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Inhaltsverzeichnis
1. Recycling allgemein 1
1.1 Begriffsabgrenzungen 1
1.2 Gesetze und Vorschriften. 2
2. Untergliederung des Recyclings 6
2.1 Recyclingkreislaufarten 6
2.1.1 Produktionsrücklaufrecycling 7
2.1.2 Recycling während des Produktgebrauchs. 8
2.1.3 Altstoff-Recycling. 8
2.2 Recyclingbehandlungsprozesse 9
2.2.1 Aufarbeitung 10
2.2.2 Aufbereitung 12
2.3 Recyclingformen. 12
2.3.1 Wiederverwendung und Weiterverwendung. 13
2.3.2 Wiederverwertung und Weiterverwertung. 15
3. Aufbereitungstechniken des Materialrecyclings. 19
3.1 Zerkleinerung. 20
3.2 Klassierung und Sortierung. 22
3.3 Verdichtung 28
Literaturverzeichnis 31
Internetseitenverzeichnis 32
Verzeichnis der Rechtsquellen 33
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Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Hierarchie des Abfallrechts ................................................................... 3 Abbildung 2: Kreislaufwirtschaft ................................................................................. 7 Abbildung 3: Recycling-Kaskade.................................................................................. 9 Abbildung 4: Entscheidungsmöglichkeiten bei demontierten Teilen ...................... 10 Abbildung 5: Schritte der Aufarbeitung .................................................................... 11 Abbildung 6: Gliederung des Recyclings ................................................................... 13 Abbildung 7: Nutzung von Altreifen am Beispiel der Firma Continental .............. 18 Abbildung 8: Zerkleinerungsmaschinen für Materialien mit Sprödbruchverhalten
........................................................................................................................................ 21 Abbildung 9: Maschinen zur Siebklassierung ........................................................... 24 Abbildung 10: Wirkprinzip der Klaubentrennung................................................... 25 Abbildung 11: Volumenreduktion zu Kolben Pressdruck bei der
Pressagglomeration ...................................................................................................... 30
Tabelle 1: Trennmerkmale für die automatische Klaubung der Schrotte und
Abfälle............................................................................................................................ 26
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Abkürzungsverzeichnis
AbfG .................... Abfallgesetz
ElektroG .............. Elektro- und Elektronikgerätegesetz KrW-/AbfG.......... Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz PET ...................... Polyethylenterephthalat VDI ...................... Verein Deutscher Ingenieure
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Aufgabenstellung
Diese Hausarbeit wurde im Rahmen der Veranstaltung „Recycling- und Entsorgungslogistik“ im Studiengang „Business Administration and Engineering“ angefertigt. Ziel der Arbeit ist es, das Thema Recycling vorzustellen und einen groben Überblick über die technischen Verfahren zum Materialrecycling zu geben.
Zur Einführung in das Thema werden zunächst die wichtigsten Begriffe der Kreislaufwirtschaft erklärt. Anschließend werden einige ausgewählte Gesetzestexte kurz vorgestellt. Hierdurch soll verdeutlicht werden, inwiefern der Gedanke des Recyclings in der europäischen Politik bereits verankert ist. Des Weiteren wird anhand der Gesetze geklärt, mit welchen Prioritäten die Methoden Vermeidung, Verwertung/Verwendung und Beseitigung anzuwenden sind.
In den anschließenden Abschnitten wird versucht Recycling anhand seiner Kreislaufarten, Behandlungsprozesse und Formen zu untergliedern. Hierdurch soll verdeutlicht werden, wie weit das Feld des Recyclings aus verschiedenen Blickwinkeln gespannt ist. Mit Beispielen wird deutlich gemacht, welche verschiedenen Arten von Recycling möglich sind und wo Recycling in unserem täglichen Leben bereits stattfindet.
Im Abschnitt „
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3. Aufbereitungstechniken des Materialrecyclings“ werden ausgewählte technische Möglichkeiten der Sekundärrohstoffgewinnung vorgestellt. Auf die drei wichtigsten Bearbeitungsschritte wird detailliert eingegangen, um einen Überblick der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten einer Verwertungsanlage zu geben.
Sankt Ingbert, im Mai 2009 Sebastian Neininger
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1. Recycling allgemein
Zur Einführung in das Thema werden in diesem Abschnitt zunächst einige relevante Begriffe im Zusammenhang mit Recycling und der Abfallwirtschaft definiert. Anschließend wird kurz auf ausgewählte Gesetzestexte der Abfallwirtschaft zum Thema Recycling eingegangen.
