Inhalte und Lernziele als Entscheidungsfeld
Die Inhalte und die Lernziele des Unterrichts gehören nach der Lehr-Lerntheoretischen Di-
daktik , geprägt von Paul Heimann, Gunter Otto und Wolfgang Schulz, zu zwei der vier wich-
tigen Entscheidungsfeldern neben den Medien und den Methoden. Auf diese Entscheidungs-
felder und somit auf den Unterrichtsprozess kann der Lehrer Einfluss nehmen und somit den
Lernprozess der Schüler und Schülerinnen (SuS) beeinflussen. Das nun folgende Essay be-
fasst sich näher mit den Inhalten und Lernzielen und versucht ihre Bedeutung für die unter-
richtliche Praxis herauszustellen.
Unterrichtsinhalte als Entscheidungsfeld
Die Unterrichtsinhalte wurden im deutschen Bildungssystem bis 2003 primär von den Richt-
linien und Lehrplänen vorgegeben, beziehungsweise eingegrenzt, so dass diese als zentrales
Element der staatlichen Einflussnahme auf den Unterricht angesehen werden konnte (Input-
Steuerung) und einer willkürlichen Themenauswahl entgegen wirkt. Jedoch muss zunächst
angemerkt werden, dass eigentlich nicht von den Lehrplänen gesprochen werden kann, da auf
Grund der föderalistischen Struktur des deutschen Bildungswesens jedes Bundesland seine
eigenen Lehrpläne auf Grundlage der staatlichen Rahmenvorgaben formuliert hat. So beste-
hen vielfältige Bezeichnungen für die Lehrpläne, wie etwa Bildungspläne, Kurslisten, Rah-
menrichtlinien oder auch Stoffpläne (vgl. Müller, Walter 2007: 72)
Neben der eben schon erwähnten Steuerungsfunktion durch den Staat weisen Lehrpläne auch
noch weitere Funktionen auf. Sigrid Blömeke u.a. formulierten in ihrer Publikation zehn
Funktionen von Lehrplänen, die in der folgenden Aufzählung kurz umrissen werden sollen
(vgl. Blömeke, Sigrid u.a. (Hrsg.) 2007: 120 ff.):
1. Legitimationsfunktion: Die unterrichtlichen Inhalte und Vorgehensweisen erhalten
durch die Lehrpläne eine rechtliche Basis und dienen der Argumentation, warum be-
stimmte Inhalte oder warum bestimmte Fächer unterrichtet werden müssen, bezie-
hungsweise sollen.
2. Orientierungsfunktion: Die Lehrperson kann sich mit Hilfe der Lehrpläne orientieren,
welche Inhalte gelehrt, beziehungsweise welche Kompetenzen die SuS in der jeweili-
gen Jahrgangsstufe aufweisen sollen.
3. Innovationsfunktion: Vor allem bei neu erstellten Lehrplänen sollen „schul- und unter-
richtsreformerische Prozesse angestrebt werden (ebd.: 121) So orientieren sich die
Lehrpl äne an den gesellschaftlichen Kontext und die gesellschaftlichen Wandlungs-
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prozesse, wie beispielsweise auch bei der Kompetenzorientierung der neuen Kernlehrpläne zu betrachten ist, was aber im Anschluss noch genauer zu thematisieren ist. 4. Anregungsfunktion: Die Lehrpläne sollen den Lehrer anregen neue Methoden oder Medien einzusetzen. Zudem werden Beispiele für Unterrichtseinheiten gegeben, was ebenfalls als Angebot für die Lehrpersonen zu sehen ist.
5. Entlastungsfunktion: Der Aufwand der Lehrer bei der Unterrichtsvorbereitung wird verringert, da sie sich an den Lehrplänen orientieren können und somit bei der Planung unterstützt werden.
6. Transparenz: Sowohl Lehrer, Eltern als auch Schüler können sich mit Hilfe der Lehrpläne informieren, welche Inhalte in der jeweiligen Jahrgangsstufe unterrichtet und welche Ziele damit erreicht werden sollen.
7. Kontrolle: Die unterrichtliche Praxis wird aber auch für die staatliche Aufsicht durch die Lehrpläne transparenter, so dass sie ihrer Kontrollaufgabe nachkommen können. In den neuen Lehrplänen NRWs wird dies beispielsweise durch die zentralen Abschlussprüfungen erreicht, deren Inhalte durch die Lehrpläne festgelegt sind. 8. Qualitätssicherung: Ziel der Kontrolle des Staates ist folglich eine Qualitätssicherung, das heißt, dass überprüft werden kann, ob in der jeweiligen Klassenstufe die entsprechenden Kompetenzen ausgebildet worden sind.
