V or w o r t
Die vorliegende Arbeit ist im Rahmen des Wissenschaftlichen Kollegs an der Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen an der Bauhaus-Universität Weimar entstanden.
Wir wollten die Chance nutzen, uns ein neues und spannendes Thema zu erarbeiten, um unser bisheriges Studium optimal zu erweitern. Daher haben wir eine Aufgabenstellung mit internationaler Ausrichtung gesucht, die zeitgleich von hoher Praxisrelevanz und Aktualität ist.
Ein für uns sehr interessantes Thema bot sich in der Bearbeitung der islamischen Ökonomie. Aus aktuellen Zeitungsartikeln konnten wir entnehmen, dass das „Islamic Banking“ von anderen Regeln bestimmt wird, als man sie in unserem Kapitalmarkt kennt. Oftmals werden sie im Bezug zur gegenwärtigen Finanzkrise gesetzt oder gar als Alternative zum hiesigen System präsentiert.
Gleichzeitig mussten wir jedoch feststellen, dass selbst zahlreichen Autoren fundierte Kenntnisse fehlen oder sie „Islamic Banking“ schlicht als Pendant zu konventionellen Finanzierungsinstrumenten auffassen. Dem wollten wir entgegentreten und diese Arbeit dazu nutzen, ein Verständnis für die islamische Ökonomie wie auch für alternative Formen des Wirtschaftens zu schaffen. Die derzeitigen islamischen Instrumente und Produkte werden daher umfassend dargestellt und deren Anwendungsmöglichkeiten für Immobilienfinanzierungen im Rahmen des Wissenschaftlichen Kollegs aufgezeigt.
Wir danken an dieser Stelle besonders Herrn Frank Kiesewetter für seine Offenheit und Bereitschaft, dieses Thema zu betreuen.
Weimar, den 29. Juli 2009 Peter Kunath Udo Nauber
I
A b s tr a c t
This work is concerned about the background, rules and the actual usage of Islamic Economics in the world. It will show instruments and products of the “Islamic Banking”. The “Islamic Banking” is bright linked with the main religious principles of Islamic Law.
The Islamic Economy prohibits fees. It asks for the sharing of profit and loose and transparency. All rules with an ethical-religious background are controlled by Islamic Representatives. The Finance Products are an alternative for Muslim and Non-Muslim to get Sharia-complaint contracts. This work discusses the theories of equity financing and debt financing regarding to real estate business.
An analysis of Islamic Finance products in Europe shows the potential for the future. There are a lot of chances as liquidity by Islamic Investors. Especially development cooperation in North- and East Africa could rise with regional Muslim Companies.
II
Z u s a m m en f as s u n g
Diese Arbeit untersucht die islamische Ökonomik nach ihrer Herkunft ihren Regeln sowie aktuellen Anwendung auf dem Weltmarkt. Es werden dabei die Instrumente und Produkte des „Islamic Banking“ vorgestellt. Das „Islamic Banking“ ist untrennbar mit den religiösen Werten des Islam verknüpft.
Die islamische Ökonomik verbietet aus diesem Grund beispielsweise den Zins, spekulative Geschäfte und fordert eine hohe Transparenz. Diese und weitere Regelungen mit ethisch-religiösem Hintergrund stehen unter strenger Überwachung islamischer Vertreter. Die islamischen Finanzprodukte bilden eine Alternative für Muslime wie Nicht-Muslime Islam-konforme Verträge zu schließen. In dieser Arbeit werden die islamischen Theorien zur Beteiligungsfinanzierung, zu Aufschlagfinanzierungen und Leasing dargelegt. Ihre Anwendungsmöglichkeiten werden in Bezug zur Immobilienbranche untersucht.
Es wird der Nachfrage- und Angebotsmarkt auf sein Potential auf dem europäischen Markt geprüft. Denn das „Islamic Banking“ bietet zahlreiche Chancen, wie Liquidität von islamischen Investoren in Europa, aber auch eine bessere Entwicklungszusammenarbeit in großen Teilen Nord- und Ostafrika, mit regionalen muslimischen Unternehmern.
III
I n h al ts v e r z ei c h n i
Vorwort I
Abstract II
Zusammenfassung. III
Inhaltsverzeichnis IV
Abk ürzungsverzeichnis VII
Verzeichnis der arabischen Begriffe IX
Abbildungsverzeichnis XIV
Tabellenverzeichnis XV
1 HINFÜHRUNG IN DIE ISLAMISCHE ÖKONOMIK. 1
1.1 Ethisch-religiöser Hintergrund 1
1.1.1 Der Islam im historischen Kontext 1
1.1.2 Glaubensvorstellung des Islams 6
1.1.3 Rechtsrahmen des Islam 9
1.2 Wirtschaft im Islam 13
1.2.1 Entstehung der islamischen Ökonomik 14
1.2.2 Konzeptionelle Grundlagen 16
1.2.2.1 Riba-Verbot (Zinsverbot) 16
1.2.2.2 Gharar-Verbot (Glücksspielverbot) 19
1.2.2.3 Zakat (Sozialabgabe) 19
1.2.2.4 Business-Ethics. 21
1.2.2.5 Verträge und Geschäfte 22
2 ISLAMISCHE INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSINSTRUMENTE 24
2.1 Beteiligungsfinanzierungen 26
2.1.1 Musharaka 28
2.1.2 Abnehmende Musharaka (Diminishing Musharaka) 36
2.1.3 Mudaraba. 40
2.1.4 Kombination von Musharaka und Mudaraba 46
2.1.5 Würdigung der Beteiligungsfinanzierungen 48
2.2 Aufschlagsfinanzierungen 49
2.2.1 Murabaha 51
2.2.2 Tawarruq und Bay Inah 56
2.2.3 Salam 58
2.2.4 Arbun. 62
2.2.5 Istisna. 64
IV
2.2.6 Qard Hassan 68
2.2.7 Würdigung der Aufschlagsfinanzierungen 70
2.3 Leasing 70
2.3.1 Ijara 71
3 ISLAMISCHE FINANZPRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN 76
3.1 Immobilienfinanzierung 76
3.1.1 Grundlagen 76
3.1.2 Diminishing Musharaka 78
3.1.3 Ijara-wa-Iktina. 79
3.1.4 Murabaha Bay Bithaman Ajil 80
3.1.5 Beispiel für Ijara-wa-Iktina und Abnehmende Musharaka 81
3.2 Investitionskredite und Projektfinanzierung 83
