2
Executive Summary
Seit Ende 2008 werden Finanzierungsleasinganbieter als Finanzdienstleistungsinstitute durch das Kreditwesengesetz reguliert. Der Gesetzgeber begründet die Regulierung des Finanzierungsleasings mit der gestiegenen volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Finanzierungsform und der damit verbundenen potenziellen Risiken. Aus der Umsetzung der neuen aufsichtsrechtlichen Pflichten erwachsen den Leasinggesellschaften enorme Umstellungskosten und hoher Folgeaufwand. Diese Belastung soll durch die Gewährung des Gewerbesteuerprivilegs teilweise wieder ausgeglichen werden.
Leasing ist seit über vierzig Jahren in Deutschland präsent und hat sich zu einer etablierten Finanzierungsalternative insbesondere für den Mittel-stand entwickelt. Die Leasingbranche ist seit ihrem Bestehen in Deutsch-land im Vergleich zur Gesamtwirtschaft überdurchschnittlich gewachsen, wird derzeit aber vom anhaltenden Investitionsrückgang gebremst.
Die regulatorischen Anforderungen an Leasinggesellschaften aus dem Kreditwesengesetz und ergänzenden Rechtsnormen umfassen formale Anzeige- und Meldepflichten sowie qualitativen Anforderungen an das Risikomanagement. Vor allem die qualitativen Anforderungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Geschäftsprozesse und die Aufbauorganisation der Leasinggesellschaften. Trotz vorhandener Öffnungsklauseln, die die Risikosituation und das Geschäftsmodell der einzelnen Institute berücksichtigen, werden die Auswirkungen besonders für kleinere Gesellschaften vergleichsweise hoch sein.
Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen können insgesamt als weitreichend, aber größtenteils der Risikosituation angemessen beurteilt werden. Entscheidend ist für die Leasinggesellschaften, aus der neuen Rechtslage den größtmöglichen betriebswirtschaftlichen Nutzen zu ziehen.
3
Inhaltsverzeichnis
Executive Summary 2
Inhaltsverzeichnis 3
Abbildungsverzeichnis 5
Abk ürzungsverzeichnis 6
1 Einleitung 7
2 Leasing in Deutschland 9
2.1 Überblick 9
2.2 Leasing als Finanzdienstleistung 9
2.2.1 Definition des Leasings 9
2.2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen 10
2.2.3 Aufsichtsrechtliche Definition des Finanzierungsleasings 10
2.3 Darstellung des Leasingmarkts. 11
2.3.1 Zahlen und Fakten 12
2.3.2 Wettbewerber und Geschäftsmodelle 13
2.3.3 Aktuelle Marktentwicklung 15
2.3.4 Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen 16
2.4 Geschäftspraxis im Finanzierungsleasing 16
2.5 Zwischenergebnis 19
3 Aufsichtsrechtliche Anforderungen 20
3.1 Überblick 20
3.2 Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland 20
3.2.1 Institutionen und Ziele 20
3.2.2 Instrumente nach Basel II 21
3.2.3 Rechtsnormen 23
3.3 Unteraufsichtstellung des Finanzierungsleasings 24
3.3.1 Ausgangslage 24
3.3.2 Rechtfertigung 24
3.4 Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Finanzierungsleasinginstitute 27
3.5 Zwischenergebnis 29
4 Auswirkungen der regulatorischen Anforderungen 30
4.1 Überblick 30
4.2 Mindestanforderungen an das Risikomanagement 30
4.2.2 Allgemeiner Teil der MaRisk 33
4.2.3 Besonderer Teil der MaRisk 37
4
4.2.4 Konsequenzen organisatorischer Mängel 42
4.3 Anzeige-, Auskunfts- und Meldepflichten 43
4.3.1 Millionenkreditmeldung 43
4.3.2 Erlaubnispflicht 43
4.3.3 Besondere Ereignisse 44
4.3.4 Auskünfte und Prüfungen 44
4.4 Geldwäscheprävention 44
4.4.1 Sorgfaltspflichten. 45
4.4.2 Sicherungsmaßnahmen 45
4.4.3 Gefährdungsanalyse 45
4.5 Jahresabschluss/Rechnungslegung 46
4.6 Kostentragung 48
4.7 Sonstige Auswirkungen 48
4.8 Zwischenergebnis 49
5 Umsetzbarkeit der regulatorischen Anforderungen 50
5.1 Überblick 50
5.2 Definitionen 50
5.2.1 Qualitative Anforderungen 50
5.2.2 Formale Anforderungen 51
5.3 Ermessensspielräume 52
5.4 Abgrenzungsschwierigkeiten 52
5.5 Belastung kleinerer Gesellschaften 53
5.6 Schlussfolgerung 55
