Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
I. Selbstbewusstsein und Freiheit. 4
1. Die Grundsätze der Wissenschaftslehre (1794) 4
a) Satz der Identität 4
b) Satz des Gegensetzens 5
c) Satz des Grundes. 5
2. Das Verständnis des Begriffs Freiheit. 6
II. Die Kritik des Begriffs der Freiheit 8
III. Fazit. 11
IV. Quellen und Forschungsliteratur 12
Quellen. 12
Forschungsliteratur 12
Siglenverzeichnis
Grundlage der gesamten Wissenschaftslehre als Handschrift für seine Zuhörer (1794) GWL
Über den Begriff der Wissenschaftslehre oder der sogenannten Philosophie (1794) BW
Grundriss des Eigenthümlichen der Wissenschaftslehre (1795) GEW
Erste Einleitung in die Wissenschaftslehre (1797) Einleitung I
Das System der Sittenlehre nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre (1798) SL
Wissenschaftslehre nova methoda (1798/99) NM
2
Einleitung
Die Begriffe Selbstbewusstsein und Freiheit sind im philosophischen System Johann Gottlieb Fichtes die schlechthin zentralen Themen, die zugleich dem Ziel und der Basis seiner Lehren entsprechen. Das Ziel der praktischen Philosophie bestand für ihn in der Erziehung zur Selbstbestimmung in Freiheit und umgekehrt zur Freiheit in Selbstbestimmung. 1 Die Bestimmung, d.i. Begrenzung, des Selbst setzt notwendig das Bewusstsein des Selbst voraus. Der Begriff Erziehung wiederum bedeutet im ausgehenden 18. Jahrhundert die Entfaltung bereits gegebener Anlagen oder Wesensmomente des Menschen. 2 Somit ist das Ziel im eigentlichen Sinn die Bewusstwerdung 3 des menschlichen Grundes. Diesen ersten und letzten Grund sah Fichte nicht im Selbstbewusstsein (wie Reinhold), sondern in einem vorausgehenden, das Selbstbewusstsein und alles bewusste Vorstellen erst ermöglichenden Grund. Vorerst dahingestellt beschreibt Fichte dieses Erste als reine substratlose Tätigkeit, das „absolute Ich“ 4 .
In welcher Beziehung stehen nun das Selbstbewusstsein, der erste Grund und die Freiheit? Fichte selbst denkt die Freiheit als „Fundament der Philosophie“ 5 . Philosophie wiederum sei „die Wissenschaft der Wissenschaft“ 6 und müsse folglich den Grund allen Wissens mit Gewissheit auffinden. Dass der unbedingte Grund, das absolute Ich, nicht gleichgesetzt werden kann mit Freiheit, erklärt sich daher, dass Freiheit ein per se leerer Begriff ist und der Relation zu etwas bedarf, womit das Kriterium der Bedingungslosigkeit eines ersten Grundes nicht erfüllt wäre.
Kann im transzendentalen Bereich des absoluten Ich von Freiheit gesprochen werden? Wenn ja, wie definiert Fichte die Freiheit? Ist diese Definition nicht bereits eine Inkonsequenz des obersten Grundsatzes?
Eine Antwort auf die Frage nach dem Relationsgefüge und der Berechtigung des terminus Freiheit soll in der folgenden Untersuchung erarbeitet werden. Die Basis hierfür sei der erste Teil der Grundlage der gesamten Wissenschaftslehre (1794). Nach einer rein deskriptiven Zusammenfassung der drei Grundsätze und der Darstellung der theoretischen Freiheit werden
1 SL, S. 2ff..
2 Vgl. Gebhard, Jürgen, Die Revolution des Geistes: politisches Denken in Deutschland 1170-1830, München
1968, S. 27f..
3 Bewusstwerdung meint an dieser Stelle lediglich die Erkenntnis der Existenz eines solchen Grundes und nicht
die Transformation des Grundes als ein Unbewusstes in ein Bewusstes. Warum dies nie geschehen kann, wird im
folgenden Kapitel 1 im Rahmen der Grundsätze der GWL erläutert werden.