3.2.1 Sonstige Kredite. 85
3.3 Islamische Anleihen (Sukuk) 85
3.3.1 Sukuk-Markt. 89
3.3.2 Sukuk-al-Ijara 90
3.3.3 Sukuk-al-Musharaka 91
3.3.4 Sonderformen von Sukuk 92
3.3.5 Fallbeispiel Expansionsvorhaben Airport Dubai 93
3.3.6 Fallbeispiel Immobilienportfolio Land Sachsen-Anhalt 95
3.3.7 Herausforderungen zu konventionellen Produkten. 97
3.4 Islamische Kapitalmarktprodukte 98
3.4.1 Grundlagen 98
3.4.2 Immobilienfonds 100
3.4.3 Sonstige Fonds 102
3.5 Islamische Versicherungen im Bausektor (Takaful) 103
3.5.1 Grundlagen 103
3.5.2 Mudaraba-Modell 104
3.5.3 Wakala-Modell 105
3.5.4 Islamische Rückversicherung (Retakaful) 106
3.6 Konten und Karten 107
3.6.1 Islamische Konten 107
3.6.2 Islamische Karten 111
V
4 DAS ISLAMISCHE BANKWESEN 113
4.1 Anbietermarkt 113
4.2 Nachfragemarkt 119
5 WERTUNG UND AUSBLICK 125
5.1 Vergleich Ijara und konventionelles Leasing. 125
5.2 Risiken 127
5.3 Islamische Produkte im europäischen Raum 128
5.4 Zusammenfassung 132
Anhang 1 - Verteilung der muslimischen Bevölkerung auf der Welt XV
Anhang 2 - Islamische Strömungen XVI
Anhang 3 - Beispielzertifikat XVII
Quellenverzeichnis XVIII
VI
A b k ü r z u n gs v er z e i c h n i s
BOT Built, Operate, Transfer
CIA Central Intelligence Agency
DJE Dow Jones Europe Index
DJIM Dow Jones Islamic Market Index
EK Eigenkapital
EU Europäische Union
FK Fremdkapital
FSA Financial Services Authority
IAS International Accounting Standards
IB Islamic Banking
IDB Islamic Development Bank
IFIBAF Institute for Islamic Banking and Finance
IFSB Islamic Financial Services Board
IIFM International Islamic Finance Market
IIRA International Islamic Rating Agency
IÖ Islamische Ökonomik
IRTI Islamic Research and Training Institute
LIBOR London Interbank Offered Rate
LMC Liquidity Management Center
L.u.L. Lieferungen und Leistungen
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
NGO Non-Governmental Organization
NIDC Negotiable Islamic Deposit Certificate
Pl. Plural
PPP Public Private Partnership
REIT Real Estate Investment Trust
VII
ROI Return on Investment
Sing. Singular
SPV Special Purpose Vehicle
VIII
V er z ei ch n i s d er a r a b i s ch en B eg r i f f e
Gott Allah
Trust Amanah
Befehlshaber Amir
Treuhandvertrag Aqdu-l-Hirasa
Haftung für Gefahren des Weges Aqila
Anzahlung mit Widerrufsoption Arbun
Unerlässliche Bestandteile, z.B. eines Vertrags Arkan
Staatskasse oder heutzutage Staatshaushalt Bait-ul-mal
Segen Baraka
Nichtig (z.B. Vertrag) Batil
Veräußerungsgeschäft Bay
Handel von Schuldverhältnissen Bay-ud-Dain bi-d-Dain
Glückspielartiges Risikogeschäft Bay-ul-Gharar
Verkauf gegen eine Anzahlung Bay-ul-Urbun
Nach Imam Abu Hanifa Territorium, in dem Dar-ul-Harb
Notwendigkeit Darura
Unkenntnis Dschahala
Mehrwert, oft als Synonym für Riba verwendet Fa'ida
Rechtsgutachten eines islamischen Gelehrten Fatwa
Islamische Rechtswissenschaft Fiqh
IX
Bürgerkriegsähnlicher Zustand Fitna
Islamische Gelehrte Fuqaha
Risiko Gharar
Bedeutendes Risiko, bedeutende Unsicherheit Gharar fahish
Triviales Risiko, triviale Unsicherheit Gharar yasir
Erlaubte oder zulässige Handlungen Halal
Pilgerfahrt nach Mekka Hajj
Verbotene Handlung nach Scharia Haram
Religiöses Wertesystem Hudud Allah
Schenkung Hiba
Rechtliche Unbedenklichkeit Ibaha
Verbot der Teuerung durch künstliche Verk- Ihtikar nappung
Kreditgeschäft, Leasing Ijara
Konsens der islamischen Rechtsgelehrten Ijma
Vernunft Ijtihad
Arabisch für Gott Ilah
Vorsteher im Gebet oder einer Gemeinschaft Imam
Wörtlich so Gott will Inscha'Allah
Aufhebung eines Vertrages Iqala
Werkvertrag Istisna
Konsensus unter islamischen Rechtsgelehrten Itihsan
Bürgschaft Kafala
Nachfolger, Vertreter Khalifa
Schlussfolgerung aus Koran und Sunna Kijas
X
Heilige Schrift der Mohammedaner Koran
Plural von Madhab, die Schulen des Islam Madhahib
Erwünscht nach der Scharia Mandub
Nießbrauch Manfaa
Positive Aspekt für die Gemeinschaft im Sinne Maslaha des Islam
Glücksspiel Maysir
Erlaubte Handlung Mubah
Beteiligungsfinanzierung, Makler Beauftragung Mudaraba
Beschränkte Variante des Mudaraba Mudaraba al-Muqayyada
Unbeschränkte Variante des Mudaraba Mudaraba al-Mutlaqa
Investmentmanager, Unternehmer Mudarrib
Leasinggeber Mujir
Tausch einer Ware gegen eine ähnliche Mufawada
Beteiligungsfinanzierung, Joint Venture Musharaka
Leasingnehmer Mustajir
Fingierte Nachfrage Nadschasch
Steuergrenze bei Zakat Nisab
Absicht Niya
Schicksal Qadar
Richter Qadi
Gebetsrichtung der Muslime Qibla
Spekulation Qimar
Darlehen Qard
Wohltätiges Darlehen Qard hassan
Analogien Quias
Geldgeber bei Mudaraba Rabb-ul-mal
Mündig Raschid
Zins, Zuwachs, Vermehrung Riba
XI
Zins bei Kaufgeschäften Riba al-Fadl
Zins bei Darlehen Riba an-Nasi'a
Freiwillige Spende Sadaqa
Tägliche fünf Gebete Salat
Vorauszahlung Salam
Wörtlich Friede mit euch, Formel der Be- Salamalaikum grüßung
Fasten Saum
Geldwechsel Sarf
Fasten, z.B. im Monat Ramadan Saum
Glaubensbekenntnis Schahada
Gesellschaft, Firma Schirka
Verpflichtende kollektive Beratung Schura
Partei Shi’a
Gemeinschaftseigentum Shirkat-al-Inan
Gemeinsame Unternehmung Shirkat-al-Milk
Muslimische Strömung (siehe Schiiten) Sunniten
Leasingraten Ujrat
Religiöse Gemeinschaft aller Muslime Umma
Stiftung Waaf
Freiwillige Sozialabgabe Waqf
Handlungen aufgrund religiöser Pflicht Wadjib
XII
A b b i l du n gs v er z e i c h n i
Abbildung 1: Ausbreitung des Islam unter den ersten Kalifen.
