Grundeinkommen: Basis für soziale Inklusion?
Einleitung:
„Freiheit statt Vollbeschäftigung“ (Liebermann 2006), „Einkommen für alle“ (Werner 2008), „Real freedom for all“ (Van Parijs 1995), so lauten die Aufrufe mit denen der Weg in eine gerechtere Zukunft geebnet werden soll. Die Forderung einer garantierten Grundsicherung in Form eines allgemeinen Grundeinkommens ist keine neue Idee. So werden in den verschiedensten politischen Lagern seit den siebziger Jahren die Möglichkeiten einer solchen Grundsicherung kontrovers diskutiert. In Deutschland wurde die Debatte um ein garantiertes Mindesteinkommen durch den Linksalternativen Thomas Schmid entfacht, der in seinem Essay Befreiung von falscher Arbeit (1984) die Idee um ein garantiertes Mindesteinkommen in das gesellschaftspolitische Interesse rückte. Parallel beginnt auch der wirtschaftsliberale Ökonom Joachim Mitschke (1985) sein Bürgergeldkonzept in Form einer negativen Einkommenssteuer publik zu machen. Im Grünen Umfeld ist es Claus Offe (1992) und im Umfeld der SPD Fritz Scharpf (1993) die den wesentlichen Anstoß für diese Idee gegeben haben. In Frankreich sorgen hauptsächlich die revolutionären Forderungen des neomarxistischen Sozialphilosophen André Gorz (1985; 1997) für Aufsehen, welche auch die deutsche Debatte maßgeblich beeinflussen. Spätestens seit der Initiative des dm-Markt Chefs Götz Werner (2005) wurde die Debatte um ein allgemeines Grundeinkommen medienwirksam in das öffentliche Interesse getragen. Das die Diskussion um ein Grundeinkommen gerade aktueller ist denn je, zeigt die Einreichung der Massenpetition am deutschen Bundestag am 17. Februar diesen Jahres, in der über 50.000 Bürger ihre Stimmen für ein bedingungsloses Grundeinkommen abgegeben haben. 1 Dabei stellt sich die Frage, inwiefern ein Grundeinkommen tatsächlich eine sinnvolle Alternative zum bestehenden Sozialsystem darstellt. Die Meinungen dazu gehen sehr weit auseinander. Während die Befürworter im bedingungslosen Grundeinkommen ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Armut und gesellschaftlichen Ausgrenzungsmechanismen sehen, befürchten seine Kritiker höchst problematische Anreizwirkungen zum Nichtstun. Die versprochene Freiheit zu einer autonomen Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe könne sich ins Gegenteil verkehren und eher zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen. Dabei wird angenommen, dass Teile der Bevölkerung nicht in der Lage sein werden die neuen Möglichkeiten in Eigeninitiative und -verantwortung für sich zu nutzen und somit dauerhaft ins gesellschaftliche Abseits geraten.
1 vlg. http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ueber-50000-fuer-grundeinkommen/
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Die Hausarbeit soll an diesem zentralen Kritikpunkt ansetzen und beleuchten inwiefern ein Grundeinkommen gesellschaftliche Ausschlussmechanismen tatsächlich
durchbrechen kann. Dabei soll die Forderung nach einem allgemeinen Grundeinkommen zunächst erst einmal in die sozialpolitische Diskussion eingeordnet werden. Was also lässt die Forderung nach einem Grundeinkommen als sozialpolitische Perspektive so dringlich erscheinen? Sind in der aktuellen sozialpolitischen Konstellation grundsätzliche Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten in Frage gestellt? Und welche Einsichten und Fallstricke bietet die Diskussion um die soziale Exklusion? Im zweiten Gliederungspunkt soll der grundsätzliche Lösungsansatz des Grundeinkommens untersucht und Kriterien gefunden werden, anhand denen sich die Konzepte gliedern lassen. Dass die zahlreichen Grundeinkommensmodelle in vielen verschiedenen politischen Lagern entwickelt wurden, verweist bereits darauf, dass wir es hier mit sehr unterschiedlichen Lösungsansätzen zu tun haben.