4 GWL, S. 17.
5 NM, S. 49.
6 BW, S. 117.
3
die jeweiligen Punkte auf ihre systematische Konsequenz hin untersucht. Dabei sollen keine von außen herangetragenen Definitionen maßgebend sein; ebenso wenig wie die Kritiken oder Gegenmodelle aus der Geschichte der Philosophie. 7
I. Selbstbewusstsein und Freiheit
1. Die Grundsätze der Wissenschaftslehre (1794) a) Satz der Identität
Um die Grundlage allen Wissens zu finden, folgt Fichte den Gesetzen der Logik. 8 Demnach wird ein Satz unterschieden in seine Form und sein Gehalt. 9 Der erste Grund als Bedingung der Möglichkeit aller Erfahrung muss, um erster Grund zu sein, formal und inhaltlich unbedingt sein, womit ein Beweis desselbigen unmöglich wird. 10
Nun ist der Satz „Ich bin Ich“ 11 die erste Tatsache des empirischen Selbstbewusstseins und Grundlage aller empirischen Tatsachen, da „A [empirische Tatsache] für das urteilende Ich, schlechthin, und lediglich kraft seines Gesetztseins im Ich überhaupt“ 12 sei. Die implizite Identität von Subjekt-Ich und Objekt-Ich im Ich reduziert Fichte weiter bis hin zur alleinigen, nicht wegzudenkenden Tätigkeit des Denkens selbst. 13 Doch jeder geistigen Tätigkeit liegt ein „Ich bin“ zu Grunde, ein Ich-Sein, welches wiederum selbst Produkt des Denkens (Setzens) ist. Diese Einheit von Tätigkeit, Produkt der Tätigkeit und insgesamter Selbstbezüglichkeit nennt Fichte „absolutes Ich“ 14 , „dessen Sein (wesen) bloß darin besteht, daß es sich selbst als seiend, setzt“ 15 . Der Begriff des Setzens ist für Fichte nicht nur ein bloßes Denken des eigenen Seins, sondern auch ein notwendiges Wollen und Sollen des Selbst.
Da das „Ich bin“ eine reine Selbstbestimmung ist, ist es unbestimmt und folglich unendlich. Erst im Vollzug des Bewusstseins ist Bewusstsein. In diesem Sinne bezeichnet Fichte den
7 „Mein System kann sonach nur aus sich selbst, nicht aus den Sätzen irgendeiner Philosophie geprüft werden; es
soll nur mit sich selbst übereinstimmen; es kann nur aus sich selbst erklärt, nur aus sich selbst bewiesen oder
widerlegt werden; man muss es ganz annehmen, oder ganz verwerfen.“ Einleitung I, S. 5.
8 GWL, S. 12.
9 Zur Rechtfertigung eines ersten Grundes und der Trias bei Fichte vgl. Horstmann, Rolf-Peter, Die Grenzen der
Vernunft. Eine Untersuchung zu Zielen und Motiven des Deutschen Idealismus, Frankfurt am Main 1995, S.
104ff..
10 BW, S. 121f.; Eine Definierbarkeit setzt differente Merkmale voraus, womit der Charakter der Einfachheit und
Ursprünglichkeit nicht mehr gegeben wäre; vgl. hierzu Mittmann, Jörg-Peter, Das Prinzip der Selbstgewissheit.
Fichte und die Entwicklung der nachkantianischen Grundsatzphilosophie, Bodenheim 1993, S. 84ff..
11 GWL, S. 14.
12 GWL, S. 14.
13 „[…] daß vor allem setzen im Ich vorher das Ich selbst gesetzt sei.“, GWL, S. 15.
14 GWL, S. 16;
15 GWL, S. 17.
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Arbeit zitieren:
Sina Hofmann, 2009, Die Berechtigung des Begriffs der Freiheit, München, GRIN Verlag GmbH
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