6 Angemessenheit der regulatorischen Anforderungen 56
6.1 Überblick 56
6.2 Anwendungstiefe des Aufsichtsrechts 56
6.3 Systemrelevanz des Leasinggeschäfts 56
6.4 Risikogehalt des Leasinggeschäfts 57
6.5 Schlussfolgerung 58
7 Fazit 59
Zusammenfassung 62
Summary 65
Quellenverzeichnis. 68
Eidesstattliche Erklärung 73
5
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2.1 - Die zehn größten deutschen Leasinggesellschaften im
europäischen Vergleich ............................................................................14
Abbildung 3.1 - Drei-Säulen-Konzept von Basel II ................................22
Abbildung 3.2 - Hierarchie der Rechtsnormen der
Finanzdienstleistungsaufsicht ..................................................................24
Abbildung 3.3 - Drei-Säulen-Konzept nach Basel II - Relevanz für
Leasinggesellschaften ..............................................................................27
Abbildung 3.4 - Rangordnung der relevanten Rechtsnormen .................28
Abbildung 3.5 - Wesentliche aufsichtsrechtliche Anforderungen an
Leasingunternehmen im Überblick ..........................................................29
Abbildung 4.1 - Instrumente des Risikosteuerungs- und
Risikocontrollingprozesses ......................................................................41
Abbildung 4.2 - Allgemeine Sorgfaltspflichten nach dem GwG .............45
Abbildung 4.3 - Übersicht über wesentliche Bilanzierungsänderungen ..47
7
1 Einleitung
Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 wird Finanzierungsleasing als Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes klassifiziert. Finanzierungsleasinganbieter 1 gelten dadurch als Finanzdienstleistungsinstitute, die bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen des Kreditwesengesetzes sowie die daraus abgeleiteten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erfüllen müssen.
Diese regulatorischen Anforderungen stellen die Unternehmen der Branche vor enorme Herausforderungen: Neben der Einhaltung zahlreicher formaler Pflichten schreibt das Aufsichtsrecht insbesondere die Umsetzung organisatorischer Anforderungen vor - auch wenn die Leasinggesellschaften bereits vor Inkrafttreten der aufsichtsrechtlichen Änderungen organisatorische Maßnahmen implementiert hatten, um den speziellen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen des Leasinggeschäfts gerecht zu werden.
Diese Arbeit untersucht die These, ob die neuen regulatorischen Anforderungen an die Leasinggesellschaften uneingeschränkt anwendbar bzw. umsetzbar sind und den erklärten Zielen der Finanzdienstleistungsaufsicht gerecht werden. Dazu wird zunächst der Leasingmarkt analysiert und diese neuen Anforderungen im Kontext dargestellt. Mit der Untersuchung der Auswirkungen dieser Anforderungen auf Leasinggesellschaften werden beide Themenkomplexe dann zusammengeführt und im nächsten Schritt auf Angemessenheit und Anwendbarkeit analysiert. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung und kann als Orientierungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in Leasingunternehmen dienen.
1 Die Begriffe Finanzierungsleasinganbieter, Finanzierungsleasinginstitut, Leasinganbieter, Leasinggesellschaft und Leasingunternehmen werden in dieser Arbeit synonym verwendet und bezeichnen Unternehmen, die Finanzierungsleasing im Sinne des Kre- ditwesengesetzes anbieten.
8
Der Fokus liegt auf den Erfordernissen, deren Auswirkungen auf die Organisation und Geschäftsprozesse der Leasinggesellschaften besonders hoch sind. Anforderungen, deren Umsetzung keine weitreichenden Auswirkungen auf die Leasingunternehmen hat, werden nur am Rande betrachtet.
Da sich die Analyse nicht auf ein konkretes Leasingunternehmen bezieht, untersucht die Arbeit nicht den unterschiedlichen Umsetzungsgrad der aufsichtsrechtlichen Anforderungen anhand konkreter Praxisbeispiele.
