Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Literaturverzeichnis III
I, Einleitung 1
II, Einleitung eines Verfahrens 2
III, Vorläufiges Prüfungsverfahren 2
1, Anordnungen 2
aa , Auskunftserteilungsanordnung, Art. 10 III VVO 3
bb , Aussetzungsanordnung, Art. 11 I VVO 3
cc , (einstweilige) Rückforderungsanordnung, Art. 11 II VVO 4
2, Fristen 5
aa , Grundsätzlich keine Fristen 5
bb , Angemessene Frist 6
3, Entscheidung nach dem Vorläufigen Prüfüngsverfahren 6
IV, Förmliches Verfahren 7
1, Allgemeines 7
2, Rückforderung der rechtswidrig erteilten Beihilfen 7
aa , Bei Negativentschedidungen 7
aaa , Die „neue Rechtssprechungspraxis“ 8
1) Umsetzung der Rückforderungsentscheidung durch Mitgliedsstaat 9
2) Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben 10
3) Effektivität der Rückforderung rechtswidrig erteilten Beihilfen 11
bbb , Nationale Verfahrenspraxis bei Rückforderung 12
1) Rechtsform der Rückforderung 12
2) Rückforderung durch Verwaltungsakt 12
3) Rückforderung durch Leistungsklage 13
ccc , Haltbarkeit der „neuen Rechtssprechungspraxis“ 14
bb, Bei rein formell rechtswidrigen Beihilfen 15
aaa, Eiserne Hand Kommission 15
bbb, Erleichterung der strengen Anforderungen durch EuGH 15
cc, Ausnahmen der Rückforderungsentscheidung 17
1) Vertrauensschutz im Verfahrensrecht der Gemeinschaft 18
2) Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf nationale Rücknahmevorschriften 19
3) Alcan Rechtssprechung als Aushöhlung des nationalen Vertrauensschutzes 19
dd, Der richtige Rückzahlungsschuldner 21
aaa, Insolvenz des Beihilfenempfängers 22
1) Durchgriffshaftung der Kommission 22
Erwerb eines wesentlichen Teils von Vermögensgegenständen und Fortführung der Geschäftsfähigkeit 23
Verkauf zwischen verbundenen Unternehmen 23
Verkauf zu nicht marktüblichen Konditionen 24
Enger zeitlicher Zusammenhang mit dem förmlichen Prüfverfahren 24
2) Rechtsgrundlage für Durchdriffshaftung 24 EGV 25 EGV mit effet utile 25
V, Durchsetzung der Rückforderungsentscheidung 1, Allgemeines 26
2, Unmöglichkeit der Rückforderung 27 28 VI, Fazit
Anforderungen an das Verfahren bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen III
Literaturverzeichnis
Bücher:
Frenz, Walter, Handbuch Europarecht, Band 3 - Beihilfe- und Vergaberecht, Heidelberg 2007 Grabitz, Eberhard/ Hilf, Meinhard, Das Recht der Europäischen Union, Band 1, Teil 1 München 1999
Harings, Lothar, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei- und Zollverwaltungen und Rechtsschutz in Deutschland, Berlin 1998
Heidenhain, Martin, Handbuch des Europäischen Beihilfenrechts, München 2003 Koenig, Christian/ Roth, Wulf-Henning/ Schön, Wolfgang, Aktuelle Fragen des EG-Beihilfenrechts, Heidelberg 2001
Koenig, Christian/ Kühling, Jürgen/ Ritter, Nicolai, EG- Beihilfenrecht, Heidelberg 2002 Kopp, Ferdinand O./ Ramsauer, Ulrich, Verwaltungsverfahrensgesetz - Kommentar, München 2005
Reufels, Martin J., Europäische Subventionskontrolle durch Private, Köln 1997 Lübbig, Thomas/ Martin -.Ehlers, Andres, Beihilfenrecht der EU, München 2003 Maurer, Hartmut, Allgemeines Verwaltungsrecht, München 2006 Rode, Stefan, Steuervergünstigungen, Beihilfen und Steuerwettbewerb, Hamburg 2006 Rosenfeld, Kathrin, Das Verfahrensrecht der gemeinschaftsrechtlichen Beihilfenaufsicht: die primärrechtliche Regelung und ihre Ausgestaltung durch die Verfahrensverordnung, Baden- Baden 2000
Anforderungen an das Verfahren bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen IV
Sasserath, Natascha, Schadensersatzansprüche von Konkurrenten zur Effektivierung der Beihilfenkontrolle ?: zum gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch und
wettbewerbsrechtlichen Schadensersatzanspruch im europäischen Beihilferecht, Berlin 2001 Schardt, Ramona, Öffentliche Aufträge und das Beihilferegime des Gemeinschaftsrechts, Darmstadt 2003
Sinnaeve, Adinda, Die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen, Berlin 1997
Stelkens, Paul/ Bonk, Heinz Joachim/ Sachs, Michael, Verwaltungsverfahrensgesetz -Kommentar, München 1993
Stolba, Matthias, Europäisierung staatlicher Beihilfen, Frankfurt am Main, 1999 Streinz, Rudolf, EUV, EGV, München 2003
Anforderungen an das Verfahren bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen V
Aufsätze:
Arhold, Christoph, Zur Frage der Rückforderung gemeinschaftswidriger Beihilfen, EuZW 2006, 94 ff.