1.1 Begriffsabgrenzungen
Um über Recycling reden zu können, muss zunächst geklärt werden, was recycelt werden soll. Dies ist in der Regel Abfall. Abfall ist laut § 3 Abs. 1 KrW-/AbfG eine bewegliche Sache, „derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.“ 1 Hierbei wird auf einen Anhang des genannten Gesetzes verwiesen, in welchem einzelne Gruppen von Abfall aufgelistet sind. In diesen Gruppen werden alle Stoffe abgedeckt, die sich umgangssprachlich als Abfall deklinieren lassen, abgerundet durch Ziffer 16: „Stoffe oder Produkte aller Art, die nicht einer der oben erwähnten Gruppen angehören.“ 2
Zur eigentlichen Definition von Recycling kann die VDI-Richtlinie 2243 mit dem Titel „Recyclingorientierte Produktentwicklung“ herangezogen werden. Diese definiert Recycling als „erneute Verwendung oder Verwertung von Produkten sowie Werkstoffen in Form von Kreisläufen.“ 3 Auf den Begriff des Kreislaufs und auf die verschiedenen Recyclingkreislaufarten wird in Abschnitt 2.1 näher eingegangen.
Um die Bedeutung von Recycling zu verstehen, müssen demnach die Begriffe Verwendung und Verwertung näher betrachtet werden. Verwendung wird als „erneute Nutzung von gebrauchten Produkten oder Produktteilen für denselben (Wiederverwendung) oder einen anderen (Weiterverwendung) Verwendungszweck wie zuvor unter Nutzung ihrer Gestalt ohne bzw. mit beschränkter Veränderung des Produkts“ 4 bezeichnet. Umgangssprachlich können erneut verwendete Produkte daher als Second-Hand-Produkte bezeichnet werden. Unbrauchbar gewordene Produkte werden so bearbeitet, dass sie einem potentiellen Kundenkreis als brauchbare Produkte angeboten werden können.
1 § 3 Abs. 1 KrW-/AbfG.
2 Anhang I: Abfallgruppen KrW-/AbfG.
3 Vgl. VDI-Richtlinie 2243, S. 35.
4 Vgl. VDI-Richtlinie 2243, S. 35.
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Verwertung lässt sich in thermische sowie stoffliche Verwertung untergliedern. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) bezeichnet stoffliche Verwertung als „die Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen (se-kundäre Rohstoffe) oder die Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke mit Ausnahme der unmittelbaren Energierückgewinnung.“ 5 Die Gestalt des Produkts oder Materials wird dabei verfahrenstechnisch aufgelöst, um eine Form zu erhalten, die einem neuen Fertigungsprozess zugeführt werden kann. 6 Ein bloßes Beseitigen des Abfalls fällt demnach nicht unter den Begriff Verwertung.
Bei der thermischen Verwertung (auch energetische Verwertung genannt) werden Abfälle als Ersatzbrennstoffe zum Ziel der Energiegewinnung eingesetzt. Auch hier muss der Hauptzweck der Prozesse in der Gewinnung von Energie und nicht in der Beseitigung von Abfällen liegen, um von Verwertung zu sprechen. 7
Auf weitere relevante Begriffe wird zur besseren Verständlichkeit an den jeweiligen Stellen der späteren Abschnitte eingegangen.
1.2 Gesetze und Vorschriften
Es gibt ein breites Spektrum an Gesetzestexten, die sich mit Recycling und Umweltschutz beschäftigen. In diesem Abschnitt werden zwei wesentliche deutsche Gesetze vorgestellt.
Vorschriften zur Beseitigung von Abfällen gibt es auf europäischer, auf nationaler sowie auf kommunaler Ebene. Hierbei nehmen europäische Vorschriften die höchste Rangordnung ein, gefolgt von den nationalen Verfassungen, den Bundesgesetzen, den Ländergesetzen und zuletzt den Satzungen der einzelnen Kommunen. Abbildung 1 zeigt die Hierarchie der Abfallgesetze in Europa:
5 § 4 Abs. 3 KrW-/AbfG.
6 Vgl. VDI-Richtlinie 2243, S. 35.
7 Vgl. VDI-Richtlinie 2243, S. 35.
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Arbeit zitieren:
Bachelor of Science Sebastian Neininger, 2009, Recycling: Kreislaufarten, Formen, Behandlungsprozesse, München, GRIN Verlag GmbH
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