9
2 Leasing in Deutschland
2.1 Überblick
In diesem Kapitel werden die Rahmenbedingungen des Leasinggeschäfts in Deutschland beschrieben. Ausgehend von einer Definition wird die Konkretisierung des Finanzierungsleasings durch die Aufsicht betrachtet. Daneben werden der deutsche Leasingmarkt und allgemeine Geschäftsgepflogenheiten dargestellt. Diese Aspekte werden in nachfolgenden Kapiteln als Ausgangspunkt für die Leasingaufsicht wieder aufgegriffen.
2.2 Leasing als Finanzdienstleistung
2.2.1 Definition des Leasings
Leasing ist rechtlich eine spezielle Form der Vermietung und dient der Finanzierung von Vermögensgegenständen. „Im Gegensatz zum klassischen Mietverhältnis ist beim Leasing zwischen dem Hersteller des Gutes und dem Verwender, d.h. Leasingnehmer, in der Regel eine Leasinggesellschaft eingeschaltet“ 1 . An die Stelle der Bezahlung des Kaufpreises tritt beim Leasingvertrag die Bezahlung der regelmäßigen Leasingraten an den Leasinggeber durch den Leasingnehmer. Leasing ist demnach eine Alternative zur Kreditfinanzierung der Kreditinstitute. 2
Je nach Ausgestaltung des Vertrags unterscheidet man in der Rechnungslegung zwischen Operating-Leasing und Finanzierungsleasing:
• Finanzierungsleasingverträge sind „Verträge mit Mietvertragscharakter von mittel- oder langfristiger Dauer (…), deren Grundmietzeit kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasing-Objektes und die auf die Vollamortisation des Leasing-Gegenstandes ausgerichtet sind.“ 3
1 Schneck, 2005, S. 651 f.
2 Vgl. Bankakademie e.V., 2005, Teil 4, Kap. 3.1, S. 9.
3 BDL, 2005, S. 17.
10
• Operating-Leasingverträge sind kurzfristig kündbare Verträge, bei denen der Leasinggeber das Risiko der Vollamortisation, das heißt der vollständigen Rückführung seiner Investitionsausgaben, trägt. Die Vollamortisation tritt erst durch die Leasingobjektverwertung oder nachfolgende Leasingverträge ein. 4
2.2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtsgrundlage für Leasingverträge in Deutschland sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu Mietverhältnissen: An die Stelle des Eigentumserwerbs an einem Vermögensgegenstand auf Basis eines Kaufvertrags tritt beim Leasingvertrag die Überlassung des Leasinggegenstands vom Leasinggeber zum Gebrauch durch den Leasingnehmer (Mietvertrag). 5 Der Leasinggeber bleibt rechtlicher Eigentümer des Leasinggegenstands, der Leasingnehmer erwirbt an diesem unmittelbaren Besitz und ist innerhalb der durch den Leasingvertrag zulässigen Möglichkeiten zum Gebrauch berechtigt. Da Leasingverträge keine eigene Vertragsart nach dem BGB darstellen, sondern wie andere Mietverträge behandelt werden, hat der Leasinggeber eines Finanzierungsleasingvertrags weitreichendere Pflichten als er bei bloßer Betrachtung der Finanzierungsfunktion haben sollte. 6
Die Abgabenordnung und die Leasingerlasse des Bundesministeriums der Finanzen regeln die wirtschaftliche Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber oder zum Leasingnehmer. Die Leasingerlasse bilden die steuerrechtliche Grundlage für das Leasinggeschäft. 7
2.2.3 Aufsichtsrechtliche Definition des Finanzierungsleasings
Nach dem Willen des Gesetzgebers ist „das Finanzierungsleasing (…) von solchen Verträgen abzugrenzen, bei denen schwerpunktmäßig, (…)
4 BDL, 2005, S. 29.
5 S. § 535ff. BGB.
6 Vgl. Schott, 2009, S. 245.
7 Vgl. BDL, 2005, S. 25; s. § 39 Abgabenordnung (AO).
11
die entgeltliche befristete Gebrauchsüberlassung charakteristisch ist. Demnach soll nur der Abschluss solcher Leasingverträge erfasst werden, bei denen die Finanzierungsfunktion im Vordergrund steht. Nur dann ähnelt sie in wirtschaftlicher Hinsicht dem Kreditgeschäft und nur dann entsteht ein Bedürfnis für eine Beaufsichtigung unter dem Aspekt des Finanzdienstleistungscharakters.“ 8 Die Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zur Abgrenzung der Verträge mit vordergründiger Finanzierungsfunktion die Definition des Finanzierungsleasings anhand von Vertragstypen präzisiert. 9
Ausgenommen sind Operating Leasing-Verträge: Da beim Operating Leasing keine Finanzierungsfunktion gegeben ist, erfüllt es nicht den Tatbestand des Finanzierungsleasings. 10 Da aber die wenigsten Gesellschaften ausschließlich Operating-Leasing anbieten, ist diese Abgrenzung hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Anforderungen in der Praxis kaum relevant.
