Inhaltsverzeichnis
Vorwort Seite 3-4
I. Hauptteil
Biographie Seite 6-8
II. Hauptteil
Die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit Seite 10
II.1 Die soziale Gerechtigkeit in Quadragesimo anno Seite 11-12
II.2 Soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe-
Versuch einer Bestimmung ihres Wesens Seite 12-13
II.3 Die Tugend der Gerechtigkeit in der Chr. Gesellschaftsl. Seite 13-14
II.4 Conclusio finalis - Die Frage nach der Bedeutung Seite 14
III. Hauptteil
Gesellschaftspolitik aus christlicher Weltverantwortung Seite 16
III.1 Verantwortung f. die Welt und Wahrung d. Personenwürde Seite 17
III.2 Dr. Homo Oeconomicus und seine Wirtschaftsmoral Seite 18-19
III.3 Soziale Marktwirtschaft und die Aufgabe der Kirche Seite 20
III.4 Das humane Leitbild der katholischen Soziallehre Seite 20
III.5 Utopischer Kommunismus - Die Zentralverwaltungswirtschaft Seite 20-21
III.6 Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik aus heutiger Sicht-
Eine Frage der Gerechtigkeit? Seite 21-22
Teil Schlussbetrachtung IV. Seite 24-25
V. Teil Anhang
Das Collegium Josephinum und Joseph Höffner Seite 28
Besuch des „kleinen Mädchens“ Seite 29
Der prophetische Mahner Seite 30
Papst Johannes Paul II. in Köln 1987 Seite 31-35
Kinderbrief an Joseph Höffner Seite 36
Abschiedsworte Joseph Höffners Seite 37-38
Aufgabenstellung der Facharbeit Seite 39
Quellenverzeichnis Seite 40-45
I ustitia et Caritas - Gerechtigkeit und Liebe lautet das Credo des ehemaligen Kölner Erzbischofs Joseph Kardinal Höffner. Die „Gerechtigkeit“ als größte Herausforderng und die „Liebe“ als das vielleicht innigste Zugeständnis unserer heutigen Zeit, beide Begriffe prägten das Leben und Wirken von Kardinal Höffner. Mit seinen vielfältigen Schriften und Gedanken, auf die im Weiteren eingegangen werden soll, legte er einen Grundstein zu einem „neuen Verständnis“ zwischen der katholischen Kirche und ganz alltäglichen Problemen. Mit praktischen Lösungsansätzen trug er die Botschaft der Kirche und die Botschaft Jesu Christi in die Welt. Dort wo Armut herrschte, schuf er seelischen Wohlstand. Dort wo Hoffnungslosigkeit zugegen war, suchte er nach Auswegen. Dort wo man Hass säte, entgegnete er mit Liebe. Mit der Liebe versuchte Joseph Höffner der sozialen Gerechtigkeit eine Seele zu verschaffen. Gerade zur Osterzeit hat sich der Christ von allem Vergangenen zu verabschieden. Er verspürt mit Freude und Hoffnung einen Aufbruch in eine „neue Zeit“. Dieser „neuen Zeit“ muss der Christ mit Liebe und gläubigem Vertrauen begegnen, denn nur so ist er wirklich frei sich auf neue Wege zu machen und das „Licht der Welt“ zu sein. „Der Christ stellt sich der Welt. Das leidenschaftliche Ankämpfen gegen Armut, Hunger, Krankheit, Krieg, Elend, Unrecht und Unterdrückung ist eine christliche Pflicht“ 1 .
Im ersten Kapitel möchte ich die Person Joseph Höffner kurz biographisch skizzieren. Dabei können nur die wichtigsten Lebensstationen hervorgehoben werden, für eine ausführliche Würdigung liegt eine Vielzahl von Literatur vor, die im Anhang aufgelistet wird. Die „Frage nach der Gerechtigkeit“ aus Höffners Sicht, findet im zweiten Hauptteil eine ausführliche Darstellung, mit der wir als Grundlage dem dritten und letzten Teil der „Gesellschaftspolitik aus christlicher Weltverantwortung“ begegnen können. Ziel dieses letzten Kapitels soll eine Übertragung der Frage nach der Gerechtigkeit auf die heutige Gesellschaft sein. Dabei sind die Gedankengänge von Wirtschaftsordnung, Menschenwürde und Lohngerechtigkeit aktueller denn je. Joseph Kardinal Höffner hat uns in diesem Sinne eine Grundlage für politische und gesellschaftliche Entscheidungen geschaffen, die uns zu christlichem Handeln anspornt. Wie die österliche Zeit für die Christen, so ist auch Kardinal Höffner für mich persönlich eine „Fackel der Hoffnung“ in stürmischer Zeit.
Rösrath am Ostermontag, den 24. März 2008 Marco M. Hagemeyer
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„Auf den Höhen des vorderen Westerwaldes, nicht weit entfernt vom Naturpark Nassau und etwa vier Stunden zu Fuß vom Rhein, liegt das Pfarrdorf Horhausen“ 2 , in dem Joseph Höffner am 24. Dezember 1906 als ältester Sohn zweier Landwirte zur Welt kommt. Der frühe Tod seiner Mutter und das schlichte Leben auf dem Land, das er spätestens durch die Feldarbeit kennen lernt, prägen seinen tiefen Glauben bereits in frühen Kindesjahren. Joseph lernt die kleinen Gaben des Lebens zu schätzen und betont rückblickend „daß keinem Kind die Jugend durch Hunger und Elend vergällt wurde. Aber das mußte durch viel Fleiß und harte Arbeit gesichert werden - und manches, was in reicheren Gebieten selbstverständlich ist, blieb uns und vielen in unserem Dorf unerreichbar.“ 3 Seinen inneren Ehrgeiz und Fleiß beweist er zunächst auf dem Kaiser-Wilhelm-Gymnasium in Montabaur (1919-22) als auch später auf einem Traditionsgymnasium in Trier (1922-26), das er als glänzender Schüler seinesgleichen mit dem Abitur verlässt. Die frühen theologischen Neigungen veranlassen ihn zu Studien am Priesterseminar Trier, das er jedoch bereits nach einem Jahr wieder verlässt, um an der päpstlichen Universität Gregoriana in Rom im Jahre 1929 das Doktorat der Philosophie zu erlangen. Am 30. Oktober 1932 wird Joseph Höffner durch Kardinal Francesco M. Selvaggiani zum Priester geweiht, wodurch er fortan Mitglied des Presbyteriums ist. „Soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe. Versuch einer Bestimmung ihres Wesens“ lautet der Titel, mit dem Höffner im Jahre 1934 zum Doktorat der Theologie promoviert. Beide Begriffe begleiten ihn auch später, nicht nur durch seine wissenschaftliche Arbeit, vielmehr auch im Wahlspruch seiner Bischofs- bzw. Erzbischofsweihe von Münster und Köln „Iustitia et Caritas“. Der Studienzeit an der Pontificia Universita Gregoriana Rom (1926-34) folgt schließlich eine erste seelsorgerische Tätigkeit als Kaplan und Religionslehrer in Saarbrücken (1934-37), nach deren Beendigung und Fortsetzung seiner Studien in Freiburg er 1939 das Staatsexamen der Volkswirtschaftslehre erfolgreich entgegennimmt. Während der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland schreibt Höffner in seinem Vorwort der Habilitationsschrift „Spanische Kolonialethik im 15. und 16. Jahrhundert“ von 1947: „Beim Anblick der zertretenen Menschenwürde brach damals im Goldenen Zeitalter - und erlebten wir in unseren Tagen nicht Ähnliches? - ein Aufschrei aus dem christlichen Gewissen hervor, der nicht überhört werden konnte.“ 4 Aus selbstverständlicher Nächstenliebe und Verantwortung heraus versteckt er während der antisemitischen Verfolgung als Expositus von Kail zwei jüdische Mädchen, die er sowohl in seinem Pfarr- als auch Elternhaus unterbringt 5 . Durch seine Direktoriums- und Professorenzeit am gegründeten Institut für Christliche Sozialwissenschaft der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster (1951-1969) erkennt der spätere Erzbischof vor allem seine Arbeit in der gesellschaftlichen Neuordnung des Staats-
wesens während der Nachkriegszeit, aus der schließlich das bekannte und vielfach gedruckte Werk „Christliche Gesellschaftslehre“ (1962) hervorgeht. Der sozial-politischen Beraterfunktion unter der Kanzlerschaft Konrad Adenauers folgt im selben Jahr die Ernennung zum Bischof von Münster (1962) und in den Folgejahren die Teilnahme am II. Vatikanischen Konzil. Im Jahre 1968 ernennt ihn Papst Paul VI. zum Erzbischof-Koadjutor von dem erblindeten Kardinal Josef Frings in Köln, dessen Nachfolge er am 23. Februar 1969 antritt. Während dieser Zeit der gesellschaftlichen Veränderung, die sowohl die Studentenrevolte als auch innerkirchlich eine nach-konzilare Krise (vor allem in Köln) mit sich zieht, bemüht sich der neue Erzbischof mit schriftlichen „Leitsätzen“ und ausformulierten „Thesen“ um Volksnähe. So weist er darauf hin, dass ein in Not geratener Mensch seine Mitmenschen aufsuche und nicht die kühle Institution 6 „Ein total verwaltetes Helfen wirkt unmenschlich“ 7 . Im Rahmen einer Strukturreform errichtet Höffner neben der konstanten Berufung von Weihbischöfen und der Aufarbeitung der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ mit Hilfe seines neuen Generalvikars Norbert Feldhoff verschiedene Bildungseinrichtungen 8 sowie Institutionen zur Jugendsozialarbeit 9 im Erzbistum. Seinen verantwortungsvollen Auftrag der „sozialen Gerechtigkeit und Liebe“ kann er durch zahlreiche Visitationen und Partnerschaften in Polen, Tokio, den Philippinen sowie mehreren Ländern Lateinamerikas stärken. Die von Kardinal Frings initiierten Projekte ‚Misereor’ und ‚Adveniat` werden unter seiner Förderung intensiv ausgebaut, neben denen er aus seiner sozialen Verantwortung heraus die Bewegung ‚Für Einander, für alle’ ins Leben ruft, die einen ‚Tag der sozialen Gerechtigkeit’ vorsieht. Der Betitelung als „Vorsitzender der Weltkirche“ wird Höffner spätestens bei seiner Wahl zum Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz 1976 gerecht, unter der er in den Folgejahren mit Ehrendoktoraten verschiedener Universitäten ausgezeichnet wird 10 . Seine Themenschwerpunkte erstreckten sich auf den Staat, die Wirtschaftsordnung- und Ethik, Dimensionen der Zukunft etc. 11 , bei denen er vor allem auf aktives Engagement setzt: „Der Christ darf nicht mürrisch am Zaun der Welt von heute stehen und ärgerlich zusehen, was da drinnen geschieht. Er muß über den Zaun steigen und handelnd und helfend mitten in der Welt von heute gegenwärtig sein, als Salz und Sauerteig.