9. Kontinuität: Die Lehrpläne der einzelnen Jahrgangsstufen bauen aufeinander auf, so dass eine zunehmende Komplexität erreicht wird und der Lernzuwachs bestmöglich gefördert werden kann. Zudem besteht so eine Sicherheit, dass sich bei einem Schulwechsel die neue Klasse auf einem ähnlichen Niveau befindet, wie die alte Klasse. 10. Vergleichbarkeit: Da alle Schulen die gleichen, durch die Lehrpläne festgelegten, Inhalte behandeln, beziehungsweise Kompetenzen ausbilden müssen, können sich beispielsweise durch die zentralen Abschlussprüfungen Aussagen darüber treffen lassen, inwieweit formulierte Ziele erreicht wurden (vgl. hierzu auch Müller, Walter 2007: 92 f.).
Die in den Lehrplänen dargelegte Auswahl an Inhalten orientiert sich, je nach Unterrichtsfach, an unterschiedlichen Kriterien. So wird die Inhaltsauswahl im Fach Erdkunde für die Sekundarstufe II für die Schulform Gymnasium primär über die Wissenschaftsorientierung und darüber hinaus über das Prinzip der Exemplarität und Aktualität legitimiert. So wird im Kerlehrplan Erkunde von einer „Orientierung an den zentralen Fragestellungen des Faches“ gesprochen (Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) 1999: 25). Im Gegensatz dazu wird beispielsweise im Fach
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Sport eher eine Kompetenzorientierung, eine Ganzheitlichkeit des Unterrichts, eine Mitver-antwortung der SuS bei der Themenauswahl (einzigartig in der Sekundarstufe II), sowie ebenfalls eine Wissenschaftsorientierung als wesentliche Kriterien zur Themenauswahl angegeben. Es ist folglich zu erkennen, dass jedes Fach hinsichtlich ihrer fachlichen Ausrichtung, Tradition und Standpunkte der jeweiligen Fachdidaktiken und -wissenschaften die Legitimation der Inhalte vornimmt und somit eigene fachspezifische Schwerpunkte für die Ausbildung der SuS herstellt (vgl. ebd.: 25f.; ebd. 1999b: 29f.; Müller, Walter 2007: 84f.). Ab dem Jahr 2003 wurden neuartige Lehrpläne (zunächst für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Latein), die Kernlehrpläne, für die einzelnen Bundesländer erstellt, die die verfassten Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Sekundarstufen konkretisieren sollen. Diese Kerncurricula sind nun so konzipiert sind, dass sie „nur“ Grundfähigkeiten, Kernkompetenzen, Schlüsselqualifikationen und -kompetenzen angeben, die am Ende der Klassenstufen 6, 8 und 9 erreicht werden sollen. Zudem geben sie nicht länger den konkreten Unterrichtsinhalt sondern das allgemeine Bildungsziel für das Unterrichtsfach vor (vgl. Müller, Walter 2007: 96f.). Der Aufbau der neuen Kernlehrpläne gliedert sich wie folgt: Zunächst erfolgen im Grundlagenteil, nach einem Vorwort des Bildungsministers, allgemeine Ausführungen zu den allgemein bildenden Schulen. Hierunter werden der Aufbau und die Verbindlichkeit der Lehrpläne, die Ziele und die Aufgaben der jeweiligen Schulart und der fächerverbindende Unterricht, beziehungsweise fächerübergreifende Konzepte wie das „Lernen lernen“ genauer dargestellt. Darauf folgt der fachspezifische Teil, der sich in den Beitrag des Faches zur allgemeinen Schulbildung, den allgemeinen Zielen, den didaktischen Grundsätzen, die Übersicht über die Lernbereiche des jeweiligen Faches und Zeitrichtwerte, sowie in die Ziele der einzelnen Klassenstufen gliedert (vgl. Blömeke, Sigrid; u.a. (Hrsg.) 2007: 124 ff.).
Letztendlich müssen die einzelnen Schulen diese Kernlehrpläne in ein Schulcurricula transferieren, in dem die einzelnen Fachgruppen über die Inhalte der Fächer, das Zeitbudget für die einzelnen Unterrichtsreihen, die Organisationsformen des Lernens, aber auch über die Leistungsbewertungen entscheiden. Die Schulen sollen somit die bestehenden Kerncurricula erweitern und vertiefen, sie mit fächerübergreifenden und profilbildenden Elementen anreichern, so dass die Schulcurricula als ein wesentliches Aspekt der internen Schulentwicklung anzusehen sind. Generell wurde folglich mit den neuen Kernlehrplänen ein Paradigmenwechel von
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Arbeit zitieren:
Patrick Gräbner, 2009, Inhalte und Lernziele als Entscheidungsfeld, München, GRIN Verlag GmbH
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