Borchardt, Dieter-Klaus, Die Rückführung zu Unrecht gewährter staatlicher Beihilfen beim Verkauf von Vermögenswerten des Beihilfeempfängers durch den Insolvenzverwalter, ZIP 2001, 1301 ff.
Brevern, Daniel von, Die Umsetzung von Beihilfe-Rückforderungsentscheidungen der Kommission, EWS 2005, 154 ff.
Fischer, Hans Georg, Die neue Verfahrensordnung zur Überwachung staatlicher Beihilfen nach Art 93 (jetzt Art 88) EGV, ZIP 1999, 1426 ff.
Hildebrandt, Burghard/ Castillon, Nicole, Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen, NVwZ 2006, 298 ff.
Hopt, Klaus J./ Mestmäcker, Joachim-Ernst, Die Rückforderung staatlicher Beihilfen nach europäischem und deutschem Recht, WM 1996, 753 ff. Koenig, Christian, Bestimmung des passivlegitimierten Adressaten einer
Beihilferückforderung nach der Veräußerung eines begünstigten Unternehmens, EuZW 2001, 37 ff.
Kruse, Eberhard, Bemerkungen zur gemeinschaftlichen Verfahrensverordnung für die Beihilfekontrolle, NVwZ 1999, 1049 ff.
Lindner, Franz-Josef, Die EG- Verfahrensverordnung zur gemeinschaftsrechtlichen Beihilfenkontrolle - Auf dem Weg zu einem allgemeinen Europäischen Verwaltungsrecht?, BayVBl. 2002, 193 ff.
Lindner, Franz-Josef, Die neueste Rechtsprechung des EuGH zur Erstattung gemeinschaftsrechtswidrig erhobener Abgaben, NVwZ 1999, 1079 ff.
Anforderungen an das Verfahren bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen VI
Pechstein, Matthias, Nichtigkeit beihilfengewährender Verträge nach Art 93 III 3 EGV, EuZW 1998, 495 ff.
Scholz, Ruppert, Zum Verhältnis von europäischem Gemeinschaftsrecht und nationalem Verwaltungsverfahrensrecht, DÖV 1998, 261 ff.
Schulze, Frank, Vertrauensschutz im EG-Recht bei der Rückforderung von Beihilfen, EuZW 1993, 279 ff.
Sinnaeve, Adinda, Der Kommissionsvorschlag zu einer Verfahrensverordnung für die Beihilfenkontrolle, EuZW 1998, 268 ff.
Sinnaeve, Adinda, Die neue Verfahrensordnung in Beihilfesachen, EuZW 1999, 270 ff. Triantafyllou, Dimitris, Zur "Europäisierung" des Vertrauensschutzes (insbesondere § 48 VwVfG) - am Beispiel der Rückforderung staatlicher Beihilfen, NVwZ 1992, 436 ff. Uwer, Dirk/ Wodarz, Katharina, Verabschiedung des Gesetzesvorbehalts bei der Umsetzung von Kommissionsentscheidungen im EG-Beihilfenrecht?, DÖV 2006, 989 ff. Winkler, Roland, Das "Alcan"-Urteil des EuGH - eine Katastrophe für den Rechtsstaat?, DÖV 1999, 148 ff.
Zühlke, Susanne, Durchgriffshaftung im Europäischen Beihilferecht, EWS 2003, 61 ff.
Anforderungen an das Verfahren bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen 1
I, Einleitung
Aus den Statistiken der Kommission ergibt sich, dass ein relativ hoher Anteil der jährlich von ihr geprüften Fälle rechtswidrige Beihilfen im Sinne des Art. 1 lit. f VVO 1 betrifft. Darunter sind durchschnittlich 15% der Fälle unter Verstoß gegen Art. 88 Abs.III EG gewährte Beihilfen 2 . Da wohl nur ein Teil der rechtswidrigen Beihilfen von der Kommission aufgedeckt wird, ist anzunehmen, dass die tatsächlichen Zahlen wahrscheinlich noch höher liegen 3 . Die der Kommission eröffnete Möglichkeit der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen ist Dreh- und Angelpunkt für eine effektive Kontrolle mitgliedstaatlicher Subventionen. Das Beihilfenaufsichtsrecht stellt in Art. 92 ff. EG-Vertrag eine institutionalisierte ex-ante Kontrolle für Neubeihilfen und ex-post Kontrolle für Altbeihilfen 4 . Sie wäre aber ineffektiv und unvollkommen, gäbe es keine Administrativmöglichkeit auf Umgehung oder Nichtbeachtung der Kontrolltätigkeit zu reagieren.