Abbildung 2: Rechtsrahmen des Islam.
Abbildung 3: Islamische Investitions- und Finanzierungsinstrumente.
Abbildung 4: Bisherige Nutzung islamischer Finanzprodukte (in Prozent)
Abbildung 5: Musharaka-Struktur
Abbildung 6: Mudaraba-Struktur.
Abbildung 7: Murabaha-Struktur
Abbildung 8: Struktur Parallel-Salam
Abbildung 9: Parallel-Istisna-Struktur
Abbildung 10: Immobilienfinanzierung nach Diminishing Musharaka
Abbildung 11: Diminishing Musharaka als Investitions-Modell-Beispiel.
Abbildung 12: Projektstruktur mit der Istisna-Technik
Abbildung 13: Marktvolumen des Sukuk weltweit
Abbildung 14: Sukuk-al-Ijara.
Abbildung 15: Sukuk-al-Musharaka.
Abbildung 16: Sukuk-Struktur des Expansionsvorhaben vom Airport Dubai
Abbildung 17: Sukuk von Immobilienportfolio des Landes Sachsen-Anhalt
Abbildung 18: Investmentfonds nach dem Mudaraba-Prinzip
Abbildung 19: Takaful nach dem Mudaraba-Modell.
Abbildung 20: Takaful nach dem Wakala-Modell
Abbildung 21: Anbieter für islamische Finanzprodukte
Abbildung 22: Wachstum Scharia-konformer Anlagen weltweit.
Abbildung 23: Muslimische Bevölkerung in Westeuropa (in Millionen)
Abbildung 24: Gründe für nichtislamische Finanzgeschäfte (in Prozent)
XIV
T a b e l l en v er z ei ch n i
Tabelle 1: Diskussion Zinsverbot. 18
Tabelle 2: Eigenschaften der wichtigsten Instrumente 25
Tabelle 3: Überblick Musharaka. 30
Tabelle 4: Abnehmende Musharaka 37
Tabelle 5: Überblick Mudaraba 41
Tabelle 6: Überblick Murabaha 53
Tabelle 7: Überblick Tawarruq und Bay Inah 57
Tabelle 8: Überblick Salam 59
Tabelle 9: Überblick Arbun. 63
Tabelle 10: Überblick Istisna. 67
Tabelle 11: Überblick Qard Hassan 69
Tabelle 12: Überblick Ijara. 73
Tabelle 13: Übersicht der Produkte zur Baufinanzierung. 77
Tabelle 14: Rechenbeispiel bis Eigentumsübergang einer Immobilie 82
Tabelle 15: Übersicht über die Sukuk Modelle. 87
Tabelle 16: Gegenüberstellung Sukuk zur konventionellen Anleihe 89
Tabelle 17: Islamische Konten- und Einlagenprodukte 110
Tabelle 18: Scharia-konforme Vermögenswerte in Mrd. US-Dollar 116
Tabelle 19: Größe der muslimischen Bevölkerung in Europa 2008 120
Tabelle 20: Größe der muslimischen Bevölkerung Weltweit 2008 122
Tabelle 21: Vergleich islamisches Ijara mit konventionellen Leasing 126
XV
1 Hinführung in die islamische Ökonomik
1 H I N F Ü H R U N G I N D I E I SL A M I S C HE Ö K O N O M I K
Ziel dieser Arbeit ist es die Besonderheiten der islamischen Ökonomie, die untrennbar mit dem Islam verknüpft ist, vorzustellen. Es werden der historische Hintergrund, der islamische Rechtsrahmen sowie die Grundlagen der Wirtschaft im arabischen Raum näher gebracht. Das Islamic Finance ist aus den religiösen islamischen Werten gegründet. Dies wird im folgenden Text verdeutlicht und mit den aktuellen konzeptionellen Grundlagen der islamischen Ökonomik diskutiert.
1 . 1 E t h i s ch -r e l i g i ös e r Hi n t er gr u n d
Mit über 1,4 Mrd. Anhängern gehört der Islam zu den weit verbreiteten Religionen überhaupt (siehe Kapitel 3.2). Damit haben sich mehr als ein fünftel der Weltbevölkerung einem Glauben angeschlossen, der vor allem in den letzten Jahren aufgrund aktueller politischer Ereignisse in aller Munde ist. Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass nur wenige Nicht-Muslime wissen, auf welchen Wurzeln der Islam beruht, welche Glaubensvorstellungen Muslime auszeichnen und wodurch er kodifiziert ist.