2.3 Darstellung des Leasingmarkts
Leasing hat sich zur bevorzugten Finanzierungsalternative vieler deutscher Unternehmen entwickelt. Fast zwei Drittel der Unternehmen nutzen Leasing, insbesondere der Mittelstand. Bei der Außenfinanzierung liegt Leasing mit einem Anteil von über der Hälfte weit vor dem Kredit. Leasing eignet sich für Unternehmen aller Größenklassen und ist für eine Vielzahl unterschiedlicher Investitionsobjekte unabhängig vom Transaktionsvolumen anwendbar. 11
8 Gutting & Frechen, 2008, S. 67.
9 Vgl. BaFin, 2009 (b).
10 Vgl. Nemet & Ulrich, 2009, S. 6.; BaFin, 2009 (b).
11 Westebbe, 2009 (b).
12
2.3.1 Zahlen und Fakten
In Deutschland ist Leasing seit 45 Jahren präsent. 12 Mit einem Neugeschäftsvolumen von 57,4 Milliarden Euro 13 im Jahr 2007 ist der deutsche Leasingmarkt nach den USA der größte weltweit. 14 Als Kennzahlen, die die Bedeutung des Leasingmarktes verdeutlichen, dienen der Anteil der Leasinginvestitionen an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen (die sog. Leasingquote) sowie der Anteil der Leasinginvestitionen am Brutto-inlandsprodukt (BIP). Die Leasingquote lag im Jahr 2007 bei 18 % 15 bei einer Zunahme der Leasinginvestitionen im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 % 16 , der Anteil der Leasinginvestitionen am BIP im Jahr 2007 bei 2,42 % 17 . Beim Anteil der Leasinginvestitionen am BIP nahm Deutsch-land im Jahr 2007 den 19. Platz von 50 untersuchten Ländern ein. 18
Die Investitionsentwicklung beim Leasing war in der Vergangenheit meistens deutlich positiv und lag seit Vorliegen der Zahlen (ab 1978) stets über dem Wachstum der Investitionen der Gesamtwirtschaft. 19
Vergleicht man Operating Leasing- und Finanzierungsleasingverträge, entwickelt sich das Wachstum sehr unterschiedlich: Während das Volumen des Operating-Leasing-Geschäfts im Jahr 2007 um 4% zulegte, stieg das Geschäftsvolumen beim Finanzierungsleasing um 20%. 20
12 Vgl. Städtler, Arno, 2008, S. 13.
13 Westebbe, 2009 (a), S. 235.
14 Vgl. White, 2009, S. 3.
15 Westebbe, 2009 (a), S. 235.
16 Städtler, Arno, 2008, S. 5.
17 White, 2009, S. 5.
18 White, 2009, S. 5.
19 Vgl. Städtler, Arno, 2008, S. 9.
20 Vgl. Westebbe, 2009 (a), S. 242.
13
In Deutschland hat Mobilien-Leasing eine größere Bedeutung als Immobilien-Leasing: Im Jahr 2007 betrug die Mobilien-Leasingquote 22,7 %, die Immobilien-Leasingquote 5,2 %. 21
Leasinginvestitionen verteilen sich überwiegend auf Kraftfahrzeuge, Produktionsmaschinen, Büromaschinen/EDV und sonstige Ausrüstungen in den Wirtschaftssektoren Dienstleistungen, verarbeitendes Gewerbe und Handel. 22
Insgesamt lässt sich sagen, dass sich Leasing zu einer etablierten Alternative zu klassischen Finanzierungsprodukten der Banken entwickelt hat. 23
2.3.2 Wettbewerber und Geschäftsmodelle
Die Unternehmenslandschaft in der Branche ist sehr heterogen und reicht von kleinen Nischenanbietern bis zu großen Tochterunternehmen von Kreditinstituten oder Herstellern 24 mit breiter Angebotspalette. Über die Hälfte der im Branchenverband BDL organisierten Unternehmen beschäftigt unter 15 Mitarbeiter. 25
Abbildung 2.1 zeigt die nach Neugeschäftsvolumen zehn größten deutschen Leasinggesellschaften im europäischen Vergleich. Diese Abbildung verdeutlicht, dass sich schon diese größten Leasinggesellschaften vom Geschäftsvolumen und der durchschnittlichen Ticketgröße deutlich unterscheiden und breit gestreut unter den hundert größten europäischen Gesellschaften platziert sind.