“ 12 Durch seine Erkrankung wird Höffner im Jahr seines 25jährigen Bischofsjubiläums (1987 13 ) als Erzbischof von Köln entpflichtet. Seinem Tode am 16. Oktober 1987 folgt eine nachhaltige - bis in die Gegenwart anhaltende -Wirkung, die ihn pointiert betrachtet zu einem „Gerechten unter den Völkern“ hervorhebt 14 . „Kardinal Höffner hat vielen in Kirche und Gesellschaft - und das wurde in seinen letzten Jahren immer deutlicher - Orientierung und Ermutigung gegeben. Er war ein Leuchtturm in einer schwerdurchschaubaren Zeit.“ 15
Joseph Höffner widmet seine wissenschaftlichen Abhandlungen bereits in frühen Jahren seiner akademischen und theologischen Laufbahn der Frage nach der „sozialen Gerechtigkeit“. So findet sich neben dem 1961 erschienen Werk „Christliche Gesellschaftslehre“ vor allem seine Promotionsschrift von 1934 an der päpstlichen Universität Gregoriana „Soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe. Versuch einer Bestimmung ihres Wesens“ wieder, mit der er das Doktorat der Theologie erlangte und die in deutlichem Maße auf das soziale Rundschreiben Papst Pius XI. zurückgreift. Um also die Bedeutung der Iustitia socialis im Wirken Höffners herauszuarbeiten, bedarf es eines Vergleichs der Troika, bestehend aus seiner als Soziallehrer erschienenen Gesellschaftslehre als auch seiner theologischen Dissertation von 1935 sowie Quadragesimo anno (1931), die nicht zuletzt den Namen einer Enzyklika der sozialen Gerechtigkeit trägt.
II.1 Die soziale Gerechtigkeit in „Quadragesimo anno“
Will man die Quellen der katholischen Soziallehre und in dieser die Frage nach der Iustitia socialis zurückverfolgen, so stößt man unweigerlich auf die 1931 erschienene Enzyklika „Quadragesimo anno“, die von Höffner im weiteren Verlauf seiner wissenschaftlichen Arbeit immer wieder eingebunden wird. So weist er in seiner Dissertationsschrift von 1931 die drei Fragen auf, denen sich das oben genannte päpstliche Rundschreiben im Zusammenhang mit der Frage nach der sozialen Gerechtigkeit widmet. Diese seien vor allem „Kapital und Arbeit, Lohngerechtigkeit und Neue Gesellschaftsordnung“ 16 . Im Bezug auf Kapital und Arbeit wird die Forderung aufgestellt, „daß die beiderseitigen Anteile an der ständig wachsenden Güterfülle so bemessen seien, dass das Gesamtwohl gewahrt bleibe“ 17 . Wenn folglich jedem sein Anteil zukomme, würde im Ergebnis die Verteilung „wieder mit den Forderungen des Gemeinwohls bzw. der Gemeinwohlgerechtigkeit in Übereinstimmung gebracht“ 18 . Diese sich an gesetzgebende Gewalten richtende Forderung müsse schließlich unter Berücksichtigung von politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten verwirklicht werden. In der Frage nach der Lohngerechtigkeit werden drei Komponenten genannt, die es zu berücksichtigen gilt: Der Lebensbedarf des Arbeiters und der Arbeiterfamilie, die Lebensfähigkeit des Unternehmers und die allgemeine Wohlfahrt. Oberste Priorität sei schließlich ein Lohn, der „zur angemessenen Bestreitung des gemeinsamen häuslichen Aufwandes ausreiche“ 19 . Sei dieser Lohn nicht gegeben, so sei es ein Gebot der Gemeinwohlgerechtigkeit die Vorraussetzungen zu schaffen um einen Lohn in der gedachten Höhe sicher zustellen. Diese wird in den Augen Joseph Höffners als die eigentliche Forderung nach der sozialen Gerechtigkeit bezeichnet 20 , die sich im ersten Schritt an die Gesetzgeber wenden müsse. An die Gesetz-
gebung und Regierung richtet sich auch das dritte wichtige Thema der sozialen Gerechtigkeit in Quadragesimo anno. Auf der Suche nach einer neuen Gesellschaftsordnung sei es notwendig, dass die Iustitia socialis die staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen durchdringe und schließlich eine „Rechts- und Gesellschaftsordnung herbeiführt, die der Wirtschaft ganz und gar das Gepräge“ 21 gebe. Höffner erläutert abschließend, dass Papst Pius XI. in seiner Enzyklika die soziale Gerechtigkeit als Tugend umschreibe, dieser aber noch weitere Forderungen der Gemeinwohlgerechtigkeit hinzufüge und damit gewisse Bereiche ihres Objektes festlege. Die Deutung der sozialen Gerechtigkeit in Quadragesimo anno stimme folglich mit der Höffners überein 22 .
II.2 Soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe. Versuch einer Bestimmung ihres Wesens
Kardinal Höffner beginnt seine „Dissertatio ad Lauream in Facultate Theologica“ mit den Worten „Gerechtigkeit und Liebe sind die Grundpfeiler katholischer Gesellschaftsethik“ 23 , die im späteren Verlauf in seinen Wahlspruch als Bischof und Erzbischof zurückkehren werden. Doch in welcher Beziehung stehen nach seiner Meinung nach die soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe? So betont er bereits in seiner Einleitung, dass beide Begriffe in der Sprache der katholischen Theologie in den Bereich der Tugenden gehören und „auf Rechts- und Liebespflichten im Gemeinschaftsleben hinweisen“ 24 . Im Weiteren beschreibt er den Wortursprung sowie seine Verwendung in „Quadragesimo anno“ (1931). Zunächst differenziert er die „soziale Liebe“ von der „sozialen Gerechtigkeit“ um sie später wieder zusammenzuführen. Die „soziale“ Liebe sei eng mit der „sozialen“ Gerechtigkeit verbunden, sie weise also, wie bereits in Quadragesimo anno festgestellt 25 , auf den gesellschaftlichen und staatlichen Bereich hin. Dabei negiert Joseph Höffner aber die soziale Liebe als Liebe auf den Staat bezogen denn „so verstanden fordert der Staat als solcher von den Bürgern Achtung und Erfüllung der Pflichten der sozialen Gerechtigkeit, aber nicht die eigentliche Liebe“ 26 . Sie sei vielmehr ein „erworbener ‚Habitus operativus bonus’ eine natürliche Tugend, die als „virtus annexa“ 27 zur Kardinaltugend der Gerechtigkeit gehöre: eine innere Kraft und erworbene Fertigkeit, der staatlichen Gemeinschaft und allen ihren Gliedern […] Liebe entgegenzubringen.“ 28 Unter den „Verpflichtungen der sozialen Liebe“ 29 kommt Joseph Höffners wirkliche Meinung zur Geltung, die alles Vorangegangene noch einmal deutlich unterstreicht: „Die soziale Liebe sieht und sucht das Einigende, Gemeinschaftliche; sie gönnt und wünscht allen die zukommende Stellung im Volksganzen und den entsprechenden Anteil an den Gütern. Sie nimmt den Forderungen der Gerechtigkeit, die in diesem Bereich gelten müssen, das Trennende und Kalte. Nichts widerspricht ihr so sehr wie der Klassenhaß.“ 30 Natürlich könne es unter bestim-
mten Umständen zur Klassenbildung kommen. Diese müssten aber neben dem realisierbaren Umgang im Sinne der „sozialen Liebe“ alles daran setzen „eine Neugestaltung der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen.“ 31 Mit dem Begriff der „Verpflichtung“ stellt Höffner eine neue Forderung in den Raum: Die Forderung des aktiven Handelns an den Bürger (Sozial- und Zivilcourage), der sich zu „verpflichten“ hat und maßgeblich zur sozialen Gerechtigkeit und Liebe beiträgt. Die „soziale Gerechtigkeit hat etwas Hartes, Trennendes an sich; sie ist ihrem Wesen nach unabhängig von Gefühl und Neigung[…] Die soziale Liebe hingegen sieht das Gemeinsame, das Verbundensein aller Bürger, Stände und Klassen.[…] So gehören soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe notwendig zusammen; sie sind keine Gegensätze, sondern Ergänzungen.“ 32 Diese beiden Tugenden besitzen die Bürger aber auch nur wirklich dann, wenn sie ein lebendiger Teil des „mystischen Leibes Christi“ 33 sind und letztendlich danach handeln.