Anschließend sollen drei Konzepte, im Hinblick auf die Eingangs gestellte Frage näher untersucht werden, ob und inwiefern ein Grundeinkommen eine Basis der sozialen Inklusion bietet. Dabei sind bewusst drei Modelle ausgewählt, die in Zielsetzung, Wirkungsweise und Ausgestaltung sehr unterschiedlich sind, sich sogar konträr gegenüberstehen. Zum einen das Liberale Bürgergeld, das auf dem Modell der negativen Einkommenssteuer von dem liberalen Ökonom Milton Friedmann basiert. Dann soll das Modell des neomarxistischen Sozialphilosophen André Gorz untersucht werden und schließlich das Grundeinkommensmodell des dm Markt Chefs Götz Werner, das insbesondere in den Medien viel diskutiert wurde. Während sich das liberale Modell in seiner Höhe an den gegenwärtigen ALG II Sätzen orientiert und als ein Konzept ausgestaltet ist, dass als staatliche Transferleistung in das bestehende Wirtschaftssystem integrierbar ist,
schlägt Gorz in seinem utopistischen Ansatz das Grundeinkommen im Zusammenhang mit einer radikale Neuordnung von Arbeit und Gesellschaft vor, die einen schrittweisen Ausstieg aus der kapitalistisch verfassten Arbeitsgesellschaft ermöglichen soll. Götz Werner hingegen wählt ein Mittelweg indem er eine liberal-konservative Wirtschaftsordnung mit sozialistischen Denkstrukturen verknüpft, er folgt dabei jedoch seiner ganz eigenen Logik.
In einem Resümee sollen die drei Modelle schließlich zusammenfassend verglichen und deren Lösungskompetenz im Hinblick auf soziale Inklusion untersucht werden.
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1. Der deutsche Sozialstaat in der Krise:
Die ersten sozialstaatlichen Systeme in Deutschland entstanden Ende des 19. Jahrhunderts, als Antwort auf die soziale Frage die der Industriekapitalismus hervorbrachte. Neben dem Ziel ausreichende soziale Sicherheit für die lohnabhängigen Beschäftigten zu schaffen, sollte die Sozialpolitik den sozialen Frieden in der Gesellschaft aufrechterhalten. Die unter Otto von Bismarck eingeführte Sozialgesetzgebung war schließlich der Wegbereiter des modernen konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsmodells, wie es später unter Esping-Anderson klassifiziert wurde. 2
Bis heute wird das Sozialleistungssystem in Deutschland durch eine duale Struktur gekennzeichnet, die in einer Trennung von Armutspolitik (Fürsorge, Sozialhilfe) einerseits und der Sozialversicherung andererseits besteht. 3 Die versicherungsförmig aufgebaute Sozialversicherung, die traditionell eine möglichst friktionsarme Einbindung der Arbeitnehmer in die kapitalistisch-marktwirtschaftliche Ökonomie gewährleisten sollte, ist seither eng an Arbeit und Arbeitnehmerstatus gekoppelt. So wird sie in gleichen Teilen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Indem sie die Arbeitnehmerrisiken bei Lohnausfall durch Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit abdecken und spätere Alterseinkommen sichern soll, kann sie als Lebensstandardsicherung begriffen werden, die mit einer entsprechenden Leistungshöhe auch traditionell die Absicherung des Familienverbundes berücksichtigte. 4 Mit umfassenden Arbeitsschutzrechten, sowie durch deren kollektivvertraglichen Ergänzungen sollte zudem den strukturellen Nachteilen der Arbeitnehmer entgegengewirkt werden. Grundsätzlich gestaltete sich die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung als eine notwendige Intervention, um eine möglichst freiwillige Integration der Lohnarbeit in das System der wirtschaftlichen Beziehungen zu erreichen. Die prekäre Lage der Lohnabhängigen stellte ein Bedrohung für die kapitalistischen Marktverhältnisse dar. So wurde das System der sozialen Sicherung im wirtschaftlich prosperierenden Deutschland bis in die 70 er Jahre kontinuierlich vorangetrieben. 5
2 vgl. Opielka, M.: Sozialpolitik - Grundlagen und vergleichende Perspektiven, 2. Aufl. (2008), S. 34
3 vgl. http://www.bpb.de/wissen/07999977165127913070062348477902,0,0, Sozialstaat.html#art0
4 vgl. Blanke, T./ Bleses, P.: Vom Statusschutz zur allgemeinen Mindestsicherung?; In: Kronauer, M. / Linne, G.: Flexicurity (2005), S. 368
5 s.o.