Es wird zunächst die geschichtliche Entstehung der Religion aufgezeigt, da sich somit ein Grundverständnis für die islamische Identität einstellt. Anschließend werden die Glaubensgrundsätze erläutert, auf denen die in den folgenden Kapiteln erläuterten islamischen Finanzierungsinstrumente und -produkte fußen. Abschließend wird vorgestellt, wodurch sich der für Muslime rechtlich bindende Rahmen manifestiert, da dieser ebenfalls einen bedeutenden Einfluss auf die Gestaltung bestehender und die Entwicklung neuer Dienstleistungen des Islamic Banking hat.
1 . 1 . 1 D er Is l am i m h i s t o r i s c h en K on t ex t
Der Koran ist die Heilige Schrift der Muslime. Er ist eine Sammlung der göttlichen Offenbarungen, die der letzte Prophet erhalten hat. Seine erste Offenbarung erhielt Muhammad im Monat Ramadan 610 n. Chr.; die letzte Offenbarung hatte er 632 n. Chr. in Medina. 1
Mekka war damals bereits ein besonderer religiöser Ort, der aufgrund der Kaaba als heilige Stätte zahlreiche Pilger des vorislamischen „heidnischen“ Arabien anzog und somit relativen Wohlstand aufwies.
1 Vgl. Hofmann, Der Koran, 2001, S. 15.
1
1 Hinführung in die islamische Ökonomik
Darüber hinaus war Mekka ein bedeutender Umschlagplatz einer Handelsstraße, die Südarabien mit Gaza verband. So war die Stadt fest in den Händen der Kaufleute, zu denen auch Muhammads Frau Khadija zählte, deren Angestellter er gleichzeitig war. 2 „[…] Aus dieser Ehe stammt Fatima, das einzige Kind, das den Propheten überlebte und aus deren Ehe mit Ali - Muhammads Vetter und Sohn seines Pflegevaters Abu Talib - Hasan und Husain hervorgingen, Stammväter der heute zahlreichen Saiyids oder Scherifen (Sing. Sharif), die ihre Genealogie auf den Gründer des Islams zurückführen.“ 3
Zu Beginn des siebten Jahrhunderts waren in Arabien das Judentum sowie das Christentum vorherrschend. Sie haben den Islam wesentlich geprägt. Zunächst jedoch stellten Muhammads neue Glaubens-grundsätze die bestehende Ordnung in Frage, da sie das gesamte soziale, wirtschaftliche und auf Stammessolidarität beruhende Gesellschaftssystem hinterfragten. Aus Sicht der Bürger Mekkas bedrohten sie den Wohlstand ihrer Stadt sowie die Kaaba als Heiligen Ort. Daher versuchten sie mit allen Mitteln Muhammad und seine kontinuierlich wachsende Anhängerzahl zu bekämpfen. Spott, Verleumdung, Boykott und sogar Mordanschläge führten schließlich dazu, dass Muhammad im Jahr 622 n. Chr. einer Einladung aus Yathrib folgte, wo er Fehden rivalisierender Stämme befrieden sollte. Mit ihm gingen zahlreiche Anhänger ins Exil, welches später Medina, „die Stadt“ des Propheten, genannt wird. 4
Die neue Rolle als Schlichter verlieh Muhammad Anerkennung und schuf den Grundstein für das später entstehende Reich. Er schuf zunächst die „Verfassung von Medina“, mittels derer er die Gemeinschaft (Umma), bestehend aus muslimischen und jüdischen Stämmen, vereinte. Diese Verfassung war revolutionär, da sie die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft allein am religiösen Bekenntnis festmachte. Es war insofern eine Art ideologischer Staat mit Muhammad als Staatsoberhaupt. Diese Verfassung galt über die Jahrhunderte hinweg bis heute immer wieder als Vorbild. 5 Sie ließ Muhammad in die Rolle des politischen Führers dieses Gemeinwesens hineinwachsen und verschaffte ihn somit erhebliches Ansehen. 6
2 Vgl. Hofmann, Der Koran, 2001, S. 15.
3 Busse, Grundzüge der islamischen Theologie, 2005, S. 23.
4 Vgl. Busse, Grundzüge der islamischen Theologie, 2005, S. 23.
5 Vgl. Hofmann, Der Koran, 2001, S. 15-16.
6 Vgl. Rotter, Die Verfassung von Medina, 2002, S. 29.
2
1 Hinführung in die islamische Ökonomik
Zunächst ging Muhammads strategischer Plan in Medina nicht auf, denn anders als erhofft, erkannten die Juden ihn als Prophet nicht an. Daraufhin kam es zum Bruch und zur Abwendung vom Judentum, was sich in der Gebetsrichtung der Muslime am deutlichsten manifestiert. Wurde vorher nach Jerusalem gebetet, sollte nun die „Religion Abrahams“ erneuert werden, also betete man von da an gen Mekka zur Kaaba. 7 Von Seiten Mekkas gab es zahlreiche Bestrebungen, die „islamische Gefahr“ zu bekämpfen, was wiederum von den Muslimen erwidert wurde. Es kam zu zahlreichen Gefechten und Überfällen. Nach dem Sieg über Mekka 630 n. Chr. wurde die Kaaba „gereinigt“ und fortan Heiligtum (Qibla) der Muslime. Muhammad war damit unbestrittener politischer und religiöser Führer. 8 Er entwickelte die „fünf Säulen“ des Islam 9 sowie einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Mitglieder der Gemeinde. 10 Von dort aus erfolgte auch die Ausbreitung des islamischen Bündnisses über die arabische Halbinsel. Die traditionell zerstrittenen und kriegerischen Stämme wurden durch die gemeinsame neue Religion geeint und befriedet (Pax islamica). 11
„Dualismus von Kirche und Staat gibt es im Islam nicht.“ 12 Das ist für Muslime auch nicht weiter tragisch, da sich der Glauben und die religiösen Regeln bis tief in das weltliche Leben ziehen. So sind auch Antworten auf gesellschaftsrechtliche Fragen und Anweisungen zu Finanzierungsformen im Koran zu finden. 13
Um Staat und Führung zu festigen, heiratete Muhammad mehrmals, bevor er im Juli 632 n. Chr. starb. Er hatte es dennoch versäumt seine Nachfolge zu regeln. Da seine prophetischen Eigenschaften als nicht vererbbar gelten, begannen Streitigkeiten um die Nachfolge der Führung der Gemeinschaft. Die Auseinandersetzungen wurden so schwerwiegend, dass es zu einer konfessionellen Spaltung des Islams in Sunniten und Schiiten kam. 14
Beide Gruppierungen haben noch heute unterschiedliche Auffassungen und Auslegungen der Lehren des Islam.
