient
3. Bildung einer neuen Subkultur. Durch den Zusammenschluss von Gleichgesinnten, könne sich neue Regeln Normen, Werte, Verhaltensweisen und Rollensysteme entstehen.
Subkulturen stellen die Möglichkeit dar, eine kollektive Lösung eines gemeinsamen Problems zu bilden. Durch die Teilnahme an einer Subkultur gewinnen Jugendliche einen Status, den sie in ihrem bisherigen System nicht erreichen konnten. 17 Es wurde in der Jugendsoziologie schon sehr früh darauf verwiesen, dass ein Modell alleine nicht ausreichend ist, nach dem ein einzelner Jugendlicher den Verführungen der Konsumgesellschaft gegenübersteht. Es finden sich häufig Jugendliche zusammen, die in
15 Lamnek, 2001, Theorien abweichenden Verhaltens, S. 143
16 Lamnek, 2001, Theorien abweichenden Verhaltens, S. 100
17 vgl. Cohen in Lamnek, 2001, Theorien abweichenden Verhaltens, S. 152 ff
12
derselben sozialen Lage sind und gemeinsam delinquente Gruppen bilden. Demnach ist der Bandencharakter jugendlicher Kriminalität aus der gegenseitigen Stütze
normabweichenden Verhaltens durch Gleichaltrige ableitbar. Die Befriedigung des Bedürfnisses nach sozialer Akzeptanz und Geborgenheit ist dabei primär wichtiger als das bloße Erlangen der erwünschten Konsumgüter. Diese Erkenntnisse wurden auch vielfach in empirischen Forschungen bestätigt. 18 Jugendliche aus delinquenten Freundeskreisen zeigen vermehrte Anfälligkeiten für delinquente Entwicklungen, häufig verbunden mit schwachen Leistungen im Bildungswesen.
2.3.3 Labeling Approach
Bei den Theorien des Labeling Approach steht nicht das Verhalten des Täters und dessen Ursachen im Vordergrund, sondern die Definitionsmacht des Staates und deren ausführenden Organe sozialer Kontrolle. Im Gegensatz der ätiologischen Erklärungsansätze, die ihre Gemeinsamkeit in der Frage nach den Ursachen des abweichenden Verhaltens haben, wird beim Labeling Approach vorwiegend nach der Entstehung und Anwendung von Normen gefragt, die erst ein als abweichend bezeichnetes Verhalten konstituieren.
Der Labeling Approach hat seine Ursprünge im symbolischen Interaktionismus und taucht in der Literatur auch unter den Begriffen Etikettierungs-, Stigmatisierungs- oder Reaktionsansatz auf. Abweichendes Verhalten wird dabei als Produkt von Definitions- und Zuschreibungsprozessen durch die Gesellschaft gesehen.
Mit dem Zitat: „The young delinquent becomes bad, because he is defined as bad“ 19 hat Frank Tannenbaum als erster die Reaktion aus der Umwelt als entscheidend für das Auftreten delinquenten Verhaltens gesehen und definiert. Diese Theorie besagt, dass sich die persönliche Identität und das Selbstbild in Auseinandersetzung mit dem Bild entwickeln, das andere vom Subjekt haben. Das Fremdbild, welches für die eigene Person wahrgenommen wird, prägt das eigene Selbstbild. Das Individuum übernimmt die ihm zugeschriebene Rolle, da die Beurteilung des Interaktionspartners akzeptiert wird und das Selbstkonzept der betreffenden Person ändert.
19 Tannenbaum, Frank; 1953, S.17. In: Lamnek, 2001, Theorien abweichenden Verhaltens, S. 219
13
Entsprechend der Erwartungen der Gesellschaft wird schließlich gehandelt. Allerdings hatte diese Erkenntnis in der damaligen Zeit nur geringen Einfluss. Diese Überlegungen wurden später aber wieder aufgegriffen, 20 allerdings mit der Unterscheidung zwischen primärer und sekundärer Devianz. Dem ursprünglichen abweichenden Verhalten (primärer Devianz) kommt keine besondere Bedeutung zu. Erst die Reaktion der Umwelt auf dieses Verhalten führen zu der entscheidenden Abweichung. Dieses wird als sekundäre Devianz bezeichnet. Hierzu ein Beispiel:
„Wird eine ältere gepflegt wirkende Dame beim Schwarzfahren erwischt, so werden Mitreisende und Kontrolleure ihr Verhalten mit „Vergesslichkeit“, „Zerstreutheit“ etc erklären, sie aber noch kaum in irgendeiner Weise abweichend betrachten und behandeln. Einen nachlässig gekleideten, unrasierten und nach Alkohol riechenden Mann wird man dagegen eher als „asozial“ etikettieren und entsprechend behandeln. Treten derartige Erfahrungen gehäuft auf, so wird mit der Zeit diese Rollenzuschreibung akzeptiert und das
Verhalten danach ausgerichtet.“ 21
Während die primäre Devianz mehrere Ursachen haben kann, wird das sekundäre abweichende Verhalten durch gesellschaftliche Reaktionen verursacht. Di Wirkung der Kontrollinstanzen führt dazu, dass sie die Delinquenz schaffen.
2.3.4 Entwicklungstheorien
Kriminalität ist besonders im Jugendalter weit verbreitet. Daher gehen Entwicklungstheoretiker davon aus, dass abweichende Verhaltensweisen vor allem deshalb begangen werden, da Normen erst einmal erlernt werden müssen. Strafrechtliche und sonstige Verhaltensnormen werden nicht in einem intellektuellen Vorgang übernommen, sondern in einem Erfahrungsprozess, aber auch vor allem durch die Reaktionen der Umwelt in Form von Lob oder Tadel.