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Die Absicherung im klassischen deutschen Wohlfahrtsmodell stützte sich dabei zentral auf zwei Prämissen, Normalarbeitsverhältnis und Kernfamilie. Beide Institutionen sind Ausprägungen der klassisch fordistischen Industriegesellschaft. Die Kernfamilie beruht auf einer geschlechterspezifischen Rollenzuweisung nach dem Modell vollzeiterwerbstätiger Ehemann, sowie nicht erwerbstätige Ehefrau und Mutter. Als normativer Bezugspunkt folgt die Normalarbeit der Perspektive eines unbefristeten und auf Lebzeit angelegten Beschäftigungsverhältnisses, das mit einer Vielzahl von arbeits- und sozialrechtlichen Schutzbestimmungen ausgestattet ist. 6 Die wechselseitige Ergänzung der tragenden Basisinstitutionen stellte somit ein stabiles Arrangement zwischen kulturell-sozialer Reproduktion in der Familie und wirtschaftlicher Reproduktion der Einzelnen dar. 7
Mit dem emanzipatorischen Aufbruch der klassischen Familienstrukturen seit Ende der sechziger Jahre, sowie der zunehmenden Arbeitslosigkeit seit Mitte der siebziger Jahre kündigten sich allmählich tiefgreifende Strukturprobleme des deutschen Wohlfahrtskonzepts an. 8 Die Auswirkungen dieser Veränderungen führten seit den achtziger Jahren schließlich zu einem kontroversen Diskurs über die Krise und Zukunft des deutschen Sozialstaats.
1.1. Vom strukturellen Dilemma zum Reformkurs
Krisenerscheinungen, die sich schließlich in der Massenarbeitslosigkeit manifestierten, sowie dauerhafte Steuerungsprobleme führten seit den achtziger Jahren zu einer schrittweisen Veränderung des deutschen Wohlfahrtsmodells. Die durch Arbeitslosigkeit bedingte Zunahme von Transferleistungsempfängern deckte schließlich eine entscheidende Schwachstelle des deutschen
Sozialversicherungssystems auf. Das System, das Arbeitslosigkeit auf ein Randphänomen marginalisierte und lediglich auf eine kurze Überbrückung ausgerichtet war, wurde mit der Verstetigung der Arbeitslosigkeit auf dauerhaft hohem Niveau überfordert, da im gleichem Maße auch die finanziellen Ressourcen zur Umverteilung schwanden. Daraus resultierte schließlich die Paradoxie, „dass das soziale Sicherungssystem in Deutschland umso weniger funktioniert, je mehr es gebraucht wird.“ 9
6 vgl. Blanke, T./ Bleses, P.: Vom Statusschutz zur allgemeinen Mindestsicherung?; In: Kronauer, M. / Linne, G.: Flexicurity (2005), S. 376
7 s.o., S. 367
8 s.o., S. 370
9 s.o., S. 372
5
Das staatliche Steuerungsvermögen der keynesianischen Wirtschaftspolitik wurde zunehmend in Frage gestellt. Insbesondere wirtschaftliberale Lager erklärten den Sozialstaat selbst als Verursacher des Arbeitsmarktversagens in Form der Massenarbeitslosigkeit. Demnach verhindere die Sozialhilfe aufgrund ihrer negativen Anreizwirkung die natürlichen Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage und damit auch die Entwicklung einer natürlichen Lohnskala. 10 Gleichfalls wurde zunehmend kritisiert, dass hohe Sozialabgaben den Faktor Arbeit verteuerten und damit den unternehmerseitigen Beschäftigungsaufbau hemmen würden. 11