7 Vgl. Krämer, Geschichte des Islam, 2005, S. 23.
8 Vgl. Busse, Grundzüge der islamischen Theologie, 2005, S. 25.
9 Siehe Kapitel 1.1.2.
10 Vgl. Krämer, Geschichte des Islam, 2005, S. 25.
11 Vgl. Rotter, Die Verfassung von Medina, 2002, S. 30.
12 Busse, Grundzüge der islamischen Theologie, 2005, S. 27.
13 Vgl. Krämer, Islam und Islamismus, 2002, S. 12.
14 Vgl. Hofmann, Der Koran, Sure33, Vers 40; Krämer, Geschichte des Islam, 2005, S. 25, 27.
3
1 Hinführung in die islamische Ökonomik
Daher existieren auch heute noch verschiedene Rechtsschulen, die somit auch die Rechtmäßigkeit islamischer Finanzinstrumente undprodukte unterschiedlich beurteilen. 15
Nach Muhammads Tod begann die Ära der drei „rechtgeleiteten Kalifen“ (632-661 n. Chr.). Der erste Kalif Abu Bakr (Vater von Muhammads Frau Aisha) wurde von führenden Männern der Gemeinde zum Sieger der Streitigkeiten erklärt. Seine wesentliche Leistung war die zusammenhängende schriftliche Fixierung des Korans im Jahr 633 n. Chr. 16 Der zweite Kalif Umar Ibn al-Khattab führte primär die Expansion des Islam fort. Darüber hinaus führte er den islamischen Kalender ein, der an jenem Tag beginnt, an dem Muhammad Medina erreicht hatte: 15. Juni 622 n. Chr. Der dritte Kalif Uthman ließ 653 n. Chr. nur noch den inzwischen konsolidierten Text des Korans zu. Das ist jene Version, die auch heute noch benutzt wird. 17
Abbildung 1: Ausbreitung des Islam unter den ersten Kalifen Quelle: Eigene Darstellung nach: Kettermann, Atlas zur Geschichte des Islam, 2008, S. 24.
15 Siehe Kapitel 1.1.3.
16 Vgl. Krämer, Geschichte des Islam, 2005, S. 27.
17 Zwei offizielle Kopien sind noch erhalten in: Topkapi Museum Istanbul, Taschkent.
4
1 Hinführung in die islamische Ökonomik
Wie in Abbildung 1 zu sehen ist, entstand nach und nach ein Großreich, welches sich weit über die arabische Halbinsel hinaus ausgebreitet hat. Dieses war möglich, weil sich die damals dominierenden Mächte Byzanz und das sassanidische Perserreich in langen Kämpfen geschwächt haben und den Muslimen daher nichts entgegenzusetzen hatten. 18 Nach einer mehr oder weniger stetigen Entwicklung sind heute 26 % der Weltbevölkerung bzw. 1,6 Mrd. Menschen Muslime. 19 Sie ist die einzige wachsende Religion und verbreitet auf den Gebieten Nordafrikas, Arabiens und Südostasiens. 20
Im Zuge der territorial umfangreichen Eroberungen wurden eine enorm große Anzahl an Volksgruppen und Ethnien für die Religion gewonnen. Muslim ist man, wenn ein Glaubensbekenntnis ablegt wird. Etwas provokanter formuliert lässt sich sagen, Muslim ist, wer sich als Muslim ausgibt oder sich dafür hält.
„Auf die Praxis angewandt, versagt diese Definition jedoch weitestgehend; denn die religionsgeschichtliche Entwicklung nicht nur in den Randgebieten es Islams hat gezeigt, dass der Konsens darüber, wer ein Muslim ist, unter Muslimen eben nicht so leicht zu erreichen ist, wie das in der Theorie den Anschein hat.“ 21
Das Problem dabei ist der Synkretismus 22 , der vor allem in den Randgebieten auftritt. Er wird verstärkt durch teilweise zwangsweise Konversionen von Nicht-Muslimen zur Religion sowie das teils damit einher-gehende Dominieren des Konsummotivs anstatt des Heilmotivs. 23 Anhänger sind somit nicht gleich Anhänger. Auch wenn eine große Masse als Muslimen sich so erkennt bzw. bezeichnet (identitätsstiftende Funktion), dürfen doch nationale, ethische, soziale Differenzen nicht
18 Vgl. Krämer, Geschichte des Islam, 2005, S. 32.
19 CIA, World Factbook, 2009.
20 Die derzeitige Verteilung der Muslime auf der Welt ist im Anhang 1 zu finden.
21 Heine/Spielhaus, Das Verbreitungsgebiet der islamischen Religion, 2005, S. 129.
22 Vermischung von religiösen Ideen oder Philosophien zu einem neuen System oder Weltbild.
23 Zum Konsummotiv im immateriellen, religiösen Kontext zählen Freizeit- sowie spirituelle Motive, die sich z.B. auf religiösen Feiern im Unterhaltungswert und einem Gemeinschafts- und Angehörigkeitsgefühl manifestieren. Haben Menschen durch religiöse Aktivitäten Heilserwartungen, spricht man vom Heilsmotiv. Im Allgemeinen verfolgt jeder Gläubige im individuell verschiedenen Verhältnis beide Motive gleichzeitig; vgl. Steinmayer, Islamische Ökonomie in Südafrika, 2004, S. 40-42.