Zwar sehen die beihilfenaufsichtsrechtlichen Vorschriften des EG-Vertrages keine Möglichkeit einer reaktiven Kontrolle vor. Jedoch hat der EuGH schon in 1973 klargestellt, dass den Mitgliedstaaten im Falle einer Missachtung von Kontrollmaßnahmen eine Folgenbeseitigunspflicht obliegt, mit dem Inhalt, gemeinschaftsrechtswidrige, wettbewerbsverfälschende Beihilfen nach ihrer Gewährung von Begünstigten zurückfordern zu müssen 5 . Die Rückforderung der gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfen ist die logische Restitutionsfolge der sich in der Wettbewerbsverfälschung entfaltenden Rechtswidrigkeit der Beihilfe 6 . Der rechtswidrige Zustand wird beseitigt, indem durch der die Beihilfe verursachten Wettbeversfälschung abgeholfen wird.
An sich geschieht die Rückforderung außerordentlich umständlich: Nicht die Kommission selbst darf zurückfordern, sondern nur die nationale Stelle, die auch die Subvention gewährt hat. Die Rückforderung geschieht nicht einheitlich nach Gemeinschaftsrecht, sondern erfolgt nach den divergierenden Vorschriften der jeweils einschlägigen nationalen Rechtsordnung. Auch wird nicht das Unternehmen durch den Rückforderungsbescheid der Kommission rechtlicht verpflichtet, sondern nur der Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen für gewöhnlich seinen Sitz hat.
1 Verordnung 659/1999 des Rates über die besonderen Vorschriften für die Anwendung von Art. 93 des EG-
Vertrages.
2 siehe Kommission, Beihilfenanzeiger, COM (2002) 242 final, S. 27, Rn. 3.1.
3 Heidenhein, § 34, Rn. 1.
4 vgl. Reufels, S. 69.
5 EuGH, Rs. 70/72, Slg. 1973, 813, 829, Rn. 13.
6 so EuGH, Rs. C-142/87; Tubemeuse, Slg. 1990, I-959, Rn. 66.
Anforderungen an das Verfahren bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen 2
Im folgenden soll die Struktur des Rückforderungsverfahrens, die Problematik der Durchsetzung durch das nationale Verfahrensrecht, sowie Kompetenzen der Kommission und Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Einfluß- und Beteiligungsmöglichkeiten der Unternehmen und der Rechtsprechung des EuGH und nationalen Gerichten dargestellt werden. II, Einleitung des Verfahrens
Erlangt die Kommission Informationen gleich welcher Herkunft über angeblich rechtswidrige Beihilfen, muss sie sie unverzüglich prüfen, vgl. Art. 10 I VVO. Diese Informationen können die Kommission auf inoffiziellem Weg erreichen, durch Beschwerden, Pressebereichte oder als Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und der Kommission 7 . Die Prüfungspflicht nach Art. 10 I VVO geht sehr weit, denn die Kommission muss nicht nur Informationen aller Herkunft prüfen, sondern sie muss auch den Mitgliedstaat um Auskunft ersuchen 8 und, sobald sie die Prüfung der vorliegenden Informationen bestätigt, dass möglicherweise eine rechtswidrige Beihilfe vorliegt, das Verfahren wie bei angemeldeten Beihilfen weiterführen und eine Entscheidung treffen 9 . Der Kommission ist also nicht erlaubt, wegen mangelnden Gemeinschaftsinteresses die Prüfung einzustellen. Ansonsten kann sich der Beschwerdeführer mit einer Untätigkeitsklage an das Gericht wenden 10 . Trotzdem folgt aus der Prüfungspflicht nicht zwingend, dass jede Prüfung mit einer Entscheidung abgeschlossen werden muss. Steht nach der ersten Prüfung oder Auskunftserteilung fest, dass sich etwa um eine bestehende Beihilfe handelt, oder dass die Maßnahme keine Beihilfe darstellt, kann sie die Prüfung beenden 11 . Bestehen aber Zweifel daran, ob die Maßnahme eine rechtswidrige Beihilfe darstellt, muss die Kommission die Prüfung fortführen und eine Entscheidung treffen. III, Vorläufiges Prüfverfahren
1, Anordnungen
Bei der Prüfung von rechtswidrigen Beihilfen hat die Kommission die Möglichkeit verschiedene Anordnungen zu treffen, vgl. Art. 10 III und Art. 11 VVO. Es handelt sich um einstwei-
7 EuGHv. 11.7.1996 (Fn. 24) I-3547
8 vgl. GA Tesauro, Schlussanträge zu EuGH, Rs. C-198/91, Slg. 1993, I-2487, Rn. 32.
9 EuG, Rs. T-95/96, Slg. 1998, II-3407, Rn. 54 f. und 71 ff.; vgl. Fn. 8.
10 EuG, Rs. T-17/96, Slg. 1999, II-1757; sowie EuG, Rs. T-46/97, Slg. 2000, II-2125.
11 vgl. Heidenhain, § 34, Rn. 5
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Martin Varga, 2007, Anforderungen an das Verfahren bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen, München, GRIN Verlag GmbH
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