21 Vgl. Städtler, Arno, 2008, S. 5.
22 Vgl. Städtler, Arno, 2008, S. 8.
23 Vgl. Bankakademie e.V., 2005, Teil 4 Kap. 3.1., S. 9.
24 Auch als Captive Business bezeichnet.
25 Gem. Interview mit Olaf Meyer, Mitglied der Geschäftsleitung der Siemens Finance & Leasing GmbH, am 21.06.2009.
14
Abbildung 2.1 - Die zehn größten deutschen Leasinggesellschaften im europäi-
26 schen Vergleich
Das Finanzierungsleasinggeschäft ist - ähnlich zu den anderen im KWG aufgeführten Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen 27 - grundsätzlich eine wenig differenzierbare Dienstleistung. Eine Differenzierung gegenüber den Wettbewerbern ist nur durch das Kerngeschäft ergänzende Zusatzleistungen wie Beratung, Asset- und Facility-Management oder Fuhrpark-Management möglich. Diese Zusatzleistungen, die aus der Kompetenz der Leasinggesellschaften für Finanzen, Dienstleistungen und Investitionen resultieren, leisten seit einigen Jahren einen erheblichen Beitrag zum Ertrag der deutschen Leasinggesellschaften. 28
26 Eigene Darstellung in Anlehnung an Leaseurope, 2008; S. 2 f.
27 S. § 1 Abs. 1 und 1a KWG.
28 Vgl. Städtler, Arno, 2008, S. 8 f.
15
Die Vertriebswege im Leasinggeschäft werden wie folgt unterschieden:
• Direkt-Leasing: Leasingnehmer werden über den Vertrieb der Leasinggesellschaft gewonnen.
• Vendoren-Leasing: Der Vertrieb erfolgt über den Hersteller oder den Lieferanten der Leasingobjekte, die Leasing als Instrument der Absatzunterstützung einsetzen. 29
• Banken-Leasing: Eine konzerninterne Bank vertreibt die Leasingdienstleistungen der Leasingtochtergesellschaft.
• Vermittler: Die Leasingdienstleistungen werden über unabhängige Makler vertrieben. 30
Die abgestimmte Nutzung unterschiedlicher Vertriebswege hilft einem Leasingunternehmen, sein Verkaufs- bzw. Absatzrisiko zu minimieren.
2.3.3 Aktuelle Marktentwicklung
Die Marktentwicklung wird derzeit hauptsächlich von zwei Faktoren beeinflusst:
Erstens führen die anhaltende Abschwächung der Wirtschaft und der damit verbundene Rückgang der Ausrüstungsinvestitionen zu einem Rückgang des Neugeschäfts auf dem deutschen Leasingmarkt und einer nachlassenden Dynamik der Auslandsaktivitäten deutscher Leasingunternehmen. 31
Da sich große Banken aufgrund restriktiverer Risikopolitik aus der Leasingrefinanzierung zurückziehen, entsteht zweitens eine Refinanzierungsklemme, die zu einem Rückgang des Neugeschäfts führt: Im ersten Halbjahr 2009 sank das Neugeschäftsvolumen nach BDL-Schätzungen um auf dem deutschen Leasingmarkt noch nie dagewesene 15 %. Auf-
29 Vgl.Schott, 2009, S. 246.
30 Gem. Interview mit Dr. Peter Mücke, Principal Consultant Banking der Steria Mummert Consulting AG, am 17.08.2009.
31 Vgl. Städtler, Arno, 2008, S. 12 f.
Arbeit zitieren:
Konrad Becker, 2009, Aufsichtsrechtliche Anforderungen: Auswirkungen auf Leasinggesellschaften, München, GRIN Verlag GmbH
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