Das delinquente Verhalten ist hauptsächlich Ausdruck von Statuspassagen in der Entwicklung. Die Jugendlichen verhalten sich temporär delinquent, weil es sich für sie in
20 Lermert 1951. In: Lamnek, 2001, Theorien abweichenden Verhaltens
21 Lamnek, 2001,Theorien abweichenden Verhaltens, S. 220
14
subjektiven Kosten- Nutzen- Bilanzen auszahlt. Demnach könnte abweichendes Verhalten unter Umständen eine positive Funktion haben, wenn es dazu beiträgt, sich von den Eltern und anderen Autoritäten zu lösen, den Selbstwert zu bestätigen und jugendtypische Ziele zu erreichen. In den Industrieländern herrscht eine große Diskrepanz zwischen der biologischen Reife und dem Erreichen der Privilegien der Erwachsenengesellschaft (z.B. sozialer Status, Unabhängigkeit, ausreichende finanzielle Mittel), welches die Jugendlichen auszugleichen versuchen. In Gleichaltrigen Gruppen, denen sich Jugendliche anschließen, gehört das abweichende Verhalten mehr oder weniger zum temporären Lebensstil. Dabei tritt ein Nachahmungseffekt auf, um die Bedürfnisse nach Autonomie, Abenteuer, Statussymbolen auszuleben. Dieses Verhalten verliert aber nach einiger Zeit seinen Reiz, da sich vermehrt Bekräftigungsmöglichkeiten für konformes Verhalten ergeben (z.B. Schulabschluss, Beruf, feste Partnerschaft, regelmäßiges Einkommen. Diese Form der Verhaltensauffälligkeit wird als Jugenddelinquenz bezeichnet. Sie setzt im Jugendalter ein und endet meistens auch nach diesem Lebensabschnitt. Eine weitere Theorie ist die persistente Delinquenz. Demnach weisen Jugendliche bereits in der Kindheit antisoziales Verhalten auf, welches sich bis ins Erwachsenenalter fortsetzt. Weiterhin weisen sie häufig pathologische Auffälligkeiten und/oder Störungen auf und einen niedrigeren Intelligenzquotienten. 22
2.3.5 Sozialisationstheoretischer Ansatz
In dieser Theorie ist die Kriminalität (insbesondere wiederholende Kriminalität) eine Folge von Sozialisationsdefiziten (wie z.B. ein unangemessener Erziehungsstil, oder dem fehlen einer Bezugsperson in der Kindheit).
Die Entwicklung von Recht und Unrecht, kann bei inkonsequentem Erziehungsverhalten, oder „falschen“ Erziehungsmethoden, Hartherzigkeit der Erziehungsperson, aber auch bei überzogener Verwöhnung nicht hinreichend Entwickelt werden oder gestört sein. Das abweichende Verhalten kann aber auch durch die Einflüsse anderer Sozialisationskontexte (z.B. Schule, Peergruppe, Medien, etc) entstehen und sich verfestigen.
Weiterhin kann die Sozialisation auch durch äußere soziale Faktoren, wie z.B. beengte
22 vgl. Montada, 2002, in Oerter, Montada (Hrsg), Entwicklungspsychologie, S. 876
15
Wohnverhältnisse, finanzielle Schwierigkeiten gefährdet werden
2.3.6 Lerntheoretische Ansätze
In den Lerntheoretischen Ansätzen gibt es eine Grundannahme die aussagt, dass kulturspezifisch abweichendes Verhalten nach den gleichen Prinzipien erworben und wieder verlernt werden können, wie auch andere Verhaltensweisen. Für die Delinquenz ist aus lerntheoretischer Sicht, in erster Linie ein defizitärer Erziehungsstil verantwortlich, der sich unzureichender Mittel der Verhaltenssanktionen, Inkonsistenz der Sanktionierung und unzureichender Intensität der Verhaltenskontrolle (Vernachlässigung) bedient.
Da es innerhalb der lerntheoretischen Erklärungsansätze erhebliche Unterschiede gibt, werden nachfolgen die am meisten Verwendeten Theorien dargestellt.
2.3.6.1 Instrumentelles Lernen
Das instrumentelle Lernen baut sich auf positive und negative Verstärkung auf die einer Handlung unmittelbar folgen. Diese Reaktionen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass diese Handlungen häufiger ausgeführt werden.
Die klassische Konditionierung wurde durch Watson und Pawlow geprägt. Das Konzept geht davon aus, dass durch einen Reiz eine Reaktion ausgelöst wird. Der Lernprozess entsteht, wenn der Ursprünglich Reiz durch einen anderen Reiz ersetzt wird und dabei die gleiche Reaktion auslöst. Später wurde dann das Konzept der klassischen Konditionierung von Skinner (1938) mit dem Konzept der operanten Konditionierung erweitert. Der Unterschied besteht im wesentlichen darin, dass das gelernte Verhalten nicht durch einen Stimulus hervorgerufen wird und der Organismus nur lediglich auf Reize reagiert, sondern zum großen Teil auch von sich aus auf die Umwelt einwirkt. Durch ein bestimmtes Verhalten des Organismus, kommt es zu entsprechenden Reaktionen aus der Umwelt. Diese Reaktionen beeinflussen schließlich die Häufigkeit der zukünftigen Auftretungswahrscheinlichkeit, indem das gezeigte Verhalten nachträglich verstärkt oder
16
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Björn Schmidt, 2007, Sozialpädagogische Arbeitsleistungen als Umsetzung des Erziehungsgedanken im Jugendgerichtsgesetz (JGG), München, GRIN Verlag GmbH
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