INHALTSVERZEICHNIS
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1. Einführung 1
1.1 Die Geschichte der chinesischen Rechtsentwicklung 2
1.2 Einflüsse, Auswirkungen der ausländischen, insbesondere der deutschen
Rechtsordnung. 4
1.3 Wichtige rechtliche Grundlagen des Kaufrechts 10
2. Das Zustandekommen eines Kaufvertrages 14
2.1 Willenserklärung 15
2.1.1 Angebot 15
2.1.2 Annahme 18
2.2 Das Wirksamwerden eines Vertrages 20
2.2.1 Die sonstigen Formvorschriften 21
2.2.2 Formbedürftigkeit eines Vertrages, Heilung und die Rechtsfolge des
Formmangels 23
2.3 Dispositiver Vertragsinhalt 24
2.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen 24
2.4.1 Voraussetzungen der Einbeziehung 25
2.4.2 Inhaltskontrolle 26
2.4.3 Auslegungsbestimmungen 28
2.5 Exkurs: Culpa in contrahendo (c.i.c.) 29
3. Kaufrecht 31
3.1 Das Gefüge dieses Kapitels und die Besonderheiten des chinesischen
Kaufrechts 31
3.2 Die Leistungspflichten der Parteien beim Kauf Eigentumsübergang 34
3.2.1 Die nicht durch Kaufrecht abgedeckten Bereiche 34
3.2.2 Die Leistungspflichten der Parteien beim Kauf 35
3.2.3 Eigentumsübergang 36
3.3 Erfüllungsort und Gefahrübergang 38
3.4 Exkurs: Allgemeine Haftungen bei Vertragsverletzungen 40
3.4.1 Die Rücktrittsrechte 41
3.4.2 Schadenersatz 43
3.4.3 Verjährung 45
3.5 Mängelhaftung 45
3.5.1 Rechtsmangel 45
3.5.2 Sachmangel 47
3.6 Untersuchungs-, Rügeobligation des Käufers 48
3.7 Sonstige Leistungsstörungen 49
3.7.1 Unmöglichkeit 49
3.7.2 Störung der Geschäftsgrundlage 51
3.7.3 Verzug 51
3.7.4 Schutz- und Verhaltenspflicht 54
4.Schlusswort 56
LITERATURVERZEICHNIS 59
ANHANGSVERZEICHNIS 64
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abs……………………… Absatz
Art………………………. Artikel
AGZR…………………… Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts der VR China vom 12.04.1986 AT……………………….. Allgemeiner Teil Aufl……………………... Auflage Bd……………………….. Band Bde……………………… Bände BT……………………….. Besonderer Teil ca………………………... circa
c.i.c……………………… Culpa in contrahendo, das Verschulden bei Vertragsabschluss CISG…………………….. United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods ders……………………… derselbe dies……………………… dieselbe EV……………………. Eigentumsvorbehalt
FECL…………………… Chinese Law on Foreign Economic Contracts, aufgehoben am 01.10.1999
ff………………………… fortfolgende (Seiten/Paragraphen) ggf…………………….… gegebenenfalls GoA …………………..… Geschäftsführung ohne Auftrag GTZ …………………….. Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit Hrsg./hrsg…………..…… Herausgeber(in)/herausgegeben HS……………………… Halbsatz idR……………………..... in der Regel IPR……………………… Internationales Privatrecht
i.V.m…………………….. in Verbindung mit
Interpretation..…………... Ansichten des Obersten Volksgerichts vom 02.04.1988 zu einigen Fragen der Anwendung des AGZR der VR China Jg……………………...… Jahrgang KPCh…………………… Kommunistische Partei Chinas
MOFCOM……………… Ministry of Commerce of the People’s Republic of China Nr…………………..…… Nummer
NVK………………..…… Nationaler Volkskongress der VR China PatentG……...……...…… das Patentgesetz pVV……………………... positive Vertragsverletzung RO………………….…… Rechtsordnung S………………………… Seite
SachenG………………… Chinesisches Sachengesetz, verkündete am 16.03.07 SchuldR………………… Schuldrecht SE……………………..… Schadenersatz sog…………………….… so genannt
StGB…………………….. Strafgesetzbuch der VR China vom 01.07.1979 u.a……………………….. unter anderem
Unidroit…………………. International Institute for the Unification of Private Law in Rom Unm……………………... Unmöglichkeit UrhG…………………….. Urheberrechtsgesetz usw…………………….... und so weiter v.Chr…………………….. vor Christus
VerbraucherschutzG…….. das Schutzgesetz des Rechtsinteresses der Verbraucher, erlassen am 31.10.1993
Verfassung…….………… Verfassung der VR China vom 04.12.1982 in der teilweise revidierten Fassung vom 29.03.1993
VertragsG……………….. Vertragsgesetz verkündet am 15.03.1999 Am 01.10.1999 trat es in Kraft vgl………………….…… vergleiche Vol………………….…… Volume/Band VR……………………… Volksrepublik WE……………………… Willenserklärung WpHG…………………... Gesetz über den Wertpapierhandel WPR…………………….. Wirtschaftsprivatrecht z.B…………….………… zum Beispiel Ziff……………………… Ziffer
ZPO……………………... Zivilprozessgesetz der VR China verkündet am 09.04.1991; Revidierte am 28.10.2007
TABELLENVERZEICHNIS
Tabellen Seite
Tabelle 1: Zeitabschnitte und jeweilige Ereignisse der neuzeitlichen Geschichte Chinas….. 5
Tabelle 2: Rechtsvorschriften des deutschen HGB in chinesischen Gesetzen………………. 12
Tabelle 3: Die wesentlichen Punkte des Kaufrechts nach dem chinesischen VertragsG……. 31
Tabelle 4: Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bei der Vertragsverletzung………………......... 42
- 1 - 1.Einführung
Die schrittweise Öffnung des chinesischen Marktes für ausländische Unternehmen hat dazu geführt, dass China in den letzten Jahren das wichtigste Zielland für Auslandsinvestitionen war. Mit ausländischen Direktinvestitionen von 69.5 Milliarden US-Dollar liegt China weiterhin auf Platz Eins der Investitionsstatistik. Viele ausländische Unternehmen haben Aufträge im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 2008 in Peking und der Austragung der Weltausstellung 2010 in Shanghai realisiert. Es gibt mittlerweile auch über 2000 deutsche Unternehmen, die mit Repräsentanzen oder Produktionen vor Ort aktiv sind.
Der Kauf ist im täglichen Leben auch in der kaufmännischen Praxis das am häufigsten getätigte Umsatzgeschäft. Daher ist eine der wichtigsten Fragen für viele Unternehmen, die in China aktiv werden wollen, jene bezüglich des chinesischen Kaufrechtes. In dieser Diplomarbeit wird der Versuch unternommen, einen einheitlichen Leitfaden für das chinesische Kaufrecht abzubilden, so dass der Leser sich einen Überblick über den Umriss dieses Bereich verschaffen kann.
Im ersten Kapitel dieser Diplomarbeit wird die traditionelle Wertvorstellung der Chinesen bezüglich der Rechtswissenschaften, und darüber hinaus die Rahmenbedingungen des chinesischen Kaufrechts dargestellt. In dem zweiten Kapitel werden die für die Errichtung eines Vertrages in Betracht kommenden (wesentlichen) Elemente erklärt. Da das Kapitel auf das Zustandekommen eines Vertrages fokussiert ist, sind das vorvertragliche Schuldverhältnis c.i.c. und die AGB unter diesem Kapitel eingeordnet. Der Kern dieser Arbeit ist das dritte Kapitel, in dem die Rechte und Pflichten der Parteien beim Kauf, der Gefahrenübergang, die allgemeinen Leistungsstörungen und die möglichen Haftungen bei Vertragsverletzungen behandelt werden.
- 2 - 1.1Die Geschichte der chinesischen Rechtsentwicklung
China ist eines der Länder der Welt mit der längsten zurückreichenden Geschichte. So verknüpft schon der erste Satz der Präambel der Verfassung der VR China von 1982 das Land mit über 2000 Jahren chinesischen Lebens. Um den heutigen Aufbau der chinesischen Rechtsordnung zu verdeutlichen und die juristischen Aspekte der Chinesen im gesellschaftlichen Verhältnis zu verfolgen ist es unentbehrlich, in der chinesischen Geschichte zu forschen.
In ältester Zeit vertraten die Konfuzianer die Auffassung, dass die kosmische und irdische Welt eine Einheit bilden. Der Kaiser sei der Sohn des Himmels, der ein Symbol der absoluten Autorität ist. Ihm zu Gebote stand der Beamtenapparat. Seine Gedanken, sein Verhalten und seine Worte spiegelten den Willen des Himmels wieder. Er wurde als der Schöpfer des allgemeinen Rechtes betrachtet, daher war das chinesische Gesetzesrecht gänzlich menschlichen Ursprungs.
Das Essential der Gedanken der Konfuzianer sind einerseits die drei Beziehungen: Herrscher - Untertan, Vater - Sohn, Gatte - Gattin 1 . Die Beziehungen stammten nach der Auffassung der Chinesen aus den zwei kosmischen Urkräften Yin (weibliches Prinzip) und Yang (männliches Prinzip). Wie Prof. von Senger lebhaft darstellte: „Der Himmel ist hoch, die Erde ist niedrig […], die Erde empfing vom Himmel den lebensspendenden Regen, sowie die Gattin vom Ehemann den Samen […].“ 2 , daher hat der Himmel (Yang) einen höheren Rang als die Erde (Yin). Dem entsprechend steht der Ehegatte in der Hierarchie höher als seine Frau. Andererseits enthält das Wort „Li“ (die Riten), in denen die Verhaltensnormen der Untertanen, beispielsweise Tugendhaftigkeit, Eintracht, Kompromissbereitschaft, Pflichtbewusstsein enthalten sind. Die Konfuzianer behaupteten, dass die Menschen diese Verhaltensnormen einhielten, heilige Männer seien. Vor allem
1 Heutzutage spricht man häufig fünf Beziehungen, welche die Beziehungen „älterer - jüngerer Bruder, Freund
- Freund“ beinhalten. Dies hat den Gedanken des Konfuzianismus gewissermaßen ausgedehnt.
2 Von Senger, Einführung, 1994, S.17
- 3 - wurdensie wegen ihres ethik-konformen Verhaltens 3 durch das örtliche Regime/ die Leitung belohnt. Im Hintergrund stehen die Riten für die Ungleichheit der Menschen als Träger ungleicher sozialer Rollen.
Durch die oben erwähnten drei Beziehungen und Riten besitzt China auf der einen Seite mehr als 2000-jährige hierarchische Traditionen, bildet auf der anderen Seite aber auch die Grundlage der überwiegenden Verwaltungsmaßnahmen, sprich: „die Riten“. Um die ethischen Ordnungsprinzipien durchzusetzen, entstand das kodifizierte Strafrecht schon im Jahre 536 v. Chr. 4
Ferner ist zu erwähnen, dass die Konfuzianer den Gleichklang zwischen Kosmos (durch den Kaiser vertreten) und Gesellschaft betonten. Dies verlangte implizit die Harmonie zwischen den Menschen und innerhalb der Gesellschaft. Daraus resultierten die Vorliebe für außergerichtliche Streitschlichtung und die chinesische patriarchalische Einstellung. So sagte der chinesische Philosoph Lao Zi: „Je mehr Gesetze und Verordnung, desto mehr Diebe und Räuber.“ 5 Die Aussprüche von Konfuzius (551-479 v. Chr.) gaben an „Der Edle kennt keinen Streit. Wenn es darum geht, Prozesse zu entscheiden, bin ich wie ein gewöhnlicher Mensch. Was mich aber von den anderen Menschen unterscheidet, ist mein Glaube, es sei notwendig, zu bewirken, dass es gar keine Prozesse mehr gibt.“ 6 Die Konflikte zwischen Menschen wurden eher unter den Personengruppen gelöst, z.B. der Sippe, der Familie. Der Lebensmittelpunkt des Chinesen war die Familie. Dies kann durch eine Sprichwort hergeleitet werden: „When one man finds the way, his chickens and dogs ascend to heaven.“ 7 (202 v.Chr., Han Dynastie). Die Folge war die Schicksalsgemeinschaft mit solchen Bezugspersonen im Guten (Karrierehilfe u.a.) wie im Schlechten (Kollektivbestrafung). Die Bindung an Personen und nicht an abstrakte Gesetznormen förderte eine gewisse Tendenz zur Gesetzlosigkeit, bzw. zum „kollektiv- 3Z.B. durfte eine Frau nicht zweimal heiraten. Nach dem Tod ihres Ehemanns übernahm sie die
Ernährungsplicht der Schwiegereltern. Sie sollte sich nach ihrem großen Sohn richten, der das Rückgrat der
Familie sei.
4 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.20
5 Vgl. Gildeggen, Internationale, 2005, S.25
6 Von Senger, Einführung, 1994, S.18. Ein weiteres Beispiel siehe dasselbe Werk S.26 ab „Volkszeitung…“
7 Meaning: When a man is promoted to a position of authority, all his friends and relatives benefit.
- 4 - Egoismus“(Wahrung der Interessen vor allem der eigenen Clique, der Landsleute aus der eigenen Region, etc.). 8 Heutzutage wirkt sich diese Einstellung des Familienbewusstseins der Chinesen noch immer aus. Obwohl La Nina (Großer Schnee) am 23.01.2008 China überfiel, wollten alle Wanderarbeiter nach Hause fahren, um das Frühlingsfest mit ihren Familien gemeinsam zu verbringen.
Die traditionelle chinesische Kultur erweckte in den Chinesen die Erkenntnisse: Hierarchie „man denke an das Verhältnis zwischen ‚Führung’ und ‚Massen’, an die Betonung sozialer Rollen, die Privilegien und die Vetternwirtschaft“, 9 das durch die Riten bestimmte Pflichtbewusstsein und der Kollektiv-Egoismus. Das Streben nach individuellen Rechten konnte sich nicht entfalten. Es gab kein Instrument zum Schutze des Einzelnen, beispielsweise gegen Übergriffe seitens der Obrigkeit, und auch kein Medium zur Reglung zwischenmenschlicher Beziehungen aller Art. 10
1.2 Einflüsse, Auswirkungen der ausländischen, insbesondere der deutschen RO
Die neuzeitliche Geschichte Chinas wurde in drei Abschnitte gegliedert. Republik China (01.01.1912 bis 01.10.1949); VR China Ära Mao Zedongs (10.1949 bis 10.1978) und die VR China Ära Deng Xiaopings (10.1978 bis heute). Um die Einflüsse der ausländischen Rechtsordnungen zu verdeutlichen, ist es notwendig eine Tabelle zu bilden, indem die Leser sich einen Überblick über die neuzeitliche Geschichte Chinas und ihre jeweiligen Ereignisse verschaffen können.
Tabelle 1. Zeitabschnitte und jeweilige Ereignisse der neuzeitlichen Geschichte Chinas
8 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.23 bis 24
9 Von Senger, Einführung, 1994, S.26
10 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.21, 28
- 6 - Quelle:Selbsterstellte Tabelle mithilfe des Buches „Die chinesische Geschichte“ Im Jahr 1840 hat England China zuerst erobert, weil alle Völker eine Kampagne gegen den Opiumhandel Englands eingeleitet hatten. Anschließend drangen mehr einflussreiche westliche Länder in China ein, daraus resultierte die Existenzangst der Qing-Dynastie (Die letzte Dynastie Chinas von 1644 bis 1912). Seit Januar 1868 hatte Japan selbstbewusst seinen Feudalismus durch die Meiji-Restauration beseitigt und war bestrebt, eine Großmacht in der Welt zu werden, daher ließ Japan chinesische Einflüsse hinter sich und übernahm Teile deutschen und französischen Rechtes. Die Qing-Dynastie nahm sich Japan zum Vorbild. Im Januar 1904 erschien das erste chinesische Handelsgesetz. Am 15.05.1905 wurde das „Amt für die Revision der Gesetze“ gebildet. Das Ziel war der Kampf gegen alte Riten, Reformen oder besser gesagt, die Modernisierung des Festlandes China durch Gesetze, welche hauptsächlich durch die Übernahme ausländischen Rechtes, insbesondere japanischen Rechtes, gestaltet wurden. Diese Reform-Aktivität hatte aber im Vergleich zu Japan keinen Erfolg. Dieses war der rudimentäre Gesetzes-Aufbau nach dem westlichen Modell.
In der Ära der Republik China orientierten sich die Chinesen bei der Entwicklung der chinesischen Gesetzgebung einerseits am deutschen Recht, weil Deutschland am 20.05.1921 als erstes Land gegenüber China auf seine Sonderrechte (Konsulargerichtsbarkeit) verzichtete. Andererseits auch am schweizerischen Recht. 11 Das im Jahre 1931 erschienene Zivilgesetzbuch, das von der Nanjing-Regierung erlassen wurde, war ein plausibler Beweis dafür, dass chinesisches Recht in dieser Periode überwiegend von deutscher Rechtsordnung beeinflusst wurde. 12 Die Sechs Kodices zählen zu den wichtigsten Erfolgen der Gesetzgebung in dieser Periode. Sie sind die typischen Rahmenbedingungen der Gesetzgebung der kontinental-europäischen Rechtsordnungen, welche bestehen aus: Verfassung, Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Handelsrecht, Strafrecht,
11 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.12
12 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.12 und Vgl. Gebhardt, Volume II, 2003, S.33
- 7 - Strafprozessrecht. 13 Dierepräsentativen Länder der kontinental-europäischen RO sind Deutschland und Frankreich, bei denen das Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) und das Zivilrecht (Zivilgesetzbuch) getrennt zusammengestellt sind. Die Schweiz hat dagegen das Handelsrecht mit dem Zivilrecht verschmolzen (z.B. sind das Aktiengesetzbuch und das GmbHG im schweizerischen Zivilgesetzbuch anschließend nach dem Schuldrecht BT geregelt). 14 Beim Entwurf der Sechs Kodices hat die Nanjing-Regierung das Modell der Trennung der Handels- und Zivilrechte herangezogen. 15 In diesem Sinne hat die deutsche RO die chinesische Gesetzgebung weitergehend beeinflusst.
Weil die Volkspartei ständig versuchte, über das Festland Chinas allein zu verfügen und die kommunistische Partei bei der Verwaltung Chinas auszuschließen, waren die Beziehungen der beiden Parteien schlussendlich zerrissen. Nachdem die VR China gegründet worden war, wurden die Inhalte der Sechs Kodices im Ganzen aufgehoben. 16 Allerdings wirkt sich die damalige Struktur der Gesetzgebung immer noch weiter aus.
In der Ära Mao Zedongs spielten sowjetrussische Einflüsse des Rechtssystems in China eine entscheidend Rolle. Die kommunistische Partei hatte eingesehen, dass China dem Marxismus-Leninismus gegenüber offensichtlich rezeptionsfähiger war als dem westlichen Ideengut gegenüber. Die damalige Parole war: „Der Kapitalismus sei dem Untergang geweiht; die chinesischen Kommunisten verkörpern letztlich die Interessen der Massen der Menschheit, weil ihre Macht auf einer vergesellschafteten Wirtschaft beruht.“ Im Jahre 1952 hatte die KP die Sechs Kodices in Gänze abgeschafft, wegen ihres „Klassencharakters“ und des Schutzes allein der Interessen von „Grundbesitzern“ und „Kapitalisten“. Die Tätigkeit der Volksjustiz sollte auf neuen Gesetzen beruhen, solange diese noch nicht existierten, galten die politischen Richtlinien der KP. Wie es der Ausspruch von Mao Zedong im Dezember 1970 schon verriet („Ich bin ohne Gesetz und
13 Die jeweiligen Gesetze sind nicht im gleichen Zeitraum verkündet worden
14 Vgl. Das Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Webseite, O.V.
15 Vgl. Die Sechs Kodices, Webseite, O.V.
16 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.14
- 8 - ohneHimmel“), 17 gab es in dieser Periode eigentlich kein Zivilrecht. Die Fälle wurden nahezu ausschließlich durch die von der KP eingerichteten Schlichtungsorgane beigelegt. Das Recht wurde zunächst weiterhin vorrangig zur Disziplinierung und Unterdrückung von „Feinden des Volks“ eingesetzt.
Deng Xiaoping verdient die beste Reputation in der neuzeitlichen chinesischen Geschichte. Er hat die Normalisierung des Gesetzgebungsverfahrens vorangetrieben. Auf dem 3. Plenum des XI. Zentralkommitees der KPCh (03.12.1978) 18 hatte er gefordert: „Es muss Gesetze geben, an die man sich halten kann und muss, die streng durchzusetzen sind und deren Verletzung zu verfolgen ist“. Nach seiner Auffassung war das Recht ein Instrument der Modernisierung Chinas. Er verwarf den Klassenkampf (Gedanken des Mao Zedong) gründlich, wandte sich zu einer Marktwirtschaft 19 hin. Die von ihm entwickelte Theorie des „Aufbau des Sozialismus chinesischer Prägung“ wirkt sich heutzutage weiter aus. Unter seiner Leitung ist die RO Chinas intensiv ausgebaut worden. Das Recht ist nicht nur auf das Strafrecht beschränkt, sondern auch auf die Regelung des Vertragsrechts und des Wirtschaftsverkehrs. Im Bereich des Zivilrechts hat eine umfangreiche Gesetzgebung stattgefunden, z.B. wurde auch das Privateigentum ausdrücklich anerkannt und geschützt, abgesehen von Grundstücken 20 . Unter seinem Einfluss sind am 12.04.1986 einerseits die „Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts“, und am 04.04.1989 anderseits die „Prozessordnung des Verwaltungsrecht“ verkündet worden. Erstmals konnte sich der Bürger gegen Verwaltungsbehörden wehren, wenn diese seine Rechte verletzten oder ihm Schaden zufügten.
In dieser Periode hat das deutsche Recht die chinesische Gesetzgebung ausschlaggebend
17 Von Senger, Einführung, 1994, S.27
18 Vgl. Von Senger, Einführung, 1994, S.60
19 D.h. die Entwicklung einer sozialistischen Marktwirtschaft. Nach amtlicher Auffassung wird dies als
bloßes Anfangsstadium des Sozialismus angesehen. Es handle sich um eine Periode, die China durchlaufen
muss, weil sich der Kapitalismus bisher nicht frei entfalten konnte.
20 Die Grundstücke werden in China als staatliches Eigentum angesehen. Die Bürger können aber Eigentum
an den Gebäuden erwerben, die auf den kraft der baurechtlichen Vorschriften Bauflächen errichtet werden. Das
Eigentum an diesen Gebäuden kann nur zusammen mit dem betreffenden Baurecht übertragen werden.
- 9 - geprägt.So schreibt der US-Rechtssinologe William C. Jones über die 1986 verkündeten chinesischen „Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts“, sie seien „Der allgemeine Teil eines Zivilgesetzbuches deutschen Stils“. Ferner stellt William C. Jones fest: „Das chinesische Zivilrecht der Allgemeinen Grundsätze [vom 12.04.1986][…] ist in der Tat deutsches Zivilrecht[…]. China hat sich jetzt der Welt westlichen Rechts angeschlossen, insbesondere der Welt deutschen Rechts.“ 21
Weshalb spielt deutsches Recht eine ausschlaggebende Rolle für die neuzeitliche chinesische Geschichte? Dafür hat Prof. Wang Limin folgende Gründe aufgelistet: 22 Erstens zählt Deutschland zu einem der besten repräsentativen Länder der kontinental-europäischen Rechtsordnungen. Das chinesische Recht hat traditionell die Wesensart des Gesetzesrechts. In diesem Sinne ist das chinesische Recht dem kontinental-europäischen Recht angenähert.
Zweitens genossen die klassischen Philosophien Deutschlands immer schon einen guten Ruf in der Welt. Das auf diesen klassischen Philosophien basierende deutsche Recht hat ebenso die Vorteile einer kompakten Struktur, einer ernsthaften wissenschaftlichen Haltung und präziser Begriffsdefinierungen. Deutsches Recht hat im Vergleich zu französischem Recht eine bessere Entwicklungsaussicht.
Zum letzten spielt auch hier der historische Faktor eine bedeutende Rolle. Bevor China das deutsche Recht als Vorbild während der Qing-Dynastie heranzog, hatten andere Länder (sowohl westliche als auch asiatische) es bereits erfolgreich eingeführt. Insbesondere was die Wandlung Japans anbelangt (nach der Zeit der Meiji-Restauration 1868), so nahm sich Japan Deutschland nicht nur im Bereich der Rechtswissenschaft, sondern auch im Bereich der militärischen Haltung zum Vorbild. Nachdem China im ersten japanisch-chinesischen Krieg im Jahr 1894 geschlagen wurde, wollte sich China wieder beleben. Der beste Weg war das Lernen vom Westen, insbesondere von Deutschland.
21 Von Senger, Einführung, 1994, S.12 bis 13
22 Vgl. Wang, Limin, Webseite
- 10 - 1.3Wichtige rechtliche Grundlagen des Kaufrechts
Das Gesetz „Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts der VR China“ AGZR 23 - einerseits spiegelt es das deutsche „BGB AT“ wider. Anderseits hat der Gesetzgeber ein paar Rechtsvorschriften der Zivilprozessordnung hinzugefügt. Der Aufbau dieses Gesetzes wurde eher vom anglo-amerikanischen Recht beeinflusst, da in KAPITEL 1 Grundprinzipien geregelt sind (ggf. Definitionen sind vorgegeben) und am Ende dieses Gesetzes die Zivile Haftung (besonders was Vertragsverstöße betrifft). Im Anschluss an die oben genannten Regelungen finden sich jedoch einige verwirrende Vorschriften der ZPO und des Kollosionsrechts, die dem „BGB AT“ hinzugefügt worden sind. Dies lässt sich einfach erklären. Als das Gesetz AGZR am 12.04.1986 verkündet wurde, gab es noch keine ZPO in China, da diese erst am 09.04.1991 vom chinesischen Volkskongress 24 ausgefertigt und verkündet wurde.
Dieses Gesetz ist sehr umfangreich, wie es sein Name bereits verrät. Es regelt vor allem allgemeine Grundsätze. Auf dieses Gesetz ist immer dann zurückzugreifen, wenn man eine Rechtsvorschrift in spezifischen Gesetzen nicht findet.
Beispielweise findet man „die Geschäftsführung ohne Auftrag“ nicht wie in Deutschland unter Schuldrecht BT, sondern in dem Gesetz AGZR (chinesisches BGB AT).
Das „Vertragsgesetz“ 25 wurde am 15.3.1999 verabschiedet. Als im Jahr 1978 „die Politik der Öffnung nach Außen“ 26 als staatliche Wirtschaftspolitik eingeführt wurde, lockten die Chinesen mehr und mehr ausländische Investoren an. Seit jenem Zeitpunkt legten die Gesetzgeber Wert auf den eigenen Schutz Chinas, dementsprechend haben sie ferner auch
23 Genauere Darstellungen siehe: Von Senger, Einführung, 1994, S.129 bis 134. Allerdings ist zu beachten,
dass das Wirtschaftsvertragsgesetz und dessen Ausführungsregeln aufgehoben worden sind.
24 Vergleichbar dem Bundesrat in Deutschland
25 Es ist dem zweiten Buch „Recht der Schuldverhältnisse, also das Schuldrecht“ des deutschen BGB von
§§241 bis einschließlich 700 Verwahrungsvertrag vergleichbar. Die Chinesen haben die deutschen
Rechtsvorschriften zwar nicht komplett eins zu eins übernommen, aber die Doktrin und manche Vorschriften
sind offensichtlich von deutschem Recht geprägt. Insgesamt beinhaltet das Gesetz 428 Paragraphen. Der
Gesetztext ist in Anhang I beigebracht. Herausgeber: Frank Münzel, Hamburg
26 Politik des Handels mit allen Staaten
- 11 - einpaar besondere Rechtsvorschriften in dem Gesetz geschaffen. Beispielweise Technik-Verträge 27 , Finanzierungsleasing-Verträge (Atypische Verträge) etc.
Sobald ein Chinese das Wort „Handelsrecht“ hört, fallen ihm gleich spezifische Gesetzbücher, „z.B. AktG, GmbHG“, ein. Nach der chinesischen Auffassung ist das Handelsrecht nicht nach einem Regelwerk, welches die allgemeinen Vorschriften für das Handelsrecht enthält zu verstehen, denn es gibt in China kein einheitliches HGB. Wie oben bereits erwähnt, sind die chinesischen Rechtsordnungen eher verstreut geregelt. Auf der Seite 12 ist eine Tabelle aufgestellt, in der man sich einen groben Überblick auf dem Gebiet des Handelsrechtes Chinas im Vergleich zum deutschen HGB verschaffen kann.
Am Wichtigsten ist es darauf zu achten, dass bei einem Kaufvorgang nicht genau betrachtet wird, ob das Rechtsgeschäft ein Handelskauf ist. Selbst wenn es sich bei den Parteien nicht um Kaufleute handelt, ist die Untersuchung und Rügepflicht tendenziell eine Obligation seitens des Käufers. Auf gut Deutsch ist die Untersuchungspflicht eher eine Verpflichtung des Käufers gegenüber sich selbst. Ihre Verletzung hat nicht zur Folge, dass die Gegenseite einen Schadenersatz-Anspruch erhält. Vielmehr verschlechtert sich durch eine Obliegenheitsverletzung die rechtliche Stellung der Person, ohne dass die andere Person einen zusätzlichen Anspruch erwirbt.
27 Technikverträge sind Verträge der Parteien, in denen für die Entwicklung und für die Übertragung von
Techniken, für technische Beratung und für technische Dienstleistungen die gegenseitigen Rechte und
Pflichten festgesetzt werden.
28 Das Gesetz beinhaltet zwei Unternehmensformen: Die GmbH (Limited Company) und die
Aktiengesellschaft (Public Limited Company)
29 Die Abgrenzung des Fracht- und Speditionsgeschäfts siehe: Führich, WPR., 2002 S.317. In der deutschen
Version des VertragsG von Frank Münzel wurde das „Frachtgeschäft“ als Beföderungsvertrag, das
„Speditionsgeschäft“ als multimodal kombinierter Beföderungsvertrag übersetzt.
- 13 - ImBereich des Verbraucherschutzes haben die Chinesen ein eigenständiges Gesetz „ Das Schutzgesetz des Rechtsinteresses der Verbraucher “ (VerbraucherschutzG) vom 31.10.1993. In diesem ist auch die Rechtsvorschrift „Der Rückgriff des Unternehmens“ 30 (§ 35 VerbraucherschutzG) enthalten. Der Schutzbereich umfasst private Verbraucher sowie gewerbliche Abnehmer der Waren. Das Gesetz spielt heutzutage eine untergeordnete Rolle, weil es einerseits amtlich unter dem öffentlichen Wirtschaftsrecht eingestuft wurde, andererseits ist die Art der Streitbeilegung hauptsächlich auf Schlichtung unter den Parteien, ggf. auch durch eine amtliche Behörde ausgerichtet. Der Rechtsweg vor einem Gericht bleibt das letzte Mittel gemäß § 34 VerbraucherschutzG.
§34 “In case of disputes with business operators over consumer rights and interests, consumers may settle the
disputes through the following approaches:
(1) to consult and conciliate with business operators;
(2) to request to consumer associations for mediation;
(3) to appeal to relevant administrative departments;
(4) to apply to arbitral organs for arbitration according to the arbitral agreements with business operators;
(5) to institute legal proceedings in the people's court. ” 31
30 Vgl. § 478 Abs.1,2 BGB
31 Der Gesetztext von Verbraucherschutzgesetz, Webseite, O.V.
- 14 - 2.Das Zustandekommen eines Kaufvertrages
Als das chinesische VertragsG am 01.10.1999 in Kraft trat, traten die anderen drei Vertragsgesetze gleichzeitig außer Kraft. Die sind das „Wirtschaftsvertragsgesetz der VR China“, das „Außenwirtschaftsvertragsgesetz“, und das „Technikvertragsgesetz“. Die Doktrin dieser drei VertragsG für das Zustandekommen eines Vertrages ist dieselbe: Ein Vertrag kommt zustand, wenn die Parteien wesentliche Punkte eines Vertrages ausgehandelt und sich geeinigt haben. Die Rechtsfolgen der Nichtbeachtung dieser Lehre sind nirgendwo erwähnt, somit entstanden viele Rechtsstreite, die durch diese drei Gesetze nicht gelöst werden konnten. Beispielweise, ob die Gerichtsstandsvereinbarung auch einen wesentlichen Punkt eines Vertrages bildet, oder ob trotz der nicht fristgerechten Annahme wegen einer postalischen Verzögerung ein wirksamer Vertrag hervorgerufen werden kann (auch nicht ermittelbar durch die drei Gesetze) 32 . Ferner übertönten diese drei Gesetze die äußeren Formen. Die schriftliche Form ist die Einzelform eines wirksamen Vertrages. Im Zweifel neigten die Gerichte dazu, die Verträge, deren schriftliche Form nicht erfüllt oder deren wesentlichen Punkte nicht enthalten waren, als unwirksam zu beurteilen. 33 Während die Wirtschaft sich in der ganzen Welt immer schneller entwickelte, entstanden verschiedene Formen der Transaktionen/Geschäftsabwickelungen. Die Effizienz und die Sicherheit der Geschäftsabwicklung sind dringend erforderlich. Die CISG und UNIDROIT Grundregeln der internationalen Handelsverträge bieten eine leicht durchschaubare rechtliche Vorlage auf dem Gebiet der stabilen Transaktionen an. 34 Das CISG ist inzwischen eher das Modell-Gesetz für den Aufbau des Zivilrechts in den Entwicklungsländern geworden. Die VR China hat die Rechtsvorschriften des CISG beim Aufbau ihres VertragsG im Bereich der Errichtung eines Vertrages überwiegend herangezogen. In diesem Abschnitt werden die rechtlichen Bestandsmerkmale für das Zustandekommen
32 Vgl.Gebhardt, Volume I, 2003, S.7
33 Vgl. Gebhardt, Volume II, 2003, S.38
34 Am 11.04.1980 hat China das CISG unterschrieben. Mit Wirkung zum 01.01.1988 ist China dem CISG
beigetreten. .Am 01.01.1986 ist China als Mitglied der UNIDROIT beigetreten.
- 15 - einesKaufvertrages aufgeführt.
2.1 Willenserklärung
In China werden die Tatbestandsmerkmale der Willenserklärung (also der äußere und innere Tatbestand) in juristischen Kreisen nicht mit großem Interesse verfolgt. Überwiegend wird sich ausschließlich auf das Angebot und die Annahme im Bereich der Errichtung eines Vertrages fokussiert.
2.1.1 Angebot
Das Angebot ist rechtlich gemäß § 14 VertragsG definiert als eine WE, die darauf ausgerichtet ist, mit einem anderen einen Vertrag abzuschließen. Es erfordert folgende Tatbestandsmerkmale: Der Inhalt des Angebots muss konkret festgelegt werden, das Angebot bringt den Willen des Anbietenden zum Ausdruck, im Fall der Annahme gebunden zu sein, und das Angebot als eine WE muss wahrhaft sein gemäß §§ 14 VertragsG. i.V.m. 55 AGZR.
Inwieweit der Inhalt eines Angebots konkret festgelegt werden muss, ist in der Praxis bei der Auslegung Artikel 14 Abs.1 S.2 CISG zu berücksichtigen. Also die Ware (Kaufgegenstand), der Preis sowie die Menge.
In §15 VertragsG hat der chinesische Gesetzgeber das Angebot mit der Aufforderung zum Angebot differenziert. Die Aufforderung ist eine unverbindliche Erklärung, welche bezweckt, den Geschäftspartner zu einem Angebot aufzufordern, eine sogenannte „Invitatio ad offerendum“. „Ein Vorteil des chinesischen VertragsG ist die Lesbarkeit auch für Laien, da manche Paragraphen selbst-erklärend/-interpretierend sind. “ 35 So ist zum Beispiel für eine Aufforderung zum Angebot in § 15 nicht abschließend erwähnt worden: „Übersandte Preislisten, Bekanntmachungen einer Versteigerung oder Ausschreibung, Aktienprospekte und Handelswerbung sind Aufforderungen zu Vertragsangeboten.“ Im
35 Gebhardt, Volume II, 2003, S.37
- 16 - Gegensatzzum Angebot liegt der Sinn der Invitatio ad offerendum im Schutz des Verkäufers. Aufgrund der limitierten Warenvorräte wollte der Verkäufer prinzipiell nicht rechtlich daran gebunden sein, jedem potenziellen Interessenten die gewünschten Waren abzuliefern oder zu verkaufen.
Das Wirksamwerden des Angebots setzt den Zugang zum Empfänger voraus gemäß § 16 VertragsG. Obwohl das Gesetz auf das Wort „Zugang“ ausdrücklich hinweist, ist unter Abwesenden in der Tat die Zustellungstheorie 36 nach herrschenden Meinungen der chinesischen Rechtsexperten anzuwenden. „Die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Angebots unter normalen Umständen“ 37 wird nicht wie Deutschland als ein mögliches Tatbestandsmerkmal vom Gesetzgeber verlangt. Beispielweise 38 bestellt ein kleiner Buchladen aus China bei einem australischen Verlag ein Kinderbuch per E-Mail. Um Mitternacht australischer Zeit geht die E-Mail bereits mit der Speicherung dem Server des australischen Verlags zu. Nach dem chinesischen VertragsG ist das Angebot bereits in die Nacht wirksam. Nicht aber erst am Morgen australischer Zeit.
Ein Angebot kann zurückgenommen und widerrufen werden. 39
Es kann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahmeerklärung dem anderen Geschäftspartner vor oder gleichzeitig mit dem Angebot zugeht. Die Rechtsfolge ist, dass das Angebot als nicht abgegeben anzusehen ist und somit von Anfang an nicht wirksam im Sinne von § 17 VertragsG geworden ist.
Es kann widerrufen werden, falls der Widerruf dem Empfänger zugeht, bevor dieser eine Annahmeerklärung abgesendet hat. Nach der Rechtsfolge sei das Angebot nach Widerruf dann unwirksam gemäß § 18.
In § 19 sind die Ausnahmefälle geregelt, unter denen ein Angebot nicht widerrufen werden kann. D.h. implizit, dass ein Angebot nach dem chinesischen VertragsG prinzipiell
36 Vgl. Artikel 24 CISG
37 Führich, WPR, 2002 München, S.61
38 Das Beispiel ist eine Abwandlung des Falls „E-mail Zugang“ in Gildeggen, Internationale, 2005, S.61
39 Vgl. Artikel 15,16 CISG
Arbeit zitieren:
Diplom-Wirtschaftsjurist Rui Du, 2008, Der Kaufvertrag über bewegliche Sachen im chinesischen Recht, München, GRIN Verlag GmbH
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