II.3 Die Tugend der Gerechtigkeit in der Christlichen Gesellschaftslehre
In einer weitaus rationaleren Weise untersucht Joseph Höffner die Tugend der Gerechtigkeit in seinem vielfach gedruckten Werk „Christliche Gesellschaftslehre“ von 1961. Unter dem Wesen der Gerechtigkeit fasst er bereits zu Anfang zusammen „Der die Gerechtigkeit Übende sucht nicht sein eigenes Recht, sondern er gibt und lässt dem anderen dessen Recht“ 34 , womit er sich auf den neuscholastischen Sozialphilosophen Ludwig Taparelli bezieht, der die „soziale Gerechtigkeit“ als Erster im Verhältnis „zwischen Mensch und Mensch“ verwendet hat 35 . So sei die Gerechtigkeit, welche als eine der vier Kardinaltugenden das Naturrecht voraussetze, die große Ordnerin des menschlichen Gemeinschaftslebens. Zur Frage, ob die „soziale“ Gerechtigkeit eine neue Form der Iustitia sei, untersucht er zunächst die Nikomachische Ethik bestehend aus der iustitia commutativa, iustitia distributiva und iustitia legalis, wobei er auf die Letztere ein besonderes Augenmerk legt. So sei diese (legale oder gesetzliche Gerechtigkeit) mit ihrem Formalobjekt, der Hinordnung auf das Gemeinwohl von der zuteilenden, distributiven Gerechtigkeit zu unterscheiden „während nämlich die legale Gerechtigkeit auf die Schaffung des Gemeinwohls ausgerichtet ist, zielt die zuteilende Gerechtigkeit auf den einzelnen“ 36 So definiert er die iustitia legalis als „Architektur“ 37 , die sich hauptsächlich an die Staatslenker wendend durch eine gerechte Gesetzgebung und Verwaltung ausführen lässt und erst in zweiter Linie von den Bürgern verlangt, „daß sie den Gesetzen gehorchen“ 38 . Schließlich folgert er, dass die „soziale Gerechtigkeit“ nicht als vierte Kardinaltugend gedeutet werden kann, da sie mit der richtig verstandenen legalen Gerechtigkeit und deren Formalobjekt 39 identisch sei. Da die Funktion der legalen Gerechtigkeit bereits
in der schöpferisch-politischen Konzeption und nicht erst in der ausführenden Regierungspolitik Gestalt annimmt, sei es empfehlenswert sie als „Gemeinwohlgerechtigkeit“ bzw. „soziale Gerechtigkeit“ und nicht als „gesetzliche“ zu übersetzen 40 . Wie bereits in dem vorangegangenen Aufsatz über die Rolle der Gerechtigkeit in Joseph Höffners theologischer Dissertation berichtet wurde, so betont er auch in seiner Christlichen Gesellschaftslehre, dass sich Gerechtigkeit und Liebe gegenseitig ergänzen. Folglich kann die Gerechtigkeit „so treu sie auch immer geübt werde, nur den Streitstoff sozialer Konflikte aus der Welt schaffen; die Herzen innerlich zu verbinden vermag sie nicht.“ 41 So lässt sich also hieraus folgern, dass die soziale „Gerechtigkeit“ nur das leere Objekt, den leblosen „Corpus vacuus“ darstellt, nicht aber das voller Nächstenliebe und Güte wirkende Ziel der christlichen Gemeinwohlgerechtigkeit (iustitia legalis). Um folglich dieses Ziel zu erreichen benötigt sie mehr: Sie benötigt die „soziale Liebe“ (dilectio socialis) als „Seele dieser Ordnung“ 42 . Abschließend erläutert er als Ziel der christlichen Soziallehre ein Ordnungsgefüge, „das in der Wahrheit gegründet, nach den Richtlinien der Gerechtigkeit erbaut, von lebendiger Liebe erfüllt ist und sich schließlich in der Freiheit verwirklicht.“ 43 Denn nur durch die Liebe können die Menschen zu einer aufrichtigen Zusammenarbeit geführt werden, kraft derer im Letzten materielle und geistliche Reichtümer emporsteigen.
II.4 Conclusio finalis - Die abschließende Frage nach der Bedeutung
Nach der aufgeführten ausführlichen Untersuchung in der Frage nach der sozialen Gerechtigkeit im Werk von Joseph Kardinal Höffner bleibt letztlich noch die Auseinandersetzung mit ihrer Bedeutung und nachhaltigen Wirkung. Dabei muss unter biographischer Berücksichtigung darauf hingewiesen werden, dass die intensive Bearbeitung in der Frage nach der Gerechtigkeit bereits in frühen akademischen Jahren (1934) Höffners stattgefunden hat. Ihren eigentlichen Ausdruck findet sie aber erst, neben der theologischen Dissertation an der Gregoriana, vor allem im Wahlspruch seiner Bischofs- und Erzbischofsweihe von Münster und Köln. „Iustitia et Caritas“ lautet sein Credo, an dem er seine gesamten wissenschaftlichen Arbeiten und theologischen Forderungen ausrichtet 44 . Die Iustitia socialis als richtig verstandene legale Gerechtigkeit entspricht seinem persönlichen Ordnungsgefüge, dem die dilectio socialis als eigentliche Seele dient. Dieser Gedanke betrifft nicht nur die Gegenwart sondern vor allem auch die Zukunft. So schließt er mit einem Zitat aus der Schrift Justice et Charié: „Die Gerechtigkeit von heute ist die Liebe von gestern; die Liebe von heute ist die Gerechtigkeit von morgen.“ 45
Die ausführliche Untersuchung Joseph Höffners zur Frage nach der sozialen Gerechtigkeit, zielt vor allem auf das gemeinschaftliche Leben. Es geht also um die Communitas, die als oberstes Ziel die Gemeinwohlgerechtigkeit als Iustitia socialis aufweist. Höffner war stets darum bemüht seine Gedankengänge und Überlegungen im Zusammenhang mit der katholischen Gesellschaftslehre in Worte zu fassen. Auf diese Weise verfügt die Nachwelt nicht nur über seine „Christliche Gesellschaftslehre“ sondern auch über praktische und gegenwartsbezogene Lösungsansätze aus christlicher Sicht. Die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit in Arbeitswelt, Wirtschaft und Gesellschaft ist heute aktueller denn je. In dem folgenden Kapitel soll dargestellt werden, wie seine Gedanken auch in der heutigen Zeit, unter veränderten Rahmenbedingungen, Grundlage gesellschaftlicher und sozialpolitischer Entscheidungen sein können.