Das vermeintliche Scheitern der kostenintensiven keynesianisch geprägten Wirtschaftssteuerung verhalf Anfang der 80er Jahre schließlich den neoliberal inspirierten Steuerungsvorstellungen zum Durchbruch. Man hatte die Hoffung, durch einen konsequenten Sparkurs, sukzessiven Sozialleistungskürzungen und der gleichzeitigen Senkung der Lohnbelastungen der Unternehmen, die Lage wieder in den Griff zu bekommen. Schließlich lieferte der seit den neunziger Jahren entfachte Diskurs um den „aktivierenden Sozialstaat“ auch eine legitimatorische Grundlage für die Sozialdemokraten, den von den Konservativen und Liberalen geforderten Sozialabbau weiter voranzutreiben. 12
Mit Hartz-IV ist im Januar 2005 das letzte Gesetz des Hartz-Reformpakets in Kraft getreten, welches 2002 unter der rot-grünen Regierung verabschiedet wurde. Im Rahmen einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik sollten durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen blockierende Strukturprobleme gelöst, Beschäftigung stimuliert, Arbeitslosigkeit spürbar reduziert und der Staatshaushalt entlastet werden. Staatliche Maßnahmen sollten die Handlungsautonomie und „Marktfähigkeit“ der Betroffenen stärken und zu mehr Eigeninitiative motivieren. 13 Innerhalb des Konzepts des Förderns und Forderns, oder klarer formuliert „keine Leistung ohne Gegenleistung“ 14
wird die Leistungsgerechtigkeit zum zentralen Ansatzpunkt des sozialpolitischen Steuerungsverständnisses. Disziplinierungs- und Sanktionsmaßnahmen, wie Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zum ALG II, Umkehrung der Beweislast oder Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen sollten den Erwerbslosen schließlich verstärkte Anreize zur Arbeitsaufnahme setzen. Arbeitsuchenden wird dabei eine höhere
10 vgl. Opielka, M.: Sozialpolitik - Grundlagen und vergleichende Perspektiven, 2. Aufl. (2008), S. 62
11 s.o., S. 67
12 s.o., S. 85-86
13 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html
14 vgl. http://www.bmas.de/coremedia/generator/1864/property=pdf/hartzbericht_teil1_hartz1.pdf, S. 45
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Konzessionsbereitschaft abverlangt. Werden zumutbare Arbeitsangebote abgelehnt, drohen dem Leistungsempfänger Sanktionsmaßnahmen bis hin zum vollen Entzug der Leistungen. Ebenfalls sollen positive Beschäftigungsimpulse durch
Flexibilisierungsinstrumente, wie die Einführung der Mini- und Midi-Jobs, Leiharbeit im Rahmen der Personalservice-Agenturen und Ein-Euro-Jobs, sowie durch Förderung der Selbstständigkeit durch die Ich-AG erzielt werden. 15
An dem umfassenden arbeitsmarktpolitischen Reformpaket scheiden sich die Geister. Während den Einen das Reformpaket als längst überfällige und notwendige Maßnahme entgegenkommt, sehen Andere darin eine Verabschiedung vom Sozialstaat. Mit einem Regelsatz von 345 Euro pro Monat, zuzüglich der Übernahme von Wohn- und Heizkosten und bestimmter Mehrbedarfe, bewegt sich das ALG II am soziokulturellen Existenzminimum. 16 Damit erfüllen die Sozialleistungen kaum noch den Anspruch einer Lebensstandardsicherung.
