Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG 3
II. HAUPTTEIL 4
1. Die königliche Supplik an den Papst in Avignon 4
2. Das Mandat Urbans V. an den Gnesener Erzbischof 5
3. Die ersten Universitätsprivilegien. 7
3.1. Die Königsurkunde 7
3.2. Die Urkunde der Stadt Krakau 9
4. Die Urkunden Papst Urbans V. für die Universität. 10
4.1. Die unadressierte Urkunde 10
4.2. Die an den König adressierte Urkunde 12
5. Die Anfänge des Lehrbetriebes 13
III. ABSCHLUSS 15
IV. ANHANG. 16
Abk ürzungsverzeichnis 16
Quellenverzeichnis 16
Literaturverzeichnis. 16
2
I. EINLEITUNG
Als im Jahre 1364 mit der Krakauer Akademie das älteste polnische Zentrum der akademischen Bildung und Wissenschaft gegründet wurde, bestanden bereits etwa dreihundert Jahre lang lebhafte Kontakte zwischen der intellektuellen Elite Polens und den Zentren der Universitätskultur des damaligen Europa. Am Anfang dieser Periode, um die Jahrtausendwende herum, stand Polen an der Schwelle eines eigenen Staatswesens. Kurz darauf bildeten sich Schwerpunkte geistigen Schaffens in Gniezno, Pozna, Wrocáaw, Páock, Sandomierz und vor allem in Krakau, der Hauptstadt des 1040 wiedererstandenen Staates 1 . Eine wichtige Rolle bei dieser Entwicklung spielte das Mäzenatentum des Königshauses und der Kirche über die Literatur, die Geschichtsschreibung und die Kunst. Von entscheidender Bedeutung war auch die Entwicklung des Schulwesens aller Stufen. So stand die älteste Domschule auf dem Wawel, dem Königshügel in Krakau, bereits im Jahre 1110 in voller Blüte. 2 Dies zog das geistige Leben in der Monarchie der ersten Piasten rasch in den Wirkungsbereich der lateinischen Kultur. Dank unmittelbarer Kontakte und Reisen polnischer Scholaren in westliche Länder wurde eine kreative Aneignung neuer juridischer Begriffe, literarischer und wissenschaftlicher Strömungen sowie philosophischer und künstlerischer Werte beschleunigt, und zwar auf dem Nährboden eigener zivilisatorischer Leistungen und kultureller Traditionen. Erwähnenswert ist zum Beispiel das erste originelle historiographische Werk des polnischen Mittelalters, die Chronica Polonorum. Sie wurde von Wincenty Kadáubek (um 1150-1223) verfasst, der bis 1189 an der Pariser Universität studiert und dort seinen Magister gemacht hatte. 3 Ein anderes Beispiel sind zahlreiche polnische Juristen, die in Bologna und Padua im römischen und kanonischen Recht ausgebildet wurden. Sie hatten einen vielseitigen Einfluss auf die Reform der kirchlichen und staatlichen Gesetzgebung in Polen sowie auf die Modernisierung der Gerichts- und Kanzleipraxis, wobei sich vor allem der Stil, die Redaktion und der Duktus polnischer Urkunden veränderten. 4 Doch erst unter dem letzten Piastenkönig Kasimir dem Großen, der von 1333 bis 1370 regierte, gelang die Verwirklichung breit angelegter Pläne der politischen Konsolidierung und der Bildung eines einheitlichen Staatsorganismus sowie der „kulturellen Umgestaltung der nach Jahrhunderte langer Spaltung wiederhergestellten Monarchie“ 5 .