III.1 Verantwortung für die Welt und die Wahrung der Personenwürde
Joseph Höffner schreibt unter der „Wahrung der Personenwürde“ in seiner „Christlichen Gesellschaftslehre“, dass die Einzelperson Substanz sei, die Gesellschaft jedoch eine reale Beziehungs- und Ordnungseinheit (relatio realis). Außerhalb der Einzelmenschen und unabhängig von ihnen gäbe es die Gesellschaft nicht. 46 Diese Tatsache hebt also den Menschen als das Wichtigste in der Gemeinschaft hervor, ohne den es keine Relation und Beziehungseinheit geben kann. Daraus lässt sich folgern, dass dem Menschen besondere Rechte zukommen, die unabhängig vom theologischen Gesichtspunkt in unserem Grundgesetz festgeschrieben sind. Der Mensch ist also Individuum und Person, auf dem, im Zusammenleben mit anderen die Communitas gründet, keinesfalls aber ist er „nur“ die „Frucht“ einer Gesellschaft. So betont auch Höffner „Der Mensch ist mehr als Betriebsangehöriger oder Staatsbürger; er ist Mensch und keineswegs ‚Teil des Staates nach allem, was er ist, und nach allem was er besitzt’[…] Letzter Sinn aller Sozialität ist die Vollendung seiner Personalität.“ 47 Neben dieser freien Entfaltung vergisst Joseph Höffner aber nicht den Gesichtspunkt der Autorität, denn „der Mensch darf nicht alles machen, was er machen kann.“ 48 Besonders bezogen auf unsere politischen Weltsysteme und deren Repräsentanten zitiert er von Aquin weiter: „ Eine Vielheit kann nur dann als Gesellschaft leben, wenn einer vorsteht und für das allgemeine Wohl sorgt; eine Vielheit jagt nämlich an sich vielen Zielen nach, einer jedoch einem Ziel.“ 49 Im Zusammenhang mit dem zweiten Vatikanischen Konzil und „Dignitatis humanae“ schildert er weiter, dass es in der Welt von heute Menschen geben müsse, „die der sittlichen Ordnung gemäß der gesetzlichen Autorität gehorchen und zugleich Liebhaber der echten Freiheit sind.“ 50 Dabei kritisiert er die anti-autoritäre Erziehung, welche letztlich
gemeinschaftsunfähige „Super-Individualisten“ hervorbringen wird. Dieser Gedankengang ist vor allem in der heutigen Zeit von Bedeutung, wenn man die zunehmend freie Entfaltung mancher Schüler im Zusammenhang mit Gewaltanwendungen beobachtet. Die Schule als Institution ist nämlich eine der ersten „wirklichen“ Räume des Zusammenlebens ohne familiäre Beziehung, wie die zwischen Eltern und Kind. Was hier Anwendung findet, soll im späteren Leben aufgegriffen werden. Was die Schulinstitution während der Jugend darstellt, wird in abgewandelter Form zu einem späteren Zeitpunkt der Betrieb sein, in dem man sich an sittliche Normen zu binden hat. Was für den Betrieb gilt, dass gilt ebenso für die weitgefasste Communitas. „Macht euch die Erde untertan’ heißt: Macht euch die Erde zu einem menschenwürdigen Lebensraum.“ 51 Es liegt also nicht an Institutionen ob eine Welt menschenwürdig gemacht wird, sondern an den Menschen selbst. Es ist die Verantwortung des Menschen in der Beziehung zu seinen Mitmenschen. So erklärt er auch, dass die Zustände der Welt durch das Versagen der Menschen weithin nicht menschenwürdig sind. 52 Nur die Hilfe, Fürsorge und Nächstenliebe (Caritas), und hier greift das Wesen der „soziales Gerechtigkeit“, kann den Menschen im Auge Anderer als „das Licht der Welt“ erscheinen lassen. „Zur menschenwürdigen Welt gehören vor allem menschenwürdige gesellschaftliche Verhältnisse. Der Mensch, so erklärt Papst Johannes Paul II., darf nicht Sklave der Dinge, nicht Sklave der Wirtschaftssysteme, nicht Sklave der Produktion, nicht Sklave der eigenen Produkte werden.“ 53 Bereits an dieser Stelle dürfte ein weiterer wichtiger Bestandteil der damaligen wie heutigen Auseinandersetzung genannt sein: Die Wirtschaftsethik- und Ordnung. Joseph Kardinal Höffner hat dieses Thema in einen engen Zusammenhang mit der Frage nach der sozialen Gerechtigkeit gebracht.
III.2 Dr. Homo Oeconomicus und seine Wirtschaftsmoral
Um die Wirtschaftsmoral aus theologischer Sicht Joseph Höffners vorzustellen, bedarf es zunächst einer wirtschaftswissenschaftlichen Betrachtung. Vorerst ist als Tatsache festzuhalten, dass der Mensch aus ökonomischer Sichtweise zweckrational handelt (Rationalprinzip). Er versucht also mit einem bestimmten Aufwand ein Maximum an Ertrag (Maximalprinzip) zu erreichen. Wenn er also nach einer natürlichen Gewinnmaximierung strebt wird er als „homo oeconomicus“ bezeichnet. Dass ein jeder Geschäftsmann diesen Namen trägt, sollte aus wirtschaftlicher Perspektive verständlich sein. Er handelt mit Hilfe der dezentralen Koordination über den Preis, der sich auf einem Wettbewerbsmarkt bildet (Marktwirtschaft). Vervielfacht man diese Ansicht, so stößt man auf die allgemeine Volkswirtschaft. Doch ohne Moral wird er weder Angestellte in seinem Betrieb aufnehmen, noch strategisch und „human“
handeln können. Deshalb sieht die katholische Soziallehre im Menschen den Ursprung, Träger und das Ziel eines jeden sozialen Geschehens. „Die gesellschaftliche Ordnung und ihre Entwicklung müssen sich dauernd am Wohle der Personen orientieren; denn die Ordnung der Dinge muß der Ordnung der Personen dienstbar werden und nicht umgekehrt.“ 54 Den Unterschied zum „Wirtschaftsmenschen“ sieht Joseph Höffner in der Ordnung der Wirtschaft: „Die Wirtschaft hat vielmehr im Gemeinwohl ihr regulatives Prinzip, das ihr die soziale Ausrichtung, das humane Leitbild gibt. Der Wettbewerb ist ein nützliches Ordnungsmittel, aber nicht das Ordnungsprinzip der Wirtschaft.“ 55 Dieses regulative Prinzip des Gemeinwohls bezieht sich indirekt auf seine Vorstellung der „sozialen Gerechtigkeit“, die in ihrer Bedeutung der Iustitia legalis das Gemeinwohl als Prinzip hat. Der Sinn des Wirtschaftens liegt nicht im bloßen Handeln oder der bloßen Rentabilität, „das Sachziel der Wirtschaft besteht vielmehr in der dauernden und gesicherten Schaffung jener materiellen Voraussetzungen, die dem einzelnen und den Sozialgebilden die menschenwürdige Entfaltung ermöglichen.“ 56 Was für die freie Wirtschaft gilt, gilt daher auch für den Betrieb. „Ein moderner Betrieb - ähnliches gilt für Büro, Geschäft und Verwaltung - kann nur beim Zusammenspiel aller Beteiligten funktionieren.“ 57 So schreibt Höffner in seiner Gesellschaftslehre, dass die Anerkennung der Menschenwürde nicht Gleichmacherei, sondern Gleichwertigkeit voraussetze. 58 Dazu nennt er zur Veranschaulichung folgendes Beispiel: „Eine Arbeiterin bittet den Direktor um eine Unterredung. Während der Unterhaltung dreht der Direktor eine kleine Metallplatte in das Blickfeld der Besucherin: ‚Fasse dich kurz!’ Die Arbeiterin meinte nachher: ‚Ich habe Verständnis dafür, daß der Direktor wenig Zeit hat. Aber das sollte Mann sagen, weil ein Mensch vor ihm sitzt. Dazu sollte er keine Metallplatte benutzen.“ 59 Eine eben solche Rationalität im Umgang mit anderen Menschen, Vorgesetzten und Angestellten begegnet uns öfters als wir es uns wünschen. Wird ein bestimmtes Ziel im Sinne der Gewinnmaximierung nicht erreicht, so ist im häufigsten Fall der Angestellte Leittragender. „Morallos“ werden Arbeitsplätze abgebaut, um Unternehmensverluste an anderen Stellen zu minimieren. Joseph Höffner betont, „daß die Arbeitslosigkeit eine vielfache Not ist: ohne Einkommen, ohne Beschäftigung, gelähmt vom beklemmenden Gefühl: ‚Man braucht mich nicht, ich bin nutzlos.“ 60 Der Wunsch nach bleibendem Glück, vollendeter Glückseligkeit und materiellem Reichtum wird dem Menschen auf Erden nicht erfüllt werden. Denn es ist nicht der Gewinn nach dem der Mensch als „absolutes“ Ziel strebt, vielmehr die „seelische“ Komponente, die inneren Frieden schafft. „Die Hoffnung auf das Kommende macht uns nicht weltflüchtig, sondern innerlich frei, so daß wir aus der Kraft des Glaubens die Welt zu einer menschenwürdigen Welt zu gestalten vermögen.“ 61
III.3 Soziale Marktwirtschaft und die Verantwortung der Kirche
Als sozialpolitischer Berater unter der Kanzlerschaft Konrad Adenauers hat Joseph Höffner maßgeblich zur Umsetzung der sozialen Marktwirtschaft beigetragen. Gedanklich wird er dabei auf seine theologische Dissertation (1934) zurückgegriffen haben. Die Wirtschafts-ordnung der Nachkriegszeit beschreibt der Volkswirt Andreas Paul wie folgt: „Das Seinsbild des Menschen, dessen Glück gefördert werden soll, ist nicht mehr der Liberalismus. Es gestaltet sich um durch die Einfügung des Einzelnen in einen sozialen Raum, der nach der Norm der sozialen Gerechtigkeit gestaltet sein soll.“ 62 Höffner ergänzt, „daß sich verant-wortliche Wissenschaftler und Politiker in guter Absicht bemüht haben, in der Bundesrepublik Deutschland eine Wirtschaftsordnung zu schaffen, die einerseits wirtschaftliche und damit persönliche Freiheit gewährt, andererseits die sozialen Belange berücksichtigt.“ 63 Auftrag der Kirche sei es nicht, zu konkreten Fragen Stellung zu beziehen sondern die „soziale Gerechtigkeit“ im Gesamtkontext zu verwirklichen. So gesteht auch Höffner, dass es keine idealen Wirtschaftsordnungen, die soziale Marktwirtschaft eingeschlossen, gäbe. 64