Neue Regelungen, wie die eingeführten Mini- und Midi-Jobs, sowie Leiharbeit und der Existenzgründerzuschuss weiten die Möglichkeiten flexibler Beschäftigungsformen aus. Den Erwartungen damit positive Beschäftigungsanreize zu setzen, steht die Befürchtung gegenüber, dass die neuen Formen atypischer Beschäftigung die Verdrängung von Normalarbeitsverhältnissen rasant vorantreibt. Steigende Erwerbstätigenzahlen bei gleichzeitig starkem Rückgang der versicherungspflichtigen Beschäftigten erhärten diesen Verdacht. 17 Diese Tendenz ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Einerseits geraten bei einem Rückgang der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse die Sozialleistungssysteme zunehmend unter Druck, andererseits erfährt der Beschäftigte bei der Aufnahme einer atypischen Beschäftigung keine sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung, in Bezug auf Renten, Kranken-, sowie Arbeitslosenversicherung, mit Beschäftigten im Normalarbeitsverhältnis. 18
Gleichzeitig kam es im Zuge der verstärkten Deregulierungsbestrebungen seit Anfang der achtziger Jahre auch zu einem Rückgang der Tarifbindung. Durch rechtliche Normalisierung atypischer Beschäftigungsformen, sowie dem Wandel vom institutionell abgesicherten Arbeiter hin zum scheinselbstständigen „Arbeiter-Unternehmer“ wird die Basis der Tarifautonomie zunehmend untergraben. „Im Medium eines zunehmend uferlos gefassten Gültigkeitsprinzips, dem jede Arbeit als „besser“ gilt gegenüber dem
15 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html
16 vgl. http://www.boeckler-boxen.de/1771.htm
17 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html
18 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html
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möglicherweise bestandsgefährdenden Erhalt von garantierten Arbeitsbedingungen, schmilzt die unabdingbare und zwingende Wirkung von Tarifautonomie dahin.“ 19 Das besondere Schutzrecht der abhängigen Erwerbsarbeit verliert an Bedeutung. Der Beschäftigte hat sich an die ökonomischen Rahmenbedingungen anzupassen und muss die neuartige Verlagerung der Wirtschaftsrisiken auf die eigene Person in Kauf zu nehmen. 20 Die Transformation von Beschäftigungssicherheit, Tarifautonomie und wohlfahrtsstaatlicher Absicherung hat weitreichende Folgen auf die soziale Situation der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland.
1.2. Arbeitslosigkeit, Armut und Exklusion
Seit Mitte der 90er Jahre bewegt sich die Gesamtzahl der registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland mit leichten Schwankungen um die 4 Millionen Marke. 21 Massenarbeitslosigkeit hat sich zum politischen Dauerproblem verfestigt, daran konnten auch die mit den Hartz-Reformen eingeführten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nichts ändern. Jedoch kam es im Rahmen dieser Reformen zu einer weitreichenden Veränderung des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements.
Sozialleistungskürzungen und gleichzeitig zunehmende Beschäftigungsunsicherheit erhöhen das Risiko eines soziale Abstiegs erheblich. Staatliche Maßnahmen, die Eigeninitiative und Handlungsautonomie fördern sollen, werden mit den damit verbundenen Sanktionsmechanismen sogleich konterkariert. Der faktische Arbeitszwang entzieht den Arbeitnehmern die Möglichkeit unerwünschte Arbeitsbedingungen zu verweigern. Gleichzeitig wird die Beschäftigungssicherheit durch Flexibilisierungsmaßnahmen untergraben und damit die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer geschwächt. Der gleichzeitige Arbeitsplatzmangel legt die Vermutung nahe, dass sich die steigende Arbeitsbereitschaft und -leistung in realen Einkommensverlusten niederschlägt. Dabei werden insbesondere geringqualifizierte zur Akzeptanz niedriger Löhne gedrängt. Die Lohndifferenzen zwischen den Berufgruppen werden steigen und damit steht zu erwarten, dass die soziale Ungleichheit zunimmt. 22 Die wachsende Unsicherheit am Arbeitsmarkt ist für den Einzelnen vor allem auch in der langfristigen Perspektive problematisch. Bei der Aufnahme einer atypischen Beschäftigung ist der Erwerbstätige zwar in den Arbeitsmarkt integriert und kann dabei sogar durchaus gut verdienen, jedoch ist er
19 vgl. Blanke, T./ Bleses, P.: Vom Statusschutz zur allgemeinen Mindestsicherung?; In: Kronauer, M. / Linne, G.: Flexicurity (2005), S. 377
20 s.o.
21 vgl. http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV33.pdf
22 vgl. http://www.bpb.de/publikationen/DJGTXS,0,Arbeitsmarktreformen_und_Ungleichheit.html
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Quote paper:
Jolina Streblau, 2009, Grundeinkommen: Basis für soziale Inklusion?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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