5
1 Hinführung in die islamische Ökonomik
vernachlässigt werden. Gerade diese sorgen schließlich für einen weiteren Faktor in der Betrachtung des Marktes für Islamic Banking: Zwar gibt es Regeln, die durch das rechtliche Rahmenwerk festgeschrieben sind und die durch verschiedene Rechtsschulen unterschiedlich interpretiert werden. Aber jede innerislamische Strömung und jedes Individuum wird darüber hinaus selbst festlegen, inwieweit sich an die eigenen Glaubensgrundsätze gehalten werden soll (siehe Kapitel 4.2).
Ein Überblick über die grundsätzlichen innerislamischen Strömungen ist im Anhang 2 zu finden.
1 . 1 . 2 G l a u be n s v or s t el l u n g d es I s l am s
Die fundamentalen Pflichten des Islams sind die so genannten „Fünf Säulen“, an denen sich sämtliche persönliche und geschäftliche Handlungen eines jeden Gläubigen orientieren müssen. Diese sind: 24
1. Glaubensbekenntnis (Schahada)
2. Fünfmaliges Gebet (Salat)
3. Fasten während des Monats Ramadan (Saum)
4. Sozialsteuer (Zakat)
5. Pilgerschaft nach Mekka (Hajj)
Die Säulen bauen aufeinander auf, d.h. keine kann durch eine andere ersetzt werden. Hält sich ein gläubiger Muslim nicht an diese elementaren Regeln, wird er entweder im „Diesseits“ oder im „Jenseits“ dafür bestraft. 25
Mit dem Glaubensbekenntnis sind folgende sechs Glaubensgrundsätze verbunden: 26
• Glaube an den einzigen Gott (Ilah bzw. Allah)
• Glaube an seine Engel
• Glaube an seine Offenbarung in Form der heiligen Bücher: Thora, Evangelium, Koran
• Glaube an die Gesandten Gottes
24 Vgl. Grünert, Es gibt keinen Gott außer Allah, 2002, S. 21.
25 Vgl. Hofmann, Der Koran, 2001, S. 16.
26 Vgl. Gassner/Wackerbeck, Islamic Finance, 2007, S. 19; Geilfuß, Islanic Banking in Deutschland, 2009, S. 2.
6
1 Hinführung in die islamische Ökonomik
• Glaube an den Tag des Jüngsten Gerichts mit Leben nach dem Tod
• Glaube an die göttliche Vorsehung
Der Sinn der menschlichen Existenz besteht in der Erkenntnis und dem Lob Gottes. Es gibt darüber hinaus ein Leben nach dem Tod, über das beim Jüngsten Gericht entschieden wird. Dabei hat der Muslim zu Lebzeiten sein Schicksal im „Jenseits“ selbst in der Hand, denn jeder Moslem ist für sich selbst verantwortlich. 27
„Aufgrund des Glaubens an ein Leben nach dem Tod endet der Planungshorizont des religiösen Individuums nicht mit dem Tod. Seine Nutzenfunktion wird in zwei Planungsperioden aufgeteilt: die Diesseitige und die Jenseitige.“ 28 Der Gläubige bildet oder schmälert, zusätzlich zum irdischen Nutzen verschiedener Handlungen, religiöses Kapital. Als Punktesystem verstanden, wird beim Jüngsten Gericht anhand des Punktestandes bestimmt, ob der Gläubige durch das Paradies belohnt oder durch die Hölle bestraft wird. 29 Dabei wird jedoch mit Augenmaß geurteilt. Mit Blick auf das Islamic Banking wird es einem Moslem nicht zur Last gelegt, wenn dieser konventionelle Banken (die den Regeln des Islams widersprechen) nutzt, solange er keine Möglichkeit hat anders zu handeln, weil es eventuell keine islamischen Banken in seinem Lebensraum gibt. Sollte er jedoch diese Option besitzen, hat er ein originäres Interesse an Islam-konformem Handeln, da er sich sonst im Jenseits Schaden zuführen würde. 30
27 Hofmann, Der Koran, 2001, S. 12-13.
28 Steinmayer, Islamische Ökonomie in Südafrika, 2004, S. 43.
29 Dabei ist die Hölle endlich: Nach einer individuell notwendigen Zeit ist die „Schuld“ abgeleistet und der Weg in das Paradies frei.
30 Vgl. Steinmayer, Islamische Ökonomie in Südafrika, 2004, S. 43.
7
1 Hinführung in die islamische Ökonomik
Es gibt zahlreiche Unterschiede, die den Islam vom Judentum und Christentum abgrenzen: 31
• Muslimische Pflichten reichen weit in das tägliche, weltliche Leben der Menschen hinein: Erziehung, Bildung, Wissenschaft, alltägliche Unterstützung der Familie
• Muslime glauben an göttliches Schicksal (Qadar): Allah hat alle zukünftigen Geschehnisse vorweg schon festgelegt. Allerdings hat jedes Individuum gleichzeitig weiterhin die Freiheit, selbst zu handeln
• Muslime kennen keine Erbsünde. Sie sind für ihre Taten auf Grund ihrer eigenen Freiheit des Willens selbst verantwortlich
• Muslime sind aufgefordert, zunächst ihr Bestes zu geben und selbst zu überlegen und danach erst auf Gott zu vertrauen
In den islamischen Regelwerken Koran und Sunna (siehe Kapitel 1.1.3) sind die verpflichtenden und verbotenen Handlungen detailliert festgelegt. Sie werden unterteilt in: 32
• Wadjib (religiöse Pflicht; insbesondere fünf Säulen des Islam; Unterlassung wird im Jenseits bestraft)
• Mubah (erlaubte Handlung; Handlung ist wirkungsneutral)
• Makruh (unerwünschte Handlung; Durchführung wird nicht bestraft, Unterlassung dafür belohnt)
• Haram (verbotene Handlung; Durchführung wird bestraft)
• Halal (Alle Handlungen außer haram)
31 Vgl. Gassner/Wackerbeck, Islamic Finance, 2007, S. 19-20.
32 Vgl. Steinmayer, Islamische Ökonomie in Südafrika, 2004, S. 95-96, 99.
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1 Hinführung in die islamische Ökonomik
Alles was empfohlen, neutral oder geduldet wird ist halal. Darüber hinaus existieren allgemeine ethische Normen, wie z.B. Ehrlichkeit, das Verbot arglistiger Täuschung und das Verbot von Bestechung, die sich aus dem allgemeinen Normenkanon ergeben.