1 Vgl. Hajdukiewicz, Jagiellonen-Universität, S.5.
2 Vgl. ebd.
3 Vgl. Vetulani, Pocztki najstarszych wszechnic, S. 110.
4 Vgl. ebd., S. 112.
5 Hajdukiewicz, Jagiellonen-Universität, S.9.
3
II. HAUPTTEIL
1. Die königliche Supplik an den Papst in Avignon
Die erste greifbare Spur polnischer Bestrebungen, eine höhere Schule in Krakau ins Leben zu rufen, ist die königliche Supplik, die von Papst Urban V. am 6. April 1363 als eine von neunzig Petitionen geprüft wurde. 6 Sie wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt in Avignon durch den erfahrenen königlichen Staatsanwalt Heinrich von Werner redigiert. Dieser wurde von der polnischen Gesandtschaft geworben, die Kasimir der Große Ende 1362 nach Avignon geschickt hatte, nachdem er bei den höchsten Würdenträgern Polens Unterstützung für seine Pläne gefunden hatte. 7 Der durch die polnische Delegation gewählte Weg der Bemühungen um die Universität hatte zur Folge, dass die Angelegenheit auf den bürokratischen Weg kam, so dass die königliche Bitte wie jede andere behandelt wurde. Es gab also keine Möglichkeit „zu verhandeln, zusätzliche Erklärungen anzubringen und Verbündete zu suchen“ 8 . Gemäß den in Avignon herrschenden Gepflogenheiten war nur der Staatsanwalt berechtigt, sich mit der päpstlichen Kanzlei in Verbindung zu setzen und die vorbereiteten Urkunden abzuholen. Der Inhalt der Supplik, die in forma curie redigiert war, sagt wenig über die königlichen Pläne aus. Darin sind mehr formelhafte Wendungen enthalten als konkreter Inhalt. Zum Beispiel werden die Gefahren wochenlanger Reisen zu entlegenen Hochschulen erwähnt, wobei die bereits seit 1346 bestehende Prager Universität gezielt verschwiegen wird. In den päpstlichen Supplikenbüchern wurde die Supplik wie folgt festgehalten:
Item, ut in civitate Cracoviensi, insigniori regni sui studium generale in quacumque facultate, et specialiter tam iuris canonici quam civilis, erigere valeat cum privilegiis aliorum studiorum generalium potissime, cum propter magnam distanciam studiorum generalium, ultra XL dietas distancium, scientia in illis partibus exilium patiatur, et multi nobiles clerici de Polonia, aliqui captii et aliqui detenti et in captivitate mortificati sunt et fuerunt. 9 Kasimir der Große bittet darin um die Erteilung päpstlicher Befugnisse (facultates), um in Krakau eine Universität zu gründen, die mit denselben Privilegien ausgestattet sein sollte wie andere Hochschulen. Er sah sich zwar von Anfang an in der Rolle des Gründers und Schöpfers der zukünftigen Lehranstalt. Dennoch erkannte er das Recht des Papstes an, Universitäten ins Leben zu rufen und wandte sich daher an Urban V. mit der Bitte, ihm die zu diesem Zweck notwendigen Befugnisse zu erteilen. Aus dem weiteren Text der Supplik geht hervor, dass die königlichen Pläne die Gründung einer Rechtsuniversität zum Ziel hatten und sich am
6 Vgl. Szczur, Papie* Urban V, S. 217.
7 Vgl. Hajdukiewicz, Jagiellonen-Universität, S. 10.
8 Szczur, Papie* Urban V, S. 218.
9 MPV III, Nr. 427, zitiert nach: Szczur, Papie* Urban V, S. 103.
4
Vorbild der Hochschule in Bologna orientierten, wobei gewisse Elemente der Universität von Neapel übernommen werden sollten. 10
Der Beschluss des Papstes vom 6. April 1363, der mit dem Wort fiat ohne irgendwelche Einschränkungen ausgesprochen wurde, war günstig für den König, der die Befugnisse erhielt, um die er gebeten hatte. Er war jedoch keinesfalls ein vorläufiges Einverständnis, da die päpstliche Kanzlei einen solchen Begriff nicht kannte. Das Original der Supplik mit der päpstlichen Entscheidung und dem eingetragenen Datum gelangte nach der Eintragung in die Supplikregesten wahrscheinlich nach Krakau. 11 In Anlehnung an deren Inhalt und an das unter der Bitte stehende päpstliche fiat konnten die Krakauer Bürger in ihrer Urkunde vermerken, dass die Gründung der Universität im Einvernehmen mit dem Papst geschah. Es ist nicht bekannt, warum in Krakau keine entsprechenden Maßnahmen eingeleitet wurden. Vielleicht wartete man noch auf die päpstliche Bulle, welche die offizielle Antwort auf die Bitte des Königs sein sollte. 12
2. Das Mandat Urbans V. an den Gnesener Erzbischof
Die Entscheidung des Papstes wurde von seiner Kanzlei in Frage gestellt. Wahrscheinlich erkannte man dort, dass die Kasimir dem Großen verliehenen Rechte zu weitgehend waren. Der Vizekanzler hatte das Recht, päpstliche Beschlüsse in Zweifel zu ziehen, falls sie allein durch das Wort fiat ausgesprochen wurden. Im vorliegenden Fall machte er von dieser Möglichkeit Gebrauch. Darüber hinaus war der Inhalt der Supplik so allgemein gehalten, dass es „keine Grundlage für die Redaktion der entsprechenden Papsturkunde“ 13 gab. Die Konsequenzen einer solchen Behandlung der königlichen Supplik durch die päpstliche Kanzlei waren sehr weitreichend. Urban V. beschloss kraft seines päpstlichen Amtes das Krakauer studium generale selbst ins Leben zu rufen und der Hochschule die entsprechenden Privilegien zu erteilen. Hier wurde direkt an die Praxis Clemens VI. angeknüpft, der die Gründungsbullen für die Universität in Pisa im Jahre 1343, für die Prager Universität im Jahre 1346 und für die Universität von Valladolid in Kastilien im Jahre 1347 ausgestellt hatte. 14 Für die an Routine gewöhnten Bürokraten in Avignon war es von geringer Bedeutung, wie die Beschlüsse des Papstes von den weltlichen Herrschern aufgenommen wurden.
Wann eine Entscheidung in dieser Angelegenheit fiel, lässt sich nicht genau feststellen. Es könnte im Oktober 1363 passiert sein, da sich Urban V. zu dieser Zeit an den Gnesener Erzbi-
10 Vgl.Vetulani, Pocztki najstarszych wszechnic, S. 116.
11 Vgl. ebd.
12 Vgl. Szczur, Papie* Urban V, S. 219.
13 Ders., Annaty, S. 31.
14 Vgl. ders., Papie* Urban V, S. 219.
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Arbeit zitieren:
M.A. Piotr Grochocki, 2004, Die erste Alma Mater Polens - Zur Gründung der Krakauer Universität im Jahre 1364, München, GRIN Verlag GmbH
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