III.4 Das humane Leitbild der katholischen Soziallehre
Es bleibt zunächst festzuhalten, dass sowohl Joseph Höffner als auch die katholische Soziallehre die Marktwirtschaft für die richtige Grundform der Wirtschaftsordnung hält. 65 Dennoch wird auf ein „humanes Leitbild“ verwiesen, das es zu wahren gilt. Dieses Leitbild erstreckt sich auf zwölf Forderungen 66 : 1. Das Sachziel der Wirtschaft muss verwirklicht werden; 2. Die Marktwirtschaft darf nicht zum Konsumismus führen; 3. Der Marktmechanismus genügt nicht („zum Marktmechanismus und zum Streben nach wirtschaftlichem Erfolg muß die soziale Ausrichtung der Wirtschaft treten.“ 67 ); 4. Kontrolle wirtschaftlicher Macht 68 ; 5. Rang-ordnung der Werte 69 ; 6. Kapital und Arbeit; 7. Technischer Fortschritt und Rationalisierung 70 ; 8. Herrschaftliche Grundstruktur des Betriebes 71 ; 9. Weltweite Verantwortung 72 ; 10. Sicherung des Arbeitsplatzes; 11. Umweltschutz 73 ; 12. System der Umverteilung 74 . Dieses Leitbild muss zu einer Grundlage von katholischem Wirtschaften werden.
III.5 Utopischer Kommunismus - Die Zentralverwaltungswirtschaft
In der Frage nach der Gemeinwohlgerechtigkeit gewann im letzten Jahrhundert die Idee der Zentralverwaltungswirtschaft zunehmend an Einfluss. Die Abschaffung des Privateigentums und der Kommunismus als Wirtschaftordnung eines Staates, ist „im vorindustriellen Zeitalter nur selten verwirklicht worden.“ 75 Der Ruf nach Freiheit sei in den letzten Jahrzehnten vor allem in Mitteleuropa gewaltsam unterdrückt worden. Die letzte Flamme einer zentral-
verwalteten Wirtschaft stellt im 21. Jahrhundert letztlich nur noch die Klostergemeinschaft und Familie dar. Generell betrachtet, „kommt für die Wirtschaft eines Staates nur die auf dem Privateigentum beruhende, sozial ausgerichtete marktwirtschaftliche Ordnung in Frage. Denn die Zentralverwaltungswirtschaft gefährdet die Freiheit und Würde des Menschen.“ 76 Vor allem erhebt Höffner vier folgende Bedenken: Erstens wird die Selbstverantwortung und Eigeninitiative eines Menschen ausgeschaltet, sodass der Staat nur noch gegen Arbeitsunlust zu kämpfen habe, zweitens müsse vor der totalen planwirtschaftlichen Bürokratie gewarnt werden, drittens sei die Zentralverwaltungswirtschaft die Wurzel sozialen Unfriedens und viertens gefährde sie die Freiheit und Würde des Menschen. Sie bedeute nämlich „eine ungeheure Machtballung, die, da der Mensch im argen liegt, schier unwiderstehliche Versuchungen des Machtmissbrauchs hervorrufen muß.“ 77 Dieser Machtmissbrauch sollte sich vor allem im Befreiungsschlag der kommunistischen Länder und schließlich im Untergang der ehemaligen Sowjetunion im Jahre 1990 bestätigt haben. 78
III.6 Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik aus heutiger Sicht - Eine Frage der Gerechtigkeit?
Höffners Denkansätze zur Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsmoral- und Ethik sind eine der wichtigsten Themen unserer heutigen Zeit. Es genügt, sich seine Zitate vor Augen zu führen um in diesen den aktuellen Zeitgeist wieder zu finden. Die wirtschaftliche und finanzielle Behauptung ist zu einer Grundlage menschlichem Handeln geworden. „Wer dem scharfen Wind des Wettbewerbs nicht gewachsen ist, wird zwar nicht ausgemerzt, wie das oft als Konsequenz des Wettbewerbs behauptet wird, aber er wird an einen Platz verwiesen, der dem minderen Wert seiner Leistungen entspricht.“ 79 Dem entgegenzuhalten ist der optimistische Blick über den Finanzhaushalt der Bundesrepublik, den Höffner aus dem Jahre 1984 auch in seinem Kapitel der „Soziale Marktwirtschaft“ anspricht. 80 Für eine Übertragung auf die heutige Zeit ergibt sich für 2007 folgendes: Ein Bruttoinlandsprodukt von 2,424 Mrd. Euro; Steuern und Sozialbeträge 238,0 Mrd. Euro und dabei Ausgaben für Sozialleistungen in Höhe von 140,8 Mrd. Euro. 81 Die Arbeitslosenquote beträgt nach neusten Informationen 8,6 Prozent. 82 Doch wie „sozial“ ist unsere Marktwirtschaft wirklich? Obwohl sich das Wirtschaftswachstum langsam aber sicher erholt 83 vergrößert sich die „Gerechtigkeitslücke“ zwischen Mindestlöhnen und Spitzeneinkommen, 81 Prozent der Bürger profitieren nicht persönlich am wirtschaftlichen Aufschwung. 84 Im Jahre 2005 wurden 13,5% aller Bundesbürger als „arm“ eingestuft, weil sie mit weniger als 60% des durchschnittlichen Netto-Einkommen auskommen mussten. 85 In diesem Jahr (2008) erfasste man statistisch bereits 25 Prozent der
Gesamtbevölkerung, die weniger als 70 % 86 des mittleren Lohns verdienen. Aus diesem Grund plädieren 75% der Bürger für die Einführung eines gesetzlich festgelegten Mindestlohns. 87 Eine gefühlte Veränderung und Verschlechterung des Bürgertums drängt die Verant-wortlichen zum Handeln. Die Frage nach der „sozialen Gerechtigkeit“ hat sich also nach Höffner an die Staatslenker und Regierenden zu stellen, die nach der Gemeinwohlgerechtigkeit zu handeln haben. 88 Papst Johannes XXIII. schreibt in seiner Enzyklika Mater et Magistra (1961): „Der Lohn darf nicht unter ein Minimum sinken, so daß er ein vernünftiges Maß von Lebensbedürfnissen des Arbeiters nicht mehr deckt.“ 89 Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um die Lohngerechtigkeit schreibt Kardinal Höffner „Ziel der modernen Lohnpolitik ist nicht mehr das physische Existenzminimum, sondern ein allen Schichten des Volkes zu gewährender gehobener Lebensstandard, wie er der hoben Produktivität der Wirtschaft unserer Zeit entspricht.“ 90 Dieser sich an alle Schichten wendende Lebensstandard setzt aber wiederum die so genannte Lohn-„Gerechtigkeit“ voraus zu der Johannes XXIII. betont „Wie die Mindestlöhne eine Schranke bilden gegen ein bodenloses Sinken der Effektivlöhne, so könnten verbindliche Höchstlöhne ein unbegrenztes Steigen der Löhne verhindern“ 91 . Gerade in der Diskussion um Spitzenverdiener kann dieser Punkt aufgegriffen werden. Es sei ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, daß dem wirtschaftlichen Wachstum (rei oeconomicae incrementa) sich entsprechende Fortschritte in sozialer Hinsicht (rei socialis incrementa) anschließen, so daß alle Bevölkerungskreise eines Landes daraus gleichen Nutzen ziehen (aequa percipiant emolumenta). 92 Der Mindestlohn, nach christlicher Auffassung empfohlen, ist als eine Möglichkeit der gerechten Lohnfindung anzusehen, wenn sie im Sinne der Iustitia socialis greift. Ein weiterer Vorschlag der BDKJ ist die „Vision für eine gerechtere Gesellschaft“ zur Einführung eines auf der Tätigkeit basierenden Grundeinkommens in Höhe von 600 Euro pro Kopf. 93 „Bedenklich ist allerdings der Trend zum Versorgungsstaat. Ein Volk kann auf die Dauer nicht mehr ausgeben als es durch seine Arbeit erwirtschaftet.“ 94 Wie Höffner bereits festgestellt hat ist es eine Aufgabe der gesetzgebenden Gerechtigkeit die Rahmenbedingungen für die Finanzierbarkeit und Durchführung zu schaffen. Doch dazu muss schließlich die Liebe als „Seele dieser Ordnung“ treten. Wie sich die Regierenden auch entscheiden werden, so soll es im Wohle aller geschehen und „politische Reife setzt voraus, daß man die Ideengrundlagen der politischen Positionen kennt, politisches Ethos fordert, angesichts der sich entgegenstehenden Wertnormen vor dem eigenen Gewissen die politische Entscheidung zu vollziehen.“ 95 Doch die Kirche darf nicht nur protestieren. „Sie verkündigt im Lichte des Glaubens die Grundwerte der Gottesordnung, die im Bereich der Arbeit und der Wirtschaft gelten müssen.“ 96
In die Zukunft gerichtet
Joseph Höffner war stets darum bemüht theologische Gedanken, wie bspw. jene aus der Sozialenzyklika „Quadragesimo anno“ in verständliche Worte zu fassen. Er scheute sich nicht Kritik zu üben und die Wirtschaft und Gesellschaft in einem richtigen Licht erscheinen zu lassen. Pointiert betrachtet war er im Gegensatz zu anderen Theologen (wie sich z.B. Joseph Kardinal Ratzinger sehr stark der zuwendet) eher Realist. Christliche Gedanken hat er aus volkswirtschaftlicher Sicht betrachtet und berechnet. Seine „Christliche Gesellschaftslehre“ ist kein Kompendium theologischer Deutungen und Auslegungen. Vielmehr lässt es sich als Ansammlung gesellschafts-politischer Lösungsansätze aus der katholischen Soziallehre verstehen, die sich auf die Zukunft gerichtet, anwenden lassen.
Wissenschaftliche Arbeit mit dem Thema „Joseph Höffner“
Dank der gedruckten „Christlichen Gesellschaftslehre“ von 1961 wurde die Arbeit mit der Persönlichkeit Joseph Höffners erleichtert. Viele Gedankengänge konnten leicht nachvollzogen werden. Bei schwierigeren Überlegungen bedurfte es mehrmaligem Lesen. Als eine große und unschätzbare Hilfe erwies sich die erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek Köln, die mir mit ihrem Reichtum an Literatur, den Kauf vieler Bücher ersparte. Schließlich ist noch auf eine Ausstellung im letzten Jahr hinzuweisen, die zur Würdigung Joseph Höffners organisiert wurde. Die benötigten Bildquellen lieferten das Archiv des Erzbistums sowie private Ansammlungen von Dokumenten über Kardinal Höffner. Neben einer wirklich hohen Vielzahl von Veröffentlichungen (über d. soziale Marktwirtschaft, Menschenwürde etc.) fehlt jedoch eine empfehlenswerte Biographie, die aber glücklicherweise Norbert Trippen im kommenden Jahr veröffentlichen wird.
Zum Wohle des Menschen Zusammenarbeiten
Lassen Sie mich noch ein Wort zur persönlichen Bedeutung Kardinal Höffners anmerken. Durch seine moralischen und politischen Ratschläge ist er mir ein Wegweiser in gesellschaftlichen Entscheidungen geworden. Ich fühle mich persönlich zu seinem Wirken innerhalb des Christentums verbunden und schließe mit seinen Worten: „Der Christ steht nicht mürrisch am Zaun der Welt von heute, er sieht nicht ärgerlich zu, was drinnen geschieht. Er steigt vielmehr über den Zaun; denn er soll mitten in der Welt gegenwärtig sein als Samen-korn, als Salz der Erde, als Sauerteig.“ 97 Nehmen wir diese Herausforderung der Zukunft an. Nicht nur aus innerer Überzeugung, sondern aus der Verantwortung für die Welt!
Das Collegium Josephinum und Kardinal Höffner
Im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Bildungsanstalten entstand unter anderem auch der Neubau des katholischen Jungengymnasiums Collegium Josephinum in Bonn. Der folgende Auszug aus einem Jahrbuch veranschaulicht die Idee Höffners zu einem Neubau.
Im neuen Schulgebäude
Die Entwicklung in den 70er Jahren machte die Errichtung eines neuen Schulgebäudes notwendig, das 1980 feierlich bezogen wurde. Voraus ging die Reform der differenzierten Oberstufe, die es nahe legte, die Schülerzahl auf etwa 800 Schüler zu vergrößern. Damit kamen wir auch dem Wunsch vieler Eltern, besonders im Bonner Norden, sehr entgegen. Kardinal Höffner unterstützte den Gedanken an eine Erweiterung. Er äußerte den Wunsch, dem CoJoBo eine Realschule anzuschließen. Sie wurde 1976 gegründet und zog 1980 mit dem Gymnasium in das neue Gebäude ein. Um die Kurswahlmöglichkeit der Oberstufenschüler zu erweitern, wurde in dieser Zeit auch eine feste Kooperation mit der Ursulinenschule in Hersel vereinbart. Im Jubiläumsjahr 1995 zeigte sich das Collegium Josephinum Bonn als eine allseits anerkannte Bildungsanstalt mit hohem Niveau.[…] (Aus Collegium Josephinum Bonn - Gymnasium und Realschule: 75 Jahre in Bonn - 50 Jahre Wiedereröffnung der Ordensschule; 1. Auflage; Bonn 1996; S. 14)
Aufgabenstellung der Facharbeit
Facharbeit
Name des Schülers : Marco-Miguel Hagemeyer
Kurs : Kath. Religionslehre 4
Fachlehrer/in :
Thema der Facharbeit
Kardinal Joseph Höffner und die katholische Soziallehre - eine Würdigung zum 100.
Geburtstag unter besondere Berücksichtigung der Aktualität Höffners von der
Gesellschaftspolitik aus christlicher Weltverantwortung
1. Arbeiten Sie - basierend auf einer kurzen (!) biographischen Einordnung des Lebens von Joseph Höffner - seinen christlich begründeten (!) Standpunkt in der Frage nach der sozialen Gerechtigkeit im Zusammenhang seiner CGL bzw. katholischen Soziallehre heraus.
Erläutern Sie dabei, inwiefern seine Gedanken auch heute - unter veränderten Rahmenbedingungen - Grundlage gesellschaftlicher und sozial-politischer Entscheidungen darstellen können! (Menschenwürde und Wirtschaftsordnung)
2. Stellen Sie ihre Ergebnisse auf 8-12 Seiten übersichtlich dar - inkl. Einer kritischen Reflexion über den Prozess der Erstellung der Facharbeit!
Literaturverzeichnis
1. Bless, Josef: Mater et Magistra und praktische Wirtschafts- und Sozialpolitik. 1. Auflage; Lutzern und Stuttgart: Räber Verlag, 1965.
2. Bundesvorstand des Bunds der Deutschen Katholischen Jugend: Vision für eine gerechtere Gesellschaft - Solidarität Chance für die Zukunft. 4. Auflage 2005 (gekürzt u. überarbeitet); Düsseldorf: Jugendhaus
3. Collegium Josephinum Bonn - Gymnasium und Realschule: 75 Jahre in Bonn - 50 Jahre Wiedereröffnung der Ordensschule; 1. Auflage; Bonn 1996
4. DER SPIEGEL: Die Gerechtigkeitslücke. Nr. 51/17.12.07; Deutschland
5. Desczyk, Andrej Nicolai: Joseph Kardinal Höffner - Sozialverkündigung im Bischofsamt; 1. Auflage; Berlin: Logos Verlag, 2004
6. Deutsche Bischofskonferenz, Sekretariat: „Gerechtigkeit und Liebe“ - Joseph Kardinal Höffner Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz 1976-1987; 1. Auflage; Bonn, 1987
7. Deutsche Bischofskonferenz, Sekretariat: Joseph Kardinal Höffner -Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsethik Richtlinien der katholischen Soziallehre -Eröffnungsreferat bei der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda 23. September 1985; Bonn 1985
8. Dreier, Wilhelm: Jahrbuch des Instituts für christliche Sozialwissenschaften der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster - Gesellschaftspolitik aus christlicher Weltverantwortung - Joseph Höffner Reden und Aufsätze; 1. Auflage; 1. Sonderband Münster: Verlag Regensburg, 1966
9. Dreier, Wilhelm: Joseph Höffner Weltverantwortung aus dem Glauben Reden und Aufsätze; 1. Auflage, zweiter Band, Münster: Verlag Regensburg, 1969
10. Erzbischof, der Kölner (Joachim Kardinal Meisner): Kirchenzeitung; Nr. 42/07 vom 19. Oktober 2007; Für das Erzbistum Köln
11. Erzbistum Köln, das Presseamt des: 100. Geburtstag von Joseph Kardinal Höffner (1906- 1987) Eine Dokumentation der Jubiläumsfeierlichkeiten am 20. und 21. Januar 2007; 1. Auflage; Köln: Drei-Kronen-Reihe, 2007
12. Erzbistum Köln, das Presseamt des: Abschied von Joseph Kardinal Höffner; 2. Auflage, 11.-15. Tausend; Köln, 1987
13. Erzbistum Köln, Hauptabteilung Schule des: Handreichungen 6 - Katholische Soziallehre 6.2 Ökonomie, Soziologie; 1. Auflage; Köln, 1991
14. Erzbistum Köln, das Presseamt des: Soziale Marktwirtschaft - Weg zwischen Kapitalismus und Kommunismus, Vortrag des Kardinals Joseph Höffner auf dem
Forum „Soziale Marktwirtschaft“ Deutscher Katholikentag in Aachen, Donnerstag, 11. September 1986; 1. Auflage; Köln, 1986
15. Gabriel, Karl: Joseph Höffner (1906-1987) Soziallehre und Sozialpolitik „Der personale Faktor…“; 1. Auflage; Paderborn: Ferdinand Schöningh Verlag, 2006
16. Harenberg Aktuell 2006: Das Jahrbuch Nr. 1 Daten, Fakten, Hintergründe; 1. Auflage; Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich: Meyers Lexikonverlag, 2006
17. Höffe, Otfried: Vernunft oder Macht? Zum Verhältnis von Philosophie und Politik; 1. Auflage; Tübingen: Narr Francke Attempto GmbH + Co. KG, 2006
18. Höffner, Joseph Kardinal: Christliche Gesellschaftslehre Studienausgabe; 4. Auflage nach der 8. erweiterten Auflage; Sonderausgabe; Kevelaer: Butzon & Bercker, 1983
19. Höffner, Joseph Dr. phil.: Pontificia Universitas Gregoriana Soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe Versuch einer Bestimmung ihres Wesens; 1. Auflage; Dissertationsschrift; Saarbrücken: Saarbrücker Druckerei und Verlag A.-G., 1935
20. Kölner Stadtanzeiger, Nr. 76, 1.04.2008, Deutschland
21. Kolpingtag, Dokumente zum: Die Welt menschenwürdig gestalten Dokumente zum Kolpingtag Leverkusen 1979; 1. Auflage; Köln: Kolping-Verlag, 1980
22. Mogge, Wilhelm: Das Jahr des Bischofs Predigten, Interviews, Ansprachen und Schreiben des Erzbischofs von Köln, Kardinal Joseph Höffner, im Kirchenjahr 1975/76; 1. Auflage; Sankt Augustin: Verlag Wort und Werk GmbH, 1976
23. Paulsen, Andreas: Soziale Gerechtigkeit als Wertnorm der Wirtschaftsordnung; 1. Auflage; München: Richard Pflaum Verlag, 1948
24. Rauscher, Anton: Kirche und Demokratie Der lange Weg des Zueinanderfindens; aus: Kirche und Gesellschaft; Herausgegeben von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle Mönchengladbach; Nr. 346; Köln: J.P. Bachem Verlag, 2008
25. Rauscher, Anton: Mönchengladbacher Gespräche Christliche Soziallehre heute Probleme, Aufgaben, Perspektiven; 1. Auflage; Köln: J.P. Bachem Verlag, 1999
26. Steger, Gerhard: Die neue Sehnsucht nach sozialer Verwurzelung; aus: Kirche und Gesellschaft; Herausgegeben von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle Mönchengladbach; Nr. 347; Köln: J.P. Bachem Verlag, 2008
27. Vaticana, Libreria Editrice: Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden Kompendium der Soziallehre der Kirche; 1. Auflage; Freiburg: Herder Verlag, 2006
28. Weltbild: Papst Johannes Paul II. in Deutschland; Weltbild-Verlag, 1987
Anmerkungen und Fußnoten
1 J. Höffner, Das Jahr des Bischofs, S. 86
2 J. Höffner, Mein erstes Gebet (1984), S. 74 3 ebda., S. 67
4 J. Höffner, Chrsitentum und Menschenwürde. Das Anliegen der spanischen Kolonialethik im Goldenen Zeitalter, Trier 1947, S.11 5 Vgl. Anhang „Kirchenzeitung“
6 Vgl. Karl Gabriel, J. Höffner „Der personale Faktor“, S. 34
7 Joseph Höffner, Der caritative und soziale Dienst als kirchliche Aufgabe, in: „Der personale Faktor“ S.34 8 Vgl. Anhang „Eine neue Schule“ - Joseph Höffner und das Collegium Josephinum Bonn 9 Anm.: Joseph Höffner wurde durch seine Gemeindevisitationen bistumsweit bekannt. Im späteren Verlauf seiner Regentschaft als Erzbischof kommt seine besondere Fürsorge gegenüber Kindern zur Geltung, was durch die Briefe einiger Schüler an den kranken Kardinal betont wird. (Hierzu im Anhang) 10 Vgl. Auszeichnungen im Anhang; Anmerkung: des weiteren soll Höffner in erheblichem Maße im Konklave von 1978 zur Wahl Karol Wojtylas beigetragen haben 11 Vgl. Gerechtigkeit und Liebe - Joseph Kard. Höffner S.10 12 ebda., Seite 12
13 Anm.: Im selben Jahr (1987) findet auch der Besuch von Papst Johannes Paul II. im Erzbistum statt. In ausführlicher Weise wurde darüber in den Printmedien berichtet. Im Anhang findet man hierzu einige interessante Seiten.
14 Vgl. Lebenslauf und Auszeichnung „Gerechter unter den Völkern“ 15 Josef Homeyer in „Der 100. Geburtstag - Eine Dokumentation“ S. 33 16 J. Höffner, „Soz. Gerechtigkeit u. soz. Liebe“ Saarbrücken 1935, S. 89 17 Ebda., S. 90
18 Text nach G. Gundlach S.J,, Die sozialen Rundschreiben Leos XIII. u. Pius XI., Paderborn 1931, n. 48 19 Auszug aus Quadragesimo anno in J.Höffner, „Soz. Gerechtigkeit u. soz. Liebe“ 1935, S.90 20 Vgl. J. Höffner, „Soz. Gerechtigkeit u. soz. Liebe“ Saarbrücken 1935, S. 91 oben 21 Ebda., S. 91 22 Ebda., S. 92 23 Ebda., S. 7 24 Ebda., S. 7 25 Ebda., S. 91 26 Ebda., S. 94 27 Vgl. ebda., S. 96 28 Ebda., S. 94
29 Ebda., Seite 97-99 besonders aber im letzten Drittel auf Seite 98 30 Ebda., S. 98 (siehe Anm. 14) 31 Ebda., S. 98 (siehe Anm. 14) 32 Ebda., S. 101 33 Ebda., S. 102
34 J. Höffner, Christliche Gesellschaftslehre, S. 71 (Mitte) 35 Vgl. ebda., S. 74 Anmerkung: Ludwig Taparelli +1862 36 Ebda., S. 73 37 Ebda., S. 73 (unten) 38 Ebda., S. 74 (oben)
39 Hier ist das eigentliche Formalobjekt, die Hinrichtung auf das Gemeinwohl gleich, definiert jedoch nach Johannes Messner einen bestimmten Anwendungsbereich innerhalb der legalen Gerechtigkeit. 40 Vgl. J. Höffner, „Soz. Gerechtigkeit u. soz. Liebe“, S. 10: So wundert sich auch J. Pieper warum die doch sehr einfache Begrifflichkeit in Quad. anno „iustitia socialis“ nicht mit „sozialer Gerechtigkeit“ übersetzt werde. 41 Ebda., S. 76
42 Ebda., S. 77 und vor allem in seiner theologischen Dissertation auf S. 101 (siehe auch Anm. 17) 43 Ebda., S. 78
44 Vgl. seine ausführliche Biographie sowie zahlreiche, von ihm erschiene Thesenpapiere und Schriften! Besonders hervorzuheben ist auch die Bewegung „Für einander. Für alle“, ein „Tag der soz. Gerechtigkeit“ 45 J. Höffner, Christliche Gesellschaftslehre, S. 78 Anm. Er zitiert M. Gillet 46 J. Höffner, Christliche Gesellschaftslehre, S. 48 47 Ebda., S. 49
48 J. Höffner, Die Welt menschenwürdig gestalten, Predigt zum Kolpingtag, S. 7 49 J. Höffner, Christliche Gesellschaftslehre, S. 50
50 Ebda., S. 50
51 J. Höffner, Die Welt menschenwürdig gestalten, S. 7 52 Vgl. ebda., S. 6 53 Ebda., S. 7
54 Gaudium et Spes 26 aus: Katholische Soziallehre S. 22 55 J. Höffner, Katholische Soziallehre S. 25 56 Ebda., S. 25
57 J. Höffner, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsethik 1985, S. 29 58 J. Höffner, Christliche Gesellschaftslehre, S. 157 59 Ebda., S. 158
60 J. Höffner, Die Welt menschenwürdig gestalten, S. 8 61 Ebda., s.9
62 A. Paul, Soziale Gerechtigkeit als Wertnorm d. Wirtschaftsordnung 1948, S. 50 63 J. Höffner, Soziale Marktwirtschaft - Weg zwischen Kapitalismus u. Kommunismus, S. 9 64 Vgl. ebda., S.8
65 Vgl. J. Höffner, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsethik, S, 24: „ Die katholische Soziallehre hält die Marktwirtschaft für die richtige Grundform der Wirtschaftsordnung. Sie ist jedoch davon überzeugt, daß ihr ein humanes Leitbild gegeben werden muß.“
66 Ebda., die folgenden zwölf Punkte finden sich als Überschriften wörtlich auf den Seiten 24 bis 33 wieder! 67 Ebda., S. 25
68 Ebda., S. 25 vor allem wörtlich: „Machtbildungen sind in der Marktwirtschaft zu verhindern oder, wenn Monopole und Kartelle unvermeidbar sind, der Kontrolle zu unterwerfen. Die katholische Soziallehre hat die Monopole seit Jahrhunderten scharf abgelehnt.“
69 Ebda., S. 27, Anm.: Höffner rezitiert Peter Koslowski: „Unbeschränktes Gewinn- und Nutzenstreben führt zu einem Umschlagen in Geiz, Habgier und den Verlust des Reichtums menschlicher Handlungszwecke.“ Gerade in der heutigen Auseinandersetzung ist dieser Punkt hochaktuell. Die unmoralische Handlungsweise vieler Unternehmen bei der Lohngerechtigkeit führt zu unmenschlichen Handlungsweisen. Bestes Beispiel ist hierfür die „Heuschrecken-Handlung“ Anfang 2008, bei der das Unternehmen Nokia 5000 Stellen in Bochum strich um günstigere Produktionen nach Rumänien zu verlagern.
70 Ebda., S. 29, Anm.: „Da Wirtschaft und Technik Dienst am Menschen sind, werden die Verantwortlichen bestrebt sein müssen, den technischen Fortschritt nicht in stürmischen, krisenhaften Sprüngen, sondern in ausgeglichener Entwicklung sich vollziehen zu lassen.“
71 Ebda., S 29, Vergleiche vor allem den Aufsatz „Dr. Homo Oeconomicus und seine Wirtschaftsmoral“! 72 Ebda., S. 31, Anm.: Joseph Höffner wendet sich hier der nationalen Verantwortung zu: „Die Kette des Elends kann nur zerrissen werden, wenn die Entwicklungshilfe erheblich ausgeweitet, die Rüstungsausgaben drastisch gesenkt und in den Entwicklungsländern eine Agrarreform durchgeführt wird. Zur Meisterung dieser Aufgaben reicht der internationale marktwirtschaftliche Wettbewerb nicht aus. Weltweite Ordnungsmaßnahmen sind erforderlich.“
73 Ebda., S. 32, Anmerkung: Hier wird erneut ein wichtiges Thema der heutigen Politik behandelt. Joseph Höffner greift vor allem auf die Frage nach der Benutzung der Kernenergie zurück. So sei es nicht Aufgabe der Theologie nach Alternativen zu suchen, sondern des jeweiligen Fachgebietes. Die „Rückkehr zur grünen Natur“ sei bei einer Bevölkerungsdichte von 82 Millionen Menschen reinste Utopie. Gerade auf die heutige Zeit bezogen, ist es meines Erachtens unverständlich, wie christliche Parteien das genaue Gegenteil fordern. Dabei ist es gerade die Sozialdemokratische Partei, die mit ihrem „15-Punkteplan für eine Neuausrichtung der deutschen Klima- und Energiepolitik“ die Abkehr von der Kernenergie fordert. Eng mit dem Umweltschutz verbunden, ist das Thema „Nachhaltigkeit“. Nach katholischer Auffassung muss gerade bei der Wahrung unserer Rohstoffe dieser Punkt hervorgehoben werden. Dabei darf die „grüne Idee“ aber nicht als gekünsteltes Produkt vermarktet werden, so wie es bereits mit vielen Bio-Produkten im Supermarkt geschieht. Der Christ muss aufgefordert sein „wirkliche“ Gemeinwohlideen vorzuschlagen, die auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit gründen. 74 Ebda., S. 33: „Die katholische Soziallehre tritt um des Menschen willen für die Stärkung der Eigenverantwortung und für die Überwindung des Anspruchdenkens ein.“ 75 Ebda., S. 36 76 Ebda., S. 41 77 Ebda., S. 43
78 Anmerkung: Nach dem Zerfall der Sowjetunion blieb als wesentlicher Repräsentant der „alten“ Zentralverwaltungswirtschaft Kuba übrig. Seitdem jedoch der „Maximo Lider“ Anfang 2008 seine Regierungsmacht auf den Bruder Rául Castro übertragen hat, scheint sich Kuba an marktwirtschaftliche Richtlinien orientieren zu wollen. Dies gilt als Indiz für eine Wandlung und Neustruktur d. Wirtschaft. 79 A. Paulsen, Soziale Gerechtigkeit als Wertnorm d. Wirtschaftsordnung 1948, S. 50
80 Vgl. J. Höffner, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsethik, S. 22: „Wenn im Jahre 1984 vom Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 1 750 Milliarden DM an Steuern und Sozialbeiträgen 631 Milliarden DM wieder eingezogen worden sind und wenn der Lebensstandard der arbeitenden Menschen beträchtlich über dem in den kommunistischen Ländern liegt, kann nur Böswilligkeit behaupten, die Soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik sei kapitalistische Ausbeutung.“ 81 Quelle: Makrodaten/Finanzdaten/Haushalt des Bundesmin. für Wirtschaft und Technologie (28.03.2008) 82 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Stand Februar 2008
83 Der Spiegel, Nr. 52 17.12.2007, S.25 Anm.: Für das Jahr 2007 wurde ein Wachstum von 2,6% angenommen 84 Vgl. ebda., S.36 Anm.: TNS-Forschung für den Spiegel vom 11. und 12. Dezember 2007; 1000 Befragte; an 100 fehlende Prozent „weiß nicht“ 85 Harenberg Aktuell 2006, S. 452 86 KSTA, Nr. 76 1.April 2008, S. 9 87 Der Spiegel, Nr. 52 17.12.2007, S.26 88 Vgl. J. Höffner, Christliche Gesellschaftslehre, S. 74
89 J. Bless, Mater et Magistra praktische Wirtschafts- und Sozialpolitik, S. 58 Anm.: Weiter heißt es auf Seite 63: „Wer Lohnverhandlungen zu führen hat, ist verpflichtet, vor allen Dingen die beiden Grundsätze der iustitia (Betriebliche Lohngerechtigkeit: Gleiche Leistung/gleicher Lohn) und der aequitas (Bedarfsgerechtigkeit: Berücksichtigung der Lebenskosten und besonders der Familienlasten) nach bestem Wissen und Gewissen anzuwenden.“ Joseph Höffner beruft sich in vielen seiner Schriften auf die Enzyklika Mater et Magistra aus den 60er Jahren.
90 J. Höffner, Jahrbuch des Instituts für christliche Sozialwissenschaften, S. 255 91 J. Bless, Mater et Magistra, S. 86 92 Vgl. ebda., S. 93
93 Idee nach Bund der Katholischen Deutschen Jugend
94 J. Höffner, Soziale Marktwirtschaft - Weg zwischen Kapitalismus u. Kommunismus, S. 33 95 A. Paul, Soziale Gerechtigkeit als Wertnorm d. Wirtschaftsordnung 1948, S. 50 96 J. Höffner, Weltverantwortung aus dem Glauben, S. 461 97 J. Höffner, Das Jahr des Bischofs, S. 86 98 Kirchenzeitung 42/07; S. 15 99 Ebda., S. 6
100 Papst Johannes Paul II. in Deutschland, Weltbild Verlag, S. 78ff 101 Abschied von Kardinal Höffner, keine Seitenangabe da Zusammenstellung 102 Ebda.
Arbeit zitieren:
Marco M. Hagemeyer, 2008, Gesellschaftspolitik aus christlicher Weltverantwortung, München, GRIN Verlag GmbH
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