Es ist darüber hinaus eine wichtige Erkenntnis, dass religiöse Gläubigkeit zwei wesentliche Elemente enthält:
• Intention
• Durchführung
Eine gute Tat ist nur dann als solche anzusehen und wirksam, wenn sie auch als solche beabsichtigt war. Vor diesem Hintergrund ist verständlich, wenn verschiedene islamische Investitions- und Finanzierungsvarianten von einigen Rechtsschulen als halal eingestuft werden, weil teils nur konventionelle Zinsgeschäfte in ein Sharia-konformes Korsett verkleidet werden.
Gläubigkeit fordert insofern dazu auf Versprechen zu halten, in schlechten Zeiten geduldig zu sein und in guten Zeiten anderen zu helfen. Da dies im Rechtsrahmen des Islam manifestiert ist, gilt der Islam als sehr sozial engagierte Religion.
1 . 1 . 3 R e c h ts r ah m en d e s Is l a m
Der religiöse Rahmen basiert im Wesentlichen auf der Scharia, bestehend aus dem Koran und der Sunna, die direkt der göttlichen Offenbarung bzw. dessen Empfänger Muhammad entspringen.
Abbildung 2: Rechtsrahmen des Islam
Quelle: Eigene Darstellung.
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1 Hinführung in die islamische Ökonomik
Über die Jahrhunderte hinweg wurde der Rechtsrahmen von Rechtsgelehrten und Theologen (Ulema) weiterentwickelt und zahlreiche Prinzipien und Normen hinzugefügt (Fiqh). „(So zählen) zu den weiteren Bestandteilen der Scharia (…) der erzielte Konsens unter islamischen Rechtsgelehrten (Ijma), Analogien (Qiyas),
Vernunft (Ijtihad), das öffentliche Interesse (Itihsan), rechtliche Presumptionen (Istihab, Istislah, Masah Al Mursalah) sowie lokale Bräuche (Urf, Adat).“ 33
Von Koran und Sunna sind alle religiösen Aspekte des Lebens abgeleitet. Somit sind die verbindlichen Bestimmungen für Instrumente und Dienstleistungen rund um das islamische Finanzwesen im Allgemeinen und rund um islamische Immobilienfinanzierungen im Speziellen darin zu finden. 34
Die Scharia an sich ist jedoch nicht als Gesetzbuch mit religiösen Geboten und Verboten zu verstehen, frei nach der medial wirksamen Definition des „islamischen Strafrechts“, mit dem vorwiegend martialische Strafen impliziert werden. Sie ist vielmehr ein allgemeiner Normenkatalog für die Beziehungen der Menschen zu Gott und untereinander. Nichtsdestotrotz ist sie oft Teil der Verfassung und in vielen Bereichen verschiedener Staaten und Gemeinschaften auch Gesetz. Jahrhunderte lang war sie Grundlage für muslimische Staaten und deren Verwaltungen. So finden die religiösen Schriften heute in den meisten muslimischen Ländern Einsatz in der (weltlichen) Rechtsfindung.
Wenn auch nur in wenigen Ländern die Scharia vollständig rechtsverbindlich ist, so lässt sich doch feststellen, dass die darin enthaltenen Normen und Werte Einfluss auf die nationale Gesetzgebung haben, so wie die christlichen Normen in der westlichen Welt ebenso Niederschlag finden. Im Finanzbereich sind die Vorgaben der Scharia lediglich im Iran und Sudan verbindlich. Das bedeutet, dass islamische Finanzdienstleister außerhalb der beiden Länder neben der Scharia auch auf die jeweiligen lokalen Gesetze achten müssen, z.B. bei der Planung und Umsetzung von Instrumenten oder Geschäftsmodellen. Zumeist stehen geltendes Recht und Scharia im Widerspruch, so dass sich gläubige Muslime und islamische Institutionen entscheiden müssen, welches Recht sie brechen. 35
33 Gassner/Wackerbeck, Islamic Finance, 2007, S. 24.
34 Vgl. Steinmayer, Islamische Ökonomie in Südafrika, 2004, S. 81-85; Gassner/Wackerbeck, Islamic Finance, 2007, S. 21, 24.
35 Vgl. Bekkin, Das islamische Finanzsystem in Russland, 2004, S. 57-60.
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1 Hinführung in die islamische Ökonomik
Der Koran
Der Koran ist das „Heilige Buch“ der Moslems und zentrales Element der Scharia. Er enthält rechtliche und sittliche Vorschriften für das Individuum an sich und die Gemeinschaft insgesamt. Anders als das Alte und Neue Testament mit verschiedenen
Verfassern, die in unterschiedlichen Jahrhunderten lebten, wurde der Koran nur von einer Person verfasst. Es fiel darüber hinaus keiner Manipulation zum Opfer. Seine regeln gelten somit als unabänderlich. 36
Die Sunna
Die Sunna ist die zweite Wurzel des Islam. Sie ist die Überlieferung dessen, was der Prophet Muhammad gesagt, getan und gebilligt hat. Sie wird immer dann herangezogen, wenn im Koran keine Aussage zu einer bestimmten Fragestellung zu finden ist. Ferner werden darin Aussagen des Korans näher erklärt. 37
Nach Muhammads Tod wurden die Handlungen Muhammads zunächst mündlich weitergegeben. Erst ca. 200 Jahre später wurden sie verschriftlicht, gesammelt und später in umfangreichen sog. Hadith- Sammlungenveröffentlicht.
Dabei wurde die Authentizität der Quellen detailliert und konsequent geprüft. Die Kriterien waren z.B. eine lückenlose Überlieferung und der tadellose Leumund der Überlieferer. 38 So beginnt jede Sammlung mit der Kette der Personen, über die Informationen weitergegeben wurden. Schließlich gibt es eher weniger authentische bzw. für authentisch gehaltene Sammlungen, die demzufolge unterschiedlich streng zu interpretieren sind. 39 Die Authentizität bzw. Relevanz der Sammlungen wird darüber hinaus von den verschiedenen islamischen Strömungen unterschiedlich bewertet.
Idjma und Qiyas
Eine weitere Quelle der Scharia ist Idjma (Meinungskonsens der Rechtsgelehrten) sowie Qiyas (Analogieschluss). Sie finden Anwendung, wenn sowohl im Koran als auch in der Sunna kein Hinweis auf die Lösung einer Rechtsfrage zu finden ist.
36 Vgl. Imran, Das islamische Wirtschaftssystem, 2008, S. 13.
37 Vgl. Steinmayer, Islamische Ökonomie in Südafrika, 2004, S. 82.
38 Vgl. Imram, Das islamische Wirtschaftssystem, 2008, S. 15.
39 Vgl. Grünert, Es gibt keinen Gott außer Allah, 2002, S. 23.
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1 Hinführung in die islamische Ökonomik
Beide sind unter den Rechtsgelehrten umstritten. Während Qiyas von hanbalitischen und schiitischen Rechtsgelehrten abgelehnt wird, verweigern sich alle Rechtsschulen (siehe weiter unten) gegen Ijdma. 40
Fiqh
Fiqh ist die Gesamtheit der islamischen Rechtslehre, sie wurde von dem Ulema entwickelt. Im Gegensatz zum Koran und Sunna, die mittelbar oder unmittelbar göttlichen Ursprungs sind, ist Fiqh das Ergebnis menschlichen Verstandes. Ebenfalls anders als in der allgemein gehalten Scharia enthält es detaillierte Prinzipien, Regeln und Regularien.
Rechtsschulen
Die islamische Glaubensgemeinschaft ist sehr groß und territorial weit verbreitet. Unterschiedliche Riten und Historien verschiedener Kulturkreise und Volksgruppen finden ihren Ausdruck in jeweils differenzierten Auslegungen der Scharia. Dieses wird in den Rechtsschulen deutlich, die im Laufe der Zeit gegründet wurden und die einen wesentlichen Einfluss auf die Interpretation der Scharia haben.
Es existieren heute noch vier wesentliche sunnitische Rechtsschulen:
• Hanafitische (Türkei, Pakistan)
• Hanbalititsche (Arabische Halbinsel)
• Malikitische (Maghreb-Staaten)
• Schafa‘itische (Südostasien)
Die Mehrheit der Scharia-Regeln wird innerhalb dieser Rechtsschulen gleich ausgelegt, wenn auch Interpretationsspielräume in Teilbereichen bestehen. Die schafaritische Rechtsschule 41 wird von den Schiiten anerkannt.
Die Rechtsschulen beschäftigen sich seit den 1960’er Jahren auch mit islamischen Finanzprodukten und haben so sukzessive das Grundgerüst der islamischen Finanzwirtschaft entwickelt. Auf die Gestaltung der Finanzprodukte haben sie teils substanziellen Einfluss.
40 Vgl. Steinmayer, Islamische Ökonomie in Südafrika, 2004, S. 84.
41 Auch Zwölfer-Shia oder Imamiya genannt; vgl. Steinmayer, Islamische Ökonomie in Südafrika, 2004, S. 89.
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1 Hinführung in die islamische Ökonomik
Fatwa
Ein Fatwa ist ein Rechtsgutachten, das von einem sog. Mufti erstellt wird. Dieser beantwortet darin die Frage eines Gläubigen auf Basis von religiösen Quellen (Scharia). „Sie muss im Lichte der Lebensumstände, der Umgebung und der besonderen Situation, die ihre Erarbeitung gerechtfertigt hat, abgefasst sein.“ 42
Im Bezug auf Islamic Banking haben Fatawa eine gewisse Bedeutung erlangt, da sich Fatawa verschiedener Muftis zu verschiedenen Ergebnissen kommen können. Dies war früher kein Problem, als nur ein Mufti für Gläubige zu erreichen war. Heutzutage kennt die Kommunikation jedoch keine Grenzen, weshalb Fatwas verschiedener Muftis derart einfach verglichen werden können und Widersprüche in den Glaubensauslegungen deutlich werden. Vor allem für islamische Finanzintermediäre, die in verschiedenen Regionen tätig sind oder sein wollen, stellt das ein großes Risiko und Hemmnis dar. Denn selbst wenn deren Geschäftstätigkeit von dem dortigen Mufti anerkannt wird, kann ein anderer Mufti einer anderen Rechtsschule die Praktiken als nicht Scharia-konform interpretieren. Dies hätte zur Folge, dass nicht nur einzelne Finanzprodukte oder -dienstleistungen illegitim würden, sondern die gesamte Bank würde von den Anhängern des Muftis als nicht-islamisch wahrgenommen werden; ihr würden sich daraufhin Kunden, die Anhänger der letzteren Rechtsschule bzw. des Muftis sind, verweigern.
1 . 2 W i r ts ch a f t i m Is l a m
Die islamische Wirtschaft steht in einem engen Zusammenhang zur Politik, Soziales und der Religion. In der arabischen Welt hat der Islam einen einheitlichen Ansatz zum Leben. Aus diesem Grund werden die Eckpfeiler der Gesellschaft miteinander so stark verbunden.
Wirtschaftliche Aktivitäten werden durch das soziale Milieu, die moralischen Werte, kulturelle Zugehörigkeit und der religiösen Überzeugung bestimmt. Allerdings erfährt ein Bürger mit vielen geschäftlichen Aktivitäten ein hohes Ansehen. So war beispielsweise der Prophet Muhammad selbst ein Kaufmann.
Die westliche, konventionelle Wirtschaftsordnung ist gekennzeichnet durch die Knappheit von Gütern im Gegensatz zur islamischen Ordnung. Man geht davon aus, dass genügend Ressourcen zur Verfügung stehen. Das islamische ökonomische Problem im Verhältnis
42 Vgl. Steinmayer, Islamische Ökonomie in Südafrika, 2004, S. 88.
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Arbeit zitieren:
B.Sc. Udo Nauber, Peter Kunath, 2009, Immobilienfinanzierung vor dem Hintergrund des Islamic Banking, München, GRIN